Lexikon - B


Beerdigung
→ Bestattung → Feuerbestattung

 
Beffchen

Von lat. biffa = Halsbinde.
Heute besteht das B. auf zwei (gestärkte, ggf. auch durch Lochstickerei usw. verzierte) Leinenstreifen, die entweder mit einem Band unter dem Talarkragen oder einer Steckvorrichtung auf dem Talar befestigt werden und in den evang. Landeskirchen (EKD) zur Amtstracht der Geistlichen gehört.
In der SELK regelt die Ordnung über die liturgische Gewandung, dass dort, wo noch der schwarze Talar getragen wird, auch das B. zur Amtstracht gehört.
Gleichzeitiges Tragen von B. und Stola ist in der SELK nicht zulässig.
Das B. entstand im 17. Jhdt. aus einem weißen Umlegekragen, der z.B. auch dazu diente, herabfallenden weißen Puder aus den damals getragenen gepuderten Perücken nicht sichtbar werden zu lassen.
Im 19. Jhdt. ordnete der preuß. König Friedrich Wilhelm III. für alle Staatsbeamten, zu denen neben Richtern und Staatsanwälten aus Rabbiner und (unierte, landeskirchliche) Pfarrer gehörten, den schwarzen Talar mit B. als allgemeine Amtstracht an.
In den Landeskirchen wird gelegentlich die Form des B.s „konfessionell“ differenziert: In der Mitte geschlossene B. seien danach „reformiert“, halb geschlossene „uniert“ und geöffnete B. „lutherisch“.
In der SELK sind der schwarze Talar und das B. seit langem auf dem Rückzug und wurden zunehmend durch weiße oder farbige) lit. Gewänder mit Stolen in den lit. Farben ersetzt, die dem Freudencharakter des Evangeliums angemessener erscheinen und die Kontinuität der ev.-luth. Kirche zur alten, rechtgläubigen Kirche unterstreichen.


Beichte
Beichte als konkrete Anwendung von Rechtfertigung und Sündenvergebung
Die Beichte bzw. die Lossprechung von allen Sünden nach der Beichte (Absolution) hat einen hohen Stellenwert in der SELK. Jesus Christus hat seiner Kirche die geistliche Vollmacht gegeben, denen die Sünden zu vergeben, die sie vor Gott bekennen und bereuen und denen die Sünden zum Gericht zu behalten, die sie nicht erkennen wollen und keine Reue zeigen.
Als biblische Einsetzungsworte der Beichte, die auch in jedem Beichtgottesdienst verlesen werden, gelten die Christusworte: „Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein.“ (Mt 16, 9) Und: „Nehmt hin den Heiligen Geist: Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen, und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.“ (Joh 20, 22b.23)
Im Zuspruch der Sündenvergebung („Dir sind deine Sünden vergeben!“) kommt das Evangelium, kommt die Rechtfertigung des Sünders vor Gott allein aus Gnade gewissermaßen zur konkreten Anwendung und zu seinem Ziel.
Im Kleinen Katechismus antwortet Martin Luther auf die Frage „Was ist die Beichte?“: „Die Beichte begreift zwei Stücke in sich: eins, dass man die Sünde bekenne, das andere, dass man die Absolution oder Vergebung vom Beichtiger (Person, die die Beichte hört) empfange als von Gott selbst und ja nicht daran zweifle, sondern fest glaube, die Sünden seien dadurch vergeben vor Gott im Himmel.“
Gleichwohl lassen die Bekenntnisschriften keinen Zweifel daran, dass die Reue über die Sünden und – damit verbunden - der Vorsatz, die begangenen und gebeichteten Sünden künftig zu meiden, vorausgesetzt wird.
Beichte bzw. Absolution als Sakrament
Um der Gewissheit der Sündenvergebung willen, rechnen die luth. Bekenntnisschriften die Beichte (Absolution) neben Taufe und Abendmahl zu den Sakramenten im strikten Sinne. (vgl. Apologie der CA Art. 11 [BSLK 250, 3], ApCA Art. 12[BSLK 244, 10ff), ApCA Art. 13 [BSLK 292, 4], Großer Katechismus „Von der Taufe“[BSLK 705/706])
Wie auch bei Taufe und Abendmahl, ist es der auferstandene, in seinem Wort sakramental gegenwärtige Herr Christus selbst, der die Sünden vergibt. (Also nicht etwa der Pfarrer!)
Beichte und Taufe
Die Absolution kann nur empfangen, wer getauft ist. Nach luth. Überzeugung ist die Beichte, also die geistliche Umkehr, die durch die Absolution, den Zuspruch der Sündenvergebung, besiegelt wird, „Rückkehr zur Taufe“. Im Großen Katechismus bringt Luther dies auf den Punkt: „Und hier siehst du, dass die Taufe mit ihrer Wirkung und sinnbildlichen Bedeutung auch das dritte Sakrament mit einschließt, das man die Buße genannt hat; denn sie ist eigentlich nichts anderes als die Taufe. […] So ist also die Buße nichts anderes als eine Rückkehr und ein Wiederhinzutreten zur Taufe, damit man das wieder aufnimmt und tut, was man einmal angefangen und dann doch unterlassen hatte.“
Formen des Beichtens
Es gibt unterschiedliche Formen und Weisen der Beichte:
(1) Die Einzelbeichte: In der luth. Kirche ist die Einzelbeichte, also das laute Aussprechen der Sünden vor einem Pfarrer/Pastor ein seelsorgliches Angebot, aber keine Pflicht. Ebenso ist es weder nötig noch möglich, alle Sünden ausnahmslos zu erinnern und auszusprechen, um des Zuspruchs der Vergebung gewiss zu sein.
(2) Die Allgemeine Beichte: Entweder in Form einer Beichtandacht vor Beginn des Hauptgottesdienstes oder gleich zu Beginn des Gottesdienstes bekennt jeder Beichtende zunächst in der Stille vor Gott im persönlichen Gebet seinen Sünden. Dies mündet ein in ein von allen gemeinsam gesprochenes allgemeines Beichtgebet oder in das „Amen“ der Gemeinde zu einem vom Pfarrer stellvertretend gesprochenen allgemeinen Beichtgebet. Es folgen die Beichtfragen nach Reue und Glauben, die von der Gemeinde mit „Ja“ beantwortet werden. Daraufhin treten die Beichtenden an den Altar und empfangen einzeln unter Handauflegung die Absolution durch den Pfarrer: „In Kraft des Befehls, den der Herr seiner Kirche gegeben hat und als berufener Diener des Wortes spreche ich dich frei, ledig und los: Dir sind deine Sünden vergeben!“
Von der Beichte zu unterscheiden ist im Gottesdienst das sog. Rüstgebet, zu dem ein allgemeines Sündenbekenntnis und die Bitte um Vergebung, nicht aber der ausdrückliche Zuspruch der Vergebung gehört.
(3) Die „Herzensbeichte“: Neben den beiden erstgenannten Formen der Beichte, der die Absolution unter Handauflegung durch einen dazu ordinierten und berufenen Geistlichen folgt, kann und soll man natürlich auch im persönlichen Gebet Gott seine Sünden bekennen/beichten und um Vergebung bitten. Gleichwohl unterscheidet sich die Herzensbeichte im Blick auf die Gewissheit der Sündenvergebung von den beiden erstgenannten Formen der Beichte.
(4) Insbesondere in Fällen, wo es um Vergebung und Versöhnung zwischen einzelnen Menschen geht, ist die „brüderliche Tröstung“ eine weitere Form des Beichtens: Hier bekennt ein Christ dem anderen seine Schuld und bittet ihn um Vergebung.
Das „Schlüsselamt“ besteht aus zwei Schlüsseln
Wenn Christus der Kirche das „Amt der Schlüssel“ anvertraut, umfasst dies sowohl den Löseschlüssel der Sündenvergebung als auch den Bindeschlüssel, was gelegentlich vergessen wird. Mit der Absolution darf und soll ich auch am Hl. Abendmahl, dem Mahl Christi mit den gerechtfertigten Sündern, teilnehmen. Wer aber an seinen Sünden festhält, keine Reue zeigt, die Lossprechung nicht begehrt, erhält sie auch nicht. „Wie ihr glaubt, so geschehe euch“, heißt es in der Beichtliturgie (in Anlehnung z.B. an Mt 9, 29)
Dann kommt implizit oder explizit der Bindeschlüssel zum Zuge: Solange du nicht umkehrst, bleiben dir deine Sünden behalten zum Gericht und der Zugang zum Hl. Abendmahl ist dir solange verwehrt.
Das Beichtgeheimnis
Was ich einem Pfarrer in der Beichte oder auch einem seelsorglichen Gespräch anvertraue, unterliegt absoluter Verschwiegenheit (dem sog. Beichtsiegel). Ein Pfarrer, der das Beichtgeheimnis bricht, verliert unwiderruflich sein Amt. Auch der Staat schützt das Beichtgeheimnis. Selbst vor Gericht kann ein Pfarrer nicht gezwungen werden, ein Beichtgeheimnis preiszugeben, auch wenn es sich um strafbare Handlungen handelt, die ihm anvertraut wurden.


