Lexikon - A


Abendmahl

andere Bezeichnungen: → Eucharistie, Eucharistisches Hochgebet, Hl. Mahl, Herrenmahl, Hl. → Messe, → Kommunion
Lutherische Christen glauben, dass der wahre Leib und das wahre Blut des auferstandenen Herrn Jesus Christus nach der →Konsekration  (in, mit und) unter dem →Brot und dem → Wein gegenwärtig sind, den → Kommunikanten ausgeteilt und von ihnen mit dem Mund empfangen werden.
In der → SELK wird zum Empfang des Hl. Abendmahles zugelassen, wer diesen Glauben der Kirche in der Sakramentsgemeinschaft der SELK bekennt. Über die Zulassung zum Hl. Abendmahl von Christen, die diesen Glauben teilen, aber nicht zur SELK oder einer ihrer Schwesterkirchen gehören, entscheidet der zuständige Gemeindepfarrer in seelsorglicher Verantwortung. → Abendmahlsanmeldung → Relicta (Umgang mit R.)


Abendmahlsanmeldung

In vielen Gemeinden der SELK ist es üblich, dass sich diejenigen, die am Hl. Abendmahl teilnehmen möchten, vor Gottesdienstbeginn beim Pfarrer (meist in der Sakristei) dazu anmelden.
Das hat (1) seelsorglich-praktische, (2) kirchliche-theologische und (3) liturgiegeschichtliche Gründe.
(1) Die Sakramentsanmeldung ist meist mit einem Vorbereitungsgebet und/oder einem Segen(-swunsch ) verbunden. Der Pfarrer hat dabei auch die Möglichkeit eines kurzen seelsorglichen Gespräches oder zur Vereinbarung eines Besuches. An der Zahl der angemeldeten Kommunikanten ersieht der Pfarrer, wie viele Hostien er konsekrieren muss, damit die → Relicta sich in überschaubarem und konsumierbarem Rahmen halten. Über die Kommunionstatistik  lassen sich auch Rückschlüsse auf den geistlichen Zustand einer Gemeinde ziehen.
(2) In der SELK gilt: Zum Hl. Abendmahl ist eingeladen, wer den Glauben und das Bekenntnis der lutherischen Kirche, insbesondere auch zum Hl. Abendmahl teilt. Bei der Anmeldung besteht Gelegenheit für den verantwortlichen Pfarrer, insbesondere Gäste darauf hinzuweisen und ggf., wenn diese Einigkeit im Bekenntnis nicht festgestellt werden kann, darum zu bitten, nicht am Hl. Abendmahl teilzunehmen.
(3) Die Abendmahlsanmeldung ist ein Rudiment der aus der Reformationszeit stammenden Praxis, vor jedem Kommunionempfang zur Einzelbeichte zu gehen. Der Pfarrer entschied nach der Beichte, ob jemand zum Sakrament zugelassen oder nicht zugelassen wird. Sowohl die Glaubensübereinstimmung als auch das ethische Verhalten (z.B. Unversöhnlichkeit, Erregung öffentlichen Ärgernissen usw.) sind dabei Kriterien.
In Artikel 25 des →Augsburgischen Bekenntnisses „Über die Beichte“ heißt es: „Die Beichte wurde von unseren Predigern nicht abgeschafft. Auch bei uns ist es üblich, keinem das Sakrament zu reichen, der nicht vorher befragt wurde und die Vergebung empfangen hat. (urspr.: verhört und absloviert).“
In manchen Gemeinden der SELK wurde die persönliche Abendmahlsanmeldung durch die Möglichkeit ergänzt oder ersetzt, sich auf einer ausliegenden Liste oder in ein Kommunikantenbuch einzutragen und so zum Sakramentsgang anzumelden.


Aberglaube

Wahrscheinlich abgeleitet von „After-Glaube“ (=Mißglaube, falscher Glaube).
Abergläubisches Denken und abergläubische Praktiken ist (bewußt und unbewußt) gelegentlich auch bei Christen festzustellen, vor allem aber bei Nichtchristen, Atheisten und solchen, die sonst Wert darauf legen, als „aufgeklärt“ zu gelten.
Zu abergläubischem Denken zählt z.B. das Vermeiden der Zahl oder Hausnummer 13, die Vorstellung, ein Freitag, der 13. sei ein Unglückstag, Bleigießen zu Sylvester, das Aufbewahren vierblättriger Kleeblätter, Wahrsagerei, Kartenlesen, Horoskope, Sylvesterknallerei, Verwendung von „Maskottchen“ (auch Engelsmaskottchen!) usw.
Im römisch-katholischen Volksglauben finden sich immer noch viele Praktiken, die im Grenzbereich zwischen Glauben und Aberglauben anzusiedeln sind, wie z.B. die Reliquienverehrung, die Verwendung „geweihter“ Plaketten in Fahrzeugen als Schutzamulett usw.
Jedes Denken nach dem Schema „Etwas zu tun oder zu lassen bringt Glück oder Unglück“ ist Aberglaube.
Aberglaube steht im Widerspruch zum vertrauenden Glauben an Jesus Christus, zum allmächtigen und barmherzigen Gott. Die lutherische Kirche lehnt alles abergläubische Denken und Handeln ab und bemüht sich, in Lehre, Unterweisung und Verkündigung und in der Gestaltung ihrer Gottesdienste, die Gefahr abergläubischer Vorstellungen zu vermeiden und zu überwinden.


Ablass

Der „Katechismus der katholischen Kirche“ (Kompendium, München 2005, S. 116) antwortet auf die Frage (312) „Was sind Ablässe?“ – „Ablässe sind der Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünder, die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Einen solchen Erlaß erlangt der Gläubige unter bestimmten Bedingungen für sich oder für die Verstorbenen durch den Dienst der Kirche, die als Vermittlerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen austeilt.“
Die 62. der 95 Ablassthesen Luthers lautet: „Der wahre Schatz der Kirche ist das hochheilige Evangelium von der Herrlichkeit und Gnade Gottes.“
Entgegen der verbreiteten, volkstümlichen Auffassung, durch den Erwerb eines Ablasses lasse sich die Vergebung der Schuld der Sünde vor Gott, also die Absolution „erkaufen“, zielt der Ablass tatsächlich auf (zeitliche) Kirchenstrafen, ursprünglich vom Priester verhängte Suspendierungszeiten, in denen der Pönitent (der Beichtende) nicht an der Kommunion teilnehmen durfte. Im irdischen Leben nicht abgebüßte Kirchenstrafen, folgen nach römischer Lehre dem Menschen auch nach dem irdischen Tod. Deshalb gelangt auch der Gläubige nach römischer Lehre zunächst an einen Reinigungsort (Purgatorium / Fegfeuer), an dem er geläutert wird, bevor er in die ewige Seligkeit eingehen kann. Diese Reinigung oder Läuterung besteht im Abbüßen der zeitlichen Kirchenstrafen. Mittels des Erwerbs eines Ablasses (in Tagen und Jahren bemessen und bis heute auch mit Geld zu erwerben) lassen sich solche Erlässe zeitlicher Kirchenstrafen im Purgatorium auch von Lebenden den Verstorbenen „zuwenden“, also stellvertretend erwerben.
Der „Werbespruch“ des Ablasspredigers Johann Tetzel, wonach die Seele aus dem Fegfeuer springe, wenn das Geld im Kasten klinge, nimmt auf diese bis heute von der römischen Kirche vertretenen Lehre Bezug.
Aus Anlass des ausserordentlichen Heiligen Jahres der Barmherzigkeit 2015/16, aber auch zu den Weltjugendtagen in Köln (2005), Sydney (2008), Madrid (2011) oder zum Paulusjahr 2008/2009 haben Päpste Ablässe ausgerufen. Das heißt: Wer in diesen Jahren an bestimmten Orten bestimmte Gebete verrichtet, kann teilweisen oder sogar vollkommen Ablass der ihm auflastenden zeitlichen Kirchenstrafen erlangen.
Wenngleich im 16. Jahrhundert teilweise die offizielle Ablasslehre vulgarisiert und verfälscht wurde und dies auch für Luther Anlass zur Kritik war, ist die bis heute geltende römische Ablasslehre ein Indiz für die römische Vorstellung von der Mitwirkungsmöglichkeit des Menschen zu seinem Heil (und auch einer stellvertretenden Mitwirkung zum endgültigen Heil bereits Verstorbener).
Gemäß des Buß- und Ablassrechtes ist es nötig, dass die Gläubigen im Stand der Gnade sind, um einen vollkommenen Ablass oder einen Teilablass zu gewinnen. Dazu gehört unter anderem, schwere Sünden gebeichtet zu haben. Darüber hinaus ist es nötig, dass der Gläubige eine sog. „die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die läßliche, hat; die sakramentale Beichte seiner Sünden vornimmt; die Eucharistie empfängt und „nach Meinung des Heiligen Vaters“ betet.
Die Gebete nach Meinung des Papstes werden dem Belieben der Gläubigen anheimgestellt, aber normalerweise werden ein “Vater unser” und ein “Ave Maria” gebetet. Eine Beichte reicht für mehrere vollkommene Ablässe, aber für jeden von ihnen bedarf es einer eigenen Kommunion und eigener Gebete nach der Meinung des Heiligen Vaters.  Für Kranke oder ans Haus gefesselte Personen werden  Ausnahmen zugelassen. Die Ablässe können immer für sich selbst oder „für die Seelen der Verstorbenen“ angewandt werden, sie können aber nicht auf andere lebende Personen übertragen werden.
Einen sog. vollkommenen Ablass kann man nach römischer Vorstellung nur einmal am Tag „gewinnen“.
Die lutherische Kirche lehnt alle diese Vorstellungen strikt ab und empfindet die auch heute noch lebendige Ablasspraxis der römisch-katholischen Kirche als ein ökumenisches Ärgernis.


