Lexikon - J
Jesus
hier: als historische Person
Latinisierte Version des aramäischen Vornamens ישוע Jeschua oder Jeschu`, griech. Version Ἰησοῦς [Iäsus]; deutsch etwa: Der Herr hilft, der Herr rettet.
Die Frage, ob es heute mit geschichtswissenschaftlichen Methoden, insbesondere auch durch möglichst zeitgenössische außer- und nichtchristliche (-kirchliche) Quellen belegbar sei, dass der historische Mensch Jesus von Nazareth tatsächlich gelebt habe, ist für den Glauben eines Christen an Jesus als den Christus (den Messias, den Gesalbten Gottes, den Sohn Gottes, den Menschensohn, den Herrn und Erlöser usw.) allenfalls zweit- und nebenrangig.
Aber auch, wer die Evangelien mit ihren zeitgenössischen Augen- und Lebenszeugenberichten (abgesehen von den Berichten über die übernatürliche Empfängnis und Geburt Wunder Jesu, seine Wundertaten, sein Auferstehung und Himmelfahrt) nicht als glaubwürdige historische Quellen ansieht, muss zur Kenntnis nehmen, dass die historische Existenz Jesu auch aus nichtchristlichen Quellen erhebbar ist: Bei Cornelius Tacitus (geb. ca. 52-54 n. Chr.), bei Flavius Josephus (geb. 37 n. Chr.), im Brief eines Syrers namens Mara Bar-Serapion, 73. n.Chr. verfasst, später bei Lucian (2. Jhdt. n. Chr.), beim römischen Historiker Sueton (um 120 n. Chr.) und bei Justin dem Märtyrer (um 150 n.Chr.), sowie im jüdischen Babylonischen Talmud (Sanhedrin 43).
Das NT legt offenkundig wert darauf, Jesus als historische Person zu verifizieren und zeitlich einzuordnen, wenn es z.B. ausdrücklich erwähnt, die Geburt Jesu erfolgte in der Regierungszeit des röm. Kaisers Augustus, der (27) 31 v. Chr. bis 14 n. Chr. erster alleinherrschender römischer Kaiser war (Lk 2, 1) und unter der Herrschaft des röm. Statthalters (Publius Sulpicius) Quirinius, der dieses Amt ab 6. n.Chr. innehatte (Lk 2,2) oder dass Jesus „unter Pontius Pilatus“ durch Kreuzigung hingerichtet wurde, der von 26 bis 36 n. Chr. Präfekt (Statthalter) des römischen Kaisers Tiberius in den Provinzen Judäa und Samaria war (Lk 23 parr.).
Der römische Heide Pilatus fand sogar Eingang ins Apostolische Glaubensbekenntnis. Wohl gerade auch deshalb, um keinen Zweifel an der Historizität des Menschen Jesus aufkommen zu lassen.
Auch die Volkszählung (mit dem Ziel einer Steuerschätzung) unter Augustus, die Lk 2 als Grund dafür erwähnt wird, dass die Familie Jesu sich von ihrem Wohnsitz Nazareth in Josefs Geburtsort Bethlehem aufmachte, wo Jesus dann geboren wird, ist historisch durch den jüdischen Historiker Flavius Josephus für das Jahr 6 n.Chr. belegt.
Aufgrund dieser Angaben lässt sich das Geburtsjahr Jesu auf das Jahr 6 (oder 7) „nach Christi Geburt“ festlegen, sein Todesjahr auf das Jahr 30 oder 31 „nach Christus“ festlegen.
Außer den Angaben zu seinem Geburtsort (Bethlehem) und seinem Sterbeort (Jerusalem) lassen sich aus den Evangelien u.a. weitere biographische Fakten erheben: Jesus stammt aus dem Geschlecht (der Familie) Josefs, das in Nazareth ansässig war. (Daher wird Jesus auch der Nazaräer bzw. Jesus von Nazareth genannt). Josef wiederum führt seine Abstammung auf den König David zurück (Mt 1,16).
