Schutz für christliche Flüchtlinge gefordert | 16.02.2016

Staat hat die Pflicht, die Religionsfreiheit zu schützen
SELK-Bischof fordert Schutz für Christen in Flüchtlingsheimen

Berlin/Hannover, 16.2.2016 - selk- In deutschen Flüchtlingsheimen werden Minderheiten immer wieder von radikalen Muslimen angefeindet. Besonders betroffen sind alleinreisende Frauen und Kinder, aber auch Christinnen und Christen. Pfarrer Dr. Gottfried Martens von der Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz berichtet immer wieder von Übergriffen radikaler Muslime auf Christen und christliche Konvertiten. Seine Kirchengemeindeglieder - vornehmlich Flüchtlinge aus dem Iran und Afghanistan - flehen Martens an, sie aus dem Heim zu holen. Neben gewalttätigen körperlichen Angriffen werden Christen als Kuffar (Ungläubige) beschimpft, Ketten mit Taufkreuzen vom Hals abgerissen, Bibeln zerrissen, der Zugang zur Küche verweigert. Erst am vergangenen Samstag war es in der Aufnahmeeinrichtung im Flughafen Tempelhof wieder zu solchen gewalttätigen Übergriffen gekommen.

Hierauf reagiert SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) und fordert für Christen getrennte Unterbringungsmöglichkeiten, solange der Staat nicht gewährleisten kann, dass alle Flüchtlinge frei und ungehindert ihren Glauben in den Asylunterkünften leben können. "Die Religionsfreiheit ist ein vom Grundgesetz geschütztes Rechtsgut, wie beispielsweise auch die Pressefreiheit. Der Staat hat die Pflicht und die Aufgabe, die Religionsfreiheit uneingeschränkt durchzusetzen, zu gewährleisten und zu schützen", so Voigt. Gelinge dies zunächst nur auf dem Wege einer nach Religionen getrennten Unterbringung von Flüchtlingen, dann sei dies der vorläufig gewiesene Weg. "Es kann nicht sein, dass Christen wegen ihres Glaubens in Flüchtlingsheimen drangsaliert werden." Unverständlich sei, so der leitende Geistlich der SELK weiter, dass gesellschaftlich relevante Gruppen, Verbände und die Politik diese Missstände verharmlosen oder gar ganz verschweigen würden. Das Problem sei, dass die christlichen Kirchen in Deutschland gegenüber Muslimen eine Mehrheit darstellten und deshalb zurecht den Schutz dieser religiösen Minderheit im Auge behielten. In Flüchtlingsheimen seien aber die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt und Christen in der Minderheit. Deshalb bräuchten sie dringend Schutz.

Grundsätzlich meint Voigt, dass die Integration nur dann gelingen könne, wenn der Glaube des anderen respektiert und toleriert werde. Trotz aller Unterschiede in Glaubensfragen gelte es als Ziel, ein friedvolles Leben miteinander zu gestalten.

Bischof Voigt, der auch Vorsitzender des Internationalen Lutherischen Rates ist, in dem weltweit konfessionsgebundene evangelisch-lutherische Kirchen zusammenarbeiten, begrüßt die Ausführungen des Abschlussdokumentes über die Religionsfreiheit, die der römisch-katholische Papst Franziskus und Patriarch Kyrill I., der Patriarch von Moskau und dem ganzen Rus, am 12. Februar auf Kuba unterzeichnet haben (http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/wir-danken-gott-fur-die). Dort heißt es unter anderem: "Unter den aktuellen Umständen haben die Leiter der Religionsgemeinschaften die besondere Verantwortung, ihre Gläubigen in einem respektvollen Geist gegenüber den Überzeugungen derer, die anderen religiösen Traditionen angehören, zu erziehen." Bischof Voigt erklärt dazu: "Wir sind darauf bedacht, christliche Flüchtlinge in diesem respektvollen Geist zu bestärken, erwarten aber zugleich gerade auch von muslimischen Geistlichen, dass sie in gleicher Weise bei ihren Gläubigen für die Religionsfreiheit eintreten."

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