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Bischof Voigt besucht Dreieinigkeits-Gemeinde Steglitz

Dreieinigkeitsgemeinde SteglitzAm 1. Juli 2025 besuchte der leitende Geistliche der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) die Evangelisch-Lutherische Dreieinigkeits-Gemeinde der SELK in Berlin-Steglitz mit ihrem Pfarrer, Dr. Gottfried Martens D.D., und der sozial-diakonischen Mitarbeiterin Tatiana Lossin. Zu der Gemeinde gehören fast 1400 konvertierte christliche Geflüchtete aus dem Iran und Afghanistan. Jede Woche werden in ihr vier farsisprachige und zwei deutschsprachige Sakramentsgottesdienste gefeiert. Grund für den Besuch waren Medienberichte in der BILD und der B.Z., die von anderen Medien aufgegriffen worden waren und in denen der „Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Berlin-Steglitz“ unterstellt wurde, dass sich in ihr abgelehnte Asylbewerber taufen ließen, weil ein Abfall vom Islam von deutschen Behörden häufig als Fluchtgrund oder Abschiebe-Hindernis anerkannt werde.

Pfarrer Dr. Martens D.D. berichtete, dass nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten, die er in den vergangenen zwölf Jahren getauft habe, abgelehnte Asylbewerber gewesen seien. Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. stellte seinerseits klar, dass die Taufpraxis von Pfarrer Dr. Martens D.D. ausgesprochen solide und theologisch verantwortet sei. Die Taufe erfolge ausschließlich nach einem mehrmonatigen Taufunterricht auf Farsi und einer sich daran anschließenden ausführlichen Taufprüfung und in keinem Fall auf spontanen Tauffesten. In der Taufprüfung werden ca. 30 % der Taufbewerber abgelehnt, da sie ihren Taufwunsch nicht hinreichend begründen könnten. Pfarrer Martens weise zudem die Taufbewerber darauf hin, dass eine Taufe allein niemals von den deutschen Behörden als Abschiebehindernis anerkannt werde und ohnehin die Konversion vom Islam zum Christentum nur noch in seltenen Fällen zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus führe und häufig sogar negativ bewertet werde. Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. zeigte sich davon überzeugt, dass es sich bei den Gliedern der Dreieinigkeits-Gemeinde, die sich so aktiv am gottesdienstlichen Leben beteiligen, um ernsthaft konvertierte Christen handelt.

Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. informierte sich auch über die Kirchenasylarbeit der Dreieinigkeits-Gemeinde, durch die geistlich erfahrene afghanische Christen vor einer Kettenabschiebung nach Afghanistan geschützt werden sollen, wo ihnen unter der Herrschaft der Taliban der Tod drohen würde. Er zeigte sich darüber erschüttert, dass die deutschen Behörden dennoch vielen dieser engagierten Christen Abschiebebescheide nach Afghanistan ausstellten.

Bischof Voigt wurde zudem darüber informiert, dass es bereits Schmierereien von Nazi-Symbolen an der Kirche gegeben habe. Die Sicherheitslage der Dreieinigkeits-Gemeinde stelle sich zunehmend prekär dar. Ein Gespräch mit dem Landeskriminalamt sei anberaumt.

Gegenüber selk_news sagte Bischof Voigt, dass der Abschiebedruck für konvertierte christliche Geflüchtete in Deutschland immens zugenommen habe. Es gehe einzig und allein darum, die Zahlen der Abschiebungen populistisch in die Höhe zu treiben. Es treffe dabei gerade die, die am besten integriert sind. Er habe persönlich einen Fall begleitet, bei dem ein iranischstämmiger Geflüchteter abgeschoben werden sollte, obwohl er im Dreischichtsystem arbeite und in der Freiwilligen Feuerwehr genauso mitarbeite, wie in der Kirchengemeinde. Allein die Tatsache, dass er eine Wohnung gemietet habe, für deren Miete er selbst aufkomme, und deshalb jederzeit erreichbar sei, habe zu dem Versuch geführt, ihn abzuschieben.

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