Kirchenleitung
Zur Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gehören zurzeit 10 Personen: der Bischof (Vorsitzender), vier Pröpste aus den Kirchenregionen Nord, West, Süd und Ost, der hauptamtliche Geschäftsführende Kirchenrat und die vier ehrenamtlich tätigen Kirchenrätinnen und Kirchenräte.
Der Bischof wird von der Kirchensynode gewählt, die vier Pröpste von der Versammlung der Synoden der jeweiligen Kirchenregion. Der Geschäftsführende Kirchenrat wird von der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten auf acht Jahre berufen und von der Kirchensynode bestätigt. Die vier ehrenamtlichen Kirchenrätinnen und Kirchenräte werden von der Kirchensynode auf acht Jahre gewählt.
Über die Aufgaben der Kirchenleitung heißt es in der Grundordnung der SELK knapp, aber klar: "Die Kirchenleitung übt unter dem Vorsitz des Bischofs die Leitung und Verwaltung der Kirche aus."