Lexikon - E


Ehe
Die Ehe ist nach biblischem Verständnis ein gottgegebener Lebensraum. Als solchen gibt Gott der Schöpfer sie grundlegend und grundsätzlich seiner Menschheit vor. Als göttliche Voraus-Setzung und eben darin menschliche Lebensform dient sie dem Schutz der Liebe zwischen Mann und Frau. Sie bildet so auch die gottgewollten Rahmen für die Weitergabe menschlichen Lebens zum Erhalt der Menschheit. Dieser in der Schöpfung von Anfang an angelegten Grundgegebenheit gilt der Segen Gottes, unabhängig davon, ob Frau und Mann, die darin leben, an den Gott der Bibel glauben oder nicht, Christen sind oder nicht. Die Ehe als göttliche Stiftung gehört demnach in den Bereich des 1. Glaubensartikels und ist in diesem Sinn ein „weltlich Ding“ (Luther). Dies schließt freilich ein, dass sie ein in Gottes Schöpferwillen verankerter, biblisch begründeter Lebensentwurf ist, dem Gottes Verheißung gilt. Gott ist „im Spiel“, wenn Mann und Frau sich zu gemeinsamem Leben verbinden, und dies nicht im Sinn einer heimlichen Beziehung, sondern in der Öffentlichkeit ihres Lebenskreises, zu welcher Zeit, auf welchem Kontinent, in welchem Kontext auch immer.
Für diese theologische Sicht sind die Worte aus der Schöpfungserzählung: „Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau. Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch.“ (1. Mose 1,27-28), und Jesu Wort maßgeblich: „Von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau. Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ (Mk 10,6-9 par Mt 19,4-6).
Der Konsens (Übereinkommen der Brautleute, lebenslang in der Ehe zusammen zu bleiben) begründet den Eintritt in den von Gott als Schöpferordnung gesetzten „Ehestand“. Er bedarf freilich um der erwünschten Rechtssicherheit willen der öffentlichen Kundgabe im Sinn einer Approbation bzw. Legitimation, und zwar für die davon berührten Lebensbereiche insgesamt. Wie diese Kundgabe vollzogen wird, wurde (und wird) geschichtlich, auch kirchengeschichtlich, und in verschiedenen gesellschaftlichen und rechtlichen Bezugsrahmen unterschiedlich gehandhabt. So gewinnen die Begriffe „Trauung“ und „Verlobung“ im abendländischen Kontext erst im 13. Jahrhundert einen „klaren Rechtssinn“2. Es lässt sich allerdings zeigen, dass schon früh neben dem familiären Geschehen gesellschaftliches und gottesdienstliches Handeln (im weitesten Sinn) Elemente der Eheschließung im Sinn der Öffentlichmachung des Ehekonsenses bild(et)en. In Luthers Trauformular wird nur der Ehewille beider Ehepartner aufgerufen, also die Freiwilligkeit. Eine Vorordnung des Mannes gegenüber der Frau ist nicht erkennbar, ebenso nicht der Kinderwunsch als Voraussetzung zu einer gültigen Ehe.
Aus biblischer Sicht gehört zu den bestimmenden Momenten der Ehe ihre Unauflöslichkeit. Dieser grundlegenden Bestimmung entspricht die Mahnung zu ehelicher Treue und lebenslanger Verbindlichkeit zwischen den Eheleuten, wie sie im 6. Gebot gefasst ist. Dabei geht es darum, angesichts vielfältiger Gefährdungen menschlichen Lebens der Liebe zwischen Frau und Mann „über den Augenblick hinaus einen Ort beständiger Geborgenheit zu gewähren“. Zudem hat die Ehe die Verheißung göttlichen Segens: Sie ist eine Gabe des Schöpfers an die Menschen, mit der er sie vor Vereinzelung bewahrt, mit der er zuerst einem Mann und einer Frau eine geschützte Lebensgemeinschaft ermöglicht, und in diesem Rahmen das Heranwachsen einer neuen Generation sichert. Als solche verbindende und verbindliche Lebensform kann die Ehe, gerade im Blick auf nicht ausbleibende Verfehlungen der Eheleute, zum Raum einer Erfahrung von Bewahrung und zum Ort gelebter Versöhnung werden.
Der Lebens- und Schutzraum, den Gott für die Liebe von Mann und Frau in der Ehe gewährt, wird von Christen in besonderer Wiese gefüllt; denn auch in der Ehe leben sie nach Maßgabe ihres Christus-Bezuges: Dieser ist das Vorzeichen, unter dem sie einander zugeordnet sind; er gibt der Weise, wie sie das Lebensmodell Ehe gestalten, eine besondere Tiefe als „unbedingtes liebendes Miteinander und Füreinander“: Das Verhältnis von Christus und Gemeinde bildet das Modell gegenseitiger Hingabe und aufopferungsvoller Hingebungsbereitschaft der Eheleute (Eph 5,21). Hier gilt die „bedingungslose Verbindlichkeit“ als Leitbild, das „ein gemeinsames Altwerden, das Einstehen in Fällen von Krankheit, das gegenseitige Tragen, eine uneingeschränkte Vergebungsbereitschaft und die Verantwortung für gemeinsame Kinder einschließt“.
Für den gottesdienstlichen Vollzug ist maßgeblich, dass deutlich wird: Gott ist es, der zusammenfügt. Auf Seiten der Eheschließenden ist die Inanspruchnahme der kirchlichen Trauung auch ein Bekenntnis, dazu ihre Ehe als von Gott geschenkten Schutzraum für ihre Liebe anzunehmen, verbunden mit der (Selbst-)Verpflichtung, in diesem Raum gemäß den göttlichen Maßstäben und Weisungen zu leben. Dies gilt gerade im Blick darauf, dass in dieser Welt „menschliche Schuld und Sünde die Vollkommenheit der göttlichen Stiftung gebrochen haben“.8 Indem sie sich kirchlich trauen lassen, bringen Christen zum Ausdruck, dass sie ihre Ehe als eine an Gottes Wort ausgerichtete Lebensgemeinschaft auffassen, sich zu einer von Gottes Willen bestimmten Lebensform bekennen und sich des Angewiesenseins auf die Fürbitte der christlichen Gemeinde und den Segen Gottes bewusst sind.


