Geh hin, mein Volk, in deine Kammer ...
Zweiter Brief an die Gemeinden
Auf ihrer videobasierten Sitzung am 26. März 2020 haben die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in diesen Tagen über die aktuellen Entwicklungen der Coronavirus-Krise berät. Diese Arbeitsgruppe hat im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise einen zweiten Brief der Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten an die Pfarrämter und Gemeinden und auch an Gäste der Gemeinden gerichtet, der am 4. April an alle Pfarrämter der SELK gegangen ist und auch an dieser Stelle dokumentiert wird.
Der erste Brief findet sich hier: selk.de/download/Coronavirus-Krise_Brief-21-03-2020.pdf
Geh hin, mein Volk, in deine Kammer und schließ die Tür hinter dir zu! Verbirg dich einen kleinen Augenblick, bis der Zorn vorübergehe. (Jesaja 26,20)
Liebe Gemeindeglieder der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, liebe Gäste der Gemeinden, liebe Leserinnen und Leser!
manchmal klingen Worte der Heiligen Schrift völlig überraschend neu. Es war am Sonntagmorgen vor einer Woche beim Hören der „Musikalischen Exequien“ von Heinrich Schütz. Da taucht, vom Alt gesungen, dieses Wort aus dem Propheten Jesaja auf. Das Gottesvolk wird aufgefordert, zu Hause zu bleiben, die Türe zu schließen, bis der Zorn vorübergehe. In dieser besonderen Karwoche können wir nun ganz anders mit den Israeliten fühlen, die im Exil saßen und meinten, von Gott verlassen zu sein.
Wir tun uns in Zeiten der Coronavirus-Krise schwer, von Gottes Zorn zu reden. Und wenn ich mir den Zorn Gottes vorzustellen versuche, dann stoße ich immer nur auf meinen Zorn über die Verhältnisse, die nicht so sind, wie ich sie mir vorstelle. Aber dass Gott zornig sein kann, das lehrt uns die Heilige Schrift an vielen Stellen.
Zugleich gilt auch: Der Zorn Gottes ist die der Sünde zugekehrte Seite der Liebe Gottes. Gott ruft uns durch sein Wort zur Buße, zur Umkehr von unseren eigenen falschen Wegen. Die Karwoche ist die Zeit des Kirchenjahres, solche Umkehr und Einkehr zu halten.
Liebe Schwestern und Brüder, Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die in diesen Tagen über die aktuellen Entwicklungen berät. Propst Burkhard Kurz, Kirchenrat Erik Braunreuther, Kirchenrat Florian Wonneberg und ich gehören dieser Arbeitsgruppe an. Wir sind dankbar über alle Entscheidungen, die jeweils vor Ort getroffen und für die vielen Initiativen, die in unseren Gemeinden gestartet wurden. Wir wenden uns heute mit den folgenden Punkten, die uns für unsere Kirche heute wichtig erscheinen, an Sie und euch:
1. Offene Kirche
Wenn Gemeinden ihre Kirche für das individuelle Gebet öffnen, sollten sie in geeigneter Weise auf das Abstandsgebot hinweisen. Wenn dessen Einhaltung nicht mehr garantiert werden kann, muss die Kirche geschlossen werden.
2. Aufzeichnung von Gottesdiensten
An Video- oder Tonaufzeichnungen von Gottesdiensten dürfen auch mehr als zwei Personen mitwirken. In einer Pressemeldung heißt es: „Trotzdem gehörten Gottesdienst und Gebet zur Grundversorgung der Bevölkerung, die auch in diesen Zeiten nicht wegzudenken sei. Deshalb seien die live übertragenen Gottesdienste für die Beteiligten zwingend notwendige Zusammenkünfte aus dienstlichen Gründen, an denen auch mehr als zwei Personen mitwirken dürften. Das gelte etwa für Pfarrer, Kirchenmusiker, Küster, Öffentlichkeitsbeauftragte sowie für andere an der Übertragung beteiligte Personen.“
Dennoch ist bei solchen Aufzeichnungen streng auf einen Abstand von zwei Metern zwischen den Beteiligten zu achten.
3. Abendmahlsfasten
Vereinzelt wurde auch im Kontext unserer Gemeinden die gegenwärtig in der kirchlichen Öffentlichkeit diskutierte Frage aufgegriffen, ob man das Heilige Abendmahl bei einer elektronischen Übertagung des Gottesdienstes an verschiedenen Orten feiern könne. Für uns als lutherische Kirche ist dies aus folgenden Gründen keine Möglichkeit:
- Dass uns durch „höhere Gewalt" – letzten Endes von Gott – nun ein Sakramentsfasten auferlegt ist, gehört zur Kreuzesgestalt der Existenz von Kirche und Christen. Diese Fastenübung fällt sehr vielen von uns schwer. Wir wollen diese aber gemeinsam tragen, um Menschen vor einer unter Umständen lebensbedrohlichen Erkrankung zu schützen.
- Das Sakrament gehört in die Mitte der zum Gottesdienst versammelten Gemeinde. Auch beim Krankenabendmahlsfeiern ist eine, wenn auch kleine, Hausgemeinde persönlich versammelt.
- Eine Reihe praktischer Fragen sind problematisch:
Beim Abendmahl achtet der Pfarrer mit größter Sorgfalt darauf, welche Elemente an Brot und Wein konsekriert werden und welche nicht. Dafür könnte er aber in den Wohnzimmern bei einer elektronischen Übertragung nicht Sorge tragen.
- Das Reichen des gesegneten Brotes ist zugleich der Akt der Zulassung zum Sakrament durch den ordinierten, berufenen und eingeführten Pfarrer. Auch dies wäre bei einer elektronischen Übertragung nicht möglich. Auch für den Verzehr der übriggebliebenen Gaben trägt der Pfarrer Verantwortung.
- Der gewichtigste Grund aber ist, dass wir keine Gewissheit haben, ob eine solche Abendmahlspraxis dem Willen des Stifters, Jesus Christus, entspricht und ob wir deshalb gewiss sein könnten, Vergebung der Sünden, Leben und Seligkeit zu empfangen. Es ist ja nicht der Glaube der Kommunikanten und Empfänger des Abendmahles, der die Gegenwart des Leibes und Blutes Christi in, mit und unter Brot und Wein bewirkt. Der Glaube macht nicht das Abendmahl, er empfängt es. Vielmehr ist es die auftragsgemäße Handhabung des Abendmahls, die durch das Wort Gottes Gewissheit ermöglicht.
