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SELK-Aktuell

Lexikon - P


Palla

Eine Palla ist ein doppeltes Stück weißes Leinen, ungefähr 12 bis 18 cm im Quadrat, verstärkt durch ein eingenähtes Stück Pappe oder Plastik, das bei der Feier des Hl. Abendmahls zur Bedeckung des Abendmahlskelches verwendet wird. Hauptsächlich, um das Hineinfallen z.B. Insekten und Schmutz zu vermeiden.


Parochie
Andere Bezeichnung für Pfarrbezirk. Von griech. par‘ oikos (eigtl. „neben dem Haus“ = Nachbarschaft).
Ein Pfarrbezirk der SELK besteht aus mindestens einer Gemeinde und einer Pfarrstelle, kann jedoch auch aus mehreren Gemeinden und Pfarrstellen bestehen.


Pastor
→ Pfarrer
Als P. (= lat. Hirte) werden in der SELK diejenigen Theologen bezeichnet, die zum Hirtenamt der Kirche (dem Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung) ordiniert wurden und in diesem Amt haupt- oder ehren(=neben-)amtlich tätig sind.
Der Bezeichnung P. in der SELK entspricht die Bezeichnung „Priester“ in der röm.-kath. Kirche.
Von der (Standes-)Bezeichnung P. zu unterscheiden sind in der SELK die Titel (Amtsbezeichnungen), die mit der Berufung  in spezifische Ämter verbunden sind und verliehen werden.
So tragen P.n, die in ein Pfarramt berufen werden, die Amtsbezeichnung „Pfarrer“, P.n, die auf einen Lehrstuhl der Luth. Theol. Hochschule berufen werden, den Titel „Professor“ oder ein P., der ins Bischofsamt berufen wird, den Titel „Bischof“.
Die Anrede der P.n im Pfarramt variiert nach regionalen Gepflogenheiten. So werden die P.n. im Norden und Westen meist mit „Pastor“ angeredet, die P.n im Osten und Süden meist mit „Pfarrer“.


Pate / Patin
Der Patendienst ist wohl eines der schönsten kirchlichen Ämter, da Paten Gehilfen zur Seligkeit werden können. Neben der Funktion als Taufzeugen übernehmen Paten in dreifacher Weise Verantwortung.
1. Sie antworten für das unmündige Kind und bekennen den Glauben, den es aus der Macht des Heiligen Geistes geschenkt bekommen hat. Dass solche Antwort ehrlicher Weise nur möglich ist, wenn die Paten den Glauben der Kirche teilen, liegt auf der Hand.
2. Paten übernehmen aber auch mit den Eltern die Verantwortung, einen jungen Christenmenschen liebevoll zu begleiten, ihm zu helfen, das Geschenk des Glaubens zu entdecken und darin zu leben. Darum werden Eltern und Paten treu für das Kind und mit ihm beten, ihm die biblischen Geschichten erzählen und mit ihm, so oft es möglich ist, am Gottesdienst teilnehmen. Sie sorgen dafür, dass das Kind die Möglichkeit hat, den Kindergottesdienst und andere Kindergruppen der Gemeinde regelmäßig zu besuchen. Besonders Heranwachsende und Jugendliche suchen häufig außerhalb ihres Elternhauses Antworten auf Lebensfragen. Hier können Paten wichtige Gesprächspartner und Vertrauenspersonen werden.
3. Heute seltener als früher spielt die Verantwortung in Not und Krisenzeiten eine Rolle. Trotz staatlicher Fürsorgeeinrichtungen übernehmen Paten auch heute eine äußere Verantwortung für ihre Patenkinder.
Der Dienst der Paten ist ein kirchliches Amt. Es setzt die Taufe des Paten, die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche, deren Taufpraxis anerkannt ist, und in der Regel seine Konfirmation/Firmung voraus.
Die Berechtigung zur Übernahme des Patenamtes ist nachzuweisen (Patenschein), wenn sie nicht offensichtlich gegeben ist. Den Patendienst kann nur übernehmen, wer die Kindertaufe nicht ablehnt und bereit ist, die Aufgaben des Patenamtes treu zu erfüllen.
Eltern sollen die Paten ihrer Kinder gewissenhaft auswählen und darauf achten, dass sie nach Möglichkeit der evangelisch-lutherischen Kirche angehören. Wenigstens einer der Paten soll Glied der Selbständigen Evangelisch- Lutherischen Kirche (SELK) sein.


Patene
Von griech. patanä bzw. mittellat. patena = Schale.
Die Patene (Hostienteller) hat in der lutherischen Kirche meist die Form eines Tellers, zunehmend auch einer tieferen Schale.
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche liegt die Patene auf dem Abendmahlskelch und trägt die Hostien (Abendmahlsbrot) und die große Schauhostie.
In nahezu allen Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ist die Mundkommunion üblich, die von den Kommunikanten meist kniend empfangen wird.
Dabei wird die Patene unter das Kinn des Kommunikanten gehalten, damit keine Partikel der konsekrierten Hostie auf den Boden oder auf das Kleidungsstück fallen.
Während der Austeilung spricht der Pfarrer: „Nehmt hin und esst, dies ist der wahre Leib unseres Herrn und Heilandes Jesu Christi, für euch dahin gegeben in den Tod.“ Die Austeilung des Leibes Christi ist dem Pfarrer vorbehalten, da dieser zum Altarsakrament zulässt. Kommunionhelfern ist es gestattet, den Abendmahlskelch zu reichen.


Perikope
→ Lektionar; gottesdienstliche Lesungen


Pfarrer
→ Pastor


Pfarrkonvent
Die ordinierten Geistlichen eines Kirchenbezirkes der SELK bilden den Kirchenbezirkspfarrkonvent. „Der Bezirkspfarrkonvent soll die Einigkeit in Lehre und Handeln fördern, das brüderliche Miteinander pflegen und zur wissenschaftlichen und praktischen Fortbildung beitragen.“ (Grundordnung, Artikel 14.3) Außerdem können Pfarrkonvente Anträge an den Allgemeinen Pfarrkonvent und die Synoden stellen.
Auf gesamtkirchlicher Ebene entspricht dem der Allgemeine Pfarrkonvent (APK), der aus allen ordinierten Trägern des Amtes der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung besteht und alle vier Jahre zusammenkommt.
Der Allgemeine Pfarrkonvent soll die Verbundenheit aller Amtsträger der Kirche untereinander fördern. Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere, über Zustand, Weg und Aufgabe der Kirche zu beraten, über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis zu beraten und dazu Beschlüsse zu fassen, die jedoch der Zustimmung durch die Kirchensynode bedürfen, wenn sie bindende Wirkung für die Kirche haben sollen. Der APK unterbreitet außerdem der Kirchensynode Vorschläge über die Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit anderen Kirchen und benennt die Kandidaten für die Wahl des Bischofs zu unterbreiten.


Pfarrvikar
Pfarrvikar (Vikar von lat. vicarius = Stellvertreter) ist in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) der Titel eines ordinierten Geistlichen, der am Anfang seiner Amtszeit für ein Jahr weitgehend selbständig ein Pfarramt verwaltet. Nominell zuständiger Pfarrer (und meist auch Pfarrvikars-Mentor) bleibt in der Zeit des Pfarrvikariates jedoch ein älterer Pfarrer (meist der der Nachbargemeinde).
Nach Abschluss des Pfarrvikariates entscheidet das Kollegium der Superintendenten über die Qualifikation für ein Pfarramt in der SELK und damit auch über die Anstellungsfähigkeit und Berufbarkeit des Pfarrvikars. Wird ihm die Qualifikation erteilt, kann jede Gemeinde der SELK den bisherigen Pfarrvikar zum Pfarrer berufen. Mit der Annahme der Berufung und seiner gottesdienstlichen Einführung wird der bisherige Pfarrvikar in das lebenslange Dienstordnungsangestelltenverhältnis übernommen und führt den Titel ‚Pfarrer‘.
Ein Pfarrvikar der SELK ist vergleichbar mit einem Kaplan in der röm.-kath. Kirche.


Präses
P. bedeutet „Vorsitzende(r)“. Plural: Präsides
Als P. bezeichnet man in der SELK die durch die Synoden selbst gewählten Vorsitzenden der Synoden, die gem. der Geschäftsordnungen die Synoden z.T. mit vorbereiten und gemeinsam mit dem Synodalpräsidium leiten.
In einigen Schwesterkirchen der SELK ist P. auch die Bezeichnung des leitenden Geistlichen (Bischof) der Gesamtkirche.


Priester
Das deutsche Lehnwort P. stammt von griech. πρεσβὺτερoς  [presbyteros] = Älterer; meist mit „Ältester“ übersetzt.
In der röm.-kath. Kirche und in den Ostkirchen ist ein P. ein Kleriker, der die Priesterweihe (Ordination) empfangen hat, die ihn u.a. und insbesondere dazu bevollmächtigt das → Messopfer darzubringen.  In den lat. Fassungen des röm.-kath. Kirchenrechts und der röm.-kath. liturgischen Formulare wird P. mit sacerdos wiedergegeben, während die korrekte Übersetzung eigentlich „senior“ lauten müsste. Sacerdos (der Geheiligte, Geweihte) wurden auch die heidnischen Opferpriester der altrömischen Religionen genannt.
In der luth. Kirche spricht man üblicherweise nicht von P.n, sondern von Pastoren (Hirten), wenn man diejenigen bezeichnet, die die Ordination zum Hirtenamt der Kirche empfangen hat oder von ‚Pfarrern‘, wenn man diejenigen Pastoren meint, die ein (Gemeinde-)Pfarramt innehaben.
Der Begriff P. findet sich in der luth. Kirche gelegentlich in niederdeutscher Mundart noch als „Prest“, „Prester“ oder „Preest“.


Priestertum aller Getauften
Fälschlich oft auch „Priestertum aller Gläubigen“.
Im 1. Petrusbrief wird nun im Blick auf die Taufe („neugeborene Kinder“; 1. Petrus 2,2-5) vom neuen Gottesvolk gesagt: „Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, die königliche Priesterschaft, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, dass ihr verkündigen sollt die Wohltaten dessen, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht.“ (1. Petrus 2,9)
Von den Getauften, also von denen, die durch die Taufe ein Leib mit Christus geworden sind, Glieder am Leib Christi, wird also gesagt, sie seien nun Teil des auserwählten Geschlechtes, bildeten die (endzeitliche) königliche Priesterschaft, die Anteil hat am ein für allemal geleisteten hohenpriesterlichen Opferdienst Christi.
Während einst (nur) der Hohepriester im Allerheiligsten stellvertretend für die Sünden des Volkes opferte und die Vergebung empfing, und zwar Jahr für Jahr, so haben die „mit Christus in den Tod getauften und wieder auferstandenen“ Christusgläubigen nun jederzeit Zugang zum „Allerheiligsten“, sind ein für allemal versöhnt mit Gott und bedürfen als die, die Eigentum des endzeitlichen Hohenpriesters Christus sind, keines weiteren Opfers und keines vermittelnden Priesterdienstes mehr.
1. Petrus 2,9 nimmt daher im Sinne einer erfüllten Verheißung an Israel 2. Mose 19,6 auf, wo es heißt: „Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk werden.“
Das sog. „Priestertum der Getauften“ besagt also: In Christus, dem Hohenpriester, haben die, die durch die Taufe Glieder am Leib Christi geworden sind, jederzeit Zugang zu Gott.


Pro Ecclesia
1. In der Theologischen Arbeitsgemeinschaft Pro Ecclesia beten und arbeiten miteinander Pfarrer, Pfarrvikare, Vikare, Pfarrdiakone und Pastoralreferentinnen, die der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche angehören.
Die  Theologische Arbeitsgemeinschaft P.E. befürwortet die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche als eine bekenntnistreue (gnesiolutherische) Kirche, also eine Kirche die die Bindung an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als das unfehlbare Wort Gottes ohne Vorbehalte bejaht und diese Bindung lebt.
aussetzt.
2. Mit der Theologischen Arbeitsgemeinschaft Pro Ecclesia wollen ihre Mitglieder einen Beitrag leisten zum Bau der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche als einer orthodoxen lutherischen Kirche und zu deren Einheit:
Darum für die Einheit der Kirche in der Einigkeit im Glauben und in der Lehre beten, an theologischen Fragen arbeiten, die den Auftrag und den Charakter der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche als gnesiolutherischer Kirche betreffen, nach Wegen suchen, wie sie den evangelistischen Auftrag der Kirche wahrnehmen und einer lähmenden Fixierung auf innerkirchliche Probleme entgehen können, sich austauschen über Probleme und positive Erfahrungen in der praktischen Gemeindearbeit und sich so bei der Aufbauarbeit in der Gemeinde gegenseitig helfen sich gegenseitig ermutigen, in ihrem Einsatz für die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche als einer lutherischen Bekenntniskirche trotz mancherlei Widerständen nicht nachzulassen. Dem Ziel der gegenseitigen Stärkung und Ermutigung dient eine Fürbittliste.
3. Wer in der Theologischen Arbeitsgemeinschaft Pro Ecclesia mitarbeitet, tritt ein für die Ziele dieses Statuts. Die Theologische Arbeitsgemeinschaft trifft sich in der Regel zweimal im Jahr zu Tagungen. Zur Vorbereitung der Treffen und zur eventuellen Koordination zwischen den Treffen beauftragen die Teilnehmer der Theologischen Arbeitsgemeinschaft auf jedem Treffen drei Brüder oder Schwestern aus ihrer Mitte.  (Aus der Selbstdarstellung von P.E.; abger. 31.3.16)


Propst
Von lat. propositus = d. Vorgesetzte
→ Kirchenleitung


Protestantismus
Der Begriff P. wurde zuerst für die evangelisch gewordenen Reichsstände verwendet, die beim Reichstag zu Speyer 1529 gegen die Aufhebung des sog. „Abschieds von Speyer“ (1526) protestiert hatten, der den Ländern und Reichsständen, die sich der Reformationen angeschlossen hatten, Rechtssicherheit und individuelle Glaubensfreiheit gewährte. Die „Protestation von Speyer“ gab deren Anhängern den Namen „Protestanten“.
Der Begriff ‚Protestantismus/Protestanten‘ wird heute, wenngleich konfessionskundlich inadäquat, weil unscharf und unzulässig nivellierend als Sammelbegriff für alle Kirchen und Denominationen verwendet, die nicht römisch-katholisch (bzw. ostkirchlich-orthodox) sind. Zwischen diesen bestehen jedoch teilweise ganz beträchtliche Lehr- und Glaubensunterschiede, die insbesondere aus römisch-katholischer Perspektive leider immer noch nicht in gebührender Weise wahrgenommen und respektiert werden.
Als kirchliche Selbstbezeichnung taucht „protestantisch“ vorwiegend im außerdeutschen (englischen, französischen) Sprachraum auf und dort vor allem für Kirchen in der reformierten oder unierten Tradition.
In Deutschland bezeichnete sich lediglich bis 1978 die evangelisch-unierte Landeskirche der Pfalz als „Protestantische Kirche“. Heute führt sie diese Bezeichnung nur als Klammerzusatz und nennt sich „Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)“.
(Konkordien-)lutherische Christen und die SELK verstehen sich im Sinne der heutigen Verwendungsweise nicht als Protestanten, sondern betonen, nicht protestierend-abwehrend, sondern bezeugend-zustimmend ihre lehrmäßige, gottesdienstliche und frömmigkeitsgeschichtliche Nähe zu denjenigen Kirchen, die in der Tradition der alten Kirche der ersten fünf Jahrhunderte (consensus quinque saecularis) stehen.


Psalm
→ Gebet


Purifikation, purifizieren
(von lat. purificare = reinigen, säubern)
Unter Purifikation versteht man die Reinigung der Abendmahlsgeräte von den → Relicta (auch reliqua sacramenti), den nach der Kommunion an den Geräten haftenden Übrigbleibseln des gesegneten Weines und Brotes, also nach lutherischer Überzeugung des Blutes und Leibes Christi.
Diese sorgfältige Reinigung auch kleinster Reste ist angemessener Ausdruck des Glaubens an die → Realpräsenz des wahren Leibes und Blutes Jesu Christi unter dem Brot und dem Wein, die so lange dauert, bis die zum Essen und Trinken durch die verba testamenti (Einsetzungsworte Jesu) konsekrierten (gesegneten) Elemente Brot und Wein vollständig verzehrt worden sind.
Ziel und Zweck der sakramentalen Handlung (lat. actio Sacramentalis) ist ja nach den Worten Jesu („nehmet und esset“) die Austeilung bzw. das Essen und Trinken des Sakraments. Nur zu diesem Zweck wird konsekriert. Diese sakramentale Handlung endet, wenn alle konsekrierten Elemente gegessen bzw. getrunken sind, also die Intention der Handlung zu ihrem Ziel gekommen ist. (Vgl. Luthers Definition der actio sacramentalis im Streit um Simon Wolferinus 1543.)
Im Falle, dass dennoch etwas vom Sakrament verbleibt, ist dieses zu sumieren (zu verzehren). Innerhalb der Abendmahlshandlung sind die Worte Christi konsekrierend. Wenn sie über Brot und Wein gesprochen (bzw. gesungen) sind, ist die Realpräsenz des Leibes und Blutes Christi gegeben.
Die sorgfältige Purifikation trägt dieser lutherischen Grundüberzeugung Rechnung. Sie erfolgt in der Regel so, dass der Pastor mit dem Reinigungstuch (Purifikatorium) die Patene (Hostienteller) über dem Kelch reinigt, sodass die Partikel der Hostien in den Kelch fallen. Anschließend wird mit unkonsekriertem Wein (oder besser: mit Wasser) der Kelch angefüllt, geschwenkt und vom Pastor (oder ggf. auch weiteren am Altar stehenden Liturgen) ausgetrunken (sumiert). Der Kelch wird mit dem Purifikatorium aus- und trocken gerieben, dann die Abendmahlsgeräte zusammengestellt und wieder mit dem Velum (Schleier) bedeckt.
In strikter Konsequenz müsste eigentlich auch das Purifikatorium, bevor es in die Wäsche gegeben wird, noch in klarem Wasser vorgewässert werden, das dann ebenfalls noch getrunken wird.
Wie sehr der sichtbare, praktische Umgang mit den konsekrierten Elementen und der Glaube an die Realpräsenz aufeinander bezogen und nicht auseinandergerissen werden können, zeigen z.B. vorbildlich die Begebenheiten, die von Martin Luther (durch Zeugen verbbürgt) berichtet werden und bei denen er durch demonstratives Verhalten zu verhindern sucht, das Blut Christi entweihen zu lassen.
So sei eine Frau 1542 bei der Kelchkommunion so ungeschickt mit dem Mund an den Kelch gestoßen, dass etwas Wein auf ihre Kleidung getropft sei. Luther habe daraufhin den Wein, das Blut Christi von ihrer Kleidung abgeleckt.
Im Februar 1546, wenige Tage vor seinem Tod, hielt Luther auf der Reise nach Eisleben in Halle eine Messe, bei der er aus Erschöpfung und aufgrund einer zitternden Hand etwas konsekrierten Wein aus dem Kelch auf den Boden tropfen ließ. Der alte Luther sei daraufhin auf seine Knie gefallen und habe den Wein mit dem Munde aufgeleckt, um ihn nicht mit Füßen zu treten und damit zu entweihen.
Dass Martin Luther also auf das sorgfältigste Purifizieren der Altargeräte verzichtet haben könnte, ist auszuschließen.
In neuester Zeit (infolge der Veränderungen der Sakramentsdarreichung in manchen Gemeinden der SELK durch „Corona“) stellt sich die Problematik dort ganz neu, wo sogenannte → Einzelkelche verwendet werden.
Nicht mit dem Glauben an die Realpräsenz vereinbar ist die Verwendung von Plastikbecherchen, die samt Relicta nach der Sakramentsfeier mit dem Müll entsorgt würden.
Wo Einzelkelche zur Anwendung kommen, müsste zumindest nach Ende des Gottesdienstes jeder einzelne Kelche mit Wasser gefüllt, der Inhalt in ein größeres Gefäß geschüttet und dann in würdiger Weise ausgetrunken werden, bevor die Kelche gespült würden.
Ob die Verwendung von Einzelkelchen überhaupt und wenn, unter welchen Voraussetzungen, in der SELK zulässig ist, soll auf Beschluss des Kollegiums der Superintendenten der SELK vom Herbst 2020 der Allgemeine Pfarrkonvent (APK) 2021 beraten und beschließen.


Pyxis
Von griechisch: πυξίς; Plural: Pyxiden.
Eine P. ist ein Behälter zur Aufbewahrung vornehmlich der nicht konsekrierten Hostien. Während der Abendmahlsfeier werden die zu konsekrierenden Hostien aus der P. auf die Patene gelegt und von der Patene aus den Kommunikanten gereicht.
Konsekrierte Hostien, die nach der Abendmahlsfeier übrig bleiben (→ Relicta), werden in der SELK  nicht wieder in die P. zurück gelegt, sondern verzehrt.

Lexikon - O


Offenbarung St. Johannis
Auch: Apokalypse. Von griech. ἀποκάλυψις [apokalypsis] = Enthüllung, Offenbarung.
Die O. ist das einzige prophetische Buch des NT und das letzte Buch der christlichen Bibel.
Verfasser ist der „Seher“ Johannes, der den Inhalt der O. während einer Vision und Audition als Gefangener auf der Insel Patmos von Gott/Christus empfängt. (vgl. Offb 1)
Die O. (in Briefform verfasst) richtet sich in sieben Sendschreiben an die sieben kleinasiatischen Gemeinden in Ephesus, Smyrna, Pergamon, Thyatira, Sardes, Philadelphia und Laodizea, die wohl prototypisch für die gesamte Kirche zu verstehen sind.
Durch „Einblicke hinter die Kulissen des Weltgeschehens“, die dem Seher Johannes geschenkt werden, vermag Christus durch den Seher den im römischen Reich verfolgten und drangsalierten Christen Trost zu spenden, indem er deutlich macht, dass die Feinde und Widersacher, DER Feind schlechthin besiegt sei.
In zahlreichen prophetischen Visionen wird der endzeitliche Kampf, der Sieg Christi über alle bösen und gottfeindlichen Mächte dargestellt, der jubelnde himmlische Gottesdienst, die Geschehnisse der Endzeit vor der Wiederkunft Christi zum Gericht und schließlich die neue Welt Gottes (21,1–22,5).
Martin Luther stand der O. eher distanziert gegenüber, wohl die Kirchengeschichte und auch die damalige kirchl. Zeitgeschichte erwiesen hatte, dass die O. immer eine Fundgrube für sektiererische Seher, Grübler und Enthusiasten war, die daraus alle möglichen Sekten- und Sonderlehren erhoben. Luther: „Mein Geist will sich in dies Buch nicht schicken.“
Eine exegetische Versuchung, der Endzeit-Sektierer häufig erliegen, besteht darin, die in der O. beschriebenen Visionen tages- oder zeitaktuell umzudeuten und das Gesagte auf aktuelle politische oder gesellschaftliche Zustände zu übertragen und Symbolgestalten der O. mit Politikern usw. zu identifizieren. (z.B. die Offb 13, 18 erwähnte „Zahl des Tieres“, die als „eines Menschen Zahl“ bezeichnet wird und 666 lautet, wahlweise auf Hitler, Stalin oder andere Staatsleute der Vergangenheit oder Gegenwart zu beziehen.)
Insbesondere das in Offb 20, 1-6 erwähnte „Tausendjährige (Friedens-)Reich“ bot und bietet insbesondere (aber nicht nur) endzeitlich orientierten Sondergemeinschaften und Sekten (Adventisten, Zeugen Jehovas) Nährboden für ihre jew. Lehr-Spekulationen.
In den sog. „Einigungssätzen“ zw. d. Ev.-Luth. Kirche Altpreußens u.d. Ev.-Luth. Freikirche (i.Sa.ua.St.; hrsg. i.A.d. Kirchenleitungen von den Pastoren G. Heinzelmann und W.M. Oesch 1948. unveränd. Nachdruck Gr. Oesingen 1983. S. 97 ff.) verwerfen diese beiden größten Vorgängerkirchen der SELK den Chiliasmus, also die spekulativen Lehren über ein Tausendjähriges irdisches Friedensreich ausdrücklich:
„Mit der Augsburgischen Konfession (Art. XVII) bekennen wir, dass ‚unser Herr Jesus Christus am Jüngsten Tage kommen wird, zu richten, und alle Toten auferwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und ewige Strafe verdammen wird.‘
Diese These schließt in sich die Verwerfung des Chiliasmus, nämlich die Verwerfung der Lehren von einer zweifachen Wiederkunft Christi und einer doppelten leiblichen Auferstehung sowie die Annahme, dass ‚vor der Auferstehung der Toten eitel Heilige und Fromme ein weltlich Reich haben und alle Gottlosen vertilgen werden.‘ (CA XVII § 5)“
„Die Stelle Offenb. 20, auf welche sich die Chiliasten hauptsächlich berufen, ist schon darum, weil sie im Bilde redet, keine selbständige Beweisstelle für die christliche Lehre und darf nicht dazu missbraucht werden, andere, eigentlich redende Schriftstellen, welche von den letzten Dingen und von dem Reiche Christi handeln, zu verdunkeln, sondern muss nach diesen Stellen unter sorgfältiger Berücksichtigung des Textes und des Zusammenhanges in der Offenbarung selbst erklärt und ausgelegt werden. [vgl. Jes 9, 4-6; 1 Petr 4, 7; 1 Joh 2, 18; 2 Petr 3, 10; Mt 25, 13; Mk 13, 32.33]


Ohrenbeichte
→ Einzelbeichte


Ökumene
Die ökumenische Verantwortung der SELK
Als die evangelischen Reichsstände und ihre Theologen am 25. Juni 1530 Kaiser Karl V. auf dem Reichstag zu Augsburg ihr nach dem Tagungsort „Augsburgisch“ genanntes Grundbekenntnis übergaben, wollten sie ganz bewußt nicht nur ihre eigene Einmütigkeit in Glauben, Lehre und Bekenntnis dadurch ausdrücken, sondern auch unter Beweis stellen, daß sie sich im Einklang und in der Glaubens- und Lehreinheit mit der katholischen, ja der römischen Kirche befinden. (vgl. CA, Beschluß des 1. Teils – BSLK 83c,1-)
So ist das Augsburgische Bekenntnis nicht die Gründungungsurkunde einer „neuen“ Kirche, sondern ein Dokument der Einheit, mit dem die innerkatholische Reformbewegung des 16. Jahrhunderts um Martin Luther die ganze Kirche wieder zum Evangelium zurückrufen wollte.
Die Übergabe des Augsburgischen Bekenntnisses war also – nach heutigem Sprachgebrauch - ein „ökumenischer“ Akt.
Daraus ergibt sich bis heute für die lutherische Kirche eine grundsätzliche ökumenische, d.h. auf die Einheit der Kirche ausgerichtete Verpflichtung und Verantwortung.
Die lutherische Kirche will für sich nichts Besonderes oder Unterscheidendes in Anspruch nehmen, sondern möchte Zeugin des Evangeliums von Jesus Christus vor der Welt und gegenüber allen Christen sein. Sie kann sich nicht in einen konfessionellen Schmollwinkel zurückziehen, sondern muß nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten konstruktiv und engagiert am ökumenischen Gespräch teilnehmen.
Allerdings vertritt die lutherische Kirche die Überzeugung, daß die Einheit der Kirche nicht anders denkbar und praktizierbar ist, als in der Wahrheit des Evangeliums und in der Liebe. Einheit, Wahrheit und Liebe lassen sich dabei nicht gegeneinander ausspielen oder nur teilweise verwirklichen.
Einheit ohne Übereinstimmung in der Wahrheit des Evangeliums, und zwar des ganzen, unveränderten und ungekürzten Evangeliums ist nicht die Einheit, um die Christus selbst den Vater gebeten hat. (Joh 17, 17)
Aber auch Wahrheit, die lieblos vertreten und anderen „um die Ohren gehauen“ wird, ist am Ende nur „todrichtig“ und dient nicht, sondern schadet der Einheit.
Diese Eckpunkte markieren die Haltung der heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche in den Fragen der Ökumene.
Praktisch führt dies zu folgenden Konsequenzen:
1) Mitgliedschaft in ökumenischen Vereinigungen
Die SELK beteiligt sich überall da an ökumenischen Vereinigungen, wo die nach wie vor trennenden Lehr- und Glaubensfragen nicht übersprungen oder ausgeklammert, sondern ernsthaft und in gegenseitigem Respekt (auch in Respekt vor den Gewissengrenzen des jeweils anderen) erörtert werden. Dies schließt jedoch aus, daß die SELK Vollmitglied in solchen ökumenischen Vereinigungen sein kann, die die praktizierte Kirchengemeinschaft (also Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft) zur Bedingung für die Mitgliedschaft machen, ohne daß die Einigkeit in Glauben und Lehre dafür vorausgesetzt oder überhaupt angestrebt wird.
Die SELK ist daher Vollmitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) und im Internationalen Lutherischen Rat (ILC).
Sie steht in unterschiedlich abgestufter Beziehung zu Aussschüssen der VELKD, zum Martin-Luther-Bund, zum Diakonischen Werk der EKD und der Deutschen Bibelgesellschaft.
Sie gehört aber weder zum Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK), noch zum Lutherischen Weltbund (LWB), noch zur Vereinigten Ev.-Luth. Kirche in Deutschland (VELKD), noch zur Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
Mit der VELKD und seit 2008 auch mit der Römisch-Katholischen Kirche besteht ein geordneter theologischer Dialog.
2) SELK und Weltluthertum
Die SELK versteht sich als Teil des Weltluthertums und pflegt auch unterhalb der Ebene von offiziell festgestellter Kanzel-und Abendmahlsgemeinschaft zwischen verfaßten Kirchenkörpern lebendige Beziehungen zu lutherischen Kirchen in aller Welt. Das gilt in letzter Zeit besonders für lutherische Kirchen in Osteuropa, z.B. Lettland und Tschechien.
Unterschieden werden muß zwischen „offiziell festgestellter Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen verfaßten Kirchenkörpern“ und der „innerlutherischen ökumenischen Praxis“.
Wo ein bekenntnistreuer lutherischer Christ aus einer lutherischen Kirche, mit der die SELK nicht in offiziell erklärter Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft steht, die geistliche Gemeinschaft in einer Gemeinde der SELK sucht, wird sie ihm nicht verwehrt, sondern im Rahmen der seelsorglichen Verantwortung des zuständigen Pfarrers- gerne zugestanden werden.
Die SELK vertritt durchaus den Anspruch, in Deutschland die einzige lutherische Kirche in kirchlicher Verbindlichkeit zu sein, weil sie sich ausschließlich an die Bekenntnisse der lutherischen Kirche bindet, wie sie im Konkordienbuch von 1580 gesammelt vorliegen. Eben dies trifft auch auf die Mitgliedskirchen der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands (VELKD), also die sog. lutherischen Landeskirchen so nicht zu.
Andererseits ist es unbestritten und unbestreitbar, daß es lutherisches Christentum, ja auch lutherische Gemeinden selbstverständlich außerhalb der SELK gibt und umgekehrt die Zugehörigkeit eines Christen zur SELK längst nicht eine Garantie dafür bietet, daß dieser Christ ein bekenntnisgebundener Lutheraner sein muß.
Das akribische Festhalten an Schrift und Bekenntnis auf der einen Seite und eine dem „Gesetz der Liebe“ entsprechende kirchlich-geistliche Praxis schließen sich daher für die SELK keineswegs aus.
3) Teilnahme am Sakrament des Altars
Die SELK vertritt, ebenso wie auch die römisch-katholische Kirche und die Ostkirchen, den sog. „geschlossenen Altar“. Dies besagt, daß sie prinzipiell nur mit solchen verfaßten Kirchenkörpern Sakramentsgemeinschaft feststellt und generell praktiziert, die sich in derselben Weise wie sie an die Hl. Schrift und die lutherischen Bekenntnisse binden und keine Unionen mit bekenntnisverschiedenen Kirchen eingehen. Das besagt auch, daß die Übereinstimmung eines Kommunikanten mit dem Glauben und der Lehre der lutherischen Kirche die geistliche Voraussetzung für die Zulassung zum Altarsakrament ist.
Darum gilt in der Regel für die Gemeinden der SELK:
Jeder, der zum ersten Mal in einer Kirchengemeinde der SELK kommunizieren möchte, ist gebeten, sich vor dem ersten Gang zum Altar beim Pastor persönlich vorzustellen und anzumelden. Das gilt für lutherische Christen aus einer Gemeinde der SELK und für lutherische Christen aus anderen lutherischen Gemeinden. Dabei ist Gelegenheit gegeben, die Übereinstimmung mit Glauben und Lehre der lutherischen Kirche festzustellen und die Zulassung zum Sakrament auszusprechen.
Ob und inwieweit eine gastweise Zulassung von Christen, die nicht zur SELK oder einer ihrer Schwesterkirchen gehören, mittel- oder langfristig zu einer Entscheidung über die formale Kirchenzugehörigkeit führt oder führen muß, entscheidet der Pastor im jeweiligen Einzelfall in seelsorglicher Verantwortung.
Diese Praxis wird der hohen Verantwortung für die Verwaltung des Altarsakramentes gerecht, die der Kirche und jedem einzelnen Pfarrer aufgetragen ist. Der Einzelne und seine persönliche Glaubensüberzeugung wird dabei jedoch respektiert und ernstgenommen. Engherzigkeit, und formalistische Lieblosigkeit werden jedoch vermieden und es bleibt klar, daß Christus selbst der Einladende und der Herr des Sakramentes ist.


Ökumenischer Gottesdienst
Unter Ö.G.n versteht man Gottesdienste, die von den Leitern /Leitungsgremien zweier oder mehreren konfessionell unterschiedlicher Gemeinden (Kirchen) gemeinsam verantwortet, vorbereitet und durchgeführt werden.
Davon zu unterscheiden sind Gottesdienste einer Gemeinde (Kirche), zu denen Vertreter anderer Kirchen, mit denen keine Kirchengemeinschaft besteht, eingeladen werden und hierbei auch einzelne gottesdienstliche Aufgaben (z.B. Lesungen, Fürbitten, Predigt/Ansprache) wahrnehmen.
Werden Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zu Mitverantwortung und Mitträgerschaft von gemeinsamen Gottesdiensten eingeladen, so können sie der Einladung nur unter Beachtung folgender Grundsätze folgen:
Die Teilnahme an Gottesdiensten anderer Konfessionen darf den Gottesdienstbesuch in der eigenen Kirche nicht ersetzen. Mitwirkung in ökumenischen Gottesdiensten ist nicht gestattet, wenn dabei die Geltung des lutherischen Bekenntnisses in Frage gestellt wird.
Die „Geltung des lutherischen Bekenntnisses“ schließt ein:
- dass bei der Verkündigung und den Gebeten nichts laut wird, was im Widerspruch zur Heiligen Schrift und zum Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche steht;
- dass Irrtümer und Spaltungen, auch Uneinigkeit in Verkündigung und Handeln der Kirche vor Gott und Menschen nicht verborgen werden;
- dass nur für eine solche Einheit der Christen gebetet wird, in der Gottes Wahrheit in Wort und Sakrament herrscht und der Irrtum abgewiesen wird;
- dass eigene Gottesdienste nicht zugunsten gemeinsamer gottesdienstlicher Veranstaltungen mit anderen Konfessionen ausfallen. Mit dem „eigenen Gottesdienst“ ist vornehmlich der Hauptgottesdienst mit Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung an Sonn- und Feiertagen gemeint.
Bei der Vorbereitung gemeinsamer Gottesdienste soll auf die Auswahl der Texte, der Gebete und auf Inhalt und Form des gottesdienstlichen Handelns geachtet und darüber mit den teilnehmenden Partnern Einvernehmen erzielt werden. Die heute gebräuchlichen besonderen gemeinsamen Gebetszeiten (Gebetswoche für die Einheit der Christen im Januar, Weltgebetstag im März und dergl.) können mitgetragen werden, wenn keine Verletzung des Bekenntnisses durch die benutzten Texte oder durch Ansprachen und Schriftauslegungen zu erwarten ist.
Gemeindegruppen (etwa Chöre, Jugendgruppen und dergl.) sollen bei der Teilnahme am Gottesdienst anderer Konfessionen sich dessen bewusst sein, wie ihr Verhalten auf andere wirkt. Daraus ergibt sich eine hohe Verantwortung.
Werden Pfarrer der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zu Gottesdiensten anderer Kirchen und Konfessionen, zu denen keine Kirchengemeinschaft besteht, eingeladen, so erscheint ihre Teilnahem unter den nachfolgenden Voraussetzungen möglich:
- dass das Nichtbestehen von Kirchengemeinschaft nicht verschwiegen wird,
- dass ihnen keine Beschränkungen auferlegt werden, die volle Wahrheit des Evangeliums zu bezeugen,
- dass sie bei Verkündigung und Gebeten nichts zu billigen genötigt werden, was im Widerspruch zur Hl. Schrift und zum Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche steht,
- dass nicht Ärgernis und Verwirrung in der eigenen Gemeinde und Kirche entstehen.
Angesichts der gesamtkirchlichen Auswirkungen solcher praktizierten Gemeinsamkeit mit anderen Christen ist es ratsam, wenn sich Gemeinden und Pfarrer mit anderen Gemeinden ihres Kirchenbezirks und mit ihrem Superintendenten abstimmen.
Mit Sekten und nichtchristlichen Religionen ist ein gemeinsames gottesdienstliches Handeln von vornherein ausgeschlossen, weil mit ihnen nicht einmal eine teilweise Übereinstimmung in christlichen Grundlehren besteht.


Ökumenischer Rat der Kirchen
Ökumenischer Rat der Kirchen (ÖRK) / Weltkirchenrat / World Council of Churches
Der ÖRK wurde auf seiner ersten Vollversammlung in Amsterdam 1948 unter dem Eindruck des 2. Weltkrieges und einem gewachsenen Bewusstsein gesamtchristlicher Verantwortung gegründet. Als Vorläuferbewegungen gelten die Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung (Faith and Order), erstmals Lausanne 1927, und die Bewegung für Praktisches Christentum (Stockholm 1925).
Nach Artikel I seiner Verfassung versteht sich der ÖRK als „eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Die Anerkennung dieser sog. „Basisformel“ des ÖRK ist Voraussetzung zum Beitritt, der allen Kirchen offensteht, die darüber hinaus noch eine Reihe weiterer formaler Kriterien erfüllen müssen.
Die Ziele des ÖRK sind a) die sichtbare Einheit der Kirche, b) das gemeinsame Zeugnis sowie gegenseitige Unterstützung ihrer weltweiten missionarischen Aufgaben, c) das Eintreten für Menschen in Not, Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und d) die Anregung von Prozessen der Erneuerung der Kirchen.
Derzeit gehören 345 Mitgliedskirchen zum ÖRK, die insgesamt mehr als eine halbe Milliarde Christen umfassen. Die nationalen Kirchen- oder auch Christenräte, in Deutschland ist das die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK), können als Gliederungen des ÖRK auf nationaler Ebene angesehen werden. Die ACK in Deutschland fordert von ihren Mitgliedskirchen die Anerkennung der ÖRK-Basisformel.
Weder die römisch-katholische Kirche, noch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (und die Mehrheit der im Internationalen Lutherischen Rat [ILC] verbundenen Kirchen) gehören dem ÖRK an. In kritischer Distanz zum ÖRK befinden sich auch internationale evangelikale und charismatische Vereinigungen.
Die Kritik am ÖRK bezieht sich auf dessen Bestrebungen in Richtung auf eine nichtrömische, aber dennoch zentralistische „Superkirche“, seine einseitigen tagespolitischen Parteinahmen, seine theologisch-liberale Grundhaltung, seinen verfassungsimmanenten Unionismus, sowie seine Tendenzen zum Synkretismus.
Viele Promotionsordnungen deutscher evangelischer Fakultäten fordern die Mitgliedschaft in einer ÖRK-Kirche als Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion. Auch wenn diese Ordnungen unterschiedlich strikt angewendet werden, impliziert diese Regelung für Theologen, die zu (meist konservativen) Nicht-ÖRK-Kirchen gehören, eine akademische Diskriminierung. www.oikoumene.org


Ökumenische Trauung
Der volkstümlich verwendete Begriff ö.T. ist irreführend, da es ö.T.n in dem Sinne, dass konfessionsverschiedene Brautleute von zwei konfessionsverschiedenen Geistlichen im kirchenrechtlichen und geistlichen Sinn getraut würden, nicht gibt.
Konfessionsverschiedene Brautleute müssen sich immer entscheiden, ob sie eine lutherische Trauung im Beisein (und ggf. auch unter teilweiser Mitwirkung) eines evangelisch-landeskirchlichen bzw. römisch-katholischen Geistlichen oder eine anderskonfessionelle Trauung im Beisein (und ggf. auch unter teilweiser Mitwirkung) eines lutherischen Geistlichen wünschen.
Der nichtlutherische Teil benötigt für eine Trauung in der SELK eine Bescheinigung (Dimissoriale) seines Pfarramtes (bei röm.-kath. Brautleuten oft auch des zuständigen Bischofs), mit der die lutherische Trauung des nichtlutherischen Teils genehmigt und die Trauung anschließend auch kirchlich anerkannt wird.
Bei einer röm.-kath. Trauung im Beisein eines luth. Geistlichen übernimmt dieser zumeist die Traupredigt, während der röm.-kath. Geistliche die nach röm. Vorstellung für ein Zustandekommen des „Ehesakramentes“ erforderliche Zeugenfunktion (Traufragen, Ehebestätigung) übernimmt, wenn es sich um eine luth. Trauung handelt.
Auch Kirchglieder der SELK benötigen ein Dimissoriale ihres Pfarrers, wenn sie eine konfessionsverschiedene Ehe eingehen bzw. eine anderskonfessionelle Trauung wünschen.


Opfer
Vielleicht von lat operari = im Sinne von „der Gottheit dienen“, „Almosen geben“.
Wenn in der luth. Kirche von ‚Opfer‘ die Rede ist, dann zuallererst vom Opfer Jesu Christi am Kreuz auf Golgatha: Hier hat sich Gott selbst in seinem Sohn als Priester und Opfer zugleich für die Menschheit, die Schöpfung ein für allemal dargebracht, hat unsere Sünde auf sich genommen, gesühnt und getilgt. 2 Kor. 1,20: „Christus hat euch geliebt und sich selbst dar gegeben für uns als Gabe und Opfer.“
Mit dem Kreuzesopfer Jesu ist auch der Opferdienst des Alten Bundes, wie er vor allem im Jerusalemer Tempel bis zu dessen Zerstörung im Jahre 70 n.Chr. praktiziert wurde, hinfällig geworden und abgetan.
Das Kreuzesopfer Christi steht auch im Mittelpunkt der Feier des Hl. Abendmahles, das jedoch nach biblisch-lutherischer Überzeugung selbst kein Opfer ist. Wir empfangen im Sakrament den für uns geopferten Leib Christi und das für uns und unsere Sünden vergossene Blut Christi mit dem Brot und dem Wein und erhalten so geistlichen und leiblichen Anteil an den „Früchten“ des Kreuzesopfers: Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit.
Johann Gottfried Scheibel, einer der Väter der altlutherischen Kirche im 19. Jhdt., konnte in diesem Sinne vom Abendmahl als „Opfermahl“ sprechen.
Die Unüberbietbarkeit und Einzigartigkeit des Kreuzesopfers Christi bringt es mit sich, dass in der luth. Kirche von ‚Opfer‘ und ‚opfern‘ nur in einem uneigentlichen, übertragenen Sinne gesprochen wird. Beispielsweise, wenn die Geldsammlung im Gottesdienst als ‚Dankopfer‘ bezeichnet wird oder der Gottesdienst als solcher als ein ‚Lobopfer‘.

Lexikon - N


Nicaenum
→ Credo


Nonne
→ Diakonisse → Mönch


Norma normans, norma normata
Unter norma normans (normierende Norm) versteht man in der luth. Kirche die Heilige Schrift, Gottes Wort: Dies ist die Norm, die alle anderen Normen bestimmt und an der alle anderen Normen in der Kirche gemessen werden.
Jede andere Norm, einschließlich der kirchlichen Bekenntnisse ist „norma normata“, normierte Norm, die sich an der norma normans messen lassen muss.
Hierzu Prof. Dr. Achim Behrens (Luth. Theol. Hochschule Oberursel):
„Was denn nun? „Schrift und Bekenntnis“ gelten in der SELK als bestimmender Zweiklang. Doch wie passt das mit dem von Luther geprägten “Sola scriptura” – “Allein die Schrift” – zusammen? Prof. Dr. Achim Behrens von der Lutherischen Theologischen Hochschule in Oberursel erklärt die Zusammenhänge.
Die lutherische Kirche bindet sich an die Heilige Schrift, die Bibel als Gottes Wort und an die Lutherischen Bekenntnisschriften. Damit sind die Normen klar benannt, an denen die theologische Lehre der Kirche sich messen lassen muss. Auf der anderen Seite gibt es seit der Reformationszeit die Formel sola scriptura – allein die Schrift. Nur Gottes Wort in der Bibel – und nicht die kirchlichen Traditionen oder Aussagen des Papstes oder anderer kirchlicher Autoritäten –  sollte begründen, was eigentlich den christlichen Glauben ausmacht. So wurde das sola scriptura zu einer Art Parole der Lutheraner und dann auch aller anderen evangelischen Christen. Nun stehen sich auf der einen Seite „Schrift und Bekenntnis“ und auf der anderen Seite „Allein die Schrift“ scheinbar gegenüber. Müsste man sich nicht eigentlich entscheiden? Geht das zusammen: Schrift und … und Allein die Schrift?
Ja, es geht. Es kommt nur darauf an, wie Schrift und Bekenntnis einander zugeordnet sind. Die Bibel ist kein theologisches Lehrbuch. Hier werden Geschichten erzählt, Psalmen gebetet, Gesetze erlassen, Briefe geschrieben, Prophetenworte gesammelt und vieles mehr. Die Bekenntnisse sortieren das alles systematisch, sozusagen nach Themen: In den Bekenntnissen drückt die lutherische Kirche verbindlich aus, was sie über Gott, den Menschen, die Sünde, Christus, die Kirche und die Sakramente lehrt. Aber alle diese Aussagen kommen aus der Schrift – und zwar nur aus der Schrift (sola scriptura); denn eine andere Erkenntnisquelle als die Bibel gibt es für die Theologie nicht. Hier macht sich der unsichtbare Gott sicht- und hörbar. So ist die Bibel die Quelle, und die Bekenntnisschriften sind Schalen, in die das lebendige Wasser gefüllt wird. Die Bibel ist Gottes Wort, die Bekenntnisse sind Auslegung dieses Wortes als kirchliche Lehre. Weil die Bekenntnisse sachgerechte Auslegung der Heiligen Schrift sind, sind sie für Lehre und Lehrer der Kirche auch verbindlich. Allerdings ist nun klar: Wenn von Schrift und Bekenntnis die Rede ist, dann steht die Schrift immer an erster Stelle. Aus ihr fließt das Wasser des Lebens in die Bekenntnisse, nicht umgekehrt. Und so halten die Bekenntnisse selber fest, dass sie immer an der Heiligen Schrift selbst zu messen und zu prüfen sind. Wenn wir also unser Bekenntnis ernst nehmen, dann will es uns immer wieder zum Bibellesen ermutigen und in die Bibel hineinführen.
Nun finden sich aber neben dem „Allein die Schrift“ (sola scriptura) drei weitere „Alleins“, die als typisch lutherisch gelten: Allein Christus (solus Christus), Allein durch das Wort (verbo solo) und Allein durch den Glauben (sola fide). Es scheint so, als bildeten alle diese „Solisten“ in Wirklichkeit einen Chor. Wie ernst zu nehmen ist dann der Exklusivanspruch Allein jeweils noch? Oder ist das alles nicht ein Paradox?
Auch hier kommt es auf das richtige Verhältnis dieser vermeintlichen Exklusivansprüche zueinander an. Die Heilige Schrift, die Bibel ist nicht aus formalen Gründen die alleinige Quelle für den christlichen Glauben, sondern wegen ihres Inhalts. Allein Christus ist mit seinem Kommen in die Welt, seinem Leben, Sterben und Auferstehen der Grund für die Gerechtigkeit vor Gott und damit für ein erlöstes Leben der Menschen. „Nimm Christus aus der Schrift – was bleibt dir noch?“, fragte Martin Luther einmal. Christus ist nun aber nicht nur ein Mann, der vor zweitausend Jahren in Nazareth lebte. Vielmehr erkennt die Christenheit in diesem Jesus Gott selbst, der Mensch wurde und dessen Tod und Auferweckung die Menschen von der Macht der Sünde und des Todes befreit – auch heute noch. Dies aber erkennen wir nicht durch unsere frommen Gefühle, unser intensives Nachdenken oder Forschen. Nein, dass wir Sünder sind und in Christus erlöst werden, das muss uns gesagt werden. Allein durch das Wort gelangen Menschen zu dieser Einsicht und zur herrlichen Freiheit der Kinder Gottes. So ist dieses Wort noch mehr als die Bibel. Es ist die mündliche Verkündigung, die Weitergabe der alten Wahrheiten in unser heutiges Leben, die lebendige Stimme des Evangeliums. Dieses Wort kann man sagen und hören – und wir sollen es auch verstehen. Deshalb hat ja Luther die Bibel auch ins Deutsche übersetzt und der Predigt im Gottesdienst mehr Raum geschaffen. Aber dieses verkündigte Wort Gottes zielt nicht nur auf unseren Verstand. Vielmehr wird der wesentliche Inhalt – Christus ist dein Retter, Bruder und Herr – allein durch den Glauben begriffen und ergriffen. Nicht unsere Werke und nicht unsere Mitwirkung an einer Weltverbesserung Gottes, sondern nur unser Vertrauen auf Christus allein bahnt uns den Weg in die Ewigkeit und lässt uns hier schon als Erlöste leben.
„Schrift und Bekenntnis“, „Allein die Schrift“, „Allein Christus“, „Allein durch das Wort“, „Allein durch den Glauben“ – das ist nicht die verwirrende Versammlung von Solisten, sondern das ist ein mehrstimmiger Chor. Im Zusammenklang dieser „Soli“ entsteht eine Harmonie, die uns Christen auf die einzige Quelle unseres Glaubens (die Schrift) und den einzigen Grund unseres Glaubens (Christus) hinweist und dabei zugleich die Ehre Gottes  besingt – Soli Deo Gloria.“
(http://ag2017.selk-deutschland.de/?p=695)

Lexikon - M


Maria
Maria im Glauben der lutherischen Kirche
1. Maria ist die Garantin für die wahre Menschheit Jesu Christi.
Sie ist die Mutter des wahren Menschen Jesus und des wahren Gottes Jesus.
Von daher kann sie zurecht „Mutter Gottes“ genannt werden.
Luther: „Ich kenne keinen anderen Gott als den, der an seiner Mutter Brust saugt.“
2. Maria ist Zeugin des Evangeliums.
Vermutlich ist Maria die Hauptzeugin für den Evangelisten Lukas bei der Abfassung seines Evangeliums gewesen. Das zeigt die außergewöhnlich häufige Erwähnung Marias im Lukas-Evangelium und die Art der Fakten, die Lukas erwähnt: Sie können nur von Maria selbst stammen.
3. Maria ist ein Vorbild des Glaubens und darin ein Urbild der Kirche.
a) Sie empfängt den Glauben aus Gottes Hand und läßt sich mit Gottes Geist füllen.(Magnificat)
Sie nimmt Gottes Wort auf und bewegt es in ihrem Herzen, bis es seine Kraft entfaltet.
Sie folgt Jesus bis unter das Kreuz.
b) Maria ist außerdem die herausragende Frauengestalt des Neuen Testamentes und darin auch ein Urbild der glaubenden, vertrauenden, das Evangelium in ihrem Herzen bewegenden und davon zeugenden Frau.
c) Maria ist ein wichtiges Beispiel für Gottes gnädiges Erwählungshandeln: Er erwählt eine schwache Frau, um seinen Heilsplan auszuführen. Maria ist im Neuen Testament darum für alle Menschen ein Beispiel dafür, daß Gottes Kraft in den Schwachen mächtig ist.
4. Aussagen der lutherischen Bekenntnisschriften zu Maria, die vielleicht erstaunlich wirken:
a) Sie ist „der höchsten Ehren Würdigste“, die „selige Jungfrau“.
Apologie des Augsburgischen Bekenntnisses: „Wenn sie auch der höchsten Ehren Würdigste ist, will sie doch nicht Christus gleichgestellt werden, sondern sie will vielmehr, daß wir ihre beispielhaften Taten im Auge haben und umfassen. Aber die Erfahrung selbst bestätigt, daß nach der öffentlichen Meinung die selige Jungfrau ganz und gar an die Stelle Christi getreten ist. Die Menschen riefen sie an, vertrauten auf ihre Barmherzigkeit, wollten durch sie Christus versöhnen, wie wenn jener nicht der Versöhner, sondern nur der schreckliche Richter und Rächer wäre.“ (Unser Glaube, 278)
b) Maria betet im Himmel für die Kirche
Apologie (s.o.): „Wie sehr wir auch zugestehen, daß die selige Maria für die Kirche betet, nimmt sie aber deswegen selbst die Seelen im Tode auf, besiegt sie den Tod, macht sie lebendig? Was tut Christus, wenn das die selige Maria tut?“ (Unser Glaube, 278)
c) Maria ist auch nach der Geburt Jesu Jungfrau geblieben
Konkordienformel SD VIII: „Um dieser persönlichen Vereinigung und Gemeinschaft willen der Naturen hat Maria, die hochgelobte Jungfrau, nicht nur einen puren lauteren Menschen, sondern einen solchen Menschen, der wahrhaftig Gottes Sohn des Allerhöchsten ist, geboren, wie der Engel bezeugt. Der erzeigt seine göttliche Majestät auch im Mutterleib dadurch, daß er von einer Jungfrau unverletzt ihrer Jungfrauschaft geboren wurde; darum ist sie wahrhaftig Gottes Mutter und gleichwohl ist sie Jungfrau geblieben.“
5. Die römisch-katholischen Irrlehren bezüglich Marias
a) Maria sei von ihren Eltern bereits ohne Erbsünde empfangen worden („Unbefleckte Empfängnis“) Dagegen muß festgehalten werden: Maria ist ein Mensch, der nicht frei von Erbsünde empfangen wurde, sondern die Vergebung und Erlösung allein durch Christus in jeder Hinsicht genau so nötig hat wie jeder andere Mensch auch.
b) Maria sei nach ihrem Tode unmittelbar mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommen worden und dort von Gott zur „Himmelskönigin gekrönt“ worden. („Mariä Himmelfahrt“)
Dagegen muß festgehalten werden: Maria ist gestorben wie jeder Mensch. Über ihren Tod berichtet die Bibel nichts. Sie wird am Jüngsten Tage auferweckt und durch das Gericht Gottes hindurch allein aus Glauben, allein aus Gnaden, allein um Christi Willen gerechtfertigt und gerettet.
c) Maria sei eine „Mittlerin der Gnaden“, an die man sich im Gebet wenden und von der man Hilfe, Schutz und Vermittlung gegenüber Christus erhoffen, erbitten und erwarten könne.
Dagegen ist festzuhalten: Christus ist nach dem Zeugnis der Schrift der einzige Mittler und Hoherpriester, den wir im Gebet anrufen, und von dem wir Hilfe, Schutz, Rettung und Erlösung erwarten sollen.
Maria im Gebet anzurufen ist uns nicht gesagt. Gebete richten sich an Gott, den Vater, durch Jesus Christus, unseren Herrn.


