Lexikon - P
Palla
Eine Palla ist ein doppeltes Stück weißes Leinen, ungefähr 12 bis 18 cm im Quadrat, verstärkt durch ein eingenähtes Stück Pappe oder Plastik, das bei der Feier des Hl. Abendmahls zur Bedeckung des Abendmahlskelches verwendet wird. Hauptsächlich, um das Hineinfallen z.B. Insekten und Schmutz zu vermeiden.
Parochie
Andere Bezeichnung für Pfarrbezirk. Von griech. par‘ oikos (eigtl. „neben dem Haus“ = Nachbarschaft).
Ein Pfarrbezirk der SELK besteht aus mindestens einer Gemeinde und einer Pfarrstelle, kann jedoch auch aus mehreren Gemeinden und Pfarrstellen bestehen.
Pastor
→ Pfarrer
Als P. (= lat. Hirte) werden in der SELK diejenigen Theologen bezeichnet, die zum Hirtenamt der Kirche (dem Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung) ordiniert wurden und in diesem Amt haupt- oder ehren(=neben-)amtlich tätig sind.
Der Bezeichnung P. in der SELK entspricht die Bezeichnung „Priester“ in der röm.-kath. Kirche.
Von der (Standes-)Bezeichnung P. zu unterscheiden sind in der SELK die Titel (Amtsbezeichnungen), die mit der Berufung in spezifische Ämter verbunden sind und verliehen werden.
So tragen P.n, die in ein Pfarramt berufen werden, die Amtsbezeichnung „Pfarrer“, P.n, die auf einen Lehrstuhl der Luth. Theol. Hochschule berufen werden, den Titel „Professor“ oder ein P., der ins Bischofsamt berufen wird, den Titel „Bischof“.
Die Anrede der P.n im Pfarramt variiert nach regionalen Gepflogenheiten. So werden die P.n. im Norden und Westen meist mit „Pastor“ angeredet, die P.n im Osten und Süden meist mit „Pfarrer“.
Pate / Patin
Der Patendienst ist wohl eines der schönsten kirchlichen Ämter, da Paten Gehilfen zur Seligkeit werden können. Neben der Funktion als Taufzeugen übernehmen Paten in dreifacher Weise Verantwortung.
1. Sie antworten für das unmündige Kind und bekennen den Glauben, den es aus der Macht des Heiligen Geistes geschenkt bekommen hat. Dass solche Antwort ehrlicher Weise nur möglich ist, wenn die Paten den Glauben der Kirche teilen, liegt auf der Hand.
2. Paten übernehmen aber auch mit den Eltern die Verantwortung, einen jungen Christenmenschen liebevoll zu begleiten, ihm zu helfen, das Geschenk des Glaubens zu entdecken und darin zu leben. Darum werden Eltern und Paten treu für das Kind und mit ihm beten, ihm die biblischen Geschichten erzählen und mit ihm, so oft es möglich ist, am Gottesdienst teilnehmen. Sie sorgen dafür, dass das Kind die Möglichkeit hat, den Kindergottesdienst und andere Kindergruppen der Gemeinde regelmäßig zu besuchen. Besonders Heranwachsende und Jugendliche suchen häufig außerhalb ihres Elternhauses Antworten auf Lebensfragen. Hier können Paten wichtige Gesprächspartner und Vertrauenspersonen werden.
3. Heute seltener als früher spielt die Verantwortung in Not und Krisenzeiten eine Rolle. Trotz staatlicher Fürsorgeeinrichtungen übernehmen Paten auch heute eine äußere Verantwortung für ihre Patenkinder.
Der Dienst der Paten ist ein kirchliches Amt. Es setzt die Taufe des Paten, die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, deren Taufpraxis anerkannt ist, und in der Regel seine Konfirmation/Firmung voraus.
Die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes ist nachzuweisen (Patenschein), wenn sie nicht offensichtlich gegeben ist. Den Patendienst kann nur übernehmen, wer die Kindertaufe nicht ablehnt und bereit ist, die Aufgaben des Patenamtes treu zu erfüllen.
Eltern sollen die Paten ihrer Kinder gewissenhaft auswählen und darauf achten, dass sie nach Möglichkeit der evangelisch-lutherischen Kirche angehören. Wenigstens einer der Paten soll Glied der Selbständigen Evangelisch- Lutherischen Kirche (SELK) sein.