Bekenntnis
→ Bekenntnisschriften → Credo → Apostolicum → Nicaenum → Katechismus → Augsburger Bekenntnis → Schmalkadlische Artikel → Konkordienformel → Konkordienbuch


Bekenntnisschriften
Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche (BSLK) ist der Titel einer Sammlung von Bekenntnistexten aus dem 16. Jahrhundert, die in der Folge der Reformation Martin Luthers entstanden und 1930 wissenschaftlich ediert wurden. 2014 erschien eine vollständige Neuedition.
Inhaltsverzeichnis
1 Inhalt
1.1 Die altkirchlichen Symbole
1.2 Das Augsburger Bekenntnis
1.3 Die Apologie des Augsburger Bekenntnisses
1.4 Die Schmalkaldischen Artikel
1.5 Traktat von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes
1.6 Der Kleine Katechismus
1.6.1 Anhänge zum Kleinen Katechismus
1.7 Der Große Katechismus
1.8 Die Konkordienformel


Bestattung
Ein Mensch liegt im Sterben
Liegt ein Mensch im Sterben, können Sie gerne einen Pfarrer rufen. Ist der Sterbende noch ansprechbar, dann können Dinge des Lebens aufgearbeitet, Vergebung unter den Angehörigen und vor Gott empfangen, aber auch die Liebe untereinander ausgedrückt werden. Der Pfarrer wird versuchen den Sterbenden und die Angehörigen zu begleiten.
Ein Mensch ist verstorben
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, verständigen Sie bitte einen Arzt. Gerne dürfen Sie einen Pfarrer rufen. Ebenso ist ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Ist ein Angehöriger im Krankenhaus verstorben, beauftragen Sie bitte ein Bestattungsinstitut. Bei Unfalltod, Suizid oder einer Straftat ist grundsätzlich die Polizei zu informieren. Der Verstorbene ist beim Standesamt durch Vorlage der Sterbeurkunde (Ausstellung durch einen Arzt) abzumelden.
Hierneben sind noch andere Punkte zu bedenken, wie beispielsweise: Weitere Familienangehörige sind zu verständigen und das Testament des Verstorbenen ist zu berücksichtigen. Zwischen Ihnen als Angehörige, dem Beerdigungsunternehmen und dem Pfarrer ist dann einvernehmlich ein Termin für die Bestattung zu finden. Zahlreiche Punkte erledigt der beauftragte Bestatter.
Gibt es einen kirchlichen Abschied vor der eigentlichen Beerdigung?
Ja. Hierbei handelt es sich um eine Aussegnungsandacht. Es ist ein kurzer Gottesdienst von vielleicht 10 Minuten. Er kann folgenden Ablauf haben:
Friedensgruß
Bibelvers
Gebet
(Valetsegen)
Lesung (mit Zuspruch)
Vaterunser
Segen
Der Trauerbesuch durch den Pfarrer
Neben der seelsorgerlichen Begleitung, dient der Besuch des Pfarrers auch dazu die Beerdigung vorzubereiten. Im Trauergespräch fragt der Pfarrer Sie nach dem Leben des Verstorbenen. Diese Fragen dienen der Erstellung des Lebenslaufes, der vorgelesen werden kann, wenn Sie dieses wünschen. Dann ist es wichtig einen Vers aus der Bibel auszuwählen, über den die Traueransprache gehalten werden soll. Es eigenen sich hierfür Tauf,- Konfirmations- oder Trausprüche, oder aber Verse aus der Bibel, die dem Verstorbenen in seinem Leben Trost, Hoffnung und Kraft gegeben haben oder aber andere Worte der Heiligen Schrift. Weiter wird auch der Ablauf des Trauergottesdienstes besprochen, Fragen nach christlichen Liedern geklärt oder nach der musikalischen Umrahmung.
Dürfen Würdigungen durch Vereine, Arbeitgeber oder andere erfolgen?
Ja, Würdigungen sind nach dem Segen am Grab möglich. Da es sich um einen Gottesdienst handelt, möchten Wertschätzungen des Verstorbenen nicht vor Erteilung des Segens erfolgen.
Wie sollen wir mit dem Thema Beileidsbekundungen am Grabe umgehen?
Dies liegt in Ihrem Ermessen. Jeder wird Verständnis haben, wenn Sie keine Beileidsbekundungen am Grabe wünschen. Bedenken Sie hierbei aber, dass Freunde, Bekannte, Nachbarn die Trauer mit Ihnen teilen möchten und Ihnen auf diesem Wege zeigen wollen, dass Sie nicht alleine sind. Beileidsbekundungen können ja sehr unterschiedlich sein. Eine Umarmung, ein stummer Händedruck, ein kurzer Vers aus der Bibel mit einem persönlichen Wort oder anderes. Es kann also gut sein, auf diese Weise die Anteilnahme zu erfahren.
Was ist nach der Bestattung zu tun?
In unseren Breiten werden oftmals Bekannte, Freunde und Verwandte zu einem kleinen Imbiss in eine Gaststätte eingeladen. Sie müssten also klären, ob und wenn ja, wo ein solches Essen stattfinden soll. Bei diesem Imbiss geht es nicht um eine Feier, sondern darum, dass Sie als Angehörige nach der Beerdigung nicht gleich alleine sind. Sie haben dort die Möglichkeit mit Freunden, Verwandten und Nachbarn sich auszutauschen.


Beten
→ Gebet
Dass Gott mit den Menschen redet und nicht schweigt, gehört zu den großen Wundern der biblischen Offenbarung: Unser Gott kommt und schweiget nicht. (Ps 50, 3)
Gott redet mit uns und darum können wir auch mit Gott reden. Der Schöpfer des Universums ermuntert uns ausdrücklich dazu: Rufe mich an in der Not, so will ich dich erretten, und du sollst mich preisen. (Ps 50,15)
Wie zu einer gelingenden menschlichen Beziehung das Gespräch gehört, ist auch eine lebendige Glaubensbeziehung zu Jesus Christus durch das Gebet, das Gespräch mit Gott geprägt. Gott will, dass wir beten. Und deshalb gelten dem Gebet auch Gottes ausdrückliche Verheißungen: Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan. Denn wer da bittet, der empfängt; und wer da sucht, der findet; und wer da anklopft, dem wird aufgetan. (Jesus Christus Lk 11,9-10). Oder: Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. (1 Petrus 5,7)
Beten heißt: Mit dem himmlischen Vater in allem, was uns beglückt oder bedrückt voller Vertrauen zu sprechen. Loben und Danken, fürbittend an andere denken, Sorgen und Lasten abgeben, in der Stille auf Gottes Antwort und Weisung zu hören, das alles gehört zum Gebet: Sorgt euch um nichts, sondern in allen Dingen lasst eure Bitten in Gebet und Flehen mit Danksagung vor Gott kundwerden! (Philipper 4,6)
Es gibt keine bestimmten Formen und Weisen für das persönliche Gebet, die "richtig" oder "falsch" wären. Christus sagt aber: Wenn ihr betet, sollt ihr nicht viel plappern wie die Heiden; denn sie meinen, sie werden erhört, wenn sie viele Worte machen. Darum sollt ihr ihnen nicht gleichen. Denn euer Vater weiß, was ihr bedürft, bevor ihr ihn bittet. (Mt 6, 7-13)
Uns ist auch verheißen, dass wir selbst dann noch beten können, wenn uns die Worte fehlen, wenn uns das Wasser bis zum Hals steht. Dann betet Gottes Heiliger Geist in uns: Desgleichen hilft auch der Geist unsrer Schwachheit auf. Denn wir wissen nicht, was wir beten sollen, wie sich’s gebührt; sondern der Geist selbst vertritt uns mit unaussprechlichem Seufzen. (Römer 8,26)
Gott hört alle unsere Gebete, wenn sie im Glauben an Gott gerichtet werden. Der Herr ist nahe allen, die ihn anrufen, allen, die ihn ernstlich anrufen. (Ps 145,18). Aber wir erfahren auch, dass er sie nicht immer so erhört, wie wir es erhofft haben. Dann gilt, was Dietrich Bonhoeffer einmal so bezeugt hat: „Nicht alle unsere Wünsche, aber alle seine Verheißungen erfüllt Gott."
Und schließlich: Es gehört zu den tiefsten und schönsten Gebetserfahrungen, dass Gott uns im Gebet verwandelt, uns zeigt, dass seine Weise, unsere Gebete zu erhören, uns wirklich zum Besten dient und unsere Gewissheit stärkt: Wir wissen aber, dass denen, die Gott lieben, alle Dinge zum Besten dienen, denen, die nach seinem Ratschluss berufen sind. (Römer 8, 28)


