15. Kirchensynode: Tagung in Gotha (10) | 16.06.2023

Ordnungsänderungen und weitere Synodaltagungen
SELK: Antragsarbeit der Synodaltagung in Gotha

Gotha, 16.6.2023 - selk - Diverse Beschlüsse zu Anträgen an die 15. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wurden am heutigen Freitag auf der Synodaltagung in Gotha gefasst. So wurde eine Änderung der Mustergemeindeordnung zu den Bestimmungen für die Gemeindeversammlung beschlossen, die das Stimmrecht für solche sichert, die als Erwachsene getauft, jedoch nicht formal konfirmiert wurden, die aber den "Abschluss einer entsprechenden Unterweisung mit dem Bekenntnis und die Zulassung zum Altarsakrament" vorweisen können. Auch eine Änderung der Ordnung für das Jugendwerk wurde angenommen, nach der es ermöglicht wird, die Stelle des Jugendpastors im Hauptamt nicht nur mit einem ordinierten Pfarrer, sondern auch durch einen Jugendreferenten oder eine Jugendreferentin besetzen zu können. Beschlossen wurde auch der Entwurf einer überarbeiteten Ordnung für das Posaunenwerk der SELK; die Überarbeitung stellt eine Anpassung an veränderte Gegebenheiten dar und berücksichtigt dabei erforderliche redaktionelle Änderungen.

Ein weiterer Beschluss wurde zur Pfarrerdienstordnung gefasst: Die beschlossene Änderung des Paragrafen 31 ordnet die bisher nicht geregelte Frage des "Resturlaubs" unter Anwendung der "Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes". Ein Antrag, der auf Einsetzung einer Kommission zur "Entwicklung eines modernen Pfarrerdienstrechts" zielte, wurde beraten. Die Synode nahm das Anliegen in der Weise auf, dass sie die Bitte an die Synodalkommissionen für Haushalts- und Finanzfragen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen richtete, die in dem Antrag markierten Anliegen, die unter anderem Fragen der Arbeitszeit, des obligatorischen Bewohnens der gemeindlichen Pfarrwohnung, des Urlaubs und des Gehaltes betreffen, bei ihrer weiteren Arbeit zu prüfen. Beide Kommissionen seien ohnehin mit den genannten Themenbereichen befasst.

Die Delegierten stellten per Abstimmung fest, dass es aufgrund entsprechender Beschlüsse von drei Kirchenbezirken (Niedersachsen-West, Rheinland-Westfalen und Hessen-Süd) in den Jahren 2024 und 2025 weitere Tagungen der 15. Kirchensynode geben wird. Beschlossen wurde mit erforderlichen Detailklärungen, die Tagung im kommenden Jahr videobasiert und als reine Beratungstagung durchzuführen.

Aus der Arbeit der Redaktion des SELK-Kirchenblattes "Lutherische Kirche" (LuKi) berichtete deren Mitglied Pfarrer Mark Megel (Steinbach-Hallenberg), stellte den Internetauftritt der LuKi -  https://www.lutherischekirche.de -  vor und warb für den Bezug des Kirchenblattes.

Die Delegierten hörten ein kurzweiliges Grußwort von Knut Kreuch, Oberbürgermeister von Gotha. Dabei nahm er Bezug auf reformationsgeschichtliche Bezüge seiner Stadt und erwähnte konkret die Beziehungen Martin Luthers zu Gotha und dessen zumeist eher verkanntes Wirken in dieser Stadt. In Gotha habe die Karriere Martin Luthers begonnen.

Die Synodaltagung hat am Dienstag begonnen und wird am morgigen Samstag beendet.

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Ein Bericht von selk_news /
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