Ehelosigkeit
→ Zölibat


Einzelbeichte
→ Beichte
In der SELK ist die Möglichkeit der Einzelbeichte bei jedem Pfarrer jederzeit gegeben und wird auch genutzt.
Entweder bieten die Pfarrer besondere Beichtzeiten für seelsorgliche Gespräche und Einzelbeichte an, die z.B. im Gemeindebrief ausgewiesen sind oder man vereinbart einen persönlichen Termin zur Einzelbeichte.
„Beichtstühle“, wie sie die römisch-katholische Kirche kennt, sind in der SELK nicht üblich. Einzelbeichten finden entweder in der Sakristei oder ggf. auch im Amtszimmer des Pfarrers statt. In der Regel steht hierzu eine Knie- und Betbank – etwa vor einem Sakristeialtar oder einem Kruzifix - zur Verfügung.
Der Beichtende entscheidet, ob der eigentlichen (liturgisch gestalteten) Beichte ein seelsorgliches Gespräch vorangeht oder nicht.
Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Einzelbeichte besteht in der SELK nicht. Sie versteht sich als seelsorgliches Angebot. Auch ist es weder nötig noch möglich, alle Sünden einzeln aufzuzählen.
Das → Augsburgische Bekenntnis lehrt über die Beichte:
„Artikel 11: Von der Beichte
Von der Beichte wird so gelehrt, dass man in der Kirche die persönliche Absolution (privata absolutio) beibehalten und nicht wegfallen lassen soll, obwohl es in der Beichte nicht nötig ist, alle Missetaten und Sünden aufzuzählen, weil das doch nicht möglich ist, Psalm 19: „Wer kennt seine Missetat?“
Artikel 25: Von der Beichte
Die Beichte ist in den Kirchen bei uns nicht abgeschafft worden. Denn diese Gewohnheit wird bei uns beibehalten, das Sakrament denen nicht zu reichen, die nicht vorher verhört und absolviert wurden. Dabei wird das Volk fleißig unterrichtet, wie tröstlich das Wort der Absolution ist, wie hoch und teuer die Absolution zu achten ist. Denn es ist nicht die Stimme des anwesenden Menschen oder sein Wort, sondern das Wort Gottes selbst, der hier die Sünde vergibt. Denn die Absolution wird an Gottes Statt und auf Gottes Befehl ausgesprochen. Wie tröstlich, wie notwendig dieser Befehl und diese Gewalt der Schlüssel für die erschrockenen Gewissen sind, wird mit großem Fleiß gelehrt; dazu, dass Gott fordert, dieser Absolution nicht weniger zu glauben, als wenn Gottes Stimme selbst vom Himmel erschallt, und uns der Absolution fröhlich zu getrösten und zu wissen, dass wir durch diesen Glauben Vergebung der Sünde erlangen. Von diesen notwendigen Dingen haben früher die Prediger, die über die Beichte viel gelehrt haben, nicht ein Wörtlein gesagt, sondern nur die Gewissen mit langen Aufzählungen der Sünden, mit Genugtun, Ablass, Wallfahrten und dergleichen gemartert. Und viele unserer Gegner geben selbst zu, dass bei uns über die rechte christliche Buße sachgemäßer geschrieben und gelehrt wird, als es lange Zeit vorher geschrieben und getan wurde.
So wird über die Beichte gelehrt, dass man niemand zwingen soll, die Sünden einzeln aufzuzählen; denn das ist unmöglich, wie der Psalm sagt: „Wer kennt seine Missetat?“ Und Jeremia sagt: „Des Menschen Herz ist so arg, dass man’s nicht ergründen kann“. Die elende menschliche Natur steckt so tief in den Sünden, dass sie dieselben nicht alle sehen oder kennen kann, und sollten wir allein von denen absolviert werden, die wir aufzählen können, wäre uns wenig geholfen. Deshalb ist es nicht nötig, die Leute zu zwingen, die Sünden einzeln aufzuzählen …“
Die Einzelbeichte bzw. die Absolution (Lossprechung unter Handauflegung) im Rahmen der Einzelbeichte hat dieselbe Würde und  (sakramentale) Wirkung wie die Lossprechung im Rahmen einer „Allgemeinen Beichte“.
Der liturgische Ablauf der Einzelbeichte folgt dieser oder einer ähnlichen Form:
Beichtiger (Pastor/Pfarrer):    Im Namen + des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Beichtender:    Amen.
Beichtiger: Der Friede des Herrn sei mit dir.
Beichtender: Amen.
Beichtiger: Du willst Gott dem Heiligen und Allmächtigen deine Beichte ablegen. Darum bekenne vor mir, als dem Diener der Kirche, was dich beschwert und was du bereust.
Beichtender: Allmächtiger Gott, barmherziger Vater. Ich armer, elender, sündiger Mensch bekenne dir alle meine Sünde und Missetat, die ich begangen habe mit Gedanken, Worten und Werken, womit ich dich erzürnt und deine Strafe zeitlich und ewiglich verdient habe.
[Insbesondere bekenne ich.....(hier können diejenigen Sünden genannt werden, die einen besonders belasten, die man aussprechen möchte)]
Diese und alle meine Sünden sind mir aber alle herzlich leid und reuen mich sehr, und ich bitte dich um deiner grundlosen Barmherzigkeit und um des unschuldigen, bitteren Leidens und Sterbens deines lieben Sohnes Jesu Christi willen, du wollest mir armem sündhaften Menschen gnädig und barmherzig sein, mir alle meine Sünden vergeben und zu meiner Besserung deines Geistes Kraft verleihen. Amen.
oder ein freies Beichtgebet bzw. eine freie Beichte
Beichtiger: Hast du deine Beichte beendet?
Beichtender: Ja
Beichtiger:
Unser Herr Jesus Christus spricht zu Petrus:
<Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein.> (Mt 16, 9)
Und zu seinen Aposteln spricht der Herr: <Nehmt hin den Heiligen Geist: Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen, und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.>
(Joh 20, 22b.23)
[Knie nieder] und bete mit mir:
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, dankbar preisen wir dich dafür, dass du uns in der heiligen Taufe zu deinen Kindern gemacht hast, dass wir in der Gewissheit deiner Gegenwart vor dein Angesicht treten dürfen und du wie ein lieber Vater unser armes Gebet erhörst. Wir danken dir, dass wir unsere Sünde und tägliche Schuld vor dich bringen können und du unsere Klage nicht verschmähst.
Du hast deinen Sohn Jesus Christus für uns zur Sünde gemacht und ihn am Kreuz unsere Erlösung vollbringen lassen. Lass diese deine Tochter / diesen deinen Sohn nun die Früchte der Erlösung empfangen. Sprich sie/ihn frei, ledig und los von ihrer/seiner Sünde, stärke ihren/seinen Glauben, ihre/seine Liebe und ihre/seine Hoffnung durch das Wort von der Versöhnung [und den Leib und das Blut deines Sohnes im hl. Sakrament]. Gib ihr/ihm deinen heiligen Geist, dass er ihr/ihm beistehe im Kampf gegen alle Versuchungen und uns Kraft gebe zu dem neuen Anfang, den du uns schenkst. Herr, erbarme dich. Christe, erbarme dich. Herr, erbarme dich. Amen.
(Oder ein anderes Gebet)
Beichtiger: Gott sei dir  gnädig und stärke deinen Glauben.
Vor dem heiligen Gott frage ich dich: Glaubst du auch, dass die Vergebung, die ich dir zuspreche, Gottes Vergebung ist, so antworte: Ja
B: Ja.
P: Wie du glaubst, so geschehe dir.
In Kraft der Vollmacht, die der Herr seiner Kirche gegeben hat und als ordinierter Diener der Kirche spreche ich dich frei, ledig und los:
Dir sind deine Sünden vergeben. Im Namen des + Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Beichtender: Amen.
Beichtiger: (spricht ein Dankgebet)
Der Gott des Friedens heilige dich durch und durch und bewahre deinen Geist samt Seele und Leib unversehrt, untadelig für die Ankunft unseres Herrn Jesus Christus. Treu ist er, der dich ruft; er wird’s auch tun.
Gehe hin im Frieden.
Beichtender: Amen.


Einzelkelch
→ Abendmahl → Wein → Intinctio
In vielen protestantischen Gemeinden und Kirchen hat sich die Sitte eingebürgert, das zweite Element (Wein bzw. heute im Protestantismus vielfach auch Saft) nicht aus einem Gemeinschaftskelch, sondern aus vielen kleinen Einzelkelchen zu empfangen. Insbesondere aus hygienischen Gründen bzw. aus Furcht vor Übertragung von Krankheitserregern.
Einzelkelche sind aus unterschiedlichen Materialien hergestellt. Die Bandreite reicht von silbernen oder versilberten kleinen Kelchen, die optisch identisch mit einem großen „Gießkelch“ sind, bis zu Plastikbecherchen, die an Schnapsgläschen erinnern.
Wird nur ein großer „Gießkelch“ konsekriert und anschließend der konsekrierte Wein in würdige Einzelkelche verteilt, bleibt zumindest die Symbolik des gemeinschaftlichen Trinkens aus dem einen Kelch ansatzweise erhalten.
Die Verwendung von Einzelkelchen ist im Blick auf die Stiftungsgemäßheit der Feier des Hl. Abendmahles jedoch nicht unumstritten:
In den Einsetzungsberichten des NT (Mt 26,17–29; Mk 14,12–26; Lk 22,14–20; 1 Kor 10, 16; 1 Kor 11,23–26) ist durchweg von „dem“ Kelch die Rede, den Jesus nahm und dazu anordnete, dass alle aus diesem Kelch trinken sollten, der „die Gemeinschaft des Blutes Christi“ ist. (Bei Lk und Paulus ist ausdrücklich von „dem Kelch nach dem Abendmahl“ die Rede, was auf den Messias- bzw. Eliaskelch hinweist.)
Im Verlauf der Passahfeier, die den Rahmen der Einsetzung des Hl. Abendmahles bildet, wird sowohl aus Kelchen getrunken, die jeder Teilnehmer an seinem Platz stehen hat als auch aus Kelchen, die der Hausherr oder „Vorsitzende“ der Passahfeier herumreicht.
Die Einsetzungsberichte lassen keinen Zweifel daran, dass der Kelch, über dem Jesus das Dank- und Segensgebet sprach, ihn dann weiterreichte und dazu sagte „Trinkt alle daraus“ einer dieser „Gemeinschaftskelche“, mit einem gewissen Maß an Wahrscheinlichkeit der Messias- oder Eliaskelch „nach dem (eigentlichen Passah-)Mahl“ war.
Die Teilhabe an dem einen Kelch (vgl. 1 Kor 10, 16) hat also eine biblisch-theologische Bedeutung, die durch die Verwendung vieler Einzelkelche verdunkelt wird.
Auch der zur theologischen Bedeutung des Abendmahles gehörige Gemeinschaftsaspekt der (neben dem Hauptgesichtspunkt der → Realpräsenz) auch zur Abendmahlsfeier gehört, tritt bei der Verwendung von Einzelkelchen, die zur Vereinzelung der Kommunikanten führt, ungebührlich in den Hintergrund.
Und schließlich erschwert die Verwendung von Einzelkelchen auch die würdige und dem Glauben an die Realpräsenz angemessene Behandlung der → Relicta, also der nach der Kommunion übrigbleibenden Reste des konsekrierten Weines. Während der Pfarrer diese Relicta beim Gemeinschaftskelch mit Wasser oder unkonsekriertem Wein verdünnt und selbst (kon-)sumiert (verzehrt, trinkt), ist dies bei Einzelkelchen kaum praktikabel.
Besonders kritisch ist die Verwendung von Einweg-Plastikbechern zu sehen, die samt Relicta nach der Abendmahlsfeier im Müll entsorgt werden.
In der SELK war die Verwendung von Einzelkelchen daher bislang nicht oder nur in ganz wenigen Einzelfällen üblich.
Drei ihrer Bischöfe haben sich in offiziellen Rundschreiben in diesem Sinne geäußert:
Bischof Dr. Jobst Schöne hat 1996 in einem „Hirtenbrief zum Gottesdienst und zum Altarsakrament“ u.a. auch zur Einzelkelchproblematik offiziell Stellung genommen und bezieht sich hierin auch auf ein Rundschreiben Bischof Dr. Gerhard Rosts von 1977, indem er ausführt: „Die Verwendung von Einzelkelchen ist in unseren Gemeinden kaum zu finden oder in der Diskussion, dagegen in Nordamerika und in von dorther beeinflußten Kirchen in anderen Erdteilen sehr häufig anzutreffen. Sie wirft Fragen und Probleme auf: ‚Ich meine‘, so urteilt Bischof Dr. Rost, ‚wir tun gut daran, möglichst dicht an der stiftungsgemäßen, neutestamentlichen Form der Sakramentsfeier zu bleiben. Da aber ist zweifelsfrei, daß Jesus und die erste Kirche wie dann überhaupt die Kirche bis in die Neuzeit hinein den Gemeinschaftskelch benutzt haben…Die Benutzung von Einzelkelchen ist also eine schwerwiegende Durchbrechung der stiftungsgemäßen liturgischen Tradition, durch die gerade der Gedanke der communio mit dem einen und in dem einen (Herrn) unkenntlich gemacht wird. Dem Hygienebedürfnis des heutigen Menschen kann auf andere Weise Rechnung getragen werden…‘ Problematisch ist auf alle Fälle die erforderliche gewissenhafte Purifikation von Einzelkelchen mit dem Verzehr der Relicta. Darum ist von ihnen abzuraten.“ (Dokumentiert in LuthBeitr 2/1997, S. 77)
Unter dem Druck der Anti-Corona-Verordnungen sind (2020) auch in der SELK verschiedentlich Sakramentsdarreichungspraktiken eingeführt worden. Unter anderem auch Einzelkelche in unterschiedlichen Ausführungen. Bischof Hans-Jörg Voigt, D.D. schreibt hierzu am 07.03.2020 im 2. Rundschreiben des Bischofs zum Umgang mit einer möglichen Coronavirus-Epidemie (AZ 15/00-01): „Von der Anschaffung von Einzelkelchen ist aus verschiedenen theologischen Gründen abzuraten. So ist vor allem das angemessene Purifizieren (Ausspülen und Auswischen des Blutes Christi) bei zahlreichen Einzelkelchen schwer zu realisieren.“
Das Kollegium der Superintendenten der SELK hat auf seiner Herbsttagung 2020 in Hermannsburg beschlossen, die Frage nach einer stiftungsgemäßen Sakramentsdarreichung, die auch die Einzelkelchthematik umfasst, beim nächsten Allgemeinen Pfarrkonvent (APK) 2021 zu beraten, da es sich hierbei um eine Frage „der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis“ handelt, die gemäß Grundordnung der SELK (Artikel 24.3b) in die Zuständigkeit des APK fällt.


