Entscheidungspraxis ist ein Skandal


Die Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Christentum konvertierten ehemaligen Moslems in letzter Zeit die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft immer häufiger verweigere, sei ein Skandal, schreibt Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), in einer Stellungnahme.

Bischof Voigt

Der leitende Geistliche wird deutlich: „Kein Werktag vergeht derzeit in diesem Land, an dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht Verfassungsbruch begeht und bei konvertierten Flüchtlingen, die ihren christlichen Glauben als Asylgrund geltend machen, deren Glauben völlig willkürlich bewertet und sich in diesem Zusammenhang immer wieder auch Urteile über Glaubenslehren und Glaubenspraxis der Kirchen anmaßt.“

Durch die im Grundgesetz Artikel 140 aufgenommenen Bestimmungen des Artikels 137 der Weimarer Reichsverfassung werde die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates im Grundgesetz selber festgehalten, heißt es in der Stellungnahme weiter. Der Staat habe nicht das Recht, über den persönlichen Glauben von Christen und erst recht nicht über Glaubensinhalte Entscheidungen zu treffen. Bischof Voigt: „Das ist Verfassungsbruch! Wo bleibt der Aufschrei des Entsetzens in diesem Land darüber, dass eine Behörde den Glauben von Menschen bewertet und ihnen mit einem Federstrich zumutet, ihren Glauben in ihrem Heimatland zu verleugnen?“

Das subjektive Glaubensverständnis eines BAMF-Entscheiders werde zum Maßstab der Anerkennung der Ernsthaftigkeit einer Konversion gemacht. Den pfarramtlichen Bescheinigungen der zuständigen Pfarrer werde dagegen immer wieder diametral widersprochen, oder sie würden völlig ignoriert. Die Kirchen würden gar, zumindest indirekt, der Beihilfe zum Asylbetrug bezichtigt. „Es muss hier offen ausgesprochen werden, dass es mittlerweile Tausende von konvertierten christlichen Flüchtlingen in Deutschland gibt, die nach dem Zeugnis ihrer Seelsorger aus ganz verschiedenen Kirchen ernsthafte, tiefgläubige Christen sind und denen dennoch die Abschiebung droht, weil das BAMF oder auch Verwaltungsrichterinnen und -richter ihnen die Ernsthaftigkeit ihres Glaubens absprechen. Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen“, schreibt Bischof Voigt. Er führt das Beispiel der Dreieinigkeitsgemeinde der SELK in Berlin an, wo die Anerkennungsquote für christliche Flüchtlinge im Verlauf von zwei Jahren von 100 % auf derzeit unter 10 % gesunken ist, obwohl sich an der Arbeit von Pfarrer und Gemeinde nichts geändert hat. „Daran wird erkennbar, dass hier politische Anweisungen und Vorgaben durch das BAMF umgesetzt werden, die die derzeit amtierende Bundesregierung zu verantworten hat“, so Voigt. Eine latent fremdenfeindliche Stimmung in diesem Land treibe die politische, behördliche und immer wieder auch die gerichtliche Entscheidungsfindung in Deutschland an.


Kirche wird weiterhin lehren, taufen und Menschen in ihrer Not helfen

Die Kirche tue das, womit Christus sie beauftragt habe, so Voigt mit dem Hinweis auf das Matthäus-Evangelium: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ (Matth.28,18-20) Das tue die Kirche mit Respekt vor anderen Religionen und in Achtung der Freiheit, die ein Mensch zum Menschsein brauche und die immer die Freiheit derer sei, die anders denken.

Der Bischof weist auf eine Umfrage der Kirchenleitung der SELK in ausgewählten Gemeinden der SELK im Jahr 2017 zur Qualität des Taufunterrichts mit erwachsenen Flüchtlingen hin. Die habe ergeben, dass die Dauer des Unterrichts durchschnittlich 6 Monate (jeweils 2 Wochenstunden) beträgt. Vor einer Taufe finde in allen Gemeinden eine Glaubensprüfung statt. „Das werden wir weiter tun, weil Christus selbst es seiner Kirche geboten hat, aller Fremdenfeindlichkeit zum Trotz“, so der Bischof. „Und wo immer der deutsche Staat christlichen Flüchtlingen, denen in ihren muslimischen Heimatländern Verhaftung und Tod drohen, seinen Schutz verwehrt oder sie gar abzuschieben droht, werden wir diesen Menschen beistehen, ihnen in unseren Kirchen Zuflucht gewähren und sie unterstützen.“

Der komplette Text der Stellungnahme ist hier abrufbar.

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