Abrahamitsche Religionen
auch: abrahamitische Ökumene
Begriff und Sache der abrahamitischen Religionen werden im sog.  interreligiösen Dialog bemüht. Damit soll die Behauptung zum Ausdruck gebracht werden, Abraham sei der „gemeinsame Stammvater von Christen, Juden und Moslems“, also der drei großen monotheistischen Weltreligionen und es gebe zwischen diesen „Religionen in abrahamitischer Tradition“ viele geschichtliche, ethische und theologische Schnittmengen und Gemeinsamkeiten. Durch die Betonung der „abrahamitischen Gemeinsamkeiten“ bzw. durch Praktizieren einer „abrahamitischen Ökumene“ möchte man das Trennende im interreligiösen Dialog überwinden.
Die Vorstellung , das Christentum, Judentum und Islam im Blick auf einen „gemeinsamen Stammvater Abraham“ ein hohes Maß an Gemeinsamkeiten besäßen, geht auf den römisch-katholischen französischen Orientalisten und Islamwissenschaftler Louis Massignon (*1883; †1962) zurück, dessen wissenschaftliche Arbeit auch die Erklärungen des 2. Vatikanischen Konzils (die Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen "Nostra aetate" und die dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium") nachhaltig beeinflussten.
Kritik an der These von den „abrahamitischen Religionen mit ihrem gemeinsamen Stammvater Abraham“ wird von Vertretern des Christentums, des Judentums wie des Islam gleichermaßen geübt.
Juden und Moslems empfinden Begriff und Sache oft als unzulässige Vereinnahmung und Relativierung ihres Glaubens durch christliche Theologen und Kirchen.  Die Vorstellung von „Abraham als gemeinsamem Stammvater“ sei anachronistisch, religionsgeschichtlich falsch und letztlich nur ein „konstruierter Abraham“, der weder dem alttestamentlich-jüdischen, noch dem neutestamentlich-christlichen noch dem koranisch-islamischen Glaubensverständnis zur Person Abrahams gerecht werde und im Blick auf die sonstigen grundsätzlichen  trennenden theologischen Unterschiede und Gegensätze zwischen Christentum, Judentum und Islam für den interreligiösen Dialog daher nichts austrage.
Während die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD; vertreten durch Landesbischof Dr. Klaus Engelhardt), die (römisch-katholische) deutsche Bischofskonferenz (DBK; vertreten durch Bischof Dr. Dr. Karl Lehmann)) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK; vertreten durch den ev.-method. Bischof Dr. Walter Klaiber für die mitbeteiligten weiteren Mitglieds- und Gastkirchen der ACK) 1998 in einem „Gemeinsamen Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht " (Titel: „... und der Fremdling, der in deinen Toren ist.") noch die These von den „abrahamitischen Religionen“ gemeinsam vertraten, ist die EKD mittlerweile davon abgerückt:
In dem 2015 veröffentlichten Grundsatztext "Christlicher Glaube und religiöse Vielfalt in evangelischer Perspektive", stellt die EKD-Kammer für Theologie (Theologische Kommissionen) fest, dass "Abraham jeweils für eine andere religiöse Grundüberzeugung" stehe. "
Prof. Dr. Hermann Barth (*1945), evangelischer Theologe und Ethiker und von 2006 bis 2010 Präsident des Kirchenamtes der EKD, beurteilte in einem Referat beim Ephorenkonvent 2007 der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers am 18. April 2007 in Loccum unter dem Titel „Im Glauben an einen Gott verbunden - Wie weit trägt diese Gemeinsamkeit?“ folgenermaßen: „Im Rückblick ärgere ich mich, dass es auch Veröffentlichungen der EKD gibt, die das scheinbare Zauberwort von der "gemeinsamen abrahamitischen Tradition" (so in: "... und der Fremdling, der in deinen Toren ist". Gemeinsames Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht, 1997, Abschnitt 204) nachgeplappert haben.“
Die Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat 2002 eine „Wegweisung für evangelisch-lutherische Christen für das Zusammenleben mit Muslimen in Deutschland“ veröffentlicht, an der Pfarrer Fritz-Adolf Häfner, Missionsdirektor Gerhard Heidenreich, Prof. Dr. Volker Stolle, Pfarrer Dr. Martti Vaahtoranta, Superintendent Wolfgang Schillhahn, Kirchenrat Friedrich von Hering und Bischof Dr. Diethardt Roth mitgearbeitet haben. Darin heißt es u.a.:
„(22) Viele Wege der Liebe führen zum friedlichen, irdischen, politisch-kulturellen Zusammen-leben der Christen mit Anhängern der verschiedensten Religionen. Zum ewigen Leben aber führt nur ein Weg: Jesus Christus. Die christliche Liebe respektiert die Religion des muslimischen Nachbarn oder Arbeitskollegen als einen Teil seiner Identität. Der christliche Glaube aber sieht im Islam seinen Konkurrenten und Herausforderer, mit dem keine Kompromisse möglich sind.
(23)  Wer hier nachgibt, der schämt sich des Evangeliums und des Herrn Christus und gibt den Glauben und die wirkliche Liebe preis. Die christliche Liebe entsteht aus dem Glauben, und das Beste, was die Liebe schaffen kann, ist die Weitergabe dieses Glaubens. Wer behauptet, seinen muslimischen Nachbarn zu lieben, aber nicht will, dass sich dieser zum christlichen Glauben bekehre, der täuscht sich selbst. Daher gehört das christliche Zeugnis als wichtige Aufgabe zum Zusammensein der Christen mit den Muslimen.
(…)
(37) Der christliche Glaube sieht aber auch in einer friedfertigen, moderaten Moschee nicht die „geliebte Glaubensschwester“. Er sieht sich ihr gegenüber zum Zeugnis herausgefordert. Wie von jeder Moschee gesagt wird, dass sie letztendlich ein islamisches Missionszentrum sei, so sollte jede christliche Gottesdienstgemeinde „die Stadt“ sein, „die auf einem Berge liegt“ und „nicht verborgen sein“ kann (Mt 5,14). Die Auseinandersetzung muss geistlich verstanden werden. Sie wird nicht von Macht und Ehre, sondern vom Kreuz Christi und von seiner opferbereiten Liebe bestimmt.
Die Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ermutigt die Pfarrer und Gemeindeglieder der SELK, sich mit dem Islam theologisch auseinander zu setzen, Begegnungen mit Muslimen in Liebe zu gestalten, ihnen, soweit es nötig und möglich ist beizustehen und ihnen die Wahrheit des gekreuzigten und auferstandenen Christus zu bezeugen.“


Absolution
Absolution heißt „Lossprechung“ oder „Loslösung“. In der lutherischen Kirche erfolgt auf das Sündenbekenntnis in der (Einzel- oder allgemeinen) Beichte und den Beichtfragen, wenn sie vom Beichtenden mit „Ja“ beantwortet wurden, die Absolution. Sie lautet: „In Kraft des Befehls, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, als berufener Diener des Wortes, spreche ich dich frei, ledig und los: Dir sind deine Sünden vergeben. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen. – Geh hin im Frieden.“
Die Absolution wird in der SELK sowohl in der Einzel- als auch in der allgemeinen (gottesdienstlichen) Beichte zumeist dem Beichtenden persönlich unter Handauflegung zugesprochen. Sie ist sozusagen die Zuspitzung und persönlich und wirksame Zueignung des ganzen Evangeliums Jesu Christi, der am Kreuz für unsere Sünden gestorben ist.


