Lexikon - I
Initiative für die Frauenordination in der SELK (InFO)
Im November 2001 hat sich in Witten eine Initiative gegründet, die sich dafür einsetzt, baldmöglichst die Ordination von Frauen zum Amt der Kirche in der SELK zu ermöglichen.
Bisherige Ziele von InFO:
1. Streichung von Artikel 7 (2) der Grundordnung der SELK
2. Öffnung des Pfarrdiakonats für Frauen
3. Freigabe und Veröffentlichung des Gutachtens der Luth. Theologischen Hochschule aus dem Jahre 1995
Wir wollen uns in der Initiative über entsprechende Anträge an der nächsten Allgemeinen Kirchensynode beraten. Außerdem möchten wir Antragstellern aus Gemeinden der SELK beratend zur Seite stehen und möglichst viele Informationen zum Thema sammeln und im Internet bereitstellen.
Struktur der InFO:
Der Initiative steht ein Vorstand vor. Dem Vorstand gehören an Christel Schneider aus Witten, Elke Hildebrandt aus Heringen, Friedrich Kugler aus Balhorn und Reinhard Rudolph aus Berlin-Wedding.
Als beratendes und unterstützendes Gremium wurde ein Beirat eingerichtet. Dem Beirat gehören an Wilhelm Ehlerding (Bad Emstal), Barbara Hauschild (Dortmund), Ingeborg Schubbe (Köln/Bonn), Walter Eckhardt (Melsungen), Hartmut Hauschild (Radevormwald), Uli Schneider (Witten), Diedrich Vorberg und Falk Steffen (Witten). Außerdem gibt es noch die Mitglieder der Initiative, die z.B. die Informationsweitergabe in ihrer Gemeinde an Mitglieder ohne Internetanschluss übernehmen können, weitere Mitglieder werben oder das Stellen von Anträgen und Sammeln von Unterschriften initiieren könnten.
(Aus der Selbstdarstellung von INfO; abger. 31.3.16)
Initiative pro Grundordnung in der SELK (InGO)
Nach einer Veranstaltung der Gesamtkirche zum Thema Frauenordination am 2. September 2023 in Oberursel gründete sich spontan die Initiative. Sie setzt sich für das unveränderte Beibehalten der bewährten Grundordnung der SELK ein. Das betrifft den Bekenntnisstand, insbesondere mit der Feststellung in Art. 7 Abs. 2, wonach nur Männer zum Amt der Kirche ordiniert werden können. Da diese Feststellung in der Heiligen Schrift gegründet ist, ist sie theologisch, aber auch kirchenrechtlich nach der Grundordnung unveränderbar (Art. 25, Abs. 6 GO).
InGO tritt dafür ein, dass
1. die SELK beständig in der Apostel Lehre bleibt (Apg 2, 42 – Art. 1 GO),
2. nur Männer zum Hirtenamt ordiniert werden können; weil es Frauen insbesondere durch 1. Kor 14, 34 ff und 1. Tim 2, 11-12 versagt ist (Art. 7, 2 GO),
3. die Einheit der Kirche erhalten bleibt (Joh 17; Eph 4, 1-15). Eine Spaltung und auch eine Aufspaltung in eine Sparte „mit“ und eine „ohne“ Frauenordination wird als bekenntniswidrige theologische Union abgelehnt (Art. 2 GO).
Dieses will InGO durch Veranstaltungen, Informationsmaterial, die Website (bekenntnistreu.de) und einen YouTube-Kanal (bekenntnistreu-ingo) sowie mit Anschreiben und Anträgen an Synoden und an kirchliche Gremien erreichen. Der Initiative ist bewusst, was Martin Luther sagte: „Wir sind es doch nicht, die da die Kirche erhalten könnten. Unsere Vorfahren sind es auch nicht gewesen. Unsere Nachkommen werden´s auch nicht sein: sondern, der ist´s gewesen, ist´s noch und wird´s sein, der da sagt: Ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt (Mt 28,20).“ InGO ruft alle zur Fürbitte auf: Kyrie eleison – Herr erbarme dich deiner Kirche! Die Initiative hat sich bewusst nicht institutionell mit einer Satzung und Organen aufgestellt. Sie will im breiten Konsens ihrer über hundert Teilnehmer handeln und entscheiden. Die Koordinierung erfolgt von einem vierköpfigen Organisationsteam. Pfarrdiakon Detlef Löhde fungiert als Schriftleiter und Pastor Andreas Volkmar ist theologischer Berater.