Bibel
andere Bezeichnung: Heilige Schrift, Wort Gottes
In der → SELK gilt die Bibel als Gottes unfehlbares Wort an die Menschen. In ihrer → Grundordnung bindet sich die SELK an die „ganze Heilige Schrift Alten und Neuen Testamentes als an das unfehlbare Wort Gottes, nach dem alle Lehren und Lehrer der Kirche beurteilt werden sollen“ (Art. 1.2 GO-SELK). Die → Pfarrer der SELK werden bei ihrer → Ordination auf die Hl. Schrift und die → Bekenntnisse der lutherischen Kirche verpflichtet.
Für die öffentliche Verlesung der Hl. Schrift im Gottesdienst ist in der SELK die deutsche Übersetzung der Bibel durch Martin Luther in der Fassung von 1984 maßgeblich.


Bibelkreis
Bibelkreise (auch: Bibelstunden, Bibelabende) bestehen in den meisten Kirchgemeinden der SELK.
Vorbereitet und geleitet werden sie meist vom Pfarrer oder der → Pastoralreferentin, von → Pfarrdiakonen, → Diakon(inn)en und zumend auch von Absolvent(inn)en des → Theologischen Fernkurses der SELK (TFS)
Bei Bibelkreisen liest, studiert und bespricht man gemeinsam Abschnitte der Heiligen Schrift, singt christliche Lieder und betet miteinander.
Gottes Wort zu kennen und immer tiefer zu verstehen ist das Anliegen der Bibelkreise und ihrer Teilnehmer.
Die thematische und äußere Gestaltung der Bibelkreise ist unterschiedlich. Treffen sich Bibelkreise in kürzeren Abständen, z.B. wöchentlich, werden ganze biblische Bücher fortlaufend besprochen. Kommt ein Bibelkreis nur einmal im Monat zusammen, ist oft üblich, den Predigttext des folgenden Sonntags als Grundlage zu nehmen.
Gelegentlich sind auch die Bekenntnisschriften der ev.-luth. Kirche, etwa das Augsburgische Bekenntnis oder der Große Katechismus Luthers Ausgangspunkt für die Gespräche eines Bibelabends.
Neben den Bibelkreisen, die sich – meist unter der Leitung des Pfarrers - in den Räumen der Gemeinde treffen, finden sich in vielen Gemeinden der SELK auch Hausbibelkreise.
Hier sind es meist Gemeindeglieder, die (auch abwechselnd) einen Hausbibelabend vorbereiten und die Gesprächsleitung übernehmen. Hausbibelkreise finden, der Name sagt es, nicht in Gemeinderäumen sondern in Privatwohnungen statt und sind damit gerade auch für interessierte Gäste ein niedrigschwelliges Angebot mit der Option, unkompliziert Kontakte zu Menschen aus der Gemeinde zu knüpfen.
An Hausbibelkreisen nehmen die Pfarrer meist nicht oder nur gelegentlich teil, sind aber in der geistlichen Verantwortung für die dort vertretene Lehre.
Zu achten ist z.B. darauf, dass die Mitglieder der Hausbibelkreise im Gottesdienst der Gemeinde verankert sind und keine von der Gemeinde isolierten „Kirchlein in der Kirche“ bilden.


