Kirchenleitung befasst sich mit APK-Beschlüssen
Die Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat sich auf ihrer Sitzung vom 10. bis 12. Juli 2025 in den Räumen der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) in Oberursel unter anderem mit dem Verlauf des 15. Allgemeinen Pfarrkonventes (APK) befasst. Insbesondere die Beschlüsse des APK zum Themenkomplex der Ordination von Frauen in der SELK und deren Aufnahme in der innerkirchlichen Öffentlichkeit wurden beraten. Während der Kirchenleitungssitzung veröffentlichten 32 Pfarrer eine revidierte Fassung ihrer Erklärung zu den APK-Beschlüssen unter der Überschrift „Kirche in Freiheit, Vielfalt und Weite – aus gutem Grund, auf gutem Grund.“ Die ursprüngliche Fassung rief neben Zustimmung auch starke Irritationen hervor, die von der Revision aufgenommen wurden. In Planung ist zudem ein Gespräch zwischen Verfassern der Erklärung und Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. am 17. Juli 2025 in Hannover.
Da Beschlüsse des APK erst durch eine Zustimmung der Kirchensynode bindende Wirkung erlangen, legt die Kirchenleitung der dritten Tagung der 15. Kirchensynode einen entsprechenden Antrag vor. Die Kirchensynode kann diese annehmen, ablehnen oder kommentieren.
Die Beschlüsse des APK zu diesem Thema lauten wie folgt:
„1. Der 15. Allgemeine Pfarrkonvent der SELK stellt als ein Ergebnis seiner Beratungen fest, dass aktuell lebbare Strukturen für die Einführung der Ordination von Frauen nicht vorstellbar sind, wenn dieser Dienst nur in einem Teil der Gemeinden der SELK möglich ist. Der Allgemeine Pfarrkonvent sichert denjenigen, die für die Ordination von Frauen eintreten, geschwisterliches Miteinander, Respekt für ihre Position und Hörbereitschaft für ihre Anliegen zu.
2. Der 15. Allgemeine Pfarrkonvent stellt fest, dass aktuell eine Mehrheit seiner Mitglieder aus theologischen Gründen ein gleichberechtigtes Nebeneinander der Praxis der Ordination von Frauen und der Ablehnung dieser Praxis in der SELK für nicht möglich hält. Der Allgemeine Pfarrkonvent sichert denjenigen, die für die Ordination von Frauen eintreten, geschwisterliches Miteinander, Respekt für ihre Position und Hörbereitschaft für ihre Anliegen zu.
3. Die Mitglieder des 15. Allgemeinen Pfarrkonvents der SELK verpflichten sich dazu, die Dienste von Frauen in der SELK, wie sie in den Ordnungen der Kirche vorgesehen sind, weiterhin zu fördern: Pastoralreferentinnen, Lektorinnen, Kirchenvorsteherinnen, Kirchenrätinnen, Diakoninnen, Katechetinnen, Dozentinnen an der Lutherischen Theologischen Hochschule etc.“
Die Kirchenleitung ermöglicht damit der Kirchensynode, ihre in der Grundordnung beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen, „über Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der kirchlichen Praxis zu beraten und zu darüber gefassten Beschlüssen des Allgemeinen Pfarrkonventes Stellung zu nehmen“, Artikel 25, Absatz (8), b). Die Beschlüsse des 15. APK „bedürfen der Zustimmung durch die Kirchensynode, wenn sie bindende Wirkung für die Kirche haben sollen“, Artikel 24, Absatz (3), b).
Nach Auffassung der Kirchenleitung ist damit eine Weiterarbeit an den Trennungsszenarien, wie sie durch das Arbeitspapier „Atlas Frauenordination“ auf Seite 24 ausgeführt sind, nicht mehr sinnvoll. Deshalb legt die Kirchenleitung der Kirchensynode folgenden weiteren Antrag vor:
„Die 15. Kirchensynode möge beschließen:
In Wahrnehmung und Würdigung der Beschlüsse des 15. APK stellt die Kirchensynode fest, dass eine Weiterarbeit an den Szenarien (Atlas Frauen-Ordination S. 24) nicht mehr sinnvoll erscheint.“
Im weiteren Verlauf ihrer dreitägigen Beratungen behandelte die Kirchenleitung zudem Personalfragen, Berufungen in besondere Ämter und Dienste, die Unterstützung von Bau- und Sanierungsprojekten sowie den von LThH angestoßenen Prozess „Hochschule der Zukunft“.