Fragwürdige „Glaubensprüfungen“ von christlichen Flüchtlingen


Interview mit Pfarrer Dr. Gottfried Martens

Abwegige Fragen, absurde Übersetzungen, willkürliche Entscheide: Die Klagen über die Anhörungen von christlichen Flüchtlingen, die vom Islam konvertiert sind, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) häufen sich. Im Interview erläutert Pfarrer. Dr. Gottfried Martens von der Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz die Missstände.

Dr. Gottfried Martens

Herr Pfarrer Martens, in letzter Zeit häufen sich nicht nur in Ihrer Gemeinde die Klagen von christlichen Flüchtlingen, die vom Islam konvertiert sind, über Anhörungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Was sind die hauptsächlichen Beschwerden?


Immer wieder klagen die christlichen Flüchtlinge über die völlige Willkür, die bei diesen Anhörungen herrscht. In diesem Jahr hat das BAMF viele neue Anhörer/innen in Schnellkursen von wenigen Wochen ausgebildet. Diese haben nicht nur wenig Kenntnisse über die Situation der Christen im Iran und Afghanistan, sondern auch kaum Vorgaben, wie sie die Anhörungen durchführen sollen. Da gibt es Anhörer/innen, die einen Flüchtling mehr als zehn Stunden lang in die Mangel nehmen, jedes Detail seines Vortrags in Frage stellen und stundenlange Glaubensverhöre durchführen. Andere Anhörungen dauern nur 45 Minuten, und in ihnen hat der christliche Flüchtling überhaupt keine Chance, ausführlicher über seinen Glauben zu sprechen. Ein Hauptproblem besteht darin, dass die meisten Anhörer/innen selber praktisch keine Ahnung vom christlichen Glauben haben. Manche kennen nicht einmal den Unterschied zwischen dem Glaubensbekenntnis und dem Vaterunser. Dies spiegelt sich dann wider in den Fragen, die in keiner Weise dazu dienen, die Ernsthaftigkeit der Konversion zum christlichen Glauben zu erfassen. Es gibt auch Anhörer/innen, die aus der Anhörung geradezu ein Tribunal machen, weil sie von vornherein nicht glauben, dass ein Muslim ernsthaft Christ werden kann. Und dann gibt es leider auch die Anhörer/innen, die sich in der Anhörung offen über den christlichen Glauben der Flüchtlinge lustig machen und sie verhöhnen, wenn sie etwa darüber reden, dass Jesus für ihre Sünden am Kreuz gestorben ist.

Das BAMF führt nach eigener Auskunft keine „Religionsprüfungen“ durch. Gleichwohl werden die Asylbewerber nach ihrem christlichen Glauben befragt. Was wollen die Befrager denn beispielsweise wissen?

Die häufigste Frage ist die nach den christlichen Feiertagen. Dabei geht es vielen Anhörer/innen jedoch mehr um Termine und deutsche Bräuche („Was steht Ostern in der Kirche auf dem Tisch?“)  als um den christlichen Inhalt der Feste. Dann werden immer wieder die Unterschiede zwischen den Konfessionen abgefragt. Immer wieder werden die Flüchtlinge dafür kritisiert, dass sie nicht erst verschiedene Kirchen oder auch Religionen „ausprobiert“ und sich mit den konfessionellen Unterschieden auseinandergesetzt haben, um sich am Ende zu entscheiden. Wenn jemand gleich bei der lutherischen Kirche geblieben ist und nicht erst noch den Buddhismus oder die römisch-katholische Kirche näher kennengelernt hat, wird dies allein schon mitunter als eine Begründung für eine Ablehnung des Asylantrags angeführt. Dafür, dass iranische und afghanische Christen erst einmal schlicht und einfach eine Kirche suchen, in der sie das Evangelium in ihrer Muttersprache hören können, und sich mit der deutschen konfessionellen Landschaft natürlich vorher nicht näher auseinandergesetzt haben, haben die meisten Anhörer/innen keinerlei Gespür. Und erst recht haben sie selbstverständlich von der Existenz einer lutherischen Bekenntniskirche keine Ahnung. Doch oftmals geht es in den Anhörungen noch viel absurder zu: Da wird etwa ein 60jähriger Asylbewerber, der noch ziemlich neu in Deutschland ist, danach gefragt, worüber der Pastor am letzten Sonntag gepredigt hat. Natürlich konnte er die Predigt noch nicht verstehen. Doch damit war die Befragung über den christlichen Glauben auch schon beendet. Andere Anhörer/innen fragen danach, woran Martin Luther gestorben ist, wie die Namen der beiden Söhne im Gleichnis vom Verlorenen Sohn lauten oder aus welchem Anlass Königin Margarete von Dänemark einen Besuch in Wittenberg durchgeführt hat. Ich könnte diese Liste von absurden Fragen noch beliebig verlängern. Die Grenzen zwischen Hilflosigkeit der Anhörer/innen und blanker Arroganz und Schikane sind da oft fließend.

