Die 15. Kirchensynode beschließt zu vorliegenden Anträgen
Der letzte Sitzungstag am 20. Juni wurde durch eine Andacht von Pfarrer Markus Büttner aus der Evangelisch-Lutherischen Marienkirche Berlin-Zehlendorf eröffnet. Die Andacht nimmt Bezug auf den sehenswerten künstlerischen Wandfries im Inneren der Kirche.
Nach der Begrüßung durch den Präses der 15. Kirchensynode, Prof. em. Dr. Jorg Christian Salzmann wurde schon bald mit der zweiten Beratung und Abstimmung der zahlreichen Anträge begonnen. Als Erster wurde ein Antrag mit der Ordnungsnummer 512 zur Abstimmung gestellt, der wie folgt lautet: „Die Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen (SynKoHaFi) wird gebeten, über die Besoldungs- und Versorgungsordnung der SELK (BVO) zu beraten und mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren und zu kommunizieren.“ Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, unter anderem weil die Synodalkommission für Haushalt und Finanzen sich mit der Frage der Besoldung und Versorgung immer wieder kritisch auseinandergesetzt hat. Ein Informationspapier zum Besoldungs- und Versorgungssystem der SELK ist nach wie vor hier abrufbar.
Ein Leitantrag zur Abendmahls- und Seelsorgeversorgung der Gemeinden 526.01 wurde als nächstes beraten und zur Abstimmung gestellt. (Leitanträge werden in synodalen Arbeitsausschüssen erarbeitet. Sie haben das Ziel, Anträge konsensfähig aufzunehmen und zu einem „Leitantrag“ zu bearbeiten.) In diesem Antrag heißt es: „Die Kirchensynode ermutigt die Gemeinden, auch in Zeiten, in denen kein Pfarrer vor Ort ist, selbstbewusst und selbstständig mit den eigenen geistlichen Gaben Gemeindeleben zu gestalten, kreativ und mit Mut Wege zu suchen, Gemeinschaft in Christus zu leben und sich seiner Gegenwart gewiss zu sein.
Die Kirchensynode nimmt wahr, dass durch den gegenwärtigen (und zukünftig absehbaren) Mangel an Pfarrern und Pastoralreferentinnen, durch Vakanzsituationen und durch Neubildungen von Pfarrbezirken große Belastungen in den Gemeinden entstehen.
Insbesondere wenn ein regelmäßiges Angebot von Abendmahlsgottesdiensten und zuverlässige seelsorgliche Begleitung von Gemeinden und Gemeindegliedern nicht zu gewährleisten ist, wird die Not in den Gemeinden spürbar.
Die Kirchensynode bittet das Kollegium der Superintendenten und die Kirchenleitung, diese Themen weiterhin zu bearbeiten sowie Gemeinden und die kirchliche Öffentlichkeit regelmäßig über Themen und Ergebnisse der Arbeit und Beratungen zu informieren.
Die Kirchensynode bittet das Kollegium der Superintendenten und die Kirchenleitung, neben dem Beruf des Pfarrers auch andere Berufsbilder und Dienste nach den geltenden kirchlichen Ordnungen weiterhin in den Blick zu nehmen (Antrag 481 der 3. Tagung der 15. Kirchensynode) und die Ergebnisse der Beratungen transparent zu machen.
Das Kirchenbüro wird gebeten, die Ermutigung und Wahrnehmung dieser Stellungnahme möglichst dicht am Text der kirchlichen Öffentlichkeit bekannt zu geben.“ Der Antrag wurde mit 42 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
Die prognostizierte Zahl der hauptamtlich Beschäftigten, vor allem der Pfarrer und Pastoralreferentinnen wird in der SELK mittelfristig deutlich absinken. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es immer schwieriger werden wird, neben- und hauptamtliche Leitungsstrukturen zu besetzen. Dazu wurde durch einen synodalen Arbeitsausschuss ein Leitantrag 590.02 abgestimmt, der folgenden Wortlaut hat: „Die 15. Kirchensynode nimmt angesichts der sinkenden Anzahl von Pfarrern und Pastoralreferentinnen im aktiven Dienst die Bitte von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten an, einen Prozess anzustoßen, die Personenanzahl in der Leitungsstruktur der SELK deutlich zu reduzieren, und setzt hierzu nach KO 132, § 20 GschO KiSyn [der Geschäftsordnung der Kirchensynode, Red.] eine Synodalkommission (SynKo Leitungsstruktur) ein.