Abtreibung
In der Wegweisung für ev.-luth. Christen „Mit Christus leben“ der SELK (2007/2008) heißt es zur Abtreibung:
„Christen setzen sich für jedes entstehende Leben ein, insbesondere für ungeborene Kinder, deren Leben durch Abtreibung bedroht ist. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, dass sie betroffenen Müttern bzw. Familien nicht nur bei materieller Not durch konkrete Hilfeleistung beistehen. Grundsätzlich setzen Christen sich für kinderfreundliche Lebensbedingungen und die Wertschätzung der Familie ein. Für die persönliche Gewissensentscheidung in der Frage der Abtreibung ist folgendes zu bedenken: Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen des Staates bleibt die Tötung ungeborenen Lebens Schuld vor Gott. Abtreibung ist kein nachträgliches Verhütungsmittel, sondern die Vernichtung eines Kindes durch einen medizinischen Eingriff, der für die Mutter schwere seelische und körperliche Belastungen mit sich bringen kann. Es gibt Situationen, in denen Abtreibung als einziger Ausweg erscheint, vor allem, wenn das Leben der Mutter akut gefährdet ist. Auch im letzteren Fall bedeutet der Schwangerschaftsabbruch trotzdem Schuld vor Gott. Schwangere Frauen in Krisensituation benötigen unsere Gesprächsbereitschaft, Hilfe und Fürbitte, nicht aber Verurteilungen. Eine mögliche oder wahrscheinliche Behinderung eines noch nicht geborenen Kindes ist kein Grund, es abzutreiben, denn es gibt keinen Anspruch auf ein gesundes und störungsfreies Leben. Auch das behinderte und kranke Kind steht unter dem Schutz Gottes, dessen Liebe jedem menschlichen Leben gleiche Würde verleiht.“


Advent
Advent heißt „Ankunft“. Gemeint ist die Zeit vor Weihnachten, in der sich die Kirche auf Weihnachten, das Fest der Ankunft des Herrn Jesus Christus als fleischgewordenes Wort Gottes, als wahrer Mensch und wahrer Gott vorbereit. Zugleich richtet die Kirche dabei ihren Blick aber auch auf die zweite Wiederkunft Christi zum Gericht am Ende dieser Zeit und Welt.
Adventszeit ist daher sowohl Zeit der Vorfreude als auch (ebenso wie die Passions- oder Fastenzeit) Bußzeit also Zeit des Verzichtes auf Unwesentliches durch Besinnung und Konzentration auf das Wesentliche (des christlich-biblischen Glaubens).
In der gottesdienstlichen Liturgie kommt dies ebenfalls zum Ausdruck.
So entfällt z.B. vom 2. bis 4. Adventssonntag das Gloria („Ehre sei Gott in der Höhe“) und erklingt erst wieder in der Hl. Nacht der Christgeburt. Die liturgische Farbe violett (wie auch in der Passionszeit) erinnert an den Bußcharakter des Advent. In einigen Gemeinden der SELK tragen die Pfarrer statt weißer oder farbiger Gewänder den schwarzen Talar oder anstelle der reicheren Form B der Abendmahlsfeier verwendet man die schlichtere Form A.
In Adventsvespern oder –andachten versammelt sich die Gemeinde zu besonderen Gottesdiensten.
Jeder Adventssonntag hat eine eigene Prägung: Am 1. Advent ist es der „Kommende Herr“, am 2. Advent der „Kommende Erlöser“, der auch der Weltenrichter ist, am 3. Advent gedenkt die luth. Kirche Johannes des Täufers, des Vorläufers des Herrn und „Freudenboten“ und am 4. Advent ist die Jungfrau und Gottesmutter Maria, die Christus empfangen und als Mensch geboren hat, im Mittelpunkt.
Der 3. Advent trägt traditionell auch den lat. Namen „Gaudete“ (Freut euch – nach den ersten Worten der Antiphon zum Eingangspsalm), weil des Freudenboten,  Johannes‘ (d. Täufers) besonders gedacht wird. Die liturgische Farbe der Adventszeit, violett, ist am 3. Advent traditionell daher rosa.


Agape (-mahl)
Agape ist eines von mehreren griechischen Wörtern für „Liebe“ und bezeichnet die göttliche, von Gott geschenkte und auch von den Christen untereinander praktizierte Liebe.
(Im Unterschied z.B. zu eros, was die leiblich-körperliche Liebe meint.)
Schon die ersten Christen feierten neben dem Hl. Abendmahl sog. Liebesmähler, Agape-Mahlzeiten miteinander, um die innige Verbundenheit im Glauben durch das Teilen des „Brotes“, der Lebensmittel zum Ausdruck zu bringen. Eine sehr frühe Erwähnung findet sich z.B. im Brief des Judas, Vers 12, wo es zu Gemeindegliedern, die durch ihr ethisches Fehlverhalten und ihre Abweichungen vom apostolischen Glauben auffielen, heißt: „Sie sind Schandflecken bei euren Liebesmahlen, prassen ohne Scheu, weiden sich selbst; sie sind Wolken ohne Wasser, vom Wind umhergetrieben, kahle, unfruchtbare Bäume, zweimal abgestorben und entwurzelt.“
Heute wird der Begriff Agape-Mahl oft für schlichte Mahlzeiten (Brot, Wein Käse) verwendet, die in ökumenischen Zusammenhängen zwischen Christen unterschiedlicher Konfessionen stattfinden, wenn bestehende Lehrunterschiede volle Kirchengemeinschaft, also auch die Abendmahlsgemeinschaft als Ausdruck voller Übereinstimmung in Glauben, Lehre und Bekenntnis, nicht praktiziert werden kann, um das Gemeinsame des christlichen Glaubens zum Ausdruck zu bringen und in dieser Weise des Liebesmahles  „Tisch- und Mahlgemeinschaft“ zu halten. Als „Ersatz“ für das Hl. Abendmahl sollten Agapefeiern jedoch nicht gebraucht werden und auch der Eindruck, man feiere eine „Art Abendmahl“ sollte aus Gründen der Wahrhaftigkeit unbedingt vermieden werden.
Die auch in den Gemeinden der SELK vielfach gepflegte Praxis des „Kirchenkaffees“ oder gemeinsamer Gemeindemittagessen, zu denen auch alle Gäste des Gottesdienstes eingeladen sind, knüpfen zeitgemäß an den altchristlichen und altkirchlichen Brauch der Agape-Mähler an.


