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SELK-Aktuell

... er erhöht den Armen aus der Asche


Dritter Brief an die Gemeinden in der Coronavirus-Krise

Die Arbeitsgruppe der Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die in diesen Tagen über die je aktuellen Entwicklungen der Coronavirus-Krise berät, hat einen dritten Brief der Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten an die Pfarrämter und Gemeinden und auch an Gäste der Gemeinden gerichtet, der am 18. April an alle Pfarrämter der SELK gegangen ist und auch an dieser Stelle dokumentiert wird.

Hanna
 
Mein Herz ist fröhlich in dem HERRN,
… und er erhöht den Armen aus der Asche. (1. Samuel 2,1+8)


Liebe Gemeindeglieder der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, liebe Gäste der Gemeinden, liebe Leserinnen und Leser!

Nun wird die Zeit lang. Die Belastungen und Spannungen in der Beurteilung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie nehmen in der Gesellschaft zu. Da wir solche Spannungen an einigen Stellen auch in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) beobachten, wenden wir uns erneut mit einem Schreiben an Sie.

Bei oft strahlendem Sonnenschein haben wir das Osterfest gefeiert und die österliche Freude erfüllt unser Herz. Den oben zitierten Psalm betet Hanna, eine Frau aus der biblischen Geschichte des Alten Testaments, in ihrer unbändigen Freude über die Geburt ihres so lang ersehnten Kindes. Genau deshalb ist dieser alttestamentliche Psalm österlich, weil er der Freude über wunderbar geschenktes Leben Ausdruck gibt.
Unser Herr und Heiland Jesus Christus ist wahrhaftig auferstanden und lebt! „Mein Herz ist fröhlich in dem HERRN.
Zugleich bleiben jedoch Erinnerungen an die Asche vergangener Tage. Für Hanna war dies die unbändige Sehnsucht, doch noch ein Kind zu bekommen. Asche ist tot. Asche ist verbranntes Leben und damit das Gegenteil von Leben. Das Wechselbad der Gefühle, die Spannung zwischen Jetzt und Einst bringt Hanna hier zum Ausdruck.

Unsere Situation mitten in der Coronavirus-Krise ist ebenfalls von wachsenden Spannungen und Widersprüchen geprägt: viele Geschäfte des Einzelhandels dürfen öffnen, aber die Kirchen sind immer noch geschlossen. Manchen ist das Arbeiten nicht möglich, einige erleben dadurch durchaus erholsame Freiräume, während bei vielen die wirtschaftliche Existenz wegbricht. Für andere ist die durch die Krise bedingte Zunahme an Arbeit kaum zu bewältigen. Die einen sehen überhaupt nicht mehr ein, warum sie sich einschränken sollen, andere haben große Angst vor der Ansteckungsgefahr. Die Situation könnte kaum widersprüchlicher und spannungsvoller sein. Deshalb liegen bei vielen Menschen die Nerven blank.

Im Folgenden möchten wir deshalb einige spannungsvolle Punkte aufgreifen:

1. Wann dürfen wir wieder Gottesdienste feiern?
Wir beobachten, dass die Ungeduld in den Gemeinden und Kirchen zunimmt. Vorwürfe werden laut, die Bischöfe hätten sich nicht laut genug gegen das gottesdienstliche Versammlungsverbot gewandt.
Am 10. April 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in großer Klarheit den verfassungsrechtlichen Konflikt beschrieben, auch wenn es zunächst noch das gottesdienstliche Versammlungsverbot im Falle des zugrundeliegenden Antrags bestätigte. Da stellt das Verfassungsgericht klar, dass „die gemeinsame Feier der Eucharistie nach katholischer Überzeugung ein zentraler Bestandteil des Glaubens ist, deren Fehlen nicht durch alternative Formen der Glaubensbetätigung wie die Übertragung von Gottesdiensten im Internet oder das individuelle Gebet kompensiert werden kann. Daher bedeutet das Verbot dieser Feier einen überaus schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 Grundgesetz.“ (Dies gilt in gleicher Weise für die lutherische Kirche!)
Dem stellt das Verfassungsgericht das „Grundrecht auf Leben beziehungsweise körperliche Unversehrtheit“ gegenüber, gegenüber dem „das grundrechtlich geschützte Recht auf die gemeinsame Feier von Gottesdiensten derzeit zurücktreten“ muss. Allerdings müsse diese Einschränkung eindeutig befristet sein.
Zwei hohe Werte stehen einander gegenüber: das Grundrecht der Religionsfreiheit und damit das Recht und die Freiheit, Gottesdienste zu feiern und das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Was das Verfassungsgericht tut, ist eine klassische „Güterabwägung“.
Eine Güterabwägung vorzunehmen, bedeutet aber immer auch, dass es kein eindeutiges „Richtig“ oder „Falsch“ gibt. Aus Sicht der Kirchen ist zu fragen, wieso viele Geschäfte nun öffnen aber Gottesdienste noch nicht stattfinden dürfen. Einige Probleme sieht man erst bei genauerem Hinsehen: In Baumärkten wird beispielsweise nicht gemeinsam gesungen. Beim Singen steigt aber die Ansteckungsgefahr durch hohen Luftausstoß und winzige Tropfen ganz erheblich. Auch die Geschäfte dürfen nur unter Einhaltung des Infektionsschutzes öffnen, dabei ist u.a. einen Mindestabstand von 1,5 Meter bis 2 Meter zwischen allen anwesenden Personen zu garantieren. Wie das bei Gottesdiensten gewährleistet werden kann, ist erst noch zu bedenken.

2. Perspektiven zur Ermöglichung von Gottesdiensten
Gestern, am 17. April 2020, fanden in Berlin die von der Bundeskanzlerin angekündigten Gespräche des Bundesinnenministeriums mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften über die Lockerung der momentanen Regelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise statt. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) war auch auf unsere Bitte hin in diese Gespräche wenigstens teilweise involviert. Im Ergebnis dieser Gespräche werden die Kirchen nun konkrete Vorschläge zu Gottesdienstkonzepten mit Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen unterbreiten.
Ziel ist es, Gottesdienste unter diesen Bedingungen möglichst bald nach dem 30. April (Beratungstermin des Bundes-Kabinetts) wieder zuzulassen.
Die mit den aktuellen Entwicklungen der Coronavirus-Krise befasste Arbeitsgruppe von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten hat deshalb bereits begonnen, solche Regelungen für die Wiederaufnahme von Gottesdiensten im Bereich der SELK zu erarbeiten. Für Anregungen hierzu sind wir dankbar.
Herzlich bitten wir um Geduld. Und wenn wir in der Spannung verschiedener Werte unterschiedliche Meinungen vertreten, dann lasst uns in dieser Zeit besonders auf liebevollen Umgang miteinander achten.

