14. Kirchensynode (9) | 24.05.2019
Die Rolle der Frau in der SELK
SELK: 14. Kirchensynode mit Beschlussfassungen
Bad Emstal-Balhorn, 24.5.2019 - selk - Die 14. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) setzte am Morgen in Balhorn ihre am Dienstag aufgenommene Sitzungsarbeit fort. Verschiedene an die Synode gerichtete Anträge waren zum Themenfeld der Rolle der Frau in der SELK gestellt worden. Sie wurden in einem der Arbeitsausschüsse der Synode und heute im Plenum behandelt.
Beschlossen wurde: "Die 14. Kirchensynode 2019 setzt eine Arbeitsgruppe für acht Jahre ein. Das Gremium setzt sich zusammen aus einem Mitglied der Kirchenleitung, einem Superintendenten und zwei Frauen und wird von der Kirchenleitung berufen. Diese Arbeitsgruppe versteht sich als Ansprechpartner für persönliche Anliegen von Frauen im Zusammenhang mit ihrem Engagement in der Kirche. Sie sammelt Erfahrungen, Beratungsergebnisse und Entwicklungsberichte zum Einsatz von Frauen im Dienst der Kirche. Sie soll Gemeinden, Bezirkssynoden und der Kirchensynode von ihren Arbeitsergebnissen berichten."
Ein weiterer Antrag bezog sich auf einen Beschluss der 9. Kirchensynode der SELK im Jahr 1999, der auf die Erarbeitung einer kirchenhistorisch-soziologischen Studie zur Frage der "Rolle der Frau in der SELK und ihren Vorgängerkirche im Gemeindeleben und in übergemeindlichen Zusammenhängen unter besonderer Berücksichtigung der Umgangsweisen mit Frauen" zielte. Dieser Beschluss wurde seinerzeit in die Bearbeitung gegeben, die jedoch letztlich nicht zur Erstellung der in Aussicht genommenen Studie geführt hat. Eine zur 11. Kirchensynode (2007) vorgelegte Sachstandsinformation einschließlich der Frage nach Finanzmitteln für die Umsetzung des Projektes war von dieser nicht mit einer erforderlichen Beschlussfassung aufgegriffen worden. Die 14. Kirchensynode reflektierte nun den gesamten Vorgang und fasste schließlich folgenden Beschluss: "Die Kirchensynode spricht gegenüber den Antragstellern der 9. Kirchensynode von 1999 ihr Bedauern aus, dass dieses Anliegen bis heute nicht umgesetzt wurde. Die Kirchensynode bittet die Kirchenleitung, die Lutherische Theologische Oberursel der SELK zu bitten, einen geeigneten Weg zu beschreiben, den Synodalauftrag von 1999 zu erfüllen, gegebenenfalls in sinnvoller Variation des damals gestellten Themas und in einem Rahmen, der das Arbeitsergebnis fruchtbar für unsere heutige Situation und die Gemeinden macht. Ein Weg zur Umsetzung des Auftrages, Vorschläge für die personale Ausgestaltung und die Höhe der dafür in etwa benötigten Mittel sollen der Kirchenleitung bis spätestens zur Frühjahrssitzung 2020 aufgezeigt werden. Die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten werden mit der weiteren Umsetzung betraut."
Ein weiterer Antrag bezog sich darauf, dass die SELK in ihrer Grundordnung bestimmt hat, das ordinierte Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nur Männern zu übertragen. Beantragt wurde, die 14. Kirchensynode möge den 14. Allgemeinen Pfarrkonvent (2021) bitten, im Sinne einer klaren Entscheidung die Frage konkret zu beantworten, ob folgende Änderung der Grundordnung dem Bekenntnisstand der SELK widerspräche: "Das Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung kann grundsätzlich nur Männern übertragen werden. Dieses Amt kann auch einer Frau übertragen werden, wenn deren Tätigkeit allein in Gemeinden/Pfarrbezirken erfolgt, die der Ordination von Frauen ausdrücklich zugestimmt haben."
Zu diesem Antrag beschloss die Kirchensynode in Balhorn: "Die 14. Kirchensynode legt den Antrag dem 14. Allgemeinen Pfarrkonvent und vorab dem [mit dem Thema ,Ordination von Frauen' befassten] Ausschuss des Allgemeinen Pfarrkonventes zur Information und gegebenenfalls zur Beratung vor."
Die Synode wählte für die neue vierjährige Synodalperiode ihre Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen. Ihr gehören an Clemens Bath (Berlin), Friederike Bock (Hannover), Claudia Hüstebeck (Göttingen), Superintendent Theodor Höhn (Oberursel) und Detlef Kohrs (Hermannsburg).
Die 14. Kirchensynode tagt bis zum Samstag, ehe am Sonntag der Abschlussgottesdienst mit der gastgebenden Balhorner SELK-Gemeinde gefeiert wird.
--------------------
Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Schopenhauerstraße 7, 30625 Hannover, Tel. +49-511-557808 - Fax +49-511-551588, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!