Unser Bekenntnis – Artikel 5: Vom kirchlichen Amt
Das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) ist die grundlegende Bekenntnisschrift der im Konkordienbuch (1580) abgedruckten verbindlichen Bekenntnisse der Kirche der lutherischen Reformation. In loser Folge lesen Sie hier Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln von Pfarrer Dr. Gottfried Martens D.D. (Berlin-Steglitz).
Damit wir diesen Glauben erlangen, hat Gott das Amt der Predigt des Evangeliums und der Austeilung der Sakramente eingesetzt. Denn durch das Wort und die Sakramente wird wie durch Instrumente der Heilige Geist gegeben, der den Glauben – wo und wann es Gott will – in denen wirkt, die das Evangelium hören, nämlich dass Gott nicht um unserer Verdienste willen, sondern um Christi willen diejenigen rechtfertigt, die glauben, dass sie um Christi willen in die Gnade aufgenommen werden.
Sie verdammen die Wiedertäufer und andere, die meinen, der Heilige Geist werde den Menschen ohne das leibliche Wort des Evangeliums durch ihre eigenen Bereitungen, Gedanken und Werke zuteil.
Der vierte und fünfte Artikel des Augsburger Bekenntnisses sind gleichermaßen grammatisch und sachlich ganz eng aufeinander bezogen. Ging es im vierten Artikel darum, dass uns die Rechtfertigung „durch den Glauben“ zuteil wird, so wird nun im fünften Artikel beschrieben, wie sich dieses „durch den Glauben“ vollzieht. Dabei wird der Glaube in bestimmte für ihn konstitutive Zusammenhänge gestellt – und damit wird zugleich bestimmten nicht nur damals, sondern auch heute weit verbreiteten Missverständnissen des Glaubens gewehrt. So ist gerade dieser fünfte Artikel des Augsburger Bekenntnisses für Verkündigung und Praxis der lutherischen Kirche von besonderer Bedeutung.
Der fünfte Artikel betont zunächst einmal, dass der Glaube von außen auf den Menschen zukommt. Er ist keine natürliche Anlage, die schon von vornherein im Menschen schlummert und dort nur zum Leben erweckt werden muss. Sondern dem Menschen fehlt von Natur aus, so hatte es schon der zweite Artikel deutlich gemacht, der Glaube, durch den der Mensch sich im rechten Verhältnis zu Gott befindet. Von daher muss der Glaube, wie der fünfte Artikel formuliert, „erlangt“ und „gewirkt“ werden. Wenn das Augsburger Bekenntnis vom Glauben spricht, meint es also nicht eine menschliche „Gläubigkeit“, sondern eine neue Beziehung zu Gott, in die der Mensch versetzt wird.
Gewirkt wird der Glaube, so betont es der fünfte Artikel, durch den Heiligen Geist. Genauso hat es auch Martin Luther im Kleinen Katechismus formuliert: „Ich glaube, dass ich nicht aus eigener Vernunft noch Kraft an Jesus Christus, meinen Herrn, glauben oder zu ihm kommen kann; sondern der Heilige Geist hat mich durch das Evangelium berufen, mit seinen Gaben erleuchtet, im rechten Glauben geheiligt und erhalten.“
Genau an diesem Punkt beschreibt der fünfte Artikel des Augsburger Bekenntnisses aber nun eine entscheidende Weichenstellung: Der Heilige Geist wird „tamquam per instrumenta“, „wie durch Instrumente“ gegeben: Er wirkt nicht unmittelbar „von oben herab“, sondern durch „Mittel“, die man in der kirchlichen Fachsprache darum auch „Gnadenmittel“ nennt. Diese Gnadenmittel sind das Wort und die Sakramente.
Dass das Wort ein „Gnadenmittel“ sein soll, leuchtete schon damals auf dem Reichstag in Augsburg der Gegenseite nicht ein und leuchtet auch in unserer heutigen Zeit mit ihrer Informationsüberflutung den meisten Menschen nicht ein. Das „Wort“ wird häufig nur als eine Art von Information angesehen, die der Mensch verstehen und gegebenenfalls umsetzen muss. Es verliert als Kommunikationsmittel in unserer immer stärker visuell ausgerichteten Zeit zunehmend an Bedeutung und wird nicht selten zu einer Art von „Hintergrundgeräusch“ degradiert.