3. Vom Dienst der hauptamtlich Mitarbeitenden in der Kirche
Dankbar nehmen wir weiterhin wahr, wie die geistliche und seelsorgliche Arbeit in den Gemeinden der SELK aufrechterhalten, ja sogar bei allen Einschränkungen intensiviert wird. Das Umstellen von Arbeitsweisen ist für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter unserer Kirche eine große Herausforderung.
Einer unserer Pfarrer erzählte, dass er von einem Gemeindeglied – ganz lieb gemeint – angesprochen worden sei, er habe doch jetzt endlich mal viel Zeit, weil die Gottesdienste ausfallen. Das hat ihn zunächst sehr verletzt, weil das Gegenteil der Fall ist. So ist zwar die Vorbereitung von Gottesdiensten im Grunde die gleiche, aber die Umsetzung ist oft ausgesprochen zeitintensiv. Hinzu kommt, dass häufig das Gefühl für die Relevanz der Pfarramtsarbeit bei beschränkten Kontaktmöglichkeiten schwindet. Vermutlich geht es sehr vielen Berufsgruppen im „Home-Office“ ähnlich, erst recht, wenn dazu noch Kinder zu betreuen sind.
Den haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden gilt deshalb große Dankbarkeit!
So entsteht an vielen Stellen das Gefühl besonders hoher Anspannung bei der zeitgleichen Erwartung von größerer Ruhe, ein Schwanken zwischen „Freude und Asche“, um die Begriffe der Hanna zu verwenden.
Umso mehr dürfen Sie den Dienst der Pfarrer und Pastoralreferentinnen in Anspruch nehmen, denn gerade dies ermöglicht ja ein Stück wohltuender Normalität der Arbeit.
Wir bitten darum, die Kontakte in den Gemeinden auch in den kommenden Monaten nicht einschlafen zu lassen und die Vorstands- und Gremienarbeit über Video- oder Telefonkonferenzen aufrechtzuerhalten.

Nun wird die Zeit doch lang. Gefragt sind Geduld und Liebe.
- Zugleich empfinden wir große Dankbarkeit für den wachsenden Zusammenhalt in der Krise;
- Dankbarkeit für das nach wie vor überraschend hohe Maß an Kreativität in unserer Kirche;
- Dankbarkeit für die verstärkte Wahrnehmung von Glaubensthemen im gesellschaftlichen Diskurs;
- Dankbarkeit für eine viel größere Gesprächsbereitschaft zwischen den Menschen im Land;
- Dankbarkeit, dass Jesus Christus wahrhaftig auferstanden ist.

Im Namen und Auftrag von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten
ist Ihnen und euch die Arbeitsgruppe in österlicher Freude sehr herzlich verbunden

Ihre

Bischof Hans-Jörg Voigt D.D.
Propst Burkhard Kurz
Kirchenrat Erik Braunreuther
Kirchenrat Florian Wonneberg


© Foto: Antonioguillem - stock.adobe.com

 

 

Kirchneubau in Sottrum


Die Zionsgemeinde Sottrum der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) baut eine neue Kirche ein neues Gemeindehaus. Die selk.de-Redaktion hat bei Gemeindepfarrer Johannes Rehr Näheres in Erfahrung gebracht.

Sottrum
 
SELK.de: Ihre Gemeinde baut. Beschreiben Sie uns kurz, was entstehen soll!

Rehr: Wir bauen Kirche und Gemeindehaus neu und verlassen dazu unseren Standort. Wir ziehen an den Ortsrand von Sottrum, sind aber noch besser erreichbar als bisher. Nur so war es möglich, ein passendes und vor allem bezahlbares Grundstück zu finden. Unsere Kirche wird Platz bieten für rund 200 Besucher. Im Gemeindehaus planen wir einen teilbaren Saal, 2 Gruppenräume, eine Küche und sanitäre Anlagen. Ganz wichtig sind auch die Begegnungszonen im Foyer und den Fluren. Kirche, sanitäre Anlagen und Gemeinderäume sind in U-Form angeordnet, sodass sich ein sehr attraktiver Innenhof ergibt.

SELK.de: Neue kirchliche Bauten entstehen ja nicht allzu oft. Was hat zu Ihrem Vorhaben geführt?

Rehr: Der entscheidende Grund war, dass unsere Räumlichkeiten schlicht zu klein geworden sind. Das gilt für die Kirche, die Gemeinderäume und den Außenbereich. Unsere Gemeinde ist in den letzten Jahren um circa 30 Prozent gewachsen – insbesondere durch zahlreiche junge Familien mit Kindern. Unsere Gemeinde zählt gegenwärtig 168 Glieder, davon 50 Kinder und Jugendliche. So werden am Sonntag während des Gottesdienstes Kindergottesdienst und Kinderbetreuung in mehreren Gruppen angeboten. Auf unserem jetzigen Grundstück – 1.400 m2 – gibt es kaum Platz für Ballspiele und sonstige Freizeitgestaltung. Daher freuen wir uns, dass unser neues Grundstück viermal so groß ist, so dass die Jugendlichen sich zum Beispiel endlich einen Volleyball-Platz einrichten können.

SELK.de: Worauf ist das Gemeindewachstum - menschlich gesehen - zurückzuführen?

Rehr: Gemeindewachstum ist immer ein großes Geschenk unseres himmlischen Vaters! Um solches Wachstum beten wir in unserer Gemeinde regelmäßig in unserm Abendgebet am Sonnabend um 18 Uhr. Dass zahlreiche junge Familien zugezogen sind, ist auch für uns „ein Wunder vor unseren Augen“. Wir feiern unsere Gottesdienste in großer Freude mit Jung und Alt. Selbstverständlich kommen unsere Kinder bei der sonntäglichen Feier des heiligen Abendmahls mit an den Altar, kniend oder getragen, und werden gesegnet. Unser großer Posaunenchor mit vielen Kindern und Jugendlichen prägt unsere Gottesdienste immer festlich mit. Die Verkündigung bei uns malt den Herrn Jesus Christus vor die Augen in dem, was er für uns getan hat und heute für uns tut – insbesondere in den heiligen Sakramenten.
In einer Zeit, wo scheinbar alles ins Wanken gerät, suchen junge Menschen zunehmend Orientierung. So kamen einige Familien ausdrücklich aus Bekenntnisgründen zu uns. Durch die Lektüre der lutherischen Bekenntnisschriften suchten sie eine Kirche, die sich kirchlich-verbindlich an dies Bekenntnis hält. Eine bessere und haltbarere Orientierung als an Gottes Wort gibt es nicht. Dies mag – menschlich gesehen – vielleicht ein Grund für das Wachstum unserer Gemeinde sein.
Darüber hinaus pflegen wir die Gemeinschaft innerhalb der Gemeinde sonntäglich beim Kirchenkaffee – vor und nach dem Gottesdienst – und dem monatlichen Gemeindemittagessen. Sicher ist es auch so: Sind erst einige junge Familien am Sonntag im Gottesdienst, kommt die nächste schon leichter dazu. Aber noch einmal: Wir haben kein Rezept, wie Gemeindewachstum erzielt werden kann. Es ist und bleibt ein Geschenk des dreieinigen Gottes!

SELK.de: Einem Bauvorhaben gehen lange Beratungsgänge voraus. Wie lassen sich diese in diesem Fall beschreiben?

