Kircheneintritt
Wenn Sie noch nicht getauft sind
Mit der → Taufe in einer Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) werden Sie Teil der weltweiten Gemeinschaft der Christen und zugleich Kirchglied (Mitglied) der SELK.
Obwohl in der SELK ganz bewusst und biblisch-theologisch begründet die Säuglingstaufe praktiziert, können Sie selbstverständlich auch als Erwachsener getauft werden.
Die Taufe ist nicht nur ein Symbol, sondern da geschieht wirklich etwas mit Ihnen. Das Sakrament der Taufe bewirkt etwas. Im Kleinen Katechismus beschreibt Martin Luther das so: „Sie wirkt Vergebung der Sünden, erlöst vom Tode und Teufel und gibt die ewige Seligkeit allen, die es glauben, wie die Worte und Verheißung Gottes lauten.“ Das Neue Testament nennt die Taufe auch eine „neue Geburt“.
Damit Sie Gelegenheit haben, den christlichen Glauben und das Leben als Christ gut kennenzulernen, geht der Taufe normalerweise eine Zeit voraus, in der Sie, allein oder zusammen mit anderen Interessierten, auf Ihrem Weg des Christwerdens begleitet werden. Das geschieht z.B. in Taufkursen oder Unterrichtsgesprächen mit einem Pfarrer. Wenn Sie dann für sich zu der Überzeugung kommen, sich taufen zu lassen, ist das eine große Freude und sie werden in einem Gottesdienst der Gemeinde, zu der Sie dann gehören möchten, in die Kirche aufgenommen.
Ihr erster Schritt: Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Pfarrer / Pastor, der Ihr Anliegen und alle Fragen zu Ihrem Weg zur Taufe mit Ihnen bespricht.
Alle Anschriften der Kirchgemeinden der SELK und ihrer Pfarrer finden Sie in diesem Portal.
Übertritt (Konversion)
Auch wenn Sie bereits getauft sind und ihre Wurzeln in einer anderen Kirche oder Gemeinschaft haben, können Sie sich für die Zugehörigkeit zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche entscheiden.
Da die SELK die sog. Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe (2007) unterzeichnet hat, wird Ihre Taufe, die Sie z.B. in der Evangelischen oder römisch-katholischen Kirche empfangen haben, anerkannt und nicht wiederholt.
Die Taufe ist gewissermaßen ein „ökumenisches Sakrament.“
Aber obwohl die Taufe alle Christen vereint und wir die wesentlichen Punkte unseres Glaubens teilen: es gibt eine Vielzahl von konkreten Kirchen und Gemeinschaften, die sich auch in manchen wichtigen Punkten ihres Glaubens und darin, wie sie diesen Glauben leben und feiern, unterscheiden. So haben auch der lutherische Glaube und das Leben in der lutherischen Kirche ihre ganz besondere Prägung.
Vielleicht möchten Sie die Schätze des lutherischen Glaubens und Lebens für sich entdecken, auch wenn Sie einer anderen Konfession angehören oder angehört haben. Wenn Sie dies möchten oder bereits entschlossen sind, zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche überzutreten, sind Sie herzlich willkommen!
In einigen Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) besteht für Kirchglieder der Evangelischen Kirche (sowie einiger evang. Freikirchen, nicht jedoch der römisch-katholischen Kirche) die Möglichkeit, auf der Grundlage einer Übertrittsvereinbarung aus ihrer bisherigen Kirche aus- und in die SELK überzutreten, ohne einen Kirchenaustritt durch persönliches Erscheinen beim Standesamt zu erklären.
In diesem Falle regeln die Pfarrer der abgebenden und der aufnehmenden Gemeinde dies zwischen den beiden Pfarrämtern rechtsverbindlich.
In der SELK wird die letzte Entscheidung über die Aufnahme in Kirche und Gemeinde vom Pfarrer in Verbindung mit dem Kirchenvorstand getroffen.
Ihr erster Schritt: Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Pfarrer / Pastor, der Ihr Anliegen und alle Fragen zum Übertritt (Konversion) mit Ihnen bespricht.
