Synode 2015 - Meldungen während und nach der Synode


Berufungsrecht und Finanzaufkommen

SELK: 13. Kirchensynode: diverse Beschlüsse zum Abschluss

Hermannsburg, 19.6.2015 – selk – Auf eine Verknüpfung von Berufungsrecht und Finanzleistung zielten verschiedene Anträge, die der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) vorlagen, die vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg stattfand. Es ging den Antragstellern darum, die Besetzung von Pfarrstellen mit der angemessenen Beteiligung der jeweiligen Pfarrbezirke an den Besoldungs- und Versorgungsverpflichtungen der Gesamtkirche zu verbinden. Im Hintergrund steht die Tatsache, dass sich die SELK über die Umlagezahlungen aus den Kirchengemeinden finanziert und 93 Prozent der Ausgaben der Allgemeinen Kirchenkasse der SELK für Personalkosten bestimmt sind.

Der mit diesen Anträgen befasste Arbeitsausschuss stellte das Anliegen der Anträge in einen weiteren Zusammenhang und brachte einen Leitantrag ins Plenum ein, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. Mit diesem Antrag werden die Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten gebeten, eine Richtlinie zum Stellenplan – dem Verzeichnis der Arbeitsplätze und damit auch der Berufungsrechte in der SELK – zu erlassen und darin verschiedene Beurteilungskriterien für Stellenplanentscheidungen aufzunehmen, so die Finanzkraft und Umlageentwicklung, darüber hinaus aber beispielweise auch Faktoren wie die Kirchgliederzahlen, die Gemeindeentwicklung, die geografische Lage sowie die missionarischen und diakonischen Bemühungen und Möglichkeiten.

Zudem befürwortete die 13. Kirchensynode Änderungen in der Pfarrerdienstordnung zur Näherbestimmung des Umgangs mit dem Berufungsrecht und des Berufungsverfahrens und bat die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten, eine darauf basierende Fassung des entsprechenden Paragrafen zu erarbeiten, vorläufig in Kraft zu setzen und der 14. Kirchensynode zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel dieser Reform ist es, den kirchenleitenden Gremien mehr Handlungsspielraum bei der Sicherstellung der geistlichen Versorgung in der Gesamtkirche bei der Verteilung der personellen Ressourcen zu eröffnen.

Abgelehnt wurde ein Antrag, dem Missionsdirektor der Lutherischen Kirchenmission der SELK künftig Sitz und beratende Stimme im Kollegium der Superintendenten zu gewähren. Angenommen wurde ein Antrag zur Näherbestimmung der Bezirkspfarrkonventszugehörigkeit von Pastoralreferentinnen. Dem Grundsatz „Die Pastoralreferentin nimmt am Bezirkspfarrkonvent mit Rederecht teil“ wurde ergänzend hinzugefügt: „Wenn eine Bezirksordnung es vorsieht, kann die Pastoralreferentin auch mit Stimmrecht am Bezirkspfarrkonvent teilnehmen.“

Der Synode lag das 84 Seiten starke Heft „So verstehen wir die Bibel. Das Hermeneutikpapier der SELK, allgemeinverständlich formuliert und durch Zusatzmaterial ergänzt“ (http://www.selk.de/download/synode2015/350_Hermeneutik.pdf) vor. Es verdankt sich einem Auftrag der 12. Kirchensynode von 2011 im Zusammenhang der seinerzeitigen Annahme des Hermeneutikpapiers (http://www.selk.de/download/Biblische-Hermeneutik-2011.pdf). Die 13. Kirchensynode beschloss nun: „Die 13. Kirchensynode nimmt das Papier ‚So verstehen wir die Bibel‘, durch das das Hermeneutikpapier der SELK für die Hand der Gemeinden erläutert wird, zur Kenntnis und dankt der Arbeitsgruppe – Pfarrer Martin Benhöfer, Pfarrer Matthias Krieser und Pfarrer Andreas Volkmar – für die geleistete Arbeit.“ Zudem bat die Synode die Kirchenleitung, über die weitere Veröffentlichung der Vorlage zu entscheiden.

Die 13. Kirchensynode endete am vergangenen Sonntag mit dem Abschlussgottesdienst in der Hermannsburger Großen Kreuzkirche.



Statt Sprengeln nun „Wahlregionen“

SELK: Kirchensynode beschließt Strukturänderung

Hermannsburg, 16.6.2015 – selk – Die von den Synoden der Kirchenbezirke Westfalen und Rheinland der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
(SELK) gefassten Beschlüsse, mit Wirkung vom 1. Januar 2016 einen gemeinsamen Kirchenbezirk zu bilden, waren der Anlass, auf der 13. Kirchensynode der SELK in der vergangenen Woche in Hermannsburg über Veränderungen der kirchlichen Strukturen zu beraten. Konkret stand die Frage der Untergliederung zwischen der Ebene der Gesamtkirche und der Ebene der elf Kirchenbezirke im Fokus: Bisher galt, dass mehrere Kirchenbezirke einen Sprengel bilden. Für den aus den Kirchenbezirken Westfalen und Rheinland gebildeten Sprengel West stellte sich die Frage nach der Zukunft dieser Struktur nach dem Zusammengehen der beiden Bezirke zu einem Kirchenbezirk. Lösungen wie die der Zuordnung eines Kirchenbezirks aus einem anderen in den Sprengel West oder die Reduzierung von vier auf drei Sprengel fanden keine Mehrheiten.

Im Ergebnis beschloss die Synode, die Sprengel zum 1. Januar 2016 abzuschaffen. Für die amtierenden Pröpste gelten die bisherigen Amtszeiten und regionalen Zuordnungen. Statt der Sprengel bestehen künftig „vier Wahlregionen (Nord, Ost, Süd, West), die von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten festgelegt werden.“ Das Propstamt bleibt erhalten, die Pröpste werden künftig durch die in einer Wahlregion beteiligten Kirchenbezirkspfarrkonvente nominiert und durch die beteiligten Kirchenbezirkssynoden gewählt. Statt der Sprengelpfarrkonvente werden künftig „überbezirkliche Begegnungspfarrkonvente“ durchgeführt, die vom Kollegium der Superintendenten vereinbart werden.