Bischof
Von griech. ἐπίσκοπος; epískopos= ‚Aufseher‘, ‚Hüter‘, ‚Schützer‘; latinisiert episcopus; lat. superintendens, wörtlich ebenfalls „Aufseher“ (Lehnübersetzung von griech. ἐπίσκοπος; episkopos; daraus →Superintendent)
Das Amt des Bischofs (schon im NT in den Pastoralbriefen z.B. 1 Tim 3; Titus 1, 7; auch Apg 20, 28)  entwickelte sich bereits im 1. nachchristl. Jhdt. zunächst parallel mit dem Presbyteramt (=‘Älterer‘; daraus dt. ‚Priester‘) und dem Diakonenamt als geistliches und administratives Leitungsamt in der Kirche.
Im 2. und 3. Jhdt. finden sich Bischöfe als Leiter einzelner Gemeinden. Später wird das Bischofsamt zu einem übergemeindlichen (regionalen) Leitungsamt fortentwickelt.
Schon im NT (z.B. Titus 1) wird deutlich, dass das Bischofsamt in einem engen Zusammenhang mit dem Apostelamt steht: Die Apostel setzen unter Wort, Gebet und Handauflegung Bischöfe und Presbyter ein (→ Apostolische Sukzession). Dabei wird vorausgesetzt, dass die so ins Amt gekommenen von Christus selbst der Herde zu Hirten gesetzt sind.
Zu den Aufgaben eines Bischofs gehört es insbesondere, die reine (biblisch-apostolische) Lehre zu bewahren und zu tradieren, für die Einsetzung (Ordination) von Hirten (Pastoren) und weiteren Bischöfen zu sorgen, über die reine Lehre zu wachen, ggf. Lehrzucht zu üben, die Kirche und ihre Amtsträger zu visitieren und die Kirche nach außen zu repräsentieren. Das Bischofsamt ist in besonderem Maße das Amt der Einheit (in Glaube, Lehre, Gottesdienst und Bekenntnis) der Kirche.
In der Reformationszeit schlossen sich in Deutschland die bisherigen (röm.-kath.) Bischöfe der Reformation weitestgehend nicht an. (Anders in Skandinavien) Luther und die Reformatoren setzten daher sog. Superintendenten als geistliche Oberhirten ein (Visitation, Ordination, Lehraufsicht), zugleich aber für die administrativen und kirchenrechtlichen Funktionen der bisherigen Bischöfe die Landesherren als „Notbischöfe“ ein.
Diese Unterscheidung zwischen den geistlichen und den administrativ-rechtlichen Vollmachen konnte jedoch nicht durchgehalten werden, da die Landesherren sich zunehmend auch ihnen nicht zukommende geistliche Vollmachten anmaßten. So kam es in Deutschland zum sog. „landesherrlichen Regiment“, die sog. „Landeskirchen“ mit dem jew. Landesherren als summus episkopus („Obersten Bischof“) entstanden. („Unselige Verbindung von Thron und Altar“).
In den Vorgängerkirchen der SELK (Ev.-luth.[altluth.] Kirche; Ev.-Luth. Freikirche; Selbst. ev.-luth. Kirche [in Hessen usw.]; Hannoversche ev.-luth. Freikirche etc.), die sich 1972 zur heutigen SELK (in Westdeutschland) zusammenschlossen, bestand das bischöfliche Amt mit unterschiedlichen Titeln und Bezeichnungen (Superintendent, Metropolitan, Präses, Bezirkspräses, Kirchensuperintendent usw.).
In der heutigen SELK führen das bischöfliche Amt mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen die Superintendenten, die Pröpste und der (gesamtkirchliche) Bischof, der auch diesen Titel trägt.
In das Bischofsamt wird ein (durch Pfarrkonvente nominierter, durch Synoden gewählter) Geistlicher durch andere Geistliche im bischöflichen Amt gottesdienstlich eingesetzt.
Die Amtszeit ist grundsätzlich unbefristet, sofern nichts anderes festgelegt wurde.
Die Bischöfe der SELK seit 1972:
1972–1985: Dr. Gerhard Rost (LL.D.)
1985–1997: Dr. Jobst Schöne (D.D.)
1997–2006: Dr. Diethardt Roth
seit 2006: Hans-Jörg Voigt (D.D.)
Der Bischof leitet zusammen mit der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten die SELK.
In der →Grundordnung der SELK heißt es zum Bischofsamt:
Artikel 19 Der Bischof
(1) Der Bischof ist ein Pastor der Kirche, der zu ihrer hauptamtlichen Leitung berufen ist.
(2) Der Bischof dient der ganzen Kirche. Er achtet darauf, dass das Wort Gottes schrift- und bekenntnisgemäß verkündigt und gelehrt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. Zusammen mit der Kirchenleitung führt er die Aufsicht über die Ämter und Einrichtungen der Kirche. Er hat den Vorsitz im Kollegium der Superintendenten und in der Kirchenleitung. Er kann sich in Hirtenbriefen an die Gemeinden und Pastoren wenden.
(3) Der Bischof dient den Pastoren als Berater und Seelsorger. Zusammen mit den Pröpsten und Superintendenten sorgt er für die Ordination zum Predigtamt. Er wirkt mit bei der Abordnung von Missionaren und bei der Einsegnung von Diakonissen. Er führt die Pröpste in ihr Amt ein.
(4) Der Bischof dient den Gemeinden, indem er das Gespräch mit ihnen sucht und ihre Gemeinschaft fördert. Er hält Visitationen, besonders bei den Pröpsten und ihren Gemeinden. Er kann mit Zustimmung des zuständigen Pastors in allen Gemeinden Wort und Sakrament verwalten, hat aber auch eine feste Predigtstätte an seinem Amtssitz.
(5) Der Bischof bemüht sich, Gemeinschaft und Verbindung mit anderen Kirchen zu pflegen und vertritt die Kirche in der Öffentlichkeit.
(6) Weiter gehört es zu den Aufgaben des Bischofs, die von Schrift und Bekenntnis geforderte Stellungnahme der Kirche zu Fragen und Aufgaben der Zeit herbeizuführen und die Verbindung mit den theologischen Ausbildungsstätten der Kirche zu pflegen.
(7) Der Bischof wird durch die Kirchensynode auf Vorschlag des Allgemeinen Pfarrkonvents gewählt. Der Allgemeine Pfarrkonvent hat für diese Wahl mindestens zwei Kandidaten zu benennen, die nach Möglichkeit in einem einheitlichen Wahlgang zu ermitteln sind. Die Wahl auf der Synode erfolgt in geheimer Abstimmung. Gewählt ist derjenige Kandidat, für den sich mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten entscheidet. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
(8) Der Bischof wird durch seinen Amtsvorgänger oder den amtsältesten Propst in sein Amt eingeführt.
(9) Die Amtszeit des Bischofs ist nicht befristet, sofern nicht ausnahmsweise bei der Wahl anderes festgelegt wird. Der Bischof kann von seinem Amt zurücktreten. Er muss zurücktreten, wenn er eine Berufung in ein anderes Amt der Kirche annimmt. Der Bischof muss sein Amt niederlegen, wenn das Kollegium der Superintendenten und die Kirchenleitung zu der Überzeugung kommen, dass seine Amtsführung der Kirche nicht mehr dienlich ist. Er tritt nach der allgemeinen Pensionsregelung in den Ruhestand.
(10) Der Bischof bestimmt im Einvernehmen mit der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten einen der Pröpste zu seinem ständigen Vertreter. Dieser führt das Amt auch im Falle der Vakanz bis zur Einführung des neugewählten Bischofs.