Rehr: Ja, es war ein langer Weg! Schon vor über 30 Jahren stellte eine Gemeindeversammlung fest, dass die Räumlichkeiten im Gemeindehaus nicht mehr ausreichend seien. Immer wieder gab es Versuche, auf dem bisherigen Grundstück eine Vergrößerung zu verwirklichen. Es kam aber nie zur Verwirklichung.
Vor etwa 8 Jahren begannen wir mit Sanierungsplänen für unser Gemeindehaus, dann auch für die Kirche. Die Gebäude aus den 60er (Kirche) und 70er Jahren (Gemeindehaus) entsprechen in keiner Weise heutigen Ansprüchen an Dämmung und Ausstattung. Nach Beratung mehrerer Architekten stellte sich heraus: Abriss und Neubau sind die günstigste Alternative. So planten wir zunächst auf dem bisherigen Grundstück. Das Problem dabei: Der Außenbereich wäre noch einmal kleiner geworden, sodass kaum mehr Platz für Kinder- und Jugendarbeit geblieben wäre. Dazu kam noch der Hinweis: „Wenn diese Kirche abgerissen wird, kann nicht garantiert werden, dass hier wieder eine Kirche errichtet werden kann.“
Dann konnte eines unserer Gemeindeglieder ein wunderbar geeignetes Grundstück erwerben. Die Gemeinde beschloss frohgemut, nun dort zu bauen. Dagegen stand jedoch die politische Gemeinde, der zumindest mehrheitlich der Wille fehlte, eine Kirchengemeinde in dieser Sache wirklich zu unterstützen.
Dass wir nun in einem Gewerbegebiet zwischen einer Pferdeklinik und einem Drechselei-Betrieb unser Grundstück gefunden haben, erfüllt uns mit großer Freude. Es hat sich immer wieder gezeigt: In heutiger Zeit ist es nahezu unmöglich, innerhalb eines Wohngebietes eine neue Kirche zu errichten – man hätte gleich viele Nachbarn gegen sich. So ist es nun gekommen, dass wir uns zunächst am Ortsrand befinden, aber in realistischer Erwartung, dass der wachsende Ort uns dort irgendwann „einholen“ wird.

SELK.de: Sie bauen an anderer Stelle des Ortes. Was passiert mit der bisherigen Immobilie?

Rehr: Unser bisheriges Grundstück mit Kirche und Gemeindehaus ist innerhalb unserer Gemeinde verkauft worden. Die Käufer geben uns die überaus freundliche Möglichkeit, dass wir Kirche und Gemeindehaus bis zur Fertigstellung unserer neuen Räumlichkeiten weiter nutzen können. Mit dem Erlös aus dem Verkauf unseres bisherigen Anwesens konnte unser neues Grundstück komplett finanziert werden. Wahrscheinlich werden die alten Gebäude abgerissen und neue Wohnungen errichtet. Wegen seiner idealen Lage zwischen Bremen und Hamburg – direkt an der Bundesautobahn 1 – wächst Sottrum kontinuierlich. Wohnraum wird hier ständig gesucht.

SELK.de: Wie sieht es um das benötigte Kapital und um die Finanzierung aus?

Rehr: Wie gesagt: Mit unserm alten Grundstück konnte das neue Grundstück finanziert werden. Die Baukosten (ohne Grundstück) belaufen sich auf rund 1,2 Millionen Euro. Unsere Gemeinde deckt durch Spenden und Rücklagen circa 600.000 Euro selbst. Dazu kommt ein Darlehen in Höhe von 600.000 Euro. In den zahlreichen Beratungen in der Gemeinde wurden immer folgende Eckpunkte betont: Unsere Baumaßnahme darf nicht unsere Zahlungen an die Allgemeine Kirchenkasse und die Lutherische Kirchenmission beeinträchtigen. Und: Das Darlehen soll möglichst zügig zurückgezahlt werden, damit es nicht die nächste Generation belastet. ¬ – Natürlich freut sich die Gemeinde über jede Spende oder Zuwendung von außerhalb unserer Gemeinde!

SELK.de: Zum Schluss ein Wort zu den zeitlichen Planungen bis zur Fertigstellung des Neubaus:

Rehr: Jetzt beginnen gerade die Erd- und Betonarbeiten, im Mai die Maurerarbeiten. Wenn die Corona-Krise uns nicht zu sehr zeitlich zurückwirft, erscheint eine Fertigstellung in Jahresfrist realistisch. Aber auch hier vertrauen wir darauf, dass der Herr lebt und „bei uns ist alle Tage bis an der Welt Ende“. Auch die Zeit der Bauphase liegt in seinen Händen. Das ist unsere fröhliche Hoffnung: Der Herr wird uns zu seiner Zeit ans Ziel führen! Und dann freuen wir uns schon heute auf den ersten Gottesdienst in unserer neuen Kirche, genauer: in dieser neuen Kirche des Herrn Christus!

SELK.de: Vielen Dank für das Interview. Möge Gott mit seinem Schutz und Segen das Neubauprojekt begleiten, das wünsche wir der Zionsgemeinde von Herzen.

 

Geh hin, mein Volk, in deine Kammer ...

 
Zweiter Brief an die Gemeinden


Auf ihrer videobasierten Sitzung am 26. März 2020 haben die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in diesen Tagen über die aktuellen Entwicklungen der Coronavirus-Krise berät. Diese Arbeitsgruppe hat im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise einen zweiten Brief der Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten an die Pfarrämter und Gemeinden und auch an Gäste der Gemeinden gerichtet, der am 4. April an alle Pfarrämter der SELK gegangen ist und auch an dieser Stelle dokumentiert wird.

Der erste Brief findet sich hier: selk.de/download/Coronavirus-Krise_Brief-21-03-2020.pdf

Coronabrief

Geh hin, mein Volk, in deine Kammer und schließ die Tür hinter dir zu! Verbirg dich einen kleinen Augenblick, bis der Zorn vorübergehe. (Jesaja 26,20)


Liebe Gemeindeglieder der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, liebe Gäste der Gemeinden, liebe Leserinnen und Leser!

manchmal klingen Worte der Heiligen Schrift völlig überraschend neu. Es war am Sonntagmorgen vor einer Woche beim Hören der „Musikalischen Exequien“ von Heinrich Schütz. Da taucht, vom Alt gesungen, dieses Wort aus dem Propheten Jesaja auf. Das Gottesvolk wird aufgefordert, zu Hause zu bleiben, die Türe zu schließen, bis der Zorn vorübergehe. In dieser besonderen Karwoche können wir nun ganz anders mit den Israeliten fühlen, die im Exil saßen und meinten, von Gott verlassen zu sein.

Wir tun uns in Zeiten der Coronavirus-Krise schwer, von Gottes Zorn zu reden. Und wenn ich mir den Zorn Gottes vorzustellen versuche, dann stoße ich immer nur auf meinen Zorn über die Verhältnisse, die nicht so sind, wie ich sie mir vorstelle. Aber dass Gott zornig sein kann, das lehrt uns die Heilige Schrift an vielen Stellen.