Die Kommission soll zunächst für 5 Jahre zusammenkommen,
• um für den Prozess der Kirchensynode Ordnungsänderungen vorzuschlagen,
• um den Veränderungsprozess in die Gremien der SELK zu kommunizieren und
• um die Umsetzung in den Strukturen und Regionen zu begleiten.
Bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse und Anträge sollen der konstituierenden Tagung der 16. Kirchensynode vorgelegt werden. Für die Synodalkommission werden als Mitglieder benannt:
NN., N.N. und N.N.“ Mit 44 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Die Personen wurden durch die Synodalversammlung benannt. Es konnten aber noch nicht alle abschließend befragt, weshalb sie hier noch nicht genannt werden können.
Ein Antrag auf eine Grundordnungsänderung, Synodaltagungen regelmäßig jährlich stattfinden zu lassen, wurde in einem Leitantrag 517.01 wie folgt abgestimmt: „Der Antrag 517 wird an die „SynAG Arbeitsweise Synode“ vollumfänglich verwiesen. Dabei sind folgende Überlegung in die Bearbeitung mit einzubeziehen:
• Zeitfaktor – Ehrenamt- Urlaubstage- Kosten
• Arbeitsbelastung der Gremien – Beteiligung von Synodalen/ Antragstellern
• Arbeitsentlastung durch Weiterarbeit an Themen innerhalb der Syn-Periode
• Besseres Kennenlernen und Einarbeitung durch höhere Frequenz
• Fortsetzung Evaluation (Rabber 2022 Beschluss zu Antrag 125.01)
• Arbeitsausschüsse für die gesamte Synodalperiode – Stichwort Berichte hören
• Alternative Tagungsintervalle (z.B. zweijährig und/oder online)
• Arbeitsplanthematik schärfen.“ Der Antrag wurde mit 44 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. In dieser Synodal-AG arbeiten Frau Dr. Antje Goertz, Propst Burkhard Kurz und Herr Florian Josef mit.
Der Antrag 560.05 zur Änderung der Geschäftsordnung beim Ausscheiden eines Kommissionsmitgliedes wird mehrheitlich angenommen.
Antrag 577 aus der gemeinsame Tagung von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten (KL/KolSup) wurde mehrheitlich mit 43 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Der Antrag lautet: „Die Synode beauftragt die KL eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Ordnung KO 119 für den "Pastor im Ehrenamt, so überarbeitet, dass der Zugang zu diesem Dienst erleichtert wird. Die Arbeitsgruppe soll eine Beschlussfassung für KL/KollSup und die Kirchensynode vorbereiten.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu bearbeiten: Voraussetzung nach KO 119 §3 f), die Voten
zur Ordination, die Begleitung in den Dienst und die Einbindung in die Pfarrkonvente.
Die Arbeitsgruppe soll mit folgenden Personen besetzt werden: ein Mitglied der Kirchenleitung. ein
Superintendent, ein Mitglied der Fakultät der LThH und zwei weitere Personen.“ Vorrangiges Ziel dieses Antrages ist es, die Zugangsvoraussetzungen zum Ordinierten Pastoren-Dienst im Ehrenamt ggf. zu erleichtern.
Antrag 435.02 wird beraten und abgestimmt: „Die Kirchensynode stellt fest, dass der ursprüngliche Bekenntnisstand der SELK gemäß Grundordnung Artikel 1 seit ihrer Gründung 1972 weiterhin unverändert gilt. Eine Veränderung des Bekenntnisstandes ist gemäß Grundordnung Artikel 25 (9) auch grundsätzlich nicht möglich.