4. Gemeindeglieder ohne Internet
Noch einmal möchten wir Ihnen besonders die Menschen in unseren Gemeinden und in unserer Nachbarschaft anempfehlen, die in diesen Tagen besonders in der Gefahr der Vereinsamung stehen. Ein Grund dafür könnte sein, dass sie nicht mit dem Internet umgehen können. Ausgewählte und geeignete Mitarbeitende in den Gemeinden können gemeinsam mit den Pastoren regelmäßig telefonischen Kontakt zu diesen Menschen halten. Dazu können auch Telefonlisten mit dem Hinweis auf den datenschutzrechtlichen Umgang ausgegeben werden.
Auch den schriftlichen Kontakt zu diesen Gemeindegliedern sollten wir verstärkt suchen.
5. Technische Unterstützung
In wohl fast allen Gemeinden gibt es Gemeindeglieder, zum Beispiel Schüler und Studierende, die in diesen Tagen gerne bereit sind, technische Hilfe beim Einrichten von Videokonferenzen – zum Beispiel für notwendige Sitzungen des Kirchenvorstandes – zu leisten. Aus unserer Arbeitsgruppe ist KR Erik Braunreuther (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) als Ansprechpartner bereit, den örtlich Verantwortlichen Hilfestellung zu geben.
6. Trauerfeiern und Beerdigungen
Insbesondere den Pfarrern im aktiven Gemeindedienst empfehlen wir, die lokal sehr unterschiedlichen und sich ändernden Regelungen für Trauerfeiern und Beerdigungen im Blick zu behalten und sich hierbei nicht ausschließlich auf die Bestatter zu verlasen. Diese Regelungen können bei den Kommunen erfragt werden.
Wir sind positiv erstaunt und sehr dankbar, wie viele unterschiedliche Initiativen sich in unserer Kirche und in den Gemeinden regen. Professor Dr. Christoph Barnbrock führt eine Liste mit Verweisen und Links zu diesen Aktivitäten die über www.selk.de „Hilfen und Empfehlungen / Angebote in der Corona-Krise“ unter praxishilfen.selk.de abgerufen oder weitergegeben werden kann. Dabei ist besonders auch die Präambel dieses Papiers zu beachten.
Wenn der Prophet Jesaja prophezeit: „Geh hin, mein Volk, in deine Kammer und schließ die Tür hinter dir zu! Verbirg dich einen kleinen Augenblick, bis der Zorn vorübergehe“, dann steht dies im Jesaja-Buch in einem Zusammenhang mit der Auferstehungshoffnung. In Vers 19 lesen wir: „Aber deine Toten werden leben, deine Leichname werden auferstehen. Wachet auf und rühmet, die ihr liegt unter der Erde!“ (Jesaja 26,19).
So gehen wir in diese ganz besondere Karwoche, halten Umkehr von unseren falschen Wegen und sind dabei in der Fürbitte verbunden. Damit bereiten wir uns auf das Osterfest vor, die Feier der Auferstehung unseres Erlösers Jesus Christus. Wir werden in diesem Jahr Ostern ganz anders feiern als sonst. Die Gewissheit der Auferstehung aber ist die gleiche.
Im Namen und Auftrag von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten
ist Ihnen und euch die Arbeitsgruppe sehr herzlich verbunden
Ihre
Bischof Hans-Jörg Voigt D.D.
Propst Burkhard Kurz
Kirchenrat Erik Braunreuther
Kirchenrat Florian Wonneberg
Ich will euch trösten – Brief an die Gemeinden
Auf ihrer videobasierten Tagung am 19. und 20. März 2020 haben sich die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten intensiv mit der Coronavirus-Krise beschäftigt. Aus den Beratungen ist ein Brief an die Gemeinden hervorgegangen, der am 21. März an alle Pfarrämter gegangen ist und auch an dieser Stelle dokumentiert wird.
Der Wortlaut ist zudem in einem Videobeitrag von Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. hier zu hören.
Gott, der Herr, spricht: „Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“
(Aus dem Predigtwort zum Sonntag Lätare aus Jesaja 66,13)
Liebe Gemeindeglieder der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, liebe Gäste der Gemeinden, liebe interessierte Leserinnen und Leser!
Die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten wenden sich mit diesem Brief an Sie, um Ihnen in Zeiten tiefer Verunsicherung und Gefahr nahe zu sein. Täglich werden wir mit neuen Meldungen zum neuartigen Coronavirus „SARS-CoV-2“ konfrontiert.
In der gegenwärtigen Not
Bei aller Not, die Kranke und ihre Angehörigen, Sterbende und Trauernde in diesen Tagen erleben, können wir die Frage, warum Gott zulässt, dass Menschenleben und wirtschaftliche Existenzen gefährdet werden, nicht beantworten. Gott ist hierin verborgen, weil er unsere begrenzten menschlichen Vorstellungen übersteigt. Wir haben aber seine tröstliche Zusage durch den Propheten Jesaja: „Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“ Um diesen Trost für uns greifbar und anschaubar zu machen, hat er seinen Sohn Jesus Christus Mensch werden lassen. Im Leben, Sterben und Auferstehen Jesu stellt Gott sich an unsere Seite und macht seinen Trost für uns erfahrbar.
Wir können uns nicht erinnern, eine solche gesundheitliche Gefährdung und Krise erlebt zu haben, und auch in der Geschichte der Kirche hat es ein so umfangreiches Verbot von Gottesdiensten noch nicht gegeben. Die Vorstellung, womöglich zu Karfreitag und Ostern in unseren Kirchen keine gemeinsamen Gottesdienste feiern zu können, erfüllt uns mit tiefer Traurigkeit. Wie sollen wir uns verhalten?
Als Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten möchten wir klarstellen, dass es ein Gebot der Nächstenliebe ist, sich an die Anordnungen der Bundesregierung, der Bundesländer und Behörden zu halten. Es geht darum, dass wir gemeinsam die öffentlich Verantwortlichen unterstützen, die Ausbreitung des Virus so zu verlangsamen, dass alle Erkrankten in den Krankenhäusern sachgerecht behandelt werden können und ihre Zahl die Kapazitäten nicht übersteigt.
Manche fragen sich, ob es nicht wichtiger ist, dem dritten Gebot zur Feiertagsheiligung zu folgen und trotz aller Verbote Gottesdienst zu halten. Wir antworten hier sehr klar, dass dies nicht möglich ist, denn dem steht das Gebot der Nächstenliebe gegenüber. Auch ein Verweis auf die rechtliche Autonomie der Kirchen in Deutschland ist in diesem Fall nicht zutreffend, da diese Eigengesetzgebung „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ geschieht, wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sagt. Zudem gelten die Einschränkungen nur vorübergehend und es wird mit ihnen keine unchristliche Absicht verfolgt. Auch von daher ist der Nächstenliebe zu folgen, um Menschen mit erhöhtem persönlichem Risiko zu schützen. Dabei ist der Verzicht auf das Heilige Abendmahl ein besonderes Fasten, das uns in diesen Tagen auferlegt wird.