Die Kirchensynode bat die Kirchenleitung, alle aus dieser Beschlussfassung notwendigerweise folgenden Änderungen in kirchlichen Ordnungen zu initiieren.

Die 13.Kirchenynode fand vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg statt. Sie endete am Sonntag mit dem Abschlussgottesdienst in der Hermannsburger Großen Kreuzkirche.



Die Frage der „Ordination von Frauen“ im Blickfeld

SELK-Kirchensynode initiiert Weiterarbeit am Thema

Hermannsburg, 15.6.2015 – selk – Zu den Antragsschwerpunktthemen der gestern in Hermannsburg beendeten 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gehörten auch Überlegungen zum weiteren Umgang mit der Frage der Ordination von Frauen. Dazu wurde von einem der synodalen Arbeitsausschüsse ein verschiedene Anträge bündelnder dreigliedriger Antrag eingebracht. Darin wurde in einem ersten Teil die Streichung der Grundordnungsfestlegung beantragt, die für die SELK die Ordination von Frauen und den Einsatz ordinierter Frauen im kirchlichen Dienst ausschließt. Zwei weitere, mit dem ersten Teil unlösbar verbundene Anträge zielten darauf, mit der Aufgabe der Grundordnungsfestlegung die Ordination von Frauen und den Einsatz ordinierter Frauen im kirchlichen Dienst nicht unmittelbar freizugeben, sondern das weitere Vorgehen in dem Beratungs- und Entscheidungsprozess in dieser Frage unterhalb der Ebene einer Grundordnungsfestlegung zu initiieren.

Zum ersten Teil des Ausschussantrages – „Artikel 7/2 der Grundordnung zur Frage des kirchlichen Amtes wird in der jetzigen Fassung gestrichen. Der zu streichende Satz lautet ‚Dieses Amt kann nur Männern übertragen werden.‘“ – bestand unter den Synodalen Uneinigkeit hinsichtlich der Frage, ob dieser Antrag abstimmungsfähig sei. So hatte die Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen aufgrund entsprechender kommissionsinterner Beratungen im Vorfeld der Synode erklärt, die „überwiegende Auffassung“ sei, dass der Beschluss des 12. Allgemeinen Pfarrkonventes der SELK, der 2011 in Berlin-Spandau stattgefunden hat, „nicht damit gleichzusetzen ist, dass die Frauenordination zulässig ist“. Es sei daher vor einer eventuellen Streichung der Grundordnungsbestimmung „ein eindeutigerer Beschluss“ des Allgemeinen Pfarrkonventes erforderlich. „Solange dieser Beschluss nicht gefasst wird, verbietet sich eine Streichung, weshalb der Antrag als unzulässig einzustufen ist.“ Gleichwohl wurde der erste Teil des Ausschussantrages in geheimer Abstimmung zur Beschlussfassung gebracht. Er erreichte bei einem Stimmenverhältnis von 25 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die für die Annahme erforderliche Zweidrittel-Mehrheit nicht und wurde damit abgelehnt. Die beiden weiteren Teile des Ausschussantrages hatten sich damit erübrigt.

Die Synode beriet sodann über einen weiteren, andere Vorlagen bündelnden Antrag des Arbeitsausschusses, der in der Abstimmung angenommen wurde. Die Kirchensynode brachte damit ihre Zustimmung zu der Beschlusslage des 12. Allgemeinen Pfarrkonventes zum Ausdruck und dass sie „das Vertrauen ‚auf die Zusage Gottes, dass er uns in der Bindung an die Heilige Schrift in alle Wahrheit leiten werde‘“, teile. Weiter heißt es in Aufnahme von Formulierungen des Allgemeinen Pfarrkonventes: „Deshalb bittet die 13. Kirchensynode den nächsten Allgemeinen Pfarrkonvent, die wünschenswerte Behandlung dieser Frage fortzusetzen und zu versuchen, ‚eine Lösung in dieser Frage zu finden‘ und dabei ‚Verfahren zu entwickeln, die über die Möglichkeiten der Verhandlungsstrategien in den zurückliegenden Jahren hinausführen.“ Zudem bittet die 13. Kirchensynode mit ihrem Beschluss den nächsten Allgemeinen Pfarrkonvent, dieser möge prüfen und ein Votum dazu abgeben, ob folgende Änderung der Grundordnung dem Bekenntnisstand der SELK widerspräche: nämlich die entsprechende Grundordnungsfestlegung durch ein „grundsätzlich“ zu ergänzen („Dieses Amt kann grundsätzlich nur Männern übertragen werden.“) und um einen weiteren Satz zu ergänzen: „Dieses Amt kann auch einer Frau übertragen werden, wenn deren Tätigkeit allein in Gemeinden / Pfarrbezirken erfolgt, die der Frauenordination ausdrücklich zugestimmt haben.“

Die 13. Kirchensynode fand vom vergangenen Montag bis zum gestrigen Sonntag in Hermannsburg statt. Sie endete mit dem Abschlussgottesdienst in der Großen Kreuzkirche der SELK.



SELK-Synode: Abschlussgottesdienst in Hermannsburg

Bestätigung – Einführungen – Grußwort – Dank

Hermannsburg, 14.6.2015 – selk – Mit dem Abschlussgottesdienst in der Großen Kreuzkirche in Hermannsburg endete am Vormittag die 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die seit vergangenen Montag in Hermannsburg getagt hatte. In dem musikalisch reich ausgestalteten Abendmahlsgottesdienst hielt SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) die Predigt.

Im Rahmen des Gottesdienstes wurde Kirchenrätin Christa Brammen (Ahrensburg) nach ihrer Wiederwahl auf der Synode durch Bischof Voigt in ihrem Leitungsamt bestätigt. Zudem wurden die von der Synode neu zu Kirchenräten gewählten Erik Braunreuther (Dresden) und Ferdinand Scheu (Runkel-Steeden) durch den leitenden Geistlichen der SELK eingeführt.