Patene
Von griech. patanä bzw. mittellat. patena = Schale.
Die Patene (Hostienteller) hat in der lutherischen Kirche meist die Form eines Tellers, zunehmend auch einer tieferen Schale.
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche liegt die Patene auf dem Abendmahlskelch und trägt die Hostien (Abendmahlsbrot) und die große Schauhostie.
In nahezu allen Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Mundkommunion üblich, die von den Kommunikanten meist kniend empfangen wird.
Dabei wird die Patene unter das Kinn des Kommunikanten gehalten, damit keine Partikel der konsekrierten Hostie auf den Boden oder auf das Kleidungsstück fallen.
Während der Austeilung spricht der Pfarrer: „Nehmt hin und esst, dies ist der wahre Leib unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi, für euch dahin gegeben in den Tod.“ Die Austeilung des Leibes Christi ist dem Pfarrer vorbehalten, da dieser zum Altarsakrament zulässt. Kommunionhelfern ist es gestattet, den Abendmahlskelch zu reichen.
Perikope
→ Lektionar; gottesdienstliche Lesungen
Pfarrer
→ Pastor
Pfarrkonvent
Die ordinierten Geistlichen eines Kirchenbezirkes der SELK bilden den Kirchenbezirkspfarrkonvent. „Der Bezirkspfarrkonvent soll die Einigkeit in Lehre und Handeln fördern, das brüderliche Miteinander pflegen und zur wissenschaftlichen und praktischen Fortbildung beitragen.“ (Grundordnung, Artikel 14.3) Außerdem können Pfarrkonvente Anträge an den Allgemeinen Pfarrkonvent und die Synoden stellen.
Auf gesamtkirchlicher Ebene entspricht dem der Allgemeine Pfarrkonvent (APK), der aus allen ordinierten Trägern des Amtes der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung besteht und alle vier Jahre zusammenkommt.
Der Allgemeine Pfarrkonvent soll die Verbundenheit aller Amtsträger der Kirche untereinander fördern. Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere, über Zustand, Weg und Aufgabe der Kirche zu beraten, über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis zu beraten und dazu Beschlüsse zu fassen, die jedoch der Zustimmung durch die Kirchensynode bedürfen, wenn sie bindende Wirkung für die Kirche haben sollen. Der APK unterbreitet außerdem der Kirchensynode Vorschläge über die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit anderen Kirchen und benennt die Kandidaten für die Wahl des Bischofs zu unterbreiten.
Pfarrvikar
Pfarrvikar (Vikar von lat. vicarius = Stellvertreter) ist in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) der Titel eines ordinierten Geistlichen, der am Anfang seiner Amtszeit für ein Jahr weitgehend selbständig ein Pfarramt verwaltet. Nominell zuständiger Pfarrer (und meist auch Pfarrvikars-Mentor) bleibt in der Zeit des Pfarrvikariates jedoch ein älterer Pfarrer (meist der der Nachbargemeinde).
Nach Abschluss des Pfarrvikariates entscheidet das Kollegium der Superintendenten über die Qualifikation für ein Pfarramt in der SELK und damit auch über die Anstellungsfähigkeit und Berufbarkeit des Pfarrvikars. Wird ihm die Qualifikation erteilt, kann jede Gemeinde der SELK den bisherigen Pfarrvikar zum Pfarrer berufen. Mit der Annahme der Berufung und seiner gottesdienstlichen Einführung wird der bisherige Pfarrvikar in das lebenslange Dienstordnungsangestelltenverhältnis übernommen und führt den Titel ‚Pfarrer‘.
Ein Pfarrvikar der SELK ist vergleichbar mit einem Kaplan in der röm.-kath. Kirche.
Präses
P. bedeutet „Vorsitzende(r)“. Plural: Präsides
Als P. bezeichnet man in der SELK die durch die Synoden selbst gewählten Vorsitzenden der Synoden, die gem. der Geschäftsordnungen die Synoden z.T. mit vorbereiten und gemeinsam mit dem Synodalpräsidium leiten.
In einigen Schwesterkirchen der SELK ist P. auch die Bezeichnung des leitenden Geistlichen (Bischof) der Gesamtkirche.