Es bedarf von daher heutzutage gerade im kirchlichen Bereich immer neuer Bemühungen, deutlich zu machen, welche Bedeutung das „Wort“ im christlichen Glauben hat und was das ganz konkret auch für das Verständnis des christlichen Gottesdienstes bedeutet. Das Wort, das im Gottesdienst und darüber hinaus in der Kirche verkündigt wird, ist eben nicht menschliches Gequassel, sondern Wort Gottes. Und Gottes Wort ist im Unterschied zum Menschenwort nicht bloß Gerede, sondern wirkmächtiges Wort, das eben dadurch, dass es ausgesprochen und verkündigt wird, wirkt, was es sagt. Am deutlichsten wird dies natürlich in den Sakramentsworten erkennbar: Wenn die Worte Christi bei der Taufe gesprochen werden, dann geschieht durch eben dieses Wort, verbunden mit dem Wasser, die neue Geburt und die Rettung zum ewigen Leben. Das Wort, das die Vergebung der Sünden zuspricht: „Dir sind deine Sünden vergeben“, ist nicht nur eine unverbindliche Absichtserklärung oder Ausdruck einer Hoffnung und erst recht nicht bloß die persönliche Meinung dessen, der diese Worte spricht. Sondern kraft der Zusage Christi bewirken diese Worte, was sie sagen: „Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen.“ (St. Johannes 20,23) Dasselbe gilt beim Heiligen Mahl: Wenn die Stiftungsworte Christi über den Elementen von Brot und Wein gesprochen bzw. gesungen werden, dann bewirken diese Worte, dass das Brot der Leib Christi und der Wein das Blut Christi ist. Die Realität, die durch diese Worte gesetzt wird, besteht unabhängig vom Glauben dessen, der die Worte spricht, und unabhängig vom Glauben derer, die die Worte hören, mit einem lateinischen Fachausdruck: Sie wird „ex opere operato“ gesetzt, eben dadurch, dass die Stiftung Christi vollzogen wird, indem gesagt und getan wird, was er befohlen hat. Aber selbstverständlich zielt die Setzung dieser Realität in den Sakramenten auf den Glauben derer, die sie empfangen. Und das gilt in genau dergleichen Weise auch für die Predigt im Gottesdienst: Sie ist keine religiöse Rede, erst recht nicht auflockernde Unterhaltung, sondern Weitergabe des Evangeliums in konzentrierter Form. Es geht in ihr darum, wie es der fünfte Artikel formuliert, „dass Gott nicht um unserer Verdienste willen, sondern um Christi willen diejenigen rechtfertigt, die glauben, dass sie um Christi willen in die Gnade aufgenommen werden.“ Es geht darum, dass Menschen durch das Wort in das rechte Verhältnis zu Gott gesetzt werden und dass dieses Wort dabei so verkündigt wird, dass bei den Zuhörern ja nicht das Missverständnis entsteht, sie müssten zu diesem rechten Verhältnis zu Gott selber einen Beitrag leisten. Ebenso wenig darf die Predigt aber auch den Eindruck erwecken, als ginge es in ihr nur um die Weitergabe allgemeiner Wahrheiten. Sondern der Hörer soll vernehmen, dass es um ihn geht, dass er um Christi willen „in die Gnade“, also in dieses rechte Verhältnis zu Gott, versetzt und aufgenommen wird. In der Predigt wird also das ewige Heil an die ausgeteilt, die diese Predigt hören. Auch die Predigt ist von daher Gnadenmittel – ein so bedeutsames, dass der deutsche Text des Augsburger Bekenntnisses von daher sogar das kirchliche Amt insgesamt als „Predigtamt“ bezeichnen kann, ohne damit natürlich eine Überordnung des gepredigten Wortes gegenüber dem Wort in Sakramentsform zu behaupten.
„Instrumente“ des Heiligen Geistes sind Wort und Sakrament, die Gnadenmittel. Im Konfirmandenunterricht gebrauche ich immer wieder ein sehr einfaches Beispiel: Wenn ihr Strom haben wollt, könnt ihr den Stecker des Geräts, für das ihr den Strom braucht, nicht einfach in die Luft halten und darauf warten, dass dort irgendwo der Strom fließt. Sondern ihr müsst den Stecker schon in die Steckdose stecken. So ist das auch mit dem Glauben: Wenn ihr den Heiligen Geist bekommen wollt, dann könnt ihr euch nicht sonntags morgens ins Bett legen und darauf warten, dass ihr dort mit einem Mal den Heiligen Geist empfangt. Sondern ihr müsst schon von den Steckdosen des Heiligen Geistes Gebrauch machen. Verzichten könnt ihr auf die keinesfalls: Sonst geht es euch mit eurem Glauben irgendwann wie eurem Handy. Wenn ihr das nicht aufladet, ist irgendwann der Akku alle, und ihr könnt damit nicht mehr kommunizieren.