In sein Amt als Leiter des Praktisch Theologischen Seminars (PTS) der SELK wurde Pfarrer Hans-Heinrich Heine eingeführt, der gemeinsam mit Pfarrer Markus Müller an der Hermannsburger Grüßen Kreuzgemeinde der SELK tätig ist und das Nebenamt der PTS-Leitung in diesem Frühjahr übernommen hat. Auch diese Einführung nahm Bischof Voigt vor.

Im Anschluss an den Gottesdienst richtete, übersetzt von SELK-Propst Klaus Pahlen (Essen), Bischof Modise Maragelo von der Lutherischen Kirchen im Südlichen Afrika (LCSA), mit der die SELK in Kirchengemeinschaft steht, ein Grußwort an die versammelte Gemeinde. Maragelo, im Dezember 2014 zum LCSA-Bischof gewählt, war als Gast der SELK-Synode nach Deutschland gereist.

Bischof Voigt dankte abschließend den beiden gastgebenden Pfarrbezirken – Große Kreuzgemeinde Hermannsburg und Kleine Kreuzgemeinde Hermannsburg/St.
Johannesgemeinde Bleckmar – für die hervorragende Gastgeberschaft, die zum Gelingen der Kirchensynode maßgeblich beigetragen habe, und übergab Vertretern der drei Gemeinden als Symbolgeschenke Schmuckkerzen.



Weiterarbeit am neuen Gesangbuch ermöglicht

SELK: Kirchensynode würdigt Kommissionsarbeit

Hermannsburg, 13.6.2015 – selk - Am neuen Gesangbuch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) können die Arbeiten weitergehen. Die 13. Kirchensynode der SELK verlängerte am heutigen Samstag in Hermannsburg den Auftrag an die Gesangbuchkommission, nahm einzelne Teile des vorliegenden Entwurfs zustimmend zur Kenntnis und bestätigte damit Beschlüsse, die der Allgemeine Pfarrkonvent bereits gefasst hatte, unter anderem auch zur neuen Form des Psalmodierens.

Die Kommission wurde gebeten, den Liedteil noch einmal durchzusehen und nach Möglichkeit den Anteil neuerer Lieder zu erhöhen. Die Neuordnung der gottesdienstlichen Lesereihen (Perikopenrevision), die im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wie auch in der SELK gegenwärtig in der Erprobungsphase ist, sowie die im Bereich der EKD derzeit erarbeitete Revision des Textes der Lutherbibel, die nächstes Jahr abgeschlossen werden soll, sollen – wenn möglich – in das neue SELK-Gesangbuch Eingang finden.

Die Synode dankte der Kommission für die umfangreiche Arbeit und verwies die noch nicht abgestimmten Teile des Gesangbuchs an den Allgemeinen Pfarrkonvent.

Die 13. Kirchensynode hat am Montag dieser Woche begonnen. Sie endet am morgigen Sonntag.



Ab 2019 vierjährige Synodalperioden

SELK: 13. Kirchensynode reformiert Synodalstruktur

Hermannsburg, 13.6.2015 – selk – „Die Kirchensynode tagt zukünftig in Synodalperioden.“– Dies beschloss am gestrigen Abend die 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg. Sie legte außerdem fest: „Die nächste Synodalperiode beginnt mit der Kirchensynode 2019.“

Bisher tagte die Kirchensynode der SELK in der Regel alle vier Jahre und wurde jeweils neu zusammengesetzt. Künftig wird die Kirchensynode für eine Synodalperiode von vier Jahren gebildet. Dabei kommt die Kirchensynode höchstens einmal im Jahr und mindestens einmal in der Synodalperiode zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Sie ist einzuberufen, wenn die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten oder drei Bezirkssynoden oder 20 Gemeinden oder mehr als die Hälfte der Synodalen dies beantragen.

Sodann bildete die 13. Kirchensynode eine Synodalkommission, die beauftragt wurde, bis zum 31.Dezember 2016 einen Entwurf zu den notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung und weiterer Ordnungen zu erarbeiten. Diese Kommission besteht aus Pfarrer Jörg Ackermann (Scharnebeck), Superintendent Manfred Holst (Marburg), Propst Gert Kelter (Görlitz), Christof Lehmann (Bennewitz) und Rosemarie Lösel (Homberg/Efze).

Die Synode endet am morgigen Sonntag mit dem Abschlussgottesdienst, der um 9.30 Uhr in der Großen Kreuzkirche in Hermannsburg beginnt.



Wahlen in Hermannsburg

SELK: 13. Kirchensynode fasst weitere Beschlüsse

Hermannsburg, 12.6.2015 – selk – Wahlen standen am heutigen Freitag auf dem Programm der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg. Bei Kirchenratswahlen wurden dabei in die Kirchenleitung gewählt: Christa Brammen (Ahrensburg | Wiederwahl), Erik Braunreuther (Dresden) und Ferdinand Scheu (Runkel-Steeden).

In die Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen wurden gewählt:
Hans Joachim Bösch (Stade), Gabriele Dilk (Ottweiler-Fürth), Elmar Forberger (Hohendubrau-Dauban), Christof von Hering (Kronshagen) und Steffen Wilde (Nidderau).

In die Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen wurden gewählt:
Clemens Bath (Berlin), Friederike Bock (Hannover), Detlef Kohrs (Hermannsburg), Pfarrer Markus Müller (Hermannsburg) und Dr. Gerd Müller-Volbehr (Krailling).

Auch die Antragsarbeit wurde fortgesetzt. So wurde unter anderem ein Antrag aus dem Finanzbereich abgelehnt, der darauf zielte, dass die „die kommenden Finanzplanungen  und Haushaltserwartungen der Gesamtkirche von einem bundeseinheitlichen Satz pro konfirmiertem Glied ausgehen sollen, um die Solidarität und Eigenverantwortlichkeit aller zu fördern“, und dafür „eine gleiche Ausgangsbasis für alle“ forderte. Ein Antrag der 27. Vollversammlung des Diakonierates der SELK, „dass die Stelle eines Diakoniedirektors / einer Diakoniedirektorin als volle Stelle im Stellen- und Haushaltsplan unbefristet ab 2016 festgeschrieben wird“, wurde nicht abgestimmt, da er nicht in die Zuständigkeit der Kirchensynode fällt. Über den Stellen- und über den Haushaltsplan der SELK entscheiden nach der Grundordnung der SELK die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten.