(Aus der Eigendarstellung von InGO; einger. 26.08.24)
Interkommunion
→ Interzelebration
Gegenseitige Zulassung von Kirchgliedern zum Abendmahlsempfang (Interkommunion) und von ordinierten Amtsträgern zur Sakramentsverwaltung (Interzelebration) ist Ausdruck bestehender Kirchengemeinschaft zwischen bekenntnisgleichen aber organisatorisch elbständigen Kirchen. Sie wird bei festgestellter Kirchengemeinschaft ohne Einschränkung geübt, sofern nicht im Einzelfall (seelsorgerliche) Gründe zu einer anderen Entscheidung nötigen.
Pfarrer der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, ihre Gemeinden und einzelne Kirchglieder werden nicht selten zu gottesdienstlichen Veranstaltungen anderer Kirchen eingeladen, zu denen keine Kirchengemeinschaft besteht.
Hier gilt es, dankbar jede Möglichkeit wahrzunehmen, rechter christlicher Einheit in der Wahrheit Ausdruck zu geben. Auch dort, wo volle Lehrübereinstimmung noch nicht besteht, bindet uns doch schon die Eine Taufe, die wir empfangen haben, in die Eine Kirche ein und erlaubt uns, gemeinsam im Gebet vor Gott zu treten.
Das Grundbekenntnis der Kirche, wie es z.B. im „Nizänischen Glaubensbekenntnis“ formuliert ist, ermöglicht bestimmtes gemeinsames gottesdienstliches Handeln. Da-bei ist jedoch gewissenhaft zu verfahren. Fehlt die Lehrübereinstimmung und ist keine Kirchengemeinschaft festgestellt, so ist die gemeinsame Feier des Hauptgottesdienstes (mit Einschluss der Sakramentsfeier) noch nicht möglich, dagegen aber z.B. Gebetsgottesdienst (mit Schriftauslegung).
Internationaler Lutherischer Rat (ILC)
www.ilc-online.org/
Der Internationale Lutherische Rat (englisch: International Lutheran Council – ILC) ist ein Bund konfessionell lutherischer Kirchen in der Welt. Er repräsentiert ca. 3,5 Mio Lutheraner und ist nach dem Lutherischen Weltbund (LWB – ca. 70 Millionen Lutheraner) der zweitgrößte lutherische Bund.
Geschichte
Die Ursprünge des Internationalen Lutherischen Rates gehen zurück auf ein Treffen von konfessionell lutherischen Kirchen in Uelzen im Jahr 1952. Eine weitere Konferenz im Jahr 1959 in Oakland, Californien USA, beschäftigte sich mit der Thematik „Kirchengemeinschaft zwischen unseren Kirchen“. Für diese noch informellen Zusammenkünfte gaben sich diese lutherischen Kirchen 1963 den Namen „Internationale lutherisch-theologische Konferenz“. Während der drei folgenden Jahrzehnte gab es weitere 11 informelle Treffen von lutherischen Bischöfen und Präsides. Der Internationale Lutherische Rat in seiner heutigen offiziellen Gestalt wurde 1993 in Antigua, Guatemala, gegründet, wo diese lutherischen Kirchen sich auch eine Verfassung gegeben haben.
Konfessionelle Grundlage
Der Internationale Lutherische Rat ist eine weltweite Gemeinschaft von konfessionell lutherischen Kirchen, die das Evangelium von Jesus Christus auf der Grundlage der Heiligen Schrift, verstanden als inspiriertes und unfehlbares Wort Gottes, glauben, lehren, bekennen und leben, und der lutherischen Bekenntnisschriften, die sie als wahre und glaubwürdige Auslegung des Wortes Gottes betrachten.