Marienverehrung, lutherische
→ Maria


Melanchthon, Philipp
Ende August 1518 ging zum ersten Mal ein junger Mann durch die Straßen Wittenbergs, von schmächtiger Gestalt, selbst für damalige Verhältnisse recht klein und zudem mit einem leichten Sprachfehler behaftet. Auf den ersten Blick löste er wenig Begeisterung aus. Doch der neue Professor für griechische Sprache bewies gleich mit seiner Antrittsvorlesung, dass er eine Riese im Geist war. „Über die Umgestaltung des Unterrichts der Jugend“ lautete der Titel, den der Mann, der als Philologe, Philosoph, Theologe und Dichter der Ehrentitel des „Praeceptor Germaniae“, des Lehrers Deutschlands erhalten hat.
Philipp Melanchthon war damals 21 Jahre alt. Als ein Wunderkind im wahrsten Sinne des Wortes war er von dem berühmten Humanisten Reuchlin, einem Verwandten von ihm, gefördert worden. Im Jahr 1507 in Bretten geboren, galt er als begabtester Schüler der Lateinschule in Pforzheim und bezog mit 12 Jahren die Universität Heidelberg. Schon drei Jahre später hätte er den Grad eines Magister artium erreicht haben können, er musste aber warten, bis er 17 wurde. Gleich darauf begann er, selbst Unterricht in den klassischen Sprachen zu geben.
In Wittenberg wurde Melanchthon der Freund des deutlich älteren und deutlich kräftigeren Martin Luther wurde. Luther nannte ihn „seinen kleinen Griechen“ und ermutigte ihn, auch den Grad des „Baccalaureus biblicus“ zu erwerben, um theologische Vorlesungen halten zu können.
Unter den Mitstreitern Luthers nimmt Melanchthon sicher den wichtigsten Platz ein, auch wenn seine Auffassungen im Laufe der Zeit nicht in jedem Punkte mit denen seines Freundes übereinstimmten, speziell in der Lehre vom Abendmahl.
Melanchthon ist auch dafür zu rühmen, die erste reformatorische Dogmatik verfasst zu haben, die „Loci communes“ von 1521. Und nicht zuletzt verdankt die lutherische Kirche ihm drei ihrer Bekenntnisschriften, nämlich die „Augsburgischen Konfession“, deren „Apologie“ und den „Tractatus de potestate et primatu papae“.
Der „Magister Philippus“ war ein geschickter Diplomat, wegen seiner Bildung, und auch, weil er von manchmal etwas zu friedliebender Natur war. Auch war er von der römischen Gegenseite besser zu akzeptieren als ein entlaufener Mönch und Priester wie Luther.
Melanchthons Eheschließung 1520 war darum auch unproblematisch. Es gingen aus ihr vier Kinder hervor.
Am 19.4.1560 starb er und wurde in der Schlosskirche in Wittenberg beigesetzt.
(nach: Dr. Andrea Grünhagen)


Messe
Eine, vor allem in der römisch-katholischen Kirche übliche Bezeichnung für den Hauptgottesdienst mit Predigt und Feier des Hl. Abendmahls.
Auch in der SELK ist die Bezeichnung ‚Messe‘ nicht ganz und gar ungebräuchlich. So lautet z.B. der Untertitel der Ev.-luth. Kirchenagende I der SELK „Die heilige Messe der evangelisch-lutherischen Kirche“.
„Messe“ ist eine Eindeutschung des lateinischen „missa“, was soviel wie „Sendung“ bedeutet.
Der Schlusssatz der alten und der römischen Messe bis heute lautet: „Ite, missa est – Geht hin, das ist die Sendung“.
Im lutherischen Hauptgottesdienst ist dies der „vorletzte Satz“ in der Form „Gehet hin im Frieden des Herrn“, worauf der Segen als letztes Wort folgt.
Vielleicht lässt sich diese Verschiebung vom „Vorletzten“ zum „Letzten“ auch so deuten, dass unsere irdischen Gottesdienste eben nicht vom Tun des Menschen, sondern vom Handeln Gottes an den Menschen gekennzeichnet sind.
In den luth. Bekenntnisschriften ist die Bezeichnung M. für den Sakramentsgottesdienst durchgängig. So heißt es z.B. im Augsburgischen Bekenntnis, Artikel 24:
„Man wirft den Unseren zu Unrecht vor, sie hätten die Messe abgeschafft. Denn es ist offenkundig, dass die Messe, ohne uns rühmen zu wollen, bei uns mit größerer Andacht und mit mehr Ernst  gehalten wird als bei den Gegnern. … So ist auch an der öffentlichen Zeremonie der Messe keine  nennenswerte Änderung vorgenommen worden, außer dass an einigen Orten deutsche Gesänge  neben dem lateinischen Gesang gesungen werden, um das Volk dadurch zu belehren und einzuüben.  Denn alle Zeremonien dienen in erster Linie dazu, dass das Volk dadurch lernt, was von Christus zu  wissen notwendig ist.“


Messias
→ Christus


messianische Juden
Der Begriff "Messianische Juden" (engl. Messianic Jews, hebr. jehudim meschichim) ist seit den 70er Jahren sowohl Selbstbezeichnung als auch generell üblich gewordene Bezeichnung für eine in sich heterogene Gruppe von "an Jesus glaubender Juden".
Davor fand eher die Bezeichnung "hebräische Christen" (engl. Hebrew Christians) Verwendung. Die Verwendung des Wortes "Christ" in der Selbstbezeichnung wird heute in aller Regel vermieden oder bewusst abgelehnt.
Die Erscheinungsform des messianischen Judentums hängt wohl wesentlich mit der massenhaften Emigration von Juden aus der Sowjetunion in den 70-er Jahren nach Israel und ins westliche Ausland zusammen, wo -wie auch nach späteren Auswanderungswellen- die Begegnung solcher oftmals religiös ungeprägten Juden mit missionarisch aktiven "Evangelikalen" möglich wurde.
In einem engeren Sinne kann man als Judenchristen aber auch solche Christus- bzw. Jesusgläubigen bezeichnen, die außer ihrem Christus- bzw. Jesusbekenntnis auch eine jüdisch strukturierte Theologie und Lebenshaltung als grundlegend und unverzichtbar erachte(te)n, z.B. die Einhaltung der alttestamentlichen Gesetzesvorschriften über die Beschneidung, die Speisegebote und den Sabbat.
Simon Mimouni unterscheidet ein heterodoxes Judenchristentum, das die Messianität Jesu, nicht aber seine Gottheit anerkennt von einem orthodoxen Judenchristentum, das die Gottheit Jesu anerkennt.
In der Definition der Jüdischen Allianz aus dem Jahr 1957, die die Taufe ausdrücklich erwähnt, handelt es sich bei "Judenchristen (...) um Menschen jüdischer Herkunft, die an Jesus Christus als den Messias Israels und ihren persönlichen Heiland glauben und auch ihre Zugehörigkeit zum alten Gottesvolk nach der Taufe bejahen."
Messianische Juden, die an den dreieinigen Gott der Bibel und Jesus Christus, den Sohn Gottes, als ihren Herrn glauben und getauft sind, sind aus lutherischer Sicht wie andere christliche Gruppen und Konfessionen anzuerkennen.
Die konfessionelle Indifferenz der (meisten) jüdisch-messianischen Gemeinden bzw. die Schwierigkeit einer Zuordnung jüdisch-messianischer Gemeinden zu einer der klassischen Konfessionsfamilien erschwert es aus lutherischer Sicht, Beziehungen zu pflegen, die über diejenigen hinausgehen, die auch innerhalb der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland möglich und üblich sind.200
Besondere theologische Lehren und Glaubensinhalte, die von messianisch-jüdischen Gemeinden vertreten werden, sich aber auch in den Lehrkonzepten anderer christlicher, z. B. freikirchlicher Gruppierungen finden, sind hier nicht gesondert zu behandeln.
Dass Juden sich in dem angesprochenen Sinne zu Jesus Christus bekennen, ist eine schon im Neuen Testament eröffnete Möglichkeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit aggressive Formen der Judenmission im oben verworfenen Sinne bejaht würden.
Für (Heiden-)Christen ist jedenfalls auch zu bedenken, dass aus jüdischer Sicht Menschen jüdischer Herkunft ihre jüdische Identität verlieren, wenn sie sich zu Jesus von Nazareth als ihrem Messias bekennen.
Die Übernahme von Kultus und Gebräuchen messianisch-jüdischer Gemeinden durch gebürtige Heidenchristen ist nicht sinnvoll und steht in der schon von Paulus bekämpften Gefahr, das Heil in Gesetzesobservanz statt in Christus zu suchen.


Missbrauch
→ Kindesmissbrauch

Lexikon - L


Laie

Von griechisch λαός [laós] „Volk“ über λαϊκός [laikós] „zum Volk gehörig“; kirchenlateinisch laicus = der (kirchliche) Laie im Sinne von „nicht geweiht/ordiniert“.
Der Begriff L. ist auch in der SELK teilweise gebräuchlich, um in kurzer Weise zwischen ordinierten und nichtordinierten Christen zu unterscheiden.
Er ist jedoch missverständlich, weil er im alltäglichen Sprachgebrauch den Unterschied zum „Fachmann“ markiert und im kirchlichen Kontext verkennt, dass es sowohl nichtordinierte Männer wie auch Frauen gibt, die auf dem Gebiet der Theologie ausgewiesene Fachleute, also definitiv keine „Laien“ sind.


Laienkelch
Bereits in der alten Kirche nahm die Häufigkeit des Kommunionempfangs durch die Gläubigen ab. Die Einrichtung besonderer „Kommunionsonntage“ (vor allem die hohen Feste, insbesondere Ostern) führte dazu, dass zu diesen Terminen so viele Gläubige das Sakrament empfingen, dass vor allem bei der Kelchkommunion die Gefahr des Verschüttens groß war und man daher die Kelchkommunion zu vermeiden suchte.
Als der böhmische Reformator Jan Hus (*um 1360) dann aus theologischen Gründen die verpflichtende Gläubigenkommunion unter beiderlei Gestalt forderte, reagierte die Westkirche auf dem Konzil von Konstanz (1415) mit einem formalen Kelchverbot für Laien.
Für Luther und die lutherischen Bekenntnisse gehört die Laienkelchkommunion zum schrift- und stiftungsgemäßen Gebrauch des Altarsakramentes. Der sog. „Kelchentzug“ wird theologisch abgelehnt. Die Kommunion unter beiderlei Gestalt war daher nicht nur den Priestern vorbehalten, sondern auch den Laien und gehört zu den sichtbaren Kennzeichen eines lutherischen Gottesdienstes.
Die römisch-katholische Kirche lockerte mit dem 2. Vatikanischen Konzil das Laienkelchverbot insofern, als es die Kelchkommunion der Laien nach kirchlicher Ordnung als „sehr wünschenswert“ und insofern bei bestimmten Anlässen (z.B. Brautmessen, am Gründonnerstag und in der Osternacht) empfehlenswert bezeichnet.
In der lutherischen Kirche wird den Kommunikanten nur dann der Kelch nicht gereicht, wenn z.B. medizinische Gründe (Alkoholunverträglichkeit) dies rechtfertigen oder trockene Alkoholiker präventiv auf den Kelch ausdrücklich verzichten. Die theologische Problemstellung der Kommunion unter nur einer Gestalt (des Leibes Christi) wird aus seelsorglichen Gründen in solchen Fällen ausgeblendet, bleibt aber bestehen.


Lektionar
→ Lesungen, gottesdienstliche; Perikopen
Unter einem Lektionar (von lat. lectio = Lesung) versteht man ein Buch, das die gottesdienstlichen Lesungen aus dem Alten und Neuen Testament enthält.
Ursprünglich wurden die gottesdienstlichen Lesungen (Altes Testament, Epistel, Evangelium) aus der (Voll-)Bibel vorgetragen.
Die Praxis, die gottesdienstlichen Lesungen in einem Lektionar zu sammeln, ist seit dem 5. Jahrhundert nachweisbar.
Eine Sonderform des Lektionars ist Evangeliar, oft sehr prächtig gestaltete und gebundene Bücher, die nur die vier Evangelien enthalten.
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wird das von der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) herausgegebene „Lektionar für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden“ (Hannover 2004) verwendet, wobei allerdings eine Reihe von Perikopen (von griech. perikoptein = ringsum abschneiden: Abschnitt) durch Einlegeblätter für den gottesdienstlichen Gebrauch zu ersetzen, zu ändern oder zu ergänzen sind.
Die SELK wird nach Vorliegen des von der EKD herausgegebenen neuen Perikopenbuches (2017/2018) entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das neue Lektionar einführt.


Lektor
Das Amt des Lektors ist ursprünglich eine der fünf sog. niederen Weihestufen der alten und der römisch-katholischen Kirche (RKK). (Dazu gehörten: Ostiarier, Lektoren, Exorzisten, Akolythen und Subdiakone.) In der RKK wurden die niederen Weihestufen 1973 durch die Liturgiereform des 2. Vatikanischen Konzils abgeschafft.
In der SELK sind Lektoren bzw. Lektorinnen besonders geschulte (Lektorenschulungen, Theol. Fernkurs der SELK) Gemeindeglieder, die alle oder Teile der gottesdienstlichen Lesungen (aus dem Alten Testament, den apostolischen Briefen und teilweise auch den Evangelien) im Gottesdienst vortragen. Außerdem halten Lektoren auch Lesegottesdienste, also Wortgottesdienste, bei denen von einem Pastor verfaßte Predigten in einem liturg.-gottesdienstlichen Rahmen vorgelesen werden.
Das Lektorenamt können in der SELK befähigte Männer und Frauen gleichermaßen innehaben.
Sie werden zu diesem Dienst in einem gottesdienstlichen Akt gesegnet (→ Segnung).


Lesungen, gottesdienstliche
→ Lektionar; Perikopen


Leuenberger Konkordie
Ob auf der Internetseite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder im Evangelischen Gesangbuch (EG): Unter der Überschrift „Bekenntnisse“ findet man dort neben den altkirchlichen Bekenntnissen, dem lutherischen Kleinen Katechismus, dem reformierten Heidelberger Katechismus, dem Augsburgischen Bekenntnis, der Barmer Theologischen Erklärung (und dem Stuttgarter Schuldbekenntnis) auch die sog. „Leuenberger Konkordie“.
Die Leuenberger Konkordie ist also ein (genau genommen: das) Bekenntnis der EKD. Die EKD selbst ist damit Kirche, deren Bekenntnisbasis die Leuenberger Konkordie ist. Dass die EKD selbst eine Kirche (und nicht nur ein Dachverband unterschiedlicher konfessioneller Landeskirchen) sei und die Leuenberger Konkordie das Basisbekenntnis dieser (Unions-) Kirche, wird inzwischen auch offen eingeräumt.
Die EKD-Synode beschloß am 9. November 2014 mit großer Mehrheit und erstmals in dieser Deutlichkeit: Die EKD ist „auf der Basis der Leuenberger Konkordie eine Kirchengemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen und als solche Kirche“.
Die Leuenberger Konkordie als Basisbekenntnis steht also in der EKD über den historischen konfessionellen Bekenntnissen der lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen.
Auch jede einzelne, ihrem Selbstverständnis nach lutherische Landeskirche zählt nicht nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur EKD, sondern auch aufgrund ihrer Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie und ihrer Mitgliedschaft in der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ (GEKE; früher „Leuenberger Kirchengemeinschaft“) in Kirchen-, also Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit nichtlutherischen Kirchen und Gemeinschaften (darunter Presbyterianer, Methodisten, Waldenser).
Auf der Basis der Leuenberger Konkordie gelten sich theologisch widersprechende Bekenntnisse (wie z.B. das Augsburgische Bekenntnis und der Heidelberger Katechismus) in diesen Kirchen gleichermaßen. Damit erweisen sich auch die ihrem Selbstverständnis nach lutherischen Landeskirchen als unierte Kirchen.
Im schweizerischen Ort Leuenberg verpflichteten sich 1973 viele europäische protestantische Kirchen zu gegenseitiger Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft auf der Grundlage der nach dem Tagungsort „Leuenberger Konkordie“ genannten Bekenntnis. Sie gestanden zu, dass es in vielen einzelnen Lehrfragen noch Differenzen gebe, vereinbarten aber, dass man solche Lehrdifferenzen auch nach und nach bearbeiten könne, nachdem bereits Kirchengemeinschaft festgestellt sei und praktiziert werde. Wesentlich sei, dass man im „gemeinsamen Verständnis des Evangeliums“ als dem „Grund des Glaubens“ übereinstimme. Da dies der Fall sei, gälten auch die gegenseitigen Verwerfungen des 16. Jahrhunderts nicht mehr.
Problematisch an dieser Konkordie ist nicht das Ziel geistlicher Gemeinschaft, sondern die Methode dazu. Man einigte sich nämlich nicht über die vielen, zwischen den Konfessionen umstrittenen und sie trennenden Lehrfragen, sondern lediglich über eine philosophische Unterscheidung zwischen „Grund“ und „Ausdruck“ des Glaubens und legte fest:
 „Ausdruck“ des Glaubens ist die Lehre der Kirche, sind die Bekenntnisse, die Verfassung, die Liturgie. Hierin, so „Leuenberg“, muß man nicht übereinstimmen, um trotzdem Kirchengemeinschaft feststellen und praktizieren zu können.
Friedrich Hauschildt, Präsident des Kirchenamtes der VELKD und einer der drei Vizepräsidenten des Amtes der EKD, sagt es unverhohlen: „Die Einigkeit im Glauben ist in der Tat Voraussetzung von Kirchengemeinschaft. Der Konsens in der Lehre ist es nicht.“
Der Lehrkonsens ist jedoch nach Artikel 7 des Augsburgischen Bekenntnisses von 1530 die Voraussetzung zur Feststellung und Praxis von Kirchengemeinschaft. Einigkeit, Einmütigkeit, Konsens ist nach der Überzeugung der (konkordien-)lutherischen Kirche über die Inhalte der im Konkordienbuch gesammelten kirchlichen Bekenntnisse erforderlich, bevor Kirchengemeinschaft festgestellt werden kann. Bekenntnisgemeinschaft ist die Voraussetzung für Kirchengemeinschaft.
Methodik und Inhalte der Leuenberger Konkordie sind mit dieser Grundüberzeugung nicht vereinbar. Deshalb hat die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) die Leuenberger Konkordie auch nie unterzeichnet.
Die SELK ist geschichtlich aus dem theologischen Widerstand gegen die schrift- und bekenntniswidrige Union zwischen bekenntnisverschiedenen Konfessionskirchen (lutherische und reformiert-calvinistisch) erwachsen. Diesem Widerstand lag und liegt die Überzeugung zugrunde, dass biblische Wahrheit und unbiblischer Irrtum nicht zugleich in ein und derselben Kirche gleichberechtigte Geltung beanspruchen können.
Heute ist die SELK in Deutschland (neben neben den Kirchen, mit denen sie in Kirchengemeinschaft steht) die einzige unionsfreie konkordienlutherische Kirche, in der die lutherischen Bekenntnisse noch uneingeschränkt in Geltung stehen, auf die ihre Pfarrer bei der Ordination (ohne jede Einschränkung) verpflichtet werden und deren Glaube, Lehre, gottesdienstliche und kirchliche Praxis an diesem Maßstab gemessen wird.
Die SELK sieht sich jedoch mit allen lutherischen Christen in der EKD, die sich der Leuenberger Konkordie nicht verpflichtet sehen und jeden Unionismus ablehnen, in Glauben, Lehre und Bekenntnis einig und versteht sich als geistliche Heimat aller lutherischen Christen in Deutschland, die sich wie sie an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testamentes als an das unfehlbare Wort Gottes und an die im Konkordienbuch gesammelten Bekenntnisse der Kirche binden, weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist.


lex orandi – lex credendi
lat. “Gesetz des Betens – Gesetz des Glaubens”.
Mit dieser Kurzform (der altkirchlichen Regel ‚lex supplicandi statuat legem credendi) soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Liturgie der Kirche (Gesangbuchlieder, Gebete, Gottesdienstformen usw.) in Übereinstimmung mit Lehre und Bekenntnis der Kirche stehen muss und kein davon losgelöstes „Eigenleben“ führen darf. Und umgekehrt. Nichts darf zur Liturgie gehören, was nicht mit der Lehre im Einklang steht und ihr nicht Ausdruck gibt; nichts soll gelehrt werden, was nicht zur Anbetung, Bitte und Lobpreis führt.


Liturgische Gewänder
Unter L.G.n versteht man die Amtskleidung des Pastors und der weiteren am liturgischen Dienst beteiligten Personen (Lektoren, Ministranten usw.). Die L.G. entwickelten sich ursprünglich aus der römischen Alltagskleidung.
In der SELK tragen die Pastoren in Entsprechung zu einer kirchlichen Ordnung (KO 1154.1) während der Gottesdienste immer liturg. Gewänder, weitere Helfer können liturg. Gewandung tragen.
Zulässig sind: Albe, Kasel und Stola, schwarzer oder weißer Talar (Albe, Mantelalbe) mit Stola, schwarzer Talar bzw. Soutane mit Chorhemd und Stola, schwarzer Talar mit Beffchen.
Das Barett, das im Freien (z.B. bei Beerdigungen) getragen wird,  gehört zur Amtskleidung des Pfarrers.
Über die in einer Kirchgemeinde übliche lit. Gewandung des Pfarrers befindet in der SELK die Gemeindeversammlung (also nicht der Pfarrer allein).


Luther
hier nur: Bedeutung und Stellung Luthers in der SELK
Dr. Martin Luther (* 10. November 1483 in Eisleben; † 18. Februar 1546 in Eisleben) war der Reformator der abendländischen Kirche.
Obwohl die SELK sich sehr bewusst als „lutherische“ Kirche (im Sinne von und als Synonym für ‚evangelisch, katholisch, orthodox‘) versteht und den Namen des Reformators in ihrem Kirchennamen führt, ist sie weit davon entfernt, um die Person Luthers irgendeinen Kultus zu pflegen.
So gibt es z.B. keinen gottesdienstlich begangenen Tag, der Geburt, Tod oder Leben Luthers zum Anlass nimmt.
Von den schriftlichen Werken und Ausführungen Luthers haben in der SELK nur diejenigen kirchliche (Lehr-)Verbindlichkeit, die Bestandteil des Konkordienbuches, also der Sammlung der luth. Bekenntnisschriften geworden sind: Der Große und Kleine Katechismus und die Schmalkaldischen Artikel.
Luther wird geachtet und geehrt als Reformator und  Lehrer der Kirche, dem es durch Gottes Geist geschenkt wurde, das Evangelium von der Gnade Gottes in Jesus Christus, die Rechtfertigung des Sünders allein durch Christus, allein durch den Glaube, allein aus Gnade und ohne eigene (menschliche) Verdienste und Leistungen neu zu erkennen und zu verkündigen.
Keinesfalls wird Luther als „Gründer der lutherischen Kirche“ angesehen, die nicht im 16. Jahrhundert „gegründet“ wurde, sondern sich als durch Gottes Wort und Geist erneuerte Fortsetzung der einen ungeteilten Kirche des Abendlandes versteht.


Lutherische Beiträge (Zeitschrift)
Die Lutherischen Beiträge (LuthBeitr) sind eine konfessionelle lutherisch-theologische Quartalszeitschrift im Raum der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).
Die Lutherischen Beiträge wenden sich sowohl an Theologen und interessierte Christen.
Lutherische Theologie und Lehre werden auf der Grundlage der Heiligen Schrift als dem unfehlbaren Wort Gottes und der Bekenntnisschriften der ev.-luth. Kirche dargeboten.
Herausgeber und Redaktion sind dem lutherischen Bekenntnis verpflichtet, wie es im Konkordienbuch der Lutherischen Kirche zusammengefasst ist. Sie sind Pastoren und Theologen aus der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche bzw. ihrer Schwesterkirchen. Schriftleiter ist (2017) Pfr. Andreas Eisen.
Der jährliche Bezugspreis beträgt (2017) € 24,- für Studierende € 12,-.
Homepage: www.lutherischebeitraege.de


Lutherische Kirche (Zeitschrift)
Die ‚Lutherische Kirche‘ (volkstümliche Abkürzung ‚LuKi‘) ist das offizielle Kirchenblatt der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). Sie erscheint monatlich
Chefredakteurin ist Pastoralreferentin Dr. Andrea Grünhagen.
Das Kirchenblatt enthält neben aktuellen Informationen und Berichten auch geistlich-theologische Beiträge und die Amtlichen Bekanntmachungen der SELK.
Der jährliche Bezugspreis beträgt (2017) € 23,80.
Homepage: lutherischekirche.de


Lutherische Theologie und Kirche (Zeitschrift)
Lutherische Theologie und Kirche (LuThK) ist eine Vierteljahreszeitschrift für eine an Schrift und Bekenntnis gebundene lutherische Theologie, die von der Fakultät der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) herausgegeben wird.
Schriftleiter ist (2017) Prof. Dr. Achim Behrens.
Der jährliche Bezugspreis beträgt € 23,90.
Homepage: lthh.de/home/publikationen/luthki


Lutherische Theologische Hochschule Oberursel (LThH)
Die Lutherische Theologische Hochschule (LThH) in Oberursel/Taunus ist eine kirchlich gebundene Ausbildungsstätte; sie wird getragen von der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). Die LThH steht allen Studierenden der Evangelischen Theologie offen.
Als Mitglied des Evangelischen Fakultätentages achtet sie auf die Einhaltung der Maßstäbe wissenschaftlich-theologischen Arbeitens wie die staatlichen Hochschulen.
Die Theologie der Hochschule
Die Lutherische Theologische Hochschule vertritt in Forschung und Lehre die klassischen Fächer der Theologie (Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie) mit je einem Lehrstuhl. Zusätzlich sind Missionskunde, Diakonik, Ökumenische Theologie und Philosophie im Lehrangebot vertreten. Ihre Arbeit ist darauf gerichtet, die Gegenwartsbedeutung des lutherisch-reformatorischen Erbes in geistiger, gesellschaftlicher und kirchlicher Hinsicht herauszustellen und ins Gespräch zu bringen. Das Studienprogramm umfasst außerdem Kurse in den biblischen Sprachen Hebräisch und Griechisch (je ein erweitertes Semester) sowie in Latein (zwei erweiterte Semester).
Studiengänge /Abschlüsse
An der LThH kann man das Erste Theologische Examen (Kirchliche Prüfung), sowie das Magisterexamen ablegen (Magister Theologiae/Mag. theol.).
Die Organe der Hochschule
Zu den Organen der Lutherischen Theologischen Hochschule gehören u. a.:
- Die Fakultät; sie besteht aus den Lehrstuhlinhabern der fünf klassischen theologischen Fächer (Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie).
- Die Studierendenschaft; sie wird vertreten durch den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA).
- Das Kuratorium; es setzt sich zusammen aus dem Bischof und zwei Pröpsten der SELK und zwei nicht-theologischen Universitätsprofessoren. Berufungen auf Lehrstühle erfolgen auf Vorschlag der Fakultät nach Anhörung des Kuratoriums durch die Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).
Rektor ist (2017) Prof. Dr. Christoph Barnbrock
Homepage: lthh.de


Lutherische Kirchenmission (LKM)
GOTTes Heil in seinem Sohn Jesus Christus gilt allen Menschen, ohne Unterschied von Alter, Geschlecht, Herkunft, Kultur oder Religion. Mission entspringt aus der schöpferischen Kraft GOTTes: GOTT selbst macht in seinem Wort die verheißende Zusage seiner Liebe zu den Menschen, die in Jesus Christus offenbart ist. Durch seinen Heiligen Geist überwindet GOTT Menschen, bringt sie zum Glauben und bewegt sie, seine Botschaft ohne irgendeinen eigenen Anspruch weiterzusagen. Mission ist in die Heilsgeschichte GOTTEs eingebunden.
Seit 1897 gibt es in Bleckmar bei Bergen (Kreis Celle) das Missionshaus der LKM. Seither ist die LKM „Bleckmarer Mission“. Die Gründung des Missionswerkes erfolgte bereits 1892 durch die damalige Hannoversche Evangelisch – Lutherische Freikirche, die sich 1878 gebildet hatte.
Als Werk der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist die LKM wie ihre Trägerkirche dem lutherischen Bekenntnis verpflichtet. Ihre Arbeit wird ausschließlich durch Spenden finanziert, die überwiegend aus Gemeinden der SELK kommen.
Geographische Schwerpunkte der Arbeit der LKM sind das südliche Afrika und Deutschland. Aktivitäten reichen aber auch in ostasiatische Länder (sofern möglich), andere europäische Länder und nach Brasilien.
Im Missionshaus befindet sich die Verwaltung der LKM. Es hat ferner ein Tagungszentrum und bietet Räumlichkeiten für Seminare, Freizeiten und Tagungen.
Homepage: www.mission-bleckmar.de


Lutherische Theologie und Kirche (Zeitschrift)
Lutherische Theologie und Kirche (LuThK) ist eine Vierteljahreszeitschrift für eine an Schrift und Bekenntnis gebundene lutherische Theologie, die von der Fakultät der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) herausgegeben wird.
Schriftleiter ist (2017) Prof. Dr. Achim Behrens.
Der jährliche Bezugspreis beträgt € 23,90.
Homepage: http://lthh.de/home/publikationen/luthki.html







Lexikon - K


Kanzelgemeinschaft
→ Kirchengemeinschaft
K.G. ist ein Aspekt der Kirchengemeinschaft und besagt, dass die Amtsträger zweier Kirchen, die festgestellt haben, dass sie in Glauben, Lehre und Bekenntnis übereinstimmen, wechselseitig den Dienst der Evangeliumsverkündigung im öffentlichen Gottesdienst ausüben dürfen.
In der SELK gilt, dass es in Ausnahmefällen auch möglich ist, dass Amtsträger aus Kirchen, mit denen keine Kirchengemeinschaft besteht, den Predigtdienst in Gottesdiensten der SELK auch dann ausüben dürfen, wenn gewährleistet ist, dass „dass das lutherische Bekenntnis gewahrt wird, der Prediger sich daran gebunden weiß und dem kirchlichen Weg der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche nicht widerspricht, ferner keine Einheit vorgetäuscht wird, die nicht gegeben ist. Da solche Zulassungen grundsätzlich Auswirkungen auch über den örtlichen Rahmen hinaus haben, ist es ratsam, dass in allen solchen Fällen der zuständige Superintendent zustimmt.“ (Handreichung Ökum. Verantwortung 1994; 2.6)


Karfreitag
Von althochdeutsch „kara, chara”, „Trauer, Wehklage”. Daher auch der veraltete Begriff „Zähre, zähren“ für ‚weinen, Träne‘.
Am Karfreitag gedenkt die Kirche des Todes Jesus Christi am Kreuz.
Traditionell ist dies der einzige Tag des Kirchenjahres, an dem kein Hl. Abendmahl gefeiert wird.
Der K.s-Gottesdienst wird in der SELK meist nach einer besonderen Karfreitagsliturgie (vgl. ELKG S. 258ff) gefeiert (vormittags oder zur Todesstunde Jesu um 15 Uhr), zu dem oft die Lesung der Passion nach St. Johannes, die → Improperien und die Karfreitagsfürbitten gehören.
Die Glocken schweigen. Der Altar ist bis auf das → Kruzifix abgeräumt. Manchenorts wird eine Dornenkrone auf den Altar gelegt. Entweder werden keine oder schwarze Paramente verwendet.
Die Vorstellung, der K. sei der „höchste evangelische Feiertag“ steht in widersprüchlicher Spannung zum Osterereignis und der biblischen Botschaft: „Ist aber Christus nicht auferstanden, so ist unsre Predigt vergeblich, so ist auch euer Glaube vergeblich.“ (1 Kor 15, 14)


Kasel
Von lat. casula = Häuschen. Ein zelt- oder ponchoartiges liturgisches Gewand in den lit. Farben, das der Pastor über der → Albe trägt.
Die Kasel gehört zur altkirchlichen liturgischen Gewand des Priesters während des Sakramentsgottesdienstes (Hauptgottesdienst, Abendmahlsgottesdienst, Eucharistiefeier).
In der SELK ist das Tragen einer Kasel zulässig und in einer Reihe von Gemeinden auch üblich. Alba, Kasel und Stola gelten (nach KO 1154.1; 1d) als Alternative zu schwarzem Talar mit Beffchen oder (nicht und!) Stola, weißem Talar mit Stola, schwarzem Talar, Chorhemd und Stola.
Über die in einer Kirchgemeinde übliche lit. Gewandung des Pfarrers befindet in der SELK die Gemeindeversammlung (also nicht der Pfarrer allein).


Katholisch
"Sind sie evangelisch oder katholisch?" - So lautet die übliche Frage nach Konfession und Kirchenzugehörigkeit, wie man sie zumindest in Deutschland häufig bei Behörden, bei der Einlieferung in ein Krankenhaus oder aus anderen Anlässen gestellt bekommt. Lutherische Christen, die zur SELK gehören, haben die Alternative, entweder mit "weder -noch" zu antworten, umständlich zu erklären, dass sie zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gehören oder sich für eine der beiden angebotenen Alternativen zu entscheiden. Diejenigen, die sich für "evangelisch" entschieden haben, erleben dann gelegentlich -je nachdem, gegenüber welcher Behörde sie diese Angabe gemacht haben- ein böses Erwachen, wenn sie bemerken, dass ihnen Kirchensteuer abgezogen wurde, die der EKD und nicht der SELK zugute kommt.
Dann lieber "evangelisch"
Evangelisch und katholisch - das ist im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch zunächst ein regelrechtes Gegensatzpaar. Man kann -so die übliche Überzeugung- nur das eine oder das andere sein. Die beiden Begriffe scheinen sich geradezu auszuschließen. Daneben aber versteht man meist unter "evangelisch" bzw. "katholisch" Konfessionsbezeichnungen und damit im Rahmen der deutschen kirchlichen Landschaft und ihrer geordneten rechtlichen Strukturen auch die rechtliche Zugehörigkeit zu einer der beiden sog. "Großkirchen", also entweder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder der römisch-katholischen Kirche bzw. einer ihrer körperschaftsrechtlich verfaßten Bistümer, die institutionell in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Erscheinung treten.
Vor die Alternative "evangelisch oder katholisch?" gestellt, würden sich wohl die meisten Kirchglieder der SELK spontan eher auf die evangelische Seite schlagen. Das hängt sicher auch damit zusammen, dass die römisch-katholische Kirche mit ihrem Papst in Rom als Einheit wahrgenommen wird, konfessionell wie strukturell, während die evangelische Seite in viele Kirchentümer zerfällt, die konfessionell zwar sehr unterschiedlich, ja teilweise gegensätzlich sind, aber häufig den Namensbestandteil "evangelisch" aufweisen und damit insgesamt als eine Größe wahrgenommen wird, die jedenfalls nicht katholisch ist. Und darauf kommt es vielen "Evangelischen" wohl maßgeblich an: (Nur ja) Nicht katholisch zu sein. Dass dies vermutlich so ist, läßt sich aus einer Gemengelage aus unreflektierten überlieferten Einstellungen aber auch Vorurteilen, mangelnder theologisch-kirchengeschichtlicher Kenntnis und vielleicht sogar antiökumenischen Ressentiments erklären.
Spurensuche
Umso wichtiger ist es also, der Geschichte des Begriffes "katholisch" einmal auf die Spur zu kommen, um den ökumenischen Dialog nicht durch fruchtlose Zänkereien über Begriffe unnötig zusätzlich zu belasten.
Der Begriff "katholisch" wurde aus dem griechischen "katholikós" gebildet. Das Wort ist zusammengesetzt aus "katá" (was in unserem Zusammenhang am besten mit "um....willen" oder "gemäß" übersetzt werden kann) und "holon", was "das Ganze" bedeutet. "Um des Ganzen willen", "dem Ganzen gemäß" - so etwas ließe sich "katholon" bzw. "katholikós" übertragen.
Im Neuen Testament kommt dieser Begriff, jedenfalls auf die Kirche bezogen, nicht vor. Dieses Schicksal teilt freilich der begriff katholikós mit anderen theologischen Sach- und Fachbegriffen wie "Trinität" oder "Sakrament".
Auf die Kirche bezogen und als Kennzeichen der Kirche verstanden, begegnet der Begriff "katholisch" erstmals nachweisbar beim Bischof und Kirchenvater Ignatius von Antiochien im 2. Jahrhundert an die Gemeinde im kleinasiatischen Smyrna (dem heutigen Izmir): „Denn da, wo Jesus Christus ist, ist auch die katholische Kirche“ (IgnSmyr 8,2)
Er schreibt das in einer Zeit, als es noch keine Konfessionskirchen im späteren Sinne gab, wenngleich sich bereits sektiererische Abspaltungen gebildet hatten. Ihm geht es darum, gegenüber diesen Abspaltungen deutlich zu machen: Wo sich eine Gemeinde um einen rechtgläubigen (orthodoxen) Bischof versammelt, dessen Rechtgläubigkeit sich darin erweist, dass er nichts anderes als Christus, den Gekreuzigten predigt, da ist auch Jesus Christus selbst gegenwärtig. Und wo Christus ist, da ist auch seine, die allgemeine, die christliche, die katholische Kirche.
Ein Christ, der es von sich weist, "katholisch" in diesem ältesten Sinne zu sein, würde sich automatisch damit als Sektierer oder Irrgläubiger erweisen. Übrigens ebenso, wie sich jemand als Sektierer oder Irrgläubiger erweisen würde, der es von sich wiese, "evangelisch", also evangeliumsgemäß sein, glauben und bekennen zu wollen. Und übrigens auch und ebenso wie sich jemand als Sektierer oder Irrgläubiger erweisen würde, der es von sich wiese, "orthodox", also rechtgläubig sein, glauben und bekennen zu wollen.
Die Kirche ist also katholisch, wo Christus ist. Wo Christus (in seinem schriftgemäß verkündigten Wort und einsetzungsgemäß verwalteten Sakrament) gegenwärtig ist, ist die Kirche auch "evangelisch", evangeliumsgemäß. Und wo sie evangeliumsgemäß ist, ist sie auch rechtgläubig. Und dann wiederum ist sie "dem Ganzen", nämlich Christus und seinem Evangelium, gemäß und damit also "katholisch".
Diese drei Prädikate, evangelisch, katholisch und orthodox, lassen sich also weder reduzieren noch gegeneinander ausspielen. Sie drücken keine Gegensätze aus, sondern verhalten sich komplementär.
"Garantien" der Katholizität
Im Laufe der Kirchengeschichte ging es immer wieder darum, Kennzeichen oder "Garantien" für die ursprünglich so verstandene Katholizität der Kirche zu finden und zu definieren.
Aus der Mitte des 5. Jahrhunderts stammt ein solcher Definitionsversuch, der häufig und gerne zitiert wird und dessen Autor Vinzenz von Lerinum ist. In seiner Schrift "Notizbüchlein" schreibt er: "In eben jener katholischen Kirche selbst ist mit größter Sorgfalt dafür zu sorgen, dass wir halten, was überall, was immer, was von allen geglaubt wurde. Denn das ist wirklich und wahrhaft katholisch, was, wie der Name und Grund der Sache erklären, alle insgesamt umfasst. Aber diese Regel werden wir befolgen, wenn wir der Universalität, dem Alter, der Übereinstimmung folgen."
Vinzenz, das ist wichtig, verstand unter "Übereinstimmung" die Übereinstimmung einer Glaubenslehre oder -praxis mit den "heiligen Vorgängern und Vätern", also der kirchlichen Tradition.
Die lutherische Kirche verstand sich immer als "katholisch"
In der Reformationszeit wußte man dies alles noch. Doch keiner der Reformatoren oder ihrer theologisch einigermaßen gebildeten Anhänger hätte sich dagegen verwahrt, dass sie, ihr Glaube, ihre Lehre, ihr Bekenntnis und ihre "Kirchen" (ihre Gemeinden) nicht "katholisch" seien. Im Gegenteil: Man legte - grade auch gegenüber dem Papst, seinen Bischöfen und Beamten- allergrößten Wert darauf, im wahren Sinne des Wortes "katholisch" zu sein und begründete dies damit, dass man doch nachweislich evangeliumsgemäß, also "evangelisch" sei und damit rechten Glaubens ("orthodox").
Dieser selbstverständliche Anspruch und dieses Selbstverständnis des Luthertum findet seinen Ausdruck z.B. im Abschluß des ersten Teils des Augsburgischen Bekenntnisses, in dem es heißt: "Dies ist fast die Summe der Lehre, welche in unseren Kirchen (...) gepredigt und gelehrt ist; wie wir denn unsere eigene Seele und Gewissen je nicht gern vor Gott mit Mißbrauch des göttlichen Namens oder Wortes in die höchste größte Gefahr bringen oder auf unsere Kinder und Nachkommen eine andere Lehre, als die dem reinen göttlichen Wort und christlicher Wahrheit gemäß ist, fallen lassen oder vererben wollten. So denn dieselbe in heiliger Schrift klar gegründet und dazu der allgemeinen christlichen, ja auch der römischen Kirche, so viel aus der Väter Schriften zu vermerken ist, nicht zuwider noch entgegen ist, so achten wir auch, unsere Widersacher können in den oben angezeigten Artikeln nicht uneinig mit uns sein."
Im lateinischen Text heißt es: "... vel ab ecclesia catholica, vel ab ecclesia Romana...". Man sieht sich also in der in Augsburg dargelegten und bekannten Glaubenslehre völlig einig mit der Heiligen Schrift, den Kirchenvätern, sofern sie schriftgemäß lehrten und damit mir der ganzen katholischen, ja römischen Kirche.
Das ist unser lutherisches Bekenntnis und unser Anspruch als evangelisch-lutherische Kirche. Nämlich in vollem Umfang Teil der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche zu sein. Also: Überhaupt im Vollsinn des Wortes Kirche Jesu Christi zu sein.
Im Vergleich zur Definition Vinzenz von Lerins bemerken wir aber auch eine Akzentverschiebung: Von entscheidender Bedeutung ist die Übereinstimmung der Glaubenslehre mit der Hl. Schrift, mit dem Wort Gottes, mit dem Evangelium Jesu Christi. Und mit den Vätern und Kirchenlehrern nur insofern, als diese dem Evangelium gemäß lehren.
Ganz interessant: Der orthodoxe lutherische Theologe Martin Chemnitz, der einen bedeutenden Kommentar zu den Beschlüssen des Trienter Konzils verfaßt hat, nimmt die Katholizitäts-Definition des Vinzenz v. Lerin auf, bezieht sie auf die lutherische Kirche, formuliert aber: "Katholisch ist quod semper, quod ubique, quod ab omnibus fidelibus ex scriptura receptum fuit „was immer, was überall und vor allen Gläubigen aus der Schrift übernommen worden ist“ (nach: W. Elert, Morphologie des Luthertums, Bd. 1, München². 1958, 252)
Und danach, so Chemnitz, ist die evangelisch-lutherische Kirche katholisch im vollen Sinne des Wortes. Und die römische ist es -so der Umkehrschluß- gerade nicht, sodass er ihr diesen Ehrentitel aus besagtem Grunde absprechen muß.
Ist die römisch-katholische Kirche wirklich "katholisch"?
In diesem Sinne "nicht katholisch" ist daher leider bis heute manches, was die römisch-katholische Kirche lehrt. Allem voran die römische Rechtfertigungslehre, die auch die sog. "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" maßgeblich prägt, die übrigens auch vom Lutherischen Weltbund (LWB), jedoch nicht von der SELK, unterzeichnet wurde und in der sich der bezeichnende Satz findet, wonach der Mensch an seiner Rechtfertigung "personal beteiligt" sei. Aber auch die  Dogmen von der Unfehlbarkeit des Papstes, von der Leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmels ("Mariae Himmelfahrt"), die Lehre vom Ablaß. vom sog. Fegfeuer, von der Stellung und Funktion der Heiligen als um Fürbitte anzurufende Fürsprecher bei Christus und manches andere. Wer weiß schon, dass römische Lehre besagt, der Mensch sei nicht von der Erbsünde durch und durch verdorben und zu allem Guten unfähig? Wer weiß schon, dass römische Lehre behauptet, die Heilige Taufe vergebe nicht nur die Schuld der Erbsünde, sondern tilge die Erbsünde vollkommen, sodass der getaufte Mensch völlig frei von der Erbsünde sei und also aus eigener Kraft, wenngleich mit Unterstützung der Gnade Gottes, zu guten, heilsverdienstlichen und aus freier Entscheidung fließenden Werken fähig sei? Das alles ist nicht katholisch. Und umso bedauerlicher ist es, wenn lutherische Christen es weit von sich weisen, "eigentlich katholisch" zu sein. Noch bedauerlicher, wenn solche sich lutherische nennenden Christen zugleich behaupten, der Mensch könne sich aus eigner Kraft für oder gegen Christus, für oder gegen den Glauben entscheiden und dabei gar nicht merken, dass sie nicht nur nicht mehr katholisch, sondern ganz und gar römisch und in diesem Sinne schriftwidrig argumentieren.
"Eigentlich katholisch" ist, um Martin Chemnitz noch einmal zu Worte kommen zu lassen, ein Christ und eine Kirche, wenn er bzw. sie glaubt, lehrt und bekennt, „was immer, was überall und vor allen Gläubigen aus der Schrift übernommen worden ist“.
"Die SELK steht in der Einheit der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche."
Bischof Dr. Roth hat 2001 in einer bischöflichen und kirchlichen Stellungnahme zum EKD-Dokument  "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis" zu Recht kritisch bemerkt und zugleich unser Selbstverständnis deutlich benannt: "Es entspricht dem Selbstverständnis der SELK, dass sie bei der Beurteilung dieses Dokuments einen betont konfessionell-lutherischen Standpunkt einnimmt. Dieser ist als solcher in Ansatz und Anspruch von Grund auf ökumenisch, also im besten Sinn des Wortes katholisch, orthodox und evangelisch."
In derselben Stellungnahme schreibt Bischof Dr. Roth: "Die SELK ist überzeugt, dass das wahrhaft katholische, orthodoxe und evangelische Erbe der lutherischen Reformation in dem genannten Dokument - auch ökumenisch - nicht mehr so zur Geltung gebracht werden kann, dass noch deutlich wird: Dieses Erbe ist für die Kirche verbindlich."
So ist also zu fragen, ob man der römisch-katholischen Kirche aus konkordienlutherischer Perspektive so ohne Weiteres deren Selbstanspruch zugestehen sollte, "katholisch" zu sein und sich theologisch und kirchlich unbestritten exklusiv so zu nennen.
Die Grundordnung der SELK bezeugt in Artikel 1: "Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche steht in der Einheit der heiligen, christlichen und apostolischen Kirche."
"Christliche" ist die im Mittelalter gängige Übersetzung von "catholica". "Christlich" und "katholisch" - das waren Synonyme. Ist die Kirche christlich, ist sie auch katholisch. Nur wenn sie katholisch ist, ist sie auch christlich.
Zu einer wirklich ökumenischen Gesinnung gehört es auch, zwischen überlieferten und festsitzenden Vorurteilen und nüchtern-objektiven konfessionskundlichen Kenntnissen zu unterscheiden. Wer sich um diese Kenntnisse bemüht, wird ein entspannteres Verhältnis zum Begriff "katholisch" bekommen und mit fröhlichem Selbstbewußtsein als lutherischer Christ größten Wert darauf legen, katholisch zu sein, weil evangelisch, weil orthodox. So etwa, wie es ganz offenbar der oder die Verantwortliche für die Selbstdarstellung der SELK auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen (ACK-N) war, der oder die in Übereinstimmung mit unserer Grundordnung formulierte: "Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) steht in der Einheit der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche."