Hinsichtlich der Kirchzugehörigkeit der Ehefrauen von Pfarrern der SELK wurde in Entsprechung zu der zuvor bereits erfolgten Änderung der Ordnung für Pastoren im Ehrenamt beschlossen, den Grundsatz der Zugehörigkeit beider Eheleute zur gleichen Kirche beizubehalten, jedoch der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten die Möglichkeit zu eröffnen, im begründeten Einzelfall auf dieses Erfordernis zu verzichten.

Die 13. Kirchensynode der SELK hat am Montag begonnen und dauert bis zum Sonntag an.



Freier Tag kann auch Sonntag sein

SELK: 13. Kirchensynode tagt in Hermannsburg

Hermannsburg, 12.6.2015 – selk – Während die komplexeren Themen – wie das Projekt eines neuen Gesangbuches, Struktur- und Finanzthemen oder die Frage nach der Ordination von Frauen – auch am fünften Tag der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg in Arbeitsausschüssen bearbeitet wurden, konnte zuvor im Plenum über einige weitere Anträge abschließend befunden werden.

So stimmte die Synode einer Näherbestimmung des in der Pfarrerdienstordnung geregelten freien Tages pro Woche zu, sodass es künftig heißt: „Alle drei Monate kann dieser Tag ein Sonntag sein.“ Diese Erweiterung, so hieß es in der Begründung des Antrags der Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten der SELK, „soll Pfarrern insbesondere die Möglichkeiten bieten, ihre sozialen Kontakte besser zu pflegen und auch Arbeitsbelastungen kompensieren zu können.“ Im Hintergrund steht die Erfahrung, dass oft gerade an Wochenenden Treffen und Feste im Familien- und Bekanntenkreis stattfinden, an denen Pfarrer bisher wegen ihrer sonntäglichen Verpflichtungen oftmals nicht oder nur teilweise und unter Anrechnung von Urlaubszeit teilnehmen konnten.

Die Ordnung für Pastoren im Ehrenamt wurde hinsichtlich der Kirchzugehörigkeit der Ehefrau um eine Ausnahmeregelung erweitert, sodass es nunmehr heißt: „Bei Verheirateten wird vorausgesetzt, dass die Ehefrau Glied der gleichen Kirche wie ihr Mann ist, es sei denn, Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten verzichten im begründeten Einzelfall auf dieses Erfordernis.“

Abgelehnt wurde in geheimer Abstimmung ein Antrag, der darauf zielte, die in der Ordnung der Besoldung und Versorgung der Geistlichen der SELK vorgesehenen Zulagen und Aufwandsentschädigungen zu streichen. Neben dem Aspekt, dass sich dies erst auf nachrückende Berechtigte auswirken und nur ein relativ geringer Einspareffekt entstehen würde, wurden die in Frage gestellten Zuwendungen auch als Zeichen der Wertschätzung gewürdigt.

Die Kirchensynode nahm das 5.Änderungsgesetz zum Mitarbeitervertretungsgesetz für das Diakonische Werk der SELK an, stimmte einer Neuformulierung der Grundbestimmungen der Dienstbeanstandungsordnung zu und erweiterte aufgrund von aus der Praxis erwachsenen Erfordernissen in den Ausführungen zur Versetzung eines Pfarrers in der Pfarrerdienstordnung die Einzelbestimmungen für das Verfahren zur Feststellung nicht gedeihlichen Wirkens. Ebenfalls aus der Praxis erwachsen waren durch die Kirchenleitung beantragte kleinere Änderungen der Mustergemeindeordnung, denen die Synode zustimmte; dabei ging es um inhaltliche Präzisierungen und Klarstellungen zur Altersbestimmung für das passive Wahlrecht in der Gemeindeversammlung, zur Auswirkung von Abstimmungsergebnissen bei Kirchenvorstandswahlen und zur Größe des Kirchenvorstandes.

Im Zusammenhang struktureller Planungen angesichts der finanziell angespannten Entwicklung der SELK werden auch übergemeindliche Pfarrstellen überprüft, so auch die im Stellenplan der SELK enthaltene Stelle für einen Hauptjugendpastor der SELK. Der Stellenplan liegt in der Kompetenz von Kirchenleitung und Kollegium und Superintendenten. Gleichwohl wurde ein aus dem mit dem Bericht des Jugendwerkes befassten synodalen Arbeitsausschuss erbetenes Meinungsbild erhoben. In geheimer Abstimmung befürworteten dabei 30 Synodale „das Fortbestehen der Stelle des Jugendpastors im Hauptamt über das Jahr 2017 hinaus.“ 16 Synodale sprachen sich dagegen aus, 5 enthielten sich. Die Stelle ist bis 2017 wegen der laufenden Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers Pfarrer Henning Scharff (Homberg/Efze) festgeschrieben.

Die 13. Kirchensynode hat am vergangenen Montag begonnen und endet am Sonntag mit dem Abschlussgottesdienst.



Antragsarbeit und Vorstellung der Kirchenratskandidaten

SELK: Vierter Synodaltag in Hermannsburg

Hermannsburg, 11.6.2015 – selk – Der heutige vierte Verhandlungstag der 13.
Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg stand im Zeichen der Arbeit an Anträgen.

Nachdem bereits am gestrigen Abend Anträge beschlossen werden konnten, die auf Klarstellungen und Anpassungen im Pfarrerdienstrecht zielten, wurden auch am heutigen Verhandlungstag einige Anträge zur Abstimmung gebracht, ehe der Großteil der Anträge in den fünf Arbeitsausschüssen der Synode behandelt wurde.

Abgelehnt wurde ein Antrag, mit dem die Kirchenleitung der SELK gebeten werden sollte, „ein neues Logo für die SELK zu entwickeln“.