Aufgaben und Ziele
Der ILC hat sich zur Aufgabe gemacht, konfessionell lutherische Theologie in Lehre und Leben zu vertreten und auszubreiten. Dies soll geschehen durch
1.gemeinsame theologische Studien
2.gegenseitige Unterstützung der Mitgliedskirchen
3.Unterstützung von lutherischer Mission
4.gemeinsame theologische Ausbildung durch theologische Professoren, Hochschulen, lutherische Missionsgesellschaften und diakonische Hilfe
5.Förderung der Kommunikation zwischen den konfessionell lutherischen Kirchen in der Welt u.a. durch Veröffentlichungen, wie z.B. ILC-News.
6.Veröffentlichung von konfessionell lutherischer Literatur
Organisatorischer Aufbau
Die offiziellen Amtsgeschäfte des ILC üben der Vorsitzende, der Vizevorsitzende und der Generalsekretär aus. Daneben gibt es einen Exekutivausschuss, der aus dem Vorsitzenden, Vizevorsitzenden, dem Generalsekretär und zusätzlichen Repräsentanten aus den Kontinenten Afrika, Ostasien, Südasien, Europa, Lateinamerika, Nordamerika und Australien bestehen. Dieses Gremium hat die Aufgabe, sich der Ziele (siehe Aufgaben und Ziele) anzunehmen und sie umzusetzen.
Der Generalsekretär hat die Aufgabe administrative und technische Unterstützung für die Mitgliedskirchen zu leisten. Der derzeitige (2010) Generalsekretär ist der vormalige leitende Geistliche der Lutherischen Kirche Kanada, Ralph Mayan. Die lutherischen Mitgliedskirchen sind nach Anzahl ihrer getauften Glieder gehalten sich an den Kosten für die Aufgaben des ILC zu beteiligen. Alle zwei Jahre findet eine Konferenz der Mitgliedskirchen statt. Derzeit (2007) gehören zum ILC 34 Mitgliedskirchen. Die ILC ist kein Kirchenkörper und übernimmt keine kirchlichen Funktionen.
Vorsitzende
Bischof Hans-Jörg Voigt•1998–2007 Präses Ralph Mayen, Lutherische Kirche – Kanada
•2007–2010 Präses Gerald B. Kieschnick, Lutheran Church – Missouri Synod
•2010–heute Bischof Hans-Jörg Voigt, Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche zunächst als Interimsvorsitzender und ab 20. September 2012 als regulärer Vorsitzender
Mitgliedskirchen
AFRIKA
Ghana: Evangelical Lutheran Church of Ghana (ELCG)
Kenia: Evangelical Lutheran Church in Kenya (ELCK)
Nigeria: The Lutheran Church of Nigeria (LCN)
Republik Südafrika: Free Evangelical-Lutheran Synod in South Africa (FELSISA)
Republik Südafrika / Botswana: Lutheran Church in Southern Africa (LCSA)
ASIEN / OZEANIEN
Australien: Lutheran Church of Australia (LCA)
VR China –Hongkong: The Lutheran Church - Hong Kong Synod (LCHKS)
Indien: India Evangelical Lutheran Church (IELC)
Japan: Japan Lutheran Church (JLC)
(Süd-)Korea: Lutheran Church in Korea (LCK)
Papua Neuguinea: Gutnius Lutheran Church (GLC)
Philippinen: The Lutheran Church in the Philippines (LCP)
Sri Lanka: Lanka Lutheran Church (LLC)
China Evangelical Lutheran Church (CELC)
EUROPA
Belgien: Evangelisch-Lutherse Kerk in België (ELKB)
Dänemark: Den evangelisk-lutherske Frikirke i Danmark (ELFD)
Deutschland: Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
Frankreich: Église Évangélique Luthérienne—Synode de France (EEL-SF)
Großbritannien: The Evangelical Lutheran Church of England (ELCE)
Norwegen: Den Lutherske Kirke i Norge (LKN)
Portugal: Igreja Evangélica Luterana Portuguesa (IELP)
Russland: Евангелическо-лютеранская Церковь Ингрии (Ev.-Luth. Kirche von Ingrien in Russland)
Russland: Сибирская Евангелическо-Лютеранская Церковь (Sibirische Ev.-Luth. Kirche)
