Synodalbericht: Theologische Kommission | 09.06.2023
Theologische Stellungnahmen zur Positionierung der SELK
Synodenbericht der Theologischen Kommission der SELK
Greifswald/Gotha, 9.6.2023 - selk - "Gerade bei der Behandlung kontrovers diskutierter Themen ist die Theologische Kommission zu Stellungnahmen gefordert", schreibt der Vorsitzende der Kommission, Pfarrer Hinrich Brandt (Greifswald) in seinem Bericht für die konstituierende Tagung der 15. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die vom 13. bis zum 17. Juni in Gotha stattfindet.
Dass die Debatten auch innerhalb der Kommission nicht immer einheitlich geführt werden, macht der Bericht auch deutlich. So sah sich die Theologische Kommission nicht in der Lage, eine überarbeitete Fassung der Handreichung "Ökumenische Verantwortung", die vom 14. Allgemeinen Pfarrkonvent (APK) 2022 in Hofgeismar zur erneuten Bearbeitung an die Kommission zurückverwiesen worden war, weiter zu bearbeiten.
Auch auf eine erbetene theologisch-qualifizierte Stellungnahme zum Thema Islam konnte sich die Kommission nicht einigen. Die Arbeit an einem Entwurf wurde erst mal auf Eis gelegt, "da die Vorstellungen darüber, was eine solche Stellungnahme beinhalten und bewirken und an welchen Adressatenkreis sich solch eine Stellungnahme richten soll, zu stark divergieren", heißt es in dem Bericht.
Daran schließt der Vorsitzende die "Problemanzeige" an, dass Aufträge an die Theologische Kommission nicht nur die Thematik benennen sollten, sondern auch den primären Adressatenkreis. "Es spielt für die Ausarbeitung eines so breit angelegten Themas eine entscheidende Rolle, an wen sich solch eine theologische Ausarbeitung primär richten soll, damit eine zielgerichtete Arbeit auch erfolgreich durchgeführt werden kann."
Ob diesem Anliegen mit den Aufträgen, die die Kommission neu auf ihrer Agenda hat, Rechnung getragen wurde, wird man sehen. Unter anderem stehen da ein "Prüfauftrag, ob eine Studie zur Klimafrage möglich ist" und eine erbetene "Positionsbestimmung der SELK zwischen Heiliger Schrift und Gesellschaft".
Abgeschlossen werden konnte die Übersetzung des Hermeneutikpapiers "Biblische Hermeneutik" der SELK ins Englische, die auch bereits auf der Internetseite der SELK abrufbar ist.
Ebenfalls beantwortet wurde eine Anfrage nach einer Stellungnahme zu der Frage, ob "Gemeindeleitung durch Pastoralreferentinnen" denkbar sei. Der Vorsitzende Hinrich Brandt schreibt dazu in dem Bericht an die Synode: "Dass die Frage, ob Gemeindeleitung durch Pastoralreferentinnen in unserer Kirche von der Theologischen Kommission bejahend beantwortet wurde, kann zu falschen Schlussfolgerungen führen, wenn man den Zusammenhang der Anfrage weglässt. Der Zusammenhang, in dem das Stichwort ,Gemeindeleitung' bearbeitet und gebraucht worden ist, ist in dem vorgegebenen Rahmen nicht ,Gemeindeleitung' im Sinne des Hirtenamtes, sondern ,Gemeindeleitung' im Sinn von ,Gemeindeadministration'. ,Gemeindeadministration' kann ein Teil der Gemeindeleitung des Hirtenamtes sein, muss aber nicht ausschließlich von dem Träger des Hirtenamts ausgeübt werden. Sie kann ohne Not delegiert werden. In solch einem Dienst, der klar abgegrenzt bleibt von dem Kernbereich der geistlichen Gemeindeleitung des Hirtenamtes, sehen wir keine Schwierigkeiten, Pastoralreferentinnen einzusetzen."
Anlässlich der 15. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum der Synodalperiode 2019 bis 2023 vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (15. Kirchensynode) abrufbar.
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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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