Zugleich gilt auch: Der Zorn Gottes ist die der Sünde zugekehrte Seite der Liebe Gottes. Gott ruft uns durch sein Wort zur Buße, zur Umkehr von unseren eigenen falschen Wegen. Die Karwoche ist die Zeit des Kirchenjahres, solche Umkehr und Einkehr zu halten.

Liebe Schwestern und Brüder, Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in diesen Tagen über die aktuellen Entwicklungen berät. Propst Burkhard Kurz, Kirchenrat Erik Braunreuther, Kirchenrat Florian Wonneberg und ich gehören dieser Arbeitsgruppe an. Wir sind dankbar über alle Entscheidungen, die jeweils vor Ort getroffen und für die vielen Initiativen, die in unseren Gemeinden gestartet wurden. Wir wenden uns heute mit den folgenden Punkten, die uns für unsere Kirche heute wichtig erscheinen, an Sie und euch:

1. Offene Kirche
Wenn Gemeinden ihre Kirche für das individuelle Gebet öffnen, sollten sie in geeigneter Weise auf das Abstandsgebot hinweisen. Wenn dessen Einhaltung nicht mehr garantiert werden kann, muss die Kirche geschlossen werden.

2. Aufzeichnung von Gottesdiensten
An Video- oder Tonaufzeichnungen von Gottesdiensten dürfen auch mehr als zwei Personen mitwirken. In einer Pressemeldung heißt es: „Trotzdem gehörten Gottesdienst und Gebet zur Grundversorgung der Bevölkerung, die auch in diesen Zeiten nicht wegzudenken sei. Deshalb seien die live übertragenen Gottesdienste für die Beteiligten zwingend notwendige Zusammenkünfte aus dienstlichen Gründen, an denen auch mehr als zwei Personen mitwirken dürften. Das gelte etwa für Pfarrer, Kirchenmusiker, Küster, Öffentlichkeitsbeauftragte sowie für andere an der Übertragung beteiligte Personen.“
Dennoch ist bei solchen Aufzeichnungen streng auf einen Abstand von zwei Metern zwischen den Beteiligten zu achten.

3. Abendmahlsfasten
Vereinzelt wurde auch im Kontext unserer Gemeinden die gegenwärtig in der kirchlichen Öffentlichkeit diskutierte Frage aufgegriffen, ob man das Heilige Abendmahl bei einer elektronischen Übertagung des Gottesdienstes an verschiedenen Orten feiern könne. Für uns als lutherische Kirche ist dies aus folgenden Gründen keine Möglichkeit:
- Dass uns durch „höhere Gewalt" – letzten Endes von Gott – nun ein Sakramentsfasten auferlegt ist, gehört zur Kreuzesgestalt der Existenz von Kirche und Christen. Diese Fastenübung fällt sehr vielen von uns schwer. Wir wollen diese aber gemeinsam tragen, um Menschen vor einer unter Umständen lebensbedrohlichen Erkrankung zu schützen.
- Das Sakrament gehört in die Mitte der zum Gottesdienst versammelten Gemeinde. Auch beim Krankenabendmahlsfeiern ist eine, wenn auch kleine, Hausgemeinde persönlich versammelt.
- Eine Reihe praktischer Fragen sind problematisch:
Beim Abendmahl achtet der Pfarrer mit größter Sorgfalt darauf, welche Elemente an Brot und Wein konsekriert werden und welche nicht. Dafür könnte er aber in den Wohnzimmern bei einer elektronischen Übertragung nicht Sorge tragen.
- Das Reichen des gesegneten Brotes ist zugleich der Akt der Zulassung zum Sakrament durch den ordinierten, berufenen und eingeführten Pfarrer. Auch dies wäre bei einer elektronischen Übertragung nicht möglich. Auch für den Verzehr der übriggebliebenen Gaben trägt der Pfarrer Verantwortung.
- Der gewichtigste Grund aber ist, dass wir keine Gewissheit haben, ob eine solche Abendmahlspraxis dem Willen des Stifters, Jesus Christus, entspricht und ob wir deshalb gewiss sein könnten, Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit zu empfangen. Es ist ja nicht der Glaube der Kommunikanten und Empfänger des Abendmahles, der die Gegenwart des Leibes und Blutes Christi in, mit und unter Brot und Wein bewirkt. Der Glaube macht nicht das Abendmahl, er empfängt es. Vielmehr ist es die auftragsgemäße Handhabung des Abendmahls, die durch das Wort Gottes Gewissheit ermöglicht.

4. Gemeindeglieder ohne Internet
Noch einmal möchten wir Ihnen besonders die Menschen in unseren Gemeinden und in unserer Nachbarschaft anempfehlen, die in diesen Tagen besonders in der Gefahr der Vereinsamung stehen. Ein Grund dafür könnte sein, dass sie nicht mit dem Internet umgehen können. Ausgewählte und geeignete Mitarbeitende in den Gemeinden können gemeinsam mit den Pastoren regelmäßig telefonischen Kontakt zu diesen Menschen halten. Dazu können auch Telefonlisten mit dem Hinweis auf den datenschutzrechtlichen Umgang ausgegeben werden.
Auch den schriftlichen Kontakt zu diesen Gemeindegliedern sollten wir verstärkt suchen.

5. Technische Unterstützung
In wohl fast allen Gemeinden gibt es Gemeindeglieder, zum Beispiel Schüler und Studierende, die in diesen Tagen gerne bereit sind, technische Hilfe beim Einrichten von Videokonferenzen – zum Beispiel für notwendige Sitzungen des Kirchenvorstandes – zu leisten. Aus unserer Arbeitsgruppe ist KR Erik Braunreuther (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) als Ansprechpartner bereit, den örtlich Verantwortlichen Hilfestellung zu geben.

6. Trauerfeiern und Beerdigungen
Insbesondere den Pfarrern im aktiven Gemeindedienst empfehlen wir, die lokal sehr unterschiedlichen und sich ändernden Regelungen für Trauerfeiern und Beerdigungen im Blick zu behalten und sich hierbei nicht ausschließlich auf die Bestatter zu verlasen. Diese Regelungen können bei den Kommunen erfragt werden.

Wir sind positiv erstaunt und sehr dankbar, wie viele unterschiedliche Initiativen sich in unserer Kirche und in den Gemeinden regen. Professor Dr. Christoph Barnbrock führt eine Liste mit Verweisen und Links zu diesen Aktivitäten die über www.selk.de „Hilfen und Empfehlungen / Angebote in der Corona-Krise“ unter praxishilfen.selk.de abgerufen oder weitergegeben werden kann. Dabei ist besonders auch die Präambel dieses Papiers zu beachten.

Wenn der Prophet Jesaja prophezeit: „Geh hin, mein Volk, in deine Kammer und schließ die Tür hinter dir zu! Verbirg dich einen kleinen Augenblick, bis der Zorn vorübergehe“, dann steht dies im Jesaja-Buch in einem Zusammenhang mit der Auferstehungshoffnung. In Vers 19 lesen wir: „Aber deine Toten werden leben, deine Leichname werden auferstehen. Wachet auf und rühmet, die ihr liegt unter der Erde!“ (Jesaja 26,19).