LATEINAMERIKA
Argentinien: Iglesia Evangélica Luterana Argentina (IELA)
Bolivien: Iglesia Cristiana Evangélica Luterana de Bolivia (ICEL)
Brasilien: Igreja Evangelica Luterana do Brasil (IELB)
Chile: Iglesia Luterana Confesional de Chile (IELCHI)
Guatemala: Iglesia Luterana en Guatemala (ILG)
Mexiko: Sinodo Luterano de Mexico (SLM)
Nicaragua: Iglesia Luterana Sínodo de Nicaragua (ILSN)
Paraguay: Iglesia Evangélica Luterana del Paraguay (IELP)
Peru: Iglesia Evangélica Luterana-Perú (IEL-P)
Venezuela: Iglesia Luterana de Venezuela (ILV)
NORDAMERIKA
Kanada: Lutheran Church – Canada (LCC)
Haiti: Eglise Evangelique Lutherienne D’Haiti (ELCH)
USA: The Lutheran Church - Missouri Synode (LCMS)
USA: The American Association of Lutheran Churches (AALC)
USA: The Lutheran Ministerium & Synod – USA (LMS-USA)
Interzelebration
→ Interkommunion
Irrlehre
Auch: Häresie; von altgriechisch αἵρεσις, [haíresis] = Wahl, Anschauung, Schulmeinung.
Was „rechte Lehre“ und was Irrlehre (Häresie) ist, entscheidet sich in der luth. Kirche an der Beantwortung der Frage, ob eine Lehre mit den Aussagen der Hl. Schrift, also mit dem Wort Gottes übereinstimmt oder nicht, ob eine Lehre also schriftgemäß oder schriftwidrig ist.
In der SELK ist ein Indikator dafür, ob eine Lehre, Lehrmeinung, theol. Auffassung Irrlehre ist oder nicht, auch die Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der ev.-luth. Kirche oder der Widerspruch dazu.
In vielen Fällen lassen sich Lehren oder Lehräußerungen einzelner Christen (Theologen, Pastoren), die gegen Schrift und Bekenntnis verstoßen, eindeutig als Irrlehre, deren Vertreter als Irrlehrer identifizieren.
Wenn es allerdings um Themen und Fragen geht, die in den Entstehungszeiträumen der Hl. Schrift und der luth. Bekenntnisse keine Rolle spielten und also nicht behandelt wurden, muss sehr behutsam und sorgfältig im ernsthaften Ringen um die Wahrheit auf der Basis des Wortes Gottes geprüft werden, ob Irrlehre vorliegt oder nicht.
Nicht ein einzelner Christ, keine Kirchenleitung oder Lehrkommission kann in manchen solcher Fälle immer schnell und zweifellos eine theol. Lehrmeinung als „Irrlehre“ identifizieren und verurteilen.
In der SELK gibt es ganz unterschiedliche Instanzen, die die Aufgabe haben, „Lehre zu urteilen“.
Zum einen hat jeder Christ diese Aufgabe und dieses Recht. Zu anderen kann der einzelne (Christ, Theologe, Pastor) aber nicht öffentlich und verbindlich eine Lehre zur Irrlehre (Häresie) erklären, ohne dass hierüber in der Kirche Einmütigkeit (ein großer Konsens, „magnus consensus“) hergestellt wurde.
Besteht der Verdacht der Irrlehre, gibt es in der SELK eine „Spruchstelle für Lehrverfahren“, deren Aufgabe es ist, eine Klärung herbei zu führen.
Bei Lehren, die im Verdacht stehen, Irrlehren zu sein, die aber von zahlreichen Kirchgliedern (einschl. Pastoren) vertreten werden, müssen die Theologische Kommission der SELK gutachterlich tätig werden, die Pfarrkonvente votieren und letztlich die Kirchensynode entscheiden.
Da der Bekenntnisstand der SELK auch mit absoluten Synodalmehrheiten nicht geändert werden kann, Lehren, die dem Bekenntnis offenkundig widersprechen, also per se Irrlehre sind, beschränken sich die Grenzfälle auf Fragen, die weder in der Hl. Schrift noch in den Bekenntnissen eindeutig oder überhaupt thematisiert und beantwortet werden.