Agende
Als Agende wird in den evangelischen Kirchen das Buch (bzw. die Bücher) bezeichnet, in welchen die feststehenden und wechselnden Stücke (Ordinarium und Proprium) des regulären Gottesdienstes sowie der Amtshandlungen (Kasualien) aufgeführt sind. Eine Agende enthält also neben Liturgiemodellen, die den historisch gewachsenen Gottesdienstablauf und seine Gestaltungsvarianten darstellt, die nach jedem Sonn- und Feiertag im Kirchenjahr ausgerichteten Gebete und Texte.
Dem Wortlaut folgend ist eine Agende (von lat. agere) das, was zu tun ist. In der Tat beschreibt eine Agende das, was im gefeierten Gottesdienst jeweils vom Liturg und von der Gemeinde zu tun ist (aufstehen, sitzen, gehen, stehen, beten, singen); sie kann deshalb auch als eine Verhaltens- bzw. Handlungsanweisung angesehen werden. Dies wird hinsichtlich des Liturgen besonders in den in der Agende verzeichneten Rubriken sichtbar, die beschreiben, was der Liturg an ebendieser Stelle des Gottesdienstes zu tun hat. Was die Agende für den Liturgen ist, ist das Gesangbuch für die Gemeinde.
Die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
Die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende ist die für die Gottesdienste der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) verbindliche Agende. Darüber hinaus ist diese dezidiert lutherische Agende auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden (ELKiB) in Geltung, vereinzelt wird sie auch von lutherischen Gemeinden im Raum der evangelischen Landeskirchen gebraucht. Zu Grunde liegt ihr die Agende I für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden, Berlin 1957. Die Liturgische Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche hat sie erarbeitet und die Kirchenleitung der SELK 1997 herausgegeben.
Aufbau des Agendenwerkes der SELK
Band I: Hauptgottesdienst mit Predigt und Heiligem Abendmahl. Die heilige Messe der evangelisch-lutherischen Kirche (1997)
Band II: Die Gebetsgottesdienste (1960), identisch mit der VELKD
Band III: Die Amtshandlungen (1964), identisch mit der VELKD, aber Sonderbestimmungen Teil 1: Die heilige Taufe (neu bearbeitete Ausgabe 2009), eigene Taufagende der SELK
Teil 2: Die Konfirmation. Entwurf zur Erprobung, Göttingen, 2012
Teil 5: Die Bestattung (neu bearbeitete Ausgabe 1996), identisch mit der VELKD, aber Sonderbestimmungen
Band IV: Ordination und Einsegnung, Einführungshandlungen, Einweihungshandlungen (1951) mit Sonderbestimmungen der SELK. Teil 1: Amt, Ämter, Dienste. Entwurf zur Erprobung. Göttingen, 2011
Dazu gehören bis heute:
Lektionar für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden (1953)
Ordnung der Predigttexte (1958)
Kleines Kantionale, 2 Bände (1958/1969)
Handreichung für den seelsorgerlichen Dienst, 2 Bände (1958)
Geschichte der Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und ihre Vorgängerkirchen gebrauchten bis zur Einführung der Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende 1997 die Agende I der VELKD. Lutherische Landes- und Freikirchen feierten folglich aus der Agende I Gottesdienste nach der Lutherischen Messe. Als sich abzeichnete, dass die lutherischen Landeskirchen und die Evangelischen Kirchen der Union gemeinsam ein Agendenwerk verfolgen, sah sich die SELK auf Grund ihres lutherischen Bekenntnisstandes und der Ablehnung der Union genötigt ein eigenes lutherisches Agendenwerk für ihre Gottesdienste herauszugeben. Die SELK sieht sich an den Agendenstreit und der hieraus resultierenden Entstehung der altlutherischen Kirche in Preußen erinnert.
Einführung in die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende
Evangelisch-Lutherische Kirchenagende
Die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende versteht sich laut Geleitwort von Bischof Dr. theol. Jobst Schöne als eine Agende, die den Dreieinigen Gott verkündigt und preist in seinem Wort und den Sakramenten. Als Nächstes bezeugt der durch die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende geordnete Gottesdienst den Glauben der Christenheit in lutherischer Konfessionalität und Verbindlichkeit. Schließlich hat diese Lutherische Kirchenagende die Aufgabe die Einheit des Glaubens und Bekennens in den lutherischen Kirchen zu fördern.
So beginnt die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende mit dem "Hauptgottesdienst mit Predigt und Heiligem Abendmahl. Die heilige Messe der evangelisch-lutherischen Kirche. So finden sich neben den für jeden Sonntag geordneten Introitus, Kollektengebete, Lesung aus dem Alten Testament, der Epistel, dem Hallelujavers, dem Wochenlied, dem Evangelium, den kirchenjahreszeitlichen Präfationen und eucharistischen Hochgebeten, Versikeln, auch Gottesdienstentwürfe zu den Aposteltagen, Allerheiligen, und anderen Tagen. Eine sehr umfangreiche Gebetssammlung findet sich ebenfalls in dieser Agende. So wird unterschieden in Allgemeines Kirchengebet, Ektenien (Liturg, Lektor und Gemeinde) und diakonischen Gebeten. Es werden Vorschläge unterbreitet, wie diese Gebete auch zu singen sind. Ebenfalls bietet diese Agende eine umfangreiche Auswahl an Präfationsgebeten und eucharistischen Hochgebeten (Abendmahlsform B). Aber auch Vorschläge zur Gestaltung finden sich. Eine Besonderheit gegenüber dem Evangelischen Gottesdienst ist auch, dass die Feier der Beichte mit in die Evangelisch-Lutherische Kirchenagende aufgenommen wurde.


Albe
Von lat. albus = weiß. Gemeint ist das weiße Untergewand (Tunika) der ursprünglich römischen Alltagskleidung, die sich liturgisch zum Untergewand der liturgischen priesterlichen Gewandung entwickelt hat.
Sie wird traditionell mit einem Gürtel (Zingulum) getragen, durch das eine (Unterzieh-)Stola gesteckt wird.
In der SELK sind Alben vielfach die übliche gottesdienstliche Gewandung des Pfarres:  Vor allem als sog. Mantelalbe (ohne Zingulum, mit Stola, oben geknöpft, durchgeknöpft, in der Form des sog. Hannoverschen Talars usw.), aber auch als Bestandteil der lit. Gewandung, wo Albe mit Stola und Kasel in den lit. Farben getragen wird.


Altar
Aus dem lat. altus (=hoch) oder abgeleitet altaria (=Opfertisch).
Nach biblisch-lutherischem Verständnis ist das Kreuz auf Golgatha der eine und einzige Altar, auf dem –ein für allemal- Jesus Christus selbst als Opfer und Hohepriester zugleich sein Leben als Opfer für die Sünde der Welt dargebracht hat. Seitdem sind alle blutigen Opfer abgeschafft und obsolet.
Was kunstgeschichtlich und traditionell auch in der lutherischen Kirche als „Altar“ bezeichnet wird, hat seinen Ursprung im Abendmahlstisch des Herrn (vgl. 1 Kor 10, 21). Griechisch τράπεζα κυρίου [trápeza kyríou] oder lat. mensa domini.
In lutherischen Kirchgebäuden bildet der Altar als Ort der wahren Gegenwart des Leibes und Blutes Christi unter Brot und Wein den optischen Fluchtpunkt, auf den der Blick der Gemeinde gerichtet ist.
Traditionell befindet sich der Altar an der östlich ausgerichteten Stirnseite einer Kirche oder Kapelle. Auf ihm befinden sich das Altarkruzifix, Kerzen, Blumen und die Agende. Zur Feier des Hl. Abendmahles werden Kelch, Patene, Pyxis und Weinkanne, ggf. noch ein Gefäß mit Wasser zum Reinigen sowie die Palla unter dem Velum, meist zentral auf dem Altar aufgebaut.
In der SELK ist es weithin üblich, dass die Pfarrer Teile der Liturgie des Gottesdienstes (insb. Gebete) „versus altare“ oder „versus apsidiem“ zelebrieren. Das heißt: Zum Altar bzw. zur Apsis gewandt. Die volkstümliche Beschreibung „mit dem Rücken zur Gemeinde“ ist unpassend, da die Ausrichtung des Pastors nach Osten (ad orientem) der der Gemeinde entspricht und zum Ausdruck bringt: Die ganze Gemeinde geht dem wiederkommenden Herrn entgegen. Der Pastor ist dabei lediglich der „Vor-Gänger“.
Altäre sollten möglichst aus Stein gearbeitet sein (aus Gründen der Unbrennbarkeit), sind aber vielfach auch aus Holz.
Altäre (wie z.B. auch die Abendmahlsgeräte) werden in der luth. Kirche  vor der ersten gottesdienstlichen Ingebrauchnahme geweiht. Das bedeutet: Durch Wort Gottes und Gebet ausgesondert aus dem profanen Gebrauch und ausschließlich in den gottesdienstlichen Gebrauch gestellt.
Luth. Christen behandeln den Altar mit Würde und Respekt. Referenzen vor dem Altar (Verbeugen, Kniebeuge usw.) beziehen sich nicht auf das „Inventarstück“, sondern im Blick auf das Altarkruzifix auf den seinem Wort und Sakrament gegenwärtigen Herrn Christus.