Die Synode beschloss, in der Ordnung für das Amt für Gemeindedienst der SELK eine Zusammenarbeit mit der Medienmission „Lutherische Stunde“ und der „Lutherischen Laien-Liga“ nicht mehr festzuschreiben und beiden rechtlich selbstständigen Einrichtungen die Entsendung eines Vertreters in das Amt für Gemeindedienst nicht mehr zuzugestehen. Den einzigen Grund für diesen Antrag bildete die Frage der Zuordnung der genannten Einrichtungen zur SELK nach der von der 12. Kirchensynode 2011 verabschiedeten Zuordnungsvorschrift. Sowohl die Lutherische Stunde als auch die Lutherische Laien-Liga erfüllen die Erfordernisse für eine Zuordnung in ihrer jeweiligen Satzung nicht und wünschen erklärtermaßen auch keine Zuordnung zur SELK.

In einem der fünf Ausschüsse, die am Vor- und Nachmittag tagten und ihre Arbeit am Abend fortsetzen, werden auch Anträge behandelt, die zur Frage der Ordination von Frauen gestellt wurden und sich gegen die Regelung der Grundordnung der SELK wenden, nach der in der SELK nur Männer ordiniert werden. Am gestrigen Verhandlungstag hatte der Synodale Falk Steffen (Bochum) ein kurzes Abschlussvotum zur Arbeit der Kommission gegeben, die im Auftrag der 12. Kirchensynode zur Thema gearbeitet hat, paritätisch besetzt mit zwei Befürwortenden und zwei Ablehnenden der Ordination von Frauen. In ihrem schriftlichen Abschlussbericht hatte die Synodalkommission die 13. Kirchensynode wissen lassen, dass es „aus der Kommission keinen einvernehmlichen Lösungsvorschlag zur Thematik“ gebe. Die unterschiedliche Auslegung der Bibelstellen und besonders das unterschiedliche Amtsverständnis hätten einen Kompromiss unmöglich gemacht. „Das Verständnis für die jeweilige Gegenposition ist dennoch gewachsen“, heißt es: „Alle Kommissionsmitglieder wollen die Einheit in der SELK erhalten und fördern und wollen eine Spaltung verhindern.“ Alle Beratungen hätten in stets offener, vertrauensvoller und fairer Atmosphäre stattgefunden. Die Kommission erkenne, dass „einige weitere Fragenkomplexe im ‚Umfeld‘ der Thematik (zum Beispiel Geschlechterrollen – Stellung von Mann und Frau in der Gesellschaft und Ehe – Kirchenverständnis – Schöpfungsordnung) mit in den Blick genommen werden sollten.“ Weil diese Themen ebenfalls strittig seien, sehe die Kommission über diese thematischen Felder weiteren innerkirchlichen Diskussionsbedarf.

Am Nachmittag stellten sich die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl in die Kirchenleitung den Synodalen vor. Sofern keine diesbezüglichen strukturellen Änderungen vereinbart werden, sind drei Kirchenratsstellen zu besetzen. Neben den für eine Wiederwahl kandidierenden Kirchenrätinnen Christa Brammen (Ahrensburg) und Renate Förster (Düsseldorf) stehen Erik Braunreuther (Dresden), Harald Schaefer (Köln) und Ferdinand Scheu (Runkel-Steeden) zur Wahl. Der bisherige Kirchenrat Harald Kaminski (Kirchlinteln-Luttum) steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

Gerahmt sind die Synodaltage von Gottesdiensten und Andachten. Die 13.Kirchensynode hat am vergangenen Montag begonnen. Sie endet am Sonntag.



Gesangbuch und Konfirmationsagende

SELK: Synodalverhandlungen fortgesetzt

Hermannsburg, 10.6.2015 – selk – Über den aktuellen Stand der Entwicklung eines neuen Gesangbuchs berichtete die Vorsitzende der Gesangbuchkommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Kantorin Antje Ney (Hanstedt/Nordheide), am heutigen Mittwoch vor der 13. Kirchensynode der SELK in Hermannsburg. Dabei gab sie einen Überblick über die Entscheidungen vorhergehender Allgemeiner Pfarrkonventen und Kirchensynoden und erläuterte die Bearbeitung von über 3.500 Eingaben aus dem Raum der Kirche durch die Kommission. Insbesondere zum Liedbestand waren teilweise auch divergierende Vorschläge eingebracht worden. In der letzten Phase der Kommissionsarbeit ging es vor allem noch um musikalische Fragen. Den gesamten Entwurf hatten alle Synodalen bereits im Vorfeld erhalten und begutachten können. Das Gesangbuch ist auch als Glaubensbuch für die persönliche Frömmigkeitspraxis konzipiert; es enthält neben dem Liedteil auch Andachtsformen, Gebete und Texte aus den lutherischen Bekenntnisschriften in einer neu zusammengestellten Version. Die Synode wird in den kommenden Tagen verschiedene Anträge zum vorliegenden Entwurf zu behandeln haben.

Ein erster Antrag konnte am Nachmittag abschließend zur Abstimmung gebracht werden: Die Kirchensynode nahm den ihr vorliegenden Entwurf für eine neue Konfirmationsagende an, die als Band III/2 der Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende im SELK-Kooperationsverlag Edition Ruprecht (Göttingen) erscheinen wird.



Vom Lesen der Heiligen Schrift

SELK: Synodalvortrag von Prof. Dr. Alexander Deeg

Hermannsburg, 10.6.2015 – selk – Über das Lesen der Heiligen Schrift kann man auf zweierlei Weise reden: enthusiastisch oder resigniert. Prof. Dr. Alexander Deeg von der Universität Leipzig entschied sich zu Beginn seines Vortrags vor der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) am heutigen Vormittag in Hermannsburg für die erste Variante. Grund dafür gebe es allemal. Die Bibel, so führte er aus, sei der Bestseller der Weltliteratur. Teile der Heiligen Schrift seien bis heute in 2.527 Sprachen übersetzt worden. Laut Umfragen besäßen 80 Prozent aller evangelischen Haushalte eine oder mehrere Bibeln.

Gleichzeitig gebe es aber auch einige Gründe, die den Enthusiasmus dämpften und eher Anlass zur Resignation gäben. So hätten Mitgliedsstudien der Evangelischen Kirche in Deutschland ergeben, dass durchaus viele Kirchglieder die Bibel für Gottes Wort hielten, Luthers Übersetzung auch als ein wichtiges deutsches Kulturgut schätzten und sogar Trost und Hilfe in schwierigen Situationen von der Bibel erwarteten – nur leider würden sie sie nicht lesen. Glaubt man den vom Referenten herangezogenen Studien, ist die regelmäßige Bibellese ein „Minderheitenphänomen“ – und war es auch schon immer.