Die Familie Jesu lebte in den jüdischen Traditionen, in denen Jesus auch erzogen wurde. So wurde am 8. Tag nach seiner Geburt beschnitten und nach seinem Vater benannt, also „Jeschua ben Josef“ (vgl. Lk 4,22).
Da Josef (vgl. Mk 6,3; Mt 13,55) „Bauhandwerker“ (griech. tektoon, was nicht eigentlich „Zimmermann“ bedeutet) war, ist anzunehmen, dass Jesus zunächst, damaligem Brauch folgend, denselben Beruf erlernte.
Seinen ersten öffentlichen Auftritt hatte Jesus im Zusammenhang des Auftretens Johannes des Täufers (eines Verwandten Jesu) am Jordan, der dort Bußpredigten hielt, das Nahen des Reiches Gottes verkündete und Bußtaufen vollzog.
Vielleicht schon zu dieser Zeit, spätestens ab diesem Zeitpunkt lebt Jesus als umherziehender Wanderrabbi (-lehrer), der eine größere Anzahl von Schülern und Schülerinnen um sich versammelt. Darunter eine Gruppe von Jesus selbst ausgesuchter Männer, die Apostel.
Ob und ggf. welcher der damaligen religiösen bzw. politisch-religiösen (teilweise ausdrücklich revolutionär-antirömischen) Strömungen sich Jesus und seiner Anhänger sich zugehörig fühlten oder angeschlossen haben, ist umstritten und nicht belegbar.
In den Evangelien finden sich darauf keine Hinweise. Im Gegenteil: Joh 18, 36 betont Jesus gegenüber Pilatus, sein Reich sei nicht von dieser Welt. Möglicherweise befanden sich unter den Anhängern Jesu jedoch solche, die in ihm einen politischen Messias-König erhofften, aber darin enttäuscht wurden. (Judas)
Aufgrund seiner religiösen Opposition zu den jüd. „Schriftgelehrten und Pharisäern“ kommt es zur Anzeige Jesu als vermeintlichem Aufrührer, der das röm. Kaisertum in Frage stelle und sich als „König der Juden“ geriere. Die jüd. Religionsbehörden warfen Jesus eigentlich Gotteslästerung vor, verfügten aber nicht über uneingeschränkte Gerichtsbarkeit, um z.B. ihnen unliebsame Personen durch die Todesstrafe auszuschalten, mussten daher Anzeige mit einem „Tatverdacht“ versehen, der aus römischer Sicht todeswürdig war.
Nach einem doppelten Prozess (vor den Religionsbehörden) und den staatl. Behörden wird Jesus schließlich durch Kreuzigung als einer hingerichtet, der den Anspruch erhob, sich zum König der Juden zu machen und die Macht Roms im (besetzten) Palästina in Frage zu stellen.
Judenchristen
→ messianische Juden
Jugendweihe
Bischof Dr. Diethardt Roth schreibt in einer „Stellungnahme zur Jugendweihe“ vom 32. März 1999 u.a.:
„Das Phänomen der Jugendweihe aus christlicher Sicht
Jugendweihe ist Religion ohne Kirche, ohne Christentum, mit erschreckend steigender Tendenz. Vermittelt wird dabei, man soll das Gute tun, das Böse lassen. Reste von Albert Schweitzer finden in den Festansprachen Erwähnung, manchmal wird auch Mutter Theresa genannt, aber immer als ferne Ideale aus fernen Gefilden, »zum Glück« ein bißchen weit weg. Die vermittelten Maximen multikulturell, gewaltfrei und antirassistisch sind gewiß hohe Werte, niemand will das bestreiten. Doch wird genau an dieser Stelle deutlich, daß sich diese Maximen auf einen bloßen Moralismus reduzieren. Nur ist eines ganz sicher: Moralismus ohne solides religiöses Fundament bleibt immer sehr blaß, unverbindlich und auch leicht mißbrauchbar. Auf den Fahnen, wo ein solcher Moralismus heute das Schlagwort »antirassistisch« schreibt, können morgen durch einen veränderten gesellschaftlichen Einfluß schon ganz andere Schlagwörter stehen.