Dort, wo Ursachen und deren Erklärungen sehr kompliziert sind, entstehen sehr schnell Verschwörungstheorien und Gerüchte. Wir rufen daher dazu auf, bei der Auswahl der Informationsquellen sehr sorgfältig zu sein.
Dennoch tiefe Freude, Dankbarkeit und Zuversicht
Zugleich erfüllt es uns mit tiefer Freude, Dankbarkeit und Zuversicht, wenn wir sehen, wie viele Initiativen und Ideen auch in unseren Gemeinden hervorbrechen, die wir vor Kurzem noch nicht für möglich gehalten haben. Wir sind den Pfarrern, Pastoralreferentinnen, Pfarrdiakonen und Vikaren mit den Kirchenvorständen und allen engagierten Gemeindegliedern zutiefst dankbar für Gottesdienste auf unterschiedliche Weise, Andachtsformen im Internet, für die tätigte Nächstenliebe und für vieles andere mehr. Eine so bunte Vielfalt in unserer Kirche hat uns freudig überrascht und stimmt uns zuversichtlich. In Zeiten, in denen von körperlicher Nähe dringend abzuraten ist, werden Telefonanrufe, Briefe und die altbewährte Postkarte besonders für Menschen, die mit dem Internet nicht umgehen können, besonders wichtig.
Wir selbst machen die Erfahrung, dass unsere wichtige halbjährliche Tagung als Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten auch per Video funktionieren kann und wir arbeitsfähig sind. Folgendes hat sich auf unserer Tagung hierzu als besonders wichtig herausgestellt:
Unsere Gottesdienste fallen nicht aus. Sie werden stattdessen nur an unterschiedlichen Orten – nämlich bei uns zu Hause – gehalten. Täglich beten wir zu Gott, dass er Hilfe schenken möge. Jetzt gilt es die vielleicht vorhandene innere Scheu zu überwinden und (wieder) neu damit anzufangen, gemeinsam in der Heiligen Schrift zu lesen, ein Andachtsbuch und das Gesangbuch dazu aufzuschlagen und gemeinsam zu beten: ein freies Gebet, das Vaterunser, den Segen oder Luthers Morgen- und Abendsegen.
Auch die Kollekten in unseren Gemeinden müssen nicht ausfallen. Der Apostel Paulus unterbreitet der Gemeinde in Korinth einen Vorschlag, der für unsere Tage sehr geeignet erscheint. Paulus schreibt uns: „An jedem ersten Tag der Woche lege ein jeder von euch bei sich etwas zurück und sammle an, soviel ihm möglich ist, damit die Sammlung nicht erst dann geschieht, wenn ich komme.“ (1. Korinther 16,2). Dann können wir, wenn das Versammlungsverbot aufgehoben sein wird, unsere Gaben zusammentragen.
Als Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten wollen wir die Verantwortung, die uns gegeben ist, in dieser Krise gewissenhaft wahrnehmen. Als Superintendenten werden wir die regionalen Erfordernisse und Vorgaben im Blick behalten und in unserem Verantwortungsbereich kommunizieren. Die Möglichkeiten zu Krankenbesuchen und Hausabendmahlen sowie zur Gestaltung von Taufen und Bestattungen werden die Pfarrer mit den Gemeinden klären. Mit der Frage nach veränderten Formen des kirchlichen Unterrichtes wollen wir uns beschäftigen. Sollte es erforderlich sein, Konfirmationen oder Jugend- und andere Veranstaltungen abzusagen, raten wir dazu, zunächst einen Termin als „Deadline“ zu verabreden und bekanntzugeben, um an diesem Tag dann die Entscheidung über Stattfinden zu treffen. Das erleichtert die Entscheidungsfindung in Zeiten der Ungewissheit.
Gern sind wir als Kirchenleitung und Superintendenten weiterhin bereit, Ihre Vorschläge, Ideen und Initiativen nach Kräften mit anderen zu teilen.
Bei alledem sind wir gewiss, dass Gott seine Zusage besonders in diesen Zeiten der Not hält: „Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet.“
Gottes Liebe, seine Fürsorge und Hilfe sei Ihnen und euch allen nahe!
Im Namen und Auftrag von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten
in herzlicher Verbundenheit
Ihre
Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. | Geschäftsführender Kirchenrat Michael Schätzel
Gebetsvorschlag:
Herr Gott, barmherziger Vater, du Schöpfer der Welt, wir bitten dich für alle Kranken, sende ihnen Menschen, die ihnen helfen, lass sie Linderung ihres Leidens erfahren und schenke ihnen Genesung.
Jesus Christus, der du für uns Menschen am Kreuz alle Krankheit getragen hast, hilf denen, die helfen in den Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen, in Geschäften und Wohnungen bedürftiger Menschen. Bewahre sie selbst vor Ansteckung. Lass sie in ihrem Dienst nicht müde werden.
Herr Gott, Heiliger Geist, wende gnädig schlimmeres Unheil von unserem Land und der Welt, begrenze allen Schaden für Schulen, Kultur, Wirtschaft und Politik. Leite die Wissenschaftler und lass alle hilfreiche Forschung gelingen.
Du Dreieiniger Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist, wir danken dir, dass du uns deine Gnadengaben in deinem Wort, in Taufe, Beichte und Abendmahl bisher so reichlich hast austeilen lassen. Vergib, wo wir diese Gnadenmittel achtlos für selbstverständlich gehalten haben. Sei mit deiner Gegenwart bei allen Gottesdiensten und Andachten, die wir in dieser Zeit in unseren Häusern in deinem Namen halten, weil du uns ja darin suchst und zum ewigen Leben geleitest. Dies alles bitten wir um Christi willen. Amen.
Foto Kruzifix: © Martin-Luther-Gemeinde Göttingen | Pfarrer Michael Hüstebeck
Recht auf selbstbestimmtes Sterben?
Es gibt kein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – Sterben und Geborenwerden stehen nicht in menschlicher Hand – um der Würde des Menschen willen
Stellungnahme des leitenden Geistlichen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zu einem „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“
1. Vorbemerkung:
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und verdient allerhöchsten Respekt. Das Wohl unseres Staates, dessen Dienstleistungen, Vorzüge und dessen Schutz wir als Bürgerinnen, Bürger und Christenmenschen jeden Tag genießen, hängt auch von diesem Respekt ab, denn staatliche Autoritäten sind nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift und der lutherischen Bekenntnisse Gott gegeben und gewollt. Um so schwerer fällt es mir, das gestrige Urteil grundsätzlich zu kritisieren.