Wenn wir von den Gnadenmitteln Gebrauch machen, dürfen wir gewiss sein, dass der Heilige Geist in ihnen und durch sie wirkt: Wir begeben uns durch die Gnadenmittel immer wieder in das Kraftfeld des Heiligen Geistes. Wann und wo der Heilige Geist durch diese Gnadenmittel allerdings den Glauben wirkt, das haben wir selber nicht mehr in der Hand. Kein Mensch kann bei einem anderen Menschen den Glauben wirken; kein Mensch hat den Heiligen Geist so in der Hand, dass der Heilige Geist das tut, was der Mensch gerne möchte. Und erst recht können wir dem Heiligen Geist nicht mit irgendwelchen Tricks nachhelfen, um dadurch einen Menschen „rumzukriegen“ zum Glauben. Dies ist für uns oft eine sehr schmerzliche Erfahrung, wenn wir es miterleben müssen, dass Menschen, die uns sehr nahestehen, ja, denen wir vielleicht über viele Jahre das Evangelium nahezubringen versucht haben, von eben diesem Evangelium nichts wissen wollen. Da legt sich dann leicht der Gedanke nahe, ob wir vielleicht in der Vermittlung des Evangeliums versagt haben oder ob es umgekehrt nicht vielleicht doch noch Wege gibt, wie wir diese Menschen zum Glauben bewegen können. Doch es bleibt dabei: „ubi et quando visum est Deo“ – „wo und wann Gott will“.
Diese Einschränkung bezieht sich jedoch nur darauf, wann und wo Gott durch den Heiligen Geist den Glauben wirkt. Mitunter wird dieser Satz fälschlich so ausgelegt, als ob sich der Heilige Geist überhaupt nicht an die Gnadenmittel gebunden habe und wir darum gar nicht wissen könnten, ob etwa ein Kind in der Taufe tatsächlich den Heiligen Geist empfängt oder ob wir beim Hören des Evangeliums tatsächlich dem Wirken des Heiligen Geistes ausgesetzt sind. Doch, der Heilige Geist ist da und wird gegeben. Aber wann und wo dadurch der Glaube gewirkt wird, das bleibt allein Gottes Sache.
Eines steht jedoch fest: Der Glaube kommt aus dem Hören (Römer 10,17): Der Heilige Geist wirkt den Glauben bei denen, die das Evangelium hören, formuliert der fünfte Artikel. Wir können nicht damit rechnen, dass Gott an der Verkündigung, an den Gnadenmitteln vorbei Glauben wirkt – auch wenn wir ihm seine Freiheit, auch andere Wege zu den Menschen zu finden, damit nicht bestreiten wollen. Vom Zeugnis des Neuen Testaments her ist jedoch klar: Der Glaube, durch den wir im rechten Verhältnis zu Gott stehen, ist immer kirchlicher Glaube; er hat seinen Ort in der Kirche, wo er durch die Gnadenmittel immer wieder neu geweckt und gestärkt wird. Von daher trägt der fünfte Artikel bezeichnenderweise die Überschrift „Vom kirchlichen Amt“. Im 14. Artikel wird noch spezifisch von der Ordination die Rede sein. Aber auch hier, wo es um die Frage von Glauben und Rechtfertigung geht, betont das Augsburger Bekenntnis schon, dass Kirche und Amt mit Glauben und Rechtfertigung unmittelbar verbunden sind. Weil die Austeilung der Gnadenmittel nicht direkt vom Himmel, sondern durch Menschen geschieht, weil das Evangelium nicht einfach bloß irgendwie „im Schwange geht“, sondern gepredigt wird durch Menschen, die nach dem Zeugnis des Neuen Testaments gesandt sein müssen (vgl. Römer 10,15), muss auch an dieser Stelle schon vom „Predigtamt“ die Rede sein.
Dies ist gewiss eine Provokation für all diejenigen, die glauben, sie könnten sich auch unabhängig von Kirche und Gottesdienst zu Hause ihren eigenen Glauben bilden. Es ist eine Provokation für all diejenigen, die den Heiligen Geist und den Glauben mit bestimmten Emotionen verwechseln, die man angeblich haben muss, um wirklicher Christ sein zu können. Es ist eine Provokation für all diejenigen, die den Heiligen Geist an irgendwelchen spektakulären Erfahrungen und Erscheinungen festzumachen versuchen oder behaupten, man müsse sein Wirken irgendwie „spüren“ können. Und es ist in unserer heutigen esoterisch angehauchten Zeit auch eine Provokation für all diejenigen, die meinen, auch durch Meditationsübungen oder andere Praktiken Verbindungen mit „dem Göttlichen“ aufnehmen zu können: Der rettende Glaube wird nach dem Willen Gottes durch ganz unscheinbare Zeichen geschenkt, eben durch die „Instrumente des Heiligen Geistes“: Wort und Sakrament.
Foto: Altarraum der Christus-Kirche in Wrestedt, Ortsteil Nettelkamp