Ein großes Problem stellt offenbar auch die Übersetzung während der Befragung dar. Können Sie das erläutern?

Mit der enormen Aufstockung der Anhörer/innen ging natürlich auch eine erhebliche Aufstockung der Dolmetscher einher. Doch mehr als 90% der Dolmetscher haben von dem grundlegenden Vokabular des christlichen Glaubens geschweige denn von den Gedankengängen des christlichen Glaubens kaum eine Ahnung. Sie sind entweder muslimisch geprägt oder atheistisch. Entsprechend absurd fallen dann die Übersetzungen immer wieder aus. Aus dem Heiligen Abendmahl wird dann beispielsweise immer wieder das „Mittagessen nach dem Gottesdienst“, oder es wird umschrieben mit den Worten: „Nach dem Gottesdienst essen wir Kuchen und trinken Schnaps.“ Selbst die Namen der christlichen Feiertage sind vielen Dolmetschern völlig unbekannt – und wenn sie dann übersetzen sollen, was ein christlicher Flüchtling, oft mit Zitaten von Bibelstellen und ähnlichem, über seinen Glauben sagt, kapitulieren sie häufig und fassen all dies in ein, zwei nichtssagenden Sätzen zusammen, in denen vom Kern des christlichen Glaubens nichts mehr zu erkennen ist. Auch die Übersetzungen der Fragen der Anhörer/innen sind oft so unsinnig, dass die Protokolle Dokumente einer einzigen völlig missglückten Kommunikation sind. Natürlich können die Dolmetscher auch ihre geprägte religiöse Diktion nicht einfach ablegen. Vor wenigen Tagen berichtete mir ein afghanisches Gemeindeglied, das schon gut Deutsch spricht, dass es in der Anhörung immer wieder dazwischengehen musste, wenn der Dolmetscher das Wort „Jesus Christus“ mit „der Prophet Jesus“ wiedergab. Bei Flüchtlingen, die nicht so gut Deutsch verstehen, kann dann allein schon diese falsche Wiedergabe bei der Ablehnung des Asylantrags als Beleg dafür angeführt werden, dass sich der Antragsteller offenbar noch nicht genügend vom Islam distanziert habe. Und dann gibt es natürlich auch die Dolmetscher, die ganz offen christenfeindlich sind, falsch übersetzen, sich weigern, islamkritische Aussagen wiederzugeben und darauf bedacht sind, die Glaubensverräter „hereinzureißen“.

Von den Anhörungen werden Protokolle angefertigt. Ist das nicht ein probates Instrument, um die Anhörungen transparent zu machen?