Alle Anschriften der Kirchgemeinden der SELK und ihrer Pfarrer finden Sie in diesem Portal.
Wiedereintritt
Sie haben früher einmal zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche oder einer anderen Kirche gehört, haben sich aber vor längerer Zeit einmal zum Austritt entschlossen. Inzwischen haben Sie Erfahrungen gemacht oder Erkenntnisse gewonnen, die Sie zu dem Wunsch bringen, wieder zur Kirche gehören zu wollen: Sie können wieder aufgenommen werden und die Türen stehen Ihnen offen!
Wir freuen uns, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.
Der Wiedereintritt sollte nicht nur als formaler Verwaltungsakt, sondern als bewußter geistlicher Schritt verstanden werden. Daher werden der Wiederaufnahme ein oder mehrere Gespräche mit dem Pfarrer der Gemeinde vorausgehen, zu der Sie dann gehören möchten.
In der SELK wird die letzte Entscheidung über die Wiederaufnahme in Kirche und Gemeinde vom Pfarrer in Verbindung mit dem Kirchenvorstand getroffen.
Ihr erster Schritt: Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Pfarrer / Pastor, der Ihr Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen bespricht.
Alle Anschriften der Kirchgemeinden der SELK und ihrer Pfarrer finden Sie in diesem Portal.
15 gute Gründe, zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zu gehören
• weil ich möchte, dass meine Gemeinde eindeutig lutherisch bleibt, auch wenn der Pastor wechselt
• weil ich mein Bekenntnis nicht wechseln möchte, wenn ich innerhalb Deutschlands umziehe
• weil mir Gottes Wort, die Hl. Schrift, zum Lebensfundament geworden ist
• weil ich die jahrhunderte alte Liturgie der abendländischen Kirche liebe
• weil ich will, dass die Kirche auch Kirche Jesu Christi bleibt und sich nicht jeder Mode und jedem Trend anbiedert
• weil ich die Einheit der Kirche in der Wahrheit des Evangeliums liebe
• weil mir an qualifizierter Ökumene etwas liegt
• weil ich ein klares Wort zur Sache schätze und von der Kirche auch erwarte
• weil ich im Hl. Abendmahl den wahren Leib und das wahre Blut Christi unter Brot und Wein empfangen möchte
• weil ich sonntags das Evangelium von der Gnade Gottes zum Leben brauche
• weil es mir gut tut zu hören, was Gottes Wille ist und was nicht
• weil ich hier die Vergebung der Sünden vollmächtig und wirksam zugesprochen bekomme
• weil ich hier nicht in einer anonymen Masse untergehe
• weil ich mitgestalten und mitentscheiden kann
• weil ich selbst bestimmen möchte, wofür meine Kirchensteuern verwendet werden
Für wen kommt die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche als Alternative in Betracht?
1. Jeder Christ, dem an Halt und Geborgenheit durch klare Lehre, an einem verbindlichen Fundament, an Orientierung in Glaubens- und Lebensfragen gelegen ist, wird in der SELK eine Alternative zur allgemeinen religiösen Beliebigkeit und Unverbindlichkeit finden.
Wer auf der Grundlage der Hl. Schrift nach einer Kirche sucht, die die Aussagen der Schrift in kirchlicher Lehre und Praxis lebendig bewahrt, ist eingeladen, die SELK auf ihren Anspruch, schrift- und bekenntnisgebundene lutherische Kirche zu sein zu überprüfen und mit Lehre und Praxis anderer Kirchen und Konfessionen zu vergleichen.
2. Lutherische Christen aus den Landeskirchen, die in ihren Kirchen die konfessionelle Identität und das lutherische Profil vermissen, werden die SELK als kirchliche Alternative begrüßen, zumal sie bei einem Übertritt aus einer lutherischen Landeskirche in die SELK nicht ihr Bekenntnis wechseln müssen. Es handelt sich dann nicht um eine Konversion, sondern um eine Angleichung ihrer Kirchenzugehörigkeit an ihr persönliches Bekenntnis.