Die Kirchensynode stellt weiterhin fest, dass zu der Frage, ob die Ordination von Frauen Bestandteil des Bekenntnisses ist, gegenwärtig kein eindeutiger Beschluss des Allgemeinen Pfarrkonvents (APK) vorliegt.
Damit gilt folgender Beschluss weiterhin:
Der 12. APK stellt fest, dass Artikel 7 (2) GO-SELK geltendes Recht in der SELK ist. Dabei gilt: Die Frage der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche ist eine theologische Lehrfrage. Gleichwohl gibt es zu dieser Lehrfrage unterschiedliche Lehrmeinungen, die sich jeweils in ihrer Begründung auf die Heilige Schrift berufen und sich ihr gegenüber verpflichtet wissen. Daraus resultiert auf der einen Seite eine Befürwortung der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche, auf der anderen Seite eine Ablehnung. Obwohl beide Positionen in Gegensatz zueinander stehen, werden sie seit Bestehen der SELK getragen. Der 12. APK bestätigt den Beschluss des 11. APK 2009: „Das Vorhandensein der beiden Positionen zu dieser Frage wird derzeit nicht als kirchentrennend erachtet.“
Die 4. Tagung der 15. Kirchensynode legt diese Stellungnahme der Synodalkommission „Einheit“ und dem nächsten APK zur Beratung vor. Mit der Annahme dieses Antrags sind die Anträge 435 und 435.01 bearbeitet.“ Der Antrag wurde mit 40 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.
Ein Leitantrag 484.01 zur möglichen Einberufung eines möglichen Sonder-Allgemeinen Pfarrkonvents (APK) lautet: „Die 4. Tagung der 15. Kirchensynode der SELK bittet die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten, einen Sonder-APK einzuberufen, der anhand der von der Einheitskommission vorgeschlagenen Themen und des Antrags 435.02 Beschlüsse fasst, die von der folgenden Tagung der 16. Kirchensynode bestätigt werden können. Mit der Annahme dieses Antrags sind die Anträge 478, 479, 484 bearbeitet.“ 38 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen.
Leitantrag 483.03 „Die 4. Tagung der 15. KS möge beschließen: Der Arbeitsauftrag der Einheitskommission wird derzeit nicht geändert. Mit der Annahme des Leitantrags ist der Antrag 483.02 bearbeitet.“ Der Arbeitsausschuss nennt als Begründung dazu Folgendes: „In einem laufenden Verfahren sollte der Auftrag nicht geändert werden. Die Einheitskommission bittet einstimmig darum, den Arbeitsauftrag nicht zu ändern. Das Engagement und die Sorge der Stuttgarter Gemeinde für die Einheit der Kirche werden gewürdigt.“ 38 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen.
Mit dem Leitantrag 440.06 wurde eine Stellungnahme der 3. Tagung der 15. Kirchensynode in Fulda wie folgt aufgegriffen: „Im Hinblick auf gesellschaftliche Polarisierungen beauftragt die Kirchensynode die Kirchenleitung die Stellungnahme 440.04, die auf der 3. Tagung der 15. Kirchensynode in Fulda beschlossen wurde, als Arbeitshilfe den Pfarrern und Pastoralreferentinnen für Gemeindeveranstaltungen zur Verfügung zu stellen.
Diese werden gebeten, die Stellungnahme in ihre Gemeindearbeit mit einzubeziehen.
Darüber hinaus wird die Kirchenleitung um Prüfung gebeten, ob die Stellungnahme als Flyer der Reihe
‚Themenhefte Lutherische Orientierung‘ abgedruckt werden kann.
Die Stellungnahme 440.04 soll auf der Website selk.de hochgeladen werden.“ Der Antrag wurde mit 43 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1. Enthaltung angenommen.
Antrag 440.08 wurde einvernehmlich als Ergänzungsantrag verhandelt. „Die 4. Tagung der 15. Kirchensynode bittet die Kirchenleitung, Maßnahmen zur praktischen Umsetzung der Stellungnahme der 3. Tagung der 15. Kirchensynode (Antrag 440.04) zu ergreifen, damit in allen Gemeinden der SELK zu diesem Themenkomplex gearbeitet werden kann.