In den Protokollen kann ohnehin nur wiedergegeben werden, was die Dolmetscher zuvor übersetzt haben. Und dies wird dann von den Anhörer/innen oftmals noch weiter „kondensiert“, weil sie an dem ganzen „frommen Gedöns“, was die christlichen Flüchtlinge von sich gegeben haben, überhaupt nicht interessiert sind. Dazu kommt, dass den Flüchtlingen immer wieder die Rückübersetzung des Protokolls, die ihnen eigentlich zusteht, verwehrt wird, indem sie entweder moralisch unter Druck gesetzt werden („Sie werden doch wohl dem Dolmetscher vertrauen, der für Sie übersetzt hat“) oder sie gleichsam überrumpelt werden, indem ihnen am Ende der Anhörung einfach das Protokoll zur Unterschrift unter die Nase gehalten wird. Dass die Flüchtlinge damit unterschreiben, dass sie freiwillig auf die Rückübersetzung verzichtet haben, wissen sie in aller Regel nicht. Mitunter verweigern die Anhörer/innen auch ganz offen die Rückübersetzung oder die Ergänzung von Ausführungen der Flüchtlinge und „frisieren“ das Protokoll anschließend um. So können die Flüchtlinge in dem Protokoll oftmals kaum das wiedererkennen, was sie in der Anhörung gesagt haben. Leider sind nur wenige dazu in der Lage, sich hiergegen in der Anhörung selber zur Wehr zu setzen. Die Anhörer/innen sind dabei Täter und Opfer zugleich, denn sie erhalten von oben Vorgaben über die Zahl der durchzuführenden Anhörungen, die völlig illusorisch sind.

Worauf führen Sie diese Entwicklung zurück, dass christliche Flüchtlinge vermehrt ablehnende Bescheide erhalten?

Ein strukturelles Problem besteht darin, dass man im BAMF seit einiger Zeit die Funktion der Anhörer/innen und Entscheider/innen voneinander getrennt hat. Die Entscheidungen über die Asylanträge werden von Menschen getroffen, die nur die oftmals auch noch sehr fragwürdigen Protokolle vor sich liegen haben und den Menschen, über den sie zu entscheiden haben, niemals gesehen haben. Dies führt natürlich immer wieder zu grotesken Fehlentscheidungen, von denen viele treue und engagierte Glieder unserer Gemeinde betroffen sind. Dazu kommt, dass es seit dem Sommer dieses Jahres offenkundig Vorgaben von oben gibt, vor allem die Asylbegehren iranischer Konvertiten negativ zu bescheiden. Dazu werden den Entscheider/inne/n fertige Satzbausteine vorgegeben, die sie für jeden Asylantrag eines christlichen Konvertiten von vornherein gebrauchen können und die ich regelmäßig wortwörtlich in den Abschiebebescheiden lese. Darin steht, dass ja mittlerweile fast jeder iranische Asylbewerber angibt, Christ zu sein. Dies allein zeige schon, dass man nicht von einer Ernsthaftigkeit der Hinwendung zum christlichen Glauben ausgehen könne. Dies wird dann verbunden mit einem Bashing der Freikirchen, unter die dann auch gleich unsere SELK subsumiert wird, als ob diese Kirchen gleichsam Selbstbedienungsläden für die Taufe seien und die Taufen unbesehen bei jedem durchführen würden, der einfach nur einen Asylgrund braucht. In letzter Zeit wird dieses Bashing auch noch personalisiert: Immer wieder lese ich in negativen Bescheiden, dass schon allein die Tatsache, dass der Asylbewerber sich an die Gemeinde von Pastor Martens gewandt habe, deutlich macht, dass das Asylbegehren nicht ernsthaft sein kann. Entsprechend werden auch die ausführlichen seelsorgerlichen Bescheinigungen, die ich für die Gemeindeglieder schreibe, in vielen Fällen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder im Gegenteil zuungunsten der Asylbewerber ausgelegt: Wenn der Pastor schon die Ernsthaftigkeit der Hinwendung zum christlichen Glauben so deutlich betont, ist dies allein schon ein Indiz dafür, dass das Gegenteil richtig sein muss, wird dann erklärt. Dazu kommt, dass in letzter Zeit viele Entscheider/innen ganz deutlich die Grenzen ihrer Zuständigkeit überschreiten, wenn sie etwa erklären, die Taufe sei für das Christsein nicht wichtig, oder der Glaube daran, dass Jesus Christus für uns Menschen am Kreuz zur Vergebung der Sünden gestorben sei, sei kein Grund zur Konversion, weil auch Allah barmherzig sei. Wenn noch nicht einmal das Vorbringen des Zentrums des christlichen Glaubens als Asylgrund anerkannt wird, wie soll dann noch ein Asylantrag eines Christen positiv beschieden werden?

