SELK-Aktuell

15. Allgemeine Pfarrkonvent der SELK

BischofVom 23. bis 27. Juni 2025 tritt in der Evangelischen Tagungsstätte Hofgeismar bei Kassel der 15. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammen. Nach der kirchlichen Verfassung der SELK, der „Grundordnung“, Artikel 24, tagt der APK alle vier Jahre. Er besteht aus allen ordinierten „Trägern des Amtes und der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung“ im Dienst der SELK. Pastoralreferentinnen, Pfarrdiakone, Vikare, Kirchenrätinnen und -räte sowie weitere Gäste sind ebenfalls eingeladen. Insgesamt haben sich 124 Teilnehmer und Teilnehmerinnen angemeldet, von denen 84 stimmberechtigt sind.

Der APK wurde vom Kollegium der Superintendenten und der Kirchenleitung vorbereitet und vom Bischof einberufen. Es war einhellige Meinung dieser Beteiligten, dass der Frage nach der Ordination von Frauen die meiste Zeit eingeräumt werden solle, da diese Frage derzeit in der SELK intensiv diskutiert wird. In der SELK können nur Männer ordiniert werden. Deshalb heißt es in der Grundordnung der SELK, Artikel 7, Absatz (2) vom Predigtamt: „Dieses Amt kann nur Männern übertragen werden.“

Die kirchliche Verfassung sagt in Artikel 24, der Allgemeine Pfarrkonvent soll „über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis [zu] beraten. Er kann dazu Beschlüsse fassen. Solche Beschlüsse bedürfen der Zustimmung durch die Kirchensynode, wenn sie bindende Wirkung für die Kirche haben sollen". Somit hat der Allgemeine Pfarrkonvent die Aufgabe, über die Lehre der Kirche, also über geistliche und theologische Fragen nach der Heiligen Schrift und in Übereinstimmung mit den lutherischen Bekenntnissen zu entscheiden. Die Frage nach der Ordination von Frauen ist eine solche theologische Lehrfrage.

Die Kirchensynode der SELK, zu der Laien-Delegierte aus den Kirchenbezirken und Pfarrer in gleicher Weise gehören, kann zu solchen APK-Beschlüssen Stellung nehmen. In der SELK-Grundordnung heißt es deshalb von den Aufgaben der Kirchensynode unter anderem in Artikel 25, Absatz (5), b), dass es zu den Aufgaben der Kirchensynode gehört, „über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis zu beraten und zu darüber gefassten Beschlüssen des Allgemeinen Pfarrkonventes Stellung zu nehmen.“

„Der Allgemeine Pfarrkonvent soll die Verbundenheit aller Amtsträger der Kirche untereinander fördern“, wie die Grundordnung weiter sagt. Deshalb sind seine Sitzungen auch nicht öffentlich. Dennoch sind nun Antragstexte in die kirchliche Öffentlichkeit geraten, die vor Beginn des Konventes nicht dafür bestimmt sind. Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten haben nach intensiven und langwierigen Beratungen die möglichen Entscheidungsoptionen des APK in der Lehrfrage nach der Ordination von Frauen in drei Anträgen vorbereitet: 1. Die Bestätigung der geltenden Lehre oder 2. dass beide Positionen, nämlich die Ablehnung oder Zustimmung zum Thema gleichberechtigt in der Kirche gelten. Beide Entscheidungsoptionen könnten auf unterschiedliche Weise die Einheit der Kirche gefährden. Ein dritter Folgeantrag soll die theologische Weiterarbeit an diesem und anderen Themen planen und, für den Fall der Ablehnung der vorausgehenden Anträge, eine Gesprächspause zum Thema der Frauenordination beschließen.

Da diese Entscheidungsszenarien sehr weitgehend sind und die Einheit der SELK gefährden, wird der Allgemeine Pfarrkonvent zuvor anhand eines Antrages entscheiden, ob er überhaupt so in dieses Beratungs- und ggf. Abstimmungsverfahren eintreten will.

Dem APK liegen zudem teilweise ähnliche Anträge aus Bezirkspfarrkonventen vor. Er wird unter anderem auch über einen neuen Teil des Agendenwerkes der SELK zur kirchlichen Trauung und über Themen zwischenkirchlicher Beziehungen beraten.

Professor Dr. Christoph Barnbrock (Oberursel) wurde gebeten, über das Thema „Was uns eint“ zu referieren. Vor den Abstimmungen haben alle aktiven Konventsmitglieder und die Pastoralreferentinnen die Möglichkeit, ihre eigenen Wahrnehmungen und Meinungen zur Situation der Kirche und zum Thema „Was uns eint“ in einem vorbereiteten Statement darzulegen und damit auch einander zuzuhören.

Der leitende Geistliche der SELK, Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) äußert sich im Vorfeld des Konventes wie folgt: „Ermutigend ist, dass in beinahe allen Wortmeldungen im Vorfeld des Konventes der hohe Wert der kirchlichen Einheit betont wurde. Das macht mir Hoffnung.

Dennoch kann man nicht übersehen, dass die Lage unserer Kirche sehr angespannt ist. Auswege aus dieser Situation sind noch nicht klar zu erkennen.

Deshalb bitte ich alle Gemeinden und ihre Glieder mit den Pfarrern und Pastoralreferentinnen um Fürbitte für den Allgemeinen Pfarrkonvent und unsere Kirche.

Lasst uns beten:
Wir sind Sünder – du, Gott, bist heilig – wir beten zu dir, hilf uns doch!
Wir sind schwach – du hast die Macht – wir beten zu dir, hilf uns doch!
Wir sind getrennt – du bist dreieinig – wir beten um Einheit, hilf uns doch!

Du machst uns heilig – weil Christus für uns zur Sünde wurde – wir danken dir!
Stärke unseren Glauben – weil Christus für uns am Kreuz die Ohnmacht trug – wir danken dir!
Bringe uns zusammen – denn du willst, dass wir durch Christi Auferstehung gemeinsam die Ewigkeit verbringen.

Deine Wahrheit, deine Liebe, deine Geduld seien über diesem Pfarrkonvent und deiner Kirche.
Amen.“

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