Allgemeiner Pfarrkonvent (13) | 12.11.2017

Feststellung von Kirchengemeinschaft
SELK: Allgemeiner Pfarrkonvent richtet Vorschläge an Kirchensynode

Rehe, 12.11.2017 - selk - Fragen der Kirchengemeinschaft zu Kirchen des Internationalen Lutherischen Rates (ILC), zu denen zurzeit noch keine Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, standen auf der Tagesordnung des 13. Allgemeinen Pfarrkonventes (APK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), der vom 6. bis zum 10. November im Christlichen Gästezentrum Westerwald in Rehe stattgefunden hat. Im Hintergrund stand eine Beschlussfassung der 12. Kirchensynode (2011), mit der die Kirchenleitung der SELK gebeten wurde, einen Prozess anzustoßen, um das zwischenkirchliche Verhältnis zu den ILC-Partnerkirchen hinsichtlich der Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zu klären.

Die Kirchenleitung hat in Umsetzung dieses Beschlusses zunächst bei den Kirchen, die ausschließlich Vollmitglieder im ILC und nicht zugleich Mitglieder des Lutherischen Weltbundes (LWB) sind, wegen der Feststellung von Kirchengemeinschaft angefragt. Die Theologische Basis ist mit der Konstitution des ILC gegeben, mit der sich die Mitgliedskirchen zu einer bedingungslosen Bindung an die Heilige Schrift als dem inspirierten und unfehlbaren Wort Gottes und an die Lutherischen Bekenntnisschriften, wie sie im Konkordienbuch zusammengefasst sind, als wahrer und getreuer Auslegung des Wortes Gottes bekennen.

Nach entsprechenden Rückmeldungen aus dem Adressatenkreis der angefragten Kirchen konnte der APK in Rehe auf der Basis der verbindenden ILC-Konstitution beschließen, der 14. Kirchensynode vorzuschlagen, mit der Iglesia Evangélica Luterana Argentina (Argentinien), mit der American Association of Lutheran Churches (USA) - in ihrem Fall auch aufgrund von zwischen ihr und der SELK geführten Gesprächen -, mit der Iglesia Luterana Sínodo de Nicaragua (Nicaragua) und mit der Lutheran Church-Hong Kong Synod (Hong Kong) Kirchengemeinschaft im Sinne von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft festzustellen. Dabei wird vorausgesetzt, dass diese Kirchen auch jeweils einen entsprechenden Beschluss fassen beziehungsweise gefasst haben. Der APK beschloss, die Kirchenleitung zu bitten, der 14. Kirchensynode zu den genannten Kirchen im angemessenen Umfang "hilfreiche Informationen zur Verfügung zu stellen."

Auch hinsichtlich der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese von Finnland, der Evangelisch-Lutherischen Diözese in Norwegen und der Missionsprovinz in Schweden wurde die Frage der Kirchengemeinschaft beraten, nachdem 2016 positiv verlaufende Lehrgespräche zwischen diesen drei Kirchen, der Evangelisch-Lutherischen Kirche von England und der SELK stattgefunden haben und die drei genannten nordischen Kirchen die Mitgliedschaft im ILC beantragt haben. Über die Mitgliedschaft soll 2018 befunden werden, wobei davon ausgegangen werden kann, dass die Anträge positiv beschieden werden.

Der APK fasste einen Vorratsbeschluss, der auf die Feststellung von Kirchengemeinschaft abzielt, "sobald die genannten Kirchen Mitgliedskirchen des ILC sind". Sobald dies gegeben ist, ergeht der Vorschlag des 13. Allgemeine Pfarrkonvent an die dann zeitlich nächstfolgenden Kirchensynode, mit den genannten drei nordischen Kirchen Kirchengemeinschaft im Sinne von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft festzustellen. Auch hierbei wird vorausgesetzt, dass diese Kirchen auch jeweils einen entsprechenden Beschluss fassen beziehungsweise gefasst haben.

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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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