3. Römisch-katholische Christen, die vom Evangelium her glauben und leben, also die Rechtfertigung des Sünders vor Gott allein aus Gnade, allein durch den Glauben, allein durch Christus bekennen, aber auf die altkirchlichen Formen gottesdienstlicher Feier nicht verzichten mögen und diese in den Landeskirchen nicht finden können, werden in der SELK eine Kirche kennenlernen, die sich als „Mitte der Konfessionen“ darstellt. Sie hat das Bewährte bewahrt und in zeitgemäßer Form lebendig erhalten. Sie feiert die Gottesdienste in einer Weise, die für jeden römischen Katholiken wiedererkennbar die vertraute abendländische Messe ist. Aber sie erkennt den Anspruch des Bischofs von Rom, als Papst das sichtbare Haupt der ganzen Kirche zu sein und seinen Unfehlbarkeitsanspruch nicht an. Sie erweist der Jungfrau und Gottesmutter Maria, den Aposteln und Evangelisten, den Märtyrern und Lehrern der Christenheit die ihnen nach dem Zeugnis der H. Schrift auch zukommende Ehre und Achtung und gedenkt ihrer auch in den Gottesdiensten, ruft sie aber nicht im Sinne der römischen Heiligenverehrung um ihre Fürbitte an. Sie achtet das Zölibat als eine im Neuen Testament empfohlene Lebensform für alle Christen, die die Gabe dazu besitzen, macht es aber für ihre Pastoren keineswegs verbindlich und achtet es nicht höher als die Ehe. Sie kennt und pflegt die Beichte auch als Einzelbeichte, bietet sie auch als seelsorgliche Möglichkeit jedem an, macht sie aber nicht verpflichtend und verlangt schon gar nicht Aufzählung aller Sünden als Voraussetzung für die Lossprechung.
Römische Katholiken werden die SELK als „evangelisch-katholische“ Kirche erleben, die die schrift- und christusgemäßen Inhalte der römisch-katholischen Kirche behalten hat und achtet, aber die der Hl. Schrift widersprechenden Inhalte und Praktiken abgeschafft hat.
4. Christen aus anderen Gemeinschaften, denen es um die staats- und staatskirchenunabhängige Existenzform, um kleine überschaubare Gemeinden geht, werden die SELK sicher mit Interesse beachten. Sie müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass diese Kriterien nicht zum Wesen der SELK gehören und darüber hinaus die Zustimmung zu ihrer Lehre und ihrem Bekenntnis von entscheidender Bedeutung ist. Wer etwa die Kindertaufe ablehnt oder selbst wiedergetauft ist und an dieser Wiedertaufe auch festhalten will, wird in der SELK keine kirchliche Heimat finden können. Wer das Hirtenamt der Kirche nicht als biblisch begründet erkennen kann und Pastoren, Superintendenten, Pröpste und Bischöfe für verzichtbar hält, wird an einem wesentlichen Punkt mit Grundüberzeugungen in der SELK in Konflikt geraten.
5. Menschen auf der Suche nach einem geistlichem Fundament werden in den Gemeinden der SELK klare Orientierung, das Angebot gediegener Einführung und Unterrichtung im christlichen Glauben und Lebenshilfe auf dem Fundament christlicher Seelsorge erhalten.
Wem es allerdings nur um eine kostengünstige Alternative zum staatskirchlichen Kirchensteuersystem oder eine unverbindliche nominelle Mitgliedschaft in einer anerkannten Kirche geht, weil etwa ein kirchlicher Arbeitgeber dies erwartet, sollte die SELK hierzu nicht mißbrauchen. Beim Eintritt in die SELK wird die persönliche Übereinstimmung mit den zentralen Glaubens- und Lehraussagen der lutherischen Kirche, die Bereitschaft zur regelmäßigen Mitfeier der Gottesdienste und zur Übernahme finanzieller Verantwortung selbstverständlich vorausgesetzt und erwartet.