Elert, Werner
Werner Elert (* 19. August 1885 in Heldrungen am Kyffhäuser; † 21. November 1954 in Erlangen) war ein deutscher evangelisch-lutherischer Theologe.
Elert wurde in der damaligen preußischen Provinz Sachsen, auf dem Gebiet des heutigen Thüringen, geboren, wuchs aber in Norddeutschland auf. Nach dem Besuch des Realgymnasiums in Hamburg-Heimfeld und des Gymnasiums in Husum studierte er Theologie, Philosophie, Geschichte, deutsche Literaturgeschichte, Psychologie und Rechtswissenschaft in Breslau, Erlangen und Leipzig. Er wurde in Erlangen zunächst in Philosophie, dann auch in Theologie promoviert.
Nach einer kurzen Zeit als Hauslehrer im Baltikum (Livland), war er von 1912 bis 1919 Pastor in der evangelisch-lutherischen (altlutherischen) → Parochie Seefeld (altlutherische → Diözese Pommern), zu der neben Seefeld auch die Ortschaften Kolberg und Zuchen gehörten. Den Ersten Weltkrieg erlebte er als Feldprediger an verschiedenen Fronten.
1919 wurde Elert Direktor des altlutherischen theologischen Seminars in → Breslau. 1923 erfolgte die Berufung auf den Lehrstuhl für Kirchengeschichte der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Seit 1932 vertrat er die → Systematischen Theologie. Im akademischen Jahr 1926/27 war er Rektor der Universität, 1928/29 und von 1935 bis 1943 Dekan der Theologischen Fakultät.
1953 wurde Elert emeritiert. Er starb während des darauffolgenden Jahres im 69. Lebensjahr überraschend an den Folgen einer Operation.
Sein ehemaliges Wohnhaus in Erlangen, Hindenburgstraße 44, ist heute als Theologisches Studienhaus „Werner-Elert-Heim“ im Besitz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Wichtige Schriften:
· Dogma, Ethos, Pathos. Dreierlei Christentum; Leipzig 1920
· Der Kampf um das Christentum. Geschichte der Beziehungen zwischen dem evangelischen Christentum in Deutschland und dem allgemeinen Denken seit Schleiermacher und Hegel; München 1921; Nachdruck Hildesheim 2005
· Morphologie des Luthertums; Bd. 1: Theologie und Weltanschauung des Luthertums hauptsächlich im 16. und 17. Jahrhundert; München 1931 (19653)
· Bd. 2: Soziallehren u. Sozialwirkungen des Luthertums; München 1932 (19653)
· Der christliche Glaube. Grundlinien der lutherischen Dogmatik; Berlin 1940 (Erlangen 19886, bearb. u. hrsg. v. Ernst Kinder)
· Das christliche Ethos. Grundlinien der lutherischen Ethik; Tübingen 1949 (Erlangen 19612 bearb. u. hrsg. v. Ernst Kinder)
· Abendmahl und Kirchengemeinschaft in der Alten Kirche hauptsächlich des Ostens; Berlin 1954
· Der Ausgang der altkirchlichen Christologie. Eine Untersuchung über Theodor von Pharan und seine Zeit als Einführung in die alte Dogmengeschichte; aus dem Nachlass hrsg. v. Wilhelm Maurer und Elisabeth Bergsträßer. Berlin 1957


Engel
Von griech. ἄγγελος [ángelos] =Bote, Abgesandter. Übersetzung von hebr. מלאך [mal'ach] = Bote
Die Engel sind von Gott geschaffene Wesen, also Geschöpfe wie die Menschen. Im Nicänischen Glaubensbekenntnis sind die E. mit gemeint, wenn wir uns zu Gott, dem Schöpfer Himmels und der Erden, „all des das sichtbar und unsichtbar ist“ bekennen.
E. werden in der Hl. Schrift Alten und Neuen Testaments gleichermaßen bezeugt.
Im AT gehören sie zu „Gottes Hofstaat“, sind um seinen Thron, feiern den himmlischen Anbetungsgottesdienst. (Psalm 80, 2; Psalm 99, 1; Jesaja 6, 3) E. verbinden Himmel und Erde (1. Mose 28, 12), umgeben im Auftrag Gottes die Menschen mit Schutz und Wegweisung (Psalm 91,11-13) und richten Gottes Wort, Auftrag und Befehl aus (Daniel 8, 16; Daniel 9, 21ff).
Im NT treten an den entscheidenden Schnittstellen der Heilsgeschichte E. als Boten auf:
Ein E. verkündet Elisabeth und Maria die Geburt Johannes‘ und Jesu (Lk 1,19 und 26), den Hirten die Geburt des Gottessohnes (Lk 2,9–4). E. verkündigen den Frauen am Grab die Auferstehung Jesu (Mt 28,5-7) und zwei Engel erschließen den Jüngern den Sinn der Himmelfahrt Christi (Apg 1,10-11).
Auch als Beschützer der Armen und Schwachen kommen E. im NT vor (Mt 18,10; Apg 12,15) und geleiten sie in den Himmel (Lk 16,22). Wie auch im AT (Jes 6) feiern die Engel im Himmel den himmlischen Gottesdienst vor Gottes Thron (Offb 4,8-9), tragen die Gebete der Heiligen zu Gott empor (Offb 5,8) und kämpfen unter Führung des Erzengels Michael gegen den Drachen, „die alte Schlange, die auch Teufel oder Satan heißt” (Offb 12,7-9).
Die volkstümliche Vorstellung, wonach jeder Mensch einen persönlichen Schutzengel habe, ist biblisch nicht zu belegen. Lediglich Mt 18,10 findet sich ein Hinweis, wenn Jesus davor warnt, die Kinder zu verachten und sagt: „Sehet zu, dass ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel.“
Vor falscher Engelverehrung (Anbetung, Anrufung usw.), die E. zu gottähnlichen oder gottgleichen Wesen macht, wird im NT insbesondere im Kolosser- und Hebräerbrief gewarnt: „Lasst euch den Siegespreis von niemandem nehmen, der sich gefällt in falscher Demut und Verehrung der Engel und sich dessen rühmt, was er geschaut hat, und ist ohne Grund aufgeblasen in seinem fleischlichen Sinn.“ (Kol 2,18)
Der Glaube richtet sich immer und ausschließlich an Gott. Jesus Christus spricht: „Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an mich!“ (Joh 14,1)
Auch ganz am Schluss der Bibel, in der Johannesoffenbarung, Kapitel 22 wird noch einmal deutlich, dass Engel Geschöpfe und Diener Gottes und Mitgeschöpfe der Menschen sind:
„Und ich, Johannes, bin es, der dies gehört und gesehen hat. Und als ich's gehört und gesehen hatte, fiel ich nieder, um anzubeten zu den Füßen des Engels, der mir dies gezeigt hatte. 9 Und er spricht zu mir: Tu es nicht! Denn ich bin dein Mitknecht und der Mitknecht deiner Brüder, der Propheten, und derer, die bewahren die Worte dieses Buches. Bete Gott an!“ ( Offb 22,8-9)
In jüdischer (bzw. alttestamentlicher) Tradition bilden die Engel Hierarchien. Einige Engel werden namentlich genannt. Am bekanntesten sind die Erzengel (die ‚ersten‘, obersten Engel) Michael und Gabriel. (Daniel 10:13,12:1; Judas 9; Offenbarung 12:7,8; Daniel 8:16,9:21; Lk 1:11-20,26-28). In den Apokryphen wird auch noch Raphael (Tobit 5:4-12:22) erwähnt.
Die luth. Kirche begeht am 29. September den „Tag des Erzengels St. Michael und aller Engel“. Liturgische Farbe ist die Christusfarbe weiß.


