Kommentar: Religionsfreiheit | 02.10.2019

KOMMENTAR
Religionsfreiheit muss immer wieder neu erstritten werden

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Pfarrer Dr. Gottfried Martens von der Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz nahm in diesem Sommer in den USA an einer Konferenz zum Thema "Religionsfreiheit" teil .

Link: https://selk.de/index.php/newsletter/5119-gottfried-martens-auf-usa-konferenz-zum-thema-religionsfreiheit-21-07-2019

Mit Bezug zu dieser Konferez beleuchtet er in einem Kommentar für selk_news die relevanten Aspekte des hohen Gutes der Religionsfreiheit.

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Was macht ein christlicher Theologe, der zu der Einsicht gelangt ist, dass die Lehre von der Trinität unbiblisch ist? Er flieht ins Herrschaftsgebiet des osmanischen Sultans, in der Hoffnung, dort Religionsfreiheit finden zu können!

Was für uns zunächst absurd klingen mag, ist die Geschichte des Heidelberger Theologen Adam Neuser. Er wirkte dort in Heidelberg kurz nach dem bekannten Augsburger Reichsabschied von 1555, der sowohl denjenigen, die der römisch-katholischen Konfession angehörten, als auch denen, die der Lehre Martin Luthers folgten, Schutz vor der Bedrohung durch die Reichsgewalt versprach. Doch in § 17 dieses Reichsabschieds wurde zugleich klar formuliert: "Doch sollen alle andere, so obgemelten beeden Religionen nicht anhängig, in diesem Frieden nicht gemeynt, sondern gäntzlich ausgeschlossen seyn." Religionsfreiheit für Unitarier - daran war im 16. Jahrhundert nicht zu denken. So wandte sich Adam Neuser nach seiner Abwendung von der Lehre an die Trinität in einem Brief an den osmanischen Sultan Selim II., und bat ihn darin um Schutz. Als der Brief bekannt wurde, musste Neuser schnell fliehen; überall wurde im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation nach ihm gefahndet. Doch Neuser gelang es schließlich, bis nach Istanbul zu kommen. Im Osmanischen Reich ließ er sich beschneiden und konvertierte zum Islam, um so seiner Auslieferung zu entgehen. 1576 starb er als Mustafa Beg in Istanbul.

Wenn es heutzutage gerade christliche Kirchen und Gruppen sind, die Religionsfreiheit als ihr besonderes Anliegen einfordern, dann muss man bedenken, dass dieses Interesse wesentlich einer neuen Situation geschuldet ist, in der Christen in vielen Ländern dieser Erde zu einer verfolgten Minderheit geworden sind. Noch Mitte des 19. Jahrhunderts war an Religionsfreiheit in Preußen nicht zu denken, wie das Geschick der Väter und Mütter der altlutherischen Kirche belegt - und dies trotz der gewiss eher den Gedanken der Aufklärung als seiner christlichen Prägung geschuldeten religiösen Toleranz, die Friedrich II. hundert Jahre zuvor bereits proklamiert und auch praktiziert hatte.

Religionsfreiheit - sie setzt den konsequenten Verzicht von Religionsgemeinschaften voraus, den Staat zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen zu instrumentalisieren, auch und gerade was die Einschränkung der Praktizierung des Glaubens anderer Konfessionen oder Religionen in diesem Staat durch einzelne oder durch Religionsgemeinschaften betrifft oder aber auch das Recht, jegliche Art von Religion abzulehnen.

Während der lutherischen Kirche mit der Lehre der beiden Regierweisen Gottes grundsätzlich zumindest theoretisch schon lange ein theologisches Instrumentarium zur Begründung der Gewährung von Religionsfreiheit zur Verfügung stand, vollzog beispielsweise die römisch-katholische Kirche erst im Zweiten Vatikanischen Konzil eine grundlegende Kehrtwende in der Frage der Religionsfreiheit, indem sie in der Erklärung über die Religionsfreiheit vom 7. Dezember 1965 die Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung anerkannte, nachdem Papst Pius IX. hundert Jahre zuvor noch eben diese Religionsfreiheit in einer Enzyklika als Irrtum verworfen hatte.

