Synode in Stadthagen (3) | 21.04.2018
"Ich stelle fest, wir haben ein neues Gesangbuch!"
SELK-Synode tagte in Stadthagen
Stadthagen, 21.4.2018 - selk - Es war exakt 11.18 Uhr am heutigen Vormittag, als Synodalpräses Dr. Frank Keidel (Velten) auf der Sondersynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Stadthagen dem Plenum mitteilte: "Ich stelle fest, wir haben ein neues Gesangbuch!" Soeben hatte die Synode mit großer Mehrheit beschlossen, den "Vorentwurf III" der Gesangbuchkommission der SELK als das neue Gesangbuch der SELK anzunehmen. Zuvor hatten sich die stimmberechtigten Delegierten und Teilnehmenden mit beratender Stimme in Arbeitsausschüssen und im Plenum intensiv mit verschiedenen Einzelaspekten des Gesangbuches befasst.
So wurde im Zusammenhang mit der Frage nach den gottesdienstlichen Lesungen im Gesangbuch ein Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem "die Lutherbibel in dem neuen Text von 2017 in der SELK als offiziell geltende und zu gebrauchende Bibel für den kirchlichen Gebrauch angenommen wird." Beschlossen wurde auch, dass "die Texte für die gottesdienstlichen Lesungen im Regelfall aus der Lutherbibel 2017 genommen werden", wobei gilt, dass "in begründeten Einzelfällen für die gottesdienstlichen Lesungen die Textform von 1984 beibehalten wird." Im Blick auf die Lesungen stimmte die Synode der Neuordnung der gottesdienstlichen Texte und Lieder (Perikopenordnung) in der vom Kollegium der Superintendenten im Auftrag des Allgemeinen Pfarrkonventes beschlossenen Version zu. Diese Version, die auf einer im Vorjahr verabschiedeten Vorlage der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Union Evangelischer Kirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland basiert und dieser weitgehend folgt, lag den Synodalen vor.
Auch mit dem Liedteil, dem Gebetsteil und den Verzeichnissen im Entwurf für ein neues Gesangbuch der SELK beschäftigte sich die Synode und markierte verschiedene redaktionelle Anpassungserfordernisse. Zudem wurden musikalische Aspekte thematisiert, wie sie etwa für die Begleitung der Lieder des Gesangbuches relevant sind. Die Synode bat die Kirchenleitung, in Zusammenarbeit mit der Gesangbuchkommission zu prüfen, ob und wie das neue Gesangbuch in digitaler Form und in einer MIDI-Version oder vergleichbaren Varianten angeboten werden kann.
Der Prozess zur Schaffung eines neuen Gesangbuchs hatte 2003 begonnen. 2007 stimmte die Kirchensynode der Entwicklung eines eigenständigen Gesangbuchs zu. Im Dezember des Jahres nahm die mit dieser Entwicklung beauftragte Gesangbuchkommission ihre Arbeit auf. Nach der heute in Stadthagen beschlossenen Annahme des Entwurfs für ein neues Gesangbuch würdigte SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) die komplexe Arbeit der Gesangbuchkommission und dankte den anwesenden Mitgliedern per Handschlag persönlich.
Die verbleibenden Aufgaben hatte die Gesangbuchkommission in einer Informationsvorlage zur Synode in Stadthagen beschrieben. Demnach sind die Lesungstexte und Psalmen im Gottesdienstteil an die neue Perikopenordnung anzupassen, redaktionelle Korrekturen vorzunehmen, Abdruckrechte einzuholen und das Layout des künftigen Gesangbuchs zu entwickeln. Für die Liedbegleitung ist geeignete Literatur zu erstellen. Weiter heißt es in der Vorlage: "Daneben wird die Gesangbuchkommission sich mit der Kirchenleitung und vielen anderen verantwortlichen Gruppen unserer Kirche abstimmen und in großer Vorfreude auf das Erscheinen des Buches Überlegungen zur Einführung und Vermittlung entwickeln."
Die Synode, die am Donnerstag in den Räumen der Kreuzgemeinde der SELK in Stadthagen begonnen hatte, beschäftigte sich an ihrem heutigen Abschlusstag eingehend mit Änderungen der Geschäftsordnung der Kirchensynode. Auslöser dafür war die Entscheidung der 13. Kirchensynode 2015 in Hermannsburg, die bis dahin geltende Festlegung, alle vier Jahre eine ordentliche Kirchensynode durchzuführen, abzulösen durch die Einrichtung von Synodalperioden. In der Grundordnung der SELK heißt es nunmehr: "Die Kirchensynode wird für eine Synodalperiode von 4 Jahren gebildet. Die Kirchensynode tritt höchstens einmal im Jahr und mindestens einmal in der Synodalperiode zu einer ordentlichen Tagung zusammen." Um die Änderungen in der Geschäftsordnung der Kirchensynode abzubilden, war 2015 eine Synodalkommission gebildet worden, die zu der diesjährigen Sondersynode einen Entwurf vorgelegt hatte. Dieser Entwurf wurde in einem der Arbeitsausschüsse in Stadthagen bearbeitet und in modifizierter Form von der Synode angenommen.
Die Synode, die an ihrem Abschlusstag mit einem von Synodalen des Kirchenbezirks Niedersachsen-Ost gestalteten Abendmahlsgottesdienst begonnen hatte, endete am Nachmittag mit dem Schlusswort durch Bischof Voigt, der der gastgebenden Gemeinde und den in der Organisation, in der Leitung und im Protokolldienst Verantwortlichen sowie den synodalen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Arbeit dankte. Voigt leitete auch das Schlussgebet mit Reisesegen in der Kreuzkirche.
--------------------
Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Schopenhauerstraße 7, 30625 Hannover, Tel. +49-511-557808 - Fax +49-511-551588, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!