Epiphanie
griech. ‚Erscheinung‘ → Epiphanias


Epistel
Epistel heißt nichts anderes als „Brief“ (lat. epistula=Brief). Gemeint sind die Briefe der Apostel, die diese an die frühen christlichen Gemeinden (in Rom, Korinth, Ephesus etc.) oder an einzelne Personen (Titus, Timotheus) geschrieben haben.
Wenn man so möchte, sind die Episteln Originalpredigten der Apostel. Und so sollte man sie hören! Als authentisches Zeugnis, als ursprünglichste Auslegung der Hl. Schrift Alten Testamentes und Bezeugung des Evangeliums Jesu Christi durch dessen engste Mitarbeiter bzw. durch seine von IHM dazu berufenen Erstzeugen.
Und nicht anders hörten auch die ersten christlichen Gemeinde diese Episteln: Als vorgelesene Predigten der Apostel in deren Abwesenheit.
Im lutherischen Gottesdienst eröffnet die Epistellesung meist den Verkündigungs- und Bekenntnisteil, sofern nicht, wie es wünschenswert wäre, zuvor eine alttestamentliche Lesung erfolgte.


Erbsünde
Auch: Ursünde.
Artikel 2 des → Augsburgischen Bekenntnisses lehrt über die Erbsünde:
„Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll Neigung und Lust zum Bösen sind und von Natur aus keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können. Auch wird gelehrt, dass dieses angeborene Übel, diese Erbsünde, wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist von neuem geboren werden.
Damit werden die Pelagianer und andere verworfen, die die Erbsünde nicht für Sünde halten, um dadurch die menschliche Natur aus eigenen Kräften Gott wohlgefällig zu machen, und die so das Leiden und Verdienst Christi verachten.“
Das verbreitetste Missverständnis des Wortes ‚Sünde‘ besteht darin, Sünde als eine Art von „unmoralischer Handlung“ aufzufassen. Wenn Sünde so verstanden wird, ist die Empörung verständlich, die der kirchlichen Verkündigung, der Mensch sei ein Sünder, entgegenschlägt: „Ich bin doch ein anständiger Mensch und lasse mir nicht von der Kirche das Gegenteil unterstellen.“ Umgekehrt findet man aber ebenso häufig das Missverständnis der Sünde als einer kleinen moralischen Verfehlung, über die man ein wenig augenzwinkernd hinwegsehen kann.
In der Lehre der Kirche wird natürlich nicht in dieser oberflächlichen Weise über die Sünde gesprochen. Doch auch in der kirchlichen Tradition hat es immer wieder die Tendenz gegeben, den Begriff der Sünde auf begangene Taten, auf Verstöße gegen die Zehn Gebote, zu reduzieren und Sünde nur dann als Sünde anzusehen, wenn sie das Ergebnis bewusster Zustimmung dessen ist, der sündigt. Entsprechend wird beispielsweise im baptistisch-freikirchlichen Bereich bestritten, dass kleine Kinder schon mit Sünde belastet seien, und in der römisch-katholischen Kirche tut man sich schwer damit, dass wir als lutherische Kirche davon sprechen, dass der Mensch zeit seines Lebens, auch nach seiner Taufe Sünder ist und bleibt.
Das lutherische Bekenntnis bestreitet nicht, dass dem Menschen als Geschöpf Gottes bestimmte Gaben gegeben sind, die es ihm ermöglichen, als soziales Wesen zu existieren. Es unterstellt uns Menschen nicht, dass wir alle miteinander moralisch schlechte Lebewesen sind. Sondern es bestimmt den Menschen ganz radikal von seiner Gottesbeziehung her: Diese Beziehung zwischen Mensch und Gott ist so grundlegend zerbrochen, dass der Mensch nicht dazu in der Lage ist, sich Gott freiwillig unterzuordnen und ihm von Herzen zu vertrauen. Stattdessen setzt er sich selber immer wieder an die Stelle Gottes und glaubt, in seinem Leben auch ohne Gott auskommen zu können, sein eigener Gott sein zu können, wie es schon die Schlange im Paradies Adam und Eva versprochen hatte: „Ihr werdet sein wie Gott.“ Der Mensch sucht in allem, was er tut, letztlich immer wieder sich selbst, und so sündigt er selbst noch darin, dass er Gottes Gebote äußerlich befolgt, wenn er es letztlich doch nur aus dem Wunsch nach Belohnung oder aus Angst vor Strafe tut. Die Sünde ist also, kurz zusammengefasst, Trennung von Gott, die der Mensch von sich aus nicht überwinden kann, wie das Augsburger Bekenntnis betont – und schon dieses Nichtkönnen ist selber schon Sünde und nicht bloß eine Vorstufe dazu.
Diesen Zustand des Menschen beschreibt das lutherische Bekenntnis mit der Tradition der Kirche als „Erbsünde“. Der Begriff als solcher kommt nicht in der Heiligen Schrift vor und ist insofern missverständlich, als ob es sich hierbei um ein biologisches Phänomen handele, das womöglich mithilfe moderner Erbdiagnostik behandelbar sei, und als ob es letztlich nur eine Art von „Veranlagung“ sei, für die ein Mensch letztlich nichts könne und für die er entsprechend auch nicht haftbar gemacht werden könne. Wenn es in Psalm 51,7 heißt: „Siehe, ich bin als Sünder geboren, und meine Mutter hat mich in Sünden empfangen“, dann soll in diesen Worten vielmehr die Unentrinnbarkeit der Sünde zum Ausdruck gebracht werden: Ich bin Sünder von den allerersten Anfängen meiner Existenz an, denn ich wie jeder Mensch werde bereits getrennt von Gott geboren.
Diese „Erbsünde“ ist immer beides zugleich: Sie ist Geschick, die meinem eigenen Leben schon vorausgeht, und sie ist zugleich wirkliche Schuld vor Gott, die ich nicht mit dem Verweis auf andere Schuldige von mir wegschieben kann. Ich vollziehe in meinem eigenen Leben immer wieder aufs Neue persönlich nach, was in 1. Mose 3 von Adam und Eva beschrieben wird. Die Sünde ist dem Neuen Testament zufolge eine Macht, die mich bestimmt, beherrscht und gefangen hält und der ich nicht mit meinem guten Willen entkommen kann. Nicht ich setze in mir den Anfang meiner Sünde, sondern die Sünde, die ich tue, kommt immer schon von der Sünde her, in der und unter der ich vom Anfang meines Lebens an existiere. Dies ist mit dem Begriff der „Erbsünde“ gemeint.
Weil die Sünde vom Verhältnis zu Gott her verstanden und bestimmt wird, stellt sich mit dem Bekenntnis, dass der Mensch von Anfang an unter der Sünde und damit selber Sünder ist, zugleich auch immer die Heilsfrage: Wie kann der Mensch aus diesem Zustand befreit werden? Das Augsburger Bekenntnis greift hier schon einmal voraus auf folgende Artikel und gibt darauf eine doppelte Antwort: Es verweist zum einen auf das „Leiden und Verdienst Christi“, also auf seinen Opfertod am Kreuz. Letztlich kann überhaupt erst vom Kreuz her die Situation des Menschen vor Gott recht verstanden werden: Nicht weniger als der Tod des Sohnes Gottes am Kreuz war nötig, um den Menschen aus seiner ausweglosen Situation vor Gott zu retten. Billiger ging es nicht. In eben diesem Kreuzestod Christi liegt aber zugleich auch die Antwort auf die Frage danach, wie der Mensch aus seinem Zustand der Trennung von Gott befreit werden kann: nicht dadurch, dass er etwas tut und sich anstrengt, dass er seine Kräfte einsetzt, sondern einzig und allein dadurch, dass Gott selber eingreift und handelt und rettet.
Eben diese Rettung vollzieht sich nun aber ganz konkret im Leben eines Menschen in der Heiligen Taufe: Durch die Wiedergeburt in der Taufe wird er vor dem Gericht Gottes bewahrt; die Erbsünde verdammt ihn nicht mehr vor Gott. Was in der Heiligen Taufe genau mit der Erbsünde geschieht, wird hier im 2. Artikel des Augsburger Bekenntnisses nicht gesagt. An anderen Stellen geht das Lutherische Bekenntnis auf diese Frage ausführlicher ein: Wenn das Unheil des Menschen darin besteht, dass er von Gott getrennt ist, so besteht das Heil des Menschen darin, dass die Verbindung mit Gott wiederhergestellt wird, dass das Verhältnis zu Gott wieder in Ordnung kommt: Gott spricht ein neues Urteil über den Menschen, das nicht darin begründet liegt, dass der Mensch sich zuvor geändert hätte, sondern dass Gott ihn nun anders ansieht: als einen, der durch die Taufe „in Christus“ ist und der eben darum in Gottes Augen nun richtig dasteht. Die Erbsünde als „Wurzelsünde“ bleibt im Menschen bis zu seinem Tod; solange der Mensch auf Erden lebt, befindet er sich nach seiner Taufe in einem Kampf zwischen dem alten und dem neuen Menschen, die beide zugleich in ihm Realität sind. Der Kampf beginnt erst dadurch, dass der neue Mensch in der Taufe geschaffen wird, und er verläuft unterschiedlich erfolgreich. Doch weil der Getaufte in Christus ist, mit ihm verbunden ist, rechnet Gott ihm nicht an, was ihm ohne Christus an ihm missfallen würde. Wie wichtig die Taufe ist, „die jetzt auch euch rettet“ (1. Petrus 3,21), wird hier im 2. Artikel schon angedeutet; wer ernst nimmt, was dieser 2. Artikel aufgrund des biblischen Befundes über Sünde und Taufe sagt, wird seine Kinder nach ihrer Geburt so bald wie möglich zur Taufe bringen wollen.
Der 2. Artikel des Augsburger Bekenntnisses widerspricht vehement allen Weltanschauungen, die davon ausgehen, dass der Mensch in seinem Wesen letztlich gut ist oder sich zumindest zum Guten umerziehen lässt, und erweist sich darin zugleich auch als ausgesprochen realitätsnah.
Das lutherische Bekenntnis macht deutlich, dass wir Menschen diese Welt niemals in ein Paradies werden verwandeln können, eben weil die Erbsünde bis zum Jüngsten Tag Realität in dieser Welt und einem jeden Menschen bleiben wird. Es leitet damit zur Nüchternheit an: Staatliche Ordnungen haben immer wieder davon auszugehen, dass der Mensch versucht, sie zu umgehen, um seinen eigenen Vorteil zu sichern. Wo es ihnen gelingt, dem Bösen zu wehren und es in Grenzen zu halten – und eben damit die Schwachen zu schützen –, ist bereits viel gewonnen. Doch damit, dass sich der Mensch im Rahmen der staatlichen Ordnungen halbwegs anständig verhält, ist für sein Heil noch nichts gewonnen.
Im Unterschied zur Auffassung der römisch-katholischen Kirche, wonach durch die Taufe die Erbsünde vollständig „getilgt“ werde und nur eine Neigung zur Sünde zurückbleibe, die jedoch selbst nicht Sünde, hält die lutherische Kirche fest: Durch die Taufe wird die Schuld der (Erb-)Sünde getilgt, abgewaschen, vergeben, nicht aber die Erbsünde an sich und als den Menschen auch nach seiner Taufe noch bestimmende Macht.