Die religiöse, theologisch zu beschreibende Wirklichkeit ist allerdings weit mehr als das freundliche Reich der Tugenden und Pflichten. Vielmehr ist sowohl das Böse als auch das Gute eine abgründige Wirklichkeit, die den Bereich des Verhaltens weit übersteigt und in der es demnach auch nicht mehr nur um Moralismus geht, sondern um abgöttische Mächte oder die einzigartige Macht Gottes.
Es sei daran erinnert, daß der Dekalog eben nicht nur aus den Geboten vier bis zehn besteht. Die Gebote eins bis drei stehen ihnen voran, sie sagen Grundsätzliches zum Gottesverhältnis. Erst wenn dieses zur Basis des mitmenschlichen und auch kirchlichen Handelns wird, braucht es keinen unverbindlichen Moralismus mehr zu geben, von dem kaum jemand etwas haben dürfte. Dann kommt es vielmehr zu einer soliden christlichen Ethik.
IV: Wie sollen wir als Kirche nun umgehen mit der Jugendweihe?
Man kann natürlich psychologisch über die Ursachen der Wiederbelebung der Jugendweihe in den östlichen Bundesländern spekulieren: Ein Stückchen Kontinuitäts- und damit auch Identitäts- und Heimatsuche spiegelt sich hier gewiß wider. Aus dieser Beobachtung wird dann nicht selten folgende Konsequenz gezogen: Das Phänomen Jugendweihe sei unter der Kategorie »Ostalgie« zu verbuchen und einfach »auszusitzen«. Irgendwann stirbt die SED-geprägte Generation sowieso aus und mit ihr dann auch die Jugendweihe. - Doch diese Meinung halte ich für falsch. Denn es geht doch um die Hundertausende Jugendlicher, die sich jetzt »weihen« lassen. Sie und ihre Eltern zeigen damit deutlich, daß sie sehr wohl auf einer Art Sinnsuche sind.
Einen besonderen Weg gehen neuerdings die Katholische Kirche und die Evangelischen Landeskirchen in Ostdeutschland. Sie bieten für die entkirchlichten Jugendlichen eigene »Jugendfeiern« an. Hierbei wird christliches Gedankengut zwar aufgenommen, die »Jugendfeiern« werden aber deutlich von der Kommunion bzw. Konfirmation unterschieden, da ein echtes Bekenntnis zu Gott schlechterdings nicht stattfindet. Unverbindlichkeit ist somit auch hier die Maxime.
Ich halte diesen Weg nicht für geeignet. Solche »Jugendfeiern« sind letztlich Kompromißveranstaltungen. Warum aber sein Licht unter den Scheffel stellen? Warum unsere anvertrauten Pfunde vergraben, wenn wir damit wuchern können? Ich halte es deshalb für viel sinnvoller, eine offensive Werbung für unsere Konfirmation zu starten. Denn wir haben in unserer Kirche weithin einen guten Konfirmandenunterricht zu bieten. Ein Unterricht, der den Jugendlichen eine solide Grundorientierung über den christlichen Glauben vermittelt und sie zum Bekenntnis zum dreieinigen Gott führt.
Ich möchte daher zu einer »offensiven« Werbekampagne für unsere Konfirmation ermuntern. Man könnte hierfür z.B. vor Beginn eines neuen Konfirmandenkurses Kleinanzeigen in den Lokalblättern veröffentlichen. Dabei sollte folgendes bedacht werden:
• Es saute deutlich werden, daß. Konfirmation als bessere Alternative zur Jugendweihe gesehen wird.
• Es sollte deutlich sein, da der Konfirmation ein vorbereitender Unterricht vorausgeht, in dem die Kernwahrheiten des Christentums vermittelt werden.
• Als Adressant sollte Name und Anschrift des Pfarrers angegeben sein, sowie unsere Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.
