Spendenaufruf


Kirchenleitung und Diakonisches Werk der SELK erbitten Spenden zur Unterstützung der Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Ukraine-Krise:



Seit acht Jahren herrscht Krieg in der Ukraine. Die neuen Kriegshandlungen verschärfen die ohnehin schon schlechte Situation für die Zivilbevölkerung. Massive Fluchtbewegungen in die angrenzenden europäischen Nachbarländer haben begonnen. Stündlich steigen die Zahlen der Menschen, die über die Grenzen nach Polen, Rumänien, Ungarn, die Slowakei und die Republik Moldau fliehen.

Bislang haben sich 520.000 Menschen außer Landes in Sicherheit gebracht, vor allem Frauen und Kinder. In den kommenden Tagen wird es darum gehen, Orientierung zu bieten und Nothilfe zu leisten.

Gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen leistet die Diakonie Katastrophenhilfe Hilfe vor Ort.
Lebensmittel und Hygieneartikel werden an Geflüchtete innerhalb der Ukraine verteilt.
Soforthilfen wie Nahrungsmittel, Trinkwasser oder Notunterkünfte werden bereitgestellt. Eine Partnerorganisation versorgt Menschen an der Grenze zu Ungarn mit Essen und Hygiene-Artikeln.

Der Krieg herrscht nicht nur im Osten der Ukraine, sondern auch in den bislang friedlichen Regionen des Landes. Raketen schlagen in Wohnblöcke und Häuser ein und treffen die Zivilbevölkerung. In den Großstädten suchen Menschen verzweifelt Schutz in U-Bahnhöfen, Tiefgaragen und Kellern. „Den Preis für diesen Krieg werden die Menschen zahlen, die vollkommen unverschuldet ihre Sicherheit und ihr Zuhause verlieren werden“, sagt Dagmar Pruin, die Präsidentin der Diakonie Katastrophenhilfe.

Die SELK kooperiert mit der Diakonie Katastrophenhilfe des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung, dessen Hilfsmaßnahmen sie unterstützt. Ob darüber hinaus auch Hilfsmaßnahmen anderer kirchlicher Partner unterstützt werden können, wird geprüft.

Wir bitten um Spenden unter dem Stichwort „Ukraine“ auf das folgende Konto:
SELK Katastrophenhilfe
IBAN: DE02 3506 0190 2100 1520 13
BIC: GENODED1DKD
Bank für Kirche und Diakonie

Spendengelder werden umgehend ohne jeden Abzug dem angegebenen Zweck zugeführt. Bei Vorlage der Durchschrift erkennt das Finanzamt Spenden bis 100,00 € an. Bei höheren Beträgen wird Ihnen – bei Angabe von Namen und Anschrift – eine Spendenbescheinigung zugesandt.

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