Altarumgang
Altarumgänge finden in den Gemeinden der SELK aus unterschiedlichen Anlässen und aufgrund unterschiedlicher Traditionen der Vorgängerkirchen der SELK statt.
Aus eher altlutherischer Tradition stammt der Brauch, an der Stelle der Dankopfersammlung im Gottesdienst das Kollektengeld nicht einsammeln zu lassen, sondern durch die ganze Gemeinde in einer kleinen Prozession um den Altar herum persönlich auf dem Altar oder einer daneben oder dahinter aufgestellten Kollektenschale einlegen zu lassen.
Diese Form des Altarumgangs, auch Opferumgang genannt, erinnert an den altkirchlichen Brauch, die diakonischen Gaben (z.B. auch Naturalien) durch die Gemeindeglieder zum Altar zu bringen, wo der Leiter des Gottesdienstes (Bischof, Priester) aus den dargebrachten Gaben Brot und Wein für die Abendmahlsfeier aussonderte.
Eine andere Form des Altarumgangs, die eher aus norddeutsch-hannoverscher Tradition stammt, besteht darin, die früher üblichen → Stolgebühren, die im Zusammenhang von Beichte und Abendmahlsgang zu entrichten waren, am Altar abzulegen, bevor oder nachdem man sich in der Sakristei zur Kommunion angemeldet hat.
Beide Formen des A. sind teilweise noch üblich. Insbesondere der Opferumgang zu besonderen Anlässen (Erntedanktag, hohe Feste) findet sich noch in Gemeinden der SELK.


Altkatholische Kirchen
Das „katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland“ entstand nach 1870 als Reaktion auf die Proklamation der neuen Dogmen des 1. Vatikanischen Konzils, insbesondere des Unfehlbarkeitsdogmas, wonach der Papst „aus sich heraus“(ex sese) in Sachen des Glaubens und der Moral unfehlbar sei.
Die von Theologen wie Ignaz v. Döllinger und Hubert Reinkens ausgehende Bewegung führte nach dem ersten sog. Altkatholikenkongreß 1871 in München zur Gründung erster romfreier Gemeinden in Deutschland. 1874 wurde der Breslauer Theologieprofessor Reinkens zum Bischof gewählt und durch einen holländischen Jansenistenbischof geweiht. Die Jansenisten hatten sich bereits im 18. Jahrhundert von der römisch-katholischen Kirche getrennt, aber die sog. historische apostolische Sukzession bewahrt. Rom erkennt die altkatholischen Weihen daher als gültig, wenn auch nicht rechtmäßig an.
Während der Gottesdienst liturgisch weitgehend der römisch-katholischen Feier gleicht, lehnen Alt-Katholiken die Unfehlbarkeit des Papstes und seine universale Jurisdiktionsgewalt sowie die neuen Mariendogmen von der Himmelfahrt Mariens und der Unbefleckten Empfängnis als unbiblisch ab; Taufe und Eucharistie werden den übrigen fünf Sakramenten vorangestellt. Die Privat- oder Ohrenbeichte ist freigestellt wie in der lutherischen Kirche. Der Heiligen wird ehrend gedacht, sie werden aber nicht um Fürbitte angerufen. Seit 1878 gibt es keine Zölibatspflicht für die Geistlichen mehr; 1996 wurden erstmals Frauen zu Priesterinnen geweiht. Die alt-katholische Kirche in Deutschland hat nach eigenen Angaben rund 20.000 Mitglieder und 50 Pfarrer und Pfarrerinnen. Bischofssitz ist Bonn.
Weltweit sind die meisten altkatholischen Nationalkirchen in der sog. Utrechter Union (unter 200.000 Gläubige weltweit) zusammengeschlossen, deren Ehrenvorsitzender der jeweilige Erzbischof von Utrecht ist. Den deutschen Altkatholiken wurde 2003 vorübergehend das Stimmrecht  in der Utrechter Union entzogen, nachdem sie mit einem nicht mit der Weltorganisation abgestimmten Beschluß die Frauenordination eingeführt hatten. Die Polnische Katholische Nationalkirche verließ aus Protest gegen die Duldung der Frauenordination daraufhin die Utrechter Union, zu der heute 6 selbständige und 5 unselbständige Nationalkirchen zählen.


Altkonfessionell
Der Begriff „altkonfessionell“  wird in der vom Johann-Adam-Möhler-Institut Paderborn herausgegebenen „Kleinen Konfessionskunde“ (4. Auflage 2005) für diejenigen Kirchen verwendet, für die „im Unterschied zu den klassischen Freikirchen, die ihre Existenz einem neuen (theologischen und/oder spirituellen) Reformansatz verdanken, gerade das Festhalten am Überkommenen charakteristisch (ist), auch wenn sie sich im Laufe ihrer Geschichte durchaus als zu Wandlungen fähig erweisen.“ Dazu zählen neben den → altlutherischen auch die →altkatholischen Kirchen, die altreformierten Kirchen und die russisch-orthodoxe Kirche der russischen Altgläubigen.


Altes Testament
Das Alte Testament (abgekürzt AT; von lat. testamentum, einer Übertragung des hebr. בְּרִית; berît = Bund bzw. griech. διαθήκη; diathēkē „Bund) ist einer der beiden Hauptteile der Heiligen Schrift der Kirche, der Bibel.
Bevor das Neue Testament (NT), also die Sammlungen der Evangelien und Apostelbriefe vollständig und schriftlich vorlag, war das AT, die Hl. Schrift der Juden, auch die einzige Hl. Schrift der frühen Christenheit.
Ohne das AT wäre das NT nicht verständlich. Im NT finden sich ca. 4.000 Zitate, Zitatteile oder inhaltliche Bezüge auf das AT.
In der luth. Kirche gilt das AT auch als Ankündigung und Verheißung des Messias Jesus, des Christus. Von daher gehört es zu den Auslegungsregeln, das AT im Licht des NT zu lesen und zu verstehen.
Zur Bibelausgabe nach der Übersetzung Martin Luthers zählen üblicherweise 39 Schriften des AT. Die sog. Apokryphen (spätjüdische Schriften in griech. Sprache) sind in einigen Ausgaben der Luther-Bibel enthalten, werden aber nicht als kanonisch verstanden. (Luther: „Gut und nützlich zu lesen, aber der Hl. Schrift nicht gleich zu halten“)
Die SELK versteht das AT als Gottes Wort –ausweislich ihrer Grundordnung Artikel 1, wonach sie gebunden ist „an die ganze Heilige Schrift Alten und Neuen Testamentes als an das unfehlbare Wort Gottes“.


Altlutheraner, altlutherisch, altlutherische Kirche
Als Altlutheraner (altlutherisch) wurden zunächst von ihren Gegnern (preuß. Staat, unierte evangelische Landeskirche in Preußen) diejenigen lutherischen Christen bezeichnet, die sich ab 1817, verstärkt ab 1830 im Widerstand gegen die vom preußischen König Friedrich Wilhelm III. auf preußischem Staatsgebiet verfügte Union zwischen ehemals reformierten und lutherischen Gemeinden/Kirchen befanden.
Prominente Vertreter der A. in der Anfangszeit waren der Breslauer Theologieprofessor und Pfarrer  Johann Gottfried Scheibel, der Jurist Philipp Eduard Huschke und der Philosoph und Naturforscher Heinrich Steffens.
Später übernahmen diese lutherischen Christen den Begriff ‚Altlutheraner, altlutherisch‘ auch als Teil ihrer kirchlichen Selbstbezeichnung, da er das Selbstverständnis der A. kenntlich macht, legitime Fortsetzung der alten lutherischen Kirche zu sein, wie sie im 16. Jahrhundert in Schlesien, Pommern, Brandenburg usw. entstanden war.
Heute ist der Begriff A. vor allem die konfessionskundliche Bezeichnung derjenigen lutherischen Kirchen, die im 19. Jahrhundert im Widerstand gegen die Union (insb. Preußen) bzw. der Liberalisierung evangelischer Landeskirchen (Bibelkritik; insb. Königreich Sachsen) bzw. der Beschneidung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes (insb. Hessen, Baden, auch Hannover) entstanden. In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) gehört die SELK als einzige dort vertretene deutsche „altlutherische“ Kirche zusammen mit der → altkatholischen, der altreformierten und der anglikanischen Kirche  zu der Gruppe der sog. → altkonfessionellen Kirchen.
Einige Gemeinden der SELK sowie die altlutherische Dreieinigkeitsgemeinde Chemnitz der Ev.-Luth. Freikirche (ELFK) führen die Bezeichnung ‚altlutherisch‘ noch in ihrem Gemeindenamen.
Vgl.: Geschichte der SELK (Startseite „Wir über uns“: Geschichte); Selbstverständnis der SELK (Startseite „Unser Selbstverständnis“)


Ambo
Lesepult. (von griech. ‚anabainoo‘= hinaufsteigen). Vom Ambo aus werden meist die gottesdienstlichen Lesungen (alttestamentliche Lesung, Epistel und Evangelium) vorgetragen.
In einigen Gemeinden, in denen es keinen Ambo gibt oder bewusst an dieser Tradition festgehalten wird, wird das Evangelium von der (vom Vortragenden aus gesehen) rechten, die Epistel von der linken Seite des Altars aus verlesen.


