Allgemeiner Pfarrkonvent (8) | 09.11.2017

Differenzierte Annahme der Lutherbibel 2017
SELK: Allgemeiner Pfarrkonvent fasst Beschlüsse zur Bibelrevision

Rehe, 9.11.2017 – selk – Mit der „Lutherbibel 2017“, der überarbeiteten Textfassung der Bibel in der Übersetzung Martin Luthers, befasste sich der 13. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) am heutigen Vormittag in Rehe. In einer der Arbeitsgruppen des APK war dazu, ausgehend von einem Antrag der Kirchenleitung, ein Leitantrag in das Plenum eingebracht worden, der nach erfolgter Aussprache mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.

Beschlossen wurde damit, die Lutherbibel in dem neuen Text von 2017 in der SELK als „offiziell geltende und zu gebrauchende Bibel für den kirchlichen Gebrauch“ anzunehmen. Weiter heißt es in der Beschlussfassung: „Die Texte für die gottesdienstlichen Lesungen − auch für das neue Gesangbuch der SELK − werden im Regelfall aus der Lutherbibel 2017 genommen. In begründeten Einzelfällen wird für die gottesdienstlichen Lesungen die Textform von 1984 beibehalten. In den Veröffentlichungen (Lektionar, Gesangbuch …), ist auf die verwendete Übersetzung hinzuweisen Das Kollegium der Superintendenten wird gebeten, in Bezug auf die gottesdienstlichen Lesungen nach Bearbeitung textlicher Änderungsvorschläge durch die Theologische und durch die Liturgische Kommission über die Textfassung der gottesdienstlichen Lesungen zu entscheiden. Der Allgemeine Pfarrkonvent bittet die Liturgische und die Theologische Kommission, die Frage der Übersetzung des griechischen Begriffes adel phoi mit ‚Brüder und Schwestern‘ noch einmal gründlich zu bedenken und dem Kollegium der Superintendenten zur Entscheidung vorzulegen. Der 13. Allgemeine Pfarrkonvent bittet die Kirchensynode um Beratung und Zustimmung zu diesen Beschlussfassungen.“

Der APK bat außerdem „den Bischof, ein Geleitwort zur Einführung der Lutherbibel 2017 an die Gemeinden zu richten.“ Darin solle es eine Hinführung zur revidierten Bibelübersetzung sowie Hinweise auf deren Besonderheiten geben.

Der bis morgen andauernde APK setzt seine Beratungen und Beschlussfassungen am Nachmittag fort.

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