Man sollte ehrlich zugeben, dass historisch gesehen der Gedanke der Religionsfreiheit seine Wurzeln eher in der Aufklärung als im christlichen Glauben hat, auch wenn sich die Kirchen in der Folgezeit darum gemüht haben, diesen Gedanken auch aus der christlichen Tradition heraus zu begründen.

Die Vereinten Nationen zählen die Religionsfreiheit zu den grundlegenden Menschenrechten. In Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO heißt es: "Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen in der Öffentlichkeit oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung eines Ritus zu bekunden."

Was Religionsfreiheit bedeutet und impliziert, wurde den mehr als 1.000 Teilnehmenden des "Ministerial to Advance Religious Freedom", das am 16. und 17. Juli 2019 in Washington stattfand, sehr eindrücklich deutlich. Einsatz für Religionsfreiheit bedeutet nämlich weit mehr als einfach nur Lobbypolitik für die eigene Religionsgemeinschaft. Sie setzt die Bereitschaft voraus, sich für die Religionsfreiheit auch im eigenen Land einzusetzen - und zwar gerade für Religionsgemeinschaften, denen man selber nicht angehört.

Damit begeben sich Christen - und nicht nur sie - in eine durchaus nicht einfach zu lösende Spannung: Christen halten zum einen an ihrer Grundüberzeugung fest, dass es nicht verschiedene Wege zu Gott gibt, sondern Christus der einzige Weg zu Gott ist und bleibt. Und dennoch verteidigen sie das Recht zur Religionsausübung derer, die einen Glauben vertreten, der aus christlicher Sicht als Irrweg bezeichnet werden muss. Ja, sie verteidigen auch das Recht darauf, als Atheist leben und den Atheismus verbreiten zu können. Es gehörte mit zu den Stärken des oben genannten "Ministerial", dass man in ihm in keiner Weise auf eine "Religionsmengerei" abzielte und den jeweils eigenen Wahrheitsanspruch der einzelnen Religionen nicht relativierte. Dies ist ja ein Weg, der im interreligiösen Dialog hier in Europa immer wieder einmal gegangen wird - zum Teil sogar mit staatlicher Förderung und Unterstützung. Doch das "Ministerial" ließ die oben beschriebene Spannung und die damit verbundene Zumutung bewusst bestehen und belegte die Möglichkeit, diese Spannung auszuhalten, ja fruchtbar zu praktizieren, mit vielen praktischen Beispielen aus zahlreichen Ländern. Dazu zählten sehr glaubwürdige Berichte über den Einsatz von Muslimen, ja gerade auch muslimischen Geistlichen für die Religionsfreiheit in ihren Ländern, und zwar durchaus auch dort, wo der Islam selber die Mehrheitsreligion bildet.

Wenn Christen also in allen Ländern dieser Welt - mit Recht! - Religionsfreiheit einfordern, dann bedeutet es auch, dass sie sich beispielsweise hier in Deutschland für das Recht von Muslimen einsetzen, ihren Glauben in unserem Land zu praktizieren. Zu den bewegenden Geschichten, die in Washington vorgetragen wurden, gehörte zweifellos die Geschichte eines muslimischen Geistlichen, der in Nigeria mehr als 200 Christen in seine Moschee aufnahm, die vor einem Angriff der islamistischen Boko Haram zu ihm geflohen waren. Dieser Geistliche bot den Boko Haram sogar sein eigenes Leben im Austausch zur Verschonung der Christen an, die in seiner Moschee Schutz gesucht hatten. Würden wir eine Gruppe von Muslimen zu ihrem Schutz in unsere Kirche aufnehmen, wenn sie beispielsweise in unserem Land von einem braunen Mob bedroht und verfolgt würden? In Washington wurden auch Beispiele genannt, wie Muslime ihre Moschee Christen für Gottesdienste zur Verfügung gestellt hatten, nachdem deren Gotteshaus niedergebrannt worden war - und eben auch umgekehrt. Ich gestehe, dass ich da persönlich an eine Grenze stoße und mir auch nach dem "Ministerial" nicht vorstellen kann, unsere Kirche für ein muslimisches Gebet zur Verfügung zu stellen. Doch aufgerüttelt hat mich die Einsicht allemal, dass wir den Einsatz für Religionsfreiheit grundlegend missverstehen, wenn wir ihn nur auf den weltweiten Einsatz für verfolgte Christen beschränken. Schon allein das Gleichnis Jesu von dem religionsübergreifenden Einsatz eines Samariters zugunsten eines Juden sollte uns hier zu denken geben.