2. Vorbemerkung:
Über die Not unheilbar erkrankter Menschen, ihre Schmerzen und ihren sehnlichen Wunsch, sterben zu können, sollte man mit großer Achtung und größter Zurückhaltung sprechen. Was manche Menschen oft über Jahre hin an Leid ertragen, übersteigt die Vorstellung eines gesunden Menschen. Gedanken, sein Leben aktiv beenden zu wollen, stellen sich in solchem Leiden wohl bei jedem Menschen ein. Und auch Menschen, die den Gedanken Taten folgen lassen wollen, verdienen unsere christliche Nächstenliebe und unser letztes Geleit. Dr. Martin Luther hat diese Sichtweise immer wieder vertreten, dass Menschen, die sich selbst getötet haben, christlich bestattet werden sollen, weil sie es „nicht gern“, also in einer inneren Zwangslage, getan haben und „wie von einem Räuber im Wald überwunden“ wurden (WA Tischreden Nr. 222).
Es gibt kein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 neues Recht gesprochen, wenn es in Punkt 1. a) des Urteils heißt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“
Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland heißt es in den zitierten Absätzen, Artikel 2, Absatz (1), wie folgt: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Das Verfassungsgericht stellt hier eine Verbindung zum Grundgesetz-Artikel 1, Absatz (1), her, wo es bekanntlich heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
An keiner Stelle spricht das GG von einem „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“. Diesen Passus allein könnte man noch in der Weise richtig verstehen, als dass die Art meines Sterbens, ob mit oder ohne Therapie, ob mit oder ohne Schmerzmittel, eine Frage der freien Entscheidung ist. Der folgende Satz in Absatz b) des Urteils aber lautet: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“ Dieser Satz in seinem Zusammenhang besagt, dass es ein Recht gäbe, den Zeitpunkt des eigenen Sterbens selbst zu bestimmen. Diese Behauptung taucht sozusagen aus dem Nichts auf. Sie ist ebenso neu wie falsch und entspricht nicht dem Geist des Grundgesetzes, wie im Folgenden zu begründen ist.
Diese Rechtsprechung widerspricht dem 5. Gebot
„Du sollst nicht töten.“ heißt es lapidar im 5. Gebot der Zehn Gebote. Dieses Gebot gilt sowohl für das Leben anderer als auch für mein eigenes Leben. Die Würde des Menschen liegt begründet in der Nichtverfügbarkeit und Einzigartigkeit des Geborenwerdens. Dem entspricht notwendig auch die Nichtverfügbarkeit seines Endes. Dass der Mensch über seinen Tod im Grundsatz nicht selbst verfügen kann, sichert seine Menschenwürde.
In den Kommentaren dieser Tage war immer wieder zu lesen, dass man religiöse Vorstellungen nicht auf die Allgemeinheit eines säkularen Staates anwenden könne. Das Grundgesetz der Bundesrepublik freilich tut das selbst. Gleich im ersten Satz der Präambel definiert es den eigenen Bezugsrahmen: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen.“ Der Gottesbezug des Grundgesetzes ist der Verweis auf höheres Recht, sozusagen der „Draht nach oben“, denn menschliches Recht braucht den Bezug zu göttlichem Recht, um nicht in völliger Beliebigkeit zu enden.
Der Rechtsphilosoph Ernst-Wolfgang Böckenförde hat diesen ethisch-moralischen Sinnzusammenhang für den modernen Rechtsstaat 1964 so definiert: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Indem der Spruch des Bundesverfassungsgerichts gegen die ethische Grundforderung des 5. Gebotes verstößt, das zudem nicht nur in der jüdisch-christlichen Religion besteht, kündigt es den Gottesbezug der Präambel des Grundgesetzes auf.
Rechtsunsicherheit für Ärzte und Helfer ist nicht das Problem
Das Problem besteht nicht in rechtlichen Schönheitsfehlern oder Unsicherheiten, die sich aus dem Paragrafen 217 des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 ergeben haben. Das Problem ist sehr viel grundsätzlicherer Natur, denn aus der Schaffung eines Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und der Freiheit, sich das Leben zu nehmen, folgt womöglich auch die Pflicht des Staates, dazu die Voraussetzungen zu schaffen.
Indem die bisher unantastbare Tabugrenze zur Selbsttötung gefallen ist, folgt der subtile Druck auf schwerkranke Menschen, der Erwartung ihrer Angehörigen und Freunde – und sei sie nur fälschlich angenommen – zu folgen und sich das Leben zu nehmen. Was das Grundgesetz in seinen ersten beiden Artikeln als ethische Position für eine Kultur des Lebens definiert hat, wandelt sich in der Ausformulierung seiner Negation zu einer Kultur des Todes.
Ich denke, der 26. Februar 2020 wird als Aschermittwoch in die Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland eingehen.
Hans-Jörg Voigt
Bausteinsammlung 2020 | Kirchbau in München gefördert
Die Bausteinsammlung (www.bausteinsammlung.de) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist eine gesamtkirchliche Spendenaktion, bei der in den Gemeinden papierne Bausteine, die als Spendenquittungen beim Finanzamt eingereicht werden können, verkauft und Spenden gesammelt werden, die jährlich wechselnden Projekten zugutekommen. 2020 wird durch die Bausteinsammlung das Kirchenbauprojekt der Trinitatisgemeinde der SELK gefördert
Am 2. Februar 2020 wurde in der Trinitatiskirche in München die Bausteinsammlung 2020 der SELK mit einem durch Orgelmusik und Beiträge des Singchores musikalisch ausgestalteten Gottesdienst eröffnet. Hierzu waren SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) und die Bausteinbeauftragten der SELK, Susan und Hans-Hermann Buhr (Burgdorf bei Hannover), angereist.
