Geschäftsordnung verabschiedet
Die Sondersynode der SELK vom 19. bis zum 21. April in den Räumen der Kreuzgemeinde der SELK in Stadthagen beschloss an ihrem Abschlusstag die Neufassung der Geschäftsordnung der Kirchensynode. Auslöser dafür war der Beschluss der 13. Kirchensynode (2015), die bis dahin geltende Festlegung, alle vier Jahre eine ordentliche Kirchensynode durchzuführen, abzulösen durch die Einrichtung von vierjährigen Synodalperioden, in denen die Synode „höchstens einmal im Jahr und mindestens einmal in der Synodalperiode“ tagt.