Breslau
Heute polnisch: Wrocław.
B./W. war Hauptstadt der preuß. Provinz Schlesien (seit 1815) und seit 1830 Sitz der Kirchenleitung (Oberkirchencollegium –OKC-) der Ev.-luth. Kirche in Preußen („Altlutheraner“), sowie des Theol. Seminars der Ev.-luth. Kirche in Preußen.
Von B. ging die altlutherische (antiunionistische, die kirchl. Selbständigkeit der lutherischen Kirche fordernde und bewahrende) Bewegung um den Pfarrer (Diaconus) an der St. Elisabethkirche B., Prof. Johann Gottfried Scheibel aus.
Im Volksmund wurden die Kirchglieder der Ev.-luth. Kirche in Preußen auch die „Breslauer“ genannt.


Brot
→ Hostie


Bugenhagen, Johannes
Man hat ihn den „heimlichen Bischof der Reformation“ genannt: Johannes Bugenhagen, Stadtpfarrer von Wittenberg, Freund und Beichtvater Martin Luthers. Dr. Pommer wurde er auch gerufen, denn in Wollin in Pommern ist er am 24. Juni 1485 geboren worden.
Er studierte in Greifswald und wurde, 1509 zum Priester geweiht, mit zwanzig Jahren Rektor der Lateinschule in Treptow. Seine Vorlesungen über die Hl. Schrift fanden großen Anklang in seiner Heimat.
Bei seinem Bemühen um theologische Fortbildung stieß Bugenhagen 1520 auf Luthers Schrift „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“. „Die ganze Welt liegt in Blindheit, dieser Martinus Luther aber sieht die Wahrheit“, so erkannte Bugenhagen und begab sich daraufhin 1521 als Student nach Wittenberg. Seine hohe Bildung blieb jedoch nicht verborgen und er erhielt bald einen Lehrauftrag an der Universität.
Im Jahr 1523 wurde ihm das Stadtpfarramt in Wittenberg übertragen. Hier ordnete er den Gottesdienst, die Seelsorge und die Armenfürsorge in evangelischer Weise. Nachdem Bugenhagen 1522 selbst geheiratet hatte, erlebte er 1525 die Freude, Martin Luther mit Katharina von Bora trauen zu dürfen.
Er half Luther bei der Übersetzung der Bibel. Bugenhagens besonderes Verdienst darüber hinaus ist die Übersetzung der Bibel in die plattdeutsche Sprache.
Er wurde auch an andere Orte gerufen, um dort bei der Durchführung der Reformation zu helfen und eine kirchliche Ordnung aufzubauen. Braunschweig, Hamburg, Lübeck, Hildesheim, Holstein und schließlich seine Heimat Pommern waren Stationen auf diesem Weg. Zwei Jahr arbeitete er auch in Dänemark. „Wollen wir Christen sein, so müssen wir das mit der Frucht beweisen.“, war Bugenhagens Leitspruch bei der Schaffung von Kirchenordnungen. Die Universität Wittenberg ehrte seine Arbeit 1533 mit der Promotion zum Doktor der Theologie.
Bugenhagen verband großes theologisches Wissen mit seelsorgerlicher Liebe und der Fähigkeit, das kirchliche Leben gut zu ordnen. Dabei blieb er bescheiden. Einen Ruf als Professor nach Kopenhagen lehnte er ebenso ab, wie die Berufungen auf die Bischofssitze von Schleswig und Cammin.
Als Luther 1546 gestorben war, hielt Bugenhagen ihm die Grabrede. In der folgenden Kriegszeit blieb er bei der Wittenberger Gemeinde und predigte unerschrocken die lutherische Lehre, auch als Kaiser Karl V die Stadt eroberte. Die Milde des Kaisers bewog Bugenhagen dazu, in allen Fragen, die nicht die Lehre oder die Sakramente betrafen, sich kompromissbereit zu zeigen. Dies fiel ihm nicht schwer, hatte er doch immer gelehrt, bei Zeremonien, Gewändern und Festen der Tradition zu folgen, wo es nicht gegen das Evangelium war.
Im Jahr 1557 musste Bugenhagen aus Krankheitsgründen das Predigtamt aufgeben. Er starb am 20. April 1558 und wurde in der Pfarrkirche zu Wittenberg bestattet.
(nach: Dr. Andrea Grünhagen)


Buße
→ Beichte → Ablass
Griech. μετάνοια [metanoia], von νοεῖν [noein], „denken“ und μετά [meta], „um“ oder „nach“, wörtlich also etwa: „Umdenken, Sinnesänderung, Umkehr des Denkens“.
Hebrf שוב [shub]: ‚Umkehr zu Gott in der ganzen Existenz‘

