Synodaltagung in Rabber beendet | 07.05.2022
Strukturprozess als weiter zu bearbeitendes Thema
SELK-Synodaltagung beendet
Bad Essen-Rabber, 7.5.2022 - selk - Die 2. Synodaltagung der 14. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Bad Essen-Rabber wurde am heutigen Samstag beendet. Der Schlusstag der seit Donnerstag tagenden Synode war geprägt von der Arbeit an Anträgen und von Beschlussfassungen.
Eine von Propst Burkhard Kurz (Farven) erstellte und eingebrachte Vorlage zur Strukturarbeit in der SELK (https://www.selk.de/download/synode2019/830_Strukturprozesse.pdf) beschreibt erfolgte und künftige Maßnahme im Strukturprozess der SELK.
Nachdem der zwischen allen Kirchenbezirken vereinbarte Prozess zum erforderlichen Abbau von Pfarrstellen (2016 bis 2022) beendet worden ist, haben Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten im März dieses Jahres angesichts des zu erwartenden weiteren Rückgangs an zur Verfügung stehenden Geistlichen Schritte für einen neuen Strukturprozess vereinbart.
"Der Prozess hat das Ziel, unter Beachtung der bestehenden Ressourcen die geistliche Versorgung der Gemeinden und ihrer Glieder in verantworteten Pfarrbezirken zu sichern und Gemeindeaufbau zu ermöglichen", heißt es in einem verabschiedeten Grundsatzpapier: "Die Bildung von besetzbaren Pfarrbezirken reduziert die Belastung durch akut auftretende Vakanzen und verteilt das zur Verfügung stehende Personal möglichst solidarisch. Ziel ist es nicht, Gemeinden oder Standorte zu schließen, sondern leistbare Strukturen der Versorgung in allen Teilen der Kirche zu schaffen. Die Verantwortlichkeit für Entscheidungen liegt bei den Kirchenbezirken und ihren Gemeinden und Pfarrbezirken." Die Synodaltagung in Rabber befasste sich intensiv mit der Strukturthematik und fasste zwei Beschlüsse. Der eine knüpft direkt an die Vorlage an und lautet: "Die Synode nimmt die Bitte auf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Vorschläge für verbindliche Kriterien, die eine besetzbare Stelle in der SELK aufweisen sollen, erarbeitet. Sie schlägt vor, die Arbeitsgruppe zu besetzen mit vier Laienvertretern, einem Superintendenten und einem Pfarrer. Der Ausschuss schlägt der Synode folgende Personen vor: Superintendent Michael Voigt und Pfarrer Stefan Förster, als Laienvertreter: Florian Joseph für den Osten, Hans-Jürgen Geiß für den Westen, Ingeborg Polzer für den Süden, Christof von Hering für den Norden." Der andere lautet: "Die 14. Synode bittet das Präsidium, den Strukturprozess des Stellenplans als weiter zu bearbeitendes Thema auf der 15. Synode vorzusehen."
Ein von einer Gruppe stimmberechtigter Kirchglieder gestellter Antrag zielte auf Unterstützung einer Umfrage zur Erstellung eines Meinungsbildes zum Thema "Ordination von Frauen". Beantragt wurde, die Kirchensynode möge beschließen, die Aktion der Initiative lutherischer Frauen [ILF] zu unterstützen, "in den Jahren 2022/23 ein Meinungsbild zum Thema ,Ordination von Frauen' zu erstellen. Dies soll über eine Umfrage bei allen konfirmierten Kirchgliedern der SELK geschehen." Über diesen Antrag wurde von der Synodaltagung in geheimer Abstimmung entschieden. Dabei wurde der Antrag abgelehnt. Beschlossen wurde im Anschluss: "Die zweite Tagung der 14.
Kirchensynode stellt fest, dass der Antrag ein intensives Gespräch über das Thema der ,Ordination von Frauen' ermöglicht hat. Aus diesem Grund verweist sie Thema und Inhalt des Antrags auf die 15. Kirchensynode, um dort das Gespräch fortzusetzen."
Beantragt wurde, die Kirchensynode möge beschließen, das "Nihil obstat"-Verfahren in den Entscheidungsfindungen über Genehmigungen zur Ordination durch das Kollegium der Superintendenten durch eine Abstimmung mit Vierfünftel-Mehrheit zu ersetzen. Im "Nihil obstat"-Verfahren wird nicht in üblicher Weise abgestimmt, sondern es ergeht die Frage, ob jemand Widerspruch gegen die Genehmigung einlegt. Bei nur einer widersprechenden Stimme ist die Genehmigung nicht erteilt. Nur wenn keiner der Stimmberechtigten widerspricht, gilt die Ordination als genehmigt. Die Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen der SELK hatte den Antrag für unzulässig erklärt, da die Kirchensynode nicht zuständig sei, weil der Antrag auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Kollegiums der Superintendenten abziele. Über deren Änderung könne die Kirchensynode nicht befinden. Die Synodaltagung nahm einen Hilfsantrag an, mit dem das Kollegium der Superintendenten gebeten wird "zu prüfen und zu beschließen, dass das bisher übliche ,Nihil obstat' Verfahren bei der Zulassung zur Ordination durch eine Abstimmung mit Vierfünftel-Mehrheit ersetzt wird." Dies ermögliche eine Behandlung des Anliegens der Antragsteller des unzulässigen Antrags und ermögliche der Kirchensynode, das Anliegen an das zuständige Gremium weiterzuleiten, heißt es dazu in der Begründung des Hilfsantrags.
Verabschiedet wurde mit einer geringfügigen Änderung das überarbeitete und durch Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten der SELK zum 1. November 2021 vorläufig in Kraft gesetzte Mitarbeitervertretungsgesetz für das Diakonische Werk der SELK. Angenommen wurden auch Änderungen der Datenschutzrichtlinie der SELK, den Anwendungsbereich betreffend, sowie der SELK-Mustergemeindeordnung (Erfordernis von Niederschriften; Verwendung des Vermögens einer Gemeinde bei Aufhebung der Gemeinde oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke).
Die Synodaltagung wurde vom Präsidium der laufenden Synodalperiode geleitet.
Es besteht aus Rektor Pfarrer i.R. Stefan Süß (Guben) als Präses, Ingeborg Polzer (Durach-Weidach) als Beisitzerin, Steffen Wilde (Nidderau) als Beisitzer und Kirchenrätin Dörte Pape (Kusterdingen) als von der Kirchenleitung beigeordnete Präsidiumsmitarbeiterin.
Die Synodaltagung endete mit dem Reisesegen.
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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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