Kindertaufe
Immer wieder wird die Kindertaufe in Zweifel gezogen. Einmal wird gesagt, dass das Kind später selbst einmal entscheiden soll, was es möchte, oder aber die Säuglingstaufe wird aus vermeintlich biblischen Gründen abgelehnt. In der Geschichte der Kirche haben sich Gemeinschaften - Wiedertäufer - herausgebildet, die die Kindertaufe gänzlich ablehnen. Nicht nur wir als lutherische Kirche, sondern auch die evangelischen Kirchen, die römisch-katholische Kirche und die Orthodoxen halten an der Kindertaufe fest, weil sie biblisch begründet ist. Es ist sozusagen ökumenische Übereinstimmung Kinder zu taufen.
Die Gewaltherrschaft von Sünde, Tod und Teufel
Der Mensch steht ausnahmslos unter der Diktatur der Unheilsmächte Sünde, Tod und Teufel, egal welchen Geschlechtes, Herkunft oder Alters (!).
Der Apostel Johannes schreibt in 1. Johannes 1,8:
Wenn wir sagen, wir haben keine Sünde, so betrügen wir uns selbst und die Wahrheit ist nicht in uns.
Und der Apostel Paulus bezeugt in seinem Brief an die Römer:
Römer 2,11+12:
Denn es ist kein Ansehen der Person vor Gott. Alle, die ohne Gesetz gesündigt haben, werden auch ohne Gesetz verloren gehen; und alle die unter dem Gesetz gesündigt haben, werden durchs Gesetz verloren gehen.
Römer 3,11+19-20
Da ist keiner, der verständig ist, da ist keiner, der nach Gott fragt. (…) Wir wissen aber: was das Gesetz sagt, das sagt es denen, die unter dem Gesetz sind, damit allen der Mund gestopft werde und alle Welt vor Gott schuldig sei, weil kein Mensch durch die Werke des Gesetzes vor ihm gerecht sein kann. Denn durch das Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde.
Römer 5,12:
Deshalb, wie durch einen Menschen die Sünde in die Welt gekommen ist und der Tod durch die Sünde, so ist der Tod zu allen Menschen hindurch gedrungen, weil sie alle gesündigt haben.
Schon diese wenige Bibelstellen zeigen, dass ausnahmslos alle Menschen Sünder sind. Gerade weil es kein Ansehen der Person vor Gott gibt, stehen auch Säuglinge unter dem Fluch der Auflehnung Gott gegenüber und der Neigung zum Bösen. Keiner (!) ist verständig und keiner (!) fragt nach Gott. Alle haben gesündigt. Alle Menschen wollen sein wie Gott, Herr der eigenen Entscheidungen und des Lebens sein. Dies ist die Hauptsünde, der alle Menschen unterworfen sind.
Die Freiheit von den Unheilsmächten Sünde, Tod und Teufel
Die Heilige Schrift bezeugt also, dass wir uns nicht aus eigener Kraft von Sünde, Tod und Teufel befreien können. Darum hat Gott seinen Sohn, Jesus Christus, in die Welt geschickt, hat ihn für uns am Kreuz sterben lassen und hat ihn auferweckt von den Toten. Christi Tod ist nicht Selbstzweck, sondern geschah für mich:
Der Apostel Paulus schreibt in Römer 5,6-8:
Denn Christus ist schon zu der Zeit, als wir noch schwach waren, für uns Gottlose gestorben. Nun stirbt kaum jemand um eines Gerechten willen; um des Guten willen wagt er vielleicht sein Leben. Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren.
Gottes Liebe zu den Menschen zeigt sich also darin, dass er die liebt, die nichts von ihm wissen wollen. Ja, Jesus Christus lässt sogar sein Leben für die Sünder, dem Gottlosen. Zu den Sündern und Gottlosen gehören sowohl Säuglinge als auch Erwachsene, wie wir unter dem Kapitel „Die Gewaltherrschaft von Sünde, Tod und Teufel“ gezeigt haben.
Die Frage ist nun, wie dieses Heil, dass Christus mit seinem Leiden, Sterben und Auferstehen erworben hat, heute ZU MIR kommt. Wie kommt diese Liebe Christi zum gottlosen, verlorenen Sünder? Der Apostel Paulus verbindet Christi Tod und Auferstehung mit der Taufe und somit mit meinem eigenen Leben:
Römer 6,3-11:
Oder wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters auch in einem neuen Leben wandeln. Denn wenn wir mit ihm verbunden und ihm gleich geworden sind in seinem Tod so werden wir ihm auch in der Auferstehung gleich sein. Wir wissen ja, dass unser alter Mensch mit ihm gekreuzigt ist, damit der Leib der Sünde vernichtet werde, so dass wir hinfort der Sünde nicht dienen. Denn wer gestorben ist, der ist frei geworden von der Sünde. Sind wir aber mit Christus gestorben, so glauben wir, dass wir auch mit ihm leben werden, und wissen, dass Christus, von den Toten erweckt, hinfort nicht stirbt, der Tod kann hinfort über ihn nicht herrschen. Denn was er gestorben ist, das ist er der Sünde gestorben, ein für alle mal, was er aber lebt, das lebt er Gott. So auch ihr haltet dafür, dass ihr der Sünde gestorben seid und lebt Gott in Christus Jesus.
Der Apostel Paulus macht hier deutlich, dass Jesus Christus sich fest mit dem Täufling (Mensch, der getauft wird) zusammenbindet. Christi Tod und Auferstehung, also seine Rettung für mich, wird durch die Taufe dem Täufling zugeeignet. Oder anders gesagt: Das, was vor gut 2000 Jahren auf dem Hügel von Golgatha geschah, die Erlösung für mich ein für allemal durch Christi Tod am Kreuz, wird mir in der Taufe persönlich übertragen und geschenkt. So sind die Gaben der Taufe Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit.
Auch Jesus Christus macht im Gespräch mit Nikodemus deutlich, dass die Taufe notwendig für die Gemeinschaft mit Gott, für das Heil eines jeden Einzelnen unabhängig seines Alters, ist:
Jesus antwortete: Wahrlich, wahrlich ich sage dir: Es sei denn, dass jemand (!) geboren werde aus Wasser und Geist, so kann er nicht in das Reich Gottes kommen (Johannes 3,5).
Um ins Reich Gottes zu kommen bedarf es also der neuen Geburt aus dem Taufwasser und der damit verbundenen Gabe des Heiligen Geistes. Voraussetzungen für die Taufe jedweder Art nennt Jesus nicht.
Sehr deutlich macht es der Apostel Paulus in seinem Brief an Titus (Titus 3,4-8):
Als aber erschien die Freundlichkeit und Menschenliebe Gottes, unseres Heilandes, machte er uns selig – nicht um der Werke der Gerechtigkeit willen, die wir getan hatten, sondern nach seiner Barmherzigkeit – durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung im heiligen Geist, den er über uns reichlich ausgegossen hat, durch Jesus Christus, unsern Heiland, damit wir, durch dessen Gnade gerecht geworden, Erben des ewigen Lebens würden nach unserer Hoffnung. Das ist gewisslich wahr.
Hier haben wir eine deutliche Verbindung zwischen Jesu Wort in Johannes 3 und dem Schreiben des Apostels Paulus an Titus. Wichtig in der Frage nach der Kindertaufe ist:
1. Jesus Christus macht uns selig nach seiner Barmherzigkeit.
2. Dies geschieht durch das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung im hl. Geist (Taufe).
3. Durch Christi Gnade werden wir gerecht und bekommen als Erben das ewige Leben geschenkt.
4. Wir werden NICHT selig durch die Werke, die wir getan haben bzw. tun.
Ausgangspunkt in der Taufe ist Christus. Er ist derjenige, der am Menschen handelt. Von ihm geht die Aktion aus. Ausgeschlossen sind die Werke der Gerechtigkeit, die wir getan haben. Das heißt: Die Taufe beruht NICHT auf meine Entscheidung für Jesus, sie gründet sich NICHT auf meinen Glauben, sie ist NICHT davon abhängig, ob ich den Glauben kundtun kann oder nicht. NICHT der Mensch handelt hier in erster Linie, sondern Jesus Christus. Er ist das Fundament. Er ist der, der gibt. Er ist der, der schenkt:
Einen anderen Grund kann niemand legen, als den, der gelegt ist Jesus Christus (1. Korinther 3,11).
Wir sehen also, dass die Taufe zum einen notwendig für das Heil ist und zum anderen, dass Christus der ist, der handelt und von dem die Aktion ausgeht. Wir Menschen sind Empfangende, Beschenkte und Begnadete. Und dieses Geschenk Christi gilt allen Menschen, den Großen, wie den Kleinen.
Darum können wir zunächst festhalten: Alle Menschen sind unter dem Fluch der Sünde, des Todes und des Teufels. Nicht einer vermag sich aus sich heraus für Gott zu entscheiden – Weißt du nicht, dass Gottes Güte dich zur Buße leitet? (Römer 2,4). Gottes liebevoller Rettungsplan ist es, den Menschen aus dieser unheilsvollen Gemeinschaft von Sünde, Tod und Teufel herauszureißen. Es ist Christi Tod und Auferstehung, die dem, der getauft wird, übertragen wird.
Die Taufe ist darum im persönlichen Leben DAS heilsentscheidende Ereignis. Derjenige, der getauft wird, wird von der gottfeindlichen Welt versetzt ins Reich Christi. Hierbei ist die Taufe ganz allein Gottes Gabe und Geschenk. Es ist nicht (!) mein Ja zu Gott, sondern Gottes JA (!) zu mir. Menschen, auch Säuglinge, die nicht getauft werden, bleiben solange in der unheilvollen Gemeinschaft mit den Verderbensmächten, bis sie getauft werden: Ohne die Taufe sind sie nicht von neuem geboren, bekommen nicht das, was Christus am Kreuz ein für allemal getan hat, geschenkt, werden nicht in den Leib Christi, der Kirche, eingegliedert, sind nicht Erben des ewigen Lebens, leben weiter als Feind Gottes und haben nicht den heiligen Geist.
Grundlage der Heiligen Taufe
Die Grundlage der Taufe ist die Einsetzung durch Jesus Christus in Matthäus 28,19-20. Christus spricht: Darum geht hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende.
Jesus Christus selber gibt den Auftrag zu allen zu Völkern zu gehen. Zu einem Volk gehören auch Säuglinge und Kinder. Weiter ordnet er an auf den Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes zu taufen, und drittes sagt er, dass die Völker gelehrt werden sollen.
Ein Ausschluss von Säuglingen ist in Jesu Taufbefehl nicht enthalten. Eher das Gegenteil. Da zum Volk gleichermaßen Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Greise gehören. Alle sollen zu Jüngern Christi werden, indem sie getauft und dann unterwiesen werden.
Im Taufbefehl, also der Einsetzung der Taufe, ist also keine Einschränkung, wer die Taufe empfangen darf und wer nicht. Vielmehr sind alle Völker, alle Menschen, eingeladen auf den Namen des Dreieinigen Gottes getauft zu werden.
Dass Jesus die Kinder gerade mit in Gottes Reich einschließt wird auch am so genannten Kinderevangelium deutlich, wo es in Markus 10 heißt:
Und sie brachten Kinder zu ihm, dass er sie anrührte. Die Jünger aber fuhren die an, die sie trugen. Da es aber Jesus sah, ward er unwillig und sprach zu ihnen: Lasset die Kinder zu mir kommen und wehret ihnen nicht; denn solchen ist das Reich Gottes. Wahrlich ich sage euch: Wer das Reich Gottes nicht empfängt wie ein Kind, der wird nicht hineinkommen. Und er herzte sie und legte die Hände auf sie und segnete sie.
Zunächst: Hier wird nicht ausdrücklich die Taufe erwähnt. Aber was können wir hier für unser Thema lernen:
1. Es gab Menschen, die brachten ihre Kinder zu Jesus. Vom Alter der Kinder ist hier keine Rede. Es ist auch keine Rede davon, dass die Kinder vorher ein Bekenntnis zu Christus abgelegt hätten, oder dass sie sich bekehrt haben.
2. Die Jünger wollten die Menschen daran hindern, die Kinder zu Jesus zu bringen.
3. Jesus rügt die Jünger und sagt für unser Thema entscheidendes.
4. Die Kinder sollen zu Jesus kommen. Ihnen soll die Gemeinschaft mit Jesus nicht verwehrt werden. Vielmehr sollen sogar die Kinder Vorbilder sein für die Erwachsenen. Die Erwachsenen werden von Jesus aufgefordert Gottes Reich zu empfangen wie die Kinder. Kinder lieben und vertrauen (glauben) dem Herrn Christus. Christus gewährt den Kindern Gemeinschaft mit ihm, indem er sie herzt (liebt), die Hände auf sie legt und sie segnet.
Das heißt: Jesus schließt die Kinder nicht aus dem Reich Gottes aus, sondern ausdrücklich mit ein. Ins Reich Gottes kommen wir, indem wir Gottes Kinder werden. Gottes Kinder werden wir durch die Taufe. Auch werden wir durch die Taufe in den Leib Christi (Kirche) eingegliedert.
Denn wir sind durch einen Geist alle zu einem Leibe getauft, wir seien Juden oder Griechen, Unfreie oder Freie, und sind alle mit einem Geist getränkt, wie der Apostel Paulus in 1. Korinther 12,13 schreibt.
Immer wieder wird behauptet, dass in den Taufberichten gerade in der Apostelgeschichte nicht von Kinder-, sondern von der Erwachsenentaufe die Rede ist. Dies stimmt, da die Apostel in der Missionssituation waren. Dennoch wird uns des Öfteren in der Apostelgeschichte berichtet, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern das „ganze Haus“ getauft wurde.
Als sie aber mit ihrem Hause getauft war, bat sie uns und sprach. (Apostelgeschichte 16,15)
Und er ließ sich und alle die Seinen sogleich taufen (Apostelgeschichte 16,33)
Hierbei handelte es sich nicht um heutige Singlehaushalte, sondern um Großfamilien. Mit fug und recht kann man annehmen, dass auch Kinder zum „Haus“ und den Seinen gehörten.
Die Taufgeschichten in der Apostelgeschichte, wie beispielsweise der Kämmerer aus Äthiopien oder Paulus, werden gerne als Beleg für die Erwachsentaufe und als Ablehnung der Kindertaufe genommen.
Hierzu ist zu sagen: Die Geschichten, sind die Geschichten Gottes mit einem konkreten Menschen. Weder sind wir heute Paulus noch der Kämmerer aus Äthiopien. Es ist Gottes Geschichte, die er mit einem dieser konkreten Männer hatte. Auch fordern die Taufberichte aus der Apostelgeschichte von uns nicht, in gleicherweise wie damals zu verfahren. Es gibt keinen Wiederholungsauftrag.
Das Grundmuster Glaube – Bekehrung – Taufe dieser Taufgeschichten darf nicht einfach auf alle Menschen übertragen werden. Zudem steht weder an dieser Stelle noch an einer anderen Stelle des Neuen Testaments, dass die Kindertaufe verboten sei.
Kinder glauben
Immer wieder wird behauptet, dass Kinder nicht glauben könnten. Mit welchem Recht wird dies behauptet? Außer Gott kann niemand ins Herz eines Menschen sehen, unabhängig von seinem Alter. Wird Kindern der Glaube abgesprochen, wird ein Urteil über sie gefällt, dass uns Menschen nicht ansteht zu treffen.
Du aber, was richtest du deinen Bruder? Oder du, was verachtest du deinen Bruder? Wir werden alle vor den Richterstuhl Gottes gestellt werden. Römer 14,10
Und Jesus Christus spricht in Matthäus 7,1-2: Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet. Denn nach welchem Recht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden; und mit welchem Maß ihr messt, wird euch zugemessen werden.
Über den Glauben oder Unglauben eines Menschen letztgültig zu urteilen steht uns Menschen nicht zu.
So haben wir auch kein Recht Säuglingen die Gemeinschaft mit Jesus Christus zu verweigern und sie vom ewigen Heil auszusperren. Der Herr selber bescheinigt den Kindern, dass sie fähig sind für das Reich Gottes (Markus 10 Bibelwort siehe oben).
Zudem hat der Glaube an Gott nicht in nur mit Verstand zu tun. Vielmehr bedeutet Glauben auch Vertrauen (pistis: griechisch: Glaube, Vertrauen). Schon bevor Kinder Mama und Papa sagen können, wissen sie wer ihre Eltern sind, wo sie sich geborgen fühlen und wem sie vertrauen können. Säuglinge und Kinder haben eine Beziehung zu Gott, wie König David in Psalm 8,3 sagt: Aus dem Munde der Kinder und Säuglinge (!) hast du eine Macht zugerichtet…
Taufe nur einmal - Umkehr jeden Tag
Im Gegensatz zu einer einmaligen Bekehrung, spricht das Neue Testament davon, dass Gottes Güte uns immer wieder, jeden Tag neu zur Umkehr leiten will (Römer 2 Bibelwort, siehe oben).
Ein einmaliges Bekehrungsdatum spielt hierbei keine Rolle. So wie sich die leibliche Geburt nur einmal vollzieht, wird auch die Taufe nur einmal gespendet. Dass Christen ihr Leben nach den 10 Geboten ausrichten und sich zu Christus bekennen, soll jeden Tag stattfinden.
Es verhält sich ähnlich, wie bei unserer leiblichen Geburt. Wir sprechen von unserer Geburt im Passiv (ich wurde geboren). Als Christ werde ich auch geboren. Auch hier sind wir nicht die Handelnden. Es ist allein der Dreieinige Gott, der an dem Menschen handelt. Darum taufen wir auch Säuglinge. An uns geschieht die Taufe, ohne dass wir uns durch eigene Leistungen oder eigene Bekenntnisakte ins rechte Licht rücken müssen. In der Heiligen Taufe werden wir angestrahlt mit Gottes Licht. Gott entzündet unseren Glauben. Er setzt den Anfang. Das Christsein beginnt nicht mit mir und meinen Entscheidungen, sondern mit der Taufe. Mit der Taufe stellt Gott mich auf ein sicheres Fundament, einen sicheren Grund: Einen anderen Grund kann niemand legen, als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus (1. Korinther 3,11). Denn sowohl die Bekehrung kann durch Anfechtungen zunichte gemacht werden als auch meine Bekenntnisse durch Glaubenszweifel. Christus als das Fundament im Leben und im Tod ist sicher, fest und unverrückbar. Auf Christus kann ich bauen und bin fest gegründet.
Wer als Kind getauft wurde und meint sich als Erwachsener noch einmal taufen lassen zu müssen, straft Gott einen Lügner, der ihn in seinen Bund aufgenommen hat, verlästert Gott, weil er seine Gnade, die er in der Taufe geschenkt bekommen hat, wegwirft, hält Gott für einen Gauner, weil er sein Erbe, das ewige Leben, für nichts erachtet. Darum ist Wiedertaufe Sünde vor Gott. Wer sich wieder taufen lässt, schließt sich selbst damit aus der Kirche aus.
Beschneidung und Taufe
Die Zugehörigkeit zum Volk Israel findet sein sichtbares Zeichen in der Beschneidung. Auch Jesus wurde acht Tage nach seiner Geburt beschnitten: Als acht Tage um waren und man das Kind beschneiden musste, gab man ihm den Namen Jesus, wie er genannt war von dem Engel, ehe er im Mutterleib empfangen war (Lukas 2,21).
War die Beschneidung das Zeichen für die Aufnahme und Zugehörigkeit zum Volk Israel, so ist es heute Taufe, das das wirksame Sakrament ist und uns ins Reich Gottes aufnimmt.
Der Apostel Paulus zieht die Parallele in Kolosser 2,11-12:
In ihm seid ihr auch beschnitten worden mit einer Beschneidung, die nicht mit Händen geschieht, als ihr nämlich euer fleischliches Wesen abgelegt in der Beschneidung durch Christus; mit ihm seid ihr begraben worden durch die Taufe; mit ihm seid ihr auch auferstanden durch den Glauben aus der Kraft Gottes, der ihn auferweckt hat von den Toten.
So wie schon die Säuglinge durch die Beschneidung zum Volk Israel gehörten, so ist es nach Paulus mit der Taufe. Auch hieraus lässt sich ableiten, dass die Kindertaufe mit den Aussagen der Bibel vereinbar ist.
Es bleibt also abschließend festzuhalten: Alle Menschen sind eingeladen sich auf den Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes mit Wasser taufen zu lassen. In der Bibel findet sich kein Verbot der Kindertaufe. Im Gegenteil! Vielmehr bedürfen auch schon die Säuglinge der Erlösung durch Jesus Christus. Und dieses bietet der Herr den kleinen Kindern auch an. Darum: Gottes JA zur Kindertaufe.


Kindesmißbrauch
Zur Präventionen vor sexualethischen Grenzüberschreitungen gegenüber Kinder, Jugendlichen (und Erwachsenen) hat die SELK „Richtlinien für den Umgang mit sexualethischen Grenzüberschreitungen durch Pfarrer und andere – haupt- und nebenamtliche sowie ehrenamtliche – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) und ihrer Einrichtungen –RiSeGü“ und die Orientierungshilfe „SELK – Sichere Orte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene -Präventive Orientierungshilfe zur Vorbeugung gegenübersexualethischen Grenzüberschreitungen“ erlassen.
Kernpunkte der präventiven Orientierungshilfe sind
„Um die Gefahr sexualethischer Grenzüberschreitungen möglichst klein zu halten, ist ein Verzicht bereits auf solche Verhaltensweisen geboten,
- die für das Gegenüber verunsichernd, unangenehm oder missverständlich sein können,
- die geeignet sind, sexualethische Grenzüberschreitungen vorzubereiten oder zu fördern,
- die Gruppenzwang auslösen können,
- bei denen Handelnde die Befriedigung persönlicher Bedürfnisse nicht ausschließen können.“
→ Vgl. Startseite. Seelsorge/Beratung


Kirche
→ Lutherische Kirche → Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche
Entlehnt aus griech. κυριακόν [kyriakon] = ‚dem Herrn gehörig‘
Römisch-katholisches und protestantisches Missverständnis
Wenn wir von Kirche sprechen, dann haben wir auf der einen Seite ein Selbstverständnis von Kirche vor Augen, wie es in der römisch-katholischen Kirche vertreten wird, wonach Kirche im Vollsinn eigentlich nur in der Gemeinschaft mit dem Papst als dem Oberhaupt der Kirche vorhanden ist.
Auf der anderen Seite sind wir konfrontiert mit dem protestantischen Missverständnis von Kirche, wonach Kirche sich bildet „durch das Zusammentreten der einzelnen Wiedergeborenen zu einem geordneten Aufeinanderwirken und Miteinanderwirken“, wie es Friedrich Schleiermacher formuliert hat.
Kirche geht ihm zufolge auf die Initiative der einzelnen Gläubigen zurück; sie muss sich immer wieder erst hier und da „bilden“ und gründet sich letztlich auf die Gläubigkeit ihrer einzelnen Mitglieder.
Kirche bildet sich nicht, sondern dem Glauben der Gläubigen voraus
Dagegen formuliert der 7. Artikel des Augsburger Bekenntnisses gleich zu Beginn ganz klar und eindeutig: Kirche „bildet“ sich nicht erst hier und da; sondern die Kirche geht immer schon dem Glauben und dem einzelnen Glaubenden voraus. Sie ist ihrem Wesen nach „katholisch“, das heißt: alle Zeiten und den gesamten Erdkreis umfassend.
Eine Kirche, die in diesem Sinne nicht „katholisch“ ist, sondern sich erst Jahrhunderte oder gar erst 1500 Jahre nach dem ersten Pfingstfest gebildet hat, ist ganz gewiss nicht Kirche Jesu Christi, sondern eine Sekte.
Melanchthon macht dagegen im 7. Artikel des Augsburger Bekenntnisses ganz deutlich: Wir sind keine neue Kirche, und wir gründen keine neue Kirche. Sondern was wir lehren, ist Lehre der einen, heiligen, christlichen Kirche aller Zeiten. Wir klinken uns nicht aus der Tradition der Kirche aus, sondern stehen ganz bewusst in ihrer Einheit, auch und gerade da, wo wir Missstände in ihr kritisieren.
Und zugleich wissen wir: Die Zukunft der Kirche hängt nicht an uns und unseren Bemühungen; sie lebt von der Verheißung des Herrn, dass die Pforten der Hölle sie nicht überwältigen werden. Mit den Worten Martin Luthers: „Wir sind es doch nicht, die da könnten die Kirche erhalten, unsere Vorfahren sind es auch nicht gewesen, unsere Nachkommen werden es auch nicht sein, sondern der ist’s gewesen, ist’s noch und wird es sein, der da spricht: Ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ 
Woran wird die Kirche erkennbar?
Doch wo und wie kann man nun diese Kirche erkennen, die unserem Glauben immer schon vorausgeht und die „die Mutter“ ist, „die einen jeglichen Christen zeugt und trägt“, wie es Martin Luther im Großen Katechismus formuliert?
Das Augsburger Bekenntnis verweist ganz konsequent auf den Gottesdienst als den Ort, wo die eine heilige katholische Kirche erkennbar und sichtbar wird: Kirche ist ihrem Wesen nach „Versammlung“; sie ist geschart um Wort und Sakrament. Nicht die Gläubigen versammeln „sich“, sondern Christus versammelt seine Herde (dies Wort steckt im lateinischen Wort für „Versammlung“), um sie mit seinen Gaben zu beschenken. Das Augsburger Bekenntnis entfaltet also, mit einem Fachausdruck formuliert, eine sogenannte „eucharistische Ekklesiologie“, eine Lehre von der Kirche, die ganz von der gemeinsamen Feier des Heiligen Mahles in der Gemeinde vor Ort ausgeht – ganz ähnlich übrigens, wie dies heutzutage auch in der orthodoxen Theologie beschrieben wird.
Statt „Versammlung der Gläubigen“ formuliert der lateinische Text des Augsburger Bekenntnisses „Versammlung der Heiligen“ und macht damit deutlich, dass nicht die Kirche durch den Glauben ihrer Mitglieder erschaffen wird, sondern die Gottesdienstteilnehmer durch Wort und Sakrament „geheiligt“ werden, in die Gemeinschaft mit Christus eingebunden werden und eben dadurch glauben.
Rechtgläubige und falschgläubige Kirche
Weil Christus die Gaben seines Heils durch Menschen austeilen lässt, geht er damit zugleich das Risiko ein, dass eben diese Menschen seine Gaben verfälschen und verdunkeln.
Wo dies geschieht, da wird die eine, heilige, christliche Kirche nicht mehr erkennbar, da ist sie eben dort nicht mehr oder zumindest nicht mehr eindeutig zu finden.
Die Kirche Jesu Christi ist dort, wo das Evangelium „rein gepredigt“ und die Sakramente „dem Evangelium gemäß“, also der Stiftung Christi gemäß gereicht werden, betont der 7. Artikel des Augsburger Bekenntnisses; sie ist nicht unbedingt dort, wo einfach „irgendetwas“ gepredigt wird und wo die Sakramente „irgendwie“ gefeiert werden.
Von daher kann es geschehen, dass sich eine Institution Kirche nennt, ohne es in Wirklichkeit noch zu sein. Dort, wo nicht Christus, sein Sterben und Auferstehen uns zugut, verkündigt wird, dort, wo Menschen nicht mit dem Zuspruch der Vergebung der Sünden getröstet werden, sondern stattdessen nur darüber belehrt werden, was sie als Christen zu tun haben – vielleicht gar, welche politischen Auffassungen sie zu vertreten haben, dort ist nicht die Versammlung derer, bei denen das Evangelium rein gepredigt wird, sprich: dort ist nicht die Kirche, von der das Augsburger Bekenntnis hier spricht.
Dort, wo aus dem Gnadengeschenk der Taufe ein Bekenntnisakt des Menschen gemacht wird, wo aus der Speise des heiligen Leibes und Blutes Christi ein Mahl der mitmenschlichen Gemeinschaft gemacht wird, wo die Vergebung der Sünden nicht mehr vollmächtig zugesprochen wird, sondern durch Formen menschlicher Seelenmassage ersetzt wird, dort ist nicht die Versammlung derer, bei denen die Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden. Damit soll nicht denen, die in ihrer konkreten Gemeinde von solchen Missständen betroffen sind, grundsätzlich der Glaube an Christus abgesprochen werden.
Martin Luther hat gerade mit Verweis darauf, dass es die eine, heilige, christliche Kirche zu allen Zeiten gegeben hat und gibt, betont, dass auch in den dunkelsten Zeiten der Verfälschung des Evangeliums in der Kirche Christus dennoch immer wieder Wege gefunden hat, Menschen mit seinem Wort und Sakrament zu erreichen und sie dadurch selig zu machen.
Christen halten sich zur evangeliumsgemäßen Kirche
Doch als Christen, die in Gottes Wort unterrichtet sind, haben wir in der Tat die Aufgabe, darauf zu achten, dass wir uns zu einer Kirche und Gemeinde halten, in der tatsächlich das Evangelium rein gepredigt wird und die Sakramente nach der Einsetzung Christi gereicht werden. Maßstab meiner Zugehörigkeit zu einer Kirche darf nicht die äußere Größe einer Kirche sein, auch nicht die Gewohnheit, dass ich doch immer schon zu einer bestimmten Kirche gehört habe. Sondern es darf immer wieder nur um diese eine Frage gehen: Wird hier das Evangelium unverfälscht gepredigt, werden hier die Sakramente so gereicht, wie dies der Stiftung Christi entspricht?
Und da kann es sehr wohl sein, dass sich Christen genötigt sehen, „ihre“ Kirche zu verlassen, eben um in der Einheit der einen, heiligen, katholischen Kirche zu bleiben und diese Einheit nicht preiszugeben.
Die Kirche und die Kirchen
Die Existenz verschiedener „Kirchen“ ist keine Frage der Folklore, sondern ein Skandal, der dem Wesen der Kirche Jesu Christi, eine zu sein, ganz und gar widerspricht. Und doch lässt sich dieser Skandal nicht dadurch beseitigen, dass man Kirchen, die Unterschiedliches lehren und praktizieren, organisatorisch einfach zusammenschließt zu einer Union.
Sondern wahre Einheit der Kirche ist nur da vorhanden, wo Einmütigkeit in der Verkündigung des Evangeliums und in der Lehre und Verwaltung der Sakramente besteht. Diese Einheit kann nicht von Menschen geschaffen, sondern immer wieder nur erbeten und geschenkt werden – und soll dann auch dankbar wahrgenommen und anerkannt werden, wo sie besteht.
Die Einheit der Kirche kann auch nicht durch kirchliche Ordnungen gesichert werden, wenn ihre innere Einheit nicht besteht oder längst zerbrochen ist, so macht es das Augsburger Bekenntnis hier abschließend deutlich.
Umgekehrt ist die wahre Einheit der Kirche so stark, dass sie auch unterschiedliche kirchliche Ordnungen ertragen kann und nicht auf Einheitlichkeit in allen Ordnungsfragen drängen muss.
Melanchthon musste im 16. Jahrhundert verteidigen, weshalb die Nichtbefolgung bestimmter kirchlicher Ordnungen und Traditionen nicht bedeutet, dass man sich damit aus der Einheit der Kirche Christi ausschließt.
Dies darf für uns heute aber kein Argument sein, der „Häresie der Formlosigkeit“ zu verfallen, die der Schriftsteller Martin Mosebach mit Recht in der Kirche beobachtet und beklagt hat.
Gerade wenn wir um die Fortdauer der einen, heiligen, katholischen Kirche durch alle Zeiten hindurch wissen, tun wir gut daran, diese Fortdauer auch in der Art und Weise deutlich werden zu lassen, wie wir unsere Gottesdienste feiern: Nicht wir schaffen die Kirche durch unser „Zusammentreten“, durch unsere Gestaltung von Gottesdiensten. Sondern wir leben als Christen von dem, was uns schon vorgegeben ist, wir leben von der Kirche, die schon vor uns da war und in der allein wir bekommen, was wir brauchen, um selig zu werden: Gottes Geist, Gottes Vergebung durch Gottes Wort und Sakrament. Doch jede Form wäre hohl, wenn sie nicht mit dem Inhalt dessen gefüllt wäre, was allein Kirche als Kirche erkennbar werden lässt: mit der unverfälschten Verkündigung des Evangeliums und der rechten Verwaltung der Sakramente.
Artikel 7 des Augsburgischen Bekenntnisses: Über die Kirche
Es wird auch gelehrt, dass allezeit die eine, heilige, christliche Kirche sein und bleiben muss. Sie ist die Versammlung aller Gläubigen, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden. Denn das genügt zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass das Evangelium einmütig im rechten Verständnis verkündigt und die Sakramente dem Wort Gottes gemäß gereicht werden. Für die wahre Einheit der christlichen Kirche ist es daher nicht nötig, überall die gleichen, von den Menschen eingesetzten kirchlichen Ordnungen einzuhalten – wie Paulus an die Epheser schreibt: „Ein Leib und ein Geist, wir ihr auch durch eure Berufung zu einer Hoffnung berufen seid, ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“ (Eph 4,4f).


Kirchenasyl
Stellungnahme der Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zur Frage des „Kirchenasyls“.
Steigende Flüchtlingszahlen in unserem Land führen das Ausmaß gewalttätiger und kriegerischer Auseinandersetzungen, aber auch wirtschaftlicher Not und Verfolgung in vielen Regionen dieser Welt verstärkt vor Augen.
Dass wir als Christen geheißen sind, Flüchtlinge aufzunehmen, hat der Bischof der SELK, Hans-Jörg Voigt, in seinem Hirtenbrief „Flüchtlinge willkommen heißen“ ausführlich darge-legt (abzurufen auf selk.de/download/Hirtenwort_01-2015.pdf). Die Kirchenleitung der SELK dankt daher allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Gemeinden, die sich für Flüchtlinge oft über das übliche Maß der Gemeindearbeit hinaus einsetzen.
Überdies hat sich die Kirchenleitung der SELK mit der Frage beschäftigt, wie die Gewährung eines „Kirchenasyls“ durch einzelne Kirchengemeinden zu bewerten sei.
Die Kirchenleitung hält fest, dass Kirchengemeinden, die „Kirchenasyl“ gewähren, keinen „rechtsfreien“ Raum in Anspruch nehmen können. Sie müssen sich im Gegenteil bewusst sein, dass sie in einem Einzelfall – als „ultima ratio“ (letzte Möglichkeit) – gegebenenfalls im Widerspruch gegen staatliche Regelungen und Maßnahmen Hilfesuchenden Beistand und Schutz gewähren. Die Gemeindeglieder, die sich dafür entscheiden, tun dies, wenn und weil ihr Gewissen ihnen keine andere Lösung lässt.
In seinem Hirtenbrief „Flüchtlinge willkommen heißen“ hatte Bischof Voigt die Trennung zwischen Staat und Kirche, zwischen Politik und Religion als „prägenden Ertrag der abend-ländischen Geschichte“ hervorgehoben und darauf hingewiesen, dass Luther in seiner Lehre von den zwei Regimenten die Unterscheidung zwischen Weltlichem und Geistlichem theologisch begründet hat.
Darauf Bezug nehmend erläutert die Kirchenleitung der SELK das Spannungsfeld, im dem Christen und Kirchengemeinden stehen, wenn sie entscheiden sollen, ob sie einer Bitte um „Kirchenasyl“ nachgeben können:
Die Heilige Schrift und die Bekenntnisse der evangelisch-lutherischen Kirche fassen das Verhältnis von Christen, der Kirche, zu Staat und Obrigkeit in doppelter Weise: Einerseits gilt: „Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. (…) Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt der Anordnung Gottes (…)“ (vgl. Röm 13, 1-7). Ande-rerseits gilt: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (vgl. Apg 5, 29).
Die Frage, wann der Fall eintritt, in dem man als Christ Gott mehr zu gehorchen habe als den Menschen und dem unter Menschen geltenden Recht, lässt sich nicht pauschal be-antworten. Es ist dies eine Gewissensfrage, die sich der einzelne Christ auf der Grundlage des Wortes Gottes und im Blick auf jeden Einzelfall stellen und beantworten muss.
Dazu gehört auch die Einsicht, gegenüber Gottes Wort und Gebot schuldig zu werden, auch wenn die Alternative darin bestünde, durch die subjektive Überzeugung ansonsten begangener unterlassener Hilfeleistung ebenso schuldig zu werden. Dazu gehört im Falle eines „Kirchenasyls“ dann auch die Bereitschaft der für die Kirchengemeinde handelnden Personen, die volle Verantwortung zu tragen.
Die Kirchenleitung der SELK betont, dass es Ziel aller vorbeugenden Flüchtlingsarbeit sein müsse, ein „Kirchenasyl“ nach Möglichkeit gar nicht erst erforderlich werden zu lassen. Darauf sei das notwendige entsprechende gesellschaftspolitische Engagement auszurichten.
Hannover, im April 2015
Vorstehende Stellungnahme wurde von der Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) auf ihrer Sitzung am 17./18. April 2015 in Hannover verabschiedet.


Kircheneintritt
Vielleicht denken Sie darüber nach, in die Evangelisch-Lutherische Kirche (wieder) einzutreten. Wir haben für Sie einige Informationen zusammengestellt, die Ihnen hierbei eine Hilfe sein können.
Wo kann ich eintreten?
Sie können in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) bei allen Pfarrämtern der → SELK eintreten. Bitte wenden Sie sich an das nächstgelegene Pfarramt.
Warum eintreten?
Im Leben gibt es immer wieder Situationen, die zum Nachdenken über Gott und die Welt führen. Dabei kommt auch die Frage nach Kirche und einer verbindlichen Kirchenmitgliedschaft. Solche Anlässe können fröhliche oder traurige sein:
- Ein Kind soll getauft werden und Sie sind gebeten, dass → Patenamt zu übernehmen.
- Sie wollen heiraten und möchten Ihre Ehe unter den Segen des Dreieinigen Gottes stellen. Eine kirchliche → Trauung ist gewünscht.
- Krankheit belastet Ihre Gesundheit und Sie wünschen Trost und Beistand.
- Ein Trauerfall beschäftigt Sie und Sie fragen nach dem eigenen Sterben und dem Tod.
- Sie denken über Ihre Lebenssituation nach und möchten ein Leben mit Gott führen.
- Oder es sind andere Gründe, die Sie ins Nachdenken über einen Kircheneintritt bewegen.
Als Christen wissen wir uns durch die Taufe mit dem Dreieinigen Gott verbunden. Er stiftet auch Gemeinschaft unter uns. Als Kirchenglied sind Sie Teil dieser Gemeinschaft. Diese Gemeinschaft zeigt sich auf vielfältige Weise: Im Gottesdienst, in den Gemeindeveranstaltungen, aber auch kirchenweit in den diakonischen Einrichtungen. Lutherische Kirche möchte Menschen weltweit mit dem Evangelium von Jesus Christus erreichen. Hiermit ist die Lutherische Kirchenmission, Bleckmar, beauftragt.
In die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche eintreten – Offene Türen
Die Türen der Kirche stehen offen. Sie sind uns herzlich willkommen. Was uns als Christen in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche eint, sind die Bibel und das Evangelisch-Lutherische Bekenntnis. Entdecken Sie die unterschiedlichen Formen unserer Gottesdienste, die festlichen Andachten und das Gemeindeleben in unseren Kirchengemeinden. Jeder ist uns willkommen. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie in die allein der Heiligen Schrift und den evangelisch-lutherischen Bekenntnisschriften verpflichtete Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche eintreten wollen, sind uns Ihre Fragen sehr willkommen. Gerne nimmt sich der Pfarrer Zeit für Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin. In diesem Gespräch ist Raum für Ihre Fragen.
Wie trete ich in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche ein?
Durch die →Taufe werden Sie Glied in einer Kirchengemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Die Taufe wird in der Regel nicht wiederholt. Wenn Sie als Erwachsener noch nicht getauft sind, erfolgt zunächst ein Taufunterricht und dann die Heilige Taufe. Mit dem Empfang der Heiligen Taufe sind Sie dann auch Glied der Gemeinde und der evangelisch-lutherischen Kirche. Wenn Sie getauft sind (gegebenenfalls auch konfirmiert oder gefirmt), bringen Sie bitte Ihre kirchlichen Unterlagen, wie Taufschein, Konfirmationsurkunde, Trauschein zum Aufnahmegespräch mit. Dort ist auch Zeit über den Glauben zu sprechen und über persönliche Fragen ins Gespräch zu kommen.
Übertritt in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche - wie mache ich das?
Bislang gehören Sie einer christlichen Konfession an, möchten aber in die Evangelisch-Lutherische Kirche wechseln. Vor einem Eintritt in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche, müssen Sie Ihren Austritt erklären. Wenn Sie in einer Konfession getauft wurden, deren Taufe anerkannt ist (vgl. ökumenische Erklärung über die Heilige Taufe – Magdeburger Erklärung), wie z.B. die der Römisch-Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche Deutschlands, der Anglikaner, etc., werden sie nicht erneut getauft. Nehmen Sie bitte gerne mit uns Kontakt auf.
Wie teuer ist die Mitgliedschaft in der Kirche?
Der Eintritt in die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche ist kostenlos. Da wir aber als Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche keine Kirchensteuern einziehen, obwohl dies rechtlich möglich ist, darf auf der Lohnsteuerkarte kein Eintrag vorgenommen werden. Wir sind jedoch auf den zu entrichtenden Kirchenbeitrag, der in angemessener Höhe zu entrichten ist, angewiesen. Da wir keine Zuschüsse vom Staat erhalten, ist die Haupteinnahmequelle der Kirchenbeitrag. Wir sind dankbar, dass Sie mit dem → Kirchenbeitrag die kirchliche Arbeit vor Ort in der Gemeinde und gesamtkirchlich unterstützen. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche unabhängig ihren Auftrag nachkommen kann. Wenn Sie zum Thema Kirche und Geld fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.
In die Kirche eintreten – Ich gehöre dazu
Wenn Sie zu einer Kirchengemeinde und dadurch auch zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gehören,
- sind Sie zum Heiligen → Abendmahl zugelassen,
- haben das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche,
- können den Weg der Gemeinde entscheidend mitbestimmen,
- können christlich getraut werden,
- dürfen das → Patenamt übernehmen,
- können christlich beerdigt werden,
- erfahren seelsorgerliche Begleitung durch den Pfarrer.


Kirchengemeinschaft
Kirchengemeinschaft ist Ausdruck vorhandener Lehrübereinstimmung in Verkündigung und Sakramentsspendung. Sie hat die gemeinsame Verkündigung und Mission, die wechselseitige Zulassung zu den Sakramenten und den Austausch von Pfarrern zur Folge.
Darum heißt es in der Grundordnung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche: „Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche pflegt Kirchengemeinschaft mit allen Kirchen, die Lehre und Handeln in gleicher Weise an die Heilige Schrift und das lutherische Bekenntnis binden. Sie verwirft die der Heiligen Schrift und den lutherischen Bekenntnissen widersprechenden Lehren und ihre Duldung sowie jede Union, die gegen Schrift und Bekenntnis verstößt. Sie weiß sich darin einig mit der rechtgläubigen Kirche aller Zeiten (Grundordnung d. SELK, Artikel 21).“
Kirchengemeinschaft findet demnach ihre Grenzen dort, wo uns eine Lehre und ein Verhalten begegnen, die dem Wort Gottes entgegenstehen. Dann ist die Kirche nämlich verpflichtet, dagegen Zeugnis abzulegen, notfalls unter Aufrechterhaltung einer schmerzlichen Trennung. Auch das ist Teil einer ökumenischen Verpflichtung.
Die Einheit der Kirche kommt am lebendigsten, deutlichsten und umfassendsten als Gemeinschaft am Altar zum Ausdruck. Dort reicht uns Christus seinen Leib und Blut zur Vergebung der Sünden und schließt uns zusammen zu einer Gemeinde. So stiftet die Abendmahlsgemeinschaft auch Kirchengemeinschaft. Aber nirgendwo ist die Einheit der Kirche auch mehr gefährdet als bei diesem Geschehen. Wir zerstören sie nämlich, wenn wir uns nicht gemeinsam zu dem bekennen, was Christus uns in seinem Wort und Sakrament schenkt, sondern unsere Unterschiede im Bekenntnis vorschnell übergeben.
Die Gemeinschaft am Altar soll denen offen stehen, die das Bekenntnis zur wahren Gegenwart von Leib und Blut des Herrn im Sakrament ablegen, „für uns gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünden“. Dieses Bekenntnis darf dabei durch Duldung entgegenstehender Lehre nicht in Frage gestellt werden. Das bedeutet praktisch: Jeder Pfarrer ist zu seelsorgerlicher Achtsamkeit verpflichtet. Christen aus solchen Kirchen, mit denen keine Kirchengemeinschaft besteht, können zum Heiligen Abendmahl nur zugelassen werden, wenn ernste seelsorgerliche Gründe dies gebieten.
Die Liebe zu allen Christen legt dem Pfarrer eine große Verantwortung auf: Er soll helfen, dass jeder das Sakrament zu seinem Heil empfängt und nicht zum Gericht, indem er den Leib Christi nicht unterscheidet von anderer Speise (1. Kor. 11,29). Er steht dafür ein, dass die biblischen Aussagen über die wahre Gegenwart des Leibes und Blutes Christi nicht relativiert werden. Wenn ein Pfarrer Gläubigen aus anderen Kirchen das Sakrament reichen will, hat er zu prüfen, ob sie dem zustimmen, was Luther im Kleinen Katechismus erläutert, und ob sie ihren Glauben an die wahre Gegenwart von Leib und Blut Christi bekennen wollen.
Wer das Heilige Mahl mit diesem Verständnis empfängt, gilt als aufgenommen in die Gemeinschaft der evangelisch-lutherischen Kirche in der Zuversicht, „sich durch Gottes Wort und Geist in der Kirchengemeinschaft des reinen Evangeliums und der einsetzungsgemäßen Sakramentsverwaltung festmachen zu lassen“. Insbesondere ist jeder Pfarrer gehalten, einen Sterbenden, der nach dem Sakrament verlangt, nicht ohne diesen Trost zu lassen.
Werden evangelisch-lutherische Christen in Gemeinden solcher Kirchen zum heiligen Abendmahl eingeladen, mit denen keine Kirchengemeinschaft besteht, sollen sie wissen und bedenken, dass mit dem Abendmahlsempfang die Gemeinschaft mit der Kirche aufgenommen wird, die eingeladen hat. Sie bekennen dadurch, dass die dort vertretene Lehre und Praxis schriftgemäß sei.
Ist das nicht der Fall, darf das persönliche Verlangen nach dem Sakrament sie nicht allein bestimmen. So schmerzlich es im Einzelfalle sein mag: Wir sollen eher verzichten als einem unrechten Umgang mit der Gabe Christi stillschweigend zustimmen.


Kirchenjahr
Ausführlich unter:
www.selk.de/download/Das-Kirchenjahr_web.pdf


Kirchenleitung
Die Kirchenleitung der SELK besteht aus dem Bischof, den Pröpsten und den von der Kirchensynode gewählten → Kirchenräten und Kirchenrätinnen. Sie tagt regelmäßig unter dem Vorsitz des Bischofs. Abgesehen vom Bischof entspricht die Anzahl der Nichtordinierten der der Ordinierten.
Die Kirchenleitung übt unter dem Vorsitz des Bischofs die Leitung und Verwaltung der Kirche aus.
Der Geschäftsführende Kirchenrat wird gemeinsam von der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten berufen und von der Kirchensynode bestätigt.
Die Pröpste üben das regionalbischöfliche geistliche Leitungsamt in einer bestimmten geographischen Region aus, die zwei bis drei Kirchenbezirke umfasst. Zusammen mit den Superintendenten wachen die Pröpste über die rechte Verkündigung des Evangeliums und die stiftungsgemäße Verwaltung der Sakramente. Sie halten Visitation, besonders bei den Superintendenten und ihren Gemeinden und beraten regelmäßig mit den Superintendenten seiner Region. Nominiert werden die Pröpste durch die Bezirkspfarrkonvente ihrer Regionen, gewählt durch die Bezirkspfarrkonvente und –synoden. Die Pröpste vertreten die Kirchenleitung in ihren Regionen und die besonderen Belange ihrer Regionen in der Kirchenleitung.
Das leitende geistliche Amt übt der Bischof aus. Er wird vom Allgemeinen Pfarrkonvent nominiert und von der Kirchensynode gewählt. Der Bischof ist ein Pastor der Kirche, der zu ihrer hauptamtlichen Leitung berufen ist. Er dient der ganzen Kirche und achtet darauf, dass das Wort Gottes schrift- und bekenntnisgemäß verkündigt und gelehrt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. Zusammen mit der Kirchenleitung führt er die Aufsicht über die Ämter und Einrichtungen der Kirche. Er hat den Vorsitz im Kollegium der Superintendenten und in der Kirchenleitung.


Kirchenmusik
Die Musik spielt eine ganz wesentliche Rolle im Leben der Gemeinden der SELK. Unsere Gottesdienste sind meist sehr liturgisch geprägt. Viele Gemeindeglieder nehmen an der Ausgestaltung des Gotteslobs teil, als Organistinnen und Organisten, Sängerinnen und Sänger in den Kirchenchören, Bläserinnen und Bläser in den Posaunenchören.
Überregional sind kirchenmusikalische Arbeitskreise, Sing- und Posaunenwarte eingesetzt, die den Chören in den Gemeinden Unterstützung bieten, Kirchenmusikfeste und Posaunenfeste planen und organisieren. Weiter gibt es überregionale Bläsergruppen und Kantoreien, die immer wieder für besondere Ereignisse und "highlights" sorgen.


Kirchenrat / Kirchenrätin
Kirchenräte und Kirchenrätinnen der SELK sind Mitglieder der → Kirchenleitung der SELK. Zusammen mit dem → Bischof und den → Pröpsten üben sie unter dem Vorsitz des Bischofs die Leitung und Verwaltung der Kirche aus.
K. werden auf Vorschlag der Bezirkspfarrkonvente und Bezirkssynoden von der Kirchensynode für acht Jahre gewählt. Der Dienst des K. wird neben- bzw. ehrenamtlich ausgeübt.
Die Kirchenräte nehmen an den Sitzungen des → Kollegiums der Superintendenten teil, haben dort aber im Blick auf Ordinationsgenehmigungen kein Stimmrecht.
Einer der Kirchenräte führt die Geschäfte der Kirchenleitung im Hauptamt (Geschäftsführender Kirchenrat -GKR-). Der GKR war bislang immer ein ordinierter Theologe, könnte jedoch auch ein nichtordiniertes, für die die Aufgaben eines GKR akademisch bzw. beruflich qualifiziertes Kirchglied der SELK sein. (z.B. Jurist/in)
Die K.e der SELK übernehmen (unentgeltlich) einen  großen Anteil kirchenleitender Arbeit in Arbeitsgemeinschaften, Kommissionen, im Personalausschuss, als Vertreter der Kirchenleitung in Gremien und Werken der SELK usw., sodass die Kirchenleitung ohne die K.e nicht arbeitsfähig wäre.
K.e (als von der Kirchensynode gewählte „Laien“) sind auf der obersten Leitungsebene  die Repräsentanten des synodalen Prinzips, das die SELK - in einem ausgewogenen Zusammenwirken mit dem episkopalen Prinzip - kennzeichnet.


Kirchensteuer
→ Finanzierung, kirchliche
Die SELK nimmt, obwohl sie dies als Kirchenkörperschaft des öffentlichen Rechtes könnte, nicht am Kirchensteuerabzugsverfahren durch die Finanzbehörden teil, sondern erbittet und erwartet von ihren Kirchgliedern angemessene Kirchenbeiträge, die direkt an die Kirchgemeinden abgeführt und anteilig über ein Umlageverfahren der Allgemeinen Kirchenkasse der SELK (vor allem zur Finanzierung der Pfarrgehälter) zugeführt werden.
Gleichwohl regelt die Mustergemeindeordnung der SELK (§ 5.3), dass die “Glieder der Gemeinde (…)  nach Gottes Wort verpflichtet (sind), zur Erfüllung der kirchlichen und gemeindlichen Aufgaben mit Beiträgen, Spenden und Kollekten freiwillig und in angemessener Höhe beizutragen“.
Kirchenbeitragspflichtig sind nicht nur steuerpflichtige Kirchglieder, sondern alle, die über ein eigenes Einkommen verfügen, wobei auch Hartz IV, Ausbildungsgelder (z.B. BAFöG) oder Taschengeld als eigenes Einkommen zählt.
Als „angemessen“ gelten nicht die prozentualen Ziffern, die für die Bemessung der Kirchensteuern (in Bezug nicht auf das Einkommen sondern auf die Lohn- bzw. Einkommens-Steuer) anfallen würden.
Gelegentlich werden 3% des Nettoeinkommens als „angemessen“ genannt. Die SELK kann ihren finanziellen Verpflichtungen jedoch nur nachkommen, weil zahlreiche Kirchglieder deutlich mehr an Kirchenbeiträgen entrichten, als solche als Mindestangaben zu verstehenden Bezifferungen.


Klingelbeutel
→ Kollekte
Die Bezeichnung „Klingelbeutel“ verdankt sich dem bis heute noch gelegentlich zu findenden Brauch, den Beutel, der zum Einsammeln des Dankopfers (der Kollekte) verwendet und durch die Bankreihen von Hand zu Hand gereicht wird mit einer kleinen Glocke zu versehen: Auf diese Weise sollte sicher gestellt sein, dass der nach dem Glöckchen „Klingelbeutel“ genannte Sammelbehälter nicht „unterwegs verschwindet“.


Kollekte
Unter Kollekte versteht man (a) das Eingangsgebet des Gottesdienstes (Kollektengebet) und (b) die Geldsammlung während des Gottesdienstes und/oder nach dem Gottesdienst am Ausgang der Kirche.
(a) Das Kollektengebet, in klassischer Weise nur aus einem Satz mit Anrede, preisender Entfaltung, Gebetsanliegen und trinitarischem Schluss bestehend, hat seinen Namen, weil es ursprünglich die verschiedenen persönlichen Gebetsanliegen der versammelten Gemeinde bündeln, sammeln, also „kollektieren“ und zusammenfassen wollte.
Es ist daher auch bis heute eine gute Sitte, wenn der Pfarrer nach dem Aufruf zum Gebet („Lasst uns beten“) der Gemeinde einige Sekunden stiller Zeit lässt, um persönliche Anliegen vor Gott zu bringen, bevor er das Kollektengebet / die Kollekte singt oder spricht.
(b)  Nicht der „schnöde Mammon“, sondern die Diakonie hat in der Dankopfersammlung (die ebenfalls häufig kurz nur „Kollekte“ genannt wird) ihre gottesdienstliche Verankerung. Wenn man davon absieht, dass die Fürbitte selbstverständlich eine Form der Diakonie ist, weil auch hier einer des anderen Last mitträgt, ist die Dankopfersammlung der einzige Ort im Gottesdienst, an dem die Diakonie vorkommt.
Man sagt: Liturgie (Anbetung, Lobpreis), Martyrie (Zeugnis, Bekenntnis, Verkündigung, Mission) und Diakonie (Dienst der Nächstenliebe) seien die drei hauptsächlichen Lebensäußerungen der Kirche. Es ist also nicht beliebig, ob und wie die Diakonie im Gottesdienst vorkommt oder nicht.
In der Alten Kirche brachte die ganze Gemeinde unter Lobgesang Gaben in Form von Naturalien zum Altar. Gaben, die im Anschluß an den Gottesdienst an die Bedürftigen und Armen der Gemeinde verteilt wurden.
Aus der Fülle dieser Gaben sonderte der Bischof der Gemeinde, also der Leiter des Gottesdienstes, Brot und Wein für die Sakramentsfeier aus. Über den Gaben wurde ein Segensgebet gesprochen, also ein Gebet mit der Bitte um gesegneten Gebrauch durch die Empfänger und um Segen für die Geber.
Übrigens geht die Dankopfersammlung auf neutestamentlich bezeugte Vorbilder zurück (Römer 15, 26: Hier werden Gemeinden in Mazedonien und Achaja genannt, die für die Armen der Gemeinde in Jerusalem „zusammengelegt“, kollektiert haben), die sogar den Schluss nahelegen, dass schon in den ersten Christengemeinden neben den Naturalien für die Armen der eigenen Gemeinde auch Geldsammlungen für entfernt wohnende Mitchristen durchgeführt wurden.
Es ist also ein echter Verlust, wenn in manchen Gemeinden anstelle der gottesdienstlichen Dankopfersammlung nur noch ein Opferstock am Ausgang aufgestellt wird, an dem man sich entweder geübt vorbeidrückt oder in den man eher verschämt unter den kritischen Augen eines Küsters oder Kirchenvorstehers sein Schärflein einlegt.
In den Gemeinden der Selbständigen Ev.-Luth. Kirche wird sehr häufig das Dankopfer für die eigene Gemeinde erbeten. Jeder weiß, dass diese Gaben nicht vorrangig den „Armen der Gemeinde“ zugutekommen, sondern schlichtweg dazu benötigt werden, die laufenden Verpflichtungen einer Kirchengemeinde zu erfüllen, die ohne Kirchensteuermittel und öffentliche Zuwendungen zurechtkommen muss.
Wo die gottesdienstliche Dankopfersammlung aus der Übung gekommen ist und man nun nicht mit der Hauruck-Methode diesen Brauch (wieder!) einführen kann oder möchte, wäre es eine sinnvolle Möglichkeit, zumindest die Sammlungen, die für diakonische Zwecke außerhalb der eigenen Gemeinde gedacht sind, während des Gottesdienstes einsammeln zu lassen. Dadurch wird nämlich deutlich: Wir übernehmen jetzt gemeinsam als Gemeinde aus christlicher Liebe Mitverantwortung für andere Christen oder andere, in Not geratene Menschen. Das gesammelte Geld  wird zum Altar gebracht, wo der Pastor ein Dankopfergebet spricht. Warum das? Man stelle sich nur vor, welche „Geschichte“ die Münzen und Scheine haben können, die nun auf dem Altar liegen und in den Dienst der christlichen Nächstenliebe oder des Gemeindeaufbaus gestellt werden sollen!
Ist es wirklich übertrieben, wenn man sich vorstellt: Es kann sich um Erpresser- und Verbrechergeld, um Huren- und Bestechungsgeld, um schon einmal gestohlenes oder unterschlagenes, für die übelsten Dinge bereits einmal ausgegebenes Geld handeln. Und da sagen wir nicht einfach „pecunia non olet“ , Geld stinkt nicht,  sondern bitten Gott, dieses Geld in Seinen Dienst zu nehmen, es auszusondern aus den schlimmen und schuldverstrickten Zusammenhängen dieser Welt und es einzusetzen zum Bau seiner Kirche und zu Wohl und Heil der Menschen und zum Segen derer, die es für diesen Zweck aus Dank geopfert haben.
Man kann das Dankopfer unmittelbar im Anschluss an die Abkündigungen einsammeln und währenddessen ein zusätzliches Dankopferlied singen lassen.
Dem ursprünglichen Brauch näher  wäre es allerdings, das Dankopfer zum „Lied zur Bereitung“ einzusammeln.
Klassisch heißt dieses Lied oder ein entsprechendes Musikstück „Offertorium“. Dahinter steckt das lateinische offerre, was darbringen oder auch opfern bedeutet und dazu geführt hat, dass man in der lutherischen Kirche die Gefahr witterte, die Dankopfersammlung in unmittelbarer Nähe zur Sakramentsfeier könne falsche (römische) Opfergedanken  in die lutherische Abendmahlsfeier eintragen.
Das ist wohl etwas überängstlich; unsere gottesdienstlichen Ordnungen schlagen als Alternative zu einem besonderen Dankopferlied daher wohl vor, die Sammlung während des Predigtliedes durchzuführen. Die Abkündigungen folgten dann auf das Dankopfergebet.
Eines sollte aber deutlich geworden sein: Die Dankopfersammlung ist keine weltliche Notwendigkeit, sondern eine geistliche und im Gottesdienst beheimatete Selbstverständlichkeit, die darum auch hinsichtlich Ergebnis und Verwendungszweck ihren legitimen Platz in den Abkündigungen haben sollte. Das Geben des Geldes ist die eine Seite, der dieses Geben motivierende Dank und die die Gaben begleitende Fürbitte ist die andere, nicht minder wichtige Seite!