Erntedanktag
Erste Belege für eine kirchliche Erntedankfeier stammen aus dem 8. Jahrhundert der Zeit Pippins des Jüngeren und Sohn Karls des Großen. Auch aus dem 15. Jahrhundert gibt es Belege aus Klöstern über sogenannte Erntedankmessen am 23. September - dem Tag der Tag- und Nachtgleiche.
Während die evangelischen Kirchen in Deutschland Erntedank am ersten Sonntag im Oktober feiert, gibt es für die römisch-katholische Kirche keinen festen Termin. Grund dafür ist, dass die Festtermine der römischen Kirche global „passen“ sollen und die Erntezeiten in Asien oder Afrika ganz anders liegen als in Deutschland oder Lateinamerika. Erst die Deutsche Bischofskonferenz legte 1972 den Termin auf den ersten Sonntag im Oktober.
Jedoch besteht für keine (lutherische, evangelische oder römisch-katholische) Gemeinde die Pflicht, zu diesem Termin oder überhaupt, Erntedank zu feiern. Grund hierfür ist, dass dieser Brauch nicht Teil des Heilsgeschehens ist, also nicht, z.B. wie Weihnachten oder Ostern Ereignisse des Lebens, Sterbens und Auferstehens Jesu Christi zum Inhalt hat. Eine Danksagung für die Gaben der Ernte durch Gott ist kirchlich gesehen aber durchaus sinnvoll. Die wöchentliche Sakramentsfeier am Sonntag mit dem Teil der Gabenbereitung erfüllt diesen Zweck aber ebenfalls.
Wie die meisten Bräuche ist auch das Erntedankfest nicht statisch gleich geblieben, sondern hat sich immer weiter verändert. So war es früher häufig üblich, dass vor dem ersten Schnitt die Erntegeräte gesegnet wurden. Weiter musste in manchen Teilen Deutschlands die erste Fuhre geschmückt und (ausnahmsweise einmal) ohne Streit oder Lärm heimgefahren werden. Alles andere hätte, so der Volksglaube, eine magere Ernte verursacht. Die Armen erhielten dafür den Ertrag, um Gott milde zu stimmen, wie man vor römisch-katholischem Hintergrund meinte. Oder man kniete einfach nur neben dem Feld nieder und betete für eine gute Ernte. Heute besteht noch, je nach Region, eine große Vielfallt an Varianten. Der Almabtrieb ist hierfür ein Beispiel. Auch das ist ein Ausdruck des Dankes für ein Jahr ohne Seuche oder Todesfall unter dem Vieh.
Im Zentrum des Erntedankaltares steht oft eine Erntekrone bzw. ein Erntekranz. Das erinnert an das jüdische Erntefest Sukkot, das sog. Laubhüttenfest und den dabei verwendeten „Lulaf“-Strauß. (Vgl. z.B.  2 Mose 23,16-19 und 34,22)  Sie wird häufig aus vier Getreidesorten gebunden. Roggen, Weizen, Hafer und Gerste werden als Grundstoff kunstvoll zu einer Krone geflochten.
Wie im Mittelalter üblich, werden auch heute in einigen Gemeinden die Gaben des Erntealtares an bedürftige Menschen verschenkt.
Am Erntedanktag sollte den Menschen bewusst werden, dass sie für die Gabe der Ernte Dankbarkeit aufbringen sollen und dass diese Geschenke nicht selbstverständlich sind. Weiter wird an diesem Tag bewusst, dass der Mensch gegenüber der Schöpfung eine Verantwortung hat.
In den Gemeinden der SELK wird Erntedank in den meisten Fällen am 1. Sonntag im Oktober begangen. Vielfach ist reich gestalteter Erntedank-Schmuck, einschließlich Erntekränze oder Erntekronen in Gebrauch. In vielen Gemeinden ist man jedoch dazu übergegangen, einen (oft mit einem Kreuz verzierten) Brotlaib und eine Schale mit Trauben als einzigen Erntedankschmuck auf den Altar zu legen und die geistliche Dimension bzw. den Bezug der Erntegaben Brot und Wein auf die Feier des Altarsakramentes zu unterstreichen.
u.a. nach: Brauchwiki in: www.brauchwiki.de/Erntedankfest


Eschatologie
Von griech.τὰ ἔσχατα [ta és-chata]‚die äußersten Dinge‘, ‚die letzten Dinge‘ und λόγος [lógos] ‚Lehre‘)
Teilbereich der → Systematischen Theologie bzw. der → Dogmatik, der sich mit den Fragen des Endes dieser Zeit und Welt, mit dem Jüngsten Gericht, der Auferstehung und Vollendung, dem Kommen des Reiches Gottes, der Wiederkunft Christi, der „Zwischenzeit“ zwischen dem individuellen Tod und der individuellen Auferstehung, dem Verhältnis zur allgemeinen Auferstehung und Einzelfragen wie z.B. nach dem „Tausendjährigen (Friedens-) Reich“ usw. befasst.


Eucharistie
Eucharistie heißt „Danksagung“ oder „Segnung“ (von griech. εὐχαριστέω eucharistéo „Dank sagen“).
In den Evangelien wird bezeugt, dass Jesus bei der Einsetzung des Hl. Abendmahls Brot und Wein nahm und „Dank sagte“, wie Luther übersetzte. Die „Danksagung“ beim Passahmahl, das den Kontext der Einsetzung des Hl. Abendmahls darstellt, ist ein Segensgebet: „Gepriesen sei der Herr, der…“. Dieser eucharistia oder eulogia entspricht im heutigen luth. Sakramentsgottesdienst die Konsekration, also die Weihung und Segnung der Elemente von Brot und Wein durch die Proklamation der Einsetzungsworte Jesu. Von diesem Kern und Stern des christlichen Gottesdienstes her kann man auch den gesamten Gottesdienst aus Wortverkündigung und Sakramentsfeier als „Eucharistiefeier“ bezeichnen.