Betont wird aus 440.04
‚Wir sagen Ja zur Liebe Gottes und zur Nächstenliebe und Nein zum Hass. Wir achten die Menschenwürde und die Grundrechte eines jeden Menschen, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert sind. Wir setzen uns ein für Verständigung und Respekt. Wir beten um weite Herzen und wache Augen, um offene Ohren und ausgestreckte Hände.‘
Die Kirchenleitung wird gebeten eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um Maßnahmen zur Wirksamwerden der Stellungnahme 440.04 im Leben der SELK zu gestalten. Zudem sollen Ansprechpartner für Themen in diesem Bereich benannt werden.“ Dieser Ergänzungsantrag wurde mit 28 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen.
Leitantrag 442.01 lautet: „Die Kirchensynode der SELK stellt fest, dass der Schutz des menschlichen Lebens vom Mutterleib bis aufs Sterbebett unmissverständliche Aufgabe eines jeden Christenmenschen ist und sich dieses direkt aus der Heiligen Schrift ableiten lässt.
Insbesondere das Engagement für das Lebensrecht ungeborener Kinder kann verschiedene Ausprägungsformen haben und wird von der Kirchensynode begrüßt. Die Kirchenleitung wird gebeten, einen geeigneten Partner für eine Kooperation zu finden, der sich sowohl für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzt als auch für Schwangere sowie ihre Partner in Schwangerschaftskonfliktsituationen. Die Kooperation ist so zu gestalten, dass auf der Website der SELK ein direkter Link für Menschen steht, die in einer schwierigen Situation sind. Über diesen Link – und die Hilfe der Gemeinden vor Ort – können Betroffene Unterstützung erhalten. Ziel dieser Unterstützung ist der Einsatz für das Leben von Kindern im Mutterleib und die diakonische Hilfe Betroffener in Not.“ Die Annahme geschah mit 42 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.
Antrag 492 lautet wie folgt: „In Sorge um den Frieden und die Einheit der Kirche, die schon beschädigt und äußerst bedroht sind, sollen theologische Debatten sachlich und aufrichtig in Wahrhaftigkeit geführt werden. Es ist leider wiederholt zu beobachten gewesen, dass bei biblischen Argumentationen, denen man nicht folgen will, diese mit den negativ besetzten diffamierenden Begriffen „Biblizismus“ und „Fundamentalismus“ belegt worden sind. Dagegen gebietet die Wahrheit festzustellen, dass kein Theologe der SELK einen „Biblizismus“ oder „Fundamentalismus“ vertritt, sondern zum lutherischen Bekenntnis steht, auf das er ordiniert worden ist. Es standen und stehen bezüglich dieses Sachverhaltes auch keine entsprechenden Lehrbeanstandungsverfahren an. Deshalb sind die genannten diffamierenden Zuschreibungen substanzlos und zu unterlassen.“ Mit 11 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen wurde dieser Antrag abgelehnt. Das Anliegen des Antrages wird bereits durch Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten beraten. Diese Beratungen sollen fortgesetzt werden.
Der leitende Geistliche der SELK, Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. dankte zum Schluss der Tagung allen Synodalen für ihr Engagement in der Synode. Besonders die Protokollantinnen und Protokollanten hätten mit viel Verständnis und Liebe gearbeitet. Dem Präsidium mit Frau Ingeborg Polzer, Steffen Wilde und dem Präses Prof. em. Dr. Jorg Christian Salzmann dankte Bischof Voigt in besonderer Weise. Die zahlreichen Vorbereitungstreffen seien durch den reibungslosen Verlauf der Online-Tagung nicht mehr wahrnehmbar, hätten aber viel Zeit und Engagement gekostet. In einem Schlussgebet im videobasierten Abschlussgottesdienst betete Voigt: „Sei mit deinem Segen bei den Ergebnissen dieser Synodaltagung! Bringe zurecht, was nicht nach deinem Willen ist und stärke, was nach deinem Wort gut ist, damit Menschen gerettet werden zum ewigen Leben. Das bitten wir durch Jesus Christus, deinen Sohn, unsern Herrn. Amen.“