So gehen wir in diese ganz besondere Karwoche, halten Umkehr von unseren falschen Wegen und sind dabei in der Fürbitte verbunden. Damit bereiten wir uns auf das Osterfest vor, die Feier der Auferstehung unseres Erlösers Jesus Christus. Wir werden in diesem Jahr Ostern ganz anders feiern als sonst. Die Gewissheit der Auferstehung aber ist die gleiche.

Im Namen und Auftrag von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten
ist Ihnen und euch die Arbeitsgruppe sehr herzlich verbunden

Ihre

Bischof Hans-Jörg Voigt D.D.
Propst Burkhard Kurz
Kirchenrat Erik Braunreuther
Kirchenrat Florian Wonneberg
 

Ich will euch trösten – Brief an die Gemeinden


Auf ihrer videobasierten Tagung am 19. und 20. März 2020 haben sich die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten intensiv mit der Coronavirus-Krise beschäftigt. Aus den Beratungen ist ein Brief an die Gemeinden hervorgegangen, der am 21. März an alle Pfarrämter gegangen ist und auch an dieser Stelle dokumentiert wird.

Der Wortlaut ist zudem in einem Videobeitrag von Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. hier zu hören.


Trost

Gott, der Herr, spricht: „Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“
(Aus dem Predigtwort zum Sonntag Lätare aus Jesaja 66,13)

Liebe Gemeindeglieder der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, liebe Gäste der Gemeinden, liebe interessierte Leserinnen und Leser!

Die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten wenden sich mit diesem Brief an Sie, um Ihnen in Zeiten tiefer Verunsicherung und Gefahr nahe zu sein. Täglich werden wir mit neuen Meldungen zum neuartigen Coronavirus „SARS-CoV-2“ konfrontiert.


In der gegenwärtigen Not

Bei aller Not, die Kranke und ihre Angehörigen, Sterbende und Trauernde in diesen Tagen erleben, können wir die Frage, warum Gott zulässt, dass Menschenleben und wirtschaftliche Existenzen gefährdet werden, nicht beantworten. Gott ist hierin verborgen, weil er unsere begrenzten menschlichen Vorstellungen übersteigt. Wir haben aber seine tröstliche Zusage durch den Propheten Jesaja: „Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“ Um diesen Trost für uns greifbar und anschaubar zu machen, hat er seinen Sohn Jesus Christus Mensch werden lassen. Im Leben, Sterben und Auferstehen Jesu stellt Gott sich an unsere Seite und macht seinen Trost für uns erfahrbar.

Wir können uns nicht erinnern, eine solche gesundheitliche Gefährdung und Krise erlebt zu haben, und auch in der Geschichte der Kirche hat es ein so umfangreiches Verbot von Gottesdiensten noch nicht gegeben. Die Vorstellung, womöglich zu Karfreitag und Ostern in unseren Kirchen keine gemeinsamen Gottesdienste feiern zu können, erfüllt uns mit tiefer Traurigkeit. Wie sollen wir uns verhalten?

Als Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten möchten wir klarstellen, dass es ein Gebot der Nächstenliebe ist, sich an die Anordnungen der Bundesregierung, der Bundesländer und Behörden zu halten. Es geht darum, dass wir gemeinsam die öffentlich Verantwortlichen unterstützen, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass alle Erkrankten in den Krankenhäusern sachgerecht behandelt werden können und ihre Zahl die Kapazitäten nicht übersteigt.

Manche fragen sich, ob es nicht wichtiger ist, dem dritten Gebot zur Feiertagsheiligung zu folgen und trotz aller Verbote Gottesdienst zu halten. Wir antworten hier sehr klar, dass dies nicht möglich ist, denn dem steht das Gebot der Nächstenliebe gegenüber. Auch ein Verweis auf die rechtliche Autonomie der Kirchen in Deutschland ist in diesem Fall nicht zutreffend, da diese Eigengesetzgebung „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ geschieht, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sagt. Zudem gelten die Einschränkungen nur vorübergehend und es wird mit ihnen keine unchristliche Absicht verfolgt. Auch von daher ist der Nächstenliebe zu folgen, um Menschen mit erhöhtem persönlichem Risiko zu schützen. Dabei ist der Verzicht auf das Heilige Abendmahl ein besonderes Fasten, das uns in diesen Tagen auferlegt wird.

Dort, wo Ursachen und deren Erklärungen sehr kompliziert sind, entstehen sehr schnell Verschwörungstheorien und Gerüchte. Wir rufen daher dazu auf, bei der Auswahl der Informationsquellen sehr sorgfältig zu sein.


Dennoch tiefe Freude, Dankbarkeit und Zuversicht

Zugleich erfüllt es uns mit tiefer Freude, Dankbarkeit und Zuversicht, wenn wir sehen, wie viele Initiativen und Ideen auch in unseren Gemeinden hervorbrechen, die wir vor Kurzem noch nicht für möglich gehalten haben. Wir sind den Pfarrern, Pastoralreferentinnen, Pfarrdiakonen und Vikaren mit den Kirchenvorständen und allen engagierten Gemeindegliedern zutiefst dankbar für Gottesdienste auf unterschiedliche Weise, Andachtsformen im Internet, für die tätigte Nächstenliebe und für vieles andere mehr. Eine so bunte Vielfalt in unserer Kirche hat uns freudig überrascht und stimmt uns zuversichtlich. In Zeiten, in denen von körperlicher Nähe dringend abzuraten ist, werden Telefonanrufe, Briefe und die altbewährte Postkarte besonders für Menschen, die mit dem Internet nicht umgehen können, besonders wichtig.

Wir selbst machen die Erfahrung, dass unsere wichtige halbjährliche Tagung als Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten auch per Video funktionieren kann und wir arbeitsfähig sind. Folgendes hat sich auf unserer Tagung hierzu als besonders wichtig herausgestellt:

Unsere Gottesdienste fallen nicht aus. Sie werden stattdessen nur an unterschiedlichen Orten – nämlich bei uns zu Hause – gehalten. Täglich beten wir zu Gott, dass er Hilfe schenken möge. Jetzt gilt es die vielleicht vorhandene innere Scheu zu überwinden und (wieder) neu damit anzufangen, gemeinsam in der Heiligen Schrift zu lesen, ein Andachtsbuch und das Gesangbuch dazu aufzuschlagen und gemeinsam zu beten: ein freies Gebet, das Vaterunser, den Segen oder Luthers Morgen- und Abendsegen.

Auch die Kollekten in unseren Gemeinden müssen nicht ausfallen. Der Apostel Paulus unterbreitet der Gemeinde in Korinth einen Vorschlag, der für unsere Tage sehr geeignet erscheint. Paulus schreibt uns: „An jedem ersten Tag der Woche lege ein jeder von euch bei sich etwas zurück und sammle an, soviel ihm möglich ist, damit die Sammlung nicht erst dann geschieht, wenn ich komme.“ (1. Korinther 16,2). Dann können wir, wenn das Versammlungsverbot aufgehoben sein wird, unsere Gaben zusammentragen.