Priester
Das deutsche Lehnwort P. stammt von griech. πρεσβὺτερoς [presbyteros] = Älterer; meist mit „Ältester“ übersetzt.
In der röm.-kath. Kirche und in den Ostkirchen ist ein P. ein Kleriker, der die Priesterweihe (Ordination) empfangen hat, die ihn u.a. und insbesondere dazu bevollmächtigt das → Messopfer darzubringen. In den lat. Fassungen des röm.-kath. Kirchenrechts und der röm.-kath. liturgischen Formulare wird P. mit sacerdos wiedergegeben, während die korrekte Übersetzung eigentlich „senior“ lauten müsste. Sacerdos (der Geheiligte, Geweihte) wurden auch die heidnischen Opferpriester der altrömischen Religionen genannt.
In der luth. Kirche spricht man üblicherweise nicht von P.n, sondern von Pastoren (Hirten), wenn man diejenigen bezeichnet, die die Ordination zum Hirtenamt der Kirche empfangen hat oder von ‚Pfarrern‘, wenn man diejenigen Pastoren meint, die ein (Gemeinde-)Pfarramt innehaben.
Der Begriff P. findet sich in der luth. Kirche gelegentlich in niederdeutscher Mundart noch als „Prest“, „Prester“ oder „Preest“.
Priestertum aller Getauften
Fälschlich oft auch „Priestertum aller Gläubigen“.
Im 1. Petrusbrief wird nun im Blick auf die Taufe („neugeborene Kinder“; 1. Petrus 2,2-5) vom neuen Gottesvolk gesagt: „Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht.“ (1. Petrus 2,9)
Von den Getauften, also von denen, die durch die Taufe ein Leib mit Christus geworden sind, Glieder am Leib Christi, wird also gesagt, sie seien nun Teil des auserwählten Geschlechtes, bildeten die (endzeitliche) königliche Priesterschaft, die Anteil hat am ein für allemal geleisteten hohenpriesterlichen Opferdienst Christi.
Während einst (nur) der Hohepriester im Allerheiligsten stellvertretend für die Sünden des Volkes opferte und die Vergebung empfing, und zwar Jahr für Jahr, so haben die „mit Christus in den Tod getauften und wieder auferstandenen“ Christusgläubigen nun jederzeit Zugang zum „Allerheiligsten“, sind ein für allemal versöhnt mit Gott und bedürfen als die, die Eigentum des endzeitlichen Hohenpriesters Christus sind, keines weiteren Opfers und keines vermittelnden Priesterdienstes mehr.
1. Petrus 2,9 nimmt daher im Sinne einer erfüllten Verheißung an Israel 2. Mose 19,6 auf, wo es heißt: „Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk werden.“
Das sog. „Priestertum der Getauften“ besagt also: In Christus, dem Hohenpriester, haben die, die durch die Taufe Glieder am Leib Christi geworden sind, jederzeit Zugang zu Gott.
Pro Ecclesia
1. In der Theologischen Arbeitsgemeinschaft Pro Ecclesia beten und arbeiten miteinander Pfarrer, Pfarrvikare, Vikare, Pfarrdiakone und Pastoralreferentinnen, die der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche angehören.
Die Theologische Arbeitsgemeinschaft P.E. befürwortet die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche als eine bekenntnistreue (gnesiolutherische) Kirche, also eine Kirche die die Bindung an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als das unfehlbare Wort Gottes ohne Vorbehalte bejaht und diese Bindung lebt.
aussetzt.
2. Mit der Theologischen Arbeitsgemeinschaft Pro Ecclesia wollen ihre Mitglieder einen Beitrag leisten zum Bau der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche als einer orthodoxen lutherischen Kirche und zu deren Einheit:
Darum für die Einheit der Kirche in der Einigkeit im Glauben und in der Lehre beten, an theologischen Fragen arbeiten, die den Auftrag und den Charakter der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche als gnesiolutherischer Kirche betreffen, nach Wegen suchen, wie sie den evangelistischen Auftrag der Kirche wahrnehmen und einer lähmenden Fixierung auf innerkirchliche Probleme entgehen können, sich austauschen über Probleme und positive Erfahrungen in der praktischen Gemeindearbeit und sich so bei der Aufbauarbeit in der Gemeinde gegenseitig helfen sich gegenseitig ermutigen, in ihrem Einsatz für die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche als einer lutherischen Bekenntniskirche trotz mancherlei Widerständen nicht nachzulassen. Dem Ziel der gegenseitigen Stärkung und Ermutigung dient eine Fürbittliste.