Amen
Von hebr. אמן, der Wortwurzel für die Begriffe, die Treue, Verlässlichkeit, Wahrheit, Wahrhaftigkeit zum Ausdruck bringen.
Hebräisches Wort, das im christlichen Gottesdienst als Bekräftigungs- und Vertrauensformel am Schluss von Gebeten, Predigten, Auslegungen usw. verwendet wird. Martin Luther überträgt es im Kleinen Katechismus als „Das ist gewisslich wahr.“


Amt der Kirche
Unter dem Amt der Kirche versteht die SELK das Hirtenamt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Pastorenamt).
Das Amt der Kirche gründet in der Sendung Christi durch den Vater und damit in dem Amt Christi selbst, das ihm der Vater übertragen hat: „Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch.“ (Joh 20,21) Entsprechend wird Christus in den Schriften des Neuen Testaments selber als „Apostel“ und „Erzhirte“ (Hebr 3,1; I Petr 5,4) bezeichnet. 
Am Ende seiner irdischen Wirksamkeit jedoch beauftragt Christus den Kreis der Zwölf bzw. Elf, die er bereits als Apostel bezeichnet (Mk 3,14), mit der universalen Mitteilung und Anteilgabe dessen, was er durch seinen Tod und seine Auferstehung erwirkt: Er stiftet das Mahl seiner leiblichen Gegenwart (I Kor 11,23-25), bevollmächtigt die Elf durch seinen Geist zur wirkmächtigen Spendung der Sündenvergebung (Joh 20,22-23) und sendet sie aus zur Taufe und zur Evangeliumsverkündigung (Mt 28,18-20). Damit stiftet er den Dienst der Versöhnung (II Kor 5,18-20), die Grundfunktionen des apostolischen Amtes der Kirche. 
Die Beauftragung mit dem apostolischen Amt geht der Entstehung der Kirche zeitlich und logisch voraus; das Wirken Christi durch seine Apostel begründet die Kirche und nicht umgekehrt. Als von Christus Gesandte repräsentieren die Apostel ihren Herrn (Lk 10,16) ; Er selbst ist es, der durch sie redet und handelt; vor ihm allein haben sie sich zu verantworten (I Kor 4,1-5); ihr Dienst erfolgt im Gegenüber zur Gemeinde. 
In den Pastoralbriefen ist das „eine, von Christus gestiftete Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung“  deutlich erkennbar in seiner Kontinuität zum apostolischen Amt. Trotz aller soziologischen und strukturellen Veränderungen in der Geschichte des gemeindeleitenden Amtes ist dies eine Amt kein anderes als dies, zu dem Paulus Timotheus ordinierte (II Tim 1,6) und zu dem er Timotheus und Titus zu ordinieren befahl (I Tim 5,22; Tit 1,5). 
Der apostolische Dienst ist persongebunden; Christus stiftet nicht abstrakte Funktionen eines Amtes, sondern beauftragt konkrete Menschen mit diesem Dienst. Diese werden von ihm mit ihrer ganzen Existenz in die Pflicht genommen und stehen mit ihrem ganzen Leben für ihren Auftrag ein.    Für das „Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung“ sind Ordination und Berufung unabdingbar erforderlich.
Das gemeindeleitende Amt wird an die apostolische Norm rückgebunden. Dies kommt am deutlichsten im Ordinationsgeschehen zum Ausdruck: Hier findet die Übergabe der apostolischen Tradition (paratheke) statt (I Tim 1,18; 6,20), die lebenslängliche Inpflichtnahme zur Weiterführung des apostolischen Auftrags (I Tim 6,13f), die Weitergabe des Amtes und die Mitteilung des Heiligen Geistes durch die Handauflegung (I Tim 4,14; II Tim 1,6).  
Die Grundordnung der SELK fasst das Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung als „eine[s]“. Mit dieser Bestimmung ist zweierlei beabsichtigt: zum einen die Unterscheidung des kirchlichen Amtes mit seinem Auftrag zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung von allen anderen Diensten, die dem Verkündigungsauftrag der Kirche zuarbeiten; zum anderen die Aussage der grundsätzlichen Einheit dieses Amtes, auch wenn verschiedene Gliederungen innerhalb dieser Einheit möglich sind. 
Die lutherische Reformation knüpft in ihrem Amtsverständnis an das in den Pastoralbriefen angelegte und in der frühen Kirche ausgeformte Amt des Presbyter-Bischofs an und bestimmt Grundauftrag und Gehalt dieses Amtes als „das Evangelium predigen, Sunde vergeben, Lehr urteilen und die Lehre, so dem Evangelio entgegen, verwerfen und die Gottlosen, dero gottlos Wesen offenbar ist, aus christlicher Gemein ausschließen ...“ (BSLK 123f. 21;BSLK 124, 21)  In den Pastoralbriefen wird deutlich: Entscheidend ist nicht der Name dieses Amtes; episkopos und presbyteros deuten auf unterschiedliche Verfassungsformen, nicht auf eine Rangstufung hin ; wohl aber sind in den Pastoralbriefen bereits die Funktionen eines besonderen bischöflichen Amtes ansatzweise erkennbar (vgl. Tit 1,5). Das kirchliche Amt hat in der Ausübung seiner Grundvollzüge des Evangeliums sein Wesen; es ist darum wesentlich Dienst.
Vgl. Das Amt der Kirche, Eine Wegweisung. herausgegeben von der Theologischen Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Hannover, 2. Aufl. 1999 / Amt, Ämter und Dienste in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Lutherische Orientierung Nr. 8. Hannover o.J. [verabschiedet durch die Kirchensynode 2007]


Amtshandlungen
Als Amtshandlungen (lat. Kasualien; von casus = der Fall) bezeichnet man vor allem die kirchlichen Handlungen durch (ordinierte) Amtsträger, die Anlässe im Lebenslauf eines Menschen markieren. Dazu gehören z.B. die Spendung der Taufe, die (Einzel-)Beichte, die Konfirmation, die Trauung und die Bestattung.
Früher fielen für einige dieser speziellen Amtshandlungen Gebühren an, die als „Stolgebühren“ bezeichnet werden. Dahinter steht die Tradition, wonach der Geistliche bei der Vornahme dieser Amtshandlungen die Stola als Zeichen seines geistlichen Amtes anlegte.


Apokalypse
→ Offenbarung (St. Johannis)


Apokryphen
Von gr. ἀπόκρυφος apokryphos ,verborgen‘.
Der Begriff A. entstand bereits in der frühen Kirche des 2. Jhdts. und bezeichnete nicht nur Schriften, die nicht in den Kanon (= kirchlich approbierte Sammlung)  der Hl. Schrift aufgenommen wurden, sondern auch als häretisch (=irrlehrend, ketzerisch) bewertet wurden.
In der luth. Kirche versteht man unter A. üblicherweise die Spätschriften zum Alten Testament, wie sie in der im 2. Jhdt. v. Chr. entstandenen griechischen Übersetzung des AT, der sog. Septuaginta enthalten sind.
Nach luth. Begrifflichkeit zählen zu den A.:
Buch Judit
Buch der Weisheit
Buch Tobit (nach der Vulgata und nach Luther „Tobias“)
Jesus Sirach
Buch Baruch und Brief des Jeremia
1. Buch der Makkabäer
2. Buch der Makkabäer
Zusätze zum Buch Ester
Zusätze zum Buch Daniel
Gebet des Manasse
Bei Bibelausgaben der Übersetzung nach Martin Luther ist darauf zu achten, dass auf dem Einband der Zusatz „Mit A.“ zu lesen ist.
Luther selbst hat über die Spätschriften des AT geurteilt: „„Das sind Bücher, so nicht der heiligen Schrift gleich gehalten, und doch nützlich und gut zu lesen sind.“


