SELK-Aktuell

Gelungener Austausch und respektvolles Zuhören

BalhornAuf Einladung des Kirchenvorstandes besuchte der leitende Geistliche der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. am 2. August 2026 die SELK-Gemeinde Balhorn. Im Gottesdienst predigte er über 1. Könige 3,5–15. Die sprichwörtliche „Salomonische Weisheit“ beschrieb Voigt als „Zuhören mit dem Herzen“. Zuerst komme es darauf an, auf Gottes Wort zu hören. „So wollest du deinem Knecht ein gehorsames Herz geben“, bittet Salomo. Auf diese Weise werde Salomo zu einem „Brückenbauer“. Die „Kunst des Brückenbauens“ finde ihren tiefsten Ausdruck in Jesus Christus, der mit seinem Kreuzestod zu einem „Brückenbauer“ werde. Dafür stehe das lateinische Wort „Ponti-fex“. Christus baut die Brücke zwischen Gott und uns Menschen.

Etwa fünfzig Gemeindeglieder blieben nach dem Gottesdienst zum anschließenden Kirchenkaffee zusammen und waren etwa für anderthalb Stunden im Gespräch mit Bischof Voigt. Nach einem Impuls von Friedrich Bernhardt, der anhand des Beispiels der gelungenen Integration altlutherischer Flüchtlinge nach 1945 in die aus der Hessischen Renitenz hervorgegangene Balhorner Gemeinde dafür warb, Kompromisse als Weg zur Einheit zu verstehen, wurden zahlreiche Fragen zur aktuellen Situation der SELK gestellt.

Im Mittelpunkt standen dabei das Thema der Ordination von Frauen, die kirchenrechtlichen Möglichkeiten einer Entscheidung sowie der von der Gemeinde beschlossene AKK-Vorbehalt. Bischof Voigt machte deutlich, dass seiner Ansicht nach die Frauenordination zu den theologischen Fragen zählt, in denen aus biblischen Gründen keine Kompromisse möglich sind. Bischof Voigt erläuterte, dass nach der Verfassung der SELK, der Grundordnung Artikel 24 zunächst der Allgemeine Pfarrkonvent (APK) die Aufgabe habe, „über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis zu beraten. Er kann dazu Beschlüsse fassen. Solche Beschlüsse bedürfen der Zustimmung durch die Kirchensynode, wenn sie bindende Wirkung für die Kirche haben sollen“. Deshalb müsse der APK erst seine Position in der „Lehrfrage“ der Ordination von Frauen ändern, bevor die Kirchensynode ihrem Auftrag nach Artikel 25 der Grundordnung nachkommen könne, „über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis zu beraten und zu darüber gefassten Beschlüssen des Allgemeinen Pfarrkonventes Stellung zu nehmen“. Aus diesem verfassungsrechtlichen Grund könne die 16. Kirchensynode im Jahr 2027 keine grundlegende Entscheidung in der Frage der Ordination von Frauen treffen. Obwohl bisher alle Allgemeinen Pfarrkonvente der SELK und alle Kirchensynoden nach diesen Verfassungsgrundsätzen der SELK gehandelt haben, wurde dem aus dem Kreis der Gemeinde widersprochen und die Auffassung vertreten, dass diese „Rechtsauffassung“ innerhalb der SELK umstritten sei. Es würden auch andere kirchenrechtliche Einschätzungen vertreten.

Auf die Frage, wie angesichts der unterschiedlichen Positionen konkret Brücken innerhalb der Kirche gebaut werden könnten, verwies der Bischof vor allem auf die Einhaltung der kirchlichen Ordnungen, die gerade für die Bewältigung von Konflikten geschaffen worden seien. Voigt meinte zudem, dass es in der Geschichte der Vorgängerkirchen der SELK mehrere schwere theologische Konflikte gegeben habe, die im Verlauf der Geschichte ihre Brisanz verloren hätten. Wenn es der SELK und ihren Gemeinden gelänge, die Gelassenheit aufzubringen, das Thema der Ordination von Frauen zunächst auf die Seite zu legen, um solchen geschichtlichen Entwicklungen Raum zu geben, so habe er Hoffnung, dass die Einheit der Kirche erhalten bleiben könne. Zudem könnte man dann auch wieder andere Themen als die Frauenordination kirchlich bearbeiten.

Zu dem von der Gemeinde beschlossenen AKK-Vorbehalt erklärte Bischof Voigt, dass dieser, da er von anderen Gemeinden geteilt würde, schwere wirtschaftliche Konsequenzen für die Gesamtkirche und vor allem für die Finanzierung der Pfarrgehälter habe. Er warb deshalb für eine neue Entscheidung der Gemeindeversammlung. Aus der Gemeinde wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde keinesfalls Druck aufbauen wollte. Ziel des Vorbehalts ist vielmehr, die solidarische Finanzierung der Kirche trotz wachsender Frustration vieler Gemeindeglieder zu sichern und gerade zu verhindern, dass Zahlungen eingestellt werden oder Menschen die Kirche verlassen.

Der Austausch verlief trotz unterschiedlicher Positionen und teilweise großer Emotionalität durchgehend respektvoll. Den Abschluss bildeten ein Gebet von Gemeindepfarrer Johannes Heicke und das gemeinsame Vaterunser.

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