3. Wer in der Theologischen Arbeitsgemeinschaft Pro Ecclesia mitarbeitet, tritt ein für die Ziele dieses Statuts. Die Theologische Arbeitsgemeinschaft trifft sich in der Regel zweimal im Jahr zu Tagungen. Zur Vorbereitung der Treffen und zur eventuellen Koordination zwischen den Treffen beauftragen die Teilnehmer der Theologischen Arbeitsgemeinschaft auf jedem Treffen drei Brüder oder Schwestern aus ihrer Mitte. (Aus der Selbstdarstellung von P.E.; abger. 31.3.16)
Propst
Von lat. propositus = d. Vorgesetzte
→ Kirchenleitung
Protestantismus
Der Begriff P. wurde zuerst für die evangelisch gewordenen Reichsstände verwendet, die beim Reichstag zu Speyer 1529 gegen die Aufhebung des sog. „Abschieds von Speyer“ (1526) protestiert hatten, der den Ländern und Reichsständen, die sich der Reformationen angeschlossen hatten, Rechtssicherheit und individuelle Glaubensfreiheit gewährte. Die „Protestation von Speyer“ gab deren Anhängern den Namen „Protestanten“.
Der Begriff ‚Protestantismus/Protestanten‘ wird heute, wenngleich konfessionskundlich inadäquat, weil unscharf und unzulässig nivellierend als Sammelbegriff für alle Kirchen und Denominationen verwendet, die nicht römisch-katholisch (bzw. ostkirchlich-orthodox) sind. Zwischen diesen bestehen jedoch teilweise ganz beträchtliche Lehr- und Glaubensunterschiede, die insbesondere aus römisch-katholischer Perspektive leider immer noch nicht in gebührender Weise wahrgenommen und respektiert werden.
Als kirchliche Selbstbezeichnung taucht „protestantisch“ vorwiegend im außerdeutschen (englischen, französischen) Sprachraum auf und dort vor allem für Kirchen in der reformierten oder unierten Tradition.
In Deutschland bezeichnete sich lediglich bis 1978 die evangelisch-unierte Landeskirche der Pfalz als „Protestantische Kirche“. Heute führt sie diese Bezeichnung nur als Klammerzusatz und nennt sich „Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)“.
(Konkordien-)lutherische Christen und die SELK verstehen sich im Sinne der heutigen Verwendungsweise nicht als Protestanten, sondern betonen, nicht protestierend-abwehrend, sondern bezeugend-zustimmend ihre lehrmäßige, gottesdienstliche und frömmigkeitsgeschichtliche Nähe zu denjenigen Kirchen, die in der Tradition der alten Kirche der ersten fünf Jahrhunderte (consensus quinque saecularis) stehen.
Psalm
→ Gebet
Purifikation, purifizieren
(von lat. purificare = reinigen, säubern)
Unter Purifikation versteht man die Reinigung der Abendmahlsgeräte von den → Relicta (auch reliqua sacramenti), den nach der Kommunion an den Geräten haftenden Übrigbleibseln des gesegneten Weines und Brotes, also nach lutherischer Überzeugung des Blutes und Leibes Christi.
Diese sorgfältige Reinigung auch kleinster Reste ist angemessener Ausdruck des Glaubens an die → Realpräsenz des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi unter dem Brot und dem Wein, die so lange dauert, bis die zum Essen und Trinken durch die verba testamenti (Einsetzungsworte Jesu) konsekrierten (gesegneten) Elemente Brot und Wein vollständig verzehrt worden sind.
Ziel und Zweck der sakramentalen Handlung (lat. actio Sacramentalis) ist ja nach den Worten Jesu („nehmet und esset“) die Austeilung bzw. das Essen und Trinken des Sakraments. Nur zu diesem Zweck wird konsekriert. Diese sakramentale Handlung endet, wenn alle konsekrierten Elemente gegessen bzw. getrunken sind, also die Intention der Handlung zu ihrem Ziel gekommen ist. (Vgl. Luthers Definition der actio sacramentalis im Streit um Simon Wolferinus 1543.)