Was also sei zu tun? Deeg warb für das, was Luther das „Reiben und Treiben“ des Wortes Gottes nannte. „Es geht darum, die Bibel immer wieder neu zu lesen und nicht damit fertig zu sein, weil man schon alles verstanden hat“, so der Referent. Der Kategorie des Verstehens widmete er größere Aufmerksamkeit. Die Frage des Philippus aus Kapitel 8 der biblischen Apostelgeschichte („Verstehst du auch, was du liest?“) könne man auch so formulieren: „Verstehst du auch existentiell, was du dir semantisch erschließen kannst?“ Diese Frage sei vorbildlich, weil sie den anderen auf einen Weg führe, statt ihm abschließend eine Deutung mitzuteilen. „Verstehen“ meine Lebensveränderung, nicht nur intellektuelles Erfassen. Weitergehend könne man auch kritisch fragen: „Liest du auch noch, was du verstehst?“

In einem Exkurs widmete sich der Referent der aktuellen Diskussion um die Kanonizität des Alten Testaments und widersprach den von Prof. Dr. Notger Slenczka (Berlin) vorgebrachten Thesen, mit denen er die Zugehörigkeit des Alten Testamentes zur Bibel der Christenheit in Frage stellt.

Als Beispiel für aus seiner Sicht gelungenes Lesen der Heiligen Schrift nannte er die Weise, wie sie im Judentum in Form der Midrasch geübt wird, eine assoziative Auslegungsform, die auch vermeintliche Kleinigkeiten beachte und vom wiederholten Lesen der Texte lebe.

Auch praktische Hinweise gab der Referent. Es sprach über den sogenannten „Bibliolog“ als Form des gemeinsamen Bibellesens. Er regte an, die Bibel wieder mehr in ihrer Ganzheit zum Klingen zu bringen, also auch unbekannte biblische Abschnitte, zum Beispiel das Buch Levitikus (3. Mose), zu lesen. In diesem Zusammenhang kam der Referent auch auf die gottesdienstlichen Lesungen zu sprechen. Auch hier sprach er sich für mehr alttestamentliche Lesungen aus, wie dies zum Beispiel der zurzeit im Bereich evangelischer Kirchen in Erprobung befindliche Entwurf für eine Revision der gottesdienstlichen Lesereihen vorsehe.

In seinem Fazit warb Deeg für eine neue Leselust in der Erwartung, dass sich die Bibel als Wort Gottes erweise.

Die Synode nahm seine Anregungen mit großem Interesse entgegen. Aus zeitlichen Gründen konnte die Reflexion in Kleingruppen nicht in der geplanten Form stattfinden. Es folgte allerdings ein engagiertes Gespräch im Plenum, bei dem Fragen sowohl an Deeg als auch an Prof. Dr. Christoph Barnbrock (Oberursel), dem Synodalreferenten vom Vortag, gestellt und von diesen beantwortet wurden.



Vortrag zum Hören der Heiligen Schrift

SELK: Prof. Dr. Barnbrock referiert auf Kirchensynode

Hermannsburg, 10.6.2015 – selk – „Viele Menschen halten sich für schlechte Predigthörer. Genau genommen habe ich noch nie jemanden getroffen, der sich für einen guten Predigthörer hält.“ Mit dieser Beobachtung überraschte Prof. Dr. Christoph Barnbrock von der Lutherischen Theologischen Hochschule Oberursel der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gestern die Mitglieder der 13. Kirchensynode der SELK in Hermannsburg. Auch zahlreiche Gäste folgten seinen Ausführungen zum Thema „Vom Hören der Heiligen Schrift“ im Rahmen der Arbeit an dem synodalen Schwerpunktthema „Die Heilige Schrift im Leben der Gemeinde“.

Um das Hören ging es unter verschiedenen Gesichtspunkten. So sei dieser Sinn des Menschen etwas Besonderes, denn man könne beispielsweise die Augen verschließen, aber nicht wirklich die Ohren. Allerdings könne man Dinge überhören oder sich verhören. Hören sei auch mehr als das kognitive Aufnehmen einer Botschaft. Es spiele eine Rolle, wo ich etwas höre, von wem und in welcher Gesellschaft, die Gefühle seien beteiligt.

Diese Überlegungen spielten auch für das Hören der Predigt eine Rolle, so Barnbrock. Demnach werde beim Hören ein Raum eröffnet, in dem die Hörenden auf unterschiedliche Weise angesprochen würden durch den Zusammenklang der biblischen Lesungen, die wie bei einem Akkord zusammenstimmten. Schon Luther habe gesagt, dass es sich bei der Verkündigung um das „mündliche Wort“ handle, das gesprochene, ja zugesprochene Wort. Darum seien Lesen und Hören nicht einfach dasselbe.

Dass sich nun viele Menschen für schlechte Predigthörer hielten, könne verschiedene Gründe haben. Vielleicht sei ja nicht die Hörfähigkeit, sondern die Predigt schlecht. Vielleicht sei aber auch der Erwartungshorizont eingeengt. Wenn „gut“ bedeute, mit gespannter Aufmerksamkeit zwanzig Minuten zuzuhören und alles verstehen und wiedergeben zu können, sei niemand ein guter Predigthörer.

Vielmehr gebe es verschiedene Hörerwartungen an eine Predigt. Studien hätten sogar bis zu fünfundneunzig solcher Erwartungen ausgemacht. Dies sei etwas hoch gegriffen, neun ließen sich jedoch gut beschreiben. So möchte mancher einer Predigt einfach nur gut folgen können, ein anderer schätze es, wenn eine Predigt handwerklich gut gemacht sei. Viele möchten vor allem eine klare Botschaft vernehmen können. Für manche sei ihre Erwartung erfüllt, wenn sie sich wiederfinden könnten mit ihrem Alltag. Andere erwarteten eine solide Texterklärung. Wieder andere möchten gerne Impulse für ihr Handeln mitnehmen, andere wünschen sich, ihren Prediger als authentisch zu erleben In diesen sehr unterschiedlichen Hörerwartungen bei Predigern und Gemeinden liege oft der Grund für Frustrationen. Es könnte hilfreich sein für Prediger, einmal zu reflektieren, welche Hörerwartungen sie vornehmlich bedienten, oft weil es ihren eigenen entspreche, und sich hier um eine große Bandbreite zu bemühen. Umgekehrt sollten sich Hörende ihre Erwartung bewusst machen, denn die Bewertung einer Predigt hänge sehr stark von der Erwartung ab, mit der sie gehört wurde.

