2. Diakonie-Fachtag | 19.02.2016

Kirchliches Recht in der Diakonie
SELK/DAeK: 2. Fachtag für die diakonischen Einrichtungen

Baunatal, 19.2.2016 - selk - Zusammen mit der Diakonischen Arbeitsgemeinschaft evangelischer Kirchen (DAeK) veranstaltete das Diakonische Werk der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) am gestrigen Donnerstag in den Räumen des in der SELK beheimateten Altenpflegeheimes Gertrudenstift in Baunatal-Großenritte den 2. Fachtag "Diakonie". Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsgremien und Mitglieder der Kirchenleitung waren der Einladung gefolgt, um sich informieren zu lassen zum aktuellen Stand des kirchlichen Arbeitsrechtes im "3. Weg" beziehungsweise im kirchengemäßen "2. Weg".

Annegret Utsch, juristische Referentin für Arbeitsrecht beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE), führte in die aktuelle Situation nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes 2012 und in das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ein.

In einem zweiten Teil führte der Präsident der Diakonie Deutschland, Pfarrer Ulrich Lilie, in die aktuelle Debatte um die Fortschreibung der geltenden Loyalitätsrichtlinie ein und benannte vor allem die theologischen Implikationen, wie Dienstgemeinschaft zu fassen sei. Die überarbeitete Loyalitätsrichtlinie befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren in den Gliedkirchen der EKD und soll vom Rat der EKD 2016 in Kraft gesetzt werden.

Im dritten Teil des Fachtages ging es um das kirchliche Mitarbeitervertretungsrecht. Ulrich Skrabak, Assessor für Arbeitsrecht beim EWDE, referierte über die Genese des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG) seit 1992 und stellte die Inhalte des MVG vor, bezogen auf die aktuelle Fassung des MVG der EKD im Abgleich mit dem MVG der SELK.

Dieser 2. Fachtag fand bei den Teilnehmenden nicht zuletzt dank der ausgesprochen kompetenten Referentenbesetzung ein sehr positives Echo. Der Fachaustausch soll in geeigneter Weise Fortsetzung finden.

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