Buße, ein tun des Menschen - ist das biblisch?
Seit dem Mittelalter war es kirchliche Lehre, dass die Buße – im Sinne des kirchlichen Bußsakraments – aus drei Teilen besteht: aus der Herzensreue, aus dem Sündenbekenntnis und aus den guten Werken, die der Gläubige nach dem Empfang der Vergebung als Bußleistung zu vollbringen hatte.
Der Fokus bei der Buße lag damit ganz und gar auf dem Tun des Menschen:
Er muss Reue zeigen, die nicht oberflächlich ist, sondern in die Tiefe geht.
Er muss seine Sünden, soweit ihm dies möglich ist, vollständig dem Priester bekennen.
Er muss mit den Bußleistungen, die ihm vom Priester als dem Richter im Bußsakrament auferlegt werden, Wiedergutmachung betreiben.
In allen drei Teilen der Buße steckte zugleich auch ein Unsicherheitsfaktor: Ist meine Reue wirklich tief und ehrlich genug? Habe ich bei der Aufzählung der Sünden auch keine vergessen? Habe ich tatsächlich auch ganz wiedergutgemacht, was ich begangen habe, oder bleibt da noch etwas auf meiner Seite offen?
Von der Kirche wurde diese Ungewissheit ganz bewusst auch gefördert: Sie sah diese Ungewissheit als hilfreich an, um den Gläubigen vor falscher Laxheit im Glauben zu bewahren.
Dagegen spricht der Artikel 12 des Augsburger Bekenntnisses davon, dass die Buße aus zwei Teilen besteht:
• aus dem Leid über die erkannte Sünde und
• aus dem Glauben an das Evangelium.
Entscheidend wichtig dabei ist dies: Beide Teile der Buße werden nicht vom Menschen, sondern von Gott gewirkt: Er lässt den Menschen durch die Predigt des Gesetzes, also dessen, was Gott von uns Menschen erwartet, über sich selbst und seine Sünde erschrecken, und er wirkt durch das Evangelium den Glauben, der sich der Vergebung der Sünden in der Absolution tröstet.
Um „Gesetz und Evangelium“ geht es im 12. Artikel des Augsburger Bekenntnisses ‚Von der Buße‘: um die beiden Wirkweisen Gottes in seinem Wort.
Biblisch gesprochen: „Der HERR tötet und macht lebendig, führt hinab zu den Toten und wieder herauf.“ (1. Samuel 2,6)
Nichts anderes geschieht in jeder Predigt, wenn sie denn mehr ist als bloß eine Darbietung persönlicher Ansichten des Predigers oder als ein Stück moralische Aufrüstung für die Hörer:
Immer wieder geht es darum, dass Gott selbst in seinem Wort zum einen dem Hörer aufdeckt, dass er an dem, was Gott von ihm erwartet, in seinem Leben immer wieder gescheitert ist und scheitert – auch nach seiner Taufe: Der Hörer soll erkennen, dass er eben nicht dazu in der Lage ist, mit seinem eigenen guten Willen, mit seinen guten Anlagen, die in ihm stecken, so zu leben, dass er damit vor Gott bestehen kann.
Ja, er soll erkennen, dass er auch nach dem Empfang der Vergebung immer wieder von Neuem ganz auf Gottes Vergebung angewiesen bleibt und die Sünde nicht einfach in der Vergangenheit hinter sich lassen kann. Diese Erkenntnis wirkt Gott selber durch sein Wort – nichts Anderes ist mit der „Reue“, dem „Leid“ und dem „Entsetzen“ gemeint, von dem Melanchthon hier spricht. Es geht ihm hier nicht darum, dass die Predigt des Gesetzes irgendwelche bestimmten „Gefühle“ im Hörer hervorrufen soll, sondern es geht ihm darum, dass die Verkündigung des Gesetzes Gottes immer wieder die Gewissen der Menschen trifft und bei ihnen dann entweder Leid und Betroffenheit oder aber Protest und Empörung auslöst – wobei auch Letzteres ein Zeichen für die Wirkmacht des Gesetzes Gottes ist.
Will die Predigt des Gesetzes den Menschen ein schlechtes Gewissen machen?
Doch Gott geht es in der Verkündigung des Gesetzes nicht darum, den Menschen möglichst klein zu machen oder ihm ein möglichst schlechtes Gewissen zu machen. Es geht ihm vielmehr darum, dass der Hörer umso klarer erkennt, was allein ihn zu retten vermag: nicht seine guten Vorsätze, nicht sein frommes Bemühen, sondern allein der Freispruch in der Absolution: „Dir sind deine Sünden vergeben.“ Auch diese Worte sind nicht bloß eine interessante Information, sondern haben die Kraft, alles wegzunehmen, was den Menschen von Gott trennen könnte, und ihn, den Menschen, in die ungetrübte Gemeinschaft mit Gott zu versetzen.
Und eben dieses wirkmächtige Wort des Evangeliums wirkt nun zugleich auch den Glauben, so betont es Melanchthon hier: Der Glaube ist nichts, was der Mensch aus sich hervorbringt, er wird vielmehr aus dem Evangelium, aus dem Zuspruch der Sündenvergebung empfangen, so formuliert es der 12. Artikel. Der Glaube ist also insofern der zweite Teil der Buße, weil er das Ergebnis des wirkmächtigen Wortes des Evangeliums ist. 