Außer Hörerwartungen benannte Barnbrock aber auch Hörhilfen. So regte er an, sich ein Predigttagebuch anzulegen und am Sonntagabend den Hauptgedanken der Predigt zu notieren oder sich in der Familie darüber auszutauschen. Man könne sich auch folgende Fragen stellen: „Was habe ich verstanden? Was habe ich empfunden? Was bedeutet das für meine Gemeinde und  mich?“ Schließlich könne man auch nach der Wirkung des Wortes Gottes als Gesetz und Evangelium fragen: „Wo erkenne ich Grenzen in meinem Leben? Was ist bei mir nicht in Ordnung. Und umgekehrt: Was bedeutet es, dass Christus die Gemeinschaft zwischen Gott und mir wiederhergestellt hat?“

Zum Ende seines Vortrages ging der Referent auf die Frage ein, ob man Predigten auch kritisieren dürfe. „Ja,“ so sagte er. Allerdings müsse es dabei hinsichtlich der Predigt um eine Gesprächskultur gehen, die von einem Vertrauensvorschuss, von Respekt und Wertschätzung geprägt sei. Beherzigenswert sei dabei der Satz: „Vor der Predigtkritik lohnt die Selbstkritik.“

Zum Schluss des Vortrags wurde den Synodalen ein Bild mit auf den Weg gegeben. Der Prediger sei eine Art Expeditionsleiter, doch die Hörenden würden nicht gegängelt, sondern könnten rechts und links des Weges eigene Erfahrungen machen.

„Seien Sie leidenschaftliche Predigthörer!“ So schloss Barnbrock seine Ausführungen, denen sich eine angeregte Diskussion anschloss.



Kirchensynoden künftig jährlich?

SELK: Kirchensynode tagt in Hermannsburg

Hermannsburg, 10.6.2015 – selk – Am gestrigen Dienstag wurde auf der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg die Arbeit an den zahlreichen Anträgen aufgenommen. Dabei wurden diverse Anträge von Antragstellerseite her mit kurzen Wortbeiträgen eingebracht, ehe sich eine Aussprache anschloss und die Anträge in die Arbeitsausschüsse verwiesen wurden. So brachte Rektor Pfarrer Stefan Süß (Guben) einen Antrag ein, der auf Änderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz für das Diakonische Werk der SELK zielt. Süß führte auch in einen Antrag der Vollversammlung des Diakonierates der SELK ein, für die zurzeit nebenamtlich wahrgenommene Arbeit des Diakoniedirektorats künftig eine „volle Stelle im Stellen- und Haushaltsplan“ vorzusehen.

Breiten Raum nahmen Anträge ein, die Superintendent Manfred Holst (Marburg) zur Frage jährlicher Kirchensynoden einbrachte. In einem ersten Beratungsgang diskutierten die Synodalen ausführlich das Für und das Wider, künftig Kirchensynoden – gegebenenfalls zunächst probeweise für einen Zeitraum von vier Jahren – jährlich durchzuführen. Bisher finden Kirchensynoden der SELK in der Regel alle vier Jahre statt.

Weitere Anträge, die gestern eingebracht wurden, betreffen Klarstellungen und Präzisierungen in der Mustergemeindeordnung sowie den pfarrerdienstrechtlichen Aspekt der Kirchzugehörigkeit von Ehefrauen von Pfarrern und Pastoren im Ehrenamt.

In seinem Grußwort vor der Synode betonte Superintendent Christian Bereuther (Karlsruhe), der leitende Geistliche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden (ELKiB), dass die ELKiB der SELK weiterhin ein „verlässlicher Partner“ sei. Die „enge Gemeinschaft“ mit der SELK als Schwesterkirche sei ein „hohes Gut“, das weiterhin aktiv mit Leben gefüllt werden müsse. Unbeschadet dessen seien der ELKiB die bestehenden Beziehungen zu den Kirchen des Lutherischen Weltbundes wichtig.

Die 13. Kirchensynode hat am Montag begonnen und dauert bis Sonntag an.



Mit ruhiger Hand und mit fröhlichem Glaubensmut

SELK: Bischof Voigt gibt Bericht vor der Kirchensynode

Hannover, 9.6.2015 – selk – Mit Blick auf die sinkenden Kirchgliederzahlen in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) sagte Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) in seinem Bericht vor der 13. Kirchensynode, er nehme bei seinen Besuchen und auch sonst eine große Bereitschaft der Gemeinden wahr, sich auf Veränderungen einzulassen und die finanziellen Lasten der Gesamtkirche zu tragen. Ein tief greifender demografischer Wandel sei auch in der SELK zu konstatieren; die Kirche werde kleiner und älter. Aber gerade beispielsweise in der Hilfe und Unterstützung von Flüchtlingen durch zahlreiche Gemeinden sei er zutiefst beeindruckt, sagte der leitende Geistliche am Vormittag in Hermannsburg: „Um diese Kirche ist mir nicht bange! Für diese Kirche bin ich sehr dankbar!“

Angesichts der angespannten Finanzlage und der Vakanzen in Gemeinden sagte Voigt: „Lasst uns mit ruhiger Hand und mit fröhlichem Glaubensmut den Dingen ins Auge sehen und gemeinsam das Schiff der Kirche steuern.“ Er wies darauf hin, dass nach der vorliegenden Prognoseumfrage für das Jahr 2016 ein Defizit zwischen Soll-Umlage und prognostizierter Ist-Umlage von rund 400.000 Euro zu verzeichnen sei. Alle Kirchenbezirke blieben hinter dem Soll zurück. Der Bischof betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Lektoren in den Gemeinden, und er dankte insbesondere auch den vielen Pfarrern im Ruhestand, die unzählige Vertretungsgottesdienste übernähmen.

