DBK zur Situation in Flüchtlingsheimen | 10.05.2016

Situation in Flüchtlingseinrichtungen
SELK-Ökumenereferent begrüßt DBK-Erklärung

Görlitz, 10.5.2016 - selk - Die römisch-katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am heutigen Dienstag eine Erklärung zur Situation christlicher Flüchtlinge in Flüchtlingseinrichtungen veröffentlicht. Darin heißt es, die DBK habe in den vergangenen Wochen eine Umfrage in den Bistümern durchgeführt, um Informationen über die Situation von christlichen Flüchtlingen in Flüchtlingseinrichtungen zu erhalten. Auch sei Kontakt zu römisch-katholischen Organisationen, die Flüchtlingseinrichtungen unterhalten, sowie zu staatlichen Stellen und privaten Sicherheitsdiensten aufgenommen worden. Diese Erhebung lege die Einschätzung nahe, dass Einschüchterung und Diskriminierung (bis hin zu Gewalt) gegenüber christlichen Bewohnern von Flüchtlingseinrichtungen kein geläufiges, wohl aber ein immer wieder auftretendes Problem seien, das ernst genommen werden müsse. Kirchlich betriebene und generell kleinere Einrichtungen seien dabei offenkundig weniger betroffen als andere. Eine Quantifizierung des Problems, wie sie in einer Pressekonferenz mehrerer Organisationen und unter Mitwirkung von Pfarrer Dr. Gottfried Martens von der Dreieinigkeits-Gemeinde Berlin-Steglitz der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) am gestrigen Montag in Berlin vorgenommen wurde (selk_news berichtete), hält die DBK aufgrund der ihr vorliegenden Informationen für nicht möglich.

"Die Situation der christlichen Flüchtlinge in Flüchtlingseinrichtungen macht es aus unserer Sicht erforderlich, die generellen Konzepte für den Betrieb dieser Einrichtungen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen", heißt es in der Erklärung: "Darüber hinaus sollten besondere Schutzmaßnahmen für Angehörige religiöser Minderheiten unter den Asylbewerbern entwickelt werden. Bei dieser Weiterentwicklung von Standards sind insbesondere die Erfahrungen jener zahlreichen Einrichtungen zu berücksichtigen, in denen das Zusammenleben von Menschen verschiedener religiöser und kultureller Prägung gut funktioniert." Angekündigt wird, die deutschen Bischöfe der römisch-katholischen Kirche würden dazu Empfehlungen erarbeiten und vorlegen.

Der Ökumenereferent der SELK, Propst Gert Kelter (Görlitz) begrüßte die Erklärung der DBK. Gegenüber selk_news sagte Kelter, es sei "ein wichtiges Signal, dass auch die römisch-katholische Bischofskonferenz es nun offenbar akzeptiert hat, dass Einschüchterung und Diskriminierung von christlichen Bewohnern in deutschen Flüchtlingseinrichtungen ein faktisches Problem sind, das ernst genommen werden muss." Bedauerlich sei, so Kelter, dass die DBK sich, vermutlich aus ökumenischen Rücksichten gegenüber der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), nicht noch deutlicher hinter die Forderungen des SELK-Pfarrers Martens und seiner Gemeinde stelle, sich eindeutig für eine getrennte Unterbringung christlicher Flüchtlinge einzusetzen, wenn es nicht gewährleistet sei, dass christliche Flüchtlinge beziehungsweise aus dem Islam zum Christentum konvertierte Flüchtlinge die nach deutschem Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit auch unbehelligt von islamischen Mit-Flüchtlingen leben können.

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