Allgemeiner Pfarrkonvent (9) | 19.06.2022
Pfarrerehe und Ökumene
SELK: Allgemeiner Pfarrkonvent vergibt Aufträge
Hofgeismar, 19.6.2022 - selk - Der am Freitag beendete fünftägige 14. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in der Tagungsstätte der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck in Hofgeismar griff in einer seiner Arbeitsgruppen und dann auch im Plenum einen Impuls aus dem Bericht von Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) auf und beschloss, die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten zu bitten, die Paragrafen 24 ("Ehe und Familie") und 25 ("Trennung und Scheidung") der Pfarrerdienstordnung inklusive der zugehörigen Richtlinie zu überarbeiten und dem nächsten Allgemeinen Pfarrkonvent eine entsprechende Ordnungsänderung vorzulegen. In der Begründung des angenommenen Antrags heißt es unter anderem, "insbesondere die Richtlinie als standardisierte Verfahrensweise für die Fälle ,Ehe in der Gefahr des Scheiterns' und ,Ehescheidung'" habe "sich nicht bewährt." Die konkreten Einzelfälle seien zu unterschiedlich, als dass mit einer standardisierten Richtlinie diesen Einzelfällen adäquat Rechnung getragen werden könne.
Zu der von der Theologischen Kommission der SELK vorgelegten überarbeiteten Fassung der Handreichung "Ökumenische Verantwortung" von 1994 erklärte der Konvent, er würdige "die langjährige Arbeit am Entwurf der überarbeiteten Fassung, besonders die gelungenen Ausführungen zur Einordnung von Kirche und Glaube in einer Zeit, in der der frühere Einfluss der Kirchen auf die Gesellschaft erkennbar schwindet, sowie das Bemühen um Ausgewogenheit."
Zugleich beschloss der APK mit Zitaten aus der Charta Oecumenica und dem Entwurf selbst, die Theologische Kommission zu bitten, innerhalb der Handreichung den Leitgedanken stärker herauszuarbeiten, "dass wir ´im gemeinsamen Hören auf Gottes Wort in der Heiligen Schrift und herausgefordert zum Bekenntnis unseres gemeinsamen Glaubens sowie im gemeinsamen Handeln´ mutig und selbstbewusst ´das Heil allen Menschen verkündigen und ihnen die Liebe Christi in Wort und Tat bezeugen.´ Ausgehend von diesem Leitgedanken sollten die positiven Möglichkeiten des Zusammenwirkens noch deutlicher herausgestellt werden, um dann Hilfestellungen zum guten ökumenischen Miteinander zu geben."
Nachdem auf dem 13. Allgemeinen Pfarrkonvent 2017 in Rehe beschlossen worden war, die Option einer Mitgliedschaft der SELK im Ökumenischen Rat der Kirchen zu prüfen, berichtete Bischof Voigt in seinem Bischofsbericht über seither erfolgte Arbeitsgänge und Tendenzen. Der APK bat darum, den Prüfauftrag noch weiter aufrechtzuerhalten und weitere Klärungen herbeizuführen, unter anderem durch Informationen aus Schwester- und Partnerkirchen im Internationalen Lutherischen Rat.
Zum 14. APK waren rund 100 Personen versammelt. Er endete vorgestern am späten Vormittag mit einem Abendmahlsgottesdienst in der Brunnenkirche auf dem Tagungsgelände. Der Allgemeine Pfarrkonvent tritt nach der Grundordnung der SELK "alle vier Jahre zusammen". Da der 14. APK coronabedingt um ein Jahr verschoben werden musste, findet der 15. APK bereits 2025 statt.
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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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