Eucharistisches Hochgebet
→ Abendmahl → Opfer
Unter „Hochgebet“ versteht man die Gebete im Verlauf der Abendmahlsfeier, die sich an das Große Dankgebet (die Präfation) anschließen und bis zum Vaterunser als dem ersten Teil oder Auftakt der Kommunion reichen.
Bereits altkirchliche Liturgien, die bis ins 2. nachchristliche Jahrhundert belegt sind, weisen den „Lobpreis und die Bitte um den Heiligen Geist“ (die sog. Epiklese; vgl. ELKG S. 21), die Einsetzungsworte und das „Heilsgedächtnis“ (vgl. ELKG S. 22) auf. Mit größter Wahrscheinlichkeit haben die ersten christlichen Gemeinden diese Gebete, die sich größtenteils wörtlich auch in der sogenannten Form B des lutherischen Abendmahlsgottesdienstes (vgl. Ev.-Luth. Kirchenagende, S. 274ff) finden, ihre Sakramentsgottesdienste so gefeiert. Die sogenannte Form A stellt eine stark reduzierte und nicht an altkirchlichen Vorlagen orientierte Sonderform der Abendmahlsfeier dar.
Im Laufe der Zeit wurden nach und nach bestimmte Fürbitten, zunächst für die Märtyrer und Glaubenszeugen, dann auch für die verstorbenen und lebenden Lehrer und Bischöfe der Kirche mit diesen Gebeten verbunden.
Der durchaus nachvollziehbare Sinn dieser Kombination von Personen-Fürbitten mit den Sakramentsgebeten besteht in der Bekundung der Einheit der Kirche, gewährleistet durch ihre Verbundenheit mit der leidenden und streitenden (irdischen), sowie der triumphierenden (himmlischen) Kirche und repräsentiert in ihren (Blut-)Zeugen und rechgläubigen Hirten und Lehrern.
Aus reformatorischer Sicht problematisch erwies sich die Tatsache, daß das Hochgebet in späteren Zeiten (aus der Perspektive des 16. Jahrhunderts eine „Neuerung“) mit einem unbiblischen Opfergedanken verbunden und vermischt wurde.
Hatte man in der Alten Kirche die Darbringung der Gaben von Brot und Wein (exemplarisch für die Sammlung der Liebesgaben, wie wir sie bis heute kennen) als „Lob- und Dankopfer“ der Gemeinde verstanden und diese Darbringung samt Dankopfergebet (vgl. ELKG S. 19) deutlich vor der  Konsekration (also den Einsetzungsworten Christi) gesetzt, kommt es hier zu einer Verschiebung: Die Hochgebete sprechen sowohl in Bezug auf die nichtkonsekrierten Gaben von Brot und Wein vor der Konsekration (der „Wandlung“), als auch in Bezug auf die konsekrierten Elemente, also das Sakrament des Leibes und Blutes Christi von „heiligen, makellosen Opfergaben“, die die Kirche Gott darbringt. (Erstes römisches Hochgebet).
Luther betonte zurecht: Das Altarsakrament ist vor allem anderen sacramentum, Gnadengabe Gottes, nicht sacrificium, kein Opfer, das die Kirche Gott darbringt.
Der römische Kanon (Erstes Hochgebet) verzeichnet im Blick auf die bereits konsekrierten Gaben, also den Leib und das Blut Christi, folgende Gebete:
„Blicke versöhnt und gütig darauf nieder und nimm sie an wie einst die Gaben deines gerechten Dieners Abel, wie das Opfer unseres Vaters Abraham, wie die heilige Gabe, das reine Opfer deines Hohenpriesters Melchisedek.“
Und weiter: „Dein heiliger Engel trage diese Opfergabe auf deinen himmlischen Altar...“.
Im Vierten Hochgebet heißt es nach der Konsekration und in Bezug auf Leib und Blut Christi, also das sacramentum: “So bringen wir dir seinen Leib und Blut dar, das Opfer, das dir wohlgefällt und der ganzen Welt Heil bringt.“
Selbst römisch-katholische Theologen (so Martin Stuflesser in seiner Dissertation „Memoria Passionis. Münster 1998) halten heute diese Verschiebung des Opfergedankens vom Dankopfer, symbolisiert in den Gaben von Brot und Wein hin auf ein effektives und sündentilgendes, heilbringendes Opfer der Kirche in Bezug auf die konsekrierten Gaben für „problematisch“. Dies gilt insbesondere von der kirchlich approbierten deutschsprachigen Version der vier zentralen Hochgebetstexte der römischen Messe.
Ein lutherischer Christ, der meint, darauf sein „Amen“ sprechen zu können, könnte dazu aus theologischer Ahnungslosigkeit und aufgrund der in der Tat großen Ähnlichkeit zum vertrauten lutherischen Gottesdienst nach Form B verleitet werden.
Tatsächlich aber wäre ein solches „Amen“ eine Leugnung des rechtfertigenden und seligmachenden Glaubens, wonach der Mensch allein aus Gnade, allein durch den Glauben, allein durch Christus vor Gott gerechtfertigt wird und kein eigenes frommes Werk, kein Gebet, keine Geste der Hingabe, nicht einmal das Martyrium für den Glauben an Christus ihn vor Gott gerecht machen kann.
Es ist bitter und traurig festzustellen, daß die römische Kirche zwar viele Impulse der Reformation positiv aufgegriffen und in Lehre und Praxis umgesetzt hat, aber im Zentrum, in Herz und Seele des Christenglaubens gegenüber der Reformation resistent geblieben ist.
Nichtsdestoweniger sollte man bei sich bietender Gelegenheit immer wieder einmal an einer römischen Messe teilnehmen, andächtig mitbeten und „Amen“ sprechen, wo es möglich ist, fröhlich feststellen, daß uns mit „Rom“ vieles verbindet, nicht zuletzt auch im Gegensatz zum modernen Protestantismus, sich über Gemeinsamkeiten freuen, aber eben auch zur Kenntnis nehmen, daß wir ausgerechnet im Zentrum –Gott sei es geklagt- vorläufig noch getrennt bleiben. Ein „Amen“ unter das römische Hochgebet ist für lutherische Christen nach wie vor nicht möglich und damit auch nicht die Kirchengemeinschaft „im Großen“ und die Kommunion „im Kleinen“.


evangelisch
eigentlich: „dem Evangelium gemäß, im Sinne des Evangeliums“
Der Begriff ev. wird heute meist allgemein als konfessionelle Bezeichnung im Unterschied zu „katholisch“ gebracht, wobei unter „evangelisch“ Glaube, Bekenntnis und Zugehörigkeit zu einer der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und unter „katholisch“ Glaube, Bekenntnis und Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche verstanden wird.
Der Begriff „evangelisch“, „Evangelische/r“ reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück, als sich die Anhänger der (lutherischen) Reformation selbst als die „Evangelischen“ bezeichneten, um damit ihre Bindung an das Evangelium von Jesus Christus im Unterschied und Gegensatz zu den „Römischen“ oder „Päpstlichen“ zu unterstreichen, die man damit als „evangeliumsfeindlich“ oder nicht evangeliumsgemäß glaubend kennzeichnete.
Mit der Konfessionalisierung verschwand der Begriff ev. als allgemeine Konfessionskennzeichnung zugunsten von „lutherisch“ bzw. „evangelisch-lutherisch“ oder „reformiert“ bzw. „evangelisch-reformiert“.
Erst im 19. Jahrhundert wurde der Begriff ‚ev.‘ als Konfessions- und Kirchenbezeichnung reaktiviert, als der preußische König Friedrich Wilhelm III. per Gesetz die Zwangsvereinigung zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden in Preußen verfügte und die sich zunächst „evangelisch-christliche Landeskirche“ neue unierte Landeskirche sich wenig später als „Evangelische Landeskirche“ bezeichnete.