Apostel
Von griech. ἀπόστολος [apóstolos] = Gesandter, Sendbote.
A. sind zunächst die von Jesus Christus zu seinen irdischen Lebzeiten persönlich berufenen zwölf Schüler (Jünger) (1) Simon Petrus, (2) Andreas, „dessen Bruder“, (3) Jakobus, der Sohn des Zebedäus („der Ältere“), (4) Johannes, dessen Bruder, (5) Philippus, (6) Bartholomäus (Beiname; wahrscheinlich identisch mit Nathanael [Rufname] aus dem Johannesevangelium), (7) Thomas (gen. „der Zwilling“), (8) Matthäus, der (ehemalige) Steuerpächter, (9) Jakobus, der Sohn des Alphäus, (10) Thaddäus, (11) Simon Kananäus (der „Zelot“) und (12) Judas Iskariot.
Nach Verrat durch und Selbstmord des Judas Iskariot wird Matthias als Apostel nachgewählt (Apg 1,15 ff).
Im Sinne des auch nach Auferstehung und Himmelfahrt Christi fortbestehenden festen „Apostelkreises“ sind nur diese Jünger A., die Zeugen der Auferstehung Jesu waren.
In einem weiteren Sinn ist auch Paulus (Saulus von Tarsus) ein Apostel. Er selbst bezeichnet sich als „Apostel der Heiden“ (Röm 11, 13).
In noch weiterem Sinne werden auch Barnabas (Apg 14,4.14), Silvanus, Timotheus (1 Thess 2,6) und der „Herrenbruder“ Jakobus (Gal 1,19) im NT A. genannt.
Von Bedeutung ist die Frage nach der Relation zwischen dem historischen Apostelamt und dem apostolischen Hirtenamt der Kirche. Also beispielsweise die Frage, ob die heutigen Pastoren „Nachfolger der Apostel“ sind und in welchem Sinne.
In „Das Amt der Kirche - Eine Wegweisung, hrsg. v. d. Theol. Kommission der SELK. 1999. 2. Aufl. heißt es:
„Das dergestalt dem Evangelium zugehörige geistliche Amt der Kirche hat seinen geschichtlichen Ansatz beim Dienst oder Amt der Apostel Jesu Christi und ruht auf deren Dienst und Amt fest auf. Mit den Aposteln sind jene Zeugen der Auferstehung Christi gemeint, die der Herr zu den Völkern gesandt hat, nachdem er sich von den so Gesandten als der Auferstandene hat sehen und hören lassen, und indem er sie für ihre Sendung bevollmächtigte und segnete (Mt 28; Lk 24; Joh 17; 20 und 21; Act 9,15-16; Röm 1,1-6; I Kor 15,1-11).
Die Apostel haben ihren apostolischen Dienstauftrag auf bestimmte und ausgewählte Glieder der Gemeinde übertragen. So ist das Amt der Kirche die Verlängerung des apostolischen Dienstamtes in die Zeit nach dem Tod der Apostel und vor der Wiederkunft des Herrn. Der Dienst dieses Amtes der Kirche besteht für alle Zeit und Welt in der Weitergabe des apostolischen Evangeliums an alle Menschen. Neben und außer dieser gebotenen Fortführung des apostolischen Dienstauftrages zeigten sich in der Gemeinde von Anfang an weitere und verschiedene Gaben (Charismen), Dienste (Diakonien) und Wirksamkeiten (Energien), wie die Briefe des Apostels Paulus das für die Gemeinden in Korinth und anderswo belegen (I Kor 12 und 13; Eph 4,11-16).
Die in das Amt der Kirche Berufenen haben ihren apostolischen Dienstauftrag also von Gott durch den gekreuzigten und auferstandenen Jesus Christus selbst. Wer derart beauftragt ist, hat wesenhaft Anteil am Aposteldienst in seiner zeitlich-geschichtlichen wie auch sachlich-geistlichen Vorordnung vor der Kirche/Gemeinde (Mt 16,16-19; Lk 10,16! Act 20,28! I Kor 3,9-13). Das schließt eine Herleitung dieses Dienstes aus der Gemeinde und ihren Diensten, Charismen und Energien aus.
Von den Aposteln her hat das Amt der Kirche die doppelte Gestalt des Missionars, der in heidnischer Umwelt den Grund zur Ortsgemeinde legt (Act passim, z.B. 8,4-8), und des Hirten, der die gegründete Gemeinde mit dem Wort und dem Sakrament weidet und leitet, über sie wacht und sie auferbaut (Act 20,28-32).
Beim Amt der Kirche muss unterschieden werden, was im Apostelamt grundlegend und untrennbar zusammengehört, nämlich der Auftrag und der Beauftragte, Amt und Person. Für die Apostel ist diese Zusammengehörigkeit besonders an den sog. Peristasenkatalogen in den Paulusbriefen zu erkennen (I Kor 4,9-13; II Kor 4,7-12; 11,23-27). Dies heißt z. B. für die Berufung und Ordination zum Amt konkret: Für die Apostel gilt Lk 10,16 („Wer euch hört, der hört mich...“), weil sie den Auftrag Christi als Gottes Wort in einmaliger Art und Weise empfangen und ausgerichtet haben (vgl. Gal 1,11-12). Für die Träger des Amtes der Kirche gilt Lk 10,16 hingegen mittelbar, sofern sie den Auftrag Christi dem apostolischen Evangelium gemäß empfangen und ausrichten. So freilich gilt Christi Wort für sie voll und ganz (vgl. Apol VII,28).
In der Geschichte vor der Wiederkunft Jesu Christi bleibt der apostolische Auftrag stets und überall in der Gleichheit des Evangeliums der gleiche durch die Generationen und Zeitläufe hin. Die Beauftragten nach dem Tod der Apostel aber wechseln und stehen in einer – bedingt durch die verschiedenen Zeiten und Orte sowie deren Kulturen, Bildungen, Sprachen, Wissenschaften, Wirtschaften und dergleichen mehr – wechselvollen und dennoch ununterbrochenen Reihe. Garant dieser Ungebrochenheit ist allein dasselbe apostolische Evangelium von dem einen und selben Jesus Christus.
hinter die Identität und Gleichheit des Auftrages zurücktritt.“


Apostolische Sukzession
Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge beschreibt die kontinuierliche Weitergabe des Sendungsauftrags der Apostel und deren Nachfolger bis in die Gegenwart und legitimiert die traditio apostolica, die Treue zur urchristlichen Tradition und die unverfälschte Weitergabe der Glaubenshinhalte. Zur Erfüllung dieser Kontinuität wird vor allem in den vorreformatorischen Kirchen eine stetige Reihe von Bischofsweihen als konstitutiv für das Bischofsamt angesehen.
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und konfessionell lutherische Kirchen, wie die lutherischen Kirchen im Baltikum und Teilen Afrikas und die skandinavischen Missionsdiözesen, sehen in ihrem lutherischen Weiheverständnis eine historische Kontinuität bis zur Urkirche.
Die Grundfunktionen des apostolischen Dienstes, wie Wortverkündigung und Spendung der Sakramente, werden heute von den gültig geweihten Pfarrern ausgeführt. Sie stehen in der Ausübung ihres Dienstes in persona Christi (an der Stelle Christi) und somit der Gemeinde gegenüber. Die Weitergabe des einen von Christus gestifteten Amtes der Wortverkündigung und Spendung der Sakramente erfolgt von Generation zu Generation durch den altkirchlichen Ritus der Handauflegung durch den Bischof, Propst oder Superintendenten, also eines Amtsträgers im kirchenleitenden Amt. Bei der Weitergabe geht es diesen Kirchen daher nicht um die Vollständigkeit von historischen Sukzessionslinien, sondern um das Bekenntnis zur historischen Kontinuität der einen, heiligen katholischen und apostolischen Kirche in ihrem Bekenntnis, in ihrer Lehre und ihren Lebensäußerungen. Daher hat die Sukzession des Amtes einen personalen Charakter, so dass diese lutherische Kirche die Lehr- und Personensukzession als zusammengehörig versteht. Das geistliche Amt wird nicht, wie in den Landeskirchen in Deutschland, aus dem Priestertum aller Gläubigen abgeleitet, sondern mit den Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften aus dem Apostolat.