In seiner Predigt über einen Bibelabschnitt aus der Offenbarung des Johannes ging der Bischof zunächst auf den Zustand der SELK ein und freute sich, dass trotz des „Sinkens des christlichen Grundwasserspiegels“ immer wieder auch Aufbrüche stattfänden – wie hier mit dem Bau einer neuen Kirche in München. Die unterschiedlichen Reaktionen der Gemeinden auf die scheinbar schwindenden Kräfte reichten von mutlos bis wachsend, von zerstritten bis einladend. So wünschte er der Trinitatisgemeinde, dass ihr Glaube mit der neuen Kirche in die Stadt und in die SELK hineinstrahlen möge. Alle Sorgen und Nöte seien aufgehoben durch die Zusage Christi „Fürchte dich nicht! Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige.“
In ihrem Grußwort nahmen die Bausteinbeauftragten Bezug auf das biblische Leitwort der diesjährigen Bausteinsammlung – „Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.“ (2. Timotheus, Kapitel 1, Vers 7): Dieser besondere, sich „wohltönend ergänzende“ Dreiklang an positiven Tugenden sei durch den Heiligen Geist gewirkt und habe es in der Trinitatisgemeinde geschafft, dass in der langen Zeit des Planungs- und Entscheidungsprozesses rund um den Neubau der Kirche angesichts der hohen finanziellen Lasten nicht die Furcht die Oberhand gewonnen habe. Für den Hintergrund der Plakate, Flyer und papiernen Bausteine habe man ein kräftiges Rot gewählt – die Farbe der Liebe und des Heiligen Geistes.
Susan und Hans-Hermann Buhr eröffneten die Bausteinsammlung und überreichten Ortspfarrer Frank-Christian Schmitt ein Werbebanner, das mit seinen Motiven einerseits den Facettenreichtum der Bau- und Sanierungsprojekte zeigt, andererseits aber auch die über die Bausteinsammlung gelebte Solidargemeinschaft in der SELK symbolisiert.
Nach dem Gottesdienst gab es Kirchenkaffee in den neuen Gemeinderäumen. Der Bischof überbrachte ein Grußwort von der Kirchenleitung, es wurden noch viele Gespräche geführt und erste Bausteine verkauft.
Die Trinitatisgemeinde (www.selk-muenchen.de) hat im vergangenen Jahr nach einem mehrere Jahre dauernden Planungs- und Beratungsprozess den erforderlichen Neubau ihrer Kirche abschließen und im Mai 2019 das Weihefest feiern können. Für dieses Jahr ist noch die Errichtung des Glockenturms vorgesehen. Die Glocken sind hierfür bereits gegossen worden. Trotz starken eigenen Engagements und finanzieller Unterstützung von dritter Seite weist die Gemeinde immer noch hohe Verbindlichkeiten von ihrem Großprojekt auf und benötigt dafür die Unterstützung durch viele Spenden.
Spendenkonto:
Allgemeine Kirchenkasse der SELK
IBAN: DE47 2507 0024 0444 4444 00
BIC: DEUTDEDBHAN
Deutsche Bank Hannover
Bausteinsammlung 2020
Theologischer Ausschuss
Dem Theologischen Ausschuss der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) gehören 12 Mitglieder an, dazu kommen drei Gäste. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ist in dem Ausschuss durch Prof. Dr. Achim Behrens (Oberursel) gastweise vertreten. Für selk.de beantwortet er Fragen zur Arbeit des Ausschusses.
SELK.de: Herr Prof. Behrens, Sie vertreten die SELK im Theologischen Ausschuss der VELKD. Was ist das für ein Gremium und seit wann arbeiten Sie dort mit?
Behrens: Der Theologische Ausschuss (TA) ist sozusagen das theologische Kompetenzzentrum der VELKD. Die VELKD umfasst die lutherischen Landeskirchen innerhalb der EKD. Der Ausschuss erhält Arbeitsaufträge von der Bischofskonferenz und der Kirchenleitung dieser Vereinigung lutherischer Kirchen. Das Gremium besteht aus Professorinnen und Professoren der Evangelischen Theologie und Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Landeskirchen. Die SELK ist bereits seit sehr langer Zeit zur gastweisen Mitarbeit in diesem Ausschuss eingeladen und ich selbst vertrete unsere Kirche seit mittlerweile mehr als 15 Jahren dort. In der SELK gibt es übrigens als vergleichbare Einrichtung die Theologische Kommission.
SELK.de: Mit welchen Themen hat sich der Ausschuss in dieser Zeit zum Beispiel beschäftigt?
Behrens: Das waren im Laufe der Jahre eine ganze Reihe von Themen. Da gibt es einmal aktuelle Fragstellungen, die zumeist von der Kirche an den Ausschuss herangetragen werden. Da ging es z.B. darum, ob das Augsburger Bekenntnis zum Gesamtbekenntnis für die EKD werden solle oder welchen Stellenwert die Barmer Theologische Erklärung für die lutherischen Kirchen hat. Daneben gibt sich der Ausschuss aber auch selbst Themen für sogenannte Langzeitstudien; hier waren z.B. die Visitation, die Frage nach Taufe und Kirchenmitgliedschaft oder jetzt neu die aktuelle Rolle der Bekenntnisse für Kirchen Themen.
SELK.de: Warum investieren Sie Zeit und Kraft für die Mitarbeit an dieser Stelle?
Behrens: Dieser Ausschuss ist eine sehr spannende Schnittstelle zwischen wissenschaftlicher Theologie und kirchlicher Praxis. Vertreterinnen und Vertreter aller theologischen Disziplinen, von der Bibelwissenschaft bis zur Praktischen Theologie, kommen dabei ins Gespräch. Der Ausschuss ist wirklich mit sehr kompetenten Kolleginnen und Kollegen besetzt und die Arbeitsatmosphäre ist durchweg konstruktiv. Ich lerne viel. Unter anderem lerne ich, dass uns bei allen Unterschieden mit den Geschwistern aus den lutherischen Landeskirchen auch viel verbindet. Jede Sitzung beginnt und endet z.B. mit einer Andacht. Wir beten gemeinsam. Außerdem ist das tatsächlich eine gute Gelegenheit, theologische Positionen einer bewussten Bekenntniskirche ins Gespräch zu bringen.
SELK.de: Gibt es Themen oder Akzente, die Sie in besonderer Weise in dieses Gremium eintragen?
Behrens: Immer wieder erstaunt es mich, wie genau in dem Ausschuss auch nach der Position der SELK zu den einzelnen Themen gefragt wird. Bei unseren Kernthemen wie Bekenntnis, Taufe und Abendmahl oder Schriftlehre kann ich durchaus Akzente einbringen. Ich nehme ein ernsthaftes Ringen in den lutherischen Landeskirchen um die Frage wahr, wie lutherisches theologisches Profil innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einzubringen und zu leben ist. Und ich nehme ebenso wahr, wie wir auch als sehr kleine Kirche diesbezüglich als Gesprächspartner ernstgenommen und respektiert werden. Das bedeutet natürlich nicht, dass alle meine Beiträge in dem Ausschuss am Ende zur Mehrheitsmeinung werden. Aber das muss ja auch nicht sein.