Im Falle, dass dennoch etwas vom Sakrament verbleibt, ist dieses zu sumieren (zu verzehren). Innerhalb der Abendmahlshandlung sind die Worte Christi konsekrierend. Wenn sie über Brot und Wein gesprochen (bzw. gesungen) sind, ist die Realpräsenz des Leibes und Blutes Christi gegeben.
Die sorgfältige Purifikation trägt dieser lutherischen Grundüberzeugung Rechnung. Sie erfolgt in der Regel so, dass der Pastor mit dem Reinigungstuch (Purifikatorium) die Patene (Hostienteller) über dem Kelch reinigt, sodass die Partikel der Hostien in den Kelch fallen. Anschließend wird mit unkonsekriertem Wein (oder besser: mit Wasser) der Kelch angefüllt, geschwenkt und vom Pastor (oder ggf. auch weiteren am Altar stehenden Liturgen) ausgetrunken (sumiert). Der Kelch wird mit dem Purifikatorium aus- und trocken gerieben, dann die Abendmahlsgeräte zusammengestellt und wieder mit dem Velum (Schleier) bedeckt.
In strikter Konsequenz müsste eigentlich auch das Purifikatorium, bevor es in die Wäsche gegeben wird, noch in klarem Wasser vorgewässert werden, das dann ebenfalls noch getrunken wird.
Wie sehr der sichtbare, praktische Umgang mit den konsekrierten Elementen und der Glaube an die Realpräsenz aufeinander bezogen und nicht auseinandergerissen werden können, zeigen z.B. vorbildlich die Begebenheiten, die von Martin Luther (durch Zeugen verbbürgt) berichtet werden und bei denen er durch demonstratives Verhalten zu verhindern sucht, das Blut Christi entweihen zu lassen.
So sei eine Frau 1542 bei der Kelchkommunion so ungeschickt mit dem Mund an den Kelch gestoßen, dass etwas Wein auf ihre Kleidung getropft sei. Luther habe daraufhin den Wein, das Blut Christi von ihrer Kleidung abgeleckt.
Im Februar 1546, wenige Tage vor seinem Tod, hielt Luther auf der Reise nach Eisleben in Halle eine Messe, bei der er aus Erschöpfung und aufgrund einer zitternden Hand etwas konsekrierten Wein aus dem Kelch auf den Boden tropfen ließ. Der alte Luther sei daraufhin auf seine Knie gefallen und habe den Wein mit dem Munde aufgeleckt, um ihn nicht mit Füßen zu treten und damit zu entweihen.
Dass Martin Luther also auf das sorgfältigste Purifizieren der Altargeräte verzichtet haben könnte, ist auszuschließen.
In neuester Zeit (infolge der Veränderungen der Sakramentsdarreichung in manchen Gemeinden der SELK durch „Corona“) stellt sich die Problematik dort ganz neu, wo sogenannte → Einzelkelche verwendet werden.
Nicht mit dem Glauben an die Realpräsenz vereinbar ist die Verwendung von Plastikbecherchen, die samt Relicta nach der Sakramentsfeier mit dem Müll entsorgt würden.
Wo Einzelkelche zur Anwendung kommen, müsste zumindest nach Ende des Gottesdienstes jeder einzelne Kelche mit Wasser gefüllt, der Inhalt in ein größeres Gefäß geschüttet und dann in würdiger Weise ausgetrunken werden, bevor die Kelche gespült würden.
Ob die Verwendung von Einzelkelchen überhaupt und wenn, unter welchen Voraussetzungen, in der SELK zulässig ist, soll auf Beschluss des Kollegiums der Superintendenten der SELK vom Herbst 2020 der Allgemeine Pfarrkonvent (APK) 2021 beraten und beschließen.
Pyxis
Von griechisch: πυξίς; Plural: Pyxiden.
Eine P. ist ein Behälter zur Aufbewahrung vornehmlich der nicht konsekrierten Hostien. Während der Abendmahlsfeier werden die zu konsekrierenden Hostien aus der P. auf die Patene gelegt und von der Patene aus den Kommunikanten gereicht.
Konsekrierte Hostien, die nach der Abendmahlsfeier übrig bleiben (→ Relicta), werden in der SELK nicht wieder in die P. zurück gelegt, sondern verzehrt.