Kommunion
Von lat. communio = Gemeinschaft. Zugrunde liegt der griech. Begriff  κοινωνία [koinonia] – vgl. 1 Kor 10,16 -, der sowohl Gemeinschaft, als auch Teilgabe oder (An-) Teilhabe bedeuten kann.
Der neutestamentliche Hintergrund der Bezeichnung „Kommunion“  meint die Anteilhabe an Leib und Blut Christi durch das leibliche Essen und Trinken des gesegneten Brotes und Weines.
Kommunion, Gemeinschaft haben wir im Gottesdienst mit Christus aber auch durch Christus untereinander als Glieder am Leib Christi.
Diese „Anteilhabe am Heiligen“ ist auch ein Bestandteil des Apostolischen Glaubensbekenntnisses, in der deutschen Fassung als „Gemeinde bzw. Gemeinschaft der Heiligen“ übersetzt. Natürlich ist auch der Glaube an die Kirche als Gemeinde der durch Christus Geheiligten und insofern „Heiligen“ Bestandteil des christlichen Glaubens. Theologische Untersuchungen legen es jedoch nahe, dass die ursprüngliche Formulierung das Sakrament des Altars als „Anteilhabe an den heiligen Dingen“ im Glaubensbekenntnis der Kirche festschreiben wollte.
Bei der Verwendung des Begriffes „Kommunion“ sollten wir darauf achten, dass nicht im Zuge der Zeit und ihres Geistes die Gemeinschaft der Christen untereinander im Vordergrund steht, so als sei das Hl. Abendmahl nichts anderes als ein Gemeinschaftsmahl, sondern die Gemeinschaft, die uns Christus gewährt und erst „durch ihn und in ihm und mit ihm“ auch die Christen untereinander verbindet, im Zentrum bleibt.
Im engeren Sinne ist die Kommunion der Akt der Austeilung des Hl. Abendmahls. Dieser Akt bedarf eigentlich keiner besonderen Einleitung durch den Pastor. Häufig ist aber zu hören:“Seht und schmeckt, wie freundlich der Herr ist. Kommt, denn es ist alles bereit.“
Dies hat wohl den praktischen Grund, der Gemeinde zu signalisieren, sie könne jetzt zum Altar treten.
Die Kommunion selbst geschieht in der SELK üblicherweise so, dass die Kommunikanten gruppenweise zum Altar treten, dort niederknien und Leib und Blut Christi in der Form der Mundkommunion empfangen.
Dabei weist der Pastor Hostie bzw. Kelch vor, indem er sie bzw. ihn kurz erhebt und dazu die sog. Spendeworte spricht.
Es ist ein Kennzeichen der bekenntnisgebundenen lutherischen Kirche, dass diese Spendeworte das Bekenntnis zur wahren Gegenwart des Leibes und Blutes Christi unter dem Brot und dem Wein enthalten.
Von den Kommunikanten wird darum auch ihre Glaubenszustimmung in Form eines vernehmlichen „Amen“ erwartet.
Die in der SELK  zugelassenen Spendeworte sind in der Agende genau angegeben.
An der Einführung einer neuen, das Bekenntnis zur Realpräsenz verdunkelnden und verwischenden („→ unierten“) Spendeformel ist die äußere Einheit der lutherischen Kirche in Deutschland um die Mitte des 19. Jahrhunderts einmal zerbrochen.
Im Anschluss an die Austeilung des Brotes bzw. des Weines spricht der Pastor den Kommunikanten jeweils das Segenswort zu: „Das bewahre euch im rechten Glauben zum ewigen Leben.“ Dieses Segenswort erinnert daran, dass das Hl. Abendmahl in der Tradition der Kirche immer als „Pilgerspeise“ auf dem Weg zur Ewigkeit und als „Arznei der Unsterblichkeit“ verstanden wurde.
Wenn zwei Liturgen an der Austeilung beteiligt sind, geht der zuständige Ortspastor mit den Hostien voran und signalisiert damit dem (möglicherweise ortsfremden Kelch-Diakon bzw. Gast-Pastor): Derjenige, dem ich den Leib Christi reiche, ist auch zum Sakrament zugelassen.
Es ist für den austeilenden Pastor hilfreich, wenn die Kommunikanten bei der Darreichung den Kelch am Fuß anfassen und ihn selbst zum Mund führen. Das würde niemand als Zeichen von Eigenmächtigkeit missdeuten.
Durch das Knien und die Sitte der Mundkommunion  wird symbolisiert: Beim Heiligen Abendmahl sind wir Empfangende. Wir lassen uns speisen und tränken wie kleine Kinder, begeben uns ganz und gar in den Schutz des himmlischen Vaters und überlassen uns Seiner Fürsorge. „Hilf dir selbst!“, heißt es sonst; aber hier nehme ich mir nichts, sondern lasse mir geben. Hier, am Altar, in der Gegenwart Gottes, darf ich Kind sein, mich bergen in Gottes Hand und ohne Verdienst und Leistung und eigene Würdigkeit nur empfangen, mich nur beschenken lassen.


Kommunikant
Teilnehmer an der → Kommunion, also am Hl. Abendmahl.


Konfession
→ Denomination (= unterscheidende Benennung einer Glaubens- oder Bekenntnisrichtung innerhalb des Christentums)
Konfession (lateinisch confessio = Bekenntnis) bezeichnet eine spezifische Glaubens- oder Bekenntnisrichtung innerhalb des Christentums / der Kirche, die sich in dogmatischer und / oder ethischer Lehre, Organisation oder liturgisch-gottesdienstlicher Praxis von anderen christlichen  Glaubens- oder Bekenntnisrichtungen unterscheidet.
Konfessionen im Sinne unterschiedlicher Glaubensrichtungen gab es bereits im Judentum. Im Neuen Testament spielen vor allem die jüd. Konfessionen der Pharisäer und Sadduzäer eine Rolle.
Bis heute lassen sich im Judentum unterschiedliche Glaubensrichtungen (Konfessionen, Observanzen) unterscheiden: Das sog. ultraorthodoxe, das orthodoxe und das liberale Judentum. (Ähnliches gilt übrigens auch vom Islam: Die islamischen Hauptkonfessionen sind der sunnitische und der schiitische Islam. Innerhalb dieser Hauptrichtungen sind aber auch z.B. der Sufismus, der Salafismus, die Abspaltung der Ahmadiyya und viele andere zu unterscheiden.)
Das Neue Testament bezeugt, dass es bereits in der frühesten Zeit des Christentums unterschiedliche und gegensätzliche Glaubensrichtungen (und Spaltungen) gab (vgl. z.B. 1. Korinther 1,10).
Judenchristen und Heidenchristen, gnostisch geprägte Glaubensrichtungen, Anhänger des Petrus oder des Paulus oder Apollos bildeten Gemeinden oder Gemeindegruppen, die sich zunächst auch in wesentlichen Glaubensaussagen (z.B. der Notwendigkeit der Beschneidung) unterschieden.
In der Alten Kirche entstanden sehr bald unterschiedliche Glaubensrichtungen, die sich gegenseitig als Häretiker (Ketzer, Irrlehrer) verwarfen (exkommunizierten). Insbesondere im Blick auf die Christologie. (Monophysiten, Arianer, Nestorianer, Modalisten usw.).
In der frühkirchlichen Verfolgungszeit spaltete sich die Kirche zeitweise in jene, die die Gültigkeit und Wirksamkeit der Sakramente von der moralisch-ethischen Standhaftigkeit der Sakramentsspender (Priester, Bischöfe) angesichts der Verfolgung abhängig machen wollten (Donatisten) und jenen, die die ethisch-moralische Integrität der Sakramentsspender nicht für ausschlaggebend für Gültigkeit und Wirkung der Sakramente ansahen, sondern deren einsetzungsgemäße Verwaltung. (Die Donatisten wurden als Häretiker ausgeschlossen.)
1054 entstanden mit dem sog. Morgenländischen Schisma (vordergründig gaben hierbei Fragen der Liturgie, der Verwendung gesäuerten oder ungesäuerten Brotes bei der Eucharistie, das sog. → Filioque, und nachwirkend der sog. Bilderstreit den Ausschlag) die West- und die Ostkirche.
Nach heutigem Sprachgebrauch die römisch-katholische Kirche (Rom, Papst) und die sich selbst als „orthodox“ (= rechtgläubige) bezeichnenden Ostkirchen (Konstantinopel/Byzanz, Ökumenischer Patriarch).
Im 16. Jahrhundert, dem Reformationszeitalter, entstehen die bis heute im Wesentlichen existierenden westlich-abendländischen Konfessionskirchen.
Mit den Beschlüssen des Konzils von Trient (von 545 bis 1563), die die zentralen Glaubensüberzeugungen der Reformkatholiken („Lutheraner“, „Evangelische“) verwarfen und diese formal exkommunizierten, entsteht die bis heute existierende römisch-katholische Konfessionskirche. Die Reformkatholiken hielten und halten daran fest, legitime Vertreterin und Fortsetzung der ungeteilten, rechtgläubigen (weil mit der Heiligen Schrift und den damit übereinstimmenden Zeugnissen der Kirchenväter in Übereinstimmung stehenden Lehre stehenden) abendländisch-katholischen Kirche zu sein. (vgl. CA, Abschluss des 1. Teils; Abschluss des 2. Teils)
Bereits und spätestens 1529 (sog. Marburger Religionsgespräch zwischen Martin Luther und Ulrich Zwingli zur Abendmahlsfrage bzw. Realpräsenz) lässt sich die Entstehung der evangelisch-lutherischen und der reformierten Konfession datieren.
Schon zuvor entstand als gewissermaßen eigenständige Konfession das sog. Täufertum (lutherischerseits als „Schwärmertum“ bezeichnet) über die Streitfrage, ob die Taufe auch unmündigen Säuglingen mit sakramentaler, „wortbedingter“ Wirkung gespendet werden dürfe oder nur „mündigen Christen“, die sich für Christus und die Taufe frei entscheiden, wobei die Taufe dann kein Sakrament im klassischen Sinne, sondern lediglich ein Bekenntniszeichen sei.
Heute gliedert sich die christliche Kirche in zahlreiche und unterschiedliche Konfessionen.
Als Hauptrichtungen oder Konfessionsfamilien könnte man die
•    römisch-katholische Kirche,
•    die Ostkirchen,
•    die evangelisch-lutherischen Kirchen,
•    die (calvinistisch-) reformierten Kirchen,
•    die anglikanischen (episkopalen) Kirchen,
•    die pfingstlich-charismatischen Gemeinschaften,
•    die altkatholischen Kirchen,
•    die Unionskirchen (z.B. die EKD) und protestantischen Gemeinschaften und
•    sabbatistische Freikirchen (die den Sabbat/Samstag als Gottesdiensttag halten, nicht den Sonntag) nennen.
Daneben existieren zahlreiche Sondergemeinschaften und Sekten, die dem eigentlichen Konfessionsbegriff nicht oder nur schwer zuzuordnen sind.
Innerhalb dieser Konfessionen gibt es allerdings weitere Untergliederungen, die unbeschadet lehrmäßiger Unterschiede in bestimmten Gruppen zusammengefasst werden.
Dazu gehören z.B. auch die sog. → altkonfessionellen Kirchen.
Der Begriff „altkonfessionell“  wird in der vom Johann-Adam-Möhler-Institut Paderborn herausgegebenen „Kleinen Konfessionskunde“ (4. Auflage 2005) für diejenigen Kirchen verwendet, für die „im Unterschied zu den klassischen Freikirchen, die ihre Existenz einem neuen (theologischen und/oder spirituellen) Reformansatz verdanken, gerade das Festhalten am Überkommenen charakteristisch (ist), auch wenn sie sich im Laufe ihrer Geschichte durchaus als zu Wandlungen fähig erweisen.“ Dazu zählen neben den → altlutherischen auch die → altkatholischen Kirchen, die altreformierten Kirchen und die russisch-orthodoxe Kirche der russischen Altgläubigen.
Zur altkonfessionellen Gruppe der altlutherischen Kirchen gehören auch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) in Deutschland, die Evangelisch-Lutherische Freikirche (in Deutschland) und deren jeweilige Schwesterkirchen.
Es wäre sicherlich zu kurz gegriffen, die Tatsache der Existenz vieler unterschiedlicher, ja gegensätzlicher Konfessionen im Christentum nur menschlicher Rechthaberei, Streitsucht oder politischen Intrigen zuzuschreiben.
Gleichwohl ist zuzugestehen, dass menschlich (-erbsündliche) Eitelkeiten, Rechthaberei und machtpolitische Interessen bei der Konfessionsbildung von Anfang an eine Rolle gespielt haben.
Dennoch ist die Frage nach der Wahrheit (des Evangeliums, des Wortes Gottes) eine absolut berechtigte Frage und die unterschiedlichen, gewissensgebundenen Antworten darauf, die immerhin auch zur Konfessionsbildung beitrugen, sind entsprechend zu würdigen.
Wenn beispielsweise die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) als „bekenntnis-lutherische Kirche“  daran festhält, dass die Bekenntnisse der Kirche, wie sie im Konkordienbuch von 1580 gesammelt vorliegen, die zutreffende Auslegung der Heiligen Schrift darstellen und deshalb Unionen mit Kirchen, die diese nicht anerkennen können oder dezidiert ablehnen, ihrerseits ablehnt, ist dies nicht Ausdruck von Eitelkeit oder rechthaberischem Konfessionalismus, sondern Ausdruck einer gewissensgebundenen Einsicht, hinter die sie nicht ohne Verletzung des Gewissens zurück kann.
Ein starrer, isolationalistischer „Konfessionalismus“, der Gemeinsamkeiten zu anderen Konfessionen ignoriert oder sich der Kenntnis- und ggf. auch Übernahme guter alt- und gesamtkirchlicher Traditionen, sofern sie mit Schrift und Bekenntnis übereinstimmen, verweigert, ist daher aus konkordienlutherischer Sicht ebenso abzulehnen, wie ein unkritisch-schwärmerischer Ökumenismus, der verkennt, dass ein antikonfessioneller Unionismus (gegensätzliche und widersprüchliche Bekenntnisaussagen könne oder müsse  man nebeneinander stehen lassen, der Wahrheitsbegriff sei unzeitgemäß usw.)  im Widerspruch zum Anspruch des Neuen Testamentes bzw. Jesu, seiner Evangelisten und Apostel steht. Dies gilt gegenüber der röm.-kath. Konfessionskirche genauso wie gegenüber der sog. Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder der mit ihr untrennbar (in Kirchenunion) verbundenen „Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD)“, der „Union Evangelischer Kirchen in Deutschland (UEK), ebenfalls Teil der EKD, oder den ev.-reformierten Gliedkirchen der EKD, die genauso Teil der EKD-Union sind.
In neuerer Zeit zeigt es sich in der Ökumene, dass quer zu den klassischen Konfessionskirchen in theologisch- ethischen Fragen (Frauenordination, Homosexualität, Ehe, Abtreibung, Lebensschutz [Präimplatationsdiagnostik, Euthanasie, aktive Sterbehilfe, Behindertenschutz]) biblisch-christlich-ethische ökumenische Koalitionen entstehen. Im postmodernen und postchristlichen Zeitalter relativieren sich offenbar die bisherigen klassischen Konfessionsgrenzen zugunsten eines allgemein-biblisch-christlich (-konservativen) Schulterschlusses.


Konfirmation
Von lat. confirmare = festmachen, bestätigen
Die Konfirmation ist eine kirchliche Ordnung, die darin begründet ist, dass die lutherische Kirche die Kindertaufe praktiziert. Sie dient der Befestigung der Taufgnade. In ihr bekennen sich die Konfirmanden zu ihrer Taufe. Sie bekennen, dass sie sich von dem Bösen lossagen und ihr Vertrauen auf die Gnade des dreieinigen Gottes setzen. Sie bezeugen, dass sie sich zum Worte Gottes und zum Heiligen Abendmahl in der evangelisch-lutherischen Kirche halten und im Glauben bleiben und wachsen wollen. Zur Festigung ihres Lebens in der Taufgnade werden den Konfirmanden die Gaben des Heiligen Geistes unter Gottes Wort, Gebet der Gemeinde und Handauflegung zugesprochen. Die Konfirmanden zeigen in einem Gottesdienst vor der Konfirmation, dass sie die Hauptstücke des Katechismus gelernt und erfasst haben.
Die Konfirmation gehört ihrem Wesen nach zur Taufe und ist deshalb kein eigenes Sakrament, sondern eine kirchliche Handlung, die sich in der Geschichte der Kirche entwickelt hat.
Vgl. dazu: Apostelgeschichte 8,14-15; 19, 6


Konkordanz
Eine vollständige biblische Konkordanz ist ein in elektronischer oder Buchform vorliegendes Nachschlagewerk, das alle in der Bibel vorkommenden Wörter in alphabetischer Reihenfolge ausweist und die entspr. Fundstellen angibt.
K.n gibt es in den biblischen Ursprachen Hebräisch und Griechisch, sowie zu den jeweiligen Bibelübersetzungen. (z.B. Konkordanz zur Luther-Bibel)
Neben den vollständigen K.n gibt es auch „Kleine K.n“, die nur eine Auswahl der wichtigsten biblischen Begriffe aufführen.
Die Konkordienformel ist die letzte Bekenntnisschrift der evangelisch-lutherischen Kirche. Sie  erschien kurz vor Erstellung des Konkordienbuches im Jahr 1577. Die Konkordienformel umfasst zwei Teile: eine vorangestellte Zusammenfassung, die sogenannte Epitome, und den vollen Text, die „Solida Declaratio“. In dieser späteren Bekenntnisschrift, die von einer Theologenkommission verfasst worden ist, ging es nicht mehr primär um das Bekennen des Glaubens nach außen, sondern nach innen, denn im Laufe der Zeit waren viele Lehrkontroversen innerhalb der Lutherischen Kirche entstanden. Hauptmerkmal der Konkordienformel ist also die Suche nach einem innerlutherischen Konsensus. Sie legt definitiv fest, was als lutherisch – und das heißt biblisch – im Glauben und Leben der Kirche zu gelten hat. Nach ihrem eigenen Selbstverständnis bringt sie jedoch nichts Neues an den Tag, sondern sie will ausdrücklich Auslegung der Confessio Augustana von 1530 sein. Mit ihr schließt sich also der Kreis der BSELK. Für uns heute ist sie die lutherische Bekenntnisschrift, die die anderen präzisiert und uns ermöglich, von einer „konkordienlutherischen“ Kirche wie der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zu sprechen.


konkordienlutherische Kirche
Nicht alle sich als „lutherisch“ verstehenden und selbst so bezeichnenden Kirchen binden sich an sämtliche Bekenntnisschriften, die im Konkordienbuch von 1580 gesammelt vorliegen. Insbesondere die letzte Bekenntnisschrift, die Konkordienformel aus dem Jahr 1577 wird nicht von allen lutherischen Kirchen als verbindlich geltende Bekenntnisschrift anerkannt.
Als „konkordienlutherische“ Kirche verstehen und bezeichnen sich daher nur diejenigen luth. Kirchen, die auch die Konkordienformel, also das ganze Konkordienbuch als verbindliche Bekenntnisschrift akzeptieren und z.B. auch ihre Pastoren im Zusammenhang mit der Ordination darauf verpflichten.
Die Mitgliedschaft im → Internationalen Lutherischen Rat (ILC) setzt die Akzeptanz der Konkordienformel voraus.


Konsekration
Von consecrare = lat. Aussondern aus dem profanen Gebrauch, segnen und weihen, Indienststellen zum geistlichen, „heiligen“ Gebrauch.
Die K. erfolgt in der luth. Kirche durch das Singen oder Sprechen der Einsetzungsworte Christi über den Elementen von Brot und Wein während der Abendmahlsfeier.
Mit dem Zeitpunkt des Lautwerdens der Einsetzungsworte Christi ist die Realpräsenz, also die Gegenwart Seines Leibes und Blutes unter Brot und Wein auf dem Altar zuverlässig und gewiss gegeben.
Vor den Einsetzungsworten kniet die Gemeinde darum in Ehrfurcht und Andacht nieder. Schweigen eröffnet diesen Teil des Gottesdienstes.
Die Worte Christi erklingen unvermittelt und unverbunden, nicht eingeleitet oder abgeschlossen durch Menschenwort. Christus selbst kommt jetzt zu Seinem Wort.
Die Einsetzungsworte werden von Matthäus, Markus und Lukas in leicht unterschiedlichen Fassungen überliefert.
Während die römische Kirche eine Reihe unterschiedlicher Fassungen der Einsetzungsworte verwendet, die mit vielen traditionellen Versatzstücken ange“-reichert“ wurden und in Gebetsform gefasst sind, versteht die lutherische Kirche die Einsetzungsworte als Verkündigung des Evangeliums und verwendet die Einsetzungsworte, wie sie durch den Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther (11, 23-25) als „vom Herrn empfangen“ bezeugt und überliefert werden.
Den Verkündigungscharakter der Einsetzungsworte unterstreicht die gesungene Fassung noch deutlicher: Als Rezitationstonmodell wird hier, sofern das auf Luther zurückgehende Modell Anwendung findet, der sog. Evangeliumston (also nicht der Gebetston) verwendet, also das Singmodell, das auch sonst für den gesungenen Vortrag der Evangelien in Gebrauch ist.
Der lutherische Pastor dokumentiert auch durch sein „körperliches Handeln“ am Altar, dass er einerseits (in gewisser Weise aktiv) Christus Hand und Mund als Werkzeug leiht, andererseits selbst aber als Person auf die Seite der Empfangenden und Anbetenden gehört:
Zum „Brot- und Kelchwort“ erhebt er jeweils Patene bzw. Kelch und hält segnend die rechte Hand darüber.
Zu den Worten „Das ist mein Leib“ bzw. „Dieser Kelch ist das Neue Testament in meinem Blut“ bezeichnet er Brot und Wein mit den Segenszeichen des Kreuzes. Soll der Wein in der Kanne ebenfalls konsekriert werden, bezeichnet er auch die (geöffnete und auf dem → Corporale stehende) Kanne mit dem Kreuzeszeichen.
Nach jedem Konsekrationswort erhebt der Pastor eine Hostie  bzw. den Kelch und zeigt so Leib und Blut Christi der Gemeinde. Dieses Erheben bezeichnet man als „Elevation“.  Es gab die Befürchtung, dieser Gestus, den auch die römische Kirche kennt, sei eigentlich eine Opfer- und Darbringungsgeste und darum dem lutherischen Gottesdienst nicht angemessen.
Liturgiegeschichtliche Forschungen können das aber nicht bestätigen, sondern erkennen in der Elevation durchgängig einen Vorweise- oder Vorzeigegestus, als welchen bereits Luther die Elevation verstanden und deshalb auch beibehalten wissen wollte.
„Seht- Christus, das Lamm Gottes, für euch dahingegeben in den Tod!“
Wenn man so will, ist die Elevation eine Unterstreichung des Verkündigungscharakters der Einsetzungsworte. Insbesondere bei der Form B der Abendmahlsfeier ist hier auch ein Zeitraum der Anbetung des mit seinem Leib und Blut unter Brot und Wein gegenwärtigen Herrn Christus gegeben.
Nach der Elevation macht der Pastor eine Kniebeuge als Zeichen der Ehrfurcht und Anbetung. In dieser Haltung nimmt er bewusst dieselbe Position ein, wie die kniende Gemeinde. Er hat seinem Amt, seinem Dienst und seiner Vollmacht gemäß getan, was er in seiner Ordination aufgetragen bekam und tritt nun zurück, wird Empfangender.


Konsubstantiation
→ Transsubstantiation


Kreuz
→ Kruzifix → stellvertretende Genugtuung → Sühnetod


Kreuzzeichen
Der Brauch, sich zu bekreuzigen, sich also mit dem Symbol des Kreuzes zu bezeichnen, ist unter Christen seit dem 2. Jahrhundert belegt. Wohl zunächst nur als kleines Kreuz auf der Stirn, später mit einem, zwei oder drei Fingern als großes Kreuz an Stirn und Oberkörper.
Wer sich bekreuzigt, z.B. wenn der Name des dreieinigen Gottes ausgesprochen („Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“) oder der Segen erteilt wird, bekennt:
Ich gehöre Christus, dem Gekreuzigten. Christus ist mein Herr.
Das Bekreuzigen während des Segens lässt sich als persönliche Zueignung des Segens Gottes verstehen.
Während es in der Westkirche (römische Katholiken, Anglikaner, Lutheraner) üblich ist, sich „von links nach rechts“ zu bekreuzigen, ist es in den Ostkirchen umgekehrt üblich.
Das Kreuzzeichen als Bekenntnis- und Segenszeichen gehört auch zu den lutherischen Gebräuchen. So schreibt Martin Luther im Kleinen Katechismus, jeweils vor dem Morgen- und Abendsegen: „Des Morgens, so du aus dem Bette fährest (Des Abends, wenn du zu Bette gehst), sollst du dich segnen mit dem Zeichen des Heiligen Kreuzes und sollst sagen: ‚Das walte Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist. Amen.‘“
Als Segensgeste wird das Kreuzzeichen auch vom Pfarrer während der Rezitation der Einsetzungsworte über Brot und Kelch und beim Segnen der Gemeinde verwendet.


Kruzifix
→ Kreuz
Von lat. cruci fixus = ans Kreuz geheftet.
Im Unterschied zum Kreuz ist ein K. eine Darstellung des gekreuzigten Leibes Jesu am Kreuz.
Das K. ist die Darstellung des Opfers Jesu am Kreuz, der durch sein Leiden und Sterben das Leid und den Tod der Menschheit, die Folgen der Sünde und die Sünde selbst stellvertretend auf sich genommen und durch deren Überwindung „hinweg genommen“, gesühnt, getilgt und so der Welt Erlösung geschenkt hat.
Auf oder über lutherischen Altären findet sich immer ein Kruzifix (und nicht etwa nur ein leeres Kreuz). Hier ist das K. auch das Bekenntnis des Glaubens, dass Jesus als der auferstandene Herr auch der für uns gekreuzigte Herr ist und bleibt, dass die Menschwerdung Gottes mit seiner Auferstehung und Himmelfahrt nicht „irgendwie rückgängig“ gemacht wurde (wie die Calvinisten annehmen), dass Jesus Christus also im Hl. Abendmahl mit seinem wahren, für uns geopferten Leib und Blut unter Brot und Wein gegenwärtig ist.
Die Darstellung Jesu Christi als Gekreuzigten entspricht dem, was der Apostel Paulus als Kernbotschaft des Evangeliums so beschreibt: „Denn ich hielt mich nicht dafür, dass ich etwas wüsste unter euch, als allein Jesum Christum, den Gekreuzigten.“ (1 Kor 2,2)


Küster
Von lateinisch custos = Hüter, Wächter. (Andere, teilweise konfessionell, teilweise regional gebräuchliche Bezeichnungen: Kirchendiener, Sakristan, Kirchner, Kirchwart, Mesner , Sigrist)
Die Aufgaben eines Küsters bzw. einer Küsterin umfassen vor allem die Pflege und Wartung der gottesdienstlichen Geräte und Paramente, des Altars samt Blumenschmuck, die Vorbereitung und Nachbereitung der Gottesdienste.
Die Küsterdienste wurden in der alten Kirche zunächst von den Diakonen, dann von den Ostiariern (Ostiarier = Türhüter; eine der sog. niederen Weihen) versehen.
In der luth. Kirche versahen die Küster oft zugleich das Kantoren- und Schullehreramt.
Die Ausbildung zum Küster ist in den Kirchen unterschiedlich geregelt. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird der Küsterdienst meist ehren- und nebenamtlich ausgeübt, vielfach auch von mehreren Gemeindegliedern, die sich in diesem Dienst abwechseln.
Wo es eine geregelte Ausbildung gibt (z.B. in den röm.-kath. Bistümern), umfasst der Ausbildungskurs Liturgie, Glaubenslehre, prakt. Qualifikation und Sprecherziehung.


Kyrie
Kyrie eleison = griech. "Herr, erbarme dich".
Im NT signalisiert der Titel kyrios für Jesus Christus die Identität Christi mit Gott. In der griechischen Übersetzung des AT (Septuaginta) steht der Titel kyrios an der Stelle des Gottesnamens JHWH.
Das Kyrie eleison als Bestandteil der Liturgie erklingt im Eingangsteil des luth. Gottesdienstes nachdem Eingangspsalm und vor dem Gloria in Excelsis.
Seinem Ursprung nach ist das K. kein Sündenbekenntnis, keine Vergebungsbitte, sondern ein feierlicher Huldigungsruf.
In den ostkirchlichen Liturgien, sowohl den griechischen wie den slawischen, erklingt ein vielfaches „Herr, erbarme dich!“ während des gesamten Gottesdienstes als eine den Herrn preisende, IHM alles Vertrauen bezeugende Antwort auf die Nennung von Gebets- und Bittanliegen
Dass auch für die Liturgiker der Reformationszeit diese ursprüngliche Bedeutung des Kyrie als Huldigungsruf noch lebendig vor Augen stand, läßt sich übrigens leicht an dem 1537 in Naumburg nach einer altkirchlichen Vorlage entstandenen Kyrie-Lied nachweisen. Zwar liegt auch hier schon ein „nur noch“ dreifaches Kyrie vor, allerdings in einer reichen trinitarischen Entfaltung, in der der Dreieinige Gott als Schöpfer, Erlöser und Tröster gepriesen wird.
Leider wird dieses Lied (ELKG 130), das durchaus auch musikalisch den Charakter einer Litanei aufweist, als Gestaltungsvariante in unseren Gottesdiensten eher selten gebraucht.
Stattdessen erklingt vielfach das dreifache Kyrie in der Straßburger Fassung von 1525 im Anschluss an den Introitus. Die Verwendung von Varianten könnte dazu führen, dass auch das altbekannte Straßburger Kyrie in seiner Bedeutung neu erfasst und mit größerer Liebe dann auch wieder neu gesungen wird.
Es gibt neben dem erwähnten Naumburger Kyrielied inzwischen eine Vielzahl passender Kyrie-Varianten, die das ursprüngliche Anliegen sehr angemessen aufnehmen.  
Hierbei kann auch der Wechsel der Kirchenjahreszeiten sehr schön zum Ausdruck kommen.
Mit etwas Sprachgefühl lassen sich die Huldigungsrufe, je nach Anlass, auch selbst formulieren und dann gegebenenfalls auf einem Ton gesungen dem Straßburger Kyrie voranstellen. Also zum Beispiel am Tag Christi Himmelfahrt:
Chor/Liturg: Wir preisen dich, Herrscher und König, Kyrie eleison!
Gemeinde: Herr, erbarme dich!
Chor/Liturg: Du sitzest zu der Rechten des Vaters, Christe eleison!
Gemeinde: Christe, erbarme dich!
Chor/Liturg: Erfülle uns mit dem Geiste der Wahrheit, Kyrie eleison!
Gemeinde: Herr, erbarme dich!
Auf diese sehr einfache und auch unter diasporageprägten Verhältnissen durchführbare Weise lässt sich der völlig falsche Eindruck vermeiden, beim Kyrie handele es sich um eine Art düsteres Sündenbekenntnis, zumal ja im Rüstgebet bereits ein Sündenbekenntnis erfolgt ist.
Diesem falschen Eindruck ist übrigens auch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erlegen, der die berühmt-berüchtigte Unionsagende entworfen hat.
Seither findet sich das Kyrie in vielen landeskirchlichen Liturgien als „Sündenbekenntnis“, worauf ein sogenannter „Gnadenspruch“ folgt und die Gemeinde auf diesen Gnadenspruch dann ein erleichtertes „Gloria in Excelsis“ singt.

Lexikon - J


Jesus

hier: als historische Person
Latinisierte Version des aramäischen Vornamens ישוע Jeschua oder Jeschu`, griech. Version Ἰησοῦς [Iäsus]; deutsch etwa: Der Herr hilft, der Herr rettet.
Die Frage, ob es heute mit geschichtswissenschaftlichen Methoden, insbesondere auch durch möglichst zeitgenössische außer- und nichtchristliche (-kirchliche) Quellen belegbar sei, dass der historische Mensch Jesus von Nazareth tatsächlich gelebt habe, ist für den Glauben eines Christen an Jesus als den Christus (den Messias, den Gesalbten Gottes, den Sohn Gottes, den Menschensohn, den Herrn und Erlöser usw.) allenfalls zweit- und nebenrangig.
Aber auch, wer die Evangelien mit ihren zeitgenössischen Augen- und Lebenszeugenberichten (abgesehen von den Berichten über die übernatürliche Empfängnis und Geburt Wunder Jesu, seine Wundertaten, sein Auferstehung und Himmelfahrt) nicht als glaubwürdige historische Quellen ansieht, muss zur Kenntnis nehmen, dass die historische Existenz Jesu auch aus nichtchristlichen Quellen erhebbar ist: Bei Cornelius Tacitus (geb. ca. 52-54 n. Chr.), bei Flavius Josephus (geb. 37 n. Chr.), im Brief eines Syrers namens Mara Bar-Serapion, 73. n.Chr. verfasst, später bei Lucian (2. Jhdt. n. Chr.), beim römischen Historiker Sueton (um 120 n. Chr.) und bei Justin dem Märtyrer (um 150 n.Chr.), sowie im jüdischen Babylonischen Talmud (Sanhedrin 43).
Das NT legt offenkundig wert darauf, Jesus als historische Person zu verifizieren und zeitlich einzuordnen, wenn es z.B. ausdrücklich erwähnt, die Geburt Jesu erfolgte in der Regierungszeit des röm. Kaisers Augustus, der (27) 31 v. Chr. bis 14 n. Chr. erster alleinherrschender römischer Kaiser war (Lk 2, 1) und unter der Herrschaft des röm. Statthalters (Publius Sulpicius) Quirinius, der dieses Amt ab 6. n.Chr. innehatte (Lk 2,2) oder dass Jesus „unter Pontius Pilatus“ durch Kreuzigung hingerichtet wurde, der von 26 bis 36 n. Chr. Präfekt (Statthalter) des römischen Kaisers Tiberius in den Provinzen Judäa und Samaria war (Lk 23 parr.).
Der römische Heide Pilatus fand sogar Eingang ins Apostolische Glaubensbekenntnis. Wohl gerade auch deshalb, um keinen Zweifel an der Historizität des Menschen Jesus aufkommen zu lassen.
Auch die Volkszählung (mit dem Ziel einer Steuerschätzung) unter Augustus, die Lk 2 als Grund dafür erwähnt wird, dass die Familie Jesu sich von ihrem Wohnsitz Nazareth in Josefs Geburtsort Bethlehem aufmachte, wo Jesus dann geboren wird, ist historisch durch den jüdischen Historiker Flavius Josephus für das Jahr 6 n.Chr. belegt.
Aufgrund dieser Angaben lässt sich das Geburtsjahr Jesu auf das Jahr 6 (oder 7) „nach Christi Geburt“ festlegen, sein Todesjahr auf das Jahr 30 oder 31 „nach Christus“ festlegen.
Außer den Angaben zu seinem Geburtsort (Bethlehem) und seinem Sterbeort (Jerusalem) lassen sich aus den Evangelien u.a. weitere biographische Fakten erheben: Jesus stammt aus dem Geschlecht (der Familie) Josefs, das in Nazareth ansässig war. (Daher wird Jesus auch der Nazaräer bzw. Jesus von Nazareth genannt). Josef wiederum führt seine Abstammung auf den König David zurück (Mt 1,16).
Die Familie Jesu lebte in den jüdischen Traditionen, in denen Jesus auch erzogen wurde. So wurde am 8. Tag nach seiner Geburt beschnitten und nach seinem Vater benannt, also „Jeschua ben Josef“ (vgl. Lk 4,22).
Da Josef (vgl. Mk 6,3; Mt 13,55) „Bauhandwerker“ (griech. tektoon, was nicht eigentlich „Zimmermann“ bedeutet) war, ist anzunehmen, dass Jesus zunächst, damaligem Brauch folgend, denselben Beruf erlernte.
Seinen ersten öffentlichen Auftritt hatte Jesus im Zusammenhang des Auftretens Johannes des Täufers (eines Verwandten Jesu) am Jordan, der dort Bußpredigten hielt, das Nahen des Reiches Gottes verkündete und Bußtaufen vollzog.
Vielleicht schon zu dieser Zeit, spätestens ab diesem Zeitpunkt lebt Jesus als umherziehender Wanderrabbi (-lehrer), der eine größere Anzahl von Schülern und Schülerinnen um sich versammelt. Darunter eine Gruppe von Jesus selbst ausgesuchter Männer, die Apostel.
Ob und ggf. welcher der damaligen religiösen bzw. politisch-religiösen (teilweise ausdrücklich revolutionär-antirömischen) Strömungen sich Jesus und seiner Anhänger sich zugehörig fühlten oder angeschlossen haben, ist umstritten und nicht belegbar.
In den Evangelien finden sich darauf keine Hinweise. Im Gegenteil: Joh 18, 36 betont Jesus gegenüber Pilatus, sein Reich sei nicht von dieser Welt. Möglicherweise befanden sich unter den Anhängern Jesu jedoch solche, die in ihm einen politischen Messias-König erhofften, aber darin enttäuscht wurden. (Judas)
Aufgrund seiner religiösen Opposition zu den jüd. „Schriftgelehrten und Pharisäern“ kommt es zur Anzeige Jesu als vermeintlichem Aufrührer, der das röm. Kaisertum in Frage stelle und sich als „König der Juden“ geriere. Die jüd. Religionsbehörden warfen Jesus eigentlich Gotteslästerung vor, verfügten aber nicht über uneingeschränkte Gerichtsbarkeit, um z.B. ihnen unliebsame Personen durch die Todesstrafe auszuschalten, mussten daher Anzeige mit einem „Tatverdacht“ versehen, der aus römischer Sicht todeswürdig war.
Nach einem doppelten Prozess (vor den Religionsbehörden) und den staatl. Behörden wird Jesus schließlich durch Kreuzigung als einer hingerichtet, der den Anspruch erhob, sich zum König der Juden zu machen und die Macht Roms im (besetzten) Palästina in Frage zu stellen.


Judenchristen
→ messianische Juden


Jugendweihe
Bischof Dr. Diethardt Roth schreibt in einer „Stellungnahme zur Jugendweihe“ vom 32. März 1999 u.a.:
„Das Phänomen der Jugendweihe aus christlicher Sicht
Jugendweihe ist Religion ohne Kirche, ohne Christentum, mit erschreckend steigender Tendenz. Vermittelt wird dabei, man soll das Gute tun, das Böse lassen. Reste von Albert Schweitzer finden in den Festansprachen Erwähnung, manchmal wird auch Mutter Theresa genannt, aber immer als ferne Ideale aus fernen Gefilden, »zum Glück« ein bißchen weit weg. Die vermittelten Maximen multikulturell, gewaltfrei und antirassistisch sind gewiß hohe Werte, niemand will das bestreiten. Doch wird genau an dieser Stelle deutlich, daß sich diese Maximen auf einen bloßen Moralismus reduzieren. Nur ist eines ganz sicher: Moralismus ohne solides religiöses Fundament bleibt immer sehr blaß, unverbindlich und auch leicht mißbrauchbar. Auf den Fahnen, wo ein solcher Moralismus heute das Schlagwort »antirassistisch« schreibt, können morgen durch einen veränderten gesellschaftlichen Einfluß schon ganz andere Schlagwörter stehen.
Die religiöse, theologisch zu beschreibende Wirklichkeit ist allerdings weit mehr als das freundliche Reich der Tugenden und Pflichten. Vielmehr ist sowohl das Böse als auch das Gute eine abgründige Wirklichkeit, die den Bereich des Verhaltens weit übersteigt und in der es demnach auch nicht mehr nur um Moralismus geht, sondern um abgöttische Mächte oder die einzigartige Macht Gottes.
Es sei daran erinnert, daß der Dekalog eben nicht nur aus den Geboten vier bis zehn besteht. Die Gebote eins bis drei stehen ihnen voran, sie sagen Grundsätzliches zum Gottesverhältnis. Erst wenn dieses zur Basis des mitmenschlichen und auch kirchlichen Handelns wird, braucht es keinen unverbindlichen Moralismus mehr zu geben, von dem kaum jemand etwas haben dürfte. Dann kommt es vielmehr zu einer soliden christlichen Ethik.
IV: Wie sollen wir als Kirche nun umgehen mit der Jugendweihe?
Man kann natürlich psychologisch über die Ursachen der Wiederbelebung der Jugendweihe in den östlichen Bundesländern spekulieren: Ein Stückchen Kontinuitäts- und damit auch Identitäts- und Heimatsuche spiegelt sich hier gewiß wider. Aus dieser Beobachtung wird dann nicht selten folgende Konsequenz gezogen: Das Phänomen Jugendweihe sei unter der Kategorie »Ostalgie« zu verbuchen und einfach »auszusitzen«. Irgendwann stirbt die SED-geprägte Generation sowieso aus und mit ihr dann auch die Jugendweihe. - Doch diese Meinung halte ich für falsch. Denn es geht doch um die Hundertausende Jugendlicher, die sich jetzt »weihen« lassen. Sie und ihre Eltern zeigen damit deutlich, daß sie sehr wohl auf einer Art Sinnsuche sind.
Einen besonderen Weg gehen neuerdings die Katholische Kirche und die Evangelischen Landeskirchen in Ostdeutschland. Sie bieten für die entkirchlichten Jugendlichen eigene »Jugendfeiern« an. Hierbei wird christliches Gedankengut zwar aufgenommen, die »Jugendfeiern« werden aber deutlich von der Kommunion bzw. Konfirmation unterschieden, da ein echtes Bekenntnis zu Gott schlechterdings nicht stattfindet. Unverbindlichkeit ist somit auch hier die Maxime.
Ich halte diesen Weg nicht für geeignet. Solche »Jugendfeiern« sind letztlich Kompromißveranstaltungen. Warum aber sein Licht unter den Scheffel stellen? Warum unsere anvertrauten Pfunde vergraben, wenn wir damit wuchern können? Ich halte es deshalb für viel sinnvoller, eine offensive Werbung für unsere Konfirmation zu starten. Denn wir haben in unserer Kirche weithin einen guten Konfirmandenunterricht zu bieten. Ein Unterricht, der den Jugendlichen eine solide Grundorientierung über den christlichen Glauben vermittelt und sie zum Bekenntnis zum dreieinigen Gott führt.
 
Ich möchte daher zu einer »offensiven« Werbekampagne für unsere Konfirmation ermuntern. Man könnte hierfür z.B. vor Beginn eines neuen Konfirmandenkurses Kleinanzeigen in den Lokalblättern veröffentlichen. Dabei sollte folgendes bedacht werden:
• Es saute deutlich werden, daß. Konfirmation als bessere Alternative zur Jugendweihe gesehen wird.
• Es sollte deutlich sein, da der Konfirmation ein vorbereitender Unterricht vorausgeht, in dem die Kernwahrheiten des Christentums vermittelt werden.
• Als Adressant sollte Name und Anschrift des Pfarrers angegeben sein, sowie unsere Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.
(…)
Eine solche Kampagne ist mehr als ein bloßes Stillschweigen hinsichtlich der Jugendweihen. Es sollten freilich keine falschen Hoffnungen geschürt werden, daß hiermit nun etwa wie durch ein Zaubermittel die entkirchlichten Jugendlichen und Eltern ihren Weg in die Kirche in Scharen zurück finden. Die Erfolgsaussichten sollten von vornherein nüchtern kalkuliert werden: Es kann sich voraussichtlich nur um Einzelfälle handeln, aber auch dafür lohnt sich immer ein hoher Aufwand. Wenn es tatsächlich zu solchen Einzelfällen käme, nämlich daß entkirchlichte Jugendliche Interesse zeigen, am Konfirmandenunterricht teilzunehmen, dann ist gleichzeitig auch der Gefahr eines exklusiven Inseldaseins heutiger Verkündigung in gewisser Weise ein Riegel vorgeschoben. Ich zumindest sehe keine Gefahren, sondern Chancen darin, wenn entkirchlichte Jugendliche am Konfirmandenunterricht teilnehmen.
Ich möchte zum Schluß an den Ausspruch erinnern, den der damalige Chef der Staatssicherheit, Erich Mielke, gesagt haben soll, als der scheinbar unerschütterlich sichere Staatsapparat der DDR durch die »Kerzenrevolution« im Jahr 1989 zusammenbrach: »Mit allem hat die DDR gerechnet, nur nicht mit Gebeten und Gesängen.« — Hier hatte Mielke ausnahmsweise einmal recht. Laßt uns bei all diesen Überlegungen deshalb auf Gebete und Gesänge setzen. Laßt uns geprägt sein und prägen durch SEIN Wort:
Gott, unser Heiland will, daß allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen. Denn es ist ein Gott und ein Mittler zwischen Gott und den Menschen, nämlich der Mensch Christus Jesus, der sich gegeben hat für alle zur Erlösung, daßt dies zu seiner Zeit gepredigt werde. (1Tim 2,3-6).
Dr. Diethardt Roth, Bischof


Jüngstes Gericht
„Jüngstes“ = Letztes. Auch: Gottesgericht, Jüngster Tag, Nacht ohne Morgen, Endgericht, Weltgericht.
Die Hl. Schrift bezeugt im Alten und Neuen Testament, dass die von Gott geschaffene Welt nach dem Sündenfall endlich ist, also nicht ewig bestehen wird.
So wie die Weltzeit einen von Gott gesetzten Anfang, einen „ersten Tag“ hat, hat sie auch ein von Gott gesetztes Ende, einen „letzten Tag“.
Wann dies ist, weiß niemand außer Gott: „Himmel und Erde werden vergehen; aber meine Worte werden nicht vergehen. Von dem Tage aber und von der Stunde weiß niemand, auch die Engel im Himmel nicht, auch der Sohn nicht, sondern allein der Vater.“ (Mt 24, 36)
Mit dem Jüngsten Tag ist das Jüngste Gericht verbunden, dem alle Menschen aller Zeiten gleichermaßen unterworfen sind. Deshalb wird es auch eine erste, allgemeine Auferstehung oder Auferweckung geben.
Man darf allerdings bei allen diesen Begriffen, die die Dimension der Zeit einschließen, nicht verkennen, dass bei Gott diese Zeit-Dimension keine Rolle spielt und keine Bedeutung hat.
Die Spannung zwischen den beiden biblischen Aussagen, dass es (a) ein Ende dieses Universums, einen letzten Tag, eine allgemeine erste Auferstehung und ein Endgericht für alle Menschen geben wird, und dass (b) erste Auferstehung und Endgericht jeden Einzelnen unmittelbar nach seinem irdischen Tod trifft, lässt sich nicht logisch aufheben oder auflösen.
Mit der Endgericht ist eine „Scheidung“ der Christusgläubigen von den Nichtgläubigen verbunden (z.B. Mt 25, 31ff). Ent-Scheidend ist dabei der rettende Glaube an Jesus Christus als den Herrn und Erlöser. Indiz, Kennzeichen (aber nicht Grund und Ursache) dafür sind die aus dem Glauben geflossenen „Werke“ („Gericht nach den Werken“; nicht „Gericht aufgrund der Werke“)


Lexikon - I


Initiative für die Frauenordination in der SELK (InFO)
Im November 2001 hat sich in Witten eine Initiative gegründet, die sich dafür einsetzt, baldmöglichst die Ordination von Frauen zum Amt der Kirche in der SELK zu ermöglichen.
Bisherige Ziele von InFO:
1. Streichung von Artikel 7 (2) der Grundordnung der SELK
2. Öffnung des Pfarrdiakonats für Frauen
3. Freigabe und Veröffentlichung des Gutachtens der Luth. Theologischen Hochschule aus dem Jahre 1995
Wir wollen uns in der Initiative über entsprechende Anträge an der nächsten Allgemeinen Kirchensynode beraten. Außerdem möchten wir Antragstellern aus Gemeinden der SELK beratend zur Seite stehen und möglichst viele Informationen zum Thema sammeln und im Internet bereitstellen.
Struktur der InFO:
Der Initiative steht ein Vorstand vor. Dem Vorstand gehören an Christel Schneider aus Witten, Elke Hildebrandt aus Heringen, Friedrich Kugler aus Balhorn und Reinhard Rudolph aus Berlin-Wedding.
Als beratendes und unterstützendes Gremium wurde ein Beirat eingerichtet. Dem Beirat gehören an Wilhelm Ehlerding (Bad Emstal), Barbara Hauschild (Dortmund), Ingeborg Schubbe (Köln/Bonn), Walter Eckhardt (Melsungen), Hartmut Hauschild (Radevormwald), Uli Schneider (Witten), Diedrich Vorberg und Falk Steffen (Witten). Außerdem gibt es noch die Mitglieder der Initiative, die z.B. die Informationsweitergabe in ihrer Gemeinde an Mitglieder ohne Internetanschluss übernehmen können, weitere Mitglieder werben oder das Stellen von Anträgen und Sammeln von Unterschriften initiieren könnten.
(Aus der Selbstdarstellung von INfO; abger. 31.3.16)


Initiative pro Grundordnung in der SELK (InGO)
Nach einer Veranstaltung der Gesamtkirche zum Thema Frauenordination am 2. September 2023 in Oberursel gründete sich spontan die Initiative. Sie setzt sich für das unveränderte Beibehalten der bewährten Grundordnung der SELK ein. Das betrifft den Bekenntnisstand, insbesondere mit der Feststellung in Art. 7 Abs. 2, wonach nur Männer zum Amt der Kirche ordiniert werden können. Da diese Feststellung in der Heiligen Schrift gegründet ist, ist sie theologisch, aber auch kirchenrechtlich nach der Grundordnung unveränderbar (Art. 25, Abs. 6 GO).
InGO tritt dafür ein, dass
1. die SELK beständig in der Apostel Lehre bleibt (Apg 2, 42 – Art. 1 GO),
2. nur Männer zum Hirtenamt ordiniert werden können; weil es Frauen insbesondere durch 1. Kor 14, 34 ff und 1. Tim 2, 11-12 versagt ist (Art. 7, 2 GO),
3. die Einheit der Kirche erhalten bleibt (Joh 17; Eph 4, 1-15). Eine Spaltung und auch eine Aufspaltung in eine Sparte „mit“ und eine „ohne“ Frauenordination wird als bekenntniswidrige theologische Union abgelehnt (Art. 2 GO).
Dieses will InGO durch Veranstaltungen, Informationsmaterial, die Website (bekenntnistreu.de) und einen YouTube-Kanal (bekenntnistreu-ingo) sowie mit Anschreiben und Anträgen an Synoden und an kirchliche Gremien erreichen. Der Initiative ist bewusst, was Martin Luther sagte: „Wir sind es doch nicht, die da die Kirche erhalten könnten. Unsere Vorfahren sind es auch nicht gewesen. Unsere Nachkommen werden´s auch nicht sein: sondern, der ist´s gewesen, ist´s noch und wird´s sein, der da sagt: Ich bin bei euch alle Tage bis an das Ende der Welt (Mt 28,20).“ InGO ruft alle zur Fürbitte auf: Kyrie eleison – Herr erbarme dich deiner Kirche! Die Initiative hat sich bewusst nicht institutionell mit einer Satzung und Organen aufgestellt. Sie will im breiten Konsens ihrer über hundert Teilnehmer handeln und entscheiden. Die Koordinierung erfolgt von einem vierköpfigen Organisationsteam. Pfarrdiakon Detlef Löhde fungiert als Schriftleiter und Pastor Andreas Volkmar ist theologischer Berater.
(Aus der Eigendarstellung von InGO; einger. 26.08.24)
 

Interkommunion
→ Interzelebration
Gegenseitige Zulassung von Kirchgliedern zum Abendmahlsempfang (Interkommunion) und von ordinierten Amtsträgern zur Sakramentsverwaltung (Interzelebration) ist Ausdruck bestehender Kirchengemeinschaft zwischen bekenntnisgleichen aber organisatorisch elbständigen Kirchen. Sie wird bei festgestellter Kirchengemeinschaft ohne Einschränkung geübt, sofern nicht im Einzelfall (seelsorgerliche) Gründe zu einer anderen Entscheidung nötigen.
Pfarrer der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, ihre Gemeinden und einzelne Kirchglieder werden nicht selten zu gottesdienstlichen Veranstaltungen anderer Kirchen eingeladen, zu denen keine Kirchengemeinschaft besteht.
Hier gilt es, dankbar jede Möglichkeit wahrzunehmen, rechter christlicher Einheit in der Wahrheit Ausdruck zu geben. Auch dort, wo volle Lehrübereinstimmung noch nicht besteht, bindet uns doch schon die Eine Taufe, die wir empfangen haben, in die Eine Kirche ein und erlaubt uns, gemeinsam im Gebet vor Gott zu treten.
Das Grundbekenntnis der Kirche, wie es z.B. im „Nizänischen Glaubensbekenntnis“ formuliert ist, ermöglicht bestimmtes gemeinsames gottesdienstliches Handeln. Da-bei ist jedoch gewissenhaft zu verfahren. Fehlt die Lehrübereinstimmung und ist keine Kirchengemeinschaft festgestellt, so ist die gemeinsame Feier des Hauptgottesdienstes (mit Einschluss der Sakramentsfeier) noch nicht möglich, dagegen aber z.B. Gebetsgottesdienst (mit Schriftauslegung).