SELK.de: Was können Sie, was kann die SELK aus der Mitarbeit in dieser Kommission lernen?
Behrens: Der TA ist ein Gremium, in dem die wissenschaftlichen Theologinnen und Theologen deutlich nach ihrem Beitrag für das kirchliche Leben gefragt werden. Wo wird Theologie für die Kirche relevant? Und umgekehrt werden die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen nach der theologischen Begründung ihrer Praxis gefragt. Das ist sehr fruchtbar und geschieht mit großer Ernsthaftigkeit. Wir als Kirche können durchaus auch lernen, dass viele Fragen, die wir bedenken, anderswo auch behandelt werden. Und umgekehrt habe ich gelernt, dass wir mit unsere Orientierung an Schrift und Bekenntnis auch zu den theologischen Gegenwartsfragen anderer Kirchen etwas beizutragen haben. Ich empfinde den Austausch in diesem Gremium durchweg als Bereicherung – und dafür muss man nicht immer einer Meinung sein.
SELK.de: Vielen Dank für das Interview und Gottes Segen für die weitere Mitarbeit im TA.
Allgemeine Kirchenmusiktage
Das neue Evangelisch-Lutherische Kirchengesangbuch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) steht im Mittelpunkt der Allgemeinen Kirchenmusiktage der SELK (www.kirchenmusiktage-selk.de), die vom 21. bis zum 24. Mai in Magdeburg stattfinden sollen. Musikerinnen und Musiker, aber auch sonstige Interessierte sind zu dieser gesamtkirchlichen Veranstaltung eingeladen. Pfarrer Edmund Hohls (Berlin-Wilmersdorf), der Vorsitzende des Amtes für Kirchenmusik der SELK, hat dem Team von selk.de Antworten auf Fragen zu den AKT gegeben.
SELK.de: Was sind die Allgemeinen Kirchenmusiktage (AKT)?
Hohls: Die Allgemeinen Kirchenmusiktage (AKT) unserer Kirche sind ein Fortbildungsangebot des Amtes für Kirchenmusik, bei dem alle hauptamtlichen Kantorinnen und Kantoren unserer Kirche mitwirken. Sie werden an einem verlängerten Wochenende an einem möglichst zentral gelegenen Ort reihum in den Regionen der SELK angeboten. Selbstverständlich geht es aber nicht nur um das Erlernen neuer Fertigkeiten oder um Festigung bereits erworbener Fähigkeiten: Auch die Gemeinschaft untereinander ist ein ganz wichtiger Aspekt bei den AKT.
SELK.de: An wen richtet sich das Angebot der AKT?
Hohls: Es richtet sich an alle, die Freude an der Musik haben. Die Teilnehmenden sind in aller Regel kirchliche Mitarbeitende, die in ihren Gemeinden musikalisch ehrenamtlich tätig sind.
SELK.de: Um was für eine Thematik geht es auf den AKT 2020? Welche Angebote bestehen?
Hohls: In diesem Jahr verzichten wir bewusst auf externe Referentinnen und Referenten, denn schließlich geht es bei den AKT 2020 in Magdeburg vom 21. bis zum 24. Mai um unser aller ureigenstes „Produkt“: um das neue Evangelisch-Lutherische Kirchengesangbuch (ELKG). In Referaten und Workshops wird der Inhalt des neuen ELKG vorgestellt, erlernt und geprobt, in Andachten und einem Abschlussgottesdienst vertieft und in einem Werkstattkonzert genossen.
SELK.de: Welche Referentinnen und Referenten konnten gewonnen werden?
Hohls: Alle fünf hauptamtlichen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker unsere Gesamtkirche haben ihre Mitwirkung zugesagt und freuen sich auf möglichst viele Teilnehmende. Als besonderen Gast erwarten wir Bischof Hans-Jörg Voigt D.D., der über die geistliche Bedeutung des neuen Gesangbuches referieren wird.
SELK.de: Warum, meinen Sie, sollte man sich die AKT 2020 nicht entgehen lassen?
Hohls: Sie sind eine sehr gute Möglichkeit, gemeinsam aus allen Kirchenregionen unserer Kirche in einem überschaubaren Rahmen und auf engstem Raum das neue ELKG kennenzulernen. Zudem weiß ich aus Erfahrung, dass die AKT immer auch ein Ort des Austausches, der gegenseitigen Stärkung und Wahrnehmung sowie der Begegnung sind. Schließlich sehen viele Gemeindeglieder sich aufgrund der großen geographischen Ausdehnung unserer Kirche nur sehr selten. Gerne nutze ich die Gelegenheit zu diesem Aufruf: Machen Sie von diesem musikalischen Angebot Gebrauch, seien Sie mit dabei, wenn wir gemeinsam die ersten Schritte mit unserem neuen ELKG wagen.
SELK.de: Vielen Dank für das Interview und Gottes Segen für die AKT 2020!
Jugendfestival der SELK
Das Jugendfestival (JuFe | www.jufe.org) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) findet in der Regel jährlich statt und ist ein Angebot für Jugendliche ab der Konfirmation. Zum Ablauf gehören eine Vielzahl von Workshops, Gesprächsangeboten, Seelsorgemöglichkeiten, Konzerte, Andachten und Gottesdienste in verschiedenen Formen. In Plenumsveranstaltungen mit allen Teilnehmern werden Impulse zum Thema gesetzt. Daneben gibt es aber auch viel Zeit zum Reden, Singen und Tanzen. Das JuFe bietet die Möglichkeit, andere Jugendliche wiederzusehen oder kennenzulernen und neue Freundschaften zu schließen.
Im Dezember 2019 traf sich das Vorbereitungs-Team des JuFe im Lutherischen Jugendgästehaus in Homberg/Efze. Die letzte Sitzung im alten Jahr wird traditionell für ein ausführliches Feedback und einen ersten Ausblick aufs kommende JuFe genutzt.
Im überwiegend positiven Feedback wurde deutlich, dass ein neuer Ort nach drei Festivals in Northeim wünschenswert wäre. Außerdem war die Fülle der Workshop-Angebote zu umfangreich. Einige Punkte, wie zum Beispiel die gesellschaftspolitische Ausrichtung eines Bühnenstücks, wurden teils positiv, teils negativ bewertet. Wie immer kommen in der Auswertung unterschiedliche Ansprüche und Erwartungshaltungen zum Tragen.
