Bestattung
Ein Mensch liegt im Sterben
Liegt ein Mensch im Sterben, können Sie gerne einen Pfarrer rufen. Ist der Sterbende noch ansprechbar, dann können Dinge des Lebens aufgearbeitet, Vergebung unter den Angehörigen und vor Gott empfangen, aber auch die Liebe untereinander ausgedrückt werden. Der Pfarrer wird versuchen den Sterbenden und die Angehörigen zu begleiten.
Ein Mensch ist verstorben
Ist ein Mensch zu Hause verstorben, verständigen Sie bitte einen Arzt. Gerne dürfen Sie einen Pfarrer rufen. Ebenso ist ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Ist ein Angehöriger im Krankenhaus verstorben, beauftragen Sie bitte ein Bestattungsinstitut. Bei Unfalltod, Suizid oder einer Straftat ist grundsätzlich die Polizei zu informieren. Der Verstorbene ist beim Standesamt durch Vorlage der Sterbeurkunde (Ausstellung durch einen Arzt) abzumelden.
Hierneben sind noch andere Punkte zu bedenken, wie beispielsweise: Weitere Familienangehörige sind zu verständigen und das Testament des Verstorbenen ist zu berücksichtigen. Zwischen Ihnen als Angehörige, dem Beerdigungsunternehmen und dem Pfarrer ist dann einvernehmlich ein Termin für die Bestattung zu finden. Zahlreiche Punkte erledigt der beauftragte Bestatter.
Gibt es einen kirchlichen Abschied vor der eigentlichen Beerdigung?
Ja. Hierbei handelt es sich um eine Aussegnungsandacht. Es ist ein kurzer Gottesdienst von vielleicht 10 Minuten. Er kann folgenden Ablauf haben:
Friedensgruß
Bibelvers
Gebet
(Valetsegen)
Lesung (mit Zuspruch)
Vaterunser
Segen
Der Trauerbesuch durch den Pfarrer
Neben der seelsorgerlichen Begleitung, dient der Besuch des Pfarrers auch dazu die Beerdigung vorzubereiten. Im Trauergespräch fragt der Pfarrer Sie nach dem Leben des Verstorbenen. Diese Fragen dienen der Erstellung des Lebenslaufes, der vorgelesen werden kann, wenn Sie dieses wünschen. Dann ist es wichtig einen Vers aus der Bibel auszuwählen, über den die Traueransprache gehalten werden soll. Es eigenen sich hierfür Tauf,- Konfirmations- oder Trausprüche, oder aber Verse aus der Bibel, die dem Verstorbenen in seinem Leben Trost, Hoffnung und Kraft gegeben haben oder aber andere Worte der Heiligen Schrift. Weiter wird auch der Ablauf des Trauergottesdienstes besprochen, Fragen nach christlichen Liedern geklärt oder nach der musikalischen Umrahmung.
Dürfen Würdigungen durch Vereine, Arbeitgeber oder andere erfolgen?
Ja, Würdigungen sind nach dem Segen am Grab möglich. Da es sich um einen Gottesdienst handelt, möchten Wertschätzungen des Verstorbenen nicht vor Erteilung des Segens erfolgen.
Wie sollen wir mit dem Thema Beileidsbekundungen am Grabe umgehen?
Dies liegt in Ihrem Ermessen. Jeder wird Verständnis haben, wenn Sie keine Beileidsbekundungen am Grabe wünschen. Bedenken Sie hierbei aber, dass Freunde, Bekannte, Nachbarn die Trauer mit Ihnen teilen möchten und Ihnen auf diesem Wege zeigen wollen, dass Sie nicht alleine sind. Beileidsbekundungen können ja sehr unterschiedlich sein. Eine Umarmung, ein stummer Händedruck, ein kurzer Vers aus der Bibel mit einem persönlichen Wort oder anderes. Es kann also gut sein, auf diese Weise die Anteilnahme zu erfahren.
Was ist nach der Bestattung zu tun?
In unseren Breiten werden oftmals Bekannte, Freunde und Verwandte zu einem kleinen Imbiss in eine Gaststätte eingeladen. Sie müssten also klären, ob und wenn ja, wo ein solches Essen stattfinden soll. Bei diesem Imbiss geht es nicht um eine Feier, sondern darum, dass Sie als Angehörige nach der Beerdigung nicht gleich alleine sind. Sie haben dort die Möglichkeit mit Freunden, Verwandten und Nachbarn sich auszutauschen.