15. Kirchensynode: Tagung in Gotha (8) | 15.06.2023

Neuer Geschäftsführender Kirchenrat bestätigt
SELK: Dritter Synodaltag in Gotha


Gotha, 15.6.2023 - selk - Auf der konstituierenden Tagung der 15. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Gotha wurde am heutigen Donnerstag Daniel Soluk (Hannover: St. Petri-Gemeinde) für zwei Synodalperioden als künftiger Geschäftsführender Kirchenrat bestätigt, nachdem er im Dezember vergangenen Jahres durch die Kirchenleitung und das Kollegium gewählt und berufen worden war und er diese Berufung angenommen hatte. Soluk, der sich den Delegierten persönlich vorstellte, folgt in dieser Position auf den jetzigen Geschäftsführenden Kirchenrat Michael Schätzel (Hannover: St. Petri-Gemeinde), der mit Wirkung vom 1. Februar 2024 in den Ruhestand tritt, und nimmt mit dem 1. Oktober dieses Jahres in einer Einarbeitungszeit seinen Dienst bei der SELK auf.

Verschiedene Wahlen wurden durchgeführt: Dabei wurden in die Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen gewählt: Philipp Förster (Gemeinde Heidelberg), Oliver Knefel (Blasheim), Matthias Reffke (Guben), Christof von Hering (Kiel) und Steffen Wilde (Frankfurt am Main). In die Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen wurden gewählt: Clemens Bath (Berlin-Neukölln), Friederike Bock (Rodenberg), Claudia Hüstebeck (Göttingen), Detlef Kohrs (Hermannsburg: Große Kreuzgemeinde) und Pfarrer Christian Utpatel (Homberg/Efze). Als Kassenprüfer für die Haushaltsabschlüsse der Allgemeinen Kirchenkasse wurden gewählt: Hans Joachim Bösch (Farven), Harald Schaefer (Köln-Bonn-Aachen), Günter Tschirsch (Berlin-Zehlendorf) und Hans-Martin Wahlers (Hannover: Bethlehemsgemeinde); jeweils zwei von ihnen nehmen die Kassenprüfung eines Jahres vor. Die Amtsperioden der Gewählten gelten für die Dauer der Synodalperiode 2023 bis 2027.

Als Obfrau der Schlichtungsstelle wurde Dr. Alexandra Fock (Berlin-Zehlendorf) gewählt, als erste Stellvertretung Uta Lehmann (Frankfurt am Main), als zweite Stellvertretung Martin Dürholt (Düsseldorf). Die Amtszeit beträgt jeweils acht Jahre.

Im Rahmen der innerkirchlichen Strukturarbeit hatte die 14. Kirchensynode auf ihrer zweiten Synodaltagung im Vorjahr in Bad Essen-Rabber die Berichterstattung über einen von der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten auf den Weg gebrachten Neuansatz (https://www.selk.de/download/synode2019/830_Strukturprozesse.pdf) zur Kenntnis genommen und diskutiert und die Bildung einer mit der Erarbeitung von Vorschlägen für verbindliche Kriterien für eine besetzbare Stelle in der SELK befasste Arbeitsgruppe beschlossen. Aus dieser Arbeitsgruppe, die ihren Auftrag bearbeitet und ihre Arbeit beendet hat, berichtete Christof von Hering (Kronshagen). Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe liegt in der Synodalcloud (https://www.selk.de/index.php/15-kirchensynode) vor und formuliert als Fazit: "Die Arbeitsgruppe empfiehlt dem Kollegium der Superintendenten und der Kirchenleitung die Verwendung der drei von der Arbeitsgruppe dargestellten Kriterien (statistische Gliederzahl, Umlage und Gottesdienstbesuch) in ihrer Gewichtung zueinander als Berechnungsgrundlage für die Aufteilung von jeweils zur Verfügung stehenden personalen Ressourcen auf die Kirchenbezirke bzw. Kirchenregionen. Dabei sollen die statistischen Zahlen aktuell gehalten werden und ein Korridor für die Anwendung weicher Kriterien eingeplant werden, um im Blick auf die Entwicklung und konkrete Besetzung von Pfarrstellen handlungsfähig zu bleiben und mit Augenmaß ,Schritt für Schritt', Jahr für Jahr, zu agieren, ohne die notwendige Plausibilität der ,harten Kriterien' gegenüber der Gesamtkirche zu gefährden." Erläuternd wurde darauf hingewiesen, dass "weiche Kriterien" beispielsweise am Ausmaß der Fahrtwege in Pfarrbezirken und an den örtlichen Situationen der jeweiligen Gemeinden erkennbar werden würden. Aus der Arbeitsgruppe wurde in der Aussprache auch darauf hingewiesen, dass strukturelle Arbeit nicht nur als "Mangelverwaltung" zu verstehen sei, sondern dass es immer auch darum gehe, geistlich mit den Gegebenheiten umzugehen und sich zuversichtlich der gemeindebauenden Arbeit zu widmen.

Ein Antrag auf Änderung der Reisekostenordnung wurde als unzulässig nicht zur Abstimmung gestellt, da die Zuständigkeit für diese Ordnung bei der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten liege. Diese seien aber, so wurde berichtet, aktuell ohnehin unter Einbeziehung der Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen mit einer Überarbeitung der Reisekostenordnung befasst.

Die Synodaltagung hat am Dienstag begonnen und endet am Samstag.

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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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