Mit einem herzlichen Dank wurden Nadine Dietz (Witten), Anna Hönig (Köln), Madita Kämpfert (Marburg), Mario Schlawne (Bochum), Pfarrer Hinrich Schorling (Witten) und Jonas Stracke (Radevormwald) auf eigenen Wunsch aus dem Team verabschiedet. Sie prägten das JuFe zum Großteil schon seit mehreren Jahren.
Das Team besteht nun aus Pfarrer Matthias Forchheim (Scharnebeck), Pfarrer Johannes Heicke (Schwenningdorf), Jonathan Hoffmann (Allendorf/Lumda), Franziska Joseph (Erfurt), Oliver Knefel (Rödinghausen), Daniel Meinecke (Groß Oesingen), Pauline Rabe (Hamburg), Pfarrer Florian Reinecke (Radevormwald), Hauptjugendpastor Henning Scharff (Homberg), Bernhard Daniel Schütze (Gießen), Franziska Steiner (Pforzheim), Jana Tepper (Heidelberg), Vikar Renatus Voigt (Homberg/Efze) und Annika Wagner (Witten). Die genaue Aufgabenverteilung wird erst im nächsten Jahr erfolgen.
Wegen der SELKiade (www.selkia.de) findet das nächste JuFe erst im Jahr 2021 statt. Der Termin steht schon fest: 15. bis 18. Oktober, voraussichtlich in Niedersachsen; der genaue Ort steht noch nicht fest.
Matthias Krieser übernimmt Sola-Gratia-Verlag
Mit dem 1. Januar hat SELK-Pfarrer i.R. Matthias Krieser (Rotenburg/Wümme) den der SELK nahe stehenden Sola-Gratia-Verlag übernommen. Der bisherige Eigentümer, SELK-Pfarrer i.R. Lüder Wilkens (Berlin), hat die Leitung aus gesundheitlichen Gründen abgegeben. Er hatte den Verlag 2012 gegründet. Für selk.de beantwortet der neue Verlagsleiter aus Anlass der Übernahme Fragen der Redaktion.
SELK.de: Herr Pfarrer Krieser, Sie haben den Sola-Gratia-Verlag übernommen. Wie lässt sich das Profil dieses Verlages beschreiben?
Krieser: Wir möchten Christen und Interessierten mit guten Informationen den Glauben vertiefen helfen und ein Leben in Anbetung und Nachfolge fördern. Das Spektrum reicht von zeitgemäßen Textfassungen lutherischer Bekenntnisschriften über thematische Abhandlungen, Predigten und liturgische Schriften bis hin zu anspruchsvoller theologischer Literatur.
SELK.de: Ihr Vorgänger, Pfarrer Lüder Wilkens, gründete den Verlag im Jahr 2012. Was waren seine Motive, einen eigenen Verlag zu begründen?
Krieser: Hauptsächlich war es der Wunsch, sein – im Moment leider vergriffenes – Buch „Die Religionen und der christliche Glaube“ preisgünstig zu veröffentlichen und zu verbreiten. Daneben spielt sicher auch eine Rolle, dass Pfarrer Wilkens als ehemaliger Schriftsetzer schon immer gern Printmedien gestaltet hat.
SELK.de: Wie haben Sie selbst in die Verlagsarbeit hineingefunden?
Krieser: Pfarrer Wilkens bat mich 2014, sein Buch als E-Book herauszugeben, denn er wollte sich nicht mehr selbst ins digitale Publizieren einarbeiten. Daraus entstand in den folgenden Jahren eine fruchtbare Zusammenarbeit.
SELK.de: Das Verlagsprogramm enthält auch Titel, die Sie selbst verfasst haben. Arbeiten Sie zurzeit an einem weiteren Projekt oder haben Sie eine konkrete Idee im Blick?
Krieser: Ideen habe ich viele, mehr als sich in absehbarer Zeit verwirklichen lassen. Kurz vor der Fertigstellung steht ein Bändchen mit zwei Aufsätzen zur Kirchenmusik. Neben grundlegenden musiktheoretischen Betrachtungen habe ich mich nämlich schon lange mit der Frage beschäftigt, ob und wie sich geistliche Musik von weltlicher unterscheidet. Das Projekt schließt auch eine Hörbuch-Fassung ein, damit man die Musikbeispiele nicht nur als Noten betrachten, sondern auch hören kann.
SELK.de: Gibt es für das neue Jahr bereits konkrete Planungen für weitere Veröffentlichungen des Verlags?
Krieser: Bischof i. R. Dr. Jobst Schöne möchte im Sola-Gratia-Verlag eine theologische Arbeit über Luthers Abendmahlsverständnis veröffentlichen. Es ist eine sehr tiefgründige und interessante Schrift mit manchen überraschenden Details. Dr. Schöne nimmt darin unter anderem die Bedeutung der Einsetzungsworte und die Frage nach der Dauer der Realpräsenz in den Blick. Es handelt sich eigentlich um eine fachtheologische Arbeit, aber in unserer Ausgabe werden die lateinischen Zitate in deutscher Übersetzung erscheinen, sodass auch interessierte Nicht-Theologen auf ihre Kosten kommen.
SELK.de: Als neuer Verlagsleiter: Was sind Ihre Wünsche und Hoffnungen für das neu begonnene Verlagsjahr?
Krieser: Dass Gott seinen Segen auf die Arbeit lege, oder konkreter: Dass die Schriften des Sola-Gratia-Verlags vielen Menschen Freude, Trost, Glaubensstärkung und Erkenntnisgewinn bringen. Zu diesen Menschen rechne ich nicht zuletzt mich selbst, denn die Verlagsarbeit bringt mir schon jetzt viel Freude und geistlichen Gewinn.
SELK.de: Vielen Dank für das Interview und Gottes Segen für die Verlagsarbeit!
Website des Verlags:
www.sola-gratia-verlag.de
Weihnachtslieder+
Vor kurzem hat Björn Griesheimer, Kirchglied der St. Petri-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Stelle, eine neue Version der App Weihnachtslieder+ herausgegeben. Zu über 60 Weihnachtsliedern gibt es kostenlos und werbefrei die Texte und Noten. Dazu kann man günstig die Musik bekommen. selk.de befragte ihn dazu.
SELK.de: Herr Griesheimer, Sie haben die App Weihnachtslieder+ herausgegeben. Wie sind Sie dazu gekommen, ein solches Projekt anzugehen?
Griesheimer: Ich habe schon früher Arrangements von Weihnachtliedern aus aller Welt beim Verlag Schott Music herausgegeben, die ich einen Jugendchor hatte singen lassen. Dadurch und durch mein Studium in Mathematik und Kirchenmusik sind mir die Regeln im Tonsatz, Notensatz sowie im Programmieren geläufig. Die Idee, dass ich das Projekt App wirklich angehen könnte, ist mir allerdings erst gekommen, als mir mein Bruder, der Informatik studiert hat, die Möglichkeit vor Augen geführt hat.