Internationaler Lutherischer Rat (ILC)
www.ilc-online.org/
Der Internationale Lutherische Rat (englisch: International Lutheran Council – ILC) ist ein Bund konfessionell lutherischer Kirchen in der Welt. Er repräsentiert ca. 3,5 Mio Lutheraner und ist nach dem Lutherischen Weltbund (LWB – ca. 70 Millionen Lutheraner) der zweitgrößte lutherische Bund.
Geschichte
Die Ursprünge des Internationalen Lutherischen Rates gehen zurück auf ein Treffen von konfessionell lutherischen Kirchen in Uelzen im Jahr 1952. Eine weitere Konferenz im Jahr 1959 in Oakland, Californien USA, beschäftigte sich mit der Thematik „Kirchengemeinschaft zwischen unseren Kirchen“. Für diese noch informellen Zusammenkünfte gaben sich diese lutherischen Kirchen 1963 den Namen „Internationale lutherisch-theologische Konferenz“. Während der drei folgenden Jahrzehnte gab es weitere 11 informelle Treffen von lutherischen Bischöfen und Präsides. Der Internationale Lutherische Rat in seiner heutigen offiziellen Gestalt wurde 1993 in Antigua, Guatemala, gegründet, wo diese lutherischen Kirchen sich auch eine Verfassung gegeben haben.
Konfessionelle Grundlage
Der Internationale Lutherische Rat ist eine weltweite Gemeinschaft von konfessionell lutherischen Kirchen, die das Evangelium von Jesus Christus auf der Grundlage der Heiligen Schrift, verstanden als inspiriertes und unfehlbares Wort Gottes, glauben, lehren, bekennen und leben, und der lutherischen Bekenntnisschriften, die sie als wahre und glaubwürdige Auslegung des Wortes Gottes betrachten.
Aufgaben und Ziele
Der ILC hat sich zur Aufgabe gemacht, konfessionell lutherische Theologie in Lehre und Leben zu vertreten und auszubreiten. Dies soll geschehen durch
1.gemeinsame theologische Studien
2.gegenseitige Unterstützung der Mitgliedskirchen
3.Unterstützung von lutherischer Mission
4.gemeinsame theologische Ausbildung durch theologische Professoren, Hochschulen, lutherische Missionsgesellschaften und diakonische Hilfe
5.Förderung der Kommunikation zwischen den konfessionell lutherischen Kirchen in der Welt u.a. durch Veröffentlichungen, wie z.B. ILC-News.
6.Veröffentlichung von konfessionell lutherischer Literatur
Organisatorischer Aufbau
Die offiziellen Amtsgeschäfte des ILC üben der Vorsitzende, der Vizevorsitzende und der Generalsekretär aus. Daneben gibt es einen Exekutivausschuss, der aus dem Vorsitzenden, Vizevorsitzenden, dem Generalsekretär und zusätzlichen Repräsentanten aus den Kontinenten Afrika, Ostasien, Südasien, Europa, Lateinamerika, Nordamerika und Australien bestehen. Dieses Gremium hat die Aufgabe, sich der Ziele (siehe Aufgaben und Ziele) anzunehmen und sie umzusetzen.
Der Generalsekretär hat die Aufgabe administrative und technische Unterstützung für die Mitgliedskirchen zu leisten. Der derzeitige (2010) Generalsekretär ist der vormalige leitende Geistliche der Lutherischen Kirche Kanada, Ralph Mayan. Die lutherischen Mitgliedskirchen sind nach Anzahl ihrer getauften Glieder gehalten sich an den Kosten für die Aufgaben des ILC zu beteiligen. Alle zwei Jahre findet eine Konferenz der Mitgliedskirchen statt. Derzeit (2007) gehören zum ILC 34 Mitgliedskirchen. Die ILC ist kein Kirchenkörper und übernimmt keine kirchlichen Funktionen.
Vorsitzende
Bischof Hans-Jörg Voigt•1998–2007 Präses Ralph Mayen, Lutherische Kirche – Kanada
•2007–2010 Präses Gerald B. Kieschnick, Lutheran Church – Missouri Synod
•2010–heute Bischof Hans-Jörg Voigt, Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche zunächst als Interimsvorsitzender und ab 20. September 2012 als regulärer Vorsitzender

Mitgliedskirchen
AFRIKA
Ghana: Evangelical Lutheran Church of Ghana (ELCG)
Kenia: Evangelical Lutheran Church in Kenya (ELCK)
Nigeria: The Lutheran Church of Nigeria (LCN)
Republik Südafrika: Free Evangelical-Lutheran Synod in South Africa (FELSISA)
Republik Südafrika / Botswana: Lutheran Church in Southern Africa (LCSA)

ASIEN / OZEANIEN
Australien: Lutheran Church of Australia (LCA)
VR China –Hongkong: The Lutheran Church - Hong Kong Synod (LCHKS)
Indien: India Evangelical Lutheran Church (IELC)
Japan: Japan Lutheran Church (JLC)
(Süd-)Korea: Lutheran Church in Korea (LCK)
Papua Neuguinea: Gutnius Lutheran Church (GLC)
Philippinen: The Lutheran Church in the Philippines (LCP)
Sri Lanka: Lanka Lutheran Church (LLC)
China Evangelical Lutheran Church (CELC)

EUROPA
Belgien: Evangelisch-Lutherse Kerk in België (ELKB)
Dänemark: Den evangelisk-lutherske Frikirke i Danmark (ELFD)
Deutschland: Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK)
Frankreich: Église Évangélique Luthérienne—Synode de France (EEL-SF)
Großbritannien: The Evangelical Lutheran Church of England (ELCE)
Norwegen: Den Lutherske Kirke i Norge (LKN)
Portugal: Igreja Evangélica Luterana Portuguesa (IELP)
Russland: Евангелическо-лютеранская Церковь Ингрии (Ev.-Luth. Kirche von Ingrien in Russland)
Russland: Сибирская Евангелическо-Лютеранская Церковь (Sibirische Ev.-Luth. Kirche)

LATEINAMERIKA
Argentinien: Iglesia Evangélica Luterana Argentina (IELA)
Bolivien: Iglesia Cristiana Evangélica Luterana de Bolivia (ICEL)
Brasilien: Igreja Evangelica Luterana do Brasil (IELB)
Chile: Iglesia Luterana Confesional de Chile (IELCHI)
Guatemala: Iglesia Luterana en Guatemala (ILG)
Mexiko: Sinodo Luterano de Mexico (SLM)
Nicaragua: Iglesia Luterana Sínodo de Nicaragua (ILSN)
Paraguay: Iglesia Evangélica Luterana del Paraguay (IELP)
Peru: Iglesia Evangélica Luterana-Perú (IEL-P)
Venezuela: Iglesia Luterana de Venezuela (ILV)

NORDAMERIKA
Kanada: Lutheran Church – Canada (LCC)
Haiti: Eglise Evangelique Lutherienne D’Haiti (ELCH)
USA: The Lutheran Church - Missouri Synode (LCMS)
USA: The American Association of Lutheran Churches (AALC)
USA: The Lutheran Ministerium & Synod – USA (LMS-USA)


Interzelebration
→ Interkommunion


Irrlehre
Auch: Häresie; von altgriechisch αἵρεσις, [haíresis] = Wahl, Anschauung, Schulmeinung.
Was „rechte Lehre“ und was Irrlehre (Häresie) ist, entscheidet sich in der luth. Kirche an der Beantwortung der Frage, ob eine Lehre mit den Aussagen der Hl. Schrift, also mit dem Wort Gottes übereinstimmt oder nicht, ob eine Lehre also schriftgemäß oder schriftwidrig ist.
In der SELK ist ein Indikator dafür, ob eine Lehre, Lehrmeinung, theol. Auffassung Irrlehre ist oder nicht, auch die Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der ev.-luth. Kirche oder der Widerspruch dazu.
In vielen Fällen lassen sich Lehren oder Lehräußerungen einzelner Christen (Theologen, Pastoren), die gegen Schrift und Bekenntnis verstoßen, eindeutig als Irrlehre, deren Vertreter als Irrlehrer identifizieren.
Wenn es allerdings um Themen und Fragen geht, die in den Entstehungszeiträumen der Hl. Schrift und der luth. Bekenntnisse keine Rolle spielten und also nicht behandelt wurden, muss sehr behutsam und sorgfältig im ernsthaften Ringen um die Wahrheit auf der Basis des Wortes Gottes geprüft werden, ob Irrlehre vorliegt oder nicht.
Nicht ein einzelner Christ, keine Kirchenleitung oder Lehrkommission kann in manchen solcher Fälle immer schnell und zweifellos eine theol. Lehrmeinung als „Irrlehre“ identifizieren und verurteilen.
In der SELK gibt es ganz unterschiedliche Instanzen, die die Aufgabe haben, „Lehre zu urteilen“.
Zum einen hat jeder Christ diese Aufgabe und dieses Recht. Zu  anderen kann der einzelne (Christ, Theologe, Pastor) aber nicht öffentlich und verbindlich eine Lehre zur Irrlehre (Häresie) erklären, ohne dass hierüber in der Kirche Einmütigkeit (ein großer Konsens, „magnus consensus“) hergestellt wurde.
Besteht der Verdacht der Irrlehre, gibt es in der SELK eine „Spruchstelle für Lehrverfahren“, deren Aufgabe es ist, eine Klärung herbei zu führen.
Bei Lehren, die im Verdacht stehen, Irrlehren zu sein, die aber von zahlreichen Kirchgliedern (einschl. Pastoren) vertreten werden, müssen die Theologische Kommission der SELK gutachterlich tätig werden, die Pfarrkonvente votieren und letztlich die Kirchensynode entscheiden.
Da der Bekenntnisstand der SELK auch mit absoluten Synodalmehrheiten nicht geändert werden kann, Lehren, die dem Bekenntnis offenkundig widersprechen, also per se Irrlehre sind, beschränken sich die Grenzfälle auf Fragen, die weder in der Hl. Schrift noch in den Bekenntnissen eindeutig oder überhaupt thematisiert und beantwortet werden.
In diesen Fragen unterscheidet man in der SELK zwischen solchen, die unmittelbar kirchentrennend sind (also z.B. die Amtsenthebung, Exkommunikation oder den Abbruch von Kirchengemeinschaft zur Folge haben) und solchen, die als von der geltenden Lehre abweichenden Schulmeinungen vorläufig keine kirchentrennende (exkommunizierende) Wirkung haben. Vorläufig heißt: Bis zu einer einmütigen Klärung, bei der man gewiss ist, dass der Heilige Geist die Kirche in alle Wahrheit leiten wird. Joh 16,13: „Wenn aber jener, der Geist der Wahrheit, kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit leiten.“)


Israelsonntag
Im Kirchenjahr wird in der lutherischen Kirche das Verhältnis zum Volk Israel vor allem an zwei Tagen in besonderer Weise bedacht, nämlich am 10. Sonntag nach Trinitatis, dem sog. ‚Israelsonntag‘, und am Karfreitag.
Seit der Reformationszeit wurde im Anschluss an das Sonntagsevangelium aus Lk 19,41–48 der Zerstörung Jerusalems und vor allem des Jerusalemer Tempels gedacht. Dabei wurde regelmäßig auch ein Bericht der Zerstörung des Jerusalemer Tempels verlesen. Häufig wurde dann die Tempelzerstörung als Strafhandeln Gottes gegenüber seinem Volk verstanden, weil dieses Gottes gnädige Heimsuchung in Jesus Christus nicht erkannt und stattdessen den Messias ans Kreuz geschlagen habe. In diesem Zusammenhang wurde das Ergehen des Volkes Israel mit der Zerstörung des Tempels häufig als warnendes Beispiel für die Christenheit aufgefasst. Die Predigten erhielten so den Charakter von christlichen Bußpredigten.
Zu einer angemessenen Gestaltung des Israelsonntags ist als erstes zu bedenken, dass das Volk Israel nicht mehr und nicht weniger Anteil am Tod Jesu hat als alle anderen Menschen, sondern dass dieser nach dem biblischen Zeugnis „der Welt Sünde trägt“ (Joh 1,29) und sein Tod somit die Folge der Sünde aller Menschen ist.
Eine kurzschlüssige Interpretation, die die Zerstörung des Tempels als unmittelbares Strafhandeln Gottes für den Tod seines Sohnes ansieht, verbietet sich von daher. Überhaupt ist nach lutherischem Verständnis in Gottesdienst und Predigt nicht über ein angenommenes Versagen anderer zu reflektieren, sondern die Predigt von Gesetz und Evangelium hat vielmehr die Aufgabe, die konkrete Hörergemeinde zur Umkehr zu rufen.
 Nach dem Zweiten Weltkrieg und den Gräueln der Schoa und im Zusammenhang mit Versuchen, von christlicher Seite das Verhältnis zum Judentum neu zu bestimmen, gewinnt auch der 10. Sonntag nach Trinitatis ein neues Gepräge.
An die Stelle des Gedenkens der Zerstörung des Tempels tritt zunehmend eine Besinnung auf das Verhältnis von Christentum und Judentum. Dabei hat an diesem Sonntag im christlichen Gottesdienst beides seinen Platz: das Gedenken der Zerstörung des Tempels als Bußruf an die versammelte Gemeinde und die Erinnerung an die bleibende Verbundenheit der Christenheit mit dem Volk des Sinaibundes.“
Gebet für Israel am 10.Sonntag nach Trinitatis und am Karfreitag, wie es in der SELK für den gottesdienstlichen Gebrauch freigegeben ist:
„Allmächtiger, ewiger Gott, du hast Israel zum ersten Zeugen deiner Offenbarung erwählt: erhöre unsere Bitten für das Volk deiner Verheißung und gib, dass es das Licht der Wahrheit erkenne, das Heil in Christus annehme und deinen Sohn mit der ganzen Christenheit preise. Durch ihn, Jesus Christus, unsern Herrn. Amen.“
Text und Gebet sind entnommen aus: Lutherische Kirche und Judentum. Theologische Kommission der SELK. 2016 (Vollständig im Downloadbereich von www.selk.de / Theologie).


Lexikon - H


Halleluja
Halleluja ist eines der hebräischen Worte (wie z.B. auch Amen), das zum christlichen Gottesdienst konfessionsübergreifend und weltweit gehört. Es bedeutet: Gelobt sei Gott!
Alttestamentliche Lesung, Epistel und Evangelium bilden im Gottesdienst den Dreiklang der biblischen Lesungen.
Hierbei ergeben sich zwei Übergänge, nämlich den von der alttestamentlichen zur epistolischen und den von der epistolischen zur evangelischen Lesung, die in der Alten Kirche durch Gesänge miteinander verbunden waren.
Auf die alttestamentliche Lektion folgte, von den Stufen (lat. gradus= Stufe) des Lesepultes (Ambo) aus vom Kantor gesungen der danach so genannte Gradual-Psalm. Ein daraus entnommener Psalmvers wurde jeweils nach einigen Versen von der Gemeinde (bzw. der Schola) als Responsorium (=Antwort, Kehrvers oder Refrain) gesungen.
Auf die Epistel folgte –als Ankündigung des Evangeliums- ein Hallelujapsalm, also ein Psalm, auf den die Gemeinde mit „Halleluja“ antwortete.
Während des Hallelujapsalmes und des Halleluja begab sich der Diakon oder Priester in einer kleinen Prozession mit dem Evangeliar (dem Evangelienbuch) zum Lesepult (Ambo), wobei in festlichen Gottesdiensten Helfer mit Weihrauch und Leuchtern vorangingen, die rechts und links neben dem Lesepult aufgestellt wurden.
Bis heute findet man diesen Brauch oder zumindest Bestandteile davon in römisch-katholischen und auch lutherischen Gottesdiensten.
Vom Sonntag Septuagesimae bis Karsamstag sowie an Buß-, Bitt- und Trauertagen entfällt das jubelnde Halleluja.
Aus diesen ursprünglichen Zwischengesängen ist im Laufe der Zeit in unseren lutherischen Gottesdiensten der Hallelujavers (als verkürzter Hallelujapsalm) mit dem Halleluja-Responsorium der Gemeinde und das sog. Gradual-Lied entstanden. Dieser, auch Hauptlied genannte Choral nimmt Bezug auf die Kirchenjahreszeit oder einen Leitgedanken des Sonntagspropriums („Proprium“ nennt man die je nach Kirchenjahreszeit wechselnden Stücke des Gottesdienstes wie z.B. Lesungen, Hauptlied, Hallelujavers; „Ordinarium“ heißen die feststehenden Stücken wie z.B. das Kyrie, das Vaterunser etc.)


Hausbibelkreis
→ Bibelkreis


Heilige Schrift
→ Bibel → Altes Testament → Neues Testament


Heiliger Geist
→ Dreieinigkeit → Gott
(1) Der Heilige Geist (griech. Ἅγιον Πνεῦμα [hagion pneuma], lat. spiritus sanctus; im Johannesevangelium auch ‚Paraklet‘ von griech παράκλητος [paraklätos], „Tröster“, „Beistand“) ist die dritte Person (oder Hypostase) der göttlichen Trinität (→ Credo → Nicänum).
Der Heilige Geist ist Gott, also nicht nur eine an sich unpersönliche göttliche Kraft, sondern selbst göttliche Person.
Zu Pfingsten feiert die Kirche (50 Tage nach Ostern) die „Ausgießung“ des Heiligen Geistes. (Apg 2, 1-13) Da mit dem Kommen des bereits im AT angekündigten Hl. Geistes die Sammlung der Christusgläubigen zur Kirche beginnt, wird das Pfingstereignis auch als „Geburtstag der Kirche“ bezeichnet.
Der H.G. als dritte Person der göttlichen Trinität und die Gaben (Früchte) des H.G. können nicht voneinander getrennt, müssen aber voneinander unterschieden werden. (z.B. Röm 12, 1 Kor 12; Gal 5,22)
Im NT kommt der Begriff H.G. etwa einhundert Mal vor. Z.B.:
Mt 1,18.20; Lk 1,35: Die Gottesmutter Maria empfängt Jesus durch den H.G.
Mt 3,13–17: Bei der Taufe Jesu im Jordan kommt der H.G. „wie eine Taube“ auf Jesus herab.
Vielfache Erwähnung findet der H.G. im Johannesevangelium: Als Geist der Wahrheit, als Tröster und Beistand (z.B. Joh 14,16–17; 26; Joh 16,13–1)
Mt 28,19: Im Missions- und Taufbefehl ordnet Christus die Taufe „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des H.G.“ an.
Apg 2,38; Apg 10,44; Gal 3,2.1-6: Der Empfang des H.G. schenkt den rettenden Glauben an Christus und ist zugleich Gabe und Erweis des Glaubens.
In seiner Auslegung des 3. Artikels des Apostolischen Glaubensbekenntnisses im Kleinen Katechismus sagt Martin Luther über den H.G.,
„Ich glaube, dass ich nicht aus eigener Vernunft noch Kraft an Jesus Christus, meinen Herrn, glauben oder zu ihm kommen kann; sondern der Heilige Geist hat mich durch das Evangelium berufen, mit seinen Gaben erleuchtet, im rechten Glauben geheiligt und erhalten; gleichwie er die ganze Christenheit auf Erden beruft, sammelt, erleuchtet, heiligt und bei Jesus Christus erhält im rechten, einigen Glauben; in welcher Christenheit er mir und allen Gläubigen täglich alle Sünden reichlich vergibt und am Jüngsten Tage mich und alle Toten auferwecken wird und mir samt allen Gläubigen in Christus ein ewiges Leben geben wird. Das ist gewisslich wahr.“
(2) Die Frage, ob der H.G. „nur“ aus dem Vater oder „aus dem Vater und dem Sohn“ hervorgeht, hat in der Kirche zum sog. Filioque-Streit geführt. (filioque = und [aus] dem Sohn)
Während in der Westkirche spätestens seit Anfang des 5. Jhdts. im Nicänischen Glaubensbekenntnis bekannt wird, der H.G. gehe aus dem Vater und dem Sohn hervor, beharrte und beharrt die Ostkirche darauf, der H.G. gehe „nur“ aus dem Vater hervor.
Das Filioque ist jedoch neutestamentlich wohl begründet. Insbesondere in der dort bezeugten Einheit von Vater und Sohn. Jesus sagt (Joh 10,30): „Ich und der Vater sind eins und (Joh 14,9 / vgl. 12,45): „Wer mich sieht, der sieht den Vater.“
Wenn Jesus, der Sohn wahrer Gott und der Vater, wahrer Gott, eins sind, dann ist auch der H.G. mit beiden „identisch“. Dann geht derselbe Geist vom Vater und auch vom Sohn aus.
Joh 16,13-15 entfaltet Jesus vom H.G. “Alles, was der Vater hat, das ist mein“. Mit anderen Worten: Wenn Jesus den H.G. in die Welt sendet (Joh 15,26+16,7), geht der H.G. von ihm selbst wie auch vom Vater aus.


Himmelfahrt Christ
Christi Himmelfahrt (griech. ἡ Ἀνάληψις τοῦ Κυρίου [hä analäpsis tu küriu] = ‚die Aufnahme des Herrn‘; lat. Ascensio Domini = ‚Aufstieg des Herrn‘ bedeutet die Rückkehr Jesu Christi, des Sohnes Gottes zu seinem Vater in den Himmel.
Christi Himmelfahrt wird am 40. Tag des Osterfestkreises, also 39 Tage nach dem Ostersonntag, gefeiert. Deshalb fällt das Fest immer auf einen Donnerstag. Der frühestmögliche Termin ist der 30. April; der spätestmögliche der 3. Juni.
Im Lukasevangelium 24,50–53 und in der Apostelgeschichte des Lukas 1,1–11 wird bezeugt, dass der auferstandene Christus, verhüllt durch eine Wolke, „zur Rechten Gottes“ erhoben wird. Die Himmelfahrt wird außerdem in Mk 16,19, 1 Petr 3,22, Heb 4,14 und 9,24 und – als Weissagung und Verheißung – in Psalm 47 und Ps 68,19 erwähnt.
1. Christus ist nicht verschwunden
Zu den heute am wenigsten verstandenen Festen des christlichen Glaubens zählt zweifellos das Fest der Himmelfahrt Christi. Was soll ein moderner Mensch, der um die unfassbar riesige Ausdehnung des Weltalls weiß, mit dieser Aussage anfangen, dass Christus „gen Himmel gefahren“ sein soll?
Und so spricht man auch statt vom Fest der Himmelfahrt Christi lieber vom „Vatertag“ oder „Männertag“ und versucht damit, ihm einen neuen, nichtchristlichen Sinn abzugewinnen.
In Wirklichkeit ist das Bekenntnis zur Himmelfahrt Christi jedoch viel moderner, als man zunächst denken mag. Der christliche Glaube weiß nicht erst seit dem letzten Jahrhundert darum, dass der „Himmel“ nicht irgendein Ort „über“ der Erde oder jenseits der Wolken ist. Sondern der „Himmel“ ist nach christlichem Verständnis dort, wo Gott ist. Und Gott ist uns in Wirklichkeit viel, viel näher, als wir dies erahnen.
Christus hat sich durch seine Himmelfahrt also nicht von uns Menschen entfernt, sondern ist uns dadurch noch viel näher gekommen. Er ist als der Auferstandene gleichsam in eine andere Dimension eingegangen, die wir Menschen im Augenblick mit unseren fünf Sinnen noch nicht wahrnehmen und begreifen können.
Eben dies haben schon im 16. Jahrhundert die Lutheraner gegenüber den Reformierten geltend gemacht, die behaupteten, Christus könne im Heiligen Abendmahl nicht leibhaftig gegenwärtig sein, da er ja „im Himmel“ sei: Nein, gerade weil Christus „im Himmel“ ist, in dieser anderen Dimension, ist er nicht mehr an Raum und Zeit gebunden und kann darum zugleich an verschiedenen Orten hier auf Erden mit seinem Leib und Blut anwesend sein.
Dass es im Übrigen weit mehr als die drei Dimensionen gibt, mit denen unser alltägliches Denken vertraut ist, davon gehen heute auch die Astrophysiker aus, auch wenn sie bei ihren Forschungen gewiss niemals auf die Dimension stoßen werden, in die Christus durch seine Himmelfahrt eingegangen ist. Jedenfalls ist das Fest der Himmelfahrt Christi von daher kein „Abschiedsfest“; und wenn wir das Heilige Mahl feiern, sind auch wir schon mit Christus „im Himmel“.
2. Christus bleibt der Herr der Welt
Das Bekenntnis, dass Christus gen Himmel gefahren ist, beinhaltet auch das Bekenntnis zu Christus als dem Herrn der Welt: Christus bleibt der Herrscher der Welt; vor ihm werden sich einmal alle Menschen zu verantworten haben.
Die Wahrheit dieses Bekenntnisses lässt sich ganz gewiss nicht am Lauf der Geschichte ablesen; im Gegenteil: Alle Erfahrungen, die wir in dieser Welt machen, scheinen dem Bekenntnis zu Christus als dem Herrn der Welt klar zu widersprechen: In dieser Welt herrschen doch ganz andere Menschen und Mächte als Christus und die, die ihm angehören, und da, wo sich Menschen und Institutionen in ihrer Herrschaftsausübung auf Christus berufen haben, da war dies in aller Regel keine Werbung für den Herrn, auf den sie sich da beriefen.
Ja, wie kann man davon reden, dass Christus der Herr der Welt bleibt, angesichts von Kreuzzügen und Kriegen, angesichts von Auschwitz und der sowjetischen Vernichtungslager?
Das Bekenntnis zu Christus als dem Herrn der Welt bleibt ein Bekenntnis gegen allen Augenschein und gegen alle Erfahrung. Es verlässt sich einzig und allein auf die Zusage Christi selber, der nach seiner Auferstehung sich seinen Jüngern als eben dieser Herr der Welt zu erkennen gegeben und gesagt hat: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden.“ (Matthäus 28,18) Aus den Evangelien wissen wir, dass Christus nicht versucht hat, seinen Machtanspruch mit politischen und militärischen Mitteln durchzusetzen. Ihm ging es darum, die Herzen der Menschen zu erreichen und zu verändern. Aber wir wissen als Christen auch darum, dass Christus einmal dieser Welt auch als Richter begegnen wird. Dann werden sich vor ihm auch einmal all diejenigen verantworten müssen, die ihre Macht hemmungslos missbraucht haben und die vielleicht in ihrem Leben hier auf Erden von keinem Gericht zur Rechenschaft gezogen wurden. Die Massenmorde in den Konzentrationslagern und Gulags, die Kriegsverbrechen und Terroranschläge und was es sonst noch alles an Untaten in der Geschichte gegeben hat: All dies wird noch einmal zur Sprache kommen vor Christus, und die, die dafür verantwortlich waren, werden sich dem nicht entziehen können.
So ist das Bekenntnis zur Himmelfahrt Christi, zu Christus als dem Herrn der Welt auch ein Bekenntnis der Hoffnung auf Gerechtigkeit, das uns nicht verzweifeln lässt angesichts dessen, was wir in dieser Welt immer wieder erleben müssen.


Hochgebet
→ Eucharistisches Hochgebet


Hochkirchliche Bewegung
Die sog. Hochkirchliche Bewegung (HB) ist hinsichtlich ihrer Strukturen, Inhalte und Schwerpunkte so vielschichtig und uneinheitlich, dass im Rahmen einer Kurzdarstellung nur schlaglichtartige und pauschale Anmerkungen möglich sind.
Ihre Wurzeln hat die HB im Neuluthertum des 19. Jahrhunderts, im anglikanischen Anglo-Katholizismus und in der liturgischen Bewegung des 20. Jahrhunderts.
Der Begriff "Hochkirche" ist englischen Ursprungs und wurde im Anglo-Katholizismus (High-Church) in Unterscheidung zur protestantisch bzw. evangelikal geprägten "Low-Church" geprägt.
Eine Gemeinsamkeit hochkirchlicher Institutionen, Kommunitäten usw. ist ein ursprüngliches Neuverständnis der Kirche (una sancta catholica et apostolica ecclesia) als theologisch vergessener Größe, die es wieder ins Bewusstsein der reformatorischen Kirchengemeinschaften zu bringen gelte.
Je nach Prägung und Ausrichtung setzen hochkirchliche Theologen die Schwerpunkte dabei auf altkirchliche liturgische Formen, die Wiederbelebung eucharistischer Spiritualität (von der sonntäglichen Abendmahlsfeier bis hin zur sakramentalen Anbetung des Leibs und Blutes Christi in den Elementen von Brot und Wein), eine an der römisch-katholischen Kirche orientierte Ökumenearbeit, die Wiedergewinnung der sog. historischen apostolischen (bischöflichen) Sukzession, das Stundengebet und das kommunitäre evangelische Ordensleben. Als Vordenker der HB in Deutschland sind Namen wie Heinrich Hansen, Friedrich Heiler, Helmut Echternach, Walter Drobnitzky, Hans Asmussen, Max Lackmann, Wilhelm Stählin, Karl Bernhard Ritter oder Karl August Hahne zu nennen.
Innerhalb der HB existieren sowohl lutherisch-konfessionelle wie auch sich selbst als "evangelisch-katholisch" verstehende auf die kirchliche Wiedervereinigung zielende Strömungen.
Eine Sonderstellung nimmt die "Kirchliche Arbeit Alpirsbach" ein, die 1933 von Friedrich Buchholz (+ 1967) und Richard Gölz (+1975) gegründet wurde, um eine der deutschen Sprache angemessene Gregorianik zu entwickeln und diese in den evangelischen Kirchen zu beheimaten.
Gemeinde- oder kirchenbildend ist die HB in aller Regel nie geworden. Vielmehr finden sich in losen Zirkeln oder kommunitären, aber innerhalb der Landeskirchen befindlichen Strukturen hochkirchliche Christen zu Gottesdiensten und theologischen Tagungen zusammen, leben aber ansonsten als Pastoren oder Laien in ihren evangelischen Gemeinden.
In Deutschland existieren ca. zwischen 12 und 20 der HB zuzuordnende hochkirchliche Bruderschaften oder Kommunitäten mit allenfalls wenigen hundert Mitgliedern, von denen einige auch für sich beanspruchen, in einer als historisch (miß-)verstandenen bischöflichen apostolischen Sukzession zu stehen. Diese Sukzession wird in sehr vielen Fällen (so auch vom "Hochkirchlichen Apostolat St. Ansgar") zurückgeführt auf Vagantenbischöfe wie z.B. Arnold Harris Matthew (1852-1919), dessen Bischofsweihe 1920 durch die Utrechter Union (Zusammenschluß Altkatholischer Kirchen) jedoch für ungültig erklärt wurde.
Ein Verdienst der HB ist es, einem sich selbst genügenden und oftmals provinziellen Protestantismus die Fülle der kirchlichen Tradition vor Augen zu halten und in ihren nicht selten auch deutlich biblischen Bezügen zu erschließen. Hochkirchliche Theologen haben häufig exzellente theologische Leistungen erbracht. Und zwar nicht nur auf liturgiewissenschaftlichem, sondern auch homiletischem, exegetischem und kirchengeschichtlichem Gebiet.
Problematisch erscheint die Neigung hochkirchlicher Persönlichkeiten und Gruppierungen, in einem von Eitelkeiten und gelegentlich einem ans Pathologische grenzenden Egozentrismus geleiteten Selbstbewusstsein an die Stelle des ursprünglich so prägenden kirchlich-katholischen Bewusstseins ein abseitiges, oft im Verborgenen wachsendes Sektierertum zu setzen.
Aus der Aussenwahrnehmung wird die SELK aufgrund ihrer altkirchlich geprägten, liturgisch-reich und festlich gestalteten Gottesdienste, ihrer Hochschätzung des Hirten- und Bischofsamtes der Kirche und der Ordination gelegentlich in die Nähe der hochkirchlichen Bewegung(en) gerückt. Diese Zuordnung ist jedoch weder theologisch (insbesondere ekklesiologisch) noch praktisch-liturgisch zutreffend.
Hochkirchliche Weihen werden durch die SELK nicht anerkannt. Pfarrer der SELK, die sich solche Weihen erteilen lassen sollten, müßten umgehend mit einem Lehr- und/oder Dienstbeanstandungsverfahren rechnen.


Hölle
→ Jüngstes Gericht
Im Alten Testament ist an einer Reihe von Stellen von der „sheol“ die Rede, dem Totenreich. Dieses wird aber nicht als Alternative zum „Leben im Himmel“ nach dem Tod angesehen; vielmehr ist im Alten Testament die Hoffnung auf ein jenseitiges Leben noch nicht sehr ausgeprägt. Kennzeichnend für das Verständnis des Alten Testaments vom „Leben“ nach dem Tod ist das Lied Hiskias, „als er krank gewesen und von seiner Krankheit gesund geworden war“ (Jesaja 38,9): „Ich sprach: Nun muss ich zu des Totenreiches Pforten fahren in der Mitte meines Lebens, da ich doch gedachte, noch länger zu leben. Ich sprach: Nun werde ich den HERRN nicht mehr schauen im Lande der Lebendigen. … Denn die Toten loben dich nicht, und der Tod rühmt dich nicht, und die in die Grube fahren, warten nicht auf deine Treue; sondern allein, die da leben, loben dich so wie ich heute.“ (Jesaja 38, 10.11.18.19)
Was nach dem Tod kommt, kann man nicht als Leben bezeichnen. Diese Zurückhaltung des Alten Testaments, die allerdings an einigen Stellen bereits aufgebrochen wird, sollte uns nicht irritieren, sondern ist nur allzu verständlich: Dass sich uns nach unserem Tod tatsächlich ein neues Leben eröffnet, ist kein natürlicher, selbstverständlicher Prozess, der sich aus der Unsterblichkeit unserer Seele ergeben würde, sondern wird einzig und allein dadurch ermöglicht, dass Christus die Macht des Todes durch seine Auferstehung gebrochen hat. Erst von Ostern her gewinnt die Frage, wie es mit uns nach unserem Tod weitergeht, überhaupt echte Bedeutung.
Sobald sich der Horizont jedoch jenseits der Todesgrenze weitet, stellt sich natürlich die Frage nach unserem menschlichen Geschick nach unserem Tod. Und da müssen wir zunächst einmal ganz nüchtern feststellen, dass Jesus selber in seiner Verkündigung nicht sehr häufig, aber doch an einigen sehr prägnanten Stellen von der Hölle nicht bloß im Sinne eines allgemeinen „Totenreiches“, sondern im Sinne eines Ortes oder Zustands spricht, der durch eine endgültige Trennung von der Gegenwart Gottes und dass heißt durch eine Erfahrung der endgültigen Verfehlung des eigenen Lebens gekennzeichnet ist. Als Beispiel sei hier die Erzählung vom reichen Mann und dem armen Lazarus (Lukas 16,19-31) genannt, wo ausdrücklich von der „großen Kluft“ die Rede ist.
An anderen Stellen kann Jesus auch von der „Finsternis“ reden, in die Menschen verstoßen werden, oder von der „Auferstehung des Gerichts“ (Johannes 5,29). An letztgenannter Stelle wird auch schon deutlich, dass die Scheidung nach dem Tod, die Jesus ankündigt, Ergebnis eines richtenden Handelns Gottes bzw. Christi selber ist, dem sich kein Mensch nach seinem Tod entziehen kann. Dieses Thema des letzten Gerichts zieht sich durch das gesamte Neue Testament hindurch.
Schließen sich die Verkündigung des liebenden Gottes und die Verkündigung eines letzten Gerichts mit doppeltem Ausgang nicht gegenseitig aus?
Wir müssen uns fragen, ob wir das Recht dazu haben, dem, was Jesus klar und eindeutig erklärt, zu verweigern und uns stattdessen eine eigene „frohe Botschaft“ ohne letztes Gericht zu schaffen.
Zunächst einmal fällt im Neuen Testament auf, dass so gut wie keinerlei Einzelheiten in der Beschreibung der Hölle erwähnt werden.
Erst später hat man im Verlauf der Kirchengeschichte und der christlichen Kunst angefangen, das Innere der Hölle fantasievoll auszugestalten. Beschrieben wird in der Heiligen Schrift nur die Trennung als solche, die sich im Gericht vollzieht, und es wird allerdings auch angedeutet, dass diejenigen, die von Gott getrennt bleiben, diese Trennung als leidvoll erfahren. Wenn die Kirche also von der Hölle spricht, gebraucht sie diese gerade nicht als Projektionsfläche menschlicher sadistischer Fantasievorstellungen.
Weiterhin muss festgehalten werden, dass wir als Christen nur so von der Hölle reden können, dass wir zugleich immer von Jesus Christus reden, und zwar in doppelter Weise:
Zum einen hat Jesus Christus selber am Kreuz die Hölle durchlitten, als er rief: „Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?“ (Matthäus 27,46) Christus hat eben darum am Kreuz die Hölle erlitten, damit die, die ihm vertrauen, diese Höllenerfahrung nicht machen müssen. Wer an Christus glaubt, braucht vor der Hölle keine Angst zu haben. Hier gilt vielmehr Christi Zusage: „Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben und kommt nicht in das Gericht, sondern er ist vom Tode zum Leben hindurchgedrungen.“ (Johannes 5,24)
Und zum anderen bekennen wir, dass Jesus Christus niedergefahren ist zur Hölle. Die biblischen Belegstellen hierfür (1. Petrus 3,19-20; 4,6; dazu auch Kolosser 2,15 und möglicherweise Epheser 4,9) machen deutlich, dass Christus sich mit seiner Höllenfahrt als Sieger über alle gottfeindlichen Mächte zu erkennen gegeben hat und zugleich mit seiner Höllenfahrt auch Menschen erreicht hat, die in ihrem Leben nicht an ihn geglaubt hatten. Die Aussagen sind nicht so deutlich, dass wir daraus weitreichende Schlussfolgerungen ziehen könnten. Doch darf es uns ein Trost sein, dass Christi Macht und seine Möglichkeiten selbst und gerade an den Pforten der Hölle nicht enden.
Schließlich ist es ganz wichtig festzuhalten, dass es keinen Menschen gibt, über den wir mit Gewissheit das Urteil fällen könnten, dass er sich tatsächlich in der Hölle befindet – von dem reichen Mann in der Geschichte, die Jesus erzählt, einmal abgesehen.
Dieses letzte Urteil fällt Gott allein; uns hingegen gilt immer wieder die Warnung: „Richtet nicht, so werdet ihr auch nicht gerichtet. Verdammt nicht, so werdet ihr nicht verdammt.“ (Lukas 6,37) Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass es uns nicht zusteht, dem lieben Gott gute Ratschläge zu geben, wie er am Ende einmal mit den Menschen zu verfahren hat – nämlich so, dass es unserem menschlichen Gerechtigkeitsempfinden entspricht.
Dieses Gerechtigkeitsempfinden kann sich durchaus sehr unterschiedlich artikulieren. Doch Gott sollen und dürfen wir zutrauen, dass er recht richten wird – eben so, dass wir einmal singen werden: „Alle Völker werden kommen und anbeten vor dir, denn deine gerechten Gerichte sind offenbar geworden.“ (Offenbarung 15,4)
Eines macht die Heilige Schrift mit ihrer Verkündigung des letzten Gerichtes allerdings sehr deutlich: Was hier und jetzt in unserem Leben geschieht, hat so oder so Ewigkeitsbedeutung. Hier und jetzt fallen in unserem Leben letzte Entscheidungen – und Gott ist bereit, auch die Entscheidung von Menschen ernst zu nehmen, die sich endgültig seinem Liebeswerben verweigern und endgültig lieber ohne ihn leben wollen. Sollte Gott nicht das Recht dazu haben, denjenigen Menschen ihren Wunsch zu erfüllen, die ganz bewusst in ihrem Leben ohne ihn auskommen wollten?
Dies macht die Heilige Schrift allerdings auch ganz klar: Gott will nicht, dass auch nur ein Mensch in der Hölle landet. Er will, „dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen.“ (1. Timotheus 2,4)
Wer sich endgültig von Gott lossagt, begibt sich also gegen Gottes ausdrücklichen Willen in die Gottesferne der Hölle und ist keinesfalls Opfer göttlicher Willkür. Als Begründung für die Verweigerung des Glaubens an Gott taugt der Verweis auf die Hölle also in Wirklichkeit gerade nicht!


Homosexualität
„Homosexualität wird von der Heiligen Schrift in großer Klarheit als nicht gottgewollt und als Sünde bezeichnet. Deshalb kann die Kirche keine gleichgeschlechtlichen Paare segnen. Dass die Kirche gleichgeschlechtlich empfindenden Menschen respekt- und liebevoll begegnet und zudem gegen ihre Diskriminierung auftritt, ist Frucht und Folge gewinnender Liebe Christi, die allen Menschen gilt.“ (Bischof Hans-Jörg Voigt in: Hirtenwort „Ehe und Familie als Gaben Gottes entdecken“ . www.selk.de/download/Hirtenwort_Ehe-Familie.pdf )
Ausführlicher in: „Sexualität im Leben eines Christen ... eine Orientierungshilfe. Herausgegeber: Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). Reihe Lutherische Orientierung, Heft 2
www.selk.de/download/Lutherische_Orientierung2.pdf


Hostie
Hostie = von lateinisch hostia: ‚Vergeltung, Opfer, Opferlamm, Opfertier oder Opfergabe'
Als H. wird in der SELK (aber auch in den anderen Kirchen der katholischen Tradition des Westens) das für die Feier des Heiligen Abendmahls verwendete Brot aus Wasser und Weizenmehl bezeichnet.
H.n sind kleine, runde ungesäuerte Brote in der Tradition der jüdischen Mazza, die Jesus bei der Einsetzung des Heiligen Abendmahls im Rahmen der Passahfeier benutzte.
Neben den kleinen H.n finden in den Gemeinden der SELK auch große, sog. „Priester- oder Schauhostien“ Verwendung, die während des Agnus-Dei-Gesangs in kleine Stücke gebrochen und an die Kommunikanten mit ausgeteilt werden.
Der Brauch, anstelle eines großen Brotlaibs, der für die Kommunikanten in kleine Stücke gebrochen wird, kleine Einzelhostien zu verwenden, liegt in der Konsequenz des luth. Glaubens an die Gegenwart des wahren Leibes und Blutes Christi unter Brot und Wein: Beim Brechen des Brotes entstehen zwangsläufig viele Brösel, also Fragmente des gesegneten Brotes. Um zu vermeiden, dass solche Fragmente, ‚Partikel‘ genannt, verloren gehen oder ehrfurchtslos behandelt werden, entstanden schon im 8./9. Jahrhundert die heutigen Hostien.
Zwischen der Ostkirche und der Westkirche entstand im 11. Jahrhundert ein Lehrstreit über die Frage, ob zum Hl. Abendmahl ungesäuertes (Westkirche) oder gesäuertes („süßes“) Brot verwendet werden müsse bzw. dürfe. An diesem Streit (Azyma-Astreit) entzündete sich letztlich das sog. Morgenländische Schisma von1054. (Azyma gr. ἄζυμα, ungesäuert, ohne Hefe, Singular: Azymon)
Umstritten ist heutzutage die Frage, ob Hostien, die anstelle von Weizenmehl aus glutenfreier Kartoffelstärke hergestellt sind, um glutenallergischen Menschen die Kommunion unter beiderlei Gestalt zu ermöglichen, der Einsetzung Christi entsprechen und verwendet werden dürfen.
In der röm.-kath. Kirche ist dies geregelt: In der Regel ist das nicht gestattet.

Lexikon - G


Gebet

→ Beten
Das wichtigste Gebet der Christenheit ist das Vaterunser. Die Evangelisten Lukas (Kap. 11) und Matthäus (Kap. 6) überliefern das Vaterunser als das Gebet, das Jesus Christus selbst seine Jünger lehrte, als sie ihn baten, sie das Beten zu lehren.
Für das persönliche wie gottesdienstlich-liturgische Beten hat sich die Vaterunser-Fassung durchgesetzt, die Matthäus überliefert.
Die sog. Doxologie, der abschließende Lobpreis „Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit“ findet sich bereits in der sog. Didache, einer Kirchen-und Gottesdienstordnung aus dem 1. Jahrhundert, konnte aber bislang nur in später bezeugten Handschriften des Matthäus-Evangeliums nachgewiesen werden.
Viel älter als das Vaterunser sind die Psalmgebete des Alten Testaments, die Christen und Juden gemeinsam haben. Die Psalmen umfassen Lob-, Dank- und Klagegebete, Gebete um Schutz, Bewahrung und Rettung, Buß- und Reuegebete, Lobpreis- und Segensgebete.
Zu „christlichen“ Gebeten werden die Psalmen, weil sie (wie bereits Luther betonte) die Gebete Christi sind. Zu den letzten Worte Jesu am Kreuz gehören z.B. Psalm 22,2 „Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen?“ und Psalm 31,6 „In deine Hände befehle ich meinen Geist.“
Die Psalmen, aber auch alle anderen Gebete richten wir „durch Christus im Heiligen Geist an den Vater“. Christen beschließen die Psalmgebete daher bewusst mit dem Lobpreis „Ehre sei dem Vater und dem Sohne, wie es war im Anfang, jetzt und immerdar und von Ewigkeit zu Ewigkeit.“
Alle anderen Gebete, insbesondere im Gottesdienst, enden mit dem Satz „[Das bitten wir] durch Christus, unseren Herrn.“ Damit berufen wir uns auf Christus, der (Joh 14,13) verheißen hat: „Und was ihr bitten werdet in meinem Namen, das will ich tun, damit der Vater verherrlicht werde im Sohn.“
Für den Gebrauch in den Gottesdiensten geben die → Agenden mit oft sehr alten aber auch neueren und neuen formulierten Gebeten Pastoren und Gemeindegliedern eine „Sprachlehre“ an die Hand: Diese Gebete sind oft von Generationen von Christen erprobt und bewährt und bewahren Liturgen und Gemeinden vor redundanten, routinierten „freien Gebeten“, die nicht selten Eigenheiten und Eitelkeiten des Vorbeters unangemessen in den Vordergrund rücken.
Grundsätzlich gibt es jedoch für die Art und Weise des Gebets eines Christen keine „Vorschriften“. Im persönlichen Gebet oder im vertrauten Kreis ist das freie Gebet durchaus angemessen, ja selbstverständlich. Manchem hilft es, z.B. mit einem Gebetbuch seine tägliche „Stille Zeit“ zu halten und lässt sich durch die dort abgedruckten Gebete zu eigenem, freiem Weiterbeten inspirieren.
Die luth. Kirche kennt und praktiziert auch das sog. Stundengebet, also die kurzen Gebetsgottesdienste, die ursprünglich den klösterlichen Alltag der Mönchen und Nonnen prägten (und bis heute prägen). Die bekanntesten Stundengebete, die auch in der luth. Kirche von Einzelnen wie von Gruppen (bei Freizeiten, Rüstzeiten, Konventen usw.) und Kirchgemeinden verwendet werden, sind die Mette (Matutin/Morgengebet), die Vesper (Abendgebet) und die Complet (Nachtgebet).
Gerade in geistlichen Durst- und Dürrephasen sind solche, durch liturgisches Gebet strukturierte und geregelte Gebetszeiten vielen eine Hilfe, das Gespräch mit Gott nicht abreißen zu lassen.


Geist
→ Heiliger Geist


Geld
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und viele ihrer → Gemeinden sind → Körperschaften des öffentlichen Rechtes wie auch z.B. die Evangelische Kirche oder die Römisch-katholische Kirche in Deutschland. Auf die damit verbundene Möglichkeit, Kirchensteuern über das Lohnsteuerabzugsverfahren durch die staatlichen Finanzämter einziehen zu lassen verzichtet die SELK jedoch. Statt dessen finanziert sie sich durch Kirchenbeiträge, Spenden und Kollekten selbst.
Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge sind von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde zu entrichten. Jede Gemeinde überweist eine sogenannte Umlage an die Allgemeine Kirchenkasse, aus der vor allem die → Pfarrgehälter bezahlt werden, die gesamtkirchlich einheitlich sind und nicht von der Größe oder Zahlungskraft einer Ortsgemeinde abhängen. Das sichert den Pfarrern die nötige Unabhängigkeit im Verkündigungsdienst. In den Gemeindeordnungen heißt es in § 5,3:
„Die Glieder der Gemeinde sind nach Gottes Wort verpflichtet, zur Erfüllung der kirchlichen und gemeindlichen Aufgaben mit Beiträgen, Spenden und Kollekten in angemessener Höhe beizutragen.“
Höhe des Kirchenbeitrags und Steuerabzugsfähigkeit
In der SELK wird kein allgemeingültiger Richtwert vorgegeben. Die Gemeinden handhaben die Bereitstellung von Hinweisen zur eigenen Beitragsberechnung unterschiedlich. Die Kirchenbeiträge sind steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Allgemeine Kirchenkasse und Kirchenverwaltung
Der Hauptanteil der Umlagesummen an die Allgemeine Kirchenkasse wird für die Besoldung der Pfarrer benötigt. Daraus werden auch die Zuschüsse für kirchliche Werke, vor allem die Lutherische Theologische Hochschule in Oberursel finanziert. Ein verschwindend geringer Bruchteil wird für die gesamtkirchliche Verwaltung benötigt. Im Unterschied zu den Großkirchen kommt die SELK mit einer Kirchenkanzlei in einem Einfamilienhaus und einer Handvoll Angestellten aus. Die Lutherische Kirchenmission, die Medienmission „Lutherische Stunde“ und die diakonischen Einrichtungen der SELK finanzieren sich weitgehend unabhängig von der Allgemeinen Kirchenkasse durch Spenden.
Die Besoldung der Pfarrer
In der SELK legen wir Wert darauf, dass die Pfarrer in der Verkündigung von Gesetz und Evangelium unabhängig sind. Das heißt: 1. Unabhängig vom Staat und seiner jeweiligen Einstellung zu Kirche und Glaube und 2. unabhängig von ihren Gemeinden, dort vorherrschenden Tendenzen und Mehrheiten. Darum verzichtet die SELK weitestgehend auf jegliche staatlichen finanziellen Zuschüsse und etwa auch auf die ihr zustehende Möglichkeit des Einzugs von Kirchensteuern über die Finanzämter. Sie kennt aber auch keine Direktbesoldung der Pfarrer durch die Einzelgemeinde (wie z.B. in den meisten Freikirchen), sondern besoldet alle Pfarrer über ein Umlagesystem aus der Allgemeinen Kirchenkasse. Die Gehälter der Pfarrer orientieren sich zwar am öffentlich-rechtlichen Beamtenbesoldungssystem, liegen aber um etwa ein Drittel unter denen evangelischer oder römisch-katholischer Geistlicher. Je nach Finanzlage der Gesamtkirche können die Gehälter der Pfarrer sinken oder steigen.