Als Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten wollen wir die Verantwortung, die uns gegeben ist, in dieser Krise gewissenhaft wahrnehmen. Als Superintendenten werden wir die regionalen Erfordernisse und Vorgaben im Blick behalten und in unserem Verantwortungsbereich kommunizieren. Die Möglichkeiten zu Krankenbesuchen und Hausabendmahlen sowie zur Gestaltung von Taufen und Bestattungen werden die Pfarrer mit den Gemeinden klären. Mit der Frage nach veränderten Formen des kirchlichen Unterrichtes wollen wir uns beschäftigen. Sollte es erforderlich sein, Konfirmationen oder Jugend- und andere Veranstaltungen abzusagen, raten wir dazu, zunächst einen Termin als „Deadline“ zu verabreden und bekanntzugeben, um an diesem Tag dann die Entscheidung über Stattfinden zu treffen. Das erleichtert die Entscheidungsfindung in Zeiten der Ungewissheit.

Gern sind wir als Kirchenleitung und Superintendenten weiterhin bereit, Ihre Vorschläge, Ideen und Initiativen nach Kräften mit anderen zu teilen.

Bei alledem sind wir gewiss, dass Gott seine Zusage besonders in diesen Zeiten der Not hält: „Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“

Gottes Liebe, seine Fürsorge und Hilfe sei Ihnen und euch allen nahe!

Im Namen und Auftrag von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten
in herzlicher Verbundenheit

Ihre

Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. | Geschäftsführender Kirchenrat Michael Schätzel



Gebetsvorschlag:

Herr Gott, barmherziger Vater, du Schöpfer der Welt, wir bitten dich für alle Kranken, sende ihnen Menschen, die ihnen helfen, lass sie Linderung ihres Leidens erfahren und schenke ihnen Genesung.

Jesus Christus, der du für uns Menschen am Kreuz alle Krankheit getragen hast, hilf denen, die helfen in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen, in Geschäften und Wohnungen bedürftiger Menschen. Bewahre sie selbst vor Ansteckung. Lass sie in ihrem Dienst nicht müde werden.

Herr Gott, Heiliger Geist, wende gnädig schlimmeres Unheil von unserem Land und der Welt, begrenze allen Schaden für Schulen, Kultur, Wirtschaft und Politik. Leite die Wissenschaftler und lass alle hilfreiche Forschung gelingen.

Du Dreieiniger Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist, wir danken dir, dass du uns deine Gnadengaben in deinem Wort, in Taufe, Beichte und Abendmahl bisher so reichlich hast austeilen lassen. Vergib, wo wir diese Gnadenmittel achtlos für selbstverständlich gehalten haben. Sei mit deiner Gegenwart bei allen Gottesdiensten und Andachten, die wir in dieser Zeit in unseren Häusern in deinem Namen halten, weil du uns ja darin suchst und zum ewigen Leben geleitest. Dies alles bitten wir um Christi willen. Amen.



Foto Kruzifix: © Martin-Luther-Gemeinde Göttingen | Pfarrer Michael Hüstebeck

Recht auf selbstbestimmtes Sterben?

 
Es gibt kein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – Sterben und Geborenwerden stehen nicht in menschlicher Hand – um der Würde des Menschen willen

Stellungnahme des leitenden Geistlichen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zu einem „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“

Stellungnahme
 
1. Vorbemerkung:


Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und verdient allerhöchsten Respekt. Das Wohl unseres Staates, dessen Dienstleistungen, Vorzüge und dessen Schutz wir als Bürgerinnen, Bürger und Christenmenschen jeden Tag genießen, hängt auch von diesem Respekt ab, denn staatliche Autoritäten sind nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift und der lutherischen Bekenntnisse Gott gegeben und gewollt. Um so schwerer fällt es mir, das gestrige Urteil grundsätzlich zu kritisieren.

2. Vorbemerkung:

Über die Not unheilbar erkrankter Menschen, ihre Schmerzen und ihren sehnlichen Wunsch, sterben zu können, sollte man mit großer Achtung und größter Zurückhaltung sprechen. Was manche Menschen oft über Jahre hin an Leid ertragen, übersteigt die Vorstellung eines gesunden Menschen. Gedanken, sein Leben aktiv beenden zu wollen, stellen sich in solchem Leiden wohl bei jedem Menschen ein. Und auch Menschen, die den Gedanken Taten folgen lassen wollen, verdienen unsere christliche Nächstenliebe und unser letztes Geleit. Dr. Martin Luther hat diese Sichtweise immer wieder vertreten, dass Menschen, die sich selbst getötet haben, christlich bestattet werden sollen, weil sie es „nicht gern“, also in einer inneren Zwangslage, getan haben und „wie von einem Räuber im Wald überwunden“ wurden (WA Tischreden Nr. 222).

Es gibt kein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 neues Recht gesprochen, wenn es in Punkt 1. a) des Urteils heißt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“

Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland heißt es in den zitierten Absätzen, Artikel 2, Absatz (1), wie folgt: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Das Verfassungsgericht stellt hier eine Verbindung zum Grundgesetz-Artikel 1, Absatz (1), her, wo es bekanntlich heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

An keiner Stelle spricht das GG von einem „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Diesen Passus allein könnte man noch in der Weise richtig verstehen, als dass die Art meines Sterbens, ob mit oder ohne Therapie, ob mit oder ohne Schmerzmittel, eine Frage der freien Entscheidung ist. Der folgende Satz in Absatz b) des Urteils aber lautet: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“ Dieser Satz in seinem Zusammenhang besagt, dass es ein Recht gäbe, den Zeitpunkt des eigenen Sterbens selbst zu bestimmen. Diese Behauptung taucht sozusagen aus dem Nichts auf. Sie ist ebenso neu wie falsch und entspricht nicht dem Geist des Grundgesetzes, wie im Folgenden zu begründen ist.

Diese Rechtsprechung widerspricht dem 5. Gebot

„Du sollst nicht töten.“ heißt es lapidar im 5. Gebot der Zehn Gebote. Dieses Gebot gilt sowohl für das Leben anderer als auch für mein eigenes Leben. Die Würde des Menschen liegt begründet in der Nichtverfügbarkeit und Einzigartigkeit des Geborenwerdens. Dem entspricht notwendig auch die Nichtverfügbarkeit seines Endes. Dass der Mensch über seinen Tod im Grundsatz nicht selbst verfügen kann, sichert seine Menschenwürde.

In den Kommentaren dieser Tage war immer wieder zu lesen, dass man religiöse Vorstellungen nicht auf die Allgemeinheit eines säkularen Staates anwenden könne. Das Grundgesetz der Bundesrepublik freilich tut das selbst. Gleich im ersten Satz der Präambel definiert es den eigenen Bezugsrahmen: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen.“ Der Gottesbezug des Grundgesetzes ist der Verweis auf höheres Recht, sozusagen der „Draht nach oben“, denn menschliches Recht braucht den Bezug zu göttlichem Recht, um nicht in völliger Beliebigkeit zu enden.

Der Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde hat diesen ethisch-moralischen Sinnzusammenhang für den modernen Rechtsstaat 1964 so definiert: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Indem der Spruch des Bundesverfassungsgerichts gegen die ethische Grundforderung des 5. Gebotes verstößt, das zudem nicht nur in der jüdisch-christlichen Religion besteht, kündigt es den Gottesbezug der Präambel des Grundgesetzes auf.