(…)
Eine solche Kampagne ist mehr als ein bloßes Stillschweigen hinsichtlich der Jugendweihen. Es sollten freilich keine falschen Hoffnungen geschürt werden, daß hiermit nun etwa wie durch ein Zaubermittel die entkirchlichten Jugendlichen und Eltern ihren Weg in die Kirche in Scharen zurück finden. Die Erfolgsaussichten sollten von vornherein nüchtern kalkuliert werden: Es kann sich voraussichtlich nur um Einzelfälle handeln, aber auch dafür lohnt sich immer ein hoher Aufwand. Wenn es tatsächlich zu solchen Einzelfällen käme, nämlich daß entkirchlichte Jugendliche Interesse zeigen, am Konfirmandenunterricht teilzunehmen, dann ist gleichzeitig auch der Gefahr eines exklusiven Inseldaseins heutiger Verkündigung in gewisser Weise ein Riegel vorgeschoben. Ich zumindest sehe keine Gefahren, sondern Chancen darin, wenn entkirchlichte Jugendliche am Konfirmandenunterricht teilnehmen.
Ich möchte zum Schluß an den Ausspruch erinnern, den der damalige Chef der Staatssicherheit, Erich Mielke, gesagt haben soll, als der scheinbar unerschütterlich sichere Staatsapparat der DDR durch die »Kerzenrevolution« im Jahr 1989 zusammenbrach: »Mit allem hat die DDR gerechnet, nur nicht mit Gebeten und Gesängen.« — Hier hatte Mielke ausnahmsweise einmal recht. Laßt uns bei all diesen Überlegungen deshalb auf Gebete und Gesänge setzen. Laßt uns geprägt sein und prägen durch SEIN Wort:
Gott, unser Heiland will, daß allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen. Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich gegeben hat für alle zur Erlösung, daßt dies zu seiner Zeit gepredigt werde. (1Tim 2,3-6).
Dr. Diethardt Roth, Bischof
Jüngstes Gericht
„Jüngstes“ = Letztes. Auch: Gottesgericht, Jüngster Tag, Nacht ohne Morgen, Endgericht, Weltgericht.
Die Hl. Schrift bezeugt im Alten und Neuen Testament, dass die von Gott geschaffene Welt nach dem Sündenfall endlich ist, also nicht ewig bestehen wird.
So wie die Weltzeit einen von Gott gesetzten Anfang, einen „ersten Tag“ hat, hat sie auch ein von Gott gesetztes Ende, einen „letzten Tag“.
Wann dies ist, weiß niemand außer Gott: „Himmel und Erde werden vergehen; aber meine Worte werden nicht vergehen. Von dem Tage aber und von der Stunde weiß niemand, auch die Engel im Himmel nicht, auch der Sohn nicht, sondern allein der Vater.“ (Mt 24, 36)
Mit dem Jüngsten Tag ist das Jüngste Gericht verbunden, dem alle Menschen aller Zeiten gleichermaßen unterworfen sind. Deshalb wird es auch eine erste, allgemeine Auferstehung oder Auferweckung geben.
Man darf allerdings bei allen diesen Begriffen, die die Dimension der Zeit einschließen, nicht verkennen, dass bei Gott diese Zeit-Dimension keine Rolle spielt und keine Bedeutung hat.
Die Spannung zwischen den beiden biblischen Aussagen, dass es (a) ein Ende dieses Universums, einen letzten Tag, eine allgemeine erste Auferstehung und ein Endgericht für alle Menschen geben wird, und dass (b) erste Auferstehung und Endgericht jeden Einzelnen unmittelbar nach seinem irdischen Tod trifft, lässt sich nicht logisch aufheben oder auflösen.
Mit der Endgericht ist eine „Scheidung“ der Christusgläubigen von den Nichtgläubigen verbunden (z.B. Mt 25, 31ff). Ent-Scheidend ist dabei der rettende Glaube an Jesus Christus als den Herrn und Erlöser. Indiz, Kennzeichen (aber nicht Grund und Ursache) dafür sind die aus dem Glauben geflossenen „Werke“ („Gericht nach den Werken“; nicht „Gericht aufgrund der Werke“)