Allgemeiner Pfarrkonvent (7) | 17.06.2022

Atlas Frauenordination
SELK: 14. Allgemeiner Pfarrkonvent beendet


Hofgeismar, 17.6.2022 - selk - Auf dem heute in Hofgeismar zu Ende gegangenen 14. Allgemeinen Pfarrkonvent (APK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) stand auch das Thema "Ordination von Frauen" auf der Tagesordnung. Die SELK hat in Artikel 7 ihrer Grundordnung geregelt: "(1) Das eine, von Christus gestiftete Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung kann nur ausüben, wer berufen und ordiniert ist. (2) Dieses Amt kann nur Männern übertragen werden." Seit vielen Jahren gibt es in der SELK über diese Regelung kontroverse Debatten.

Der 13. APK in Rehe hatte 2017 einen Ausschuss zur weiteren Bearbeitung des Themas eingesetzt, der jetzt in Hofgeismar als Abschlussergebnis seiner Arbeit einen "Atlas Frauenordination" vorgelegt hat - ein vierzig Seiten starkes "Papier zur Diskussion über die Frage nach der Ordination von Frauen in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK)". Der 14. APK hat sich mit diesem Atlas beschäftigt und ist zu der Ansicht gelangt, dass der Atlas das Anliegen der 13. Kirchensynode 2015 angemessen aufnimmt, "'eine Lösung in dieser Frage zu finden' und dabei ,Verfahren zu entwickeln, die über die Möglichkeiten der Verhandlungsstrategien in den zurückliegenden Jahren hinausführen'", "erneut eine Sachdiskussion" zu führen und dabei "ergebnisoffen" zu arbeiten, das "strukturelle Ungleichgewicht zwischen der in der Kirche verbindlichen Lehrentscheidung und den divergierenden Lehrmeinungen" zu berücksichtigen und "Angebote zur Beschäftigung mit dem Thema für Gemeinden und Pfarrer zu entwickeln".

Der APK hat beschlossen, den Atlas zu veröffentlichen. Allerdings wurde vereinbart, durch den Ausschuss zunächst noch eine redaktionelle Bearbeitung vornehmen zu lassen. Zudem wurden die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten gebeten, geeignete Gesprächsformate zur Aufnahme des "Atlas Frauenordination" in der SELK zu beraten. Die Pfarrämter und Gemeinden werden zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und über mögliche Gesprächsformate zu dessen Bearbeitung informiert.

Die APK hatte sich sodann mit einer Anfrage der 14. Kirchensynode der SELK zu beschäftigen, nämlich mit der Frage, ob folgende Änderung der Grundordnung dem Bekenntnisstand der SELK widerspräche: "Artikel 7 (2): Dieses Amt kann grundsätzlich nur Männern übertragen werden. Artikel 7 (3): Dieses Amt kann auch einer Frau übertragen werden, wenn deren Tätigkeit allein in Gemeinden / Pfarrbezirken erfolgt, die der Frauenordination ausdrücklich zugestimmt haben."

Hierzu beschloss der APK folgende Antwort: 1. Der APK erkennt in der Anfrage der Synode das Anliegen, einen Weg aus der empfundenen Ausweglosigkeit zu weisen und ein Modell differenzierter Einheit zu denken. 2. Zum Bekenntnisstand gehören nach Artikel 1 (2) der Grundordnung Schrift und Bekenntnis. 3. Für einen Teil der Mitglieder des APK wird durch die vorgeschlagene Änderung von Artikel 7 (2) und Einfügung des vorgeschlagenen Artikels 7 (3) dem Bekenntnisstand widersprochen. 4. Für einen anderen Teil der Mitglieder des APK wird durch die Änderung von Artikel 7 (2) und Einfügung von Artikel 7 (3) dem Bekenntnisstand nicht widersprochen. 5. "Der 12. APK [2013] stellt fest, dass Artikel 7 (2) der Grundordnung der SELK geltendes Recht in der SELK ist. [.] ,Das Vorhandensein der beiden Positionen zu dieser Frage wird derzeit nicht als kirchentrennend erachtet.'" (APK 2013 [mit Zitat aus einem Beschluss des APK 2009]; Kirchensynode 2011) 6. Eine Entscheidung über die Änderung des Artikels 7 (2) und Einfügung des vorgeschlagenen Artikels 7 (3) würde zu unterschiedlichen, wenn nicht zu widersprüchlichen Lehrentscheidungen führen. 7. Der 14. APK bittet die 15. Kirchensynode vor dem Erwägen einer eventuellen Änderung von Artikel 7 (2) und Einfügung von Artikel 7 (3) die möglichen Szenarien nach "Atlas Frauenordination" Kapitel 7 ["Mögliche Ansätze zur Weiterführung der Frage der Frauenordination in der SELK"] zu beraten, innerhalb der vorgelegten Nummerierung zu priorisieren und Modelle lebbarer Kirchenstrukturen dazu zu entwickeln.

Zu der in der Anfrage avisierten Grundordnungsänderung weist der APK darauf hin, dass eine solche Änderung vermutlich die Änderung weiterer Grundordnungsartikel implizieren würde, etwa Artikel 20 (3) d: Das Kollegium der Superintendenten "gibt seine Zustimmung zu Ordinationen."

Der am Montag eröffnete APK endete am Mittag mit einem Abendmahlsgottesdienst in der Brunnenkirche auf dem Gelände der Tagungsstätte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Hofgeismar, in dem SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D., (Hannover) predigte und sein Stellvertreter, Propst Dr. Daniel Schmidt (Groß Oesingen), als Liturg fungierte. In seiner Predigt verglich Voigt die Kirche mit dem gemeinsamen Singen in einem Chor. Jeweils komme dem Atmen und Hören eine große Bedeutung zu - im Falle der Kirche: dem Atmen des Geistes Gottes und dem Hören auf das Wort Gottes, durch das dieser Geist geschenkt wird, aber auch dem Hören aufeinander.

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Ein Bericht von selk_news /
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