Gemeindewechsel
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gliedern sich nicht nach dem Territorialprinzip, wie in der Regel die der Landeskirchen oder der römisch-katholischen Kirche. Vielmehr ist jede Kirchengemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherische Kirche eine „→ Personalgemeinde“, das heißt: Nicht durch Zuzug in eine Region, sondern durch Überweisung für Kirchglieder der SELK oder einer ihrer Schwesterkirchen oder Eintritt für Christen anderer Konfessionen wird man Mitglied einer Kirchengemeinde vor Ort.
Ich möchte die Gemeinde wechseln. Was muss ich tun?
Wenn Sie zu einer Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gehören und in eine andere Gemeinde wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr bisher zuständiges evangelisch-lutherisches Pfarramt. Ihr Gemeindepfarrer wird Sie dann überweisen. Die Überweisung erfolgt unbürokratisch und problemlos.
Wie teuer ist die Überweisung?
Eine Überweisung ist kostenlos.
Ich gehöre zu einer anderen Konfession und möchte in eine Gemeinde der SELK wechseln.
Wenn Sie zu einer anderen christlichen Konfession gehören und in eine Kirchengemeinde der SELK wechseln möchten, dann müssen Sie zuvor Ihren Kirchenaustritt erklären.
In einigen Bundesländern besteht auch die Möglichkeit der kirchlichen Überweisung aus einer Kirchgemeinde einer lutherischen Landeskirche in eine Kirchgemeinde der SELK, ohne zuvor einen Kirchenaustritt bei einer staatl. Behörde erklärt zu haben. → Überweisungsvereinbarung


Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER) wurde am 31.10.1999 in der evangelischen St. Anna-Kirche zu Augsburg von Kardinal Edward Idris Cassidy, dem Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen als Vertreter der römisch-katholischen Kirche und Christian Krause, dem Präsidenten des Lutherischen Weltbunds (LWB) als Vertreter der im LWB zusammengeschlossenen lutherischen Kirchen unterzeichnet.
Unterzeichneter Bestandteil der GER ist sowohl eine „Gemeinsame Offizielle Feststellung“, als auch ein sog. Annex, ein ausführlicher erläuternder Anhang.
Am 23.7.2006 traten auch die Methodisten auf Weltebene der GER bei.
Das Dokument versteht sich nicht als neues Konvergenz- oder umfassendes Konsenspapier, sondern als Bündelung und Beschreibung der Ergebnisse von Konvergenz- und Dialogkommissionen zwischen LWB und Rom, die seit den 1970-er Jahren getagt und diverse Konvergenzpapiere vorgelegt hatten. (Z.B. „Lehrverurteilungen – kirchentrennend?“ ; 1986)
Die GER gliedert sich in fünf Hauptabteilungen:
1. Biblische Rechtfertigungsbotschaft
2. Die Rechtfertigungslehre als ökumenisches Problem
3. Das gemeinsame Verständnis der Rechtfertigung
4. Die Entfaltung des gemeinsamen Verständnisses der Rechtfertigung
5. Die Bedeutung und Tragweite des erreichten Konsenses
Der Anspruch der GER ist es, in der seit dem 16. Jhdt. kirchentrennenden Rechtfertigungslehre einen Grundkonsens zu beschreiben, der es LWB und Vatikan nun erlaube, ein gemeinsames Verständnis unserer Rechtfertigung durch Gottes Gnade im Glauben an Christus zu vertreten.
„Leuenberger Methodik“ liegt auch der GER zugrunde
Die dabei zugrunde gelegte Methode wird als „differenzierter Konsens“ und entspricht der Vorgehensweise, die auch bei der → „Leuenberger Konkordie“ von 1973 angewendet wurde.
Im Wesentlichen wird hierbei angenommen und vorausgesetzt, dass es einen identifizierbaren „Grund“ und einen „Ausdruck“ bzw. eine „Gestalt des Evangeliums“ gebe, die voneinander zu unterscheiden seien.
Zur Gestalt bzw. zum Ausdruck des Evangeliums (Glaubens) gehören danach auch die überlieferten kirchlichen Bekenntnisse, Dogmen und Lehraussagen in ihrer jeweiligen Wortgestalt. Unterschiede und auch Widersprüche zwischen den unterschiedlichen konfessionellen Ausdrücken des Evangeliums seien aber dann nicht kirchentrennend, wenn man sich im „Grund des Evangeliums“ einig sei.
Praktisch werden dabei in einem ersten Schritt von wie konfessionsverschiedenen Dialogpartnern Lehraussagen in ihrer je eigenen, überlieferten Begrifflichkeit formuliert. In einem zweiten Schritt wird beschrieben, was man unabhängig von diesen dogmatischen Formulierungen in der betreffenden Lehraussage gemeinsam sagen könne. In einem Schritt wird festgestellt, dass man sich daher „im Grund“ einig sei, die bisherigen Definitionen in den jeweiligen Kirchen jedoch weiterhin Bekenntnisgeltung behielten, allerdings die Lehrverurteilungen (des 16. Jahrhunderts, etwa im Augsburger Bekenntnis oder den Beschlüssen des Trienter Konzils) „die Gegner von damals“ nicht mehr träfen.
Im Blick auf die Frage nach der Mitwirkung, der Beteiligung des Menschen an seiner Rechtfertigung liest sich dies in der GER beispielsweise so:
„Wenn Katholiken sagen, dass der Mensch bei der Vorbereitung auf die Rechtfertigung und deren Annahme durch seine Zustimmung zu Gottes rechtfertigendem Handeln ‚mitwirke‘, so sehen sie in solch personaler Zustimmung selbst eine Wirkung der Gnade und kein Tun des Menschen aus eigenen Kräften.
Nach lutherischer Auffassung ist der Mensch unfähig, bei seiner Errettung mitzuwirken, weil er sich als Sünder aktiv Gott und seinem rettenden Handeln widersetzt. Lutheraner verneinen nicht, dass der Mensch das Wirken der Gnade ablehnen kann. Wenn sie betonen, dass der Mensch die Rechtfertigung nur empfangen kann (mere passive), so verneinen sie damit jede Möglichkeit eines eigenen Beitrags des Menschen zu seiner Rechtfertigung, nicht aber sein volles personales Beteiligtsein im Glauben, das vom Wort Gottes selbst gewirkt wird.“ (GER 4.1 [20].[21])
Wie ist die GER aus der Sicht der SELK zu beurteilen?
Selbst bei ausgesprochen wohlwollender Lesart bleibt es hier bei einem Rest, wie gering auch immer quantifizierter Beteiligung des sündigen Menschen vor seiner Rechtfertigung an seiner Rechtfertigung. Mit anderen Worten: Es bleibt ein, wie gering auch immer quantifizierter Rest an stellvertretender Genugtuung Jesu Christi am Kreuz, den der sündige Mensch aus eigener Kraft angeblich noch auszugleichen habe. Und sei es durch die „Entscheidung“ oder die „Zustimmung zum rettenden Glauben“, der dann eben nicht sola gratia, eben nicht mehr „mere passive“, also bloß passiv empfangenes Geschenk Gottes ist.
Für die römisch-katholische Kirche ist das mehr als akzeptabel. Für sie ist der Artikel von Rechtfertigung allerdings – im Unterschied zur (konkordien-)lutherischen Kirche – auch nicht der „Artikel, mit dem Kirche steht und fällt“. (Vgl. Luther: „Wenn dieser Artikel steht, steht die Kirche, fällt er, dann fällt die Kirche“; Weimaraner Ausgabe Band 39 I, 205)
Für die (konkordien-)lutherische Kirche jedoch fällt mit der GER dieser Artikel und damit die Gewissheit des von Christus sola gratia, allein aus Gnaden, ohne des Gesetzes Werke geschenkten Heils.
Insbesondere von (deutscher) evangelischer Seite sah sich die GER massiver Kritik ausgesetzt. So wandten sich etwa 200 deutsche evangelische Theologieprofessoren, u.a. auch der Tübinger Theologieprofessor Eberhard Jüngel, gegen eine Unterzeichnung der GER, weil sie „den lutherischen Gedanken verwässere.
Der Berliner ev. Theologe und Patristiker Prof. Ulrich Wickert mahnte gar: „Wer hier unterzeichnet, ist auf dem Weg katholisch zu werden.“ (Er meinte: römisch-katholisch.)
Die „Stellungnahme der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zur ‚Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre‘“ (www.selk.de/download/gekrit.pdf) kommt zu dem Schluss:
„Die aufgezeigten Schwächen der GE[R] lassen nur den einen Schluss zu: Der in (Punkt 40 der GER; GK) behauptete ‚Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre‘ besteht nicht; vielmehr werden zumindest einige der hier vorgelegten Lehren der römisch-katholischen Kirche von den Verwerfungen im Bekenntnis der lutherischen Reformation nach wie vor getroffen. Die Katholizität des lutherischen Bekenntnisses erfordert jedoch die Abweisung von Positionen, die sich mit der Heiligen Schrift nicht vereinbaren lassen.“


Gesangbuch
Bücher, die (lateinische) Gesänge und liturgische Stücke für Chor oder Schola enthalten, also keine Choräle für den Gemeindegesang, sind in der römischen Westkirche seit dem Mittelalter bekannt.
Zu den ersten vorreformatorischen Gemeindegesangbüchern in der Volkssprache gehört das Prager Gesangbuch von 1501 in tschechischer Sprache. Der zu den Böhmischen Brüdern gehörende Michael Weiße gab 1531 eine deutsche Fassung davon heraus. (Druck in Jungbunzlau)
Im Zuge der Reformation, für die das Kirchenlied, als Lehr-, Bekenntnis-, Lob- und Glaubensgesang eine besondere Rolle spielte, erschien 1524 das sog. Achtliederbuch Martin Luthers. Ebenfalls 1524 gab Luthers Mitarbeiter Johann Walter das Geistliche Chorgesangbüchlein heraus, ein vierstimmiges Gesangbuch mit Tenorliedern.
Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) führte 2021 ihr Evangelisch-Lutherisches Kirchengesangbuch (ELKG²) ein, das seinem namensgleichen Vorgänger, das seit 1987 in mehreren Auflagen erschienen war, folgte. Das ELKG² ist im Verlag der Deutschen Bibelgesellschaft (Stuttgart) erschienen und seinem Ansatz nach ein Lebensbuch, das neben Liedern und Liturgien beispielsweise auch ausführliche Hinweise zu kirchlichen Handlungen sowie Gebets- und Bekenntnisteile enthält.


Glaube
Der deutsche Begriff ‚Glaube, glauben‘ ist sprachlich verwandt mit ‚geloben“ im Sinne von ‚sich jemandem (in Vertrauen und Gehorsam) angeloben und mit ‚loben‘.
Der hebräische Begriff אמונה [ämunah] bedeutet so viel wie ‚Treue, Verlässlichkeit, Vertrauensgrund].
Der griech. Begriff. πίστις [pistis] meint ‚Glaube, Vertrauen, Überzeugung, Treue‘.
Lat. fides.
Anders als im alltäglichen Sprachgebrauch bezeichnet „Glaube, glauben“ in der Hl. Schrift nicht den Unterschied oder gar das Gegenteil zu „Wissen, wissen“ im Sinne von „ungesicherte, unbewiesene Möglichkeit, zweifelnde Ungewissheit“: Hebr 11, 1: „Es ist aber der Glaube eine feste Zuversicht auf das, was man hofft, und ein Nichtzweifeln an dem, was man nicht sieht.“
‚G., g.‘ im biblischen Sinne ist aber auch nicht nur das subjektive oder objektive Fürwahr halten eines Glaubensinhaltes. Hierzu heißt es im Jakobusbrief (2, 19): „Du glaubst, dass nur einer Gott ist? Du tust recht daran; die Teufel glauben's auch und zittern.“
Der Glaube ist nach lutherischem Verständnis insbesondere der rechtfertigende Glaube (lat. fides salvifica), der –und nicht etwa die guten Werke, die „Entscheidung für Christus“ (auch nur eine Form der sog. guten Werke) oder besondere Leistungen der Nächstenliebe und Frömmigkeit- einzig entscheidend für die Rettung und Erlösung, das Heil eines Menschen ist.
Dieser G. ist ganz und gar Gnade Gottes, Geschenk Gottes. Von Gott durch sein Wort und Sakrament gewirkt. Ohne jedes Zutun des Menschen, der sich, wenn ihm der G. von Gott geschenkt wurde, freilich dieses G.s dankbar bewusst werden kann.
Eine der wesentlichen biblisch-geistlichen Einsichten Luther war es, dass der Glaube allein rettet und den Menschen vor Gott rechtfertigt.
Die klassische altlutherische → Dogmatik unterscheidet drei Bestandteile des G.s:
1. Die notitia (lat. Kenntnisnahme): Besagt eine wirkliche (nicht bloß eingebildete) Kenntnis von Christus und dem, was er getan hat. Also die Kenntnis von Christus, der am Kreuz für unsere Sünden gestorben ist, der auferstanden ist, der den Apostel als Auferstandener erschienen ist usw., so wie es das Apostolische Glaubensbekenntnis bezeugt.
2. Der assensus (lat. Zustimmung): Meint den Glauben an die geschichtliche Wahrheit der Person und des Werkes Jesus Christi und die innere Anerkennung, dass die Vergebung der Sünde durch die Person des gekreuzigten und auferstandenen Christus als die für das Individuum (den Einzelnen) geltende Verheißung und unerlässliche Bedingung des (ewigen) Lebens ist.
3. Die fiducia (lat. etwa: ‚Vertrauen‘): Die fiducia ist der eigentliche rechtfertigende Glaube, dessen (allerdings notwendige) Vorstufen notitia und assensus sind. Fiducia meint volles Vertrauen, volle Zuversicht, volle Annahme, volle Hingebung, mit der ich Christus selbst und durch ihn alles, was er gibt, also Vergebung der Sünden, Kraft zum seligen, gottgefälligen Leben, ergreife und gewissermaßen „in mein Ich hineinziehe“, Christus dagegen mein Ich überlasse, damit er es durchdringe.
Der G. ist das sog. organon leptikon, das Greiforgan für alles, was Christus für mich erworben hat: Vergebung der Sünden, Leben, Seligkeit.
Der rettende, rechtfertigende, seligmachende Glaube ist Geschenk und Gabe des Heiligen Geistes.
In seiner Auslegung des 3. Artikels des Apostolischen Glaubensbekenntnisses im Kleinen Katechismus sagt Martin Luther über den H.G.: „Ich glaube, dass ich nicht aus eigener Vernunft noch Kraft an Jesus Christus, meinen Herrn, glauben oder zu ihm kommen kann; sondern der Heilige Geist hat mich durch das Evangelium berufen, mit seinen Gaben erleuchtet.“


Glaubensbekenntnis
→ Credo


Gnade
→ Rechtfertigung
Lat. gratia, griech. caris [charis].
Der eingedeutschte lateinische Begriff ‘gratis’, abgeleitet von lat. gratia=Gnade zeigt an: Die Gnade Gottes ist ein Geschenk. Geschenke erhält man ‚gratis‘, umsonst, ohne Gegenleistung, ohne Vorleistung.
Der griech. Begriff für ‚umsonst‘ (=δωρεάν, [dorean]) wird mit Charis, Gnade im NT synonym gebraucht.
Nach biblisch-lutherischem Verständnis ist die Gnade Gottes sowohl eine „Herzenshaltung“, ein „Affekt“ Gottes (Liebe, Barmherzigkeit, Mitleidigkeit) als auch eine Gabe, ein „Effekt“: Vergebung, Versöhnung, Gotteskindschaft, Erlösung, Rechtfertigung.
Die Rechtfertigung des Menschen, das ist eine der Grunderkenntnisse der luth. Reformation, erfolgt durch Gott selbst und durch Gott allein „allein aus Gnade“ (sola gratia). Also ohne Zutun, Vorleistung, Mitwirkung von Seiten des Menschen.
Dennoch ist die Gnade Gottes nicht unwiderstehlich und wirkt in jedem Menschen zwangsläufig und automatisch auch gegen dessen entschiedenen Widerstand den rechtfertigenden Glauben. Der Mensch kann sich auch nach dem Sündenfall der Gnade Gottes verschließen, sie zurückweisen und ablehnen.
Die Mittel, wodurch Gott den Menschen seine Gnade zuwendet, sind sein Wort und seine Sakramente (Taufe, Abendmahl, Beichte), deren „Wirkkraft“ wiederum in Gottes Wort besteht. (Gnadenmittel genannt)
Alle theologischen Versuche, das sola gratia, also die Alleinwirksamkeit und Alleinursächlichkeit der Gnade Gottes durch ein menschliches Mitwirkungselement zu relativieren, verdunkeln Gottes Gnade und das Evangelium von der Gnade Gottes.


Gott
→ Dreieinigkeit → Christus
Kein Mensch kann aus sich heraus wissen oder mit Hilfe seines Verstandes erkennen, wer Gott ist oder wie Gott ist.
DASS ein Gott ist, ahnen viele Menschen und projizieren ihre Wünsche, Sehnsüchte, Ängste, Hoffnungen auf dieses „Etwas“, dem sie Titel wie „Höheres oder Höchstes Wesen“, „Unbewegter Beweger“, „Urkraft“, „Höchste Intelligenz“ usw.
Menschen, die solche Gottes-Bilder vertreten, leiten dies aus ihrer durchaus staunenden Wahrnehmung ab, dass das Universum mit all seinen Naturgesetzmäßigkeiten nicht einfach nur ein Produkt des Zufalls sein könne.
Auch wenn sie „es“ meist nicht so nennen: Dahinter steht die Ahnung, dass es so etwas wie einen Schöpfer alles Geschaffenen geben muss.
In ganz ähnlicher Weise haben sich Menschen immer schon aus der Anschauung der Natur Bilder von Gott und Göttern gemacht. Nicht nur ideelle, geistige, sondern auch ganz konkrete aus Holz, Stein oder anderen Materialien, die die Gottheit(en) darstellten, deren Urbilder man z.B. häufig auch in den Himmelskörpern (Sonne, Mond und Sternen) zu finden meinte.
Die Bibel bezeugt dagegen: Gott hat sich (von sich aus) den Menschen offenbart als der eine, einzige, wahre und lebendige Gott und Herr.
Zuerst geschah diese Selbstoffenbarung gegenüber dem Volk Israel, das sich Gott als „Dialogpartner“ aus allen anderen Völkern auserwählt hat.
Anders als die „stummen Götzen“ redet Gott und schweigt nicht.
Zunächst zu Mose auf dem Berg Horeb, verhüllt in einem brennenden Dornbusch. Der ewige Gott stellt sich hier den Mensch mit Namen vor, als Mose ihn danach fragt: „Ich werde sein, der ich sein werde. Und sprach: So sollst du zu den Israeliten sagen: »Ich werde sein«, der hat mich zu euch gesandt. Und Gott sprach weiter zu Mose: So sollst du zu den Israeliten sagen: Der HERR [JHWH], der Gott eurer Väter, der Gott Abrahams, der Gott Isaaks, der Gott Jakobs, hat mich zu euch gesandt. Das ist mein Name auf ewig, mit dem man mich anrufen soll von Geschlecht zu Geschlecht. (2 Mose 3, 13-15)
Die Preisgabe des eigenen Namens, das gilt bis heute, ist immer auch ein Stück Preisgabe seiner selbst. Gott gibt sich damit gewissermaßen in die Hand der Menschen, macht sich greifbar und angreifbar.
Gott setzt am Horeb ein Vorzeichen, das als Zeichen des Kreuzes identifizierbar wird. Der Höchste macht sich niedrig. Bereits ganz zu Anfang.
In der Fortsetzung der Geschichte wird deutlich, dass dieser Gott nicht nur redet, sondern auch handelt. Und zwar zuerst als Befreier, Retter und Erlöser seines in Ägypten geknechteten Volkes.
Als der in seinem Volk gegenwärtige Gott führt er es aus der Knechtschaft in die Freiheit des gelobten Landes, aus der Fremde in die Heimat.
Der Schöpfer ist auch der Erlöser. Der Allmächtige ist auch der Gnädige und Barmherzige, der sein Volk liebt und es aus Liebe befreit und in seinem Wort, seiner heilsamen Weisung, die er Israel in Form der Zehn Gebote anvertraut, gegenwärtig ist und treu bleibt.
Als der stellt sich Gott auch vor, als er Mose die Zehn Gebote übergibt: „Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe.“ (2 Mose 20, 2)
Und der ist wiederum derselbe, der bereits zur Zeit des Alten Bundes die endzeitliche Ausgießung des Heiligen Geistes als Geist der Wahrheit, der Erkenntnis und der Erneuerung verheißt: „Und nach diesem will ich meinen Geist ausgießen über alles Fleisch“. (Joel 3,1)
Insbesondere lässt Gott im Alten Testament vielfach die Sendung des endzeitlichen Messias, des Gesalbten (griech. Christos) durch Weissagungen ankündigen:
Zum Beispiel: Jes 8,23 ; Jes 9,1-6 ; Jes 11,1-10; Mi 5,1-5; Hos 2,2f ; Jer 23,5f ; Hes 34,23f ; Hes 37,22ff ; Hag 2,22f ; Sach 3,8ff; Sach 6,12 ; Sach 9,9f .
Aus der Glaubensperspektive der Kirche mündet und gipfelt die Selbstoffenbarung des biblischen Gottes in seiner Menschwerdung, in der Person Jesu Christi. In ihm sind alle Verheißungen Gottes erfüllt: „Der Sohn Gottes, Jesus Christus, der unter euch durch uns gepredigt ist, (…)der war nicht Ja und Nein, sondern es war Ja in ihm. Denn alle Gottesverheißungen sind Ja in ihm und sind Amen in ihm, Gott zu Lobe durch uns. (1 Kor 1, 19-20)
(vgl. → Dreieinigkeit)
Der Gott der Bibel (1) gibt sich den Menschen auf Augenhöhe zu erkennen, (2) spricht zu seinem Volk (3) gibt sich preis (von der Namensoffenbarung bis zum Kreuz), (4) ist der in seinem Volk treu und zuverlässig Gegenwärtige, (5) der Heilsbringer, (6) die Wahrheit, (7) die Liebe, (8) der Richter, (9) der Vollender.


Gottesdienst
Das Wesen des Gottesdienstes
Gottesdienst ist eigentlich viel umfassender als das, was in der gottesdienstlichen Versammlung einer Gemeinde geschieht. Das ganze Leben der Getauften ist Gottesdienst. Wie Gott diesen umfassenden Dienst als Ausdruck des Priestertums der Gläubigen von uns haben will, so will er auch den Gottesdienst als Feier, als Anbetung und Lob. Er lässt es sich gefallen, dass wir unvollkommenen Menschen ihm dienen.
In der gottesdienstlichen Versammlung einer Gemeinde ist der Herr nach seiner Verheißung in Wort und Sakrament gegenwärtig. Der Gottesdienst hat wie eine Ellipse zwei Brennpunkte: Wortverkündigung und heiliges Abendmahl. „Eröffnung und Anrufung", „Verkündigung und Bekenntnis", „Feier des heiligen Abendmahls" und „Entlassung und Segen" könnte man seine einzelnen Teile überschreiben.
Dieser liturgische, d.h. nach fester Ordnung vollzogene Gottesdienst bestimmt das Leben der Einzelgemeinde. Das hat die Kirche von der Urchristenheit gelernt: Der Gottesdienst der versammelten Gemeinde trägt das übrige Gemeindeleben und bestimmt das Alltagsleben des Christen. Er ist das Kraftzentrum einer Gemeinde. Alle Bemühungen um ihn gehören genauso zu den wesentlichen Aufgaben einer Gemeinde wie die um Mission und Diakonie.
Die grundlegenden Elemente des Gottesdienstes
Die Gestalt des Gottesdienstes ist durch die Jahrhunderte gewachsen. „Apostellehre, Gemeinschaft, Brotbrechen und Gebet' (Apostelgeschichte 2,42) sind ihre ursprünglichen Elemente aus der apostolischen Zeit. Später kamen bestimmte Lobpreisungen, Gebete und Bekenntnisse aus der Bibel hinzu. Der heutige sogenannte Hauptgottesdienst der lutherischen Kirche geht in fast allen seinen Teilen nach Inhalt und Form auf die Heilige Schrift zurück. So stellt er uns hinein in den Gottesdienst, den die Kirche zu allen Zeiten gefeiert hat, ja er verbindet uns sogar mit dem Gottesdienst des alttestamentlichen Gottesvolkes. Er lässt uns heute schon einstimmen in den Lobpreis aller Vollendeten im Himmel. Jeder christliche Gottesdienst ist ein Gottesdienst der einen, heiligen, christlichen und apostolischen Kirche.
Lobpreis und Gebete
Der erste Teil des Hauptgottesdienstes ist Lobpreis und Gebet. Aber auch im folgenden Wort­teil und im Abendmahlsteil betet, dankt, lobt und bekennt die versammelte Gemeinde.
Wie im Gespräch zwei Partner wechselseitig reden und einander zuhören, so lebt auch der Gottes­dienst davon, dass der Herr und die Gemeinde miteinander sprechen, wechselseitig geben und nehmen. Wenn sich die Gemeinde in Lobpreisun­gen, Bitten, Liedern und Bekenntnissen an ihren Herrn wendet, hört ER gewiss zu. „Er hat uns geboten zu beten und verheißen, dass er uns will erhören" (Luther im Kleinen Katechismus). Viele Gebetsrufe und Lobpreisungen des Gottesdien­stes sind gebetetes Bibelwort; Bibel und Gottesdienstliturgie gehören zusammen.
Wortverkündigung
In den Lesungen und der Predigt redet der auferstandene Herr Christus zu seiner Gemeinde. Die Lesungen sind bestimmte, dem jeweiligen Sonn- oder Festtag zugeordnete Abschnitte der Heiligen Schrift. Die „Epistel" ist eine Lesung aus den Briefen der Apostel, das „Evangelium" eine Lesung aus den neutestamentlichen Evangelien, der Zusammenstellung der Worte und Taten Christi. Während die Lesungen zur Quelle der Verkündigung zurückführen, legt die Predigt das göttliche Gesetz und die Botschaft von unserem Heil in Jesus Christus aus und bezieht sie auf die heutige Gemeinde. Wo das Wort Gottes lauter und rein gepredigt und die Sakramente gemäß der Einsetzung des Herrn Christus verwaltet werden (vgl. Augsburgische Konfession, Artikel VII), dort kann man die eine, heilige, christliche und apostolische Kirche erkennen.
Heiliges Abendmahl
Wer den Hauptgottesdienst miterlebt, kann erfahren, wie von den Lobpreisungen am Anfang über Lesungen, Predigt und Fürbittengebet alles auf die Feier des heiligen Abendmahls zuläuft. Hier schenkt der Herr seinen Leib und sein Blut den Seinen, um sie aufs engste mit sich zu verbinden. Wenn Brot und Wein mit den Einsetzungsworten Christi gesegnet sind, sind sie Träger seines Leibes und Blutes (der Pfarrer ist dabei nur Mund und Handlanger des Herrn). Wer Leib und Blut Christi gläubig empfängt, dem wird dadurch Vergebung der Sünde und Anteil am Leben des Auferstandenen, Heil und Seligkeit geschenkt. Denn Christus sagt: „Das ist mein Leib, für euch gegeben; das ist mein Blut, für euch vergossen zur Vergebung der Sünden.“
Ist die Gabe so groß und kostbar, dann tragen alle, die sie austeilen und empfangen, große Verantwortung. Der Christ soll möglichst oft, aber nie leichtfertig oder unwissend das Heilige Abendmahl empfangen. Jedes Mal, wenn es gefeiert wird, ist er eingeladen. Wenn er’s gläubig empfängt, wächst er immer tiefer in das Geheimnis dieser großen Gnadengabe Christi hinein.
Wenn aber die Einheit in Lehre und Bekenntnis nicht oder nicht mehr vorhanden ist und die Überzeugung fehlt, dass jeder Teilnehmer am Abendmahl tatsächlich den wahren Leib und das wahre Blut Christi zur Vergebung der Sünden empfängt, dann ist auch die Voraussetzung für gemeinsame Teilhabe an diesem Sakrament nicht mehr gegeben. Das kann zu schmerzlichen Trennungen nötigen.
Die SELK respektiert anders lautende Überzeugungen, erwartet aber gleichen Respekt für das, was sie lehrt und bekennt. Gemeinschaft am Altar findet dort ihre Grenze, wo gemeinsames Bekennen nicht möglich ist.
So hat die SELK keine Abendmahlsgemeinschaft mit den orthodoxen Kirchen des Ostens, der römisch-katholischen Kirche, den Kirchen der reformierten Tradition Zwinglis und Calvins, den unierten Kirchen und auch denjenigen lutherischen Kirchen, die wesentliche Lehren der lutherischen Bekenntnisse praktisch aufgegeben haben.
Wo es ortsüblich ist, sollten sich die Kommunikanten vor dem Abendmahlsgang (meist in der Sakristei vor dem Gottesdienst) anmelden, um dem Pfarrer Gelegenheit zu einem seelsorglichen Gespräch zu geben und ihm einen Überblick über die Zahl der Abendmahlsgäste zu ermöglichen.
Gemeinschaft
Wie die Empfänger des Abendmahls durch Christi Leib und Blut in enge Gemeinschaft mit Christus eintreten, so werden sie auch untereinander verbunden zu einer heiligen Gemeinschaft. Der ganze Gottesdienst ist ein gemeinschaftliches Tun. Gemeinsam wird gebetet, gesungen, gelobt und bekannt, gehört und empfangen. Der auferstandene Christus handelt an seiner Gemeinde und dadurch auch am Einzelnen. Recht verstanden lässt sich der einzelne Christ durch den Gottesdienst einbinden in die Gemeinschaft der Gläubigen. Er bleibt über den Gottesdienst hinaus in seinem Leben und Leiden auf die Gemeinde angewiesen und die Gemeinde auf ihn.
Jeder Gottesdienst ein Fest
Es ist etwas Großes, wenn wir wagen, vor den lebendigen Gott hinzutreten. Ein Gottesdienst ist ein Fest, das wir mit hoher Ehrfurcht begehen. Er darf auch festlichen Glanz ausstrahlen. Für den Gottesdienst sollte immer das Beste gerade gut genug sein: von den Gotteshäusern angefangen bis hin zu Musik, Farben, Gewändern, Gebärden und jeglichem gottesdienstlichen Verhalten. Alles dient dem Lobpreis Gottes.
Auferstehung Christi und der Sonntag
Der Gottesdienst gründet in der Auferstehung Jesu Christi. Weil er auferstanden ist, treten wir in seinem Namen und in seiner Mittlerschaft vor den Vater im Himmel. Ohne die Gewissheit der Auferstehung verlöre das heilige Abendmahl seine Substanz und Wirkung und die Predigt alle innere Kraft.
Alles, was im Gottesdienst geschieht, beruht auf dem Ostersieg des Herrn. Darum feiert die Christenheit nicht mehr den Sabbat, sondern den Tag der Auferstehung des Herrn, den Sonntag. Jeder Sonntag ist ein kleines Osterfest, Anfang einer neuen Schöpfung, deren Vollendung wir entgegengehen.
Gedenktage
Weil Christus die Apostel und Evangelisten, Märtyrer und Kirchenväter zu Werkzeugen beim Bau seiner Gemeinde gemacht hat, hält die Kirche ihr Gedächtnis durch Gedenktage lebendig. Gleicherweise preist die lutherische Kirche das Gnadenhandeln Gottes, durch das er seine Kirche erneuerte, an den Gedenktagen der Reformation und des Augsburgischen Bekenntnisses.
Gottesdienstformen
Neben dem Hauptgottesdienst mit Predigt und heiligem Abendmahl, der sog. lutherischen Messe, gibt es noch andere Gottesdienstformen. Es sind dies Predigtgottesdienste; ferner gibt es Tageszeitengottesdienste (z. B. Mette und Vesper), die dem Gebet und der Schriftbetrachtung dienen, Beicht- und besondere Bußgottesdienste sowie Gottesdienste zur Taufe, Trauung und Beerdigung. Besonders festlich ist die Feier der Osternacht.
Gottesdienstlicher Raum
An sich kann Gottesdienst in jedem Raum oder unter freiem Himmel gefeiert werden. Aber weil im Gottesdienst der heilige Gott zu seiner Gemeinde kommt, haben die Christen seit alters Kirchengebäude errichtet, die ausschließlich dem Gottesdienst vorbehalten sind, ihn „umschließen".
In einer lutherischen Kirche ist alles ausgerichtet auf den Altar, an dem Christus die Gemeinde mit seinem Leib und Blut speist und tränkt. Der Altar ist darum mit Kruzifix, Kerzen und Blumen als hinweisenden Zeichen geschmückt. Neben dem Altar haben Taufstein und Kanzel eine hervorgehobene Stellung. Am Taufstein wird der Mensch hineingenommen in das Reich Gottes, von der Kanzel wird das Wort Gottes verkündigt. Ausführung und Gestaltung des gottesdienstlichen Raumes lassen etwas von der Hochschätzung des gottesdienstlichen Geschehens erkennen.
Gottesdienstliche Bücher
Die Ordnung des lutherischen Hauptgottesdienstes finden wir in der „Agende“; sie liegt auf dem Altar. Aus dem „Lektionar" auf dem Lesepult werden die gottesdienstlichen Schriftabschnitte verlesen. Auf der Kanzel liegt eine Bibel für die Predigt. In der Hand der Gemeinde ist das „Evangelisch-Lutherische Kirchengesangbuch".
Lektionar und Bibel hat die SELK gemeinsam mit den Landeskirchen; Agende und Gesangbuch hat sie selbst herausgegeben.
Liturg und Gemeinde haben sich an die vorgegebene Gottesdienstordnung zu halten.
Gottesdienst und Bilder
Bilderfeindlich ist die lutherische Kirche nie gewesen. Denn Gott selbst hat sich in der menschlichen Gestalt seines Sohnes anschaubar gemacht. Das Bild des gekreuzigten Heilands gehört deshalb in den Gottesdienst. Darstellungen vom Heilsgeschehen, das die Heilige Schrift bezeugt, in Altarbildern, Glasfenstern, Wandgemälden, Skulpturen oder Symbolen wollen Hilfen zum Glauben sein und bildhaft einprägen, was Gott für uns getan hat.
Gottesdienst und Musik
Die lutherische Kirche ist eine singende Kirche. Ihre Heilsgewissheit drängt sie zum gesungenen Lob und Dank, zum fröhlichen Verkündigungs- und Bekenntnislied. Im wechselseitigen Psalmengesang, den sie mit der Urkirche von der alttestamentlichen Gemeinde übernommen hat, betet sie zu Gott. In Trostliedern hilft sie dem einzelnen in Leid und Not. In altehrwürdigen liturgischen Gesängen wendet sie sich anbetend dem Dreieinigen Gott zu.
Das Lied der Kirche wird unterstützt durch Orgel-, Posaunen- und andere Instrumentalmusik. Bibelwort und Lied erklingen auch im mehrstimmigen kunstvollen Chorgesang. Alle gottesdienstliche Musik soll Dienerin des Evangeliums sein. So singt die lutherische Kirche das Heil in die Herzen und hinaus in die Welt.
Liturgische Farben
Altar, Lesepult und Kanzel tragen Stoffbehänge in bestimmten Farben. Diese liturgischen Farben bezeichnen die Kirchenjahreszeit und den Charakter des Gottesdienstes.
Weiß ist die Farbe des Lichtes und der Reinheit. Es ist die Farbe aller Christusfeste und der dazu gehörigen Festzeiten.
Rot ist die Farbe des Feuers und des Blutes. Es erinnert an das Feuer des Heiligen Geistes und an das Blut, das die Märtyrer vergossen haben. Pfingsten und alle Gedenktage der Kirche tragen Rot.
Grün ist die Farbe des Lebens und der wachsenden Saat. Wie die Saat auf den Feldern soll die Frucht von Wort und Sakrament als Glauben, Liebe und Hoffnung bei uns heranwachsen. Grün ist die Farbe der ungeprägten Zeiten des Kirchenjahres.
Violett ist die Farbe der Buße und Einkehr. Es ist Kennzeichen der Advents- und der vorösterlichen Fastenzeit sowie der kirchlichen Bußtage.
Gottesdienstliche Kleidung
Die besondere liturgische Kleidung des Pfarrers im Gottesdienst der lutherischen Kirche ist ein Zeichen dafür, dass er seine Person dem Auftrag Christi unterordnet. Häufig ist in Deutschland noch der schwarze Talar anzutreffen. Aber dem vom Evangelium geprägten, festlichen Charakter des Gottesdienstes entspricht eher das weiße Gewand mit der Stola in den liturgischen Farben. Die Stola, ein über die Schultern gelegtes Stoffband, das an das Joch Christi erinnern soll, ist von alters her das Zeichen des ordinierten Pfarrers. Auch die anderen Helfer im Gottesdienst können liturgische Gewandung tragen.
Gottesdienstliche Gebärden
Wer mit dem Herzen dabei ist, wenn die Gemeinde hört, lobt und anbetet, der passt sich dem auch körperlich an. Zur Sammlung faltet er die Hände. Um seine Ehrfurcht vor Gott auszudrücken, neigt er das Haupt. In Demut kniet er nieder, wenn er das heilige Abendmahl empfängt oder die Lossprechung in der Beichte. In Aufmerksamkeit erhebt er sich, wenn das Wort Gottes gelesen wird oder die Gemeinde ihren Glauben bekennt. Sinnfällig unterstellt er sich dem Heilshandeln Christi, indem er sich bekreuzigt. Segnende Gebärden des Pfarrers sind Handauflegung und „Kreuzschlagen".
Liturgie – gebeteter Glaube
Der lutherische Gottesdienst lebt davon, dass Gott den Sünder aus Gnaden um Christi willen annimmt. Diese „rechtfertigende Gnade" wird im Wort und Sakrament angeboten und ausgeteilt. Der Heilige Geist entfacht dadurch im Einzelnen Glauben und Gotteslob. Liturgie ist gebeteter Glaube und gebetete Lehre. Die Freude am Evangelium schafft sich vielfältige Ausdrucksmöglichkeiten.


Grundordnung der SELK
Die G. ist die kirchliche Verfassung der SELK, in der Selbstverständnis, Bekenntnisstand und die wesentlichen kirchl. Ämter und Strukturen (Bischof, Kirchenleitung, Pfarrkonvente, Synoden) geregelt sind.
Grundordnungsartikel können durch die Kirchensynode nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden. Eine Veränderung des Bekenntnisstandes ist ausgeschlossen. G.änderungen, die gegen Schrift und Bekenntnis verstießen, wären ungültig.
Die Grundartikel der G. der SELK lauten:
I. Grundartikel
Artikel 1 Selbstverständnis und Bekenntnisstand
(1) Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche steht in der Einheit der heiligen, christlichen und apostolischen Kirche, die überall da ist, wo das Wort Gottes rein gepredigt wird und die Sakramente nach der Einsetzung Christi verwaltet werden. Sie bezeugt Jesus Christus als den alleinigen Herrn der Kirche und verkündigt ihn als den Heiland der Welt.
(2) Sie ist gebunden an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als an das unfehlbare Wort Gottes, nach dem alle Lehren und Lehrer der Kirche beurteilt werden sollen. Sie bindet sich daher an die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist, nämlich an die drei ökumenischen Symbole (das Apostolische, das Nicänische und das Athanasianische Bekenntnis), an die ungeänderte Augsburgische Konfession und ihre Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, den Kleinen und Großen Katechismus Luthers und die Konkordienformel.
Artikel 2 Kirchengemeinschaft
(1) Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche pflegt Kirchengemeinschaft mit allen Kirchen, die Lehre und Handeln in gleicher Weise an die Heilige Schrift und das lutherische Bekenntnis binden.
(2) Sie verwirft die der Heiligen Schrift und den lutherischen Bekenntnissen widersprechenden Lehren und ihre Duldung sowie jede Union, die gegen Schrift und Bekenntnis verstößt.
(3) Sie weiß sich darin einig mit der rechtgläubigen Kirche aller Zeiten.

Lexikon - F


Fasten
Der wohl bekannteste Satz zu lutherischem Fastenverständnis dürfte aus dem Kleinen Katechismus Martin Luthers stammen, der in der lutherischen Kirche den Rang einer Bekenntnisschrift einnimmt, auf die z.B. auch die Geistlichen bei ihrer Ordination verpflichtet werden.
Da heißt es im Zusammenhang des 4. Artikels zum Heiligen Altarsakrament auf die Frage:  <Wer empfängt denn solch Sakrament würdiglich?
Fasten und leiblich sich bereiten ist wohl eine feine äußerliche Zucht; aber der ist recht würdig und wohl geschickt, wer den Glauben hat an diese Worte: »Für euch gegeben« und »vergossen zur Vergebung der Sünden.« Wer aber diesen Worten nicht glaubt oder zweifelt, der ist unwürdig und ungeschickt; denn das Wort: »Für euch« fordert eitel gläubige Herzen.>
Das Fasten wird also nicht abgelehnt, verworfen oder verächtlich gemacht, sondern als eine feine äußerliche Zucht bezeichnet. Aber im Blick auf das ewige Heil, auf die Rechtfertigung des Sünders vor Gott kann dem Fasten, wie auch allen anderen guten Werken jedoch keine Bedeutung zuerkannt werden. Unser Heil, unsere Rechtfertigung erfolgt nicht aufgrund unserer Anstrengungen, Leistungen, Verdienste oder Werke, sondern sola gratia Dei, allein durch die Gnade Gottes.
Aufschlussreich ist es, dass das Fasten im Zusammenhang des Altarsakramentes als feine, also gute und begrüßenswerte Art der äußeren Vorbereitung auf dem Kommunionempfang bezeichnet wird. Man darf nicht übersehen, dass die sonntägliche Kommunion der Gemeinde eine Errungenschaft der lutherischen Reformation war und es im 16. und tief bis ins 18., ja teilweise ins 19. Jahrhundert hinein als „typisch lutherisch“ galt, sonntäglich zu kommunizieren. In der römisch-katholischen Kirche ist dies erst mit dem 2. Vatikanischen Konzil wieder ins Bewusstsein der Gemeinde gedrungen und gilt heute vielfach als „typisch katholisch“, nachdem durch Aufklärung und Rationalismus zumindest in den Landeskirchen eine Abendmahlsvergessenheit eingerissen war.
Für lutherische Christen war es also sehr lange üblich, von Sonnabend abends bis sonntags nach dem Gottesdienst zu fasten. Und zwar in dem ursprünglichen Sinn, keine Nahrung zu sich zu nehmen. Das heißt: Im Zusammenhang des Sakramentsempfangs war und ist ein zeitweises wöchentliches Fasten in der (alt-) lutherischen Kirche nichts Ungewöhnliches.
In Luthers Großem Katechismus, ebenfalls einer Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche, heißt es: <Fasten und Beten usw. mag wohl eine äußerliche Bereitung und Kinderübung sein, dass sich der Leib züchtig und ehrerbietig gegen den Leib und Blut Christi verhält und gebärdet; aber was darin und damit gegeben wird, kann der Leib nicht fassen noch zu sich bringen. Der Glaube aber des Herzens tuts, der da solchen Schatz erkennet und seiner begehret. Das sei genug, so viel zum allgemeinen Unterricht von diesem Sakrament not ist; denn was weiter davon zu sagen ist, gehört auf eine andere Zeit.>
Das entspricht inhaltlich der kurzen Form des Kleinen Katechismus, wirft aber noch ein besonderes Licht auf den Sinn des Fastens vor dem Kommunionempfang. Es geht nämlich offensichtlich darum, sich ehrerbietig gegen den Leib und das Blut Christi zu verhalten. Nach lutherischer wie auch römisch-katholischer Überzeugung empfangen wir im Sakrament ja nicht nur Brot und Wein, sondern den wahren Leib und das wahre Blut Christi. Und das heißt: Es wird als unehrerbietig empfunden, wenn sich die heilige sakramentale Speise gewissermaßen mit unserem halbverdauten Frühstück vermischt.
Und schließlich muss erwähnt werden, dass die SELK  auch ein „eucharistisches Fasten“, ein Abendmahls-Fasten kennt.
Ebenso wie die römisch-katholische Kirche und die Ostkirchen gilt in der SELK das Prinzip des sog. „geschlossenen Altars“. Das heißt, dass volle Kirchengemeinschaft, die die eucharistische Gemeinschaft einschließt, nur mit solchen Kirchen  möglich ist und praktiziert wird, die in Glauben, Lehre und Bekenntnis mit uns übereinstimmen.
Ein Kirchglied der SELK, das als Gast z.B. an einem römisch-katholischen Gottesdienst teilnimmt, ist daher gehalten, dort nicht die Kommunion zu empfangen, weil eine vollständige Übereinstimmung in Glaube, Lehre und Bekenntnis trotz großer Nähe in vielen Bereichen, leider nicht festzustellen ist und wir es daher nicht für aufrichtig und angemessen halten, die noch bestehenden Unterschiede einfach zu überspringen. Wie auch in der römisch-katholischen Kirche gibt es aber auch bei uns so etwas wie eine „geistliche Kommunion“, also ein betendes und fürbittendes Einstimmen in die Liturgie, ohne leibhaft die Kommunion zu empfangen.
Der Einladung zur Kommunion nicht zu folgen, fällt verständlicherweise sowohl manchem lutherischen, wie auch manchem römisch-katholischen Christ dann schwer.
Euchristisches Fasten bedeutet in dieser Situation dann, einen bewussten Verzicht zu leisten, die Kommunion betend zu begleiten und in gewisser Weise dieses eucharistische Fasten als Buß- oder Trauerfasten zu verstehen.
Daraus kann viel Segen erwachsen. Die Sehnsucht nach der – auch sichtbaren- Einheit wird gestärkt. Das Bewusstsein für die eigenen Glaubensüberzeugungen wird nicht nur geschärft, sondern auch einer Bewährungsprobe unterzogen. Man muss sich nämlich Rechenschaft darüber ablegen: Sind die Kirchentrennungen verantwortbar, ja vom eigenen Gewissen her notwendig? Oder verhindern nur Trägheit, Sturheit, Vorurteile, längst überholte historische Trennungsgründe die kirchliche Einheit, zu der uns Christus durch sein hohepriesterliches Gebet doch verpflichtet hat?


Feste-Burg-Kalender
200 evangelisch-lutherische Pfarrer verfassen im Feste-Burg-Kalender Andachten und Gebete für jeden Tag. Die Texte werden nach der Kirchenjahresleseordnung (VELKD / Ev. Michaelsbruderschaft) ausgewählt, dazu ein Lied aus dem Gesangbuch und an den Sonn- und Feiertagen Evangelium, Epistel und Predigttext. Der Feste-Burg-Kalender hilft, im Alltag innezuhalten und auf Gottes Wort zu hören. Er ist dank der großen Schrift sehr gut lesbar.
Im Unterschied zu den ansonsten im deutschsprachigen Raum erscheinenden Andachtskalendern folgt der Feste-Burg-Kalender also dem Kirchenjahr und bietet täglich eine neue Auslegung entweder der Abend- oder Morgenlesung oder des sonn- bzw. festtäglichen Predigtabschnittes.
Der Feste-Burg-Kalender wird insbesondere in Deutschland aber auch in vielen anderen Ländern der Welt gelesen, in denen deutschsprachige lutherische Gemeinden bestehen.
Bestellbar ist der Feste-Burg-Kalender als Abreißkalender oder in Taschenbuchform.
Herausgeber und Mitarbeiter
Der Feste-Burg-Kalender erscheint im Freimund-Verlag Neuendettelsau.
Er wird herausgegeben von Pfarrer i.R. Dr. Albrecht Adam.
Die Verfasser der Andachten sind evangelisch-lutherische Pfarrer aus den Mitgliedskirchen der VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) und der SELK (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland), sowie lutherischen Kirchen des Auslands.
Für jeden Tag finden sie eine knappe Bibelauslegung nach der Jahresbibelleseordnung, ein Gebet. Aber auch die weiteren Tagesbibellese-Texte sowie das Wochenlied sind angegeben.
Feste-Burg-Kalender - Rückblick
Der Feste-Burg-Kalender erscheint 2015 im 94. Jahrgang. Dankbar blicken wir auf diesen großen Zeitraum zurück. Es war Pastor Richard Kabitz (23. März 1877 bis 14. Januar 1956), damals tätig in Gemünden im Westerwald, der den Kalender erstmals für das Jahr 1922 ins Leben gerufen hat. Kabitz, von 1927 bis 1939 im schlesischen Schwirz (Kreis Namslau) und ab 1939 im Schwarzwald im Warthegau, wo ihm das Superintendentenamt übertragen wurde, behielt den Kalender als Herausgeber bis zu seinem Tod in der Hand, auch als er 1945 nach der Flucht wieder nach Gemünden zurückkam. Der letzte von ihm redigierte Jahrgang ist der von 1957.
Die Geschichte des Kalenders nachzuzeichnen fällt nicht leicht. Ein Abreißkalender ist am Jahresende verbraucht und wird durch den nächsten abgelöst. Er ist von Anfang bis heute ein Kalender, der sich durch seine bewusste Orientierung am lutherischen Bekenntnis von anderen Kalendern dieser Art unterscheidet.
In den Trümmern des Zweiten Weltkriegs ist auch der Kalender untergegangen. Kabitz musste völlig neu beginnen. Jetzt erschien der Kalender im Lutheraner-Verlag (Frankfurt / Main), später Feste-Burg-Verlag (Uelzen). Erstmals für das Jahr 1950 war er wieder greifbar. Als Mitarbeiter wurden Pfarrer aus den lutherischen Landes- und Freikirchen gewonnen. Als Nachfolger in der Herausgabe wirkten die Pfarrer Dr. Gerhard Gesch (bis 1969), Dr. Wilhelm Rothfuchs (bis 1977), Dietrich Rocholl (bis 1993), Hermann Rothfuchs (bis 1998), Dr. Armin Wenz (bis 2006), Propst Gert Kelter, Pfarrer i.R. Wolfgang Schmidt und jetzt Pfarrer i.R. Dr. Albrecht Adam, Berlin.
Wegen Liquidation des Verlages konnte der Kalender 1964 nicht gedruckt werden, aber dank der Unterstützung einzelner Personen doch weiter bestehen. Ab 1965 erscheint er im Freimund-Verlag in Neuendettelsau. Jetzt tritt neben den Abreißkalender auch die Buchform. Die Zahl der Mitarbeiter wurde erweitert. Zusammen mit den lutherischen Freikirchen - seit 1972 der heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche - und dem Verlag; setzte sich den Martin-Luther-Bund für den Kalender ein und sorgte nicht nur für Mitarbeiter aus lutherischen Kirchen, sondern beteiligte sich auch an Werbung und Verteilung bis nach Österreich und in die Schweiz. Nach der Wende konnte vom Martin-Luther-Bund auch beachtlicher Teil der Auflage nach Osteuropa geschickt werden.
Weitere Informationen, Musterseiten, Kontakt und Bestellmöglichkeit unter: www.freimund-verlag.de


Feuerbestattung
Seit dem 2. Jahrhundert wurde die Erdbestattung die allgemein übliche christliche Bestattungsform.  Sie ist Ausdruck des Glaubens an die leibliche Auferstehung, wie Paulus schreibt: „Es wird  gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. Es wird gesät in Niedrigkeit und wird auferstehen  in Herrlichkeit. Es wird gesät in Armseligkeit und wird auferstehen in Kraft. Es wird gesät  ein natürlicher Leib und wird auferstehen ein geistlicher Leib.“ (1. Korinther 15,42-44) Deshalb wurde die Erdbestattung von Leugnern der Auferstehung abgelehnt.
Die Verheißung der Auferstehung gilt aber auch denjenigen, die feuer- oder seebestattet werden oder die nicht bestattet werden können. Die bleibende Identität des Toten liegt in Gottes Schöpferhand.
Eine grundsätzliche Ablehnung der Feuerbestattung mit theologisch-biblischen Begründungen müsste sich die Frage gefallen lassen, was in der Auferstehung mit den Menschen geschieht, die bei Bränden ums Leben gekommen sind oder mit den vielen christlichen Märtyrern, die auf Scheiterhaufen usw. hingerichtet wurden.
Aus seelsorglicher Sicht sollte dennoch bedacht werden, dass die traditionelle Erdbestattung Angehörigen oft die Trauerarbeit erleichtert. Das Verbrennen ist die stärkste Form von Zerstörung. Aus der Erkenntnis, dass der von Gott geschaffene Mensch ein Wesen aus Geist, Seele und Leib ist, folgt auch, dass mit dem Leib Verstorbener in Würde umgegangen wird und man ihm Respekt erweist. Dem tröstenden biblischen Bild vom „Säen des verweslichen Leibes“ entspricht eine Erdbestattung deutlich besser als eine Feuerbestattung:
„Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. Es wird gesät in Niedrigkeit und wird auferstehen in Herrlichkeit. Es wird gesät in Armseligkeit und wird auferstehen in Kraft. Es wird gesät ein natürlicher Leib und wird auferstehen ein geistlicher Leib. Gibt es einen natürlichen Leib, so gibt es auch einen geistlichen Leib.“ (1 Kor 15, 42-44)


filioque
→ Heiliger Geist (2)


Finanzierung, kirchliche
→ Kirchensteuer
Von den einkommensteuerpflichtigen Mitgliedern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der römisch-katholischen Diözesen, der altkatholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinden wird in Deutschland durch die Finanzbehörden im Lohnabzugsverfahren eine „Kirchensteuer“ genannte Kultus- oder Religionssteuer erhoben.
Der Steuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.
Im Jahr 2013 erhielt die Römisch-katholische Kirche in Deutschland etwa 5,5 Milliarden Euro Kirchensteuer, die EKD nahm 4,8 Milliarden Euro ein. Daneben erhielten im Jahr 2012 beide Kirchen insgesamt 460 Millionen Euro Staatsleistungen.
Dazu gehören auch die Gehälter von Bischöfen, Landesbischöfen, Weihbischöfen usw., die unmittelbar und unabhängig von der Kirchensteuer durch die Bundesländer (mit Ausnahme von Hamburg und Bremen) aus deren Haushalten bezahlt werden. Seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 ergab das bisher eine Summe von rund 14,8 Milliarden Euro.
Obwohl die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) als kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechtes theoretisch die Möglichkeit hätte, sich am Kirchensteuersystem zu beteiligen, verzichtet sie aus zwei hauptsächlichen Gründen bewusst darauf:
1. Sie legt Wert auf ihre Unabhängigkeit von Staat, Politik und Gesellschaft. Sie möchte im Blick auf ihr Bekenntnis, ihre Lehre, ihre Verkündigung und auch auf offizielle Stellungnahmen und Positionierungen zu aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen (insbesondere, wenn sie kritisch sind und der gesellschaftlich-politischen Mehrheitsmeinung zuwiderlaufen) unabhängig bleiben und sich nicht erpressbar machen.
2. Eine Teilnahme am Kirchensteuersystem würde dazu führen, dass ein hoher Prozentsatz der Kirchglieder der SELK, nämlich alle nicht oder nicht mehr einkommensteuerpflichtigen dadurch nicht erfasst würden. Auch entrichten sowohl steuerpflichtige wie nicht steuerpflichtige Kirchglieder der SELK oft einen Kirchenbeitrag, der deutlich über dem Kirchensteuersatz liegt. Die SELK setzt daher auf Freiwilligkeit und hat bisher erfahren, dass die bewusste Entscheidung der Kirchglieder, ihre Kirche und Gemeinde auch finanziell zu unterstützen, die Finanzierung der kirchlichen Aufgaben besser gewährleistet als dies die Teilnahme am Kirchensteuersystem voraussichtlich täte.
Kirchenbeiträge
Kirchenbeiträge werden von den Gemeindegliedern direkt an die Kirchengemeinde entrichtet. Jede Gemeinde überweist eine sogenannte Umlage an die Allgemeine Kirchenkasse (AKK), aus der vor allem die Pfarrgehälter bezahlt werden, die gesamtkirchlich einheitlich sind und nicht von der Größe oder Zahlungskraft einer Ortsgemeinde abhängen. Das sichert den Pfarrern die nötige Unabhängigkeit im Verkündigungsdienst.
Die Höhe des Kirchenbeitrags ist nicht festgelegt, sondern wird von jedem Gemeindeglied selbstverantwortlich und nach Maßgabe der individuellen Möglichkeiten selbst bestimmt. Dasselbe gilt auch für die Zahlungsweise. Allerdings gibt es Richtgrößen und eine geistliche Verpflichtung, sich auch finanziell am Erhalt der Kirche zu beteiligen. Als Richtwert gelten 3 % des Bruttoeinkommens. Viele Gemeindeglieder geben aber wesentlich mehr (manche auch einen freiwilligen Zehnten) und ermöglichen es dadurch, dass finanzschwache Kirchglieder und Gemeinden mit getragen werden können (Solidaritätsprinzip).
Steuerabzugsfähigkeit
Die Kirchenbeiträge sind steuerlich genauso absetzbar wie Kirchensteuern oder Spenden für kirchliche Zwecke. Jährlich werden darüber Spendenquittungen zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.
Allgemeine Kirchenkasse (AKK) und Kirchenverwaltung
Der Hauptanteil der Umlagesummen an die Allgemeine Kirchenkasse wird für die Besoldung der Geistlichen (Personalkosten: ca. 91 % des Gesamthaushaltes) benötigt. Auch die Zuschüsse für kirchliche Werke, vor allem die Lutherische Theologische Hochschule, werden von der AKK finanziert. Ein verschwindend geringer Bruchteil wird für die gesamtkirchliche Verwaltung benötigt. Im Unterschied zu den Großkirchen kommt die Kirchenkanzlei der SELK in Hannover mit einer Handvoll Angestellten aus.
Die Lutherische Kirchenmission und die diakonischen Einrichtungen der SELK finanzieren sich weitgehend unabhängig von der Allgemeinen Kirchenkasse durch Spenden.
Die Besoldung der Pfarrer
Die Gehälter der Pastoren orientieren sich zwar am Beamtenbesoldungssystem, liegen aber derzeit (2016) bei 79% des Grundgehaltes A13/A14. Je nach Finanzlage der Gesamtkirche kann der Auszahlungssatz der Gehälter sinken oder steigen. Die Entscheidung darüber trifft das Kollegium der Superintendenten.