Rechtsunsicherheit für Ärzte und Helfer ist nicht das Problem

Das Problem besteht nicht in rechtlichen Schönheitsfehlern oder Unsicherheiten, die sich aus dem Paragrafen 217 des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 ergeben haben. Das Problem ist sehr viel grundsätzlicherer Natur, denn aus der Schaffung eines Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und der Freiheit, sich das Leben zu nehmen, folgt womöglich auch die Pflicht des Staates, dazu die Voraussetzungen zu schaffen.

Indem die bisher unantastbare Tabugrenze zur Selbsttötung gefallen ist, folgt der subtile Druck auf schwerkranke Menschen, der Erwartung ihrer Angehörigen und Freunde – und sei sie nur fälschlich angenommen – zu folgen und sich das Leben zu nehmen. Was das Grundgesetz in seinen ersten beiden Artikeln als ethische Position für eine Kultur des Lebens definiert hat, wandelt sich in der Ausformulierung seiner Negation zu einer Kultur des Todes.

Ich denke, der 26. Februar 2020 wird als Aschermittwoch in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen.

Hans-Jörg Voigt

 

Bausteinsammlung 2020 | Kirchbau in München gefördert


Die Bausteinsammlung (www.bausteinsammlung.de) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist eine gesamtkirchliche Spendenaktion, bei der in den Gemeinden papierne Bausteine, die als Spendenquittungen beim Finanzamt eingereicht werden können, verkauft und Spenden gesammelt werden, die jährlich wechselnden Projekten zugutekommen. 2020 wird durch die Bausteinsammlung das Kirchenbauprojekt der Trinitatisgemeinde der SELK gefördert

Bausteinsammlung
 
Am 2. Februar 2020 wurde in der Trinitatiskirche in München die Bausteinsammlung 2020 der SELK mit einem durch Orgelmusik und Beiträge des Singchores musikalisch ausgestalteten Gottesdienst eröffnet. Hierzu waren SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) und die Bausteinbeauftragten der SELK, Susan und Hans-Hermann Buhr (Burgdorf bei Hannover), angereist.

In seiner Predigt über einen Bibelabschnitt aus der Offenbarung des Johannes ging der Bischof zunächst auf den Zustand der SELK ein und freute sich, dass trotz des „Sinkens des christlichen Grundwasserspiegels“ immer wieder auch Aufbrüche stattfänden – wie hier mit dem Bau einer neuen Kirche in München. Die unterschiedlichen Reaktionen der Gemeinden auf die scheinbar schwindenden Kräfte reichten von mutlos bis wachsend, von zerstritten bis einladend. So wünschte er der Trinitatisgemeinde, dass ihr Glaube mit der neuen Kirche in die Stadt und in die SELK hineinstrahlen möge. Alle Sorgen und Nöte seien aufgehoben durch die Zusage Christi „Fürchte dich nicht! Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige.“

In ihrem Grußwort nahmen die Bausteinbeauftragten Bezug auf das biblische Leitwort der diesjährigen Bausteinsammlung – „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“ (2. Timotheus, Kapitel 1, Vers 7): Dieser besondere, sich „wohltönend ergänzende“ Dreiklang an positiven Tugenden sei durch den Heiligen Geist gewirkt und habe es in der Trinitatisgemeinde geschafft, dass in der langen Zeit des Planungs- und Entscheidungsprozesses rund um den Neubau der Kirche angesichts der hohen finanziellen Lasten nicht die Furcht die Oberhand gewonnen habe. Für den Hintergrund der Plakate, Flyer und papiernen Bausteine habe man ein kräftiges Rot gewählt – die Farbe der Liebe und des Heiligen Geistes.

BausteinsammlungSusan und Hans-Hermann Buhr eröffneten die Bausteinsammlung und überreichten Ortspfarrer Frank-Christian Schmitt ein Werbebanner, das mit seinen Motiven einerseits den Facettenreichtum der Bau- und Sanierungsprojekte zeigt, andererseits aber auch die über die Bausteinsammlung gelebte Solidargemeinschaft in der SELK symbolisiert.

Nach dem Gottesdienst gab es Kirchenkaffee in den neuen Gemeinderäumen. Der Bischof überbrachte ein Grußwort von der Kirchenleitung, es wurden noch viele Gespräche geführt und erste Bausteine verkauft.

Die Trinitatisgemeinde (www.selk-muenchen.de) hat im vergangenen Jahr nach einem mehrere Jahre dauernden Planungs- und Beratungsprozess den erforderlichen Neubau ihrer Kirche abschließen und im Mai 2019 das Weihefest feiern können. Für dieses Jahr ist noch die Errichtung des Glockenturms vorgesehen. Die Glocken sind hierfür bereits gegossen worden. Trotz starken eigenen Engagements und finanzieller Unterstützung von dritter Seite weist die Gemeinde immer noch hohe Verbindlichkeiten von ihrem Großprojekt auf und benötigt dafür die Unterstützung durch viele Spenden.

Spendenkonto:
Allgemeine Kirchenkasse der SELK
IBAN: DE47 2507 0024 0444 4444 00
BIC: DEUTDEDBHAN
Deutsche Bank Hannover
Bausteinsammlung 2020

Theologischer Ausschuss


Dem Theologischen Ausschuss der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) gehören 12 Mitglieder an, dazu kommen drei Gäste. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ist in dem Ausschuss durch Prof. Dr. Achim Behrens (Oberursel) gastweise vertreten. Für selk.de beantwortet er Fragen zur Arbeit des Ausschusses.

Behrens

SELK.de: Herr Prof. Behrens, Sie vertreten die SELK im Theologischen Ausschuss der VELKD. Was ist das für ein Gremium und seit wann arbeiten Sie dort mit?


Behrens: Der Theologische Ausschuss (TA) ist sozusagen das theologische Kompetenzzentrum der VELKD. Die VELKD umfasst die lutherischen Landeskirchen innerhalb der EKD. Der Ausschuss erhält Arbeitsaufträge von der Bischofskonferenz und der Kirchenleitung dieser Vereinigung lutherischer Kirchen. Das Gremium besteht aus Professorinnen und Professoren der Evangelischen Theologie und Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Landeskirchen. Die SELK ist bereits seit sehr langer Zeit zur gastweisen Mitarbeit in diesem Ausschuss eingeladen und ich selbst vertrete unsere Kirche seit mittlerweile mehr als 15 Jahren dort. In der SELK gibt es übrigens als vergleichbare Einrichtung die Theologische Kommission.

SELK.de: Mit welchen Themen hat sich der Ausschuss in dieser Zeit zum Beispiel beschäftigt?

Behrens: Das waren im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von Themen. Da gibt es einmal aktuelle Fragstellungen, die zumeist von der Kirche an den Ausschuss herangetragen werden. Da ging es z.B. darum, ob das Augsburger Bekenntnis zum Gesamtbekenntnis für die EKD werden solle oder welchen Stellenwert die Barmer Theologische Erklärung für die lutherischen Kirchen hat. Daneben gibt sich der Ausschuss aber auch selbst Themen für sogenannte Langzeitstudien; hier waren z.B. die Visitation, die Frage nach Taufe und Kirchenmitgliedschaft oder jetzt neu die aktuelle Rolle der Bekenntnisse für Kirchen Themen.