Gewiss, auf dem "Ministerial" wurde auch das Problem angesprochen, wie Staaten damit umgehen sollen, wenn Vertreter von Religionen grundlegende Werte, die für das Zusammenleben eines Staates von entscheidender Bedeutung sind, in Frage stellen. Fällt der Aufruf zum Krieg gegen die Ungläubigen in einer Moschee noch unter die Religionsfreiheit? Oder muss hier der Staat einschreiten und damit der Religionsfreiheit Grenzen setzen? Und wenn wir dies bejahen, wie argumentieren wir dann gegenüber den muslimischen Regierungen, die in den christlichen Hausgemeinden in ihren Ländern eine Bedrohung ihres gesellschaftlichen Zusammenlebens sehen? Gibt es gemeinsame Werte über Religionsgrenzen hinweg, die als Maßstab für die Begrenzung der Einforderung von Religionsfreiheit dienen können? Wie unterschiedlich hier Entscheidungen auch in Ländern mit ähnlicher Gesellschaftsordnung fallen können, wurde in Washington deutlich, wenn sich dort im Rahmenprogramm des "Ministerial" immer wieder auch die Scientology-Organisation als Verteidigerin der Religionsfreiheit einbrachte. Klar sollte allerdings auch sein, dass sich beispielsweise viele Pegida-Parolen gewiss kaum mit dem Artikel 18 der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen vereinbaren lassen.

Deutlich wurde beim "Ministerial" in Washington, dass die Freiheit zum Religionswechsel, mit der sich auch gemäßigte Vertreter des Islam oftmals sehr schwertun, der Lackmustest für echte Religionsfreiheit in einem Land ist und bleibt. Umso sensibler sollten wir darauf reagieren, wie in unserem eigenen Land, in Deutschland, mit christlichen Konvertiten umgegangen wird. Wenn deutsche Behörden und Gerichte in ihren Entscheidungen immer wieder behaupten, es sei christlichen Konvertiten, denen ihre Kirchengemeinde die Ernsthaftigkeit ihrer Konversion bescheinigt hatte, nichtsdestoweniger zuzumuten, in ihrem Heimatland ihren christlichen Glauben zu verleugnen und zu verheimlichen, dann stellt dies eine eklatante Verletzung der Religionsfreiheit auch in unserem eigenen Land dar. Die weltanschauliche Neutralität eines Staates bedeutet eben nicht, dass die religiöse Indifferenz derer, die in seinem Auftrag tätig sind, zum Maßstab für die religiöse Praxis anderer werden darf. Hier befinden wir uns in Deutschland und in anderen Ländern Europas auf einem sehr gefährlichen Weg. Leider ist die Gefahr offenkundig, dass Europa für diese Verletzungen der Religionsfreiheit innerhalb der EU vollkommen blind ist. Dies wird schon an dem Titel des Sonderbeauftragten der EU für Religionsfreiheit, Dr. Jan Figel, deutlich, der offiziell lautet: "Sonderbeauftragter der EU für Religionsfreiheit außerhalb der Union". Wenn man sich die Praxis der Behörden und Gerichte in verschiedenen Ländern Europas im Umgang mit zum christlichen Glauben konvertierten Asylsuchenden anschaut, dann wird es höchste Zeit, auch einen Sonderbeauftragten der EU für Religionsfreiheit innerhalb der Union zu benennen. Religionsfreiheit darf niemals zu einem bloßen Schlagwort oder zu einer scheinbaren Selbstverständlichkeit degenerieren. Sie muss immer wieder neu erstritten werden - auch und gerade in scheinbar säkularen Staaten, die ihre eigenen religiösen Voraussetzungen überhaupt nicht mehr reflektieren. Es wird entscheidend wichtig sein, dass gerade die christlichen Kirchen in diesem Kampf um Religionsfreiheit glaubwürdig vorangehen.

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Ein Kommentar von selk_news [2.10.2019]
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