Genau so bringt Gott also Menschen in den Himmel: Dadurch, dass er sie durch die Predigt des Gesetzes immer wieder zu Jesus Christus, zum Empfang seiner Vergebung treibt und sie immer wieder erfahren lässt, dass unser ganzes Heil allein an dem hängt, was er uns in seinem Wort, ganz konkret im Wort der Vergebung, schenkt.
Nicht ich muss in mich hineinhorchen, ob ich dort Reue oder Glauben empfinde. Ich darf ganz von mir selber wegschauen bzw. weghören auf das, was Gott in seinem Wort an mir wirkt. Es geht eben nicht darum, dass der Herrgott uns bestimmt verzeihen wird, weil das immer schon so war. Sondern es geht um das Wunder, dass Gott uns Menschen gerade da die Schuld vergibt, wo wir erkennen, dass das überhaupt nicht selbstverständlich ist, dass für diese Vergebung Christus sein Leben am Kreuz in den Tod gegeben hat.
Wer dies in seinem Leben immer wieder erfährt, wie Gott ihn durch das Gesetz zu den Toten herabführt und durch das Evangelium wieder lebendig macht, der wird sich eben auch nicht mit einem augenzwinkernden Hinweis zufriedengeben, dass wir nun mal alle kleine Sünderlein sind.
Früchte der Buße
Dieser Empfang der Vergebung verändert uns Menschen in der Tat, lässt uns anders leben, lässt uns „Früchte der Buße“ bringen – nicht, um Vergebung der Sünden zu erlangen, sondern weil wir die Vergebung der Sünden geschenkt bekommen haben. Niemals ist das, was wir nach dem Empfang der Vergebung anders oder vielleicht auch besser machen, eine Bedingung dafür, dass die Vergebung Gottes auch wirklich gilt. Genau das schärft Melanchthon hier in diesem 12. Artikel auch noch einmal eindringlich ein. Es geht nicht um unser Tun, sondern um Gottes Tun an uns.
Alleinstellungsmerkmal der lutherischen Kirche: Unterscheidung von Gesetz und Evangelium
Diese Unterscheidung von Gesetz und Evangelium, die uns lutherischen Christen so vertraut ist, ist in anderen Konfessionen oftmals kaum bekannt. Die Folge dessen ist dann immer wieder eine Gesetzlichkeit, bei der das Gesetz so gepredigt wird, als ob es eine Anweisung sei, die wir, wenn wir uns denn nur etwas mehr Mühe geben, doch erfüllen können, und bei der das Evangelium so gepredigt wird, als ob Gottes Gnade und Vergebung von dem, was wir fühlen und empfinden oder was wir an Gutem tun, in irgendeiner Weise abhängig sei. Darum ist es, wie Martin Luther immer wieder betont hat, die höchste Kunst eines Theologen, Gesetz und Evangelium voneinander zu unterscheiden. Genau darauf hat ein Pastor in jeder Predigt zu achten. Doch letztlich ist es Gott selber, der Gesetz und Evangelium unterscheidet – und uns gerade so durch sein Wort der Vergebung rettet und ewig selig macht. So etwas Wunderbares ist die Buße!
Artikel 12: Von der Buße
Von der Buße wird gelehrt, dass diejenigen, die nach der Taufe gesündigt haben, jederzeit, wenn sie zur Buße kommen, Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der Kirche nicht verweigert werden soll. Nun besteht wahre und rechte Buße im eigentlichen Sinne aus diesen zwei Teilen: der eine ist Reue und Leid oder Entsetzen über die erkannte Sünde und der andere ist der Glaube, der aus dem Evangelium und der Absolution empfangen wird und glaubt, dass die Sünden um Christi willen vergeben werden, und der das Gewissen tröstet und aus den Schrecken befreit. Darauf sollen dann auch gute Werke folgen, die die Früchte der Buße sind, wie Johannes der Täufer spricht: „Darum bringt rechtschaffene Frucht der Buße.“ (Matthäus 3,8)
Hiermit werden die Wiedertäufer verworfen, die leugnen, dass die, die einmal gerechtfertigt worden sind, den heiligen Geist wieder verlieren können; ebenso diejenigen, die behaupten, dass es manchen Leuten möglich ist, eine solche Vollkommenheit in diesem Leben zu erreichen, dass sie nicht mehr sündigen können.
Es werden auch verworfen die Novatianer, die denjenigen die Absolution verweigerten, die vom Glauben abgefallen waren und zur Buße zurückkehrten.
Auch werden die verworfen, die nicht lehren, dass man durch Glauben Vergebung der Sünden erlangt, sondern befehlen, dass wir die Gnade durch unsere Bußleistungen (wörtl.: durch unser Genugtun) verdienen.


