Lexikon - Q
Quia-Bindung
Quia = lat. „weil“. Unter der Quia-Bindung der SELK (an die Bekenntnisschriften der ev.-luth. Kirche / Konkordienbuch) versteht man die Überzeugung, dass die Bekenntnisse die schriftgemäße Lehre nicht bezeugen, insofern dies zutrifft, sondern weil dies zutrifft. Art. 1.2 der Grundordnung besagt: Die SELK „bindet sich daher an die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist, nämlich an die drei ökumenischen Symbole (das Apostolische, das Nicänische und das Athanasianische Bekenntnis), an die ungeänderte Augsburgische Konfession und ihre Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, den Kleinen und Großen Katechismus Luthers und die Konkordienformel.“
Im Unterschied zur Quia-Bindung der SELK (und aller → konkordienlutherischen Kirchen) gilt dies z.B. für die sich als lutherisch verstehenden und bezeichnenden Gliedkirchen der → EKD nicht. Sie binden sich faktisch an die Bekenntnisschriften lediglich, „insofern“ (lat. quatenus) die Bekenntnisse die schriftgemäße Lehre bezeugen, sodass die Bekenntnisse dort im Sinne des quatenus nur eine, durch andere bekenntnisähnliche Bindungen und Verbindlichkeiten (z.B. die → Leuenberger Konkordie oder die → „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“) eingeschränkte Geltung haben. Die Quia-Bindung ist eine der Voraussetzungen dafür, dass die SELK bekenntnisgebundene Kirche ist und bleibt.