Vonseiten der Kirchenleitung begleitet eine Arbeitsgruppe die nötigen Strukturmaßnahmen in der Kirche wirkungsvoll. Trotz dieser erforderlichen Aktivitäten und der derzeit schwierigen finanziellen Entwicklungen, so der Bischof, sei es wichtig, lautstark und offensiv für das Theologiestudium zu werben: „Darum bittet den Herrn der Ernte, dass er Arbeiter in seine Ernte sende.“ Das gelte – geistlich gesehen – grundsätzlich immer, so der Bischof, „aber auch menschlich lässt sich sagen, dass wir Pfarrer- und Pastoralreferentinnennachwuchs brauchen.“



„Was Gott verheißt, das kann er auch tun.“

SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt gibt Synodalbericht

Hermannsburg, 9.6.2015 – selk –  Den "Bericht der Kirchenleitung durch den Bischof" vor der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die gestern in Hermannsburg begann, stellte Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) am heutigen Dienstag unter ein Wort aus dem biblischen Römerbrief: „Denn Abraham zweifelte nicht an der Verheißung Gottes durch Unglauben, sondern wurde stark im Glauben und gab Gott die Ehre und wusste aufs allergewisseste: Was Gott verheißt, das kann er auch tun.“ (Kapitel 4, Verse 20 und 21). Was lutherische Theologie ausmache, sei hier quasi testamentarisch zusammengefasst, sagte der leitende Geistliche der SELK vor den rund achtzig Zuhörenden: aus der Kraft des Heiligen Geistes der Verheißung Gottes alles zuzutrauen. Der Glaube lebe davon, dass Gottes Verheißungen auch heute wirksam in Erfüllung gehen, dass Gott durch sein Wort tue, was es sagt – in der Predigt, in der Taufe, in der Beichte, im Abendmahl, in der Ordination. „Wenn wir heute fragen, worin für lutherische Kirche im 21. Jahrhundert der besondere Auftrag, das besondere Erbe besteht, dann ist es dieses sakramentale Verständnis des Wortes Gottes“, sagte Voigt, „dass die lutherische Kirche 'aufs allergewisseste weiß: Was Gott verheißt, das kann er auch tun.' - auch heute!“

Diese Bedeutung des Wortes Gottes für die Kirche gelte es wiederzuentdecken, sagte der Bischof mit einem Verweis auf das Synodalthema: „Die Bedeutung der Heiligen Schrift im Leben der Gemeinde“, das in Vorträgen und Arbeitsgruppen während der Synode vertieft wird.

Auch in den Kirchengemeinden hätten sich die Argumentations- und Begründungszusammenhänge in den letzten Jahren geändert, so Voigt. „Es gilt heute, neu vom Glauben her zu erschließen, dass die Heilige Schrift eine uns vorausgehende Bedeutung hat. Dabei geht es nicht zuerst darum, ethische und moralische Begründungen abzuleiten und zu autorisieren. Vielmehr geht es darum, dass ich 'aufs allergewisseste weiß: Was Gott verheißt, das kann er auch tun'“, betonte Voigt. Dass Gottes Wort ein „Tätelwort“ ist, wie Luther es formulierte, entfaltete Voigt dann am Gottesdienst, insbesondere an den Sakramenten. Er regte an, Formen zu finden, in denen die liturgischen Stücke und Abläufe im Gottesdienst gelegentlich selbst Gegenstand der Verkündigung sind. Zum Introitus zum Beispiel über die biblische Geschichte von Jesu Einzug in Jerusalem, zum Kyrie das Rufen der zwei Blinden am Wege, zum Gloria die Weihnachtsgeschichte ... Und er machte Mut, in den Gemeinden verstärkt über die Predigten ins Gespräch zu kommen, es vielleicht auch zur Regel zu machen, „dass der Prediger einmal im Monat ein Gemeindeglied oder einen Amtsbruder um ein persönliches Feedback bittet, um an der eigenen Predigtkultur zu arbeiten.“



Synodalpräses hebt bei Bedarf den Herzstab

SELK-Kirchensynode in Hermannsburg konstituiert

Hermannsburg, 8,6.2015 – selk – In den Räumen der Großen Kreuzgemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg wurde am frühen Abend die 13. Kirchensynode der SELK konstituiert. Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) stellte durch Namensaufruf der 51 Synodalen die Beschlussfähigkeit fest und leitete die Wahl des Präsidiums. Gewählt wurden ohne Gegenstimme als Präses Bischof Dr. Diethardt Roth (Melsungen), als Beisitzer Superintendent Burkhard Kurz (Dortmund) und als Beisitzerin Rosemarie Lösel (Homberg/Efze).Von der Kirchenleitung wurde Kirchenrat Gerd Henrichs (Bohmte) dem Präsidium als Berater beigeordnet.

Das Präsidium übernahm sofort nach der Wahl die Leitung der Synode. Der Präses sprach die Erwartung einer Synode in konstruktiver und friedvoller Atmosphäre aus. Vom Neujahrsempfang der Stadt Melsungen, in der er wohnt, hatte er ein farbiges Herz an einem Stab mitgebracht, das dort aus dem Bereich der Diakonie an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Empfangs verteilt worden war. Er werde dieses Herz ohne weiteren Kommentar einfach hochhalten, wenn er den Eindruck haben sollte, dass die Atmosphäre kippen könnte, so Roth. Er gehe aber davon, dass der Einsatz des Herzsstabes nicht nötig sein werde.

In der ersten Sitzungsperiode waren zunächst organisatorische Klärungen vorzunehmen. So wurden für auf der Synode anstehende Wahlen ein Nominierungs- und ein Wahlausschuss gebildet. Zeitliche Begrenzungen für das Einbringen der Anträge und für Redebeiträge allgemein wurden vereinbart.

Am Abend findet in der Hermannsburger Kleinen Kreuzkirche der Eröffnungsgottesdienst mit Verpflichtung der Synodalen statt. Ihm schließt sich ein Abend der Begegnung an.

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