Allgemeiner Pfarrkonvent (5) | 08.11.2017

"Gesangbuch, Glaubensbuch, Liturgiebuch"
SELK: Allgemeiner Pfarrkonvent leistet Antragsarbeit

Rehe, 8.11.2017 - selk - Auf dem 13. Allgemeinen Pfarrkonvent (APK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) im Christlichen Gästezentrum Westerwald in Rehe wurde heute die Antragsarbeit fortgesetzt.

Dabei wurde im Blick auf ein neues Gesangbuch der SELK der Antrag der Kirchenleitung, der APK möge den "Vorentwurf III zuzüglich aller bereits beschlossener Teile als das Gesangbuch der SELK an[nehmen]" und hierzu die Zustimmung der Kirchensynode erbitten, durch Propst Johannes Rehr (Sottrum) eingebracht, ehe Kantorin Antje Ney (Hanstedt/Nordheide), Vorsitzende der Gesangbuchkommission der SELK, ausführlich zum Stand der Entwicklung des Werkes berichtete, das zugleich "Gesangbuch, Glaubensbuch und Liturgiebuch" sein solle. Der Antrag wurde tagungsintern in die entsprechende Arbeitsgruppe des APK verwiesen.

Im Horizont des 200-Jahre-Gedenkens an "Evangelische Unionskirchen und selbstständige evangelisch-lutherische Kirchen 1817-2017" hatte eine bilaterale Gruppe aus Vertretern der Union Evangelischer Kirchen (UEK) in der Evangelischen Kirche in Deutschland und der SELK den damit markierten Teil kirchlicher und zwischenkirchlicher Geschichte aufgearbeitet und Texte aus Anlass des Gedenkens entworfen und in einen jeweiligen innerkirchlichen Beratungsprozess gegeben. Die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten haben nunmehr einen Antrag an den 13. APK gerichtet, ein "Gemeinsames Wort" der SELK und der UEK sowie einen von der bilateralen Arbeitsgruppe entwickelten "Brief an die Gemeinden" anzunehmen und der 14. Kirchensynode nachgehend zur Zustimmung vorzulegen. Propst Gert Kelter (Görlitz) führte in den Antrag ein, der nach einer ersten Gesprächsrunde in die entsprechende Arbeitsgruppe des APK verwiesen wurde.

Einen Antrag des Pfarrkonvents Niedersachsen-West der SELK nahm der APK an und beschloss, die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten um die Prüfung der Frage zu bitten, ob eine Mitgliedschaft der SELK im weltweiten Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) anzustreben und realisierbar ist, und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine solche Mitgliedschaft zu erreichen, wobei hierbei zunächst die notwendigen innerkirchlichen Schritte gemeint sind. In der Begründung des Antrags hatte es unter anderem geheißen, dass die SELK seit 1980 die Vollmitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Deutschland habe. "Weil wir dort mit gutem Grund in der ACK mitarbeiten, legt es sich nahe, auch die Mitgliedschaft im ÖRK anzustreben." Deutlich markiert wurde in der Begründung weiter, dass es sich zunächst lediglich um einen "Prüfauftrag" handele. Es scheine wichtig, zunächst weitere Informationen einzuholen und auch mit den Partnerkirchen der SELK einen derartigen Antrag zu bedenken. Darüber hinaus sei zu fragen, was eine Mitgliedschaft theologisch oder kräftemäßig bedeuten würde. "Eine kleiner werdende Kirche zu sein, kann auch heißen, nicht überall mitmachen zu müssen."

Der APK beschloss, einen Ausschuss einzusetzen, der eine kritische Durchschicht der Geschäftsordnung vornehmen und den Entwurf einer geänderten Fassung vorlegen soll. In der Vorbereitung des 13. APK war Klärungsbedarf hinsichtlich verschiedener Begriffe ("Beratungsgegenstand", "Vorlage", "Antrag") in ihrer je eigenen Bedeutung und in ihren Beziehungen zueinander festgestellt worden. Aber auch die Bestimmungen zum Protokoll und die Abgrenzung der regelmäßig auf einem jeden APK gebildeten Arbeitsgruppen von den ausnahmsweise eingesetzten Ausschüssen soll bei dieser kritischen Durchsicht der gesamten Geschäftsordnung bedacht werden. Der Ausschuss wurde aus den Konventualen Pfarrer Jörg Ackermann (Melsungen), Markus Büttner (Berlin) und Prof. Dr. Jorg Christian Salzmann (Oberursel) gebildet. Als Frist für die Bearbeitung des Auftrags wurde der 30. Juni 2019 festgelegt, damit ausreichend Zeit besteht, die Kirchenbezirkspfarrkonvente mit dem Entwurf zu befassen und auf möglichst breiter Ebene einen konsensfähigen Entwurf für die Annahme durch den 14. APK (2021) vorzubereiten.

Der APK hat am Nachmittag die Arbeit in den insgesamt sechs Arbeitsgruppen aufgenommen.

Am späten Nachmittag feierte der APK in der Evangelischen Kirche in Rennerod einen Hauptgottesdienst, der von Konventualen des Kirchenbezirks Niedersachsen-West vorbereitet worden war und gestaltet wurde. Die Predigt hielt Pfarrer Markus Müller (Hermannsburg).

Der 13. APK hat am Montag begonnen und wird am Freitag zur Mittagszeit enden.

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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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