Schutz für Konvertiten vor Abschiebung | 28.10.2019

Schutz für Konvertiten vor Abschiebung
SELK-Statements auf Pressekonferenz

Berlin, 28.10.2019 - selk - Am heutigen  Montag fand im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin eine Pressekonferenz statt, bei der eine Erhebung zur Situation von 6.516 konvertierten Geflüchteten in Deutschland vorgestellt wurde. Thema war der Schutz für Konvertiten vor Abschiebung in Länder mit Christenverfolgung. Auf dem Podium war neben anderen Pfarrer Dr. Gottfried Martens vertreten, der in der Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz schwerpunktmäßig unter Geflüchteten arbeitet.

Die repräsentativen Erhebung habe unter anderem ergeben, dass vor dem 1. Juli 2017 67,9 % der geflüchteten Konvertiten einen Schutzstatus erhalten hätten. Seitdem seien es nur noch 36,3 %, berichtet Martens auf der Facebook-Seite seiner Gemeinde: "Dass dahinter wesentlich politische Vorgaben stehen, ist offenkundig." Die Erhebung habe auch gezeigt, dass die Angabe einer Konversion als Asylgrund für die Geflüchteten keinen Vorteil bringe: Schutz für Konvertiten werde fast genauso häufig abgelehnt wie für andere Geflüchtete. Konvertiten ohne Bescheinigung ihres Glaubenswechsels durch eine Kirchengemeinde erhielten häufiger Schutz als Konvertiten mit Bescheinigung. Die negative Haltung der staatlichen Behörden gegenüber den Kirchen und Gemeinden sei offenkundig. 242 Konvertiten seien bereits in die Verfolgung abgeschoben worden. Tausende weitere könnten dazukommen. Fast ein Drittel der Entscheidungen der befragten Konvertiten sei noch offen.  In mehr als 60 % der Fälle hätten Klagen gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Konvertiten Erfolg gehabt. Martens: "Das heißt: In mehr als der Hälfte aller BAMF-Entscheidungen zu konvertierten Geflüchteten haben Gerichte entschieden, dass die BAMF-Entscheidung falsch war. Dies zeigt, wie willkürlich die Entscheidungen im BAMF getroffen werden! Zugleich ist die Diskrepanz zwischen der Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte riesig: Die Wahrscheinlichkeit, dass einer Klage beim Verwaltungsgericht stattgegeben wird, liegt selbst bei Verwaltungsgerichten in räumlicher Nähe zueinander zwischen 10% und 90%. Der wichtigste Faktor für die Anerkennung der Ernsthaftigkeit einer Konversion ist der Wohnort ..."

Bei der Pressekonferenz habe der frühere Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder deutliche Kritik daran geübt, dass staatliche Einrichtungen Urteile über die Ernsthaftigkeit einer Konversion fällen würden. Dazu hätten sie kein Recht. Nicht umsonst sei die Gewissensprüfung für Wehrdienstverweigerer damals abgeschafft worden, weil sie sich als Farce herausgestellt habe. Kauder plädierte dafür, dass die Vorlage einer kirchlichen Bescheinigung für die Erteilung eines Abschiebeverbots bei geflüchteten Konvertiten ausreichen müsse, wenn sie in ein Land abgeschoben werden sollten, in dem offenkundig Christen verfolgt würden.

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Dr. Reinhardt Schink, habe in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, welcher Ressourcen zur Integration sich Deutschland beraube, wenn es die Arbeit der Kirchengemeinden mit Konvertiten nicht würdige, sondern sie de facto bekämpfe und torpediere.

Martens' Gemeinde war auch durch eine weitere Peson vertreten: "Unser Kirchenvorsteher Jakobus, der in unserer Gemeinde auch als Kommunionhelfer tätig ist und auch bereits als Synodaler im Einsatz war, berichtete sehr eindrücklich davon, in was für Ängsten er lebt, dass er trotz seines intensiven kirchlichen Engagements jederzeit aus Deutschland abgeschoben werden kann, weil das BAMF sich nach wie vor weigert, die Ernsthaftigkeit seiner Konversion anzuerkennen. Jakobus wurde vor mehr als 6 Jahren getauft und weiß immer noch nicht, ob er hier in Deutschland bleiben darf."

Martens selbst konnte nach seinem Bericht bei der Pressekonferenz praktische Beispiele zu den von dem Pressesprecher von Open Doors (www.opendoors.de), Ado Greve, vorgelegten Zahlen aus seinen täglichen Erfahrungen mit der Entscheidungspraxis des BAMF und der Verwaltungsgerichte ins Gespräch bringen und darauf hinweisen, dass BAMF-Entscheider und Verwaltungsgerichte oft etwas völlig anderes unter christlichem Glauben verstünden als die Kirchengemeinden. Dass der Staat vorgebe, was christlicher Glaube in Wirklichkeit sei, und dabei den Kirchen offen widerspreche, sei absurd. Auf diese Weise könne die Ernsthaftigkeit einer Konversion ganz sicher nicht festgestellt werden.

Zugleich habe er besonders auf die verzweifelte Situation derjenigen konvertierten Geflüchteten hingewiesen, so Martens weiter, deren Klage bereits vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden sei. Sein Kirchenvorsteher Jakobus habe an die Medienvertreter appelliert, diesen Umgang des deutschen Staates mit christlichen Konvertiten öffentlich zu thematisieren, damit dieses Unrecht stärker ins allgemeine Bewusstsein gerate. Gemeinsam hätten sich alle Beteiligten der Pressekonferenz hinter die Hauptforderung aus der Erhebung gestellt: "Auf politischer Ebene soll ein bundesweit gültiges Abschiebeverbot für Konvertiten beschlossen werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Konvertiten stammen aus islamischen Ländern, in denen eine Konversion eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten würde, und der zuständige Seelsorger einer anerkannten und ordentlich registrierten Religionsgemeinschaft hat in einer aussagekräftigen Bescheinigung seiner Kirchengemeinde die Ernsthaftigkeit ihrer Konversion und die Identitätsprägung durch den christlichen Glauben bescheinigt. In diesen Fällen soll das BAMF angewiesen werden, ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 oder 7 des Aufenthaltsgesetzes festzustellen."

"Es bleibt zu hoffen", so Martens abschließend, "dass die in der Erhebung dargelegten Argumente auch beim Bundesinnenministerium zu einem Nachdenken führen, dass dieser Forderung stattgegeben wird."

Die 99-seitige Erhebung kann nachgelesen werden unter:

www.opendoors.de/hilfe-weltweit/im-fokus/christliche-fluechtlinge-in-deutschland/schutz-fuer-konvertiten-vor-abschiebung-in-laender-mit-christenverfolgung?fbclid=IwAR0EOmJU_GqTVPtj4GcxK8efTIlpjlP7ewrFiS8N8QPtnYjqbA3LOANqgCU

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