Lange Zeit wurde von staatlicher Seite, aber auch von den großen Kirchen, behauptet, Ausgrenzung, Bedrohungen und Übergriffe gegen christliche Bewohner von Asylunterkünften seien lediglich Einzelfälle. Jetzt scheint sich die Lage dieser Flüchtlinge weiter zu verschärfen, weil sie immer öfter zurück in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden sollen. Was ist Ihrer Meinung nach nötig, um Flüchtlinge, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertieren, hier in Deutschland besser zu schützen?

Die Hoffnung, dass christliche Konvertiten in den Asylbewerberunterkünften unseres Landes wirksam geschützt werden, habe ich mittlerweile aufgegeben. Zu massiv ist die Front der großen christlichen Kirchen und der politischen Parteien, die diese Problematik immer wieder aus ideologischen Gründen systematisch herunterspielen und die Aussagen der Christen in geradezu unerträglicher Weise in Frage stellen. Gerade am Abend dieses Interviews sind wieder zwei treue Gemeindeglieder zu uns gekommen, die gerade aus ihrem Heim geworfen wurden. Sie waren von muslimischen Mitbewohnern tätlich angegriffen und als Ungläubige explizit mit dem Tod bedroht worden. Als sie sich darüber bei der Heimleitung beschwerten, erhielten sie Hausverbot – es ist immer wieder derselbe Ablauf. Doch was im Augenblick so vielen christlichen Konvertiten beim BAMF widerfährt, ist für sie natürlich noch furchtbarer als die Erfahrung, in den Heimen als Christen völlig im Stich gelassen zu werden. Ich würde mir wünschen, dass im BAMF überhaupt erst einmal eine Sensibilität für die von mir – und ja längst nicht nur von mir – geschilderten Probleme erkennbar wird. Dies würde bedeuten, dass das BAMF mit den christlichen Kirchen in einen Dialog darüber eintritt, was es da eigentlich in seinen „Glaubensprüfungen“ tut – was angemessen ist und was nicht. Dies würde weiter bedeuten, dass Anhörer/innen von christlichen Flüchtlingen selber im christlichen Glauben zu Hause sind und von daher überhaupt ein sinnvolles Gespräch über den Glauben führen können. Dies würde weiter bedeuten, dass die Dolmetscher Grundkenntnisse des christlichen Glaubens mitsamt dem dazugehörigen Vokabular besitzen. Es würde weiter bedeuten, dass die Trennung von Anhörer/innen und Entscheider/innen rückgängig gemacht wird. Und es würde schließlich bedeuten, dass die Überprüfung des systemischen Versagens des BAMF in der Anhörung christlicher Konvertiten nicht auf dem Rücken der bereits völlig überlasteten Verwaltungsgerichte ausgetragen werden sollte, die im Augenblick mit Klagen abgelehnter christlicher Asylbewerber überschwemmt werden. Hier sollten andere Klärungsgremien geschaffen werden, in denen die Bescheinigungen von Seelsorgern, die die Antragsteller oft über viele Monate oder Jahre hinweg intensiv begleitet haben, eine mindestens ebenso große Rolle spielen wie die oft wenig aussagekräftigen Anhörungsprotokolle.  Ob eine faire Behandlung der christlichen Konvertiten jedoch überhaupt politisch gewollt ist, daran habe ich zunehmend meine Zweifel.

Die Fragen stellte Doris Michel-Schmidt.

© 2024 | SELBSTÄNDIGE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE (SELK)