Firmung
→ Konfirmation


Frauenordination
Die Grundordnung der SELK (1971) bestimmt in Artikel 7 (2): "Dieses (sc. das eine, von Christus gestiftete) Amt (sc. der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung) kann nur Männern übertragen werden."
Bereits der 1. Kirchensynode (24.-26. Mai 1973 in Radevormwald) lag ein Antrag der Epiphanias-Gemeinde Bochum auf Streichung dieser Bestimmung vor (Vorlage I - 0300 unter „1.Änderung der Grundordnung: Art. 7 Abs. 2 entfällt").
Die Synode folgte der Empfehlung der Kirchenleitung in der Vorlage - I - 0301 und stimmte dem Antrag Niedersachsen Süd zu: „Die Kirchenleitung wird beauftragt, innerhalb von 2 Jahren über die Frage der 'Gleichberechtigung der Frau' (Zulassung der Frau zum Pfarramt und sonstige Dienste der Frau in der Gemeinde) eine ausführliche Dokumentation über die Haltung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche vorzulegen. Die wichtigen vorliegenden und künftigen Schriftstücke zu diesem Thema soll veröffentlich werden, z.B. als Beilage zum Kirchenblatt."
Die Empfehlung der Kirchenleitung  zu Vorlage - I - 0301) lautete:
„Über den 1. Teil des Antrages, der auf 'Zulassung der Frauen zum Pfarramt' abzielt, sollte die Kirchensynode zur Tagesordnung übergehen, da dieser Antrag gegen die Lehre der heiligen Schrift verstößt "
Am 2. Mai 1975 legte die Kommission "Dienste der Frau in der Gemeinde" ihren Bericht vor. Das Ergebnis der Kommissionsarbeit war nicht einheitlich:
„Die Kommission ist in ihrer Mehrheit der Überzeugung, dass die Aussagen des Neuen Testamentes der Kirche auch heute keine Freiheit geben, Frauen den Weg zum gemeindeleitenden Pfarramt, zum Hirtenamt zu eröffnen. Eine Minderheit der Kommission konnte sich von der Schlüssigkeit dieser Argumente nicht überzeugen. Die neutestamentlichen Texte seien so eindeutig nicht, um der Frau den Zugang zum Pfarramt zu verwehren. "
Dem Bericht beigegeben wurden  drei Dokumentationen über die Stellung der Vorgängerkirchen der SELK.
Die 2. Kirchensynode der SELK (13.-17.6, 1975 in Bochum) erhob zunächst auf Initiative von Bischof Dr. G. Rost mit Stimmenmehrheit die Mehrheitsmeinung der Kommission zum Beschluss:
„Die Aussagen des Neuen Testamentes geben der Kirche auch heute keine Freiheit, Frauen den Weg zum gemeindeleitenden Pfarramt, zum Hirtenamt zu eröffnen." (15. Juni 1975.).
Wiederum auf Initiative von Bischof Dr. G. Rost "hob" dieselbe Kirchensynode diesen ersten Beschluss wieder "auf' und ersetzte ihn durch einen zweiten, einstimmig angenommenen Beschluss:
"Die Synode bekennt sich einmütig zu dem Ergebnis der Kommissionsarbeit, wonach eine Ordination von Frauen zum heiligen Predigtamt in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche auch heute nicht möglich ist. Mit überwiegender Mehrheit ist die Synode der Überzeugung, dass die Aussagen der Heiligen Schrift selbst eine solche Möglichkeit bindend ausschließen." (17. Juni 1975)
Über die in der SELK geltende Lehre, wonach die Aussagen der Heiligen Schrift selbst eine Ordination von Frauen zum Amt der Kirche bindend ausschließen, wurde in den folgenden Jahrzehnten eine intensive Debatte auf allen Ebenen der Kirche geführt.
Im Jahr 1990 wurde ein Fakultätsgutachten zur Frage der FO bei der Luth. Theol. Hochschule (LThH; Oberursel) in Auftrag gegeben, das 1995 fertiggestellt war:
- Im Wintersemester 1993/94 fand an der LThH eine Ringvorlesung zur FO statt (veröffentlicht als Oberurseler Heft 28, 1994; dort wird in einem Hinweis auf S. 8 auf die von der Kirchensynode 1975 festgestellte unterschiedliche Bewertung der theologischen Begründbarkeit aufmerksam gemacht).
- Der 9. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der SELK beschließt 2001 (Oberursel) ein mehrjähriges Moratorium: Während der Moratoriumszeit (bis zum folgenden APK bzw. der folgenden Kirchensynode) wird von allen Pfarrern der Verzicht auf das Stellen sämtlicher Anträge erklärt, die die FO-Thematik zum Inhalt haben. Zugleich soll weiterhin in der Hoffnung um den Beistand des Hl. Geistes, der die Kirche in alle Wahrheit leitet, im gemeinsamen Hören auf die und Studieren der Heiligen Schrift ein gemeinsames Verständnis derselben angestrebt werden.
- Dazu trafen sich über Jahre hinweg und auch noch nach Auslaufen des Moratoriums insbesondere auch die Pfarrkonvente zu bilateralen gemeinsamen, meist mehrtägigen Arbeitssitzungen („Begegnungskonvente“). Übereinstimmend konnte hierzu rückblickend festgehalten werden: Diese gemeinsamen Konvente trugen wesentlich dazu bei, Vorurteile abzubauen, die Debatte zu versachlichen, den gegenseitigen Respekt zu stärken und insgesamt in der FO-Frage ein geistliches Miteinander zu fördern. Allerdings, auch das musste eingeräumt werden: Der theologische Dissens konnte dadurch nicht überbrückt werden.
- Eine Arbeitsgemeinschaft (AG) wurde eingesetzt, die die Aufgabe hatte, die theol. Themen für die Begegnungskonvente zu erarbeiten und die Ergebnisse zu bündeln. Die theol. Arbeit betraf z.B. die "Schöpfungsordnungen Gottes und ihre Relevanz für die Frage der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche", die "Frage nach der theologisch relevanten Verknüpfung von Amt und Geschlecht des Amtsträgers", Fragen des Schriftverständnisses und der Hermeneutik usw.
- Im Jahr 2000 legen Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten das so. „Pro- und Kontra-Papier („Die wesentlichen Argumente zur Frage einer ORDINATION VON FRAUEN ZUM AMT DER KIRCHE, soweit sie bisher in der SELK geäußert wurden“) vor.
- Im November 2001 gründete sich in Witten eine Privatinitiative unter dem Titel  „Initiative FrauenOrdination“ (INFO), die sich dafür einsetzt, baldmöglichst die Ordination von Frauen zum Amt der Kirche in der SELK zu ermöglichen. Sie versteht sich als „Laieninitiative“, wird jedoch auch von Pfarrern und Pastoren unterstützt.
- Dem 11. APK 2009 (Berlin), 36 Jahre nach der 1. Kirchensynode, lagen die gebündelten Ergebnisse der Begegnungskonvents-Arbeit und der Bericht der AG, sowie wiederum Anträge zur Streichung des Artikels 7(2) der Grundordnung und thematisch verwandte Anträge vor.
Es kam dennoch nicht  zu einer Änderung des Artikels 7(2) und damit der geltenden Lehre in der SELK. Der APK beschloss hingegen folgenden Antrag an die 12. Kirchensynode (2011; Berlin):
"(...) 1. Die Konvente haben stark zur Vertrauensbildung, zur Versachlichung und zur besseren theologischen Verständigung beigetragen. Der gegenseitige Respekt ist bei Gegnern wie Befürwortern der Frauenordination gewachsen, auch wenn keine Seite von der jeweils anderen theologisch überzeugt werden konnte.
2. Die Beratungen auf dem 11. APK zu diesem Sachverhalt haben gezeigt, dass es trotz intensiver Bemühungen innerhalb der Pfarrerschaft der SELK keine Einmütigkeit in der Frage der Zulässigkeit der Ordination von Frauen gibt. In diesem Zusammenhang hat zum Beispiel ein Antrag auf Änderung des Art. 7 (2) Grundordnung auf dem APK auch keine Mehrheit gefunden.
3. Befürworter und Gegner der Frauenordination gehen dennoch von der gemeinsamen Verpflichtetheit auf die Heilige Schrift aus. Sie tragen daher vorerst die unterschiedliche Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche, weil sie Rücksicht nehmen auf den derzeitigen – als je bindend empfundenen – Stand der Einsichten in die unterschiedliche Auslegung der Heiligen Schrift.
Das Vorhandensein der beiden Positionen zu dieser Frage wird derzeit nicht als kirchentrennend erachtet.
Sie (sc. die 12. Kirchensynode) nimmt zur Kenntnis:
1. Angesichts der gegenwärtigen Sachlage gesteht der APK seine Ratlosigkeit darüber ein, wie in dieser Frage Einmütigkeit zu erlangen ist. Er vertraut aber auf die Leitung des Heiligen Geistes, der nach der Verheißung des Herrn der Kirche uns in alle Wahrheit leiten wird (Joh.16,13). In diesem Vertrauen ist weiteres geduldiges Bemühen um eine Verständigung erforderlich. (...)"
- Der APK setzte, dem Antrag folgend, einen Ausschuss ein, der bis zum 12. APK (2013, Berlin) einen Abschlussbericht erstellen sollte und in der Zwischenzeit weiter an der theol. Fragestellung arbeiten sollte. Dies erfolgte insbesondere unter dem Gesichtspunkt, welchen Stellenwert die FO-Thematik im Verhältnis zur Einheit der Kirche (nach CA VII) habe, also: Ob und inwiefern die Einführung der FO ggf. auch -theologisch begründbar- innerkirchlich kirchentrennende Wirkung  habe.
Zu den Ergebnissen dieser Ausschussarbeit gehört es insbesondere, dass (in dem positionell unterschiedlich besetzten Ausschuss) gemeinsam festgehalten werden konnte, dass es sich bei der Frage nach der Zulässigkeit der FO nicht um eine Ordnungs- sondern um eine Lehrfrage handelt, die in der SELK bislang und unter Bezug auf die Aussagen der Hl. Schrift abschlägig beantwortet wird; dass es aber daneben und im Widerspruch zur geltenden Lehre die Lehrmeinung gebe, die FO sei mit den Aussagen der Hl. Schrift in Einklang zu bringen.
- Der 12. APK einigte sich schließlich auf folgende Punkte:
1. Die Frage, ob Frauen zum Hirtenamt d. Kirche ordiniert werden können, ist keine Ordnungsfrage, die die Kirche so oder anders regeln kann, sondern eine Lehrfrage.
2. Für die SELK bleibt die Lehrentscheidung, wonach nach dem Zeugnis der Hl. Schrift die Ordination von Frauen zum Hirtenamt d. Kirche nicht möglich ist, auch weiterhin in Geltung.
3. Der Art. 7(2) der GO, der dies so regelt, bleibt geltendes kirchliches Recht.
4. Es wird festgestellt, dass es zu dieser Lehrentscheidung unter Pfarrern und Gemeindegliedern unterschiedliche Lehrmeinungen gibt.
5. Es wird festgestellt, dass das Vorhandensein abweichender Lehr-Meinungen zu der weiterhin geltenden Lehrentscheidung derzeit nicht als kirchentrennend erachtet und weiterhin gemeinsam geduldig und in Liebe getragen und ausgehalten werden müsse.
6. Es wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass der Hl. Geist Gottes die Kirche auch in dieser Frage durch das gemeinsame Hören auf Gottes Wort in der Hl. Schrift irgendwann die geistliche Einmütigkeit schenken wird.
Gleichwohl stehen Frauen in der SELK viele Möglichkeiten offen: Volltheologinnen können als Pastoralreferentinnen im gemeindlichen oder übergemeindlichen Dienst tätig werden. Beispielsweise derzeit als Diakoniedirektorin oder theol. Referentin im Kirchenbüro. Sie können als Dozentin bzw. Professorin an der Luth. Theol. Hochschule (LThH) lehren.
Als Religionslehrerinnen, Diakoninnen und auf vielen weiteren Gebieten kirchlicher Arbeit stehen ihnen Betätigungsfelder im Haupt-, Neben- oder Ehrenamt offen.
Auch in kirchenleitenden Ämtern der SELK, sowohl als Kirchenvorsteherinnen als aber auch als Kirchenrätinnen können Frauen verantwortlich mitarbeiten und tun es auch.
Als Kirchenrätinnen sind sie auch Mitglieder der Kirchenleitung der SELK und entscheiden gleichberechtigt mit ihren männlichen Kirchenratskollegen, den Pröpsten und dem Bischof.


Freikirchen
Der Begriff „Freikirche“ ist, je nachdem, ob man ihn streng theologisch, strukturell-organisatorisch oder als Legitimationsbegriff im Gegenüber zur Sekte oder Sondergemeinschaft definiert, ganz unterschiedlich gefüllt.
Klassisch-theologisch sind Freikirchen dadurch gekennzeichnet, dass sie a) die Unabhängigkeit vom Staat zum ekklesiologischen Existenzprinzip erheben, b) das Gemeindeprinzip vertreten und in aller Regel nur auf ein notwendiges Mindestmaß beschränkte übergemeindliche Strukturen akzeptieren, c) kein geistliches Amt mit besonderen, nur diesem Amt zukommenden Vollmachten anerkennen, sondern sich dem sog. Priestertum aller Gläubigen verpflichtet wissen und dies so verstehen, dass jeder Getaufte grundsätzlich die Vollmacht habe, Gemeinden mit Wort und Sakrament zu leiten, d) das Freiwilligkeitsprinzip vertreten und damit die bewusste persönliche Entscheidung für Christus als absolute Bedingung für Mitgliedschaft in einer Gemeinde, e) vielfach deshalb die Säuglingstaufe nicht praktizieren oder ablehnen oder die erneute Taufe nach erfolgter persönlicher Glaubensentscheidung fordern, f) Mission und Evangelisation auch in christlichem Kontext als Hauptexistenzgrund verstehen und g) häufig großes Gewicht auf die persönliche Heiligung des Lebens und in der Folge auch auf die „Reinerhaltung“ der Gemeinde und entsprechende Kirchenzucht legen.
So verstandene freikirchliche Theologie ist durchweg reformiert geprägt, häufig mit der Tendenz zum Zwinglianismus, der gegenüber dem Calvinismus noch deutlicher antisakramental denkt.
In diesem theologischen Sinn versteht sich die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ganz bewusst und konsequent nicht als „Freikirche“, wenngleich einzelne der genannten Aspekte (wie z.B. ein höheres Maß an Selbständigkeit der Einzelgemeinden gegenüber der Gesamtkirche oder die Akzentuierung von Mission und Evangelisation und gewisse Aspekte der Freiwilligkeit) auch in der SELK zu finden sind.
Strukturell-organisatorisch spricht man von „Freikirche“ auch, um den Unterschied zu einer Staats- oder Landeskirche zu markieren. Diese Begriffsverwendung ist freilich fast ausschließlich im deutschen oder skandinavischen bzw. britischen Kontext von Bedeutung. In diesem Sinne sind z.B. auch alle us-amerikanischen Kirchen, auch die römisch-katholische Kirche, „Freikirchen“. Und in Unterscheidung zu den deutschen Landeskirchen, die in deutlich geringerer Distanz und größerer Abhängigkeit zum Staat stehen, könnte man auch die SELK als „freikirchlich strukturiert“ bezeichnen. So nimmt die SELK nicht am finanzbehördlichen Kirchensteuersystem teil, partizipiert aber andererseits als Körperschaft des öffentlichen Rechtes ansonsten durchaus von staatlichen Privilegien wie z.B. der Steuerbefreiung.
Zur Kategorie der strukturell-organisatorischen Begriffsbestimmung zählt auch ein Freikirchenverständnis, das sich aus einer bewussten Ablehnung jeder Form von Volkskirche (auch dort, wo sie nicht Landes- oder Staatskirche ist) ergibt.
Als Legitimationsbegriff im Gegenüber zur Sekte oder Sondergemeinschaft wird der Begriff „Freikirche“ heute auch ganz bewusst von solchen Gemeinschaften auf sich bezogen und verwendet, die bislang von den Kirchen als Sekte oder Sondergemeinschaft kategorisiert wurden. So nennen sich z.B. die deutschen Adventisten heute „Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten“. Auch charismatische und andere Einzelgemeinden ohne Anbindung an andere Gemeinden führen gelegentlich die Bezeichnung „Evangelische Freikirche“ als Untertitel.
In Deutschland haben sich 1926 („klassische“) Freikirchen und freikirchliche Gemeinschaftsverbände in der „Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF)“ zusammengeschlossen. Zu ihr gehören heute u.a. Baptisten (BEFG), Mennoniten, Methodisten, Freie Evang. Gemeinden (BFeG), freikirchliche Pfingstgemeinden  (BFP), die Heilsarmee, die Kirche des Nazareners, sowie als Gastmitglieder u.a. die Herrnhuter Brüdergemeine und die Adventisten.


Freimaurerei
Die moderne Freimaurerei führt sich selbst zurück auf die mittelalterlichen Dombauhütten und die damit verbundenen bruderschaftsähnlichen Verbindungen der am Dombau beteiligten Maurer und anderer Handwerker, die ihre besonderen Rituale, Berufs- und Kunstgeheimnisse gegenüber anderen wahrten ,aber auch sozial füreinander eintraten.
Im neuzeitlichen Sinn entsteht die Freimaurerei erst Anfang des 18. Jahrhunderts, als sich am 24.6.1717 vier Londoner Bauhütten (engl. Lodges, daher der Begriff der „Loge“) zur ersten „Großloge“ zusammenschlossen. Das Grundgesetz dieser Großloge, die sog. „Alten Pflichten“ gelten bis heute.
1737 wurde in Hamburg das Freimaurertum durch die Gründung der Loge „Absalom“ auch in Deutschland eingeführt.
Während des Nationalsozialismus und in der DDR war die Freimaurerei verboten. Weltweit soll es heute (1994) 33.000 Logen mit über 6 Millionen Mitgliedern geben.
Freimaurer verwenden die aus der mittelalterlichen Bauhüttenmaurerei stammenden Symbole Hammer und Zirkel, Winkelmaß, Kelle und Schurz.
In den Logen treffen sich die Mitglieder zu geselligen, teilweise auch öffentlichen und charitativ geprägten Veranstaltungen, die an ähnliche Treffen des „Lion’s Club“ oder der Rotarier erinnern. Die mit solchen Gesellschaftsclubs vergleichbaren sozialen Strukturen mit ihren vielfältigen (nicht zuletzt geschäftlich interessanten) Kontakten und Beziehungen lassen Freimaurerlogen für manchen anziehend erscheinen. Nach außen wird das soziale und charitative Engagement stark in den Vordergrund gestellt. Daneben gibt es jedoch die nach wie vor geheimen Rituale in einem tempelartigen Raum, zu denen nur die Logenbrüder Zutritt haben (in Deutschland gibt es nur eine Loge, die auch Frauen aufnimmt), sowie geheime Erkennungszeichen, die an diejenigen der Mormonen erinnern. (Die Mormonen, deren erster Präsident Freimaurer war, haben eine Reihe von Freimaurerritualen in ihren Tempelkult übernommen.)
In der Freimaurerei läßt sich eine religiöse und eine humanitäre-humanistische Richtung unterscheiden. Die religiöse Richtung, auch „Schwedisches System“ genannt, ist vor allem in Norddeutschland und in den skandinavischen Ländern verbreitet. Beide Richtungen fordern von ihren Mitgliedern den Glauben an „ein höheres Wesen“, das als „Großer Baumeister der Welten“ verehrt wird. Das hat allerdings weder etwas mit einem kirchlich-konfessionellen, noch in anderem Sinne religiösen Bekenntnis zu tun, sondern drückt lediglich aus, daß es neben dem sinnlich Wahrnehmbaren noch „etwas Anderes“ geben müsse.
„Christliche Freimaurerei“, wenn dies auch gelegentlich so behauptet wird, gibt es hingegen nicht. Auch die „Große Landesloge von Deutschland“, die zuweilen als „christliche Loge“ bezeichnet wird, hält an den alten Prinzipien fest, wonach Jesus Christus nur als ethisches Vorbild, herausragender Mensch, großer Religionsstifter usw. verehrt wird.
Die Deutsche Katholische Bischofskonferenz hat in der Erklärung vom 12.5.1980 festgestellt, daß auf ihrem Gebiet niemand zugleich Katholik und Freimaurer sein könne. Die Mitgliedschaft in einer Loge ist ausdrücklich (und seit einer Feststellung der röm. Glaubenskongregation v. 26.11.1983 auch weltweit) verboten.
Die Theologische Kommission der SELK hat 2001 grundsätzlich festgestellt: „Eine gleichzeitige Gliedschaft in Kirche und Loge ist vom christlichen Standpunkt aus unvereinbar. Es gibt für Christen keinen Grund, einer Loge beizutreten, dagegen sehr viele Gründe, dies nicht zu tun.“


Fundamentalismus
Der Begriff “Fundamentalismus” geht –im christlichen Kontext- zurück auf die Buchreihe „The Fundamentals: A Testimony To The Truth“, die zwischen 1910 und 1915 vom Bibelinstitut (Bible Institute) Los Angeles veröffentlicht wurde. Die auf 12 Bände konzipierte Reihe, an der 64 unterschiedliche Autoren aus unterschiedlichen christlichen Kirchen und Gemeinschaften der USA mit Aufsätzen beigetragen haben, gibt die Ergebnisse der sog. Niagara-Konferenzen wieder, zu denen sich Vertreter konservativer Prägung versammelten, um einer Liberalisierung des christlichen Glaubens zu begegnen.
Als „fundamentals“ wurden dabei die aus der Sicht der Konferenzteilnehmer wesentlichen Bestandteile eines christlich-biblischen Glaubens bezeichnet. Dazu gehörten insbesondere:
- Die Bibel ist irrtumslose Wort Gottes (auch in naturkundlichen und geschichtlichen Aussagen);
- Bibelkritik im Sinne der Anwendung des historisch-kritischen Methodenkatalogs ist strikt abzulehnen;
- Die Bibel ist heilsgeschichtlich auszulegen;
- Jesus Christus ist der alleinige Erlöser, leiblich auferstanden, wird sichtbar und leiblich wiederkommen;
- Die Jungfrauengeburt Jesu im biologischen Sinne;
- Die stellvertretende Genugtuung (Sühne) Jesu Christi durch seinen Tod am Kreuz;
- Der Mensch wird allein aus Gnaden gerettet;
- Alle Menschen werden auferstehen - entweder zum ewigen Leben oder zur ewigen Verdammnis.
Hinzu kommen eine ganze Reihe ethischer Grundsätze, etwa im Blick auf die Beziehung von Mann und Frau usw.
Zu kritisieren sind aus der Sicht der SELK nicht einzelne der genannten „fundamentals“, sondern ein diesen „fundamentals“ vorausgehendes und vorausgesetztes unbiblischen Menschen- und Gottesbild (vom „vernünftigen“ Menschen und vom „vernünftigen, logischen“ Gott), aus dem ein unbiblisches, rationalistisches Schriftverständnis resultiert.
Vom klassischen F. vorausgesetzt wird, dass nach dem Sündenfall die Gottesebenbildlichkeit des Menschen, zu der auch der uneingeschränkte Gebrauch der menschlichen Vernunft zählt, unversehrt geblieben sei. Gott selber ist danach seinem Wesen nach und in seiner Offenbarung rational einsehbar, und wir können unsere geistigen Fähigkeiten ungebrochen (durch die Erbsünde) in den Erkenntnisprozess einbringen.
Es bedarf also keiner von außen, von Gott her kommenden Erleuchtung. Der Geist braucht nicht zu wirken.  Der vernünftige Gott und seine vernünftige (vernunftgemäße, intelligible) Offenbarung treffen auf einen in seinen Vernunft-Fähigkeiten unversehrten Menschen. Beide Rationalitäten, die Gottes und die des Menschen, sind in Übereinstimmung. Der Sündenfall hat den Menschen nicht blind für Gott gemacht, sondern ihm seine Erkenntnisfähigkeit in Bezug auf Gott gelassen.
Die (Erb-)Sündigkeit des Menschen wird nicht mehr in ihrer Tiefe und Totalität erfasst, der Sündenbegriff wird moralisch verflacht. Und die Aussage von Confessio Augustana 2 über das erbsündliche Verderben des Menschen, nämlich dass er „keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott von Natur haben könne“, ihm vielmehr dafür die Gabe des Geistes Gottes verliehen werden müsse, ist aufgehoben.
Nach dem Urteil der Augustana aber werden verworfen, die „die Natur fromm machen durch natürliche Kräfte, zu Schmach der Leiden und Verdienst Christi“. Dass „der natürliche Mensch nichts vernimmt vom Geist Gottes“ (1. Kor. 2,14) ist dem klassischen Fundamentalismus verborgen geblieben und hat für ihn keine Bedeutung im Rahmen des Verständnisses von Schrift und Schriftautorität. 
Obwohl es hier auch Übereinstimmungen und Schnittmengen gibt, ist vom F. der Biblizismus (eine theologische Auffassung und Methode, die alle Glaubensinhalte ausschließlich der Bibel entnimmt und Dogmatik wie Ethik allein in Gestalt harmonisierender Reproduktion biblischer Gedanken anerkennt), der Evangelikalismus und der (theol.) Konservatismus zu unterscheiden und abzugrenzen. 
Eine Reihe sog. fundamentalistischer Einzelpositionen (z.B. Jungfrauengeburt, stellvertretender Sühnetod Jesu am Kreuz, leibliche Auferstehung, Wiederkunft Christi zum Gericht mit doppeltem Ausgang usw.) sind selbstverständlich Bestandteil lutherischen Glaubens, wie er in der SELK bekannt und gelehrt wird.  
Der F. im klassischen Sinne, insbesondere seiner rationalistischen, auf einem unbiblischen Menschenbild beruhenden Vorverständnisse zum Verstehen der Heiligen Schrift wegen, wird jedoch von der SELK als unangemessen kritisiert und abgelehnt.
Im Sinne einer pointierten Spitzenaussage kann SELK-Bischof a.D. Dr. Jobst Schöne diesen F. daher zutreffend als „Irrlehre“ bezeichnen. (Vgl. Jobst Schöne. Die Irrlehre des Fundamentalismus im Gegensatz zum lutherischen Schriftverständnis. Der Aufsatz von Bischof Dr. Jobst Schöne, D.D., stammt aus dem Jahr 1994. Er wurde zuerst veröffentlicht in: Diestelmann, Jürgen (Hg.), In Treue zu Schrift und Bekenntnis, Festschrift für Wolfgang Büscher, Braunschweig 1994, Seiten 171-183. Ein Nachdruck erfolgte in: Schöne, Jobst, Botschafter an Christi Statt. Versuche, Groß Oesingen 1996, Seiten 83-93.) 
Nicht die Verbalinspirationslehre macht den Fundamentalismus also zum Fundamentalismus, nicht sein Eintreten für Grundwahrheiten der Schrift, sondern vielmehr ein ganzes Geflecht von Positionen, Schlussfolgerungen und Akzentsetzungen, in welchem ebenso bestimmte Schriftaussagen ausgeklammert wie andere bejaht werden, wo Grundentscheidungen schon längst fallen, ehe es zur Frage der Schriftinspiration kommt.


Fußwaschung
Nach Joh 15,26+16,7 hat Jesus im Zusammenhang des letzten Passahmahles mit seinen Aposteln bzw. im Kontext der Einsetzung des Hl. Abendmahles seinen Jüngern die Füße gewaschen.
In der röm.-kath. Kirche (aber auch in protestantischen Gemeinschaften wie den Adventisten, manchen Mennoniten-Gruppen) stellt die Fußwaschung ein Ritual im Rahmen des Abendmahlsgottesdienstes am Gründonnerstag (Tag der Einsetzung des Hl. Abendmahles) dar. Teilweise als verpflichtend (z.B. in röm. Kathedralkirchen oder bei den Adventisten).
Aus dem neutestamentlichen Zeugnis wird jedoch ersichtlich, dass Jesus mit der Fußwaschung keinen quasi-sakramentalen Ritus gestiftet hat, der auf konkret-wörtliche Wiederholung anlegt war, sondern „ein Beispiel [ὑπόδειγμα; hypodeigma] gegeben“ hat. (Joh 13, 15)
Und zwar ein Beispiel, an dem die Apostel und mit und nach ihnen auch alle Christen erkennen und verstehen sollten, was es heißt, dass sich Gott in Christus erniedrigt hat, dass er das Gesetz vollkommen erfüllt und gehorsam geworden ist bis zum Tode am Kreuz.
Jemandem die staubigen Füße zu waschen, galt als einer der niedrigsten Sklavendienste.
In dem Jesus seinen Aposteln die Füße wäscht, gibt er ein Beispiel für die durch nichts zu überbietende Liebe Gottes und eine Illustration dafür, dass die Nachfolger Jesu im Verhältnis zu ihren Mitmenschen ein Leben in der demütigen und selbstlosen Liebe führen sollen, die der Liebe Gottes entspricht.
Der Zusammenhang, in dem Joh. die Fußwaschung überliefert, läuft auf folgende Aussage hinaus (Joh 15, 34-35): „Ein neues Gebot gebe ich euch, dass ihr euch untereinander liebt, wie ich euch geliebt habe, damit auch ihr einander lieb habt. Daran wird jedermann erkennen, dass ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe untereinander habt.“
Also auf die tägliche Praxis der aufopfernden Nächstenliebe und nicht etwa auf die rituelle Nachahmung einer Handlung Jesu.
Biblisch genau genommen, zielt Jesus in diesem Kontext auch nicht auf „allgemeine Nächstenliebe zu allen Menschen“, sondern auf die spezifische, im Glauben an Christus begründete und aus diesem Glauben resultierende Liebe der Christen untereinander: „…wenn ihr Liebe untereinander habt.“ Das wird, sagt Jesus, ein (missionarisches) Merkzeichen der Christusgemeinde für die sein, die (noch) nicht dazu gehören.
Von daher ist die jährliche Praxis der Päpste, am Gründonnerstag inszenierte Fußwaschungen neuerdings auch an Nichtchristen zu praktizieren, aus biblisch-lutherischer Sicht zumindest fragwürdig. (Nicht weil Nichtchristen keine Nächstenliebe entgegen zu bringen wäre – im Gegenteil: Die spezifische christliche Nächstenliebe wird von Christus sogar als ‚Feindesliebe‘ qualifiziert. Sondern weil das Ritual der Fußwaschung hier aus seinem biblischen Zusammenhang gerissen wird.)
In der Frühzeit der Kirche scheint dies auch noch der Fall gewesen zu sein. Der vielzitierte und Nichtchristen als bewundernde Aussage über die Christen zugeschriebene Satz „Seht, wie sie einander lieb haben“ findet sich allerdings nicht in der Bibel, sondern in den Schriften des altkirchlichen Theologen Tertullian (150-230), der schrieb: "Seht, wie sie (die Christen) einander lieben; wie sie bereit sind, füreinander zu sterben!"
Die Apostelgeschichte bezeugt aber von der „Urgemeinde“: „Die Menge der Gläubigen aber war ein Herz und eine Seele.“ (Apg 4, 32)


Lexikon - E


Ehe
Die Ehe ist nach biblischem Verständnis ein gottgegebener Lebensraum. Als solchen gibt Gott der Schöpfer sie grundlegend und grundsätzlich seiner Menschheit vor. Als göttliche Voraus-Setzung und eben darin menschliche Lebensform dient sie dem Schutz der Liebe zwischen Mann und Frau. Sie bildet so auch die gottgewollten Rahmen für die Weitergabe menschlichen Lebens zum Erhalt der Menschheit. Dieser in der Schöpfung von Anfang an angelegten Grundgegebenheit gilt der Segen Gottes, unabhängig davon, ob Frau und Mann, die darin leben, an den Gott der Bibel glauben oder nicht, Christen sind oder nicht. Die Ehe als göttliche Stiftung gehört demnach in den Bereich des 1. Glaubensartikels und ist in diesem Sinn ein „weltlich Ding“ (Luther). Dies schließt freilich ein, dass sie ein in Gottes Schöpferwillen verankerter, biblisch begründeter Lebensentwurf ist, dem Gottes Verheißung gilt. Gott ist „im Spiel“, wenn Mann und Frau sich zu gemeinsamem Leben verbinden, und dies nicht im Sinn einer heimlichen Beziehung, sondern in der Öffentlichkeit ihres Lebenskreises, zu welcher Zeit, auf welchem Kontinent, in welchem Kontext auch immer.
Für diese theologische Sicht sind die Worte aus der Schöpfungserzählung: „Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau. Und Gott segnete sie und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret euch.“ (1. Mose 1,27-28), und Jesu Wort maßgeblich: „Von Beginn der Schöpfung an hat Gott sie geschaffen als Mann und Frau. Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird an seiner Frau hängen, und die zwei werden ein Fleisch sein. So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden.“ (Mk 10,6-9 par Mt 19,4-6).
Der Konsens (Übereinkommen der Brautleute, lebenslang in der Ehe zusammen zu bleiben) begründet den Eintritt in den von Gott als Schöpferordnung gesetzten „Ehestand“. Er bedarf freilich um der erwünschten Rechtssicherheit willen der öffentlichen Kundgabe im Sinn einer Approbation bzw. Legitimation, und zwar für die davon berührten Lebensbereiche insgesamt. Wie diese Kundgabe vollzogen wird, wurde (und wird) geschichtlich, auch kirchengeschichtlich, und in verschiedenen gesellschaftlichen und rechtlichen Bezugsrahmen unterschiedlich gehandhabt. So gewinnen die Begriffe „Trauung“ und „Verlobung“ im abendländischen Kontext erst im 13. Jahrhundert einen „klaren Rechtssinn“2. Es lässt sich allerdings zeigen, dass schon früh neben dem familiären Geschehen gesellschaftliches und gottesdienstliches Handeln (im weitesten Sinn) Elemente der Eheschließung im Sinn der Öffentlichmachung des Ehekonsenses bild(et)en. In Luthers Trauformular wird nur der Ehewille beider Ehepartner aufgerufen, also die Freiwilligkeit. Eine Vorordnung des Mannes gegenüber der Frau ist nicht erkennbar, ebenso nicht der Kinderwunsch als Voraussetzung zu einer gültigen Ehe.
Aus biblischer Sicht gehört zu den bestimmenden Momenten der Ehe ihre Unauflöslichkeit. Dieser grundlegenden Bestimmung entspricht die Mahnung zu ehelicher Treue und lebenslanger Verbindlichkeit zwischen den Eheleuten, wie sie im 6. Gebot gefasst ist. Dabei geht es darum, angesichts vielfältiger Gefährdungen menschlichen Lebens der Liebe zwischen Frau und Mann „über den Augenblick hinaus einen Ort beständiger Geborgenheit zu gewähren“. Zudem hat die Ehe die Verheißung göttlichen Segens: Sie ist eine Gabe des Schöpfers an die Menschen, mit der er sie vor Vereinzelung bewahrt, mit der er zuerst einem Mann und einer Frau eine geschützte Lebensgemeinschaft ermöglicht, und in diesem Rahmen das Heranwachsen einer neuen Generation sichert. Als solche verbindende und verbindliche Lebensform kann die Ehe, gerade im Blick auf nicht ausbleibende Verfehlungen der Eheleute, zum Raum einer Erfahrung von Bewahrung und zum Ort gelebter Versöhnung werden.
Der Lebens- und Schutzraum, den Gott für die Liebe von Mann und Frau in der Ehe gewährt, wird von Christen in besonderer Wiese gefüllt; denn auch in der Ehe leben sie nach Maßgabe ihres Christus-Bezuges: Dieser ist das Vorzeichen, unter dem sie einander zugeordnet sind; er gibt der Weise, wie sie das Lebensmodell Ehe gestalten, eine besondere Tiefe als „unbedingtes liebendes Miteinander und Füreinander“: Das Verhältnis von Christus und Gemeinde bildet das Modell gegenseitiger Hingabe und aufopferungsvoller Hingebungsbereitschaft der Eheleute (Eph 5,21). Hier gilt die „bedingungslose Verbindlichkeit“ als Leitbild, das „ein gemeinsames Altwerden, das Einstehen in Fällen von Krankheit, das gegenseitige Tragen, eine uneingeschränkte Vergebungsbereitschaft und die Verantwortung für gemeinsame Kinder einschließt“.
Für den gottesdienstlichen Vollzug ist maßgeblich, dass deutlich wird: Gott ist es, der zusammenfügt. Auf Seiten der Eheschließenden ist die Inanspruchnahme der kirchlichen Trauung auch ein Bekenntnis, dazu ihre Ehe als von Gott geschenkten Schutzraum für ihre Liebe anzunehmen, verbunden mit der (Selbst-)Verpflichtung, in diesem Raum gemäß den göttlichen Maßstäben und Weisungen zu leben. Dies gilt gerade im Blick darauf, dass in dieser Welt „menschliche Schuld und Sünde die Vollkommenheit der göttlichen Stiftung gebrochen haben“.8 Indem sie sich kirchlich trauen lassen, bringen Christen zum Ausdruck, dass sie ihre Ehe als eine an Gottes Wort ausgerichtete Lebensgemeinschaft auffassen, sich zu einer von Gottes Willen bestimmten Lebensform bekennen und sich des Angewiesenseins auf die Fürbitte der christlichen Gemeinde und den Segen Gottes bewusst sind.


Ehelosigkeit
→ Zölibat


Einzelbeichte
→ Beichte
In der SELK ist die Möglichkeit der Einzelbeichte bei jedem Pfarrer jederzeit gegeben und wird auch genutzt.
Entweder bieten die Pfarrer besondere Beichtzeiten für seelsorgliche Gespräche und Einzelbeichte an, die z.B. im Gemeindebrief ausgewiesen sind oder man vereinbart einen persönlichen Termin zur Einzelbeichte.
„Beichtstühle“, wie sie die römisch-katholische Kirche kennt, sind in der SELK nicht üblich. Einzelbeichten finden entweder in der Sakristei oder ggf. auch im Amtszimmer des Pfarrers statt. In der Regel steht hierzu eine Knie- und Betbank – etwa vor einem Sakristeialtar oder einem Kruzifix - zur Verfügung.
Der Beichtende entscheidet, ob der eigentlichen (liturgisch gestalteten) Beichte ein seelsorgliches Gespräch vorangeht oder nicht.
Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Einzelbeichte besteht in der SELK nicht. Sie versteht sich als seelsorgliches Angebot. Auch ist es weder nötig noch möglich, alle Sünden einzeln aufzuzählen.
Das → Augsburgische Bekenntnis lehrt über die Beichte:
„Artikel 11: Von der Beichte
Von der Beichte wird so gelehrt, dass man in der Kirche die persönliche Absolution (privata absolutio) beibehalten und nicht wegfallen lassen soll, obwohl es in der Beichte nicht nötig ist, alle Missetaten und Sünden aufzuzählen, weil das doch nicht möglich ist, Psalm 19: „Wer kennt seine Missetat?“
Artikel 25: Von der Beichte
Die Beichte ist in den Kirchen bei uns nicht abgeschafft worden. Denn diese Gewohnheit wird bei uns beibehalten, das Sakrament denen nicht zu reichen, die nicht vorher verhört und absolviert wurden. Dabei wird das Volk fleißig unterrichtet, wie tröstlich das Wort der Absolution ist, wie hoch und teuer die Absolution zu achten ist. Denn es ist nicht die Stimme des anwesenden Menschen oder sein Wort, sondern das Wort Gottes selbst, der hier die Sünde vergibt. Denn die Absolution wird an Gottes Statt und auf Gottes Befehl ausgesprochen. Wie tröstlich, wie notwendig dieser Befehl und diese Gewalt der Schlüssel für die erschrockenen Gewissen sind, wird mit großem Fleiß gelehrt; dazu, dass Gott fordert, dieser Absolution nicht weniger zu glauben, als wenn Gottes Stimme selbst vom Himmel erschallt, und uns der Absolution fröhlich zu getrösten und zu wissen, dass wir durch diesen Glauben Vergebung der Sünde erlangen. Von diesen notwendigen Dingen haben früher die Prediger, die über die Beichte viel gelehrt haben, nicht ein Wörtlein gesagt, sondern nur die Gewissen mit langen Aufzählungen der Sünden, mit Genugtun, Ablass, Wallfahrten und dergleichen gemartert. Und viele unserer Gegner geben selbst zu, dass bei uns über die rechte christliche Buße sachgemäßer geschrieben und gelehrt wird, als es lange Zeit vorher geschrieben und getan wurde.
So wird über die Beichte gelehrt, dass man niemand zwingen soll, die Sünden einzeln aufzuzählen; denn das ist unmöglich, wie der Psalm sagt: „Wer kennt seine Missetat?“ Und Jeremia sagt: „Des Menschen Herz ist so arg, dass man’s nicht ergründen kann“. Die elende menschliche Natur steckt so tief in den Sünden, dass sie dieselben nicht alle sehen oder kennen kann, und sollten wir allein von denen absolviert werden, die wir aufzählen können, wäre uns wenig geholfen. Deshalb ist es nicht nötig, die Leute zu zwingen, die Sünden einzeln aufzuzählen …“
Die Einzelbeichte bzw. die Absolution (Lossprechung unter Handauflegung) im Rahmen der Einzelbeichte hat dieselbe Würde und  (sakramentale) Wirkung wie die Lossprechung im Rahmen einer „Allgemeinen Beichte“.
Der liturgische Ablauf der Einzelbeichte folgt dieser oder einer ähnlichen Form:
Beichtiger (Pastor/Pfarrer):    Im Namen + des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Beichtender:    Amen.
Beichtiger: Der Friede des Herrn sei mit dir.
Beichtender: Amen.
Beichtiger: Du willst Gott dem Heiligen und Allmächtigen deine Beichte ablegen. Darum bekenne vor mir, als dem Diener der Kirche, was dich beschwert und was du bereust.
Beichtender: Allmächtiger Gott, barmherziger Vater. Ich armer, elender, sündiger Mensch bekenne dir alle meine Sünde und Missetat, die ich begangen habe mit Gedanken, Worten und Werken, womit ich dich erzürnt und deine Strafe zeitlich und ewiglich verdient habe.
[Insbesondere bekenne ich.....(hier können diejenigen Sünden genannt werden, die einen besonders belasten, die man aussprechen möchte)]
Diese und alle meine Sünden sind mir aber alle herzlich leid und reuen mich sehr, und ich bitte dich um deiner grundlosen Barmherzigkeit und um des unschuldigen, bitteren Leidens und Sterbens deines lieben Sohnes Jesu Christi willen, du wollest mir armem sündhaften Menschen gnädig und barmherzig sein, mir alle meine Sünden vergeben und zu meiner Besserung deines Geistes Kraft verleihen. Amen.
oder ein freies Beichtgebet bzw. eine freie Beichte
Beichtiger: Hast du deine Beichte beendet?
Beichtender: Ja
Beichtiger:
Unser Herr Jesus Christus spricht zu Petrus:
<Ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben: alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein.> (Mt 16, 9)
Und zu seinen Aposteln spricht der Herr: <Nehmt hin den Heiligen Geist: Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen, und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.>
(Joh 20, 22b.23)
[Knie nieder] und bete mit mir:
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, dankbar preisen wir dich dafür, dass du uns in der heiligen Taufe zu deinen Kindern gemacht hast, dass wir in der Gewissheit deiner Gegenwart vor dein Angesicht treten dürfen und du wie ein lieber Vater unser armes Gebet erhörst. Wir danken dir, dass wir unsere Sünde und tägliche Schuld vor dich bringen können und du unsere Klage nicht verschmähst.
Du hast deinen Sohn Jesus Christus für uns zur Sünde gemacht und ihn am Kreuz unsere Erlösung vollbringen lassen. Lass diese deine Tochter / diesen deinen Sohn nun die Früchte der Erlösung empfangen. Sprich sie/ihn frei, ledig und los von ihrer/seiner Sünde, stärke ihren/seinen Glauben, ihre/seine Liebe und ihre/seine Hoffnung durch das Wort von der Versöhnung [und den Leib und das Blut deines Sohnes im hl. Sakrament]. Gib ihr/ihm deinen heiligen Geist, dass er ihr/ihm beistehe im Kampf gegen alle Versuchungen und uns Kraft gebe zu dem neuen Anfang, den du uns schenkst. Herr, erbarme dich. Christe, erbarme dich. Herr, erbarme dich. Amen.
(Oder ein anderes Gebet)
Beichtiger: Gott sei dir  gnädig und stärke deinen Glauben.
Vor dem heiligen Gott frage ich dich: Glaubst du auch, dass die Vergebung, die ich dir zuspreche, Gottes Vergebung ist, so antworte: Ja
B: Ja.
P: Wie du glaubst, so geschehe dir.
In Kraft der Vollmacht, die der Herr seiner Kirche gegeben hat und als ordinierter Diener der Kirche spreche ich dich frei, ledig und los:
Dir sind deine Sünden vergeben. Im Namen des + Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
Beichtender: Amen.
Beichtiger: (spricht ein Dankgebet)
Der Gott des Friedens heilige dich durch und durch und bewahre deinen Geist samt Seele und Leib unversehrt, untadelig für die Ankunft unseres Herrn Jesus Christus. Treu ist er, der dich ruft; er wird’s auch tun.
Gehe hin im Frieden.
Beichtender: Amen.


Einzelkelch
→ Abendmahl → Wein → Intinctio
In vielen protestantischen Gemeinden und Kirchen hat sich die Sitte eingebürgert, das zweite Element (Wein bzw. heute im Protestantismus vielfach auch Saft) nicht aus einem Gemeinschaftskelch, sondern aus vielen kleinen Einzelkelchen zu empfangen. Insbesondere aus hygienischen Gründen bzw. aus Furcht vor Übertragung von Krankheitserregern.
Einzelkelche sind aus unterschiedlichen Materialien hergestellt. Die Bandreite reicht von silbernen oder versilberten kleinen Kelchen, die optisch identisch mit einem großen „Gießkelch“ sind, bis zu Plastikbecherchen, die an Schnapsgläschen erinnern.
Wird nur ein großer „Gießkelch“ konsekriert und anschließend der konsekrierte Wein in würdige Einzelkelche verteilt, bleibt zumindest die Symbolik des gemeinschaftlichen Trinkens aus dem einen Kelch ansatzweise erhalten.
Die Verwendung von Einzelkelchen ist im Blick auf die Stiftungsgemäßheit der Feier des Hl. Abendmahles jedoch nicht unumstritten:
In den Einsetzungsberichten des NT (Mt 26,17–29; Mk 14,12–26; Lk 22,14–20; 1 Kor 10, 16; 1 Kor 11,23–26) ist durchweg von „dem“ Kelch die Rede, den Jesus nahm und dazu anordnete, dass alle aus diesem Kelch trinken sollten, der „die Gemeinschaft des Blutes Christi“ ist. (Bei Lk und Paulus ist ausdrücklich von „dem Kelch nach dem Abendmahl“ die Rede, was auf den Messias- bzw. Eliaskelch hinweist.)
Im Verlauf der Passahfeier, die den Rahmen der Einsetzung des Hl. Abendmahles bildet, wird sowohl aus Kelchen getrunken, die jeder Teilnehmer an seinem Platz stehen hat als auch aus Kelchen, die der Hausherr oder „Vorsitzende“ der Passahfeier herumreicht.
Die Einsetzungsberichte lassen keinen Zweifel daran, dass der Kelch, über dem Jesus das Dank- und Segensgebet sprach, ihn dann weiterreichte und dazu sagte „Trinkt alle daraus“ einer dieser „Gemeinschaftskelche“, mit einem gewissen Maß an Wahrscheinlichkeit der Messias- oder Eliaskelch „nach dem (eigentlichen Passah-)Mahl“ war.
Die Teilhabe an dem einen Kelch (vgl. 1 Kor 10, 16) hat also eine biblisch-theologische Bedeutung, die durch die Verwendung vieler Einzelkelche verdunkelt wird.
Auch der zur theologischen Bedeutung des Abendmahles gehörige Gemeinschaftsaspekt der (neben dem Hauptgesichtspunkt der → Realpräsenz) auch zur Abendmahlsfeier gehört, tritt bei der Verwendung von Einzelkelchen, die zur Vereinzelung der Kommunikanten führt, ungebührlich in den Hintergrund.
Und schließlich erschwert die Verwendung von Einzelkelchen auch die würdige und dem Glauben an die Realpräsenz angemessene Behandlung der → Relicta, also der nach der Kommunion übrigbleibenden Reste des konsekrierten Weines. Während der Pfarrer diese Relicta beim Gemeinschaftskelch mit Wasser oder unkonsekriertem Wein verdünnt und selbst (kon-)sumiert (verzehrt, trinkt), ist dies bei Einzelkelchen kaum praktikabel.
Besonders kritisch ist die Verwendung von Einweg-Plastikbechern zu sehen, die samt Relicta nach der Abendmahlsfeier im Müll entsorgt werden.
In der SELK war die Verwendung von Einzelkelchen daher bislang nicht oder nur in ganz wenigen Einzelfällen üblich.
Drei ihrer Bischöfe haben sich in offiziellen Rundschreiben in diesem Sinne geäußert:
Bischof Dr. Jobst Schöne hat 1996 in einem „Hirtenbrief zum Gottesdienst und zum Altarsakrament“ u.a. auch zur Einzelkelchproblematik offiziell Stellung genommen und bezieht sich hierin auch auf ein Rundschreiben Bischof Dr. Gerhard Rosts von 1977, indem er ausführt: „Die Verwendung von Einzelkelchen ist in unseren Gemeinden kaum zu finden oder in der Diskussion, dagegen in Nordamerika und in von dorther beeinflußten Kirchen in anderen Erdteilen sehr häufig anzutreffen. Sie wirft Fragen und Probleme auf: ‚Ich meine‘, so urteilt Bischof Dr. Rost, ‚wir tun gut daran, möglichst dicht an der stiftungsgemäßen, neutestamentlichen Form der Sakramentsfeier zu bleiben. Da aber ist zweifelsfrei, daß Jesus und die erste Kirche wie dann überhaupt die Kirche bis in die Neuzeit hinein den Gemeinschaftskelch benutzt haben…Die Benutzung von Einzelkelchen ist also eine schwerwiegende Durchbrechung der stiftungsgemäßen liturgischen Tradition, durch die gerade der Gedanke der communio mit dem einen und in dem einen (Herrn) unkenntlich gemacht wird. Dem Hygienebedürfnis des heutigen Menschen kann auf andere Weise Rechnung getragen werden…‘ Problematisch ist auf alle Fälle die erforderliche gewissenhafte Purifikation von Einzelkelchen mit dem Verzehr der Relicta. Darum ist von ihnen abzuraten.“ (Dokumentiert in LuthBeitr 2/1997, S. 77)
Unter dem Druck der Anti-Corona-Verordnungen sind (2020) auch in der SELK verschiedentlich Sakramentsdarreichungspraktiken eingeführt worden. Unter anderem auch Einzelkelche in unterschiedlichen Ausführungen. Bischof Hans-Jörg Voigt, D.D. schreibt hierzu am 07.03.2020 im 2. Rundschreiben des Bischofs zum Umgang mit einer möglichen Coronavirus-Epidemie (AZ 15/00-01): „Von der Anschaffung von Einzelkelchen ist aus verschiedenen theologischen Gründen abzuraten. So ist vor allem das angemessene Purifizieren (Ausspülen und Auswischen des Blutes Christi) bei zahlreichen Einzelkelchen schwer zu realisieren.“
Das Kollegium der Superintendenten der SELK hat auf seiner Herbsttagung 2020 in Hermannsburg beschlossen, die Frage nach einer stiftungsgemäßen Sakramentsdarreichung, die auch die Einzelkelchthematik umfasst, beim nächsten Allgemeinen Pfarrkonvent (APK) 2021 zu beraten, da es sich hierbei um eine Frage „der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis“ handelt, die gemäß Grundordnung der SELK (Artikel 24.3b) in die Zuständigkeit des APK fällt.


