Katastrophenhilfe für Indien


Die Corona-Pandemie stellt Indien vor eine (zusätzliche) große Herausforderung. Seit Beginn der Pandemie haben sich mehr als 20 Millionen Menschen in Indien mit dem Virus infiziert. Mit Beginn der Ausgangssperren Ende März 2020 verloren Millionen Menschen ihre Lebens- und Einkommensgrundlagen. Auch im Bereich der Partnerkirche der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), der India Evangelical Lutheran Church (IELC), sind zahlreiche Menschen erkrankt und warten auf Hilfe. Die Kirchenleitung und das Diakonische Werk der SELK erbitten als Katastrophenhilfe Spenden zur Unterstützung der Corona- Hilfsmaßnahmen in Indien.

Indien

„Gerade die Ärmsten der Gesellschaft müssen dringend vor einer Infektion geschützt werden“, sagt Martin Keßler, Leiter der Diakonie Katastrophenhilfe des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung (EWDE). Millionen Menschen in Indien fehlt es an den einfachsten Dingen, sie leben in Slums und haben keinen Zugang zum Gesundheitssystem.

So hilft die Katastrophenhilfe des EWDE:

Unterstützung notleidender Familien mit Nahrungsmitteln: Eine Familie von durchschnittlich sechs Personen erhält 15 Kilo Reis, zwei Kilo Linsen, einen Liter Speiseöl, Zucker und Gewürze. Je nach Landesteil und Ernährungsgewohnheiten der Bevölkerung variiert die Zusammensetzung.

Um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, werden Hygiene-Sets verteilt: Diese Pakete enthalten Gesichtsmasken, Handschuhe, Seife und Hygieneartikel für Frauen.

Zusätzlich bekommen Familien Bargeld in Höhe von 2.000 Rupien. Die Summe entspricht ca. 23 Euro. So können die Familien weitere lebensnotwendige Bedarfe decken.

Die SELK kooperiert mit der Diakonie Katastrophenhilfe des EWDE, dessen Hilfsmaßnahmen sie unterstützt. Parallel werden Möglichkeiten direkter Unterstützung der Lutherischen Partnerkirche in Indien (IELC) geprüft.

Erbeten sind Spenden unter dem Stichwort „Indien“ auf das folgende Konto:
SELK Katastrophenhilfe
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN: DE02 3506 0190 2100 1520 13
BIC: GENODED1DKD

Spendengelder werden umgehend ohne jeden Abzug dem angegebenen Zweck zugeführt. Bei Vorlage der Durchschrift erkennt das Finanzamt Spenden bis 100 Euro an. Bei höheren Beträgen wird den Spendenden – bei Angabe von Namen und Anschrift – eine Spendenbescheinigung zugesandt.

Foto: Indien, Bangalore, Mai 2020. Die Partnerorganisation der Diakonie Katastrophenhilfe CASA verteilt Lebensmittel und Hygieneartikel an Bedürftige in den Slums von Bangalore. © Diakonie Katastrophenhilfe.

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