Kirchensynoden


Zu den Aufgaben der Kirchensynode der SELK gehört u.a.: über Lage, Weg und Aufgabe der Kirche zu beraten; über Anträge, die an sie gerichtet werden, zu beschließen; zu Beschlüssen des Allgemeinen Pfarrkonventes Stellung zu beziehen; den Bischof und die Kirchenräte zu wählen.

Bisher tagte die Kirchensynode der SELK in der Regel alle vier Jahre und wurde jeweils neu zusammengesetzt. Künftig (ab 2019) wird die Kirchensynode für eine Synodalperiode von vier Jahren gebildet. Dabei kommt sie höchstens einmal im Jahr und mindestens einmal in der Synodalperiode zu einer ordentlichen Tagung zusammen.



Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Synoden:

15. Kirchensynode (2023 bis 2027)

Synodalperiode 2019-2023 in Bad Emstal-Balhorn und Bad Essen-Rabber

Sondersynode 2018 in Stadthagen

Synode 2015 in Hermannsburg

Synode 2011 in Berlin-Spandau

Synode 2007 in Radevormwald

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