Elert, Werner
Werner Elert (* 19. August 1885 in Heldrungen am Kyffhäuser; † 21. November 1954 in Erlangen) war ein deutscher evangelisch-lutherischer Theologe.
Elert wurde in der damaligen preußischen Provinz Sachsen, auf dem Gebiet des heutigen Thüringen, geboren, wuchs aber in Norddeutschland auf. Nach dem Besuch des Realgymnasiums in Hamburg-Heimfeld und des Gymnasiums in Husum studierte er Theologie, Philosophie, Geschichte, deutsche Literaturgeschichte, Psychologie und Rechtswissenschaft in Breslau, Erlangen und Leipzig. Er wurde in Erlangen zunächst in Philosophie, dann auch in Theologie promoviert.
Nach einer kurzen Zeit als Hauslehrer im Baltikum (Livland), war er von 1912 bis 1919 Pastor in der evangelisch-lutherischen (altlutherischen) → Parochie Seefeld (altlutherische → Diözese Pommern), zu der neben Seefeld auch die Ortschaften Kolberg und Zuchen gehörten. Den Ersten Weltkrieg erlebte er als Feldprediger an verschiedenen Fronten.
1919 wurde Elert Direktor des altlutherischen theologischen Seminars in → Breslau. 1923 erfolgte die Berufung auf den Lehrstuhl für Kirchengeschichte der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen. Seit 1932 vertrat er die → Systematischen Theologie. Im akademischen Jahr 1926/27 war er Rektor der Universität, 1928/29 und von 1935 bis 1943 Dekan der Theologischen Fakultät.
1953 wurde Elert emeritiert. Er starb während des darauffolgenden Jahres im 69. Lebensjahr überraschend an den Folgen einer Operation.
Sein ehemaliges Wohnhaus in Erlangen, Hindenburgstraße 44, ist heute als Theologisches Studienhaus „Werner-Elert-Heim“ im Besitz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.
Wichtige Schriften:
· Dogma, Ethos, Pathos. Dreierlei Christentum; Leipzig 1920
· Der Kampf um das Christentum. Geschichte der Beziehungen zwischen dem evangelischen Christentum in Deutschland und dem allgemeinen Denken seit Schleiermacher und Hegel; München 1921; Nachdruck Hildesheim 2005
· Morphologie des Luthertums; Bd. 1: Theologie und Weltanschauung des Luthertums hauptsächlich im 16. und 17. Jahrhundert; München 1931 (19653)
· Bd. 2: Soziallehren u. Sozialwirkungen des Luthertums; München 1932 (19653)
· Der christliche Glaube. Grundlinien der lutherischen Dogmatik; Berlin 1940 (Erlangen 19886, bearb. u. hrsg. v. Ernst Kinder)
· Das christliche Ethos. Grundlinien der lutherischen Ethik; Tübingen 1949 (Erlangen 19612 bearb. u. hrsg. v. Ernst Kinder)
· Abendmahl und Kirchengemeinschaft in der Alten Kirche hauptsächlich des Ostens; Berlin 1954
· Der Ausgang der altkirchlichen Christologie. Eine Untersuchung über Theodor von Pharan und seine Zeit als Einführung in die alte Dogmengeschichte; aus dem Nachlass hrsg. v. Wilhelm Maurer und Elisabeth Bergsträßer. Berlin 1957


Engel
Von griech. ἄγγελος [ángelos] =Bote, Abgesandter. Übersetzung von hebr. מלאך [mal'ach] = Bote
Die Engel sind von Gott geschaffene Wesen, also Geschöpfe wie die Menschen. Im Nicänischen Glaubensbekenntnis sind die E. mit gemeint, wenn wir uns zu Gott, dem Schöpfer Himmels und der Erden, „all des das sichtbar und unsichtbar ist“ bekennen.
E. werden in der Hl. Schrift Alten und Neuen Testaments gleichermaßen bezeugt.
Im AT gehören sie zu „Gottes Hofstaat“, sind um seinen Thron, feiern den himmlischen Anbetungsgottesdienst. (Psalm 80, 2; Psalm 99, 1; Jesaja 6, 3) E. verbinden Himmel und Erde (1. Mose 28, 12), umgeben im Auftrag Gottes die Menschen mit Schutz und Wegweisung (Psalm 91,11-13) und richten Gottes Wort, Auftrag und Befehl aus (Daniel 8, 16; Daniel 9, 21ff).
Im NT treten an den entscheidenden Schnittstellen der Heilsgeschichte E. als Boten auf:
Ein E. verkündet Elisabeth und Maria die Geburt Johannes‘ und Jesu (Lk 1,19 und 26), den Hirten die Geburt des Gottessohnes (Lk 2,9–4). E. verkündigen den Frauen am Grab die Auferstehung Jesu (Mt 28,5-7) und zwei Engel erschließen den Jüngern den Sinn der Himmelfahrt Christi (Apg 1,10-11).
Auch als Beschützer der Armen und Schwachen kommen E. im NT vor (Mt 18,10; Apg 12,15) und geleiten sie in den Himmel (Lk 16,22). Wie auch im AT (Jes 6) feiern die Engel im Himmel den himmlischen Gottesdienst vor Gottes Thron (Offb 4,8-9), tragen die Gebete der Heiligen zu Gott empor (Offb 5,8) und kämpfen unter Führung des Erzengels Michael gegen den Drachen, „die alte Schlange, die auch Teufel oder Satan heißt” (Offb 12,7-9).
Die volkstümliche Vorstellung, wonach jeder Mensch einen persönlichen Schutzengel habe, ist biblisch nicht zu belegen. Lediglich Mt 18,10 findet sich ein Hinweis, wenn Jesus davor warnt, die Kinder zu verachten und sagt: „Sehet zu, dass ihr nicht jemand von diesen Kleinen verachtet. Denn ich sage euch: Ihre Engel im Himmel sehen allezeit in das Angesicht meines Vaters im Himmel.“
Vor falscher Engelverehrung (Anbetung, Anrufung usw.), die E. zu gottähnlichen oder gottgleichen Wesen macht, wird im NT insbesondere im Kolosser- und Hebräerbrief gewarnt: „Lasst euch den Siegespreis von niemandem nehmen, der sich gefällt in falscher Demut und Verehrung der Engel und sich dessen rühmt, was er geschaut hat, und ist ohne Grund aufgeblasen in seinem fleischlichen Sinn.“ (Kol 2,18)
Der Glaube richtet sich immer und ausschließlich an Gott. Jesus Christus spricht: „Euer Herz erschrecke nicht! Glaubt an Gott und glaubt an mich!“ (Joh 14,1)
Auch ganz am Schluss der Bibel, in der Johannesoffenbarung, Kapitel 22 wird noch einmal deutlich, dass Engel Geschöpfe und Diener Gottes und Mitgeschöpfe der Menschen sind:
„Und ich, Johannes, bin es, der dies gehört und gesehen hat. Und als ich's gehört und gesehen hatte, fiel ich nieder, um anzubeten zu den Füßen des Engels, der mir dies gezeigt hatte. 9 Und er spricht zu mir: Tu es nicht! Denn ich bin dein Mitknecht und der Mitknecht deiner Brüder, der Propheten, und derer, die bewahren die Worte dieses Buches. Bete Gott an!“ ( Offb 22,8-9)
In jüdischer (bzw. alttestamentlicher) Tradition bilden die Engel Hierarchien. Einige Engel werden namentlich genannt. Am bekanntesten sind die Erzengel (die ‚ersten‘, obersten Engel) Michael und Gabriel. (Daniel 10:13,12:1; Judas 9; Offenbarung 12:7,8; Daniel 8:16,9:21; Lk 1:11-20,26-28). In den Apokryphen wird auch noch Raphael (Tobit 5:4-12:22) erwähnt.
Die luth. Kirche begeht am 29. September den „Tag des Erzengels St. Michael und aller Engel“. Liturgische Farbe ist die Christusfarbe weiß.


Epiphanie
griech. ‚Erscheinung‘ → Epiphanias


Epistel
Epistel heißt nichts anderes als „Brief“ (lat. epistula=Brief). Gemeint sind die Briefe der Apostel, die diese an die frühen christlichen Gemeinden (in Rom, Korinth, Ephesus etc.) oder an einzelne Personen (Titus, Timotheus) geschrieben haben.
Wenn man so möchte, sind die Episteln Originalpredigten der Apostel. Und so sollte man sie hören! Als authentisches Zeugnis, als ursprünglichste Auslegung der Hl. Schrift Alten Testamentes und Bezeugung des Evangeliums Jesu Christi durch dessen engste Mitarbeiter bzw. durch seine von IHM dazu berufenen Erstzeugen.
Und nicht anders hörten auch die ersten christlichen Gemeinde diese Episteln: Als vorgelesene Predigten der Apostel in deren Abwesenheit.
Im lutherischen Gottesdienst eröffnet die Epistellesung meist den Verkündigungs- und Bekenntnisteil, sofern nicht, wie es wünschenswert wäre, zuvor eine alttestamentliche Lesung erfolgte.


Erbsünde
Auch: Ursünde.
Artikel 2 des → Augsburgischen Bekenntnisses lehrt über die Erbsünde:
„Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden, das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll Neigung und Lust zum Bösen sind und von Natur aus keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können. Auch wird gelehrt, dass dieses angeborene Übel, diese Erbsünde, wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist von neuem geboren werden.
Damit werden die Pelagianer und andere verworfen, die die Erbsünde nicht für Sünde halten, um dadurch die menschliche Natur aus eigenen Kräften Gott wohlgefällig zu machen, und die so das Leiden und Verdienst Christi verachten.“
Das verbreitetste Missverständnis des Wortes ‚Sünde‘ besteht darin, Sünde als eine Art von „unmoralischer Handlung“ aufzufassen. Wenn Sünde so verstanden wird, ist die Empörung verständlich, die der kirchlichen Verkündigung, der Mensch sei ein Sünder, entgegenschlägt: „Ich bin doch ein anständiger Mensch und lasse mir nicht von der Kirche das Gegenteil unterstellen.“ Umgekehrt findet man aber ebenso häufig das Missverständnis der Sünde als einer kleinen moralischen Verfehlung, über die man ein wenig augenzwinkernd hinwegsehen kann.
In der Lehre der Kirche wird natürlich nicht in dieser oberflächlichen Weise über die Sünde gesprochen. Doch auch in der kirchlichen Tradition hat es immer wieder die Tendenz gegeben, den Begriff der Sünde auf begangene Taten, auf Verstöße gegen die Zehn Gebote, zu reduzieren und Sünde nur dann als Sünde anzusehen, wenn sie das Ergebnis bewusster Zustimmung dessen ist, der sündigt. Entsprechend wird beispielsweise im baptistisch-freikirchlichen Bereich bestritten, dass kleine Kinder schon mit Sünde belastet seien, und in der römisch-katholischen Kirche tut man sich schwer damit, dass wir als lutherische Kirche davon sprechen, dass der Mensch zeit seines Lebens, auch nach seiner Taufe Sünder ist und bleibt.
Das lutherische Bekenntnis bestreitet nicht, dass dem Menschen als Geschöpf Gottes bestimmte Gaben gegeben sind, die es ihm ermöglichen, als soziales Wesen zu existieren. Es unterstellt uns Menschen nicht, dass wir alle miteinander moralisch schlechte Lebewesen sind. Sondern es bestimmt den Menschen ganz radikal von seiner Gottesbeziehung her: Diese Beziehung zwischen Mensch und Gott ist so grundlegend zerbrochen, dass der Mensch nicht dazu in der Lage ist, sich Gott freiwillig unterzuordnen und ihm von Herzen zu vertrauen. Stattdessen setzt er sich selber immer wieder an die Stelle Gottes und glaubt, in seinem Leben auch ohne Gott auskommen zu können, sein eigener Gott sein zu können, wie es schon die Schlange im Paradies Adam und Eva versprochen hatte: „Ihr werdet sein wie Gott.“ Der Mensch sucht in allem, was er tut, letztlich immer wieder sich selbst, und so sündigt er selbst noch darin, dass er Gottes Gebote äußerlich befolgt, wenn er es letztlich doch nur aus dem Wunsch nach Belohnung oder aus Angst vor Strafe tut. Die Sünde ist also, kurz zusammengefasst, Trennung von Gott, die der Mensch von sich aus nicht überwinden kann, wie das Augsburger Bekenntnis betont – und schon dieses Nichtkönnen ist selber schon Sünde und nicht bloß eine Vorstufe dazu.
Diesen Zustand des Menschen beschreibt das lutherische Bekenntnis mit der Tradition der Kirche als „Erbsünde“. Der Begriff als solcher kommt nicht in der Heiligen Schrift vor und ist insofern missverständlich, als ob es sich hierbei um ein biologisches Phänomen handele, das womöglich mithilfe moderner Erbdiagnostik behandelbar sei, und als ob es letztlich nur eine Art von „Veranlagung“ sei, für die ein Mensch letztlich nichts könne und für die er entsprechend auch nicht haftbar gemacht werden könne. Wenn es in Psalm 51,7 heißt: „Siehe, ich bin als Sünder geboren, und meine Mutter hat mich in Sünden empfangen“, dann soll in diesen Worten vielmehr die Unentrinnbarkeit der Sünde zum Ausdruck gebracht werden: Ich bin Sünder von den allerersten Anfängen meiner Existenz an, denn ich wie jeder Mensch werde bereits getrennt von Gott geboren.
Diese „Erbsünde“ ist immer beides zugleich: Sie ist Geschick, die meinem eigenen Leben schon vorausgeht, und sie ist zugleich wirkliche Schuld vor Gott, die ich nicht mit dem Verweis auf andere Schuldige von mir wegschieben kann. Ich vollziehe in meinem eigenen Leben immer wieder aufs Neue persönlich nach, was in 1. Mose 3 von Adam und Eva beschrieben wird. Die Sünde ist dem Neuen Testament zufolge eine Macht, die mich bestimmt, beherrscht und gefangen hält und der ich nicht mit meinem guten Willen entkommen kann. Nicht ich setze in mir den Anfang meiner Sünde, sondern die Sünde, die ich tue, kommt immer schon von der Sünde her, in der und unter der ich vom Anfang meines Lebens an existiere. Dies ist mit dem Begriff der „Erbsünde“ gemeint.
Weil die Sünde vom Verhältnis zu Gott her verstanden und bestimmt wird, stellt sich mit dem Bekenntnis, dass der Mensch von Anfang an unter der Sünde und damit selber Sünder ist, zugleich auch immer die Heilsfrage: Wie kann der Mensch aus diesem Zustand befreit werden? Das Augsburger Bekenntnis greift hier schon einmal voraus auf folgende Artikel und gibt darauf eine doppelte Antwort: Es verweist zum einen auf das „Leiden und Verdienst Christi“, also auf seinen Opfertod am Kreuz. Letztlich kann überhaupt erst vom Kreuz her die Situation des Menschen vor Gott recht verstanden werden: Nicht weniger als der Tod des Sohnes Gottes am Kreuz war nötig, um den Menschen aus seiner ausweglosen Situation vor Gott zu retten. Billiger ging es nicht. In eben diesem Kreuzestod Christi liegt aber zugleich auch die Antwort auf die Frage danach, wie der Mensch aus seinem Zustand der Trennung von Gott befreit werden kann: nicht dadurch, dass er etwas tut und sich anstrengt, dass er seine Kräfte einsetzt, sondern einzig und allein dadurch, dass Gott selber eingreift und handelt und rettet.
Eben diese Rettung vollzieht sich nun aber ganz konkret im Leben eines Menschen in der Heiligen Taufe: Durch die Wiedergeburt in der Taufe wird er vor dem Gericht Gottes bewahrt; die Erbsünde verdammt ihn nicht mehr vor Gott. Was in der Heiligen Taufe genau mit der Erbsünde geschieht, wird hier im 2. Artikel des Augsburger Bekenntnisses nicht gesagt. An anderen Stellen geht das Lutherische Bekenntnis auf diese Frage ausführlicher ein: Wenn das Unheil des Menschen darin besteht, dass er von Gott getrennt ist, so besteht das Heil des Menschen darin, dass die Verbindung mit Gott wiederhergestellt wird, dass das Verhältnis zu Gott wieder in Ordnung kommt: Gott spricht ein neues Urteil über den Menschen, das nicht darin begründet liegt, dass der Mensch sich zuvor geändert hätte, sondern dass Gott ihn nun anders ansieht: als einen, der durch die Taufe „in Christus“ ist und der eben darum in Gottes Augen nun richtig dasteht. Die Erbsünde als „Wurzelsünde“ bleibt im Menschen bis zu seinem Tod; solange der Mensch auf Erden lebt, befindet er sich nach seiner Taufe in einem Kampf zwischen dem alten und dem neuen Menschen, die beide zugleich in ihm Realität sind. Der Kampf beginnt erst dadurch, dass der neue Mensch in der Taufe geschaffen wird, und er verläuft unterschiedlich erfolgreich. Doch weil der Getaufte in Christus ist, mit ihm verbunden ist, rechnet Gott ihm nicht an, was ihm ohne Christus an ihm missfallen würde. Wie wichtig die Taufe ist, „die jetzt auch euch rettet“ (1. Petrus 3,21), wird hier im 2. Artikel schon angedeutet; wer ernst nimmt, was dieser 2. Artikel aufgrund des biblischen Befundes über Sünde und Taufe sagt, wird seine Kinder nach ihrer Geburt so bald wie möglich zur Taufe bringen wollen.
Der 2. Artikel des Augsburger Bekenntnisses widerspricht vehement allen Weltanschauungen, die davon ausgehen, dass der Mensch in seinem Wesen letztlich gut ist oder sich zumindest zum Guten umerziehen lässt, und erweist sich darin zugleich auch als ausgesprochen realitätsnah.
Das lutherische Bekenntnis macht deutlich, dass wir Menschen diese Welt niemals in ein Paradies werden verwandeln können, eben weil die Erbsünde bis zum Jüngsten Tag Realität in dieser Welt und einem jeden Menschen bleiben wird. Es leitet damit zur Nüchternheit an: Staatliche Ordnungen haben immer wieder davon auszugehen, dass der Mensch versucht, sie zu umgehen, um seinen eigenen Vorteil zu sichern. Wo es ihnen gelingt, dem Bösen zu wehren und es in Grenzen zu halten – und eben damit die Schwachen zu schützen –, ist bereits viel gewonnen. Doch damit, dass sich der Mensch im Rahmen der staatlichen Ordnungen halbwegs anständig verhält, ist für sein Heil noch nichts gewonnen.
Im Unterschied zur Auffassung der römisch-katholischen Kirche, wonach durch die Taufe die Erbsünde vollständig „getilgt“ werde und nur eine Neigung zur Sünde zurückbleibe, die jedoch selbst nicht Sünde, hält die lutherische Kirche fest: Durch die Taufe wird die Schuld der (Erb-)Sünde getilgt, abgewaschen, vergeben, nicht aber die Erbsünde an sich und als den Menschen auch nach seiner Taufe noch bestimmende Macht.


Erntedanktag
Erste Belege für eine kirchliche Erntedankfeier stammen aus dem 8. Jahrhundert der Zeit Pippins des Jüngeren und Sohn Karls des Großen. Auch aus dem 15. Jahrhundert gibt es Belege aus Klöstern über sogenannte Erntedankmessen am 23. September - dem Tag der Tag- und Nachtgleiche.
Während die evangelischen Kirchen in Deutschland Erntedank am ersten Sonntag im Oktober feiert, gibt es für die römisch-katholische Kirche keinen festen Termin. Grund dafür ist, dass die Festtermine der römischen Kirche global „passen“ sollen und die Erntezeiten in Asien oder Afrika ganz anders liegen als in Deutschland oder Lateinamerika. Erst die Deutsche Bischofskonferenz legte 1972 den Termin auf den ersten Sonntag im Oktober.
Jedoch besteht für keine (lutherische, evangelische oder römisch-katholische) Gemeinde die Pflicht, zu diesem Termin oder überhaupt, Erntedank zu feiern. Grund hierfür ist, dass dieser Brauch nicht Teil des Heilsgeschehens ist, also nicht, z.B. wie Weihnachten oder Ostern Ereignisse des Lebens, Sterbens und Auferstehens Jesu Christi zum Inhalt hat. Eine Danksagung für die Gaben der Ernte durch Gott ist kirchlich gesehen aber durchaus sinnvoll. Die wöchentliche Sakramentsfeier am Sonntag mit dem Teil der Gabenbereitung erfüllt diesen Zweck aber ebenfalls.
Wie die meisten Bräuche ist auch das Erntedankfest nicht statisch gleich geblieben, sondern hat sich immer weiter verändert. So war es früher häufig üblich, dass vor dem ersten Schnitt die Erntegeräte gesegnet wurden. Weiter musste in manchen Teilen Deutschlands die erste Fuhre geschmückt und (ausnahmsweise einmal) ohne Streit oder Lärm heimgefahren werden. Alles andere hätte, so der Volksglaube, eine magere Ernte verursacht. Die Armen erhielten dafür den Ertrag, um Gott milde zu stimmen, wie man vor römisch-katholischem Hintergrund meinte. Oder man kniete einfach nur neben dem Feld nieder und betete für eine gute Ernte. Heute besteht noch, je nach Region, eine große Vielfallt an Varianten. Der Almabtrieb ist hierfür ein Beispiel. Auch das ist ein Ausdruck des Dankes für ein Jahr ohne Seuche oder Todesfall unter dem Vieh.
Im Zentrum des Erntedankaltares steht oft eine Erntekrone bzw. ein Erntekranz. Das erinnert an das jüdische Erntefest Sukkot, das sog. Laubhüttenfest und den dabei verwendeten „Lulaf“-Strauß. (Vgl. z.B.  2 Mose 23,16-19 und 34,22)  Sie wird häufig aus vier Getreidesorten gebunden. Roggen, Weizen, Hafer und Gerste werden als Grundstoff kunstvoll zu einer Krone geflochten.
Wie im Mittelalter üblich, werden auch heute in einigen Gemeinden die Gaben des Erntealtares an bedürftige Menschen verschenkt.
Am Erntedanktag sollte den Menschen bewusst werden, dass sie für die Gabe der Ernte Dankbarkeit aufbringen sollen und dass diese Geschenke nicht selbstverständlich sind. Weiter wird an diesem Tag bewusst, dass der Mensch gegenüber der Schöpfung eine Verantwortung hat.
In den Gemeinden der SELK wird Erntedank in den meisten Fällen am 1. Sonntag im Oktober begangen. Vielfach ist reich gestalteter Erntedank-Schmuck, einschließlich Erntekränze oder Erntekronen in Gebrauch. In vielen Gemeinden ist man jedoch dazu übergegangen, einen (oft mit einem Kreuz verzierten) Brotlaib und eine Schale mit Trauben als einzigen Erntedankschmuck auf den Altar zu legen und die geistliche Dimension bzw. den Bezug der Erntegaben Brot und Wein auf die Feier des Altarsakramentes zu unterstreichen.
u.a. nach: Brauchwiki in: www.brauchwiki.de/Erntedankfest


Eschatologie
Von griech.τὰ ἔσχατα [ta és-chata]‚die äußersten Dinge‘, ‚die letzten Dinge‘ und λόγος [lógos] ‚Lehre‘)
Teilbereich der → Systematischen Theologie bzw. der → Dogmatik, der sich mit den Fragen des Endes dieser Zeit und Welt, mit dem Jüngsten Gericht, der Auferstehung und Vollendung, dem Kommen des Reiches Gottes, der Wiederkunft Christi, der „Zwischenzeit“ zwischen dem individuellen Tod und der individuellen Auferstehung, dem Verhältnis zur allgemeinen Auferstehung und Einzelfragen wie z.B. nach dem „Tausendjährigen (Friedens-) Reich“ usw. befasst.


Eucharistie
Eucharistie heißt „Danksagung“ oder „Segnung“ (von griech. εὐχαριστέω eucharistéo „Dank sagen“).
In den Evangelien wird bezeugt, dass Jesus bei der Einsetzung des Hl. Abendmahls Brot und Wein nahm und „Dank sagte“, wie Luther übersetzte. Die „Danksagung“ beim Passahmahl, das den Kontext der Einsetzung des Hl. Abendmahls darstellt, ist ein Segensgebet: „Gepriesen sei der Herr, der…“. Dieser eucharistia oder eulogia entspricht im heutigen luth. Sakramentsgottesdienst die Konsekration, also die Weihung und Segnung der Elemente von Brot und Wein durch die Proklamation der Einsetzungsworte Jesu. Von diesem Kern und Stern des christlichen Gottesdienstes her kann man auch den gesamten Gottesdienst aus Wortverkündigung und Sakramentsfeier als „Eucharistiefeier“ bezeichnen.


Eucharistisches Hochgebet
→ Abendmahl → Opfer
Unter „Hochgebet“ versteht man die Gebete im Verlauf der Abendmahlsfeier, die sich an das Große Dankgebet (die Präfation) anschließen und bis zum Vaterunser als dem ersten Teil oder Auftakt der Kommunion reichen.
Bereits altkirchliche Liturgien, die bis ins 2. nachchristliche Jahrhundert belegt sind, weisen den „Lobpreis und die Bitte um den Heiligen Geist“ (die sog. Epiklese; vgl. ELKG S. 21), die Einsetzungsworte und das „Heilsgedächtnis“ (vgl. ELKG S. 22) auf. Mit größter Wahrscheinlichkeit haben die ersten christlichen Gemeinden diese Gebete, die sich größtenteils wörtlich auch in der sogenannten Form B des lutherischen Abendmahlsgottesdienstes (vgl. Ev.-Luth. Kirchenagende, S. 274ff) finden, ihre Sakramentsgottesdienste so gefeiert. Die sogenannte Form A stellt eine stark reduzierte und nicht an altkirchlichen Vorlagen orientierte Sonderform der Abendmahlsfeier dar.
Im Laufe der Zeit wurden nach und nach bestimmte Fürbitten, zunächst für die Märtyrer und Glaubenszeugen, dann auch für die verstorbenen und lebenden Lehrer und Bischöfe der Kirche mit diesen Gebeten verbunden.
Der durchaus nachvollziehbare Sinn dieser Kombination von Personen-Fürbitten mit den Sakramentsgebeten besteht in der Bekundung der Einheit der Kirche, gewährleistet durch ihre Verbundenheit mit der leidenden und streitenden (irdischen), sowie der triumphierenden (himmlischen) Kirche und repräsentiert in ihren (Blut-)Zeugen und rechgläubigen Hirten und Lehrern.
Aus reformatorischer Sicht problematisch erwies sich die Tatsache, daß das Hochgebet in späteren Zeiten (aus der Perspektive des 16. Jahrhunderts eine „Neuerung“) mit einem unbiblischen Opfergedanken verbunden und vermischt wurde.
Hatte man in der Alten Kirche die Darbringung der Gaben von Brot und Wein (exemplarisch für die Sammlung der Liebesgaben, wie wir sie bis heute kennen) als „Lob- und Dankopfer“ der Gemeinde verstanden und diese Darbringung samt Dankopfergebet (vgl. ELKG S. 19) deutlich vor der  Konsekration (also den Einsetzungsworten Christi) gesetzt, kommt es hier zu einer Verschiebung: Die Hochgebete sprechen sowohl in Bezug auf die nichtkonsekrierten Gaben von Brot und Wein vor der Konsekration (der „Wandlung“), als auch in Bezug auf die konsekrierten Elemente, also das Sakrament des Leibes und Blutes Christi von „heiligen, makellosen Opfergaben“, die die Kirche Gott darbringt. (Erstes römisches Hochgebet).
Luther betonte zurecht: Das Altarsakrament ist vor allem anderen sacramentum, Gnadengabe Gottes, nicht sacrificium, kein Opfer, das die Kirche Gott darbringt.
Der römische Kanon (Erstes Hochgebet) verzeichnet im Blick auf die bereits konsekrierten Gaben, also den Leib und das Blut Christi, folgende Gebete:
„Blicke versöhnt und gütig darauf nieder und nimm sie an wie einst die Gaben deines gerechten Dieners Abel, wie das Opfer unseres Vaters Abraham, wie die heilige Gabe, das reine Opfer deines Hohenpriesters Melchisedek.“
Und weiter: „Dein heiliger Engel trage diese Opfergabe auf deinen himmlischen Altar...“.
Im Vierten Hochgebet heißt es nach der Konsekration und in Bezug auf Leib und Blut Christi, also das sacramentum: “So bringen wir dir seinen Leib und Blut dar, das Opfer, das dir wohlgefällt und der ganzen Welt Heil bringt.“
Selbst römisch-katholische Theologen (so Martin Stuflesser in seiner Dissertation „Memoria Passionis. Münster 1998) halten heute diese Verschiebung des Opfergedankens vom Dankopfer, symbolisiert in den Gaben von Brot und Wein hin auf ein effektives und sündentilgendes, heilbringendes Opfer der Kirche in Bezug auf die konsekrierten Gaben für „problematisch“. Dies gilt insbesondere von der kirchlich approbierten deutschsprachigen Version der vier zentralen Hochgebetstexte der römischen Messe.
Ein lutherischer Christ, der meint, darauf sein „Amen“ sprechen zu können, könnte dazu aus theologischer Ahnungslosigkeit und aufgrund der in der Tat großen Ähnlichkeit zum vertrauten lutherischen Gottesdienst nach Form B verleitet werden.
Tatsächlich aber wäre ein solches „Amen“ eine Leugnung des rechtfertigenden und seligmachenden Glaubens, wonach der Mensch allein aus Gnade, allein durch den Glauben, allein durch Christus vor Gott gerechtfertigt wird und kein eigenes frommes Werk, kein Gebet, keine Geste der Hingabe, nicht einmal das Martyrium für den Glauben an Christus ihn vor Gott gerecht machen kann.
Es ist bitter und traurig festzustellen, daß die römische Kirche zwar viele Impulse der Reformation positiv aufgegriffen und in Lehre und Praxis umgesetzt hat, aber im Zentrum, in Herz und Seele des Christenglaubens gegenüber der Reformation resistent geblieben ist.
Nichtsdestoweniger sollte man bei sich bietender Gelegenheit immer wieder einmal an einer römischen Messe teilnehmen, andächtig mitbeten und „Amen“ sprechen, wo es möglich ist, fröhlich feststellen, daß uns mit „Rom“ vieles verbindet, nicht zuletzt auch im Gegensatz zum modernen Protestantismus, sich über Gemeinsamkeiten freuen, aber eben auch zur Kenntnis nehmen, daß wir ausgerechnet im Zentrum –Gott sei es geklagt- vorläufig noch getrennt bleiben. Ein „Amen“ unter das römische Hochgebet ist für lutherische Christen nach wie vor nicht möglich und damit auch nicht die Kirchengemeinschaft „im Großen“ und die Kommunion „im Kleinen“.


evangelisch
eigentlich: „dem Evangelium gemäß, im Sinne des Evangeliums“
Der Begriff ev. wird heute meist allgemein als konfessionelle Bezeichnung im Unterschied zu „katholisch“ gebracht, wobei unter „evangelisch“ Glaube, Bekenntnis und Zugehörigkeit zu einer der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und unter „katholisch“ Glaube, Bekenntnis und Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche verstanden wird.
Der Begriff „evangelisch“, „Evangelische/r“ reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück, als sich die Anhänger der (lutherischen) Reformation selbst als die „Evangelischen“ bezeichneten, um damit ihre Bindung an das Evangelium von Jesus Christus im Unterschied und Gegensatz zu den „Römischen“ oder „Päpstlichen“ zu unterstreichen, die man damit als „evangeliumsfeindlich“ oder nicht evangeliumsgemäß glaubend kennzeichnete.
Mit der Konfessionalisierung verschwand der Begriff ev. als allgemeine Konfessionskennzeichnung zugunsten von „lutherisch“ bzw. „evangelisch-lutherisch“ oder „reformiert“ bzw. „evangelisch-reformiert“.
Erst im 19. Jahrhundert wurde der Begriff ‚ev.‘ als Konfessions- und Kirchenbezeichnung reaktiviert, als der preußische König Friedrich Wilhelm III. per Gesetz die Zwangsvereinigung zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden in Preußen verfügte und die sich zunächst „evangelisch-christliche Landeskirche“ neue unierte Landeskirche sich wenig später als „Evangelische Landeskirche“ bezeichnete.


Evangelische Allianz
Die Evangelische Allianz wurde 1846 in London gegründet und versteht sich als weltweiter "Zusammenschluss evangelisch (engl. "evangelical") gesinnter Christen verschiedener Gruppen- und Gemeindezugehörigkeiten".
In der nach dem Zweiten Weltkrieg neu konstituierten Weltweiten Evangelischen Allianz arbeiten Allianzen aus 122 Ländern aus allen Kontinenten zusammen. Die Allianz-Arbeit wird von einem "Internationalen Direktor" (derzeit Geoff Tunnicliffe) gemeinsam mit dem "Internationalen Komitee" geleitet, dem ständige Kommissionen für Theologie, Kommunikation, Religionsfreiheit, Mission und Hilfen in Übersee beigeordnet sind. Alle vier bis sechs Jahre treffen sich die Delegierten der Nationalen Allianzen zur Generalversammlung, "um die Zusammenarbeit und das Zeugnis evangelikaler Christen weltweit zu fördern".
Zur Europäischen Evangelischen Allianz gehören 36 nationale Allianzen. Der Deutsche Evangelische Allianz (DEA) fühlen sich nach Schätzungen etwa 1,4 Millionen evangelikale Christen, vor allem aus Landes- und Freikirchen zugehörig.
Die Evangelische Allianz entstand im 19. Jahrhundert, wie das Einladungsschreiben zur Gründungskonferenz deutlich macht, als Versuch, ein Gegengewicht zur römisch-katholischen Kirche und zu hochkirchlich-anglikanischen Bestrebungen, den Anglikanismus mit der römischen Kirche wiederzuvereinigen, zu bilden. ("Antipuseyismus"; nach dem anglikanischen Geistlichen Edward Pusey).
Ein Anti-Katholizismus ist der Evangelischen Allianz bis heute eigen. In ihrer Satzung heißt es, dass die Pflege von Gemeinschaft unter Christen über ihre Zugehörigkeit zur eigenen Gemeinde hinaus und auch mit anderen Christen aus anderen Denominationen möglich sei, "soweit solche Kirchengemeinschaften nicht für sich und ihre Erkenntnisse die Ausschließlichkeit beanspruchen und auch nicht durch Überbetonung einzelner biblischer Erkenntnisse dem neutestamentlichen Gesamtzeugnis widersprechen bzw. durch ungeistliches Konkurrenzstreben die geistliche Gemeinschaft gefährden".
In der Regel sind nur Einzelpersonen Mitglieder der örtlichen Allianz-Gruppen, also nicht -wie z.B. in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK)- Kirchen oder Gemeindekörperschaften.
In den Glaubensgrundlagen ("Glaubensbasis" vom 2.9.1846, sprachl. überarbeitet 1972) der Evangelischen Allianz heißt es:
"Wir bekennen uns zur Allmacht und Gnade Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes in Schöpfung, Offenbarung, Erlösung, Endgericht und Vollendung; zur göttlichen Inspiration der Heiligen Schrift, ihrer völligen Zuverlässigkeit und höchsten Autorität in allen Fragen des Glaubens und der Lebensführung; zur völligen Sündhaftigkeit und Schuld des gefallenen Menschen, die ihn Gottes Zorn und Verdammnis aussetzen; zum stellvertretenden Opfer des menschgewordenen Gottessohnes als einziger und allgenugsamer Grundlage der Erlösung von der Schuld und Macht der Sünde und ihren Folgen; zur Rechtfertigung des Sünders allein durch die Gnade Gottes aufgrund des Glaubens an Jesus Christus, der gekreuzigt wurde und von den Toten auferstanden ist; zum Werk des Heiligen Geistes, welcher Bekehrung und Wiedergeburt des Menschen bewirkt, im Gläubigen wohnt und ihn zur Heiligung befähigt; zum Priestertum aller Gläubigen, die die weltweite Gemeinde bilden, den Leib, dessen Haupt Christus ist, und die durch seinen Befehl zur Verkündigung des Evangeliums in aller Welt verpflichtet ist; zur Erwartung der persönlichen, sichtbaren Wiederkunft des Herrn Jesus Christus in Macht und Herrlichkeit; zum Fortleben der von Gott gegebenen Personalität des Menschen; zur Auferstehung des Leibes zum Gericht und zum ewigen Leben der Erlösten in Herrlichkeit."
Die in den letzten Jahren zu beobachtende Öffnung der Evangelischen Allianz für römische Katholiken und Gruppen wie z.B. den Adventisten führte zu einer internen Kontroverse innerhalb der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA).
Die evangelische Nachrichtenagentur "Informationsdienst der Evangelischen Allianz" (idea) steht nach eigenem Bekunden der DEA nahe, erhält Zuschüsse durch die EKD, sieht sich jedoch als unabhängiges Presseorgan.
Auf örtlicher Ebene bestehen gelegentlich Verbindungen, persönliche Kontakte und Teilnahme an Allianzveranstaltungen (z.B. Gebetstagen oder –wochen) durch Kirchglieder der SELK. Ökumenisch orientiert sich die SELK allerdings zumeist an der → ACK.


Evangelisch-Lutherische Freikirche (ELFK)
Die ELFK ist eine der Vorgängerkirchen der heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).
Wie die SELK ist auch die ELFK eine „konkordienlutherische“ Bekenntniskirche, die sich an die Hl. Schrift als Gottes unfehlbares und irrtumsloses Wort und die im Konkordienbuch von 1580 gesammelten Bekenntnisse der ev.-luth. Kirche bindet. Und zwar nicht nur insofern, sondern weil sie als zutreffende Auslegung der Hl. Schrift betrachtet werden.
Die ELFK entstand 1871 zunächst im damaligen Königreich Sachsen (daher umgangssprachlich bis heute auch „Sächsische Freikirche“ genannt). Dort bilden bibeltreue Lutheraner freie Gemeinden (zuerst in Dresden und Planitz).
Anders als die → Altlutheraner im Königreich Preußen, die sich insbesondere gegen die Zwangseinführung der Union zwischen reformierter und lutherischer Landeskirche richten, entstehen im formal lutherischen Sachsen solche Gemeinden in Opposition zu einer rationalistischen Landeskirche, deren Glaubenslehre faktisch weithin auf Moral und frommes Empfinden verstanden reduziert und die von der aufklärerischen Bibelkritik geprägt war.
1877 tritt in Planitz die erste Synode der Evangelisch-Lutherischen Freikirche (ELFK) zusammen. Als Organisationsform wählen diese freikirchlichen Lutheraner das Gemeindeprinzip.
1923 hat sich die ELFK über Sachsen hinaus in Deutschland ausgebreitet und erhält den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
1948 kommt es zu theologischen Einigungsgesprächen zwischen der ELFK und anderen lutherischen Freikirchen (z.B. Altlutherische Kirche) in Deutschland, die bis dahin trotz weitgehend gleicher theologischer Positionen keine Kirchengemeinschaft untereinander festgestellt hatten. Das Ergebnis ist die Aufrichtung der Kirchengemeinschaft auf der Grundlage der Einigungssätze.
1972 bilden im Westteil Deutschlands freie lutherische Kirchen die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK). Die ELFK in Westdeutschland wird Bestandteil der SELK.
Auch in der DDR gab es Bestrebungen, engere strukturelle Verbindungen zwischen der ELFK (Ost) und der Ev.-luth. (altlutherischen) Kirche (Ost) zu knüpfen. Es entsteht zunächst ein gemeinsamer Dachverband, die Vereinigung Selbständiger evangelisch-lutherischer Kirchen (VselK) in der DDR, der ursprünglich ebenfalls zu einer Fusion führen sollte.
1984 kündigt die ELFK der altluth. Kirche in der DDR mit den sog. Hartensteiner (Synodal-) Beschlüssen einseitig die Kirchengemeinschaft. Sie begründet dies insbesondere mit unterschiedlichen Auffassungen in der Lehre von der Heiligen Schrift und von der Kirchengemeinschaft.
Mit dem Mauerfall 1989 nimmt die ELFK die neuen Möglichkeiten wahr, bestehende Kontakte zu Schwesterkirchen im Ausland, insbesondere mit der Wisconsin Evangelical Lutheran Synod (WELS) wieder zu beleben und zu vertiefen. Im gleichen Jahr kündigt sie die Kirchengemeinschaft mit der SELK auf.
Die SELK erkennt diese einseitige Aufkündigung der Kirchengemeinschaft durch die ELFK nicht an und sieht sich nach wie vor in Kirchengemeinschaft mit der ELFK.
1993 wird in Oberwesel findet die Konfessionelle-Evangelisch-Lutherischen Konferenz (KELK) gegründet, der die ELFK beitritt.
Die 16 Gemeinden der ELFK befinden sich nach wie vor überwiegend im Raum Sachsen. Es gibt jedoch auch Gemeinden und Predigtplätze in anderen Teilen Deutschlands. Außerdem wird ein Predigtplatz im österreichischen Bundesland Vorarlberg unterhalten. Die ELFK zählte (im Jahr 2010) noch 1.317 Gemeindeglieder.
Oberstes Entscheidungsgremium der ELFK ist die Synode, die alle zwei Jahre tagt und aus je einem Pastor und einem Laien jeder Gemeinde besteht. Die Leitung der Kirche zwischen den Synoden erfolgt durch einen auf vier Jahre durch die Synode gewählten Präses und einen fünfköpfigen Synodalrat aus Geistlichen und Laien.
Seit 1953 unterhält die ELFK ein kleines Theologisches Seminar. Der Sitz des Seminars ist Leipzig. Seit 2001 betreibt die ELFK auch eine luth. Grundschule (Dr.-Martin-Luther-Schule) in Zwickau.


Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden (ELKiB)
Die lutherische Reformation wurde im Herzogtum Baden bereits im Jahr 1554 eingeführt. Das damalige Herzogtum umfasste allerdings nur einen kleinen Teil des heutigen Baden und bezeichnete im wesentlichen die Regionen um Karlsruhe und Pforzheim, Müllheim und Lörrach, sowie die Grafschaft Wertheim. Andere Gebiete wie die Kurpfalz wurden calvinistisch geprägt.
In der napoleonischen Gebietsreform von 1805 wurden 262.000 Lutheraner und 67.000 Reformierte in einem Land miteinander verbunden. Das konfessionelle Bewusstsein war in der Zeit der Aufklärung geschwunden. Die Sehnsucht nach einer Vereinigung beider Konfessionen führte 1821 zur gemeinsamen Kirche der Union. Bezeichnend für die neu entstehende badische protestantische Kirche wurde die Verfassung, die die Überwindung der konfessionellen Unterschiede formulierte und das Ende lutherischer bzw. reformierter Gemeinden bedeutete.
Widerstände gegen diese Union erhoben sich erst zehn Jahre später und führten ab 1850 zur Neubelebung der lutherischen Kirche in Baden.
Carl Eichhorn (1810-1890), Pfarrer in Nußloch, erklärte um des Bekenntnisses willen 1850 seinen Austritt aus der Union. Nach Besuchen im Oberland entstand eine erste lutherische Gemeinde in Ihringen am Kaiserstuhl. Weitere Gemeinden entstanden in Bretten, Nußloch, Durlach, Söllingen, Berghausen und in Ispringen bei Pforzheim.
Zu Wegbereitern der lutherischen Kirche in Baden wurden auch die Pfarrer August Wilhelm Ludwig in Söllingen bei Karlsruhe, Georg-Friedrich Haag (1806-1875) in Ispringen und sein Nachfolger Max Frommel (1830-1890).
Die Einigkeit im Bekenntnis konnte die Differenzen über den künftigen Weg der Kirche nicht überbrücken. Schon in den 60er Jahren kam es zum Bruch in drei lutherische Gruppierungen, die erst 1903 überwunden werden konnten. So blieben die Lutheraner in Baden weitgehend unter sich.
Die lutherischen Gemeinden in Baden waren über ein Jahrhundert organisatorisch im Verbund lutherischer Freikirchen verankert. Sie standen zugleich in lebendigem Austausch mit den lutherischen Landeskirchen.
Als sich die lutherischen Freikirchen im Jahr 1972 in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammenschlossen, war die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden allerdings nicht mehr dabei.
1965 war sie durch Synodalbeschluss aus dem Verband der alten Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche ausgeschieden und hatte die Nähe zur Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche (VELKD) gesucht. 1968 wurde sie als Mitgliedskirche im Lutherischen Weltbund aufgenommen. Das gestörte Verhältnis zur SELK konnte im Jahr 1983 durch die Erklärung der Kirchengemeinschaft überwunden werden. Die Ordination von Frauen wurde im Jahr 1994 durch Synodalbeschluss ermöglicht.
Für die bestehende Kirchengemeinschaft mit der ELKiB gelten seitdem aufgrund entspr. Entscheidungen der SELK folgende Einschränkungen:
1. Im Rahmen der Kirchengemeinschaft ist das Amtieren einer ordinierten Frau in der SELK oder eines Pastors der SELK zusammen mit einer ordinierten Frau nicht möglich.
2. Ein Praktizieren der Kirchengemeinschaft kann während des Klärungsprozesses (zur Frage der Frauenordination) in den zuständigen Gremien der SELK und während des zwischenkirchlichen Gesprächs nicht eingefordert werden. (9. APK 2001/10. Kirchensynode 2009 et al.)
Der ELKiB gehören etwa 3200 Mitglieder in sechs Kirchengemeinden mit sechs aktiven Pfarrern bzw. Pfarrerinnen an (Stand: 2010), die sich alle in Baden befinden. Leitender Geistlicher ist derzeit Sup. Christian Bereuther (Karlsruhe).


Evangelium
→ Rechtfertigung
Von griech. εὐαγγέλιον [eu-angelion] = gute Botschaft.
Der Begriff E. bezeichnet sowohl Kerninhalt des christlichen Glaubens (vgl. z.B. Mk 1,14-15; 1 Kor 15,1), als auch eines der vier E. genannten Bücher des Neuen Testamentes, in denen das Heilsgeschehen in Jesus Christus (Geburt, Leben, Worte und Taten, Wunder, Leiden, Tod, Auferstehung und Himmelfahrt Jesu) überliefert ist.
Unterschieden werden die sog. synoptischen Evangelien (Matthäus, Markus, Lukas), die viele Ähnlichkeiten aufweisen, vom Johannes-Evangelium, das ganz eigener Art ist.
Geburt und Kindheitsgeschichte Jesu sowie Erwähnungen der Gottesmutter Maria finden sich am häufigsten und ausführlichsten im Lukas-Evangelium.
Im Gottesdienst der luth. Kirche ist die Lesung des Evangeliums (als Abschnitt für den jew. Sonn- oder Festtag) zusammen mit der Predigt der Höhepunkt des Wort- und Verkündigungsteils des Gottesdienstes.
Liturgisch kommt dies dadurch zum Ausdruck, dass das Hören des Evangeliums durch das Halleluja und den Gesang des Wochenliedes (Gradualliedes) vorbereitet wird, die Gemeinde sich zum Hören des E. erhebt und dem im Wort des E. gegenwärtigen Herrn Christus durch den Lobgesang der sog. „Rahmenstücke“ (‚Ehre sei dir, Herre‘ und ‚Lob sei dir, o Christe‘) besondere Ehrerbietung erweist.


Exklusivpartikel
Unter „Exklusivpartikeln“ versteht man die vier Kurzformeln, die gewissermaßen das „Programm der Reformation“ zusammenfassen. Sie sind „exklusiv“, insofern sie eine alles andere ausschließende Alleingeltung für die Gnade (gratia), den Glauben (fides), die Hl. Schrift (scriptura) und Christus beanspruchen.
sola gratia: Allein durch die Gnade Gottes wird der glaubende Mensch errettet, nicht durch seine Werke, seine Entscheidung, seinen Willen usw.
sola fide: Allein durch den Glauben wird der Mensch gerechtfertigt, nicht durch gute Werke. Der Glaube ist dabei kein Für-wahr-Halten irgendwelcher Dogmen, sondern das kindliche Vertrauen auf Jesus Christus.
sola scriptura: Allein die Schrift ist die Quelle, Regel und Richtschnur des christlichen Glaubens, nicht die kirchliche Tradition.
solus Christus: Allein die Person, das Wirken und die Lehre Jesu Christi können Grundlage für den Glauben und die Errettung des Menschen sein.
Die Exklusivpartikel formulieren einprägsam die zentralen reformatorischen Lehren (Rechtfertigung und Schriftprinzip), von denen her alle anderen theologischen Lehrstücke bestimmt werden.


Exorzismus
(latinisiert aus griechisch ἐξορκισμός, exorkismós, „das Hinausbeschwören“)
Es entspricht lutherischer Überzeugung, dass es keinen „neutralen Bereich“ zwischen dem Herrschaftsbereich Jesu Christi und dem Herrschaftsbereich des Widersachers Christi, des Teufels, des Satans, des Bösen gibt.
Der natürliche Mensch, der nicht getauft und so dem Herrschaftsbereich Christi unterstellt ist, untersteht dem Herrschaftsbereich des Bösen.
Dies äußert sich nun nicht unbedingt und immer und bei allen Menschen auf unmittelbar wahrnehmbare „dämonische“ Weise, z.B. als „Besessenheit“ nach dem Muster von Hollywood-Filmen. Dennoch ist es ein „Faktum des Glaubens“: Der natürliche Mensch ohne Christus hat einen anderen Herrn und lebt um zu sterben und zu Nichts zu werden. In diesem Sinne ist der natürliche Mensch „besessen“, weil er einen anderen „Besitzer/Besetzer“ hat als Jesus Christus, den Herrn des Lebens, nämlich den Herrn des Todes.
Im Neuen Testament finden sich viele Belege dafür, dass Jesus Christus selbst (z.B. Mk 1,23-39) aber auch die Apostel (z.B. Mk 3,15) in Vollmacht den Mächten des Bösen entgegentraten und sie „austrieben“, indem sie ihnen im Namen Gottes geboten, einen Menschen frei zu geben, „auszufahren“.
In der Geschichte der Kirche wurde diese frühchristliche und apostolische Praxis unter dem Namen „Exorzismus“ auf unterschiedliche Weise fortgesetzt. Oftmals leider auch in abergläubischer und verantwortungsloser Weise, die den Menschen schadete, das Evangelium verdunkelte. Psychisch kranke Menschen aber z.B. auch Epileptiker wurden vorschnell als „vom Teufel und Dämonen besessen“ und „exorzisiert“. Ein besonders dramatischer Fall fehlgeleiteter Praxis ist der Fall der Theologiestudentin Anneliese Michel, die 1975 bereits Verhaltensauffälligkeiten zeigte, woraufhin mehrere Exorzismen an ihr vorgenommen wurden, bevor sie 1976 an den Folgen ihrer Mangelernährung verstarb.
Missbräuche des Exorzismus gab und gibt es aber nicht nur in der römisch-katholischen Kirche, sondern z.B. auch in charismatischen Gemeinschaften.
In der lutherischen Kirche bzw. der SELK spielt der Exorzismus lediglich bei der Taufliturgie noch eine gewisse Rolle:
Nach der Vorlage von Luthers Taufbüchlein und vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass in der Taufe ein Herrschaftswechsel stattfindet, spricht der Täufer (vor der Bezeichnung des Täuflings mit dem Kreuz, dem Schutzzeichen Jesu Christi) zum Täufling:
„Im Namen Jesu Christi gebiete ich dir: Weiche, du unreiner Geist, und gib Raum dem Heiligen Geist, dass N.N. ein Sohn/eine Tochter Gottes werde und immerdar bleibe.“
Dieser Taufexorzismus ist ein vollmächtiges „indirektes“ Gebet, das zum Ausdruck bringen möchte, dass durch Taufe und Glauben die Macht des Bösen gebrochen wird. (vgl. Luther in seinem Lied „Ein feste Burg ist unser Gott“: „Ein Wörtlein kann ihn [den Fürsten der Welt] fällen.“)

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