Bekehrung von Flüchtlingen ernst nehmen | 26.02.2018
EKBO-Bischof Dröge: Die Bekehrung von Flüchtlingen ernst nehmen
SELK-Pfarrer Martens fordert massives Intervenieren
Berlin, 26.2.2018 - idea/selk - Wenn Flüchtlinge sich in Deutschland dem christlichen Glauben zuwenden und taufen lassen, sollte der Staat das nicht von vornherein anzweifeln. Diese Ansicht vertrat der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Dr. Dr. h.c. Markus Dröge, in einem Gottesdienst für bedrängte und verfolgte Christen am 25. Februar in Berlin. Die Kirche habe darum das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "dringend darum gebeten, die Bekehrung zum christlichen Glauben ernst zu nehmen". In Hinblick auf die momentan angewandten Entscheidungsverfahren sagte der Bischof: "Wir sprechen es unserem Staat nicht ab, Asylanträge auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu prüfen. Aber wir erwarten eine sorgsame und gewissenhafte Prüfung, in der mit bedacht wird, was es bedeutet, wenn Muslime, die zum Christentum konvertiert sind, in ihre Ursprungsländer abgeschoben werden." Laut Dröge wären sie dort durch die Taufe "noch einmal mehr gefährdet."
Die "Glaubensprüfungen" des BAMF haben bereits mehrere Kirchenvertreter kritisiert. So äußerte der Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern der Nordkirche, Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald), die Beurteilung des Glaubens von in Deutschland getauften Flüchtlingen durch Richter gefährde die Trennung von Staat und Kirche. Auch der Pfarrer der Dreieinigkeits-Gemeinde Berlin-Steglitz der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Dr. Gottfried Martens D.D., beanstandet das Verfahren. Laut seinen Aussagen hat sich die Situation für ehemalige muslimische Asylsuchende, die zum Christentum konvertiert sind, in Berlin und Brandenburg seit 2016 dramatisch verschlechtert. Martens begrüßte darum die Aussagen Dröges. Es sei "erfreulich, dass auch Bischof Dröge nun öffentlich die Anerkennungspraxis des BAMF bei christlichen Konvertiten kritisiert", so der Steglitzer Pfarrer auf der Facebook-Seite seiner Gemeinde. Martens: "Die Entscheider im BAMF sitzen oftmals in einer regelrechten Filterblase und weigern sich, jegliche Informationen von außen, die ihre Haltung in Frage stellen könnten, überhaupt wahrzunehmen. Und so sind sie natürlich vollkommen davon überzeugt, wie qualitativ hochwertig ihre Arbeit ist. Hier muss von anderen Seiten ganz massiv interveniert werden."
Das Bundesinnenministerium hingegen verteidigt die "Glaubensprüfungen". In einem aktuellen Schreiben wird erläutert, eine Taufbescheinigung bestätige einen Glaubensübertritt: "Sie sagt aber nichts darüber aus, wie Antragsteller ihren neuen Glauben bei Rückkehr in ihr Heimatland voraussichtlich leben werden und welche Gefahren sich daraus ergeben." Stelle das BAMF fest, "dass bei Rückkehr in das Heimatland keine Verfolgung droht, wird der Asylantrag abgelehnt und die Antragsteller werden zur Ausreise aufgefordert".
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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
Quelle: Evangelische Nachrichtenagentur idea, 26.2.2018
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