Vierte Sitzung der Kirchenleitung in diesem Jahr in Hannover
Am 23. und 24. April kam die Kirchenleitung der SELK (KL) zu ihrer vierten regulären Sitzung im Kirchenbüro in Hannover zusammen. SELK-Aktuell/SELK_news gegenüber möchte die Kirchenleitung für mehr Transparenz bzgl. der Arbeitsweise und Tagesordnungspunkte sorgen. „Die Frage, wie genau die Kirchenleitung arbeitet und welche Themen sie bewegt, beschäftigt viele Kirchglieder“, so der Geschäftsführende Kirchenrat der SELK, Daniel Soluk. Bei einer regulären Sitzung der Kirchenleitung stehen rund 50 Tagesordnungspunkte auf der Agenda, die sich in folgende Themenfelder gliedern:
0. Erledigungsvermerke & Informationen
1. Theologische Fragen & Schwerpunktthemen
2. Personalia, Pfarrstellenbesetzungen & Gemeindeangelegenheiten
3. Ämter, Werke, Kommissionen, Beauftragungen & Öffentlichkeitsarbeit
4. Schwesterkirchen, Partnerkirchen & Ökumene
5. Haushalts- und Finanzfragen sowie Grundstücks- und Bausachen
6. Ordnungen, Rechtsfragen, Verwaltung & Strukturen
7. Kirchenleitung, Allgemeiner Pfarrkonvent & Kirchensynode
Jeder Sitzungstag wird mit einer Andacht geistlich begonnen und beschlossen, wobei in der abendlichen Andacht auch die Erkrankungen in Pfarrerschaft und Kirche im Gebet vor Gott gebracht werden.
Im Bereich “Personalia, Pfarrstellenbesetzungen & Gemeindeangelegenheiten“ hat die KL bei ihrer Sitzung am 23./24. April dankbar über die Rückkehr eines Missionars nach Deutschland und dessen Aufnahme in den Dienst der SELK abschließend beraten. Die Dienstzeitverlängerung eines Pfarrers über das reguläre Ruhestandsalter hinaus wurde mit Dankbarkeit befürwortet. Eine besondere Freude ist es, dass zwei Personen mit abgeschlossenem Theologiestudium weitere Vorbereitungen für den Dienst eines Pastors im Ehrenamt aufnehmen werden. Neben der Beschäftigung mit aktuellen und anstehenden Vakanzen nahm allerdings auch der angemessene Umgang mit Beschwernissen einzelner Pfarrer Zeit in Anspruch – auch dies gehört zum Aufgabenbereich der KL.
Im Bereich “Haushalts- und Finanzfragen“ beriet die KL über die von einigen Gemeinden ausgesprochenen, vorbehaltlichen Umlagezusagen für das Jahr 2027. Bereits in ihrer Sitzung im Februar hatte die Kirchenleitung dazu Beschlüsse gefasst und Anfang März gemeinsam mit dem Kollegium der Superintendenten dazu beraten. Alle Überlegungen geschehen dabei in enger Abstimmung mit der Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen (SynKoHaFi). Beschlossen wurde schon, dass die Abgabefrist für die Umlageprognosen der Kirchenbezirke bis Ende Juli 2026 verlängert werden soll. In der gewonnenen Zeit werden Gespräche mit Gemeinden geführt, um möglichst verbindliche Umlageprognosen zu erreichen, wie sie in den Kirchlichen Ordnungen der SELK vorgesehen sind.
Unter "Theologische Fragestellungen" wurde unter anderem auch über Entscheidung zweier SELK-Gemeinden zur Einführung von Traubensaft als Element für die Feier des Heiligen Abendmahles neben Wein beraten. Die beiden Gemeinden wurden gebeten, die von Gemeindeversammlungen getroffenen Beschlüsse nicht umzusetzen, da sie nicht mit den Ordnungen der SELK vereinbar sind. Vielmehr wurde angeregt, einen geordneten Beratungsprozess zu diesem Themenkomplex über Pfarrkonvente und Synoden herbeizuführen.
Die Kirchenleitung trifft sich zu mindestens zehn regulären Sitzungen im Jahr sowie zu weiteren Sondersitzungen. Dabei werden sowohl Präsenzsitzungen in Hannover, Oberursel und Bleckmar als auch digitale Sitzungen durchgeführt. Die Kirchenleitung besteht aus dem Bischof, vier Pröpsten, dem Geschäftsführenden Kirchenrat, zwei Kirchenräten und einer Kirchenrätin. Dadurch werden sowohl die Perspektiven Ordinierter als auch die Perspektiven von Laien mit in die Arbeit eingebracht.