SELK.de: Warum investieren Sie Zeit und Kraft für die Mitarbeit an dieser Stelle?

Behrens: Dieser Ausschuss ist eine sehr spannende Schnittstelle zwischen wissenschaftlicher Theologie und kirchlicher Praxis. Vertreterinnen und Vertreter aller theologischen Disziplinen, von der Bibelwissenschaft bis zur Praktischen Theologie, kommen dabei ins Gespräch. Der Ausschuss ist wirklich mit sehr kompetenten Kolleginnen und Kollegen besetzt und die Arbeitsatmosphäre ist durchweg konstruktiv. Ich lerne viel. Unter anderem lerne ich, dass uns bei allen Unterschieden mit den Geschwistern aus den lutherischen Landeskirchen auch viel verbindet. Jede Sitzung beginnt und endet z.B. mit einer Andacht. Wir beten gemeinsam. Außerdem ist das tatsächlich eine gute Gelegenheit, theologische Positionen einer bewussten Bekenntniskirche ins Gespräch zu bringen.

SELK.de: Gibt es Themen oder Akzente, die Sie in besonderer Weise in dieses Gremium eintragen?

Behrens: Immer wieder erstaunt es mich, wie genau in dem Ausschuss auch nach der Position der SELK zu den einzelnen Themen gefragt wird. Bei unseren Kernthemen wie Bekenntnis, Taufe und Abendmahl oder Schriftlehre kann ich durchaus Akzente einbringen. Ich nehme ein ernsthaftes Ringen in den lutherischen Landeskirchen um die Frage wahr, wie lutherisches theologisches Profil innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einzubringen und zu leben ist. Und ich nehme ebenso wahr, wie wir auch als sehr kleine Kirche diesbezüglich als Gesprächspartner ernstgenommen und respektiert werden. Das bedeutet natürlich nicht, dass alle meine Beiträge in dem Ausschuss am Ende zur Mehrheitsmeinung werden. Aber das muss ja auch nicht sein.

SELK.de: Was können Sie, was kann die SELK aus der Mitarbeit in dieser Kommission lernen?

Behrens: Der TA ist ein Gremium, in dem die wissenschaftlichen Theologinnen und Theologen deutlich nach ihrem Beitrag für das kirchliche Leben gefragt werden. Wo wird Theologie für die Kirche relevant? Und umgekehrt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen nach der theologischen Begründung ihrer Praxis gefragt. Das ist sehr fruchtbar und geschieht mit großer Ernsthaftigkeit. Wir als Kirche können durchaus auch lernen, dass viele Fragen, die wir bedenken, anderswo auch behandelt werden. Und umgekehrt habe ich gelernt, dass wir mit unsere Orientierung an Schrift und Bekenntnis auch zu den theologischen Gegenwartsfragen anderer Kirchen etwas beizutragen haben. Ich empfinde den Austausch in diesem Gremium durchweg als Bereicherung – und dafür muss man nicht immer einer Meinung sein.

SELK.de: Vielen Dank für das Interview und Gottes Segen für die weitere Mitarbeit im TA.

Allgemeine Kirchenmusiktage


Das neue Evangelisch-Lutherische Kirchengesangbuch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) steht im Mittelpunkt der Allgemeinen Kirchenmusiktage der SELK (www.kirchenmusiktage-selk.de), die vom 21. bis zum 24. Mai in Magdeburg stattfinden sollen. Musikerinnen und Musiker, aber auch sonstige Interessierte sind zu dieser gesamtkirchlichen Veranstaltung eingeladen. Pfarrer Edmund Hohls (Berlin-Wilmersdorf), der Vorsitzende des Amtes für Kirchenmusik der SELK, hat dem Team von selk.de Antworten auf Fragen zu den AKT gegeben.

Edmund Hohls

SELK.de: Was sind die Allgemeinen Kirchenmusiktage (AKT)?


Hohls: Die Allgemeinen Kirchenmusiktage (AKT) unserer Kirche sind ein Fortbildungsangebot des Amtes für Kirchenmusik, bei dem alle hauptamtlichen Kantorinnen und Kantoren unserer Kirche mitwirken. Sie werden an einem verlängerten Wochenende an einem möglichst zentral gelegenen Ort reihum in den Regionen der SELK angeboten. Selbstverständlich geht es aber nicht nur um das Erlernen neuer Fertigkeiten oder um Festigung bereits erworbener Fähigkeiten: Auch die Gemeinschaft untereinander ist ein ganz wichtiger Aspekt bei den AKT.

SELK.de: An wen richtet sich das Angebot der AKT?

Hohls: Es richtet sich an alle, die Freude an der Musik haben. Die Teilnehmenden sind in aller Regel kirchliche Mitarbeitende, die in ihren Gemeinden musikalisch ehrenamtlich tätig sind.

SELK.de: Um was für eine Thematik geht es auf den AKT 2020? Welche Angebote bestehen?

Hohls: In diesem Jahr verzichten wir bewusst auf externe Referentinnen und Referenten, denn schließlich geht es bei den AKT 2020 in Magdeburg vom 21. bis zum 24. Mai um unser aller ureigenstes „Produkt“: um das neue Evangelisch-Lutherische Kirchengesangbuch (ELKG). In Referaten und Workshops wird der Inhalt des neuen ELKG vorgestellt, erlernt und geprobt, in Andachten und einem Abschlussgottesdienst vertieft und in einem Werkstattkonzert genossen.

PlakatSELK.de: Welche Referentinnen und Referenten konnten gewonnen werden?

Hohls: Alle fünf hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker unsere Gesamtkirche haben ihre Mitwirkung zugesagt und freuen sich auf möglichst viele Teilnehmende. Als besonderen Gast erwarten wir Bischof Hans-Jörg Voigt D.D., der über die geistliche Bedeutung des neuen Gesangbuches referieren wird.

SELK.de: Warum, meinen Sie, sollte man sich die AKT 2020 nicht entgehen lassen?

Hohls: Sie sind eine sehr gute Möglichkeit, gemeinsam aus allen Kirchenregionen unserer Kirche in einem überschaubaren Rahmen und auf engstem Raum das neue ELKG kennenzulernen. Zudem weiß ich aus Erfahrung, dass die AKT immer auch ein Ort des Austausches, der gegenseitigen Stärkung und Wahrnehmung sowie der Begegnung sind. Schließlich sehen viele Gemeindeglieder sich aufgrund der großen geographischen Ausdehnung unserer Kirche nur sehr selten. Gerne nutze ich die Gelegenheit zu diesem Aufruf: Machen Sie von diesem musikalischen Angebot Gebrauch, seien Sie mit dabei, wenn wir gemeinsam die ersten Schritte mit unserem neuen ELKG wagen.

SELK.de: Vielen Dank für das Interview und Gottes Segen für die AKT 2020!

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