In diesen Fragen unterscheidet man in der SELK zwischen solchen, die unmittelbar kirchentrennend sind (also z.B. die Amtsenthebung, Exkommunikation oder den Abbruch von Kirchengemeinschaft zur Folge haben) und solchen, die als von der geltenden Lehre abweichenden Schulmeinungen vorläufig keine kirchentrennende (exkommunizierende) Wirkung haben. Vorläufig heißt: Bis zu einer einmütigen Klärung, bei der man gewiss ist, dass der Heilige Geist die Kirche in alle Wahrheit leiten wird. Joh 16,13: „Wenn aber jener, der Geist der Wahrheit, kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit leiten.“)
Israelsonntag
Im Kirchenjahr wird in der lutherischen Kirche das Verhältnis zum Volk Israel vor allem an zwei Tagen in besonderer Weise bedacht, nämlich am 10. Sonntag nach Trinitatis, dem sog. ‚Israelsonntag‘, und am Karfreitag.
Seit der Reformationszeit wurde im Anschluss an das Sonntagsevangelium aus Lk 19,41–48 der Zerstörung Jerusalems und vor allem des Jerusalemer Tempels gedacht. Dabei wurde regelmäßig auch ein Bericht der Zerstörung des Jerusalemer Tempels verlesen. Häufig wurde dann die Tempelzerstörung als Strafhandeln Gottes gegenüber seinem Volk verstanden, weil dieses Gottes gnädige Heimsuchung in Jesus Christus nicht erkannt und stattdessen den Messias ans Kreuz geschlagen habe. In diesem Zusammenhang wurde das Ergehen des Volkes Israel mit der Zerstörung des Tempels häufig als warnendes Beispiel für die Christenheit aufgefasst. Die Predigten erhielten so den Charakter von christlichen Bußpredigten.
Zu einer angemessenen Gestaltung des Israelsonntags ist als erstes zu bedenken, dass das Volk Israel nicht mehr und nicht weniger Anteil am Tod Jesu hat als alle anderen Menschen, sondern dass dieser nach dem biblischen Zeugnis „der Welt Sünde trägt“ (Joh 1,29) und sein Tod somit die Folge der Sünde aller Menschen ist.
Eine kurzschlüssige Interpretation, die die Zerstörung des Tempels als unmittelbares Strafhandeln Gottes für den Tod seines Sohnes ansieht, verbietet sich von daher. Überhaupt ist nach lutherischem Verständnis in Gottesdienst und Predigt nicht über ein angenommenes Versagen anderer zu reflektieren, sondern die Predigt von Gesetz und Evangelium hat vielmehr die Aufgabe, die konkrete Hörergemeinde zur Umkehr zu rufen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und den Gräueln der Schoa und im Zusammenhang mit Versuchen, von christlicher Seite das Verhältnis zum Judentum neu zu bestimmen, gewinnt auch der 10. Sonntag nach Trinitatis ein neues Gepräge.
An die Stelle des Gedenkens der Zerstörung des Tempels tritt zunehmend eine Besinnung auf das Verhältnis von Christentum und Judentum. Dabei hat an diesem Sonntag im christlichen Gottesdienst beides seinen Platz: das Gedenken der Zerstörung des Tempels als Bußruf an die versammelte Gemeinde und die Erinnerung an die bleibende Verbundenheit der Christenheit mit dem Volk des Sinaibundes.“
Gebet für Israel am 10.Sonntag nach Trinitatis und am Karfreitag, wie es in der SELK für den gottesdienstlichen Gebrauch freigegeben ist:
„Allmächtiger, ewiger Gott, du hast Israel zum ersten Zeugen deiner Offenbarung erwählt: erhöre unsere Bitten für das Volk deiner Verheißung und gib, dass es das Licht der Wahrheit erkenne, das Heil in Christus annehme und deinen Sohn mit der ganzen Christenheit preise. Durch ihn, Jesus Christus, unsern Herrn. Amen.“
Text und Gebet sind entnommen aus: Lutherische Kirche und Judentum. Theologische Kommission der SELK. 2016 (Vollständig im Downloadbereich von www.selk.de / Theologie).