Gottesdienste in der Coronavirus-Krise | 25.05.2020

SELK: Handreichung zu Gottesdiensten in der Coronavirus-Krise
Arbeitsgruppe richtet Empfehlungen an Kirchenvorstände und Gemeinden

Hannover, 25.4. 2020 - selk - Die mit den aktuellen Entwicklungen der Coronavirus-Pandemie befasste Arbeitsgruppe von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat am heutigen Samstag eine Handreichung zur Organisation von Gottesdiensten unter den Einschränkungen der Coronavirus-Krise über die Dienstpost der Kirchenleitung verschickt. Da die SELK-Gemeinden in allen Bundesländern vertreten sind, stellt die Arbeitsgruppe zunächst fest, dass für jeden öffentlichen Gottesdienst die Regelungen der Bundesländer und Kommunen in Bezug auf Versammlungsmöglichkeiten und Mindestabstände maßgeblich seien.

Die maximale Anzahl von Gottesdienstteilnehmern hänge von der Größe der jeweiligen Kirche oder Gottesdienststätte ab. Personen aus einem Haushalt seien untereinander nicht an die Abstandsregelung gebunden. Keinesfalls dürfe die Zahl der Gottesdienstbesucher die behördlich festgelegte Personenobergrenze für Veranstaltungen überschreiten.

Ein Anmeldesystem, das den Gottesdienstbesuch zuverlässig reguliere, sei empfehlenswert. Wichtig sei, dass der Zugang vom Küster oder anderen Bevollmächtigten kontrolliert werde. Nötigenfalls sollten mehrere Gottesdienste am Sonntag oder im Lauf der Woche angeboten werden. Die grundsätzliche Möglichkeit, dass auch Gäste zum Beispiel aus der Nachbarschaft am Gottesdienst teilnehmen, sei mit im Blick zu behalten. In der Kirche sollten die Sitzplätze mit ausreichend Abstand gekennzeichnet werden - mit Liedblättern oder anderen geeigneten, dem Kirchraum angemessenen Markierungen.

Weiter heißt es zur Durchführung von Gottesdiensten, dass "kompakte Gottesdienstformen" mit wenigen persönlichen Kontaktmöglichkeiten derzeit dringend zu empfehlen seien. Der Verzicht auf Gemeindegesang in geschlossenen Räumen sei geraten, da die Ansteckungsgefahr gerade beim Singen besonders hoch sei. Auf den Einsatz von Sing- oder Bläserchören solle derzeit auch bei Einhaltung der Abstandsregelungen verzichtet werden.

Auch für die Feier des Abendmahls sei besondere Sorgfalt erforderlich. Hierzu will das Schreiben Möglichkeiten zur Austeilung des Abendmahls vorschlagen.

Die Absolution in der Gemeinsamen Beichte unter Handauflegung sei ein zusätzlicher Körperkontakt, der in vielen Verordnungen - nicht in allen - mit dem Ziel der Kontaktvermeidung und Abstandshaltung explizit verboten sei. Dort könne die Absolution in der Gemeinsamen Beichte als Lossprechung vorerst auch ohne Handauflegung erfolgen.

Kollekten sollten zentral - zum Beispiel am Ausgang - und so kontaktarm wie möglich eingesammelt werden. Kollekten-Beutel oder -Körbe sollten derzeit nicht durch die Reihen gegeben werden.

Hilfreich sei zudem ein gründliches und häufiges Lüften der Versammlungsräume, da dies die Konzentration des Virus-Aerosols in der Luft senke.

Das Papier zitiert eine Studie des Instituts für Risikobewertung, in der es heißt: "Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Weg, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen, mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich." Link: www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstae nde_uebertragen_werden_-244062.html 

Deshalb verzichte die Arbeitsgruppe auf Empfehlungen zur Desinfektion von Flächen und Gegenständen wie Türklinken, Geländern und Gesangbüchern.

Der leitende SELK-Geistliche, Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), warb gegenüber selk_news dafür, die Handreichung nicht als Anweisung, sondern als Anleitung zu verstehen. Weiter sagte er: "Es ist für die SELK als einer Kirche, die in allen Bundesländern aktiv ist, besonders schwierig, in dieser Krise zu agieren. Das föderale System der Bundesrepublik macht die kirchliche Arbeit für die SELK gerade nicht einfacher."

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Eine Meldung von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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