Buß- und Bettag
→ Buße → Fasten
Im Unterschied zu den kirchlichen Bußtagen waren die Buß- und Bettage ursprünglich von der Obrigkeit festgesetzte Tage, an denen das Volk in Notzeiten (Naturkatastrophen, Bedrohung durch Feinde, Krieg, Seuchen usw.) durch Gebetsgottesdienste bzw. Bittprozessionen um Gottes Schutz und Beistand beten und innere Umkehr und Reue über begangene Sünden vollziehen sollte.
Zu den kirchlichen Bußtagen und -zeiten gehören die Advents- und Fasten-(Passions-)Zeit, Aschermittwoch und Karfreitag. Traditionell sind kirchliche Bußzeiten und Tage auch durch → Fasten geprägte Zeiten. Von Aschermittwoch und Karfreitag her galten in der Alten Kirche jeder Mittwoch und jeder Freitag als Fasten- und Bußtage. Ebenso (und in einigen Traditionen bis heute) die sog. Quatembertage, also viermal im Jahr stattfindende Bußtage zu Beginn jeder der vier Jahreszeiten.
Ein jährlicher einheitlicher Buß-und Bettag am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr wurde in Deutschland erst 1893 durch Gesetz als Feiertag festgelegt. 1878 gab es in 28 deutschen Ländern noch insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen.
Der Buß-und Bettag ist heute nur noch in Sachsen gesetzlicher (arbeitsfreier) Feiertag, nachdem er bundesweit seit 1995 aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus als solcher abgeschafft wurde. Zur Finanzierung dieses arbeitsfreien Tages müssen abhängig Beschäftigte (nicht die Arbeitgeber!) in Sachsen 0,5% des Bruttolohnes zusätzlich zur Pflegeversicherung entrichten.
Der Buß-und Bettag wird nur in den evangelischen Landeskirchen, einigen Freikirchen sowie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) als kirchlicher Gedenktag gottesdienstlich begangen, nicht in der römisch-katholischen Kirche. Zunehmend wird der Buß- und Bettag auch für gemeinsame (ökumenische) Gottesdienste genutzt.
Außerhalb Sachsens finden Buß-und Bettagsgottesdienste meist abends statt.
Der Begriff „Buße“ beinhaltet eigentlich, dass insbesondere durch die Bußtagspredigt die Christen zu innerer Umkehr, geistlicher Erneuerung, Abkehr von gottlosem Denken, Reden und Tun aufgerufen werden sollen. Heute werden in evangelischen Gottesdiensten am Buß-Bettag nicht selten auch politisch gefärbte Predigten gehalten, in denen Politik und Gesellschaft zur Buße, zur Umkehr gerufen und aufgefordert werden.
In der SELK hält man am ursprünglichen Sinn des Buß-und Bettages fest. Vielfach wird der Buß-und Bettagsgottesdienst nach einer besonderen Liturgie (vgl. ELKG S. 258-259) gefeiert, die der des Karfreitag gleicht, aber statt der Karfreitagsbitten (Fürbittengebet am Karfreitag) das Gebet der Litanei (ELKG Nr. 138) vorsieht.


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