Neues Gesangbuch auf der Zielgeraden
Auf der Sondersynode vom 19. bis zum 21. April 2018 in Stadthagen soll das neue Gesangbuch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) verabschiedet werden. Die Kommission hat ihre Arbeit so weit abgeschlossen, dass die Synodalen nun ihr Votum zum fertigen Entwurf abgeben können.
Im Februar 2018 schloss die Gesangbuchkommission der SELK alle erforderlichen Vorarbeiten für die Beschlussfassung an der Kirchensynode vom 19. bis zum 21. April in Stadthagen ab.
Sie hatte dabei noch Beschlüsse der Kirchensynode 2015 und des Allgemeinen Pfarrkonventes im November 2017 zu berücksichtigen.
Die Synodalen werden an der Synode in Stadthagen nun zu beschließen haben über:
- die Lieder:
Der Liedteil wurde nochmals mit weiteren Liedern aus dem 20. und 21. Jahrhundert ergänzt. Dabei nahm die Kommission Wochenliedvorschläge zur Perikopenrevision unter Berücksichtigung textlicher und musikalischer Aspekte auf. Sie besah Inhalt und Sprache der Gesänge, Strophenaufbau und fremdsprachige Liedangebote und prüfte die Verständlichkeit der Texte. Sie fügte Bibelstellenangaben und Worterklärungen hinzu und kennzeichnete ökumenische Lieder. Neu sind auch Harmonieangaben bei neuem geistlichen Liedgut, die das Musizieren mit Keyboard oder Gitarre erleichtern. Kanons, mehrstimmige Sätze, zusätzliche Melodien bereichern die musikalische Vielfalt des Gesangbuchs.
- die Auswahl der Psalmen:
Im Anschluss an den Liedteil folgt eine große Auswahl an Psalmen. Sie sind für den praktisch-musikalischen Gebrauch eingerichtet, können zudem gesprochen werden. Die Gesangbuchkommission verbindet damit das Anliegen, neben den Introiten musikalisch abwechslungsreiche Formen bereitzustellen, die nicht nur im Gottesdienst einsetzbar sind, sondern z.B. auch für diakonische Anlässe genutzt werden können.
- den Gottesdienstteil B:
Im Gottesdienstteil B finden sich traditionelle Tagzeitengottesdienste (Mette, Vesper, Complet) und alternative Angebote, die sich gut bei Freizeiten oder anderen Gemeindeveranstaltungen nutzen lassen.
Verweise auf den Gebetsteil erschließen den dort angebotenen weiteren Reichtum an Andachtsformen. In den „Anleitungen“ - Erschließungshilfen für persönliche Anlässe des Lebens wie Trauung, Taufe, Konfirmation u.v.m. - wurden die agendarischen Konfirmationsversprechen aufgenommen und die Angaben zur Erwachsenentaufe geprüft.
- den Gebetsteil:
Der Gebetsteil beginnt mit einer allgemeinen Einführung in das Beten und der Darstellung besonderer Grundgebete. Anschließend folgen Gebetstexte zum Gottesdienst, für Zeiten im Jahresverlauf und Gebete für den Lebensweg.
Nach dem Allgemeinen Pfarrkonvent 2017 ergänzte die Gesangbuchkommission weitere Gebete für die Diakonie, für Alleinerziehende und für den Sterbefall eines Kindes. Sie änderte die Abfolge der Tischgebete und fügte Bibelworte für die Begleitung Sterbender hinzu.
- Verzeichnisse:
Am Schluss des Gesangbuchentwurfs stehen diverse Verzeichnisse, die einerseits Hintergrundwissen zu Liedgeschichte, Dichtern und Komponisten vermitteln und andererseits als ganz praktische Hilfe zum Nachschlagen im Buch genutzt werden können.
Wenn die Synode dem Entwurf für das Gesangbuch zustimmt, gilt es noch, die Lesungstexte und Psalmen im Gottesdienstteil an die neue Perikopenordnung anzupassen, bevor dann in einer Endredaktion letzte Korrekturen vorgenommen, die Abdruckrechte eingeholt und das Layout des künftigen Gesangbuchs entwickelt werden.
Für die Liedbegleitung ist zudem geeignete Literatur zu erstellen. Diese musikalisch-praktische Aufgabe wird zurzeit in Zusammenarbeit mit Arbeitsgruppen des Amtes für Kirchenmusik behandelt.
Die Zustimmung der Synode vorausgesetzt, kann mit dem Erscheinen des neuen Gesangbuches frühestens für das Jahr 2019 gerechnet werden.
Das Foto zeigt Kantorin Antje Ney (Hanstedt/Nordheide), die Vorsitzende der Gesangbuchkommission der SELK.