Lexikon - Z


Zölibat
Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ „allein, unverheiratet  lebend“, lateinisch caelibatus = „Ehelosigkeit); umgangssprachlich oft auch „das“ Zölibat.
Vor allem in der römischen Kirche ist der Z. das verpflichtende Versprechen der lebenslangen Ehelosigkeit als Bedingung für die Erteilung der Priesterweihe.
Zur biblischen Begründung wird Mt 19, 11-12 angeführt: „(Jesus) sprach aber zu ihnen: Dies Wort fassen nicht alle, sondern nur die, denen es gegeben ist. Denn einige sind von Geburt an zur Ehe unfähig; andere sind von Menschen zur Ehe unfähig gemacht; und wieder andere haben sich selbst zur Ehe unfähig gemacht um des Himmelreichs willen. Wer es fassen kann, der fasse es!“
Neben der Ehelosigkeit (Keuschheit) werden auch Armut und Gehorsam als sog. „evangelische Räte“ bezeichnet, die insbesondere für Ordensangehörige (Mönche und Nonnen) alle verbindlich sind.
In der Reformationszeit wurde der Pflicht- bzw. Zwangszölibat als Bedingung für Ordination / Priestertum und besonders „verdienstlicher Stand“, die damit eingehende Abwertung von Ehe und Familie und die daraus resultierende Heuchelei und Unzucht als einer der vorrangig abzuschaffenden Mißbräuche in Lehre und Praxis der Kirche identifiziert und entspr. verbal bekämpft.
Luther selbst hat erst verhältnismäßig spät (1525) geheiratet (Katharina geb. von Bora), nachdem seine Weggfährten und Mitreformatoren ihm mit Nachdruck rieten, seiner Forderung nach Abschaffung des (Zwangs-)Zölibates auch Taten folgen zu lassen und seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden.
In der SELK ist es den Pfarrern freigestellt zu heiraten oder ledig zu bleiben. In seinem Hirtenwort „Ehe und Familie als Gaben Gottes entdecken“ vom 2. Juli 2013 schreibt Bischof Hans-Jörg Voigt: „Die (…) Worte Jesu und die Ausführungen des Apostels Paulus lassen keinen Zweifel zu, dass das Neue Testament keine anderen Lebensmodelle als Ehe und Familie beziehungsweise die Ehelosigkeit als ein besonderes Charisma kennt. (…) Jesus, mit ihm das Neue Testament und in seinem Gefolge die weltweite Christenheit vertritt die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau mit der grundsätzlichen Möglichkeit der Zeugung von Kindern als den von Gott gewollten Lebensentwurf; daneben steht die Ehelosigkeit als die andere rechtmäßige Option.“

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