Evangelische Allianz
Die Evangelische Allianz wurde 1846 in London gegründet und versteht sich als weltweiter "Zusammenschluss evangelisch (engl. "evangelical") gesinnter Christen verschiedener Gruppen- und Gemeindezugehörigkeiten".
In der nach dem Zweiten Weltkrieg neu konstituierten Weltweiten Evangelischen Allianz arbeiten Allianzen aus 122 Ländern aus allen Kontinenten zusammen. Die Allianz-Arbeit wird von einem "Internationalen Direktor" (derzeit Geoff Tunnicliffe) gemeinsam mit dem "Internationalen Komitee" geleitet, dem ständige Kommissionen für Theologie, Kommunikation, Religionsfreiheit, Mission und Hilfen in Übersee beigeordnet sind. Alle vier bis sechs Jahre treffen sich die Delegierten der Nationalen Allianzen zur Generalversammlung, "um die Zusammenarbeit und das Zeugnis evangelikaler Christen weltweit zu fördern".
Zur Europäischen Evangelischen Allianz gehören 36 nationale Allianzen. Der Deutsche Evangelische Allianz (DEA) fühlen sich nach Schätzungen etwa 1,4 Millionen evangelikale Christen, vor allem aus Landes- und Freikirchen zugehörig.
Die Evangelische Allianz entstand im 19. Jahrhundert, wie das Einladungsschreiben zur Gründungskonferenz deutlich macht, als Versuch, ein Gegengewicht zur römisch-katholischen Kirche und zu hochkirchlich-anglikanischen Bestrebungen, den Anglikanismus mit der römischen Kirche wiederzuvereinigen, zu bilden. ("Antipuseyismus"; nach dem anglikanischen Geistlichen Edward Pusey).
Ein Anti-Katholizismus ist der Evangelischen Allianz bis heute eigen. In ihrer Satzung heißt es, dass die Pflege von Gemeinschaft unter Christen über ihre Zugehörigkeit zur eigenen Gemeinde hinaus und auch mit anderen Christen aus anderen Denominationen möglich sei, "soweit solche Kirchengemeinschaften nicht für sich und ihre Erkenntnisse die Ausschließlichkeit beanspruchen und auch nicht durch Überbetonung einzelner biblischer Erkenntnisse dem neutestamentlichen Gesamtzeugnis widersprechen bzw. durch ungeistliches Konkurrenzstreben die geistliche Gemeinschaft gefährden".
In der Regel sind nur Einzelpersonen Mitglieder der örtlichen Allianz-Gruppen, also nicht -wie z.B. in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK)- Kirchen oder Gemeindekörperschaften.
In den Glaubensgrundlagen ("Glaubensbasis" vom 2.9.1846, sprachl. überarbeitet 1972) der Evangelischen Allianz heißt es:
"Wir bekennen uns zur Allmacht und Gnade Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes in Schöpfung, Offenbarung, Erlösung, Endgericht und Vollendung; zur göttlichen Inspiration der Heiligen Schrift, ihrer völligen Zuverlässigkeit und höchsten Autorität in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung; zur völligen Sündhaftigkeit und Schuld des gefallenen Menschen, die ihn Gottes Zorn und Verdammnis aussetzen; zum stellvertretenden Opfer des menschgewordenen Gottessohnes als einziger und allgenugsamer Grundlage der Erlösung von der Schuld und Macht der Sünde und ihren Folgen; zur Rechtfertigung des Sünders allein durch die Gnade Gottes aufgrund des Glaubens an Jesus Christus, der gekreuzigt wurde und von den Toten auferstanden ist; zum Werk des Heiligen Geistes, welcher Bekehrung und Wiedergeburt des Menschen bewirkt, im Gläubigen wohnt und ihn zur Heiligung befähigt; zum Priestertum aller Gläubigen, die die weltweite Gemeinde bilden, den Leib, dessen Haupt Christus ist, und die durch seinen Befehl zur Verkündigung des Evangeliums in aller Welt verpflichtet ist; zur Erwartung der persönlichen, sichtbaren Wiederkunft des Herrn Jesus Christus in Macht und Herrlichkeit; zum Fortleben der von Gott gegebenen Personalität des Menschen; zur Auferstehung des Leibes zum Gericht und zum ewigen Leben der Erlösten in Herrlichkeit."
Die in den letzten Jahren zu beobachtende Öffnung der Evangelischen Allianz für römische Katholiken und Gruppen wie z.B. den Adventisten führte zu einer internen Kontroverse innerhalb der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA).
Die evangelische Nachrichtenagentur "Informationsdienst der Evangelischen Allianz" (idea) steht nach eigenem Bekunden der DEA nahe, erhält Zuschüsse durch die EKD, sieht sich jedoch als unabhängiges Presseorgan.
Auf örtlicher Ebene bestehen gelegentlich Verbindungen, persönliche Kontakte und Teilnahme an Allianzveranstaltungen (z.B. Gebetstagen oder –wochen) durch Kirchglieder der SELK. Ökumenisch orientiert sich die SELK allerdings zumeist an der → ACK.


Evangelisch-Lutherische Freikirche (ELFK)
Die ELFK ist eine der Vorgängerkirchen der heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).
Wie die SELK ist auch die ELFK eine „konkordienlutherische“ Bekenntniskirche, die sich an die Hl. Schrift als Gottes unfehlbares und irrtumsloses Wort und die im Konkordienbuch von 1580 gesammelten Bekenntnisse der ev.-luth. Kirche bindet. Und zwar nicht nur insofern, sondern weil sie als zutreffende Auslegung der Hl. Schrift betrachtet werden.
Die ELFK entstand 1871 zunächst im damaligen Königreich Sachsen (daher umgangssprachlich bis heute auch „Sächsische Freikirche“ genannt). Dort bilden bibeltreue Lutheraner freie Gemeinden (zuerst in Dresden und Planitz).
Anders als die → Altlutheraner im Königreich Preußen, die sich insbesondere gegen die Zwangseinführung der Union zwischen reformierter und lutherischer Landeskirche richten, entstehen im formal lutherischen Sachsen solche Gemeinden in Opposition zu einer rationalistischen Landeskirche, deren Glaubenslehre faktisch weithin auf Moral und frommes Empfinden verstanden reduziert und die von der aufklärerischen Bibelkritik geprägt war.
1877 tritt in Planitz die erste Synode der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) zusammen. Als Organisationsform wählen diese freikirchlichen Lutheraner das Gemeindeprinzip.
1923 hat sich die ELFK über Sachsen hinaus in Deutschland ausgebreitet und erhält den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
1948 kommt es zu theologischen Einigungsgesprächen zwischen der ELFK und anderen lutherischen Freikirchen (z.B. Altlutherische Kirche) in Deutschland, die bis dahin trotz weitgehend gleicher theologischer Positionen keine Kirchengemeinschaft untereinander festgestellt hatten. Das Ergebnis ist die Aufrichtung der Kirchengemeinschaft auf der Grundlage der Einigungssätze.
1972 bilden im Westteil Deutschlands freie lutherische Kirchen die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK). Die ELFK in Westdeutschland wird Bestandteil der SELK.
Auch in der DDR gab es Bestrebungen, engere strukturelle Verbindungen zwischen der ELFK (Ost) und der Ev.-luth. (altlutherischen) Kirche (Ost) zu knüpfen. Es entsteht zunächst ein gemeinsamer Dachverband, die Vereinigung Selbständiger evangelisch-lutherischer Kirchen (VselK) in der DDR, der ursprünglich ebenfalls zu einer Fusion führen sollte.
1984 kündigt die ELFK der altluth. Kirche in der DDR mit den sog. Hartensteiner (Synodal-) Beschlüssen einseitig die Kirchengemeinschaft. Sie begründet dies insbesondere mit unterschiedlichen Auffassungen in der Lehre von der Heiligen Schrift und von der Kirchengemeinschaft.
Mit dem Mauerfall 1989 nimmt die ELFK die neuen Möglichkeiten wahr, bestehende Kontakte zu Schwesterkirchen im Ausland, insbesondere mit der Wisconsin Evangelical Lutheran Synod (WELS) wieder zu beleben und zu vertiefen. Im gleichen Jahr kündigt sie die Kirchengemeinschaft mit der SELK auf.
Die SELK erkennt diese einseitige Aufkündigung der Kirchengemeinschaft durch die ELFK nicht an und sieht sich nach wie vor in Kirchengemeinschaft mit der ELFK.
1993 wird in Oberwesel findet die Konfessionelle-Evangelisch-Lutherischen Konferenz (KELK) gegründet, der die ELFK beitritt.
Die 16 Gemeinden der ELFK befinden sich nach wie vor überwiegend im Raum Sachsen. Es gibt jedoch auch Gemeinden und Predigtplätze in anderen Teilen Deutschlands. Außerdem wird ein Predigtplatz im österreichischen Bundesland Vorarlberg unterhalten. Die ELFK zählte (im Jahr 2010) noch 1.317 Gemeindeglieder.
Oberstes Entscheidungsgremium der ELFK ist die Synode, die alle zwei Jahre tagt und aus je einem Pastor und einem Laien jeder Gemeinde besteht. Die Leitung der Kirche zwischen den Synoden erfolgt durch einen auf vier Jahre durch die Synode gewählten Präses und einen fünfköpfigen Synodalrat aus Geistlichen und Laien.
Seit 1953 unterhält die ELFK ein kleines Theologisches Seminar. Der Sitz des Seminars ist Leipzig. Seit 2001 betreibt die ELFK auch eine luth. Grundschule (Dr.-Martin-Luther-Schule) in Zwickau.


Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (ELKiB)
Die lutherische Reformation wurde im Herzogtum Baden bereits im Jahr 1554 eingeführt. Das damalige Herzogtum umfasste allerdings nur einen kleinen Teil des heutigen Baden und bezeichnete im wesentlichen die Regionen um Karlsruhe und Pforzheim, Müllheim und Lörrach, sowie die Grafschaft Wertheim. Andere Gebiete wie die Kurpfalz wurden calvinistisch geprägt.
In der napoleonischen Gebietsreform von 1805 wurden 262.000 Lutheraner und 67.000 Reformierte in einem Land miteinander verbunden. Das konfessionelle Bewusstsein war in der Zeit der Aufklärung geschwunden. Die Sehnsucht nach einer Vereinigung beider Konfessionen führte 1821 zur gemeinsamen Kirche der Union. Bezeichnend für die neu entstehende badische protestantische Kirche wurde die Verfassung, die die Überwindung der konfessionellen Unterschiede formulierte und das Ende lutherischer bzw. reformierter Gemeinden bedeutete.
Widerstände gegen diese Union erhoben sich erst zehn Jahre später und führten ab 1850 zur Neubelebung der lutherischen Kirche in Baden.
Carl Eichhorn (1810-1890), Pfarrer in Nußloch, erklärte um des Bekenntnisses willen 1850 seinen Austritt aus der Union. Nach Besuchen im Oberland entstand eine erste lutherische Gemeinde in Ihringen am Kaiserstuhl. Weitere Gemeinden entstanden in Bretten, Nußloch, Durlach, Söllingen, Berghausen und in Ispringen bei Pforzheim.
Zu Wegbereitern der lutherischen Kirche in Baden wurden auch die Pfarrer August Wilhelm Ludwig in Söllingen bei Karlsruhe, Georg-Friedrich Haag (1806-1875) in Ispringen und sein Nachfolger Max Frommel (1830-1890).
Die Einigkeit im Bekenntnis konnte die Differenzen über den künftigen Weg der Kirche nicht überbrücken. Schon in den 60er Jahren kam es zum Bruch in drei lutherische Gruppierungen, die erst 1903 überwunden werden konnten. So blieben die Lutheraner in Baden weitgehend unter sich.
Die lutherischen Gemeinden in Baden waren über ein Jahrhundert organisatorisch im Verbund lutherischer Freikirchen verankert. Sie standen zugleich in lebendigem Austausch mit den lutherischen Landeskirchen.
Als sich die lutherischen Freikirchen im Jahr 1972 in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammenschlossen, war die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden allerdings nicht mehr dabei.
1965 war sie durch Synodalbeschluss aus dem Verband der alten Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ausgeschieden und hatte die Nähe zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) gesucht. 1968 wurde sie als Mitgliedskirche im Lutherischen Weltbund aufgenommen. Das gestörte Verhältnis zur SELK konnte im Jahr 1983 durch die Erklärung der Kirchengemeinschaft überwunden werden. Die Ordination von Frauen wurde im Jahr 1994 durch Synodalbeschluss ermöglicht.
Für die bestehende Kirchengemeinschaft mit der ELKiB gelten seitdem aufgrund entspr. Entscheidungen der SELK folgende Einschränkungen:
1. Im Rahmen der Kirchengemeinschaft ist das Amtieren einer ordinierten Frau in der SELK oder eines Pastors der SELK zusammen mit einer ordinierten Frau nicht möglich.
2. Ein Praktizieren der Kirchengemeinschaft kann während des Klärungsprozesses (zur Frage der Frauenordination) in den zuständigen Gremien der SELK und während des zwischenkirchlichen Gesprächs nicht eingefordert werden. (9. APK 2001/10. Kirchensynode 2009 et al.)
Der ELKiB gehören etwa 3200 Mitglieder in sechs Kirchengemeinden mit sechs aktiven Pfarrern bzw. Pfarrerinnen an (Stand: 2010), die sich alle in Baden befinden. Leitender Geistlicher ist derzeit Sup. Christian Bereuther (Karlsruhe).


Evangelium
→ Rechtfertigung
Von griech. εὐαγγέλιον [eu-angelion] = gute Botschaft.
Der Begriff E. bezeichnet sowohl Kerninhalt des christlichen Glaubens (vgl. z.B. Mk 1,14-15; 1 Kor 15,1), als auch eines der vier E. genannten Bücher des Neuen Testamentes, in denen das Heilsgeschehen in Jesus Christus (Geburt, Leben, Worte und Taten, Wunder, Leiden, Tod, Auferstehung und Himmelfahrt Jesu) überliefert ist.
Unterschieden werden die sog. synoptischen Evangelien (Matthäus, Markus, Lukas), die viele Ähnlichkeiten aufweisen, vom Johannes-Evangelium, das ganz eigener Art ist.
Geburt und Kindheitsgeschichte Jesu sowie Erwähnungen der Gottesmutter Maria finden sich am häufigsten und ausführlichsten im Lukas-Evangelium.
Im Gottesdienst der luth. Kirche ist die Lesung des Evangeliums (als Abschnitt für den jew. Sonn- oder Festtag) zusammen mit der Predigt der Höhepunkt des Wort- und Verkündigungsteils des Gottesdienstes.
Liturgisch kommt dies dadurch zum Ausdruck, dass das Hören des Evangeliums durch das Halleluja und den Gesang des Wochenliedes (Gradualliedes) vorbereitet wird, die Gemeinde sich zum Hören des E. erhebt und dem im Wort des E. gegenwärtigen Herrn Christus durch den Lobgesang der sog. „Rahmenstücke“ (‚Ehre sei dir, Herre‘ und ‚Lob sei dir, o Christe‘) besondere Ehrerbietung erweist.


Exklusivpartikel
Unter „Exklusivpartikeln“ versteht man die vier Kurzformeln, die gewissermaßen das „Programm der Reformation“ zusammenfassen. Sie sind „exklusiv“, insofern sie eine alles andere ausschließende Alleingeltung für die Gnade (gratia), den Glauben (fides), die Hl. Schrift (scriptura) und Christus beanspruchen.
sola gratia: Allein durch die Gnade Gottes wird der glaubende Mensch errettet, nicht durch seine Werke, seine Entscheidung, seinen Willen usw.
sola fide: Allein durch den Glauben wird der Mensch gerechtfertigt, nicht durch gute Werke. Der Glaube ist dabei kein Für-wahr-Halten irgendwelcher Dogmen, sondern das kindliche Vertrauen auf Jesus Christus.
sola scriptura: Allein die Schrift ist die Quelle, Regel und Richtschnur des christlichen Glaubens, nicht die kirchliche Tradition.
solus Christus: Allein die Person, das Wirken und die Lehre Jesu Christi können Grundlage für den Glauben und die Errettung des Menschen sein.
Die Exklusivpartikel formulieren einprägsam die zentralen reformatorischen Lehren (Rechtfertigung und Schriftprinzip), von denen her alle anderen theologischen Lehrstücke bestimmt werden.


Exorzismus
(latinisiert aus griechisch ἐξορκισμός, exorkismós, „das Hinausbeschwören“)
Es entspricht lutherischer Überzeugung, dass es keinen „neutralen Bereich“ zwischen dem Herrschaftsbereich Jesu Christi und dem Herrschaftsbereich des Widersachers Christi, des Teufels, des Satans, des Bösen gibt.
Der natürliche Mensch, der nicht getauft und so dem Herrschaftsbereich Christi unterstellt ist, untersteht dem Herrschaftsbereich des Bösen.
Dies äußert sich nun nicht unbedingt und immer und bei allen Menschen auf unmittelbar wahrnehmbare „dämonische“ Weise, z.B. als „Besessenheit“ nach dem Muster von Hollywood-Filmen. Dennoch ist es ein „Faktum des Glaubens“: Der natürliche Mensch ohne Christus hat einen anderen Herrn und lebt um zu sterben und zu Nichts zu werden. In diesem Sinne ist der natürliche Mensch „besessen“, weil er einen anderen „Besitzer/Besetzer“ hat als Jesus Christus, den Herrn des Lebens, nämlich den Herrn des Todes.
Im Neuen Testament finden sich viele Belege dafür, dass Jesus Christus selbst (z.B. Mk 1,23-39) aber auch die Apostel (z.B. Mk 3,15) in Vollmacht den Mächten des Bösen entgegentraten und sie „austrieben“, indem sie ihnen im Namen Gottes geboten, einen Menschen frei zu geben, „auszufahren“.
In der Geschichte der Kirche wurde diese frühchristliche und apostolische Praxis unter dem Namen „Exorzismus“ auf unterschiedliche Weise fortgesetzt. Oftmals leider auch in abergläubischer und verantwortungsloser Weise, die den Menschen schadete, das Evangelium verdunkelte. Psychisch kranke Menschen aber z.B. auch Epileptiker wurden vorschnell als „vom Teufel und Dämonen besessen“ und „exorzisiert“. Ein besonders dramatischer Fall fehlgeleiteter Praxis ist der Fall der Theologiestudentin Anneliese Michel, die 1975 bereits Verhaltensauffälligkeiten zeigte, woraufhin mehrere Exorzismen an ihr vorgenommen wurden, bevor sie 1976 an den Folgen ihrer Mangelernährung verstarb.
Missbräuche des Exorzismus gab und gibt es aber nicht nur in der römisch-katholischen Kirche, sondern z.B. auch in charismatischen Gemeinschaften.
In der lutherischen Kirche bzw. der SELK spielt der Exorzismus lediglich bei der Taufliturgie noch eine gewisse Rolle:
Nach der Vorlage von Luthers Taufbüchlein und vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass in der Taufe ein Herrschaftswechsel stattfindet, spricht der Täufer (vor der Bezeichnung des Täuflings mit dem Kreuz, dem Schutzzeichen Jesu Christi) zum Täufling:
„Im Namen Jesu Christi gebiete ich dir: Weiche, du unreiner Geist, und gib Raum dem Heiligen Geist, dass N.N. ein Sohn/eine Tochter Gottes werde und immerdar bleibe.“
Dieser Taufexorzismus ist ein vollmächtiges „indirektes“ Gebet, das zum Ausdruck bringen möchte, dass durch Taufe und Glauben die Macht des Bösen gebrochen wird. (vgl. Luther in seinem Lied „Ein feste Burg ist unser Gott“: „Ein Wörtlein kann ihn [den Fürsten der Welt] fällen.“)

© 2024 | SELBSTÄNDIGE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE (SELK)