Apostolisches Glaubensbekenntnis
Das Apostolische Glaubensbekenntnis (auch kurz Apostolicum genannt) ist eigentlich das Taufbekenntnis der Kirche bzw. des einzelnen Christen.
Es ist trinitarisch gegliedert und formuliert das christliche Grundbekenntnis zu Gott dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist in drei Abschnitten und 12 Artikeln.
In der frommen Überlieferung heißt es, das Apostolicum sei als „Gemeinschaftswerk“ der Apostel entstanden, wobei jeder Apostel einen der 12 „Artikel“ bekannt habe. Die ältesten schriftlichen Aufzeichnungen des Bekenntnisses reichen bis ins 4. Jahrhundert zurück.
In der Frömmigkeitspraxis der luth. Kirche ist das A. zunächst das Taufbekenntnis des Täuflings, das dieser oder –stellvertretend für ihn- Paten und Eltern vor der Taufe ablegen. Als Gebet gehört das A. auch zu den Grundgebeten der Kirche. Martin Luther verbindet das A. (sowie das Vaterunser) mit dem Morgen- und Abendsegen.
Während das eigentliche gottesdienstliche Glaubensbekenntnis das →Nicaenum ist, kommt auch das A., insbesondere bei Predigt(Wort-)Gottesdiensten als Gemeindebekenntnis zur Anwendung. Außerdem bei Tauferinnerungsfeiern z.B. am 6. Sonntag nach Trinitatis (Taufsonntag), in der Osternachtsfeier und zu anderen ähnlichen Anlässen.
In der SELK sind sowohl die alte (deutsche) Textfassung wie auch die neuere von 1971 zum gottesdienstlichen Gebrauch freigegeben.
Beide Fassungen unterscheiden sich vor allem in den (alten) Formulierungen „niedergefahren zur Hölle“ (neu: „hinabgestiegen in das Reich des Todes“) und „Auferstehung des Fleisches „ (neu: „Auferstehung der Toten“).


Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
In Deutschland wurde die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) am 10. März 1948 in Kassel gegründet. Der Zusammenschluss sollte ermöglichen, die Kirchen in Deutschland bei der Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK) in Amsterdam gemeinsam zu vertreten. Zum ersten Vorsitzenden wurde Pastor Martin Niemöller gewählt. Gründungsmitglieder waren die EKD und 5 evangelische Freikirchen, darunter die Methodisten, Baptisten und Mennoniten, sowie die Alt-Katholiken. 1970 wurde die „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR“ (AGCK) gegründet. Nach der Wiedervereinigung schlossen sich die beiden Arbeitsgemeinschaften im November 1991 bei einer gemeinsamen Tagung in Eisenach wieder zusammen und unterzeichneten eine neue Satzung. Das Ziel der ökumenischen Bewegung, die in vielen Ländern in Form von Nationalen Kirchen- und Christenräten besteht, ist die Förderung der Einheit der Christen. In Deutschland ist die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) das repräsentative Organ und Forum der christlichen Kirchen. Derzeit gehören 17 Kirchen als Mitglieder und 3 Kirchen als Gastmitglieder zur ACK. Dazu kommen 4 Gruppierungen bzw. Organisationen als Ständige Beobachter. Der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Hans-Jörg Voigt, ist Vorstandsmitglied. Die SELK ist Vollmitglied der ACK.
Die Geschäftsstelle der ACK ist die Ökumenische Centrale (ÖC) in Frankfurt am Main. Das Arbeitsteam der ÖC umfasst vier theologische Referenten/innen aus verschiedenen kirchlichen Traditionen (römisch-katholisch, evangelisch, orthodox, freikirchlich) und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.


Asyl
→ Kirchenasyl


Auferstehung
Das Bekenntnis zur Auferstehung Jesu Christi von den Toten ist eine zentrale Bekenntnisaussage der Christenheit. Das älteste Glaubensbekenntnis, das sich im Neuen Testament findet, ist 1. Kor 15, 3-5: „Denn als Erstes habe ich euch weitergegeben, was ich auch empfangen habe: Dass Christus gestorben ist für unsre Sünden nach der Schrift;  und dass er begraben worden ist; und dass er auferstanden ist am dritten Tage nach der Schrift;  und dass er gesehen worden ist von Kephas, danach von den Zwölfen.“
Der stellvertretende Sühnetod Christi am Kreuz und die Auferstehung bilden hier zusammen eine Einheit.
Römer 10, (8)9 lässt erkennen, dass das Bekenntnis zu Christus als dem Kyrios (dem Herrn und Gott) und zu seiner Auferstehung bereits zum Grundbekenntnis der frühesten Christenheit zählte: „Dies ist das Wort vom Glauben, das wir predigen. Denn wenn du mit deinem Munde bekennst, dass Jesus der Herr ist, und in deinem Herzen glaubst, dass ihn Gott von den Toten auferweckt hat, so wirst du gerettet.“
Der Auferstehung (Auferweckung durch Gott) Jesu entspricht die Auferstehung der Menschen am „Jüngsten Tag“, also am letzten Tag der Welt, dem Tag des Gerichtes.
Auferstehen zum Gericht mit doppeltem Ausgang (Erlösung bzw. Verdammnis) werden alle Menschen, Gläubige wie Ungläubige.
Auferstehung zum ewigen Leben in Gottes Gegenwart („Himmel“, „Paradies“) ist jedoch Folge des Glaubens an Jesus Christus.
Die luth. Kirche hält an der Überzeugung der leiblichen Auferstehung fest: Nicht nur „etwas“ vom Menschen, z.B. eine Seele, hat Anteil an der Auferstehung, sondern der ganze, von Gott geschaffene Mensch mit Leib, Geist und Seele.
Allerdings ist zwischen dem irdischen Leib, der verweslich (in die Erde) gesät wird (1 Kor 15, 23) und dem geistlichen Auferstehungsleib zu unterscheiden. Auch Jesus Christus ist leibhaft auferstanden, in seiner Auferstehungsleiblichkeit identifizierbar derselbe geblieben, konnte gesehen werden, angefasst werden (Joh 20, 24-31; Thomas), konnte essen, sprechen usw., zugleich aber z.B. auch durch verschlossene Türen bzw. Wände gehen, also die irdischen Dimensionen und Grenzen überwinden. (Joh 20,19)
Der Glaube an die leibliche Auferstehung hält fest: Der von Gott aus Liebe erschaffene und erlöste Mensch, bleibt auch durch Tod und Auferstehung hindurch dieselbe von Gott erschaffene, identifizierbare Persönlichkeit.


Augsburger Bekenntnis
Im Gegensatz zu den Katechismen wurde das Augsburger Bekenntnis, die „Confessio Augustana“ (CA), im Jahr 1530 von vornherein als Bekenntnis konzipiert. Philipp Melanchthon schrieb sie damals im Auftrag der Reichsstände, die evangelisch geworden waren und deswegen vom Kaiser und den anderen Reichsständen der Häresie bezichtigt wurden. Auf dem Reichstag zu Augsburg vor Kaiser und Reich wurde die Schrift als Glaubensbekenntnis vorgelesen – allerdings nicht mit der Absicht, den evangelischen als einen „Sonderglauben“ darzustellen, sondern als den schon immer von der wahren Christenheit vertretenen Glauben. Zugleich sollte sie auf die in Kirche und Theologie herrschenden Missstände hinweisen. Die CA ist durch ihre historische und dogmatische Bedeutung das „Ur- und Grundbekenntnis“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche, denn darin bekennen wir als Lutheraner, das wir in der Einheit des wahren christlichen Glaubens stehen, die jedoch nicht auf Kosten der Wahrheit entstehen oder aufrecht erhalten werden kann.
Der deutsch-römische Kaiser und die nichtevangelischen Stände haben die CA jedoch nicht angenommen, sodass Melanchthon weiter damit beauftragt wurde, eine Verteidigung, eine Apologie der CA zu schreiben. Diese fertigte er noch in Augsburg an und ließ sie 1531 drucken. Streng genommen ist die Apologie der Confessio Augustana ihrer Entstehung nach keine Bekenntnisschrift, sondern – wie der Name schon sagt – eine Verteidigung der CA mittels vertiefender Argumentation und Klarstellung. Sie wurde aber zu einer Bekenntnisschrift, indem sie später in das Konkordienbuch aufgenommen wurde. Heute dient sie uns als Bekenntnisschrift, die den in der CA bekannten lutherischen und in diesem Sinne christlichen Glauben aus einer erweiterten Perspektive darstellt und begründet.

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