SELK.de: Was hat Sie motiviert, diese App zu erstellen?
Griesheimer: Natürlich hat es schon vorher Weihnachtslieder-Apps gegeben. Aber diese Apps bieten immer nur eine kleine Auswahl von Liedern. Weihnachtslieder+ geht deutlich über ein solches Angebot von z.B. Jingle Bells hinaus. Hier sind Lieder vorhanden wie Ich steh’ an deiner Krippen hier oder Maria durch ein Dornwald ging. Der Nutzer erhält somit eine große Sammlung von reichen geistlichen Texten. Die App beinhaltet neben der normalen Audioversion eine Mitspielversion. Beim Entwickeln der App hat mich oft die Vorstellung angetrieben, dass vor allem Jugendliche diese nutzen können und dadurch neue Motivation zum Musizieren bekommen.
SELK.de: Worin sehen Sie den Sinn einer Lieder-App gegenüber einem traditionellen Liederbuch?
Griesheimer: Am besten singt man natürlich alle Lieder auswendig. Aber viele lernen die traditionellen Lieder heute nicht mehr, wie ich aus meiner Lehrtätigkeit weiß. Handys üben auf viele eine große Faszination aus. Ich habe mich bemüht, diesen hohen Motivationscharakter zu nutzen, um die altbekannten Texte und Melodien für viele zugänglich zu machen.
Gerade habe ich in einer Arbeitsgruppe der SELK zu einer digitalen Ausgabe des neuen Gesangbuchs mitgearbeitet. Schon beim Brainstorming habe ich gemerkt, dass jüngere Teilnehmer nochmal weitergehendere Ideen zur Nutzung moderner Technik haben. Ich finde es wichtig, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten.
SELK.de: Was hat sich gegenüber dem letzten Jahr an der App verändert?
Griesheimer: Es hat leider nicht von Anfang an alles perfekt funktioniert. Ein Pastor aus Norddeutschland wollte die App in seine Predigt einbinden, als plötzlich das komplette Notenbild verschwunden war. Ich glaube, er hat trotzdem ein fröhliches Weihnachtsfest feiern können. Aber ich musste in diesem Jahr noch etwas nachbessern, um alles zum Laufen zu bringen. Außerdem habe ich noch ein paar kleinere neue Funktionen eingebaut. Man kann jetzt z.B. Vorspiele zu allen Liedern spielen.
SELK.de: Welche Funktion der App mögen Sie selbst am meisten?
Griesheimer: Ich schließe mich da meinen Kindern an, die sich mit Hilfe der App selbst aufnehmen und die Aufnahmen dann mit den Großeltern teilen.
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.VivaVocals.Weihnachtslieder
iPhone / iPad: https://itunes.apple.com/de/app/weihnachtslieder/id1419687667?mt=8
Bundesverdienstkreuz für Annette Wagner
Am 28. November 2019 wurde Annette Wagner, die Kirchglied der Kreuzgemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Witten ist, das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen und damit die Auszeichnung, die die höchste ist, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl zu vergeben hat und die durch den jeweils amtierenden Bundespräsidenten verliehen wird. Seit 2012 leitet sie das Kinder- und Jugendtrauerzentrum „traurig-mutig-stark“ in Witten und engagiert sich auch darüber hinaus in verschiedenen Kontexten, in denen es um Trauerbegleitung geht. Das Team von selk.de sprach anlässlich der Ehrung mit ihr über ihre Arbeit.
SELK.de: Frau Wagner, kürzlich haben Sie für Ihr Engagement das Bundesverdienstkreuz erhalten. Was bedeutet Ihnen diese Auszeichnung?
Wagner: Gemeinsam mit Gleichgesinnten an einer sinnvollen Sache zu arbeiten, gemeinsam für eine gute Sache zu kämpfen, gemeinsam Ziele zu definieren und diese gesetzten Ziele zu verfolgen, das hat mich immer beflügelt und glücklich gemacht. Richtig gute Ideen konnten daher bei mir auch immer nur im Austausch und im guten Zusammenspiel mit anderen entstehen.
Und so können Sie vielleicht besser einordnen, warum ich das Bundesverdienstkreuz entgegengenommen habe.
Denn ich nehme die Würdigung stellvertretend entgegen für alle geduldigen Förderer von Ansätzen, kognitiven Unterstützer, für Ideengeber und Rückenstärker, für Mitfühler und Mitdenker aus allen meinen Lebensbereichen: meinen Freunden, meiner Kreuzgemeinde, meiner Familie und ganz besonders meinem lieben Mann Frithjof, ohne den ich das alles nicht hätte tun können.
Und ich nehme die Würdigung im Namen sämtlicher Teammitglieder aus den beiden Vereine (Verein für Trauerbegleitung Hattingen e.V. und dem Bundesverband Trauerbegleitung e.V. ) an, für die ich tätig bin. Sie alle haben Verdienst an dem Kreuz, das ich nun tragen darf und so fühle ich mich jetzt „ausgezeichnet“.
SELK.de: Vermutlich hören Sie immer wieder, wenn Sie anderen von Ihrer Arbeit erzählen „Das ist aber schwer, das könnte ich nicht!“ Was sagen Sie in solchen Situationen?
Wagner: Gott scheint mir „Talente“ anvertraut zu haben, die ich gerne einsetze, um sie zu mehren.
SELK.de: Was würden Sie Menschen als Rat mitgeben, die unsicher sind, wie sie trauernden Menschen begegnen sollen?
Wagner: Weniger reden - mehr zuhören! Den Verlust nie kleinreden und nicht mit anderen vergleichen. Geduld haben, Da - sein und Mit – Aushalten. Über den Verstorbenen reden. Praktische Hilfe anbieten (aber nur, was ich auch leisten kann). Floskeln trösten nicht! Schuld nicht hartnäckig ausreden. Launen aushalten, nichts persönlich nehmen. Es ist ok, wenn ich unsicher bin, ich darf das auch sagen. Stille aushalten, Weinen auch. Trauernde haben einen Menschen verloren, nicht den Verstand!
SELK.de: Welche Bedeutung hat Ihr Glaube für Ihre Arbeit?
Wagner: Mein Glaube und die gute Gemeinschaft in meiner Heimatgemeinde, der Kreuzgemeinde Witten, sind für mich wie eine Tankstelle, bei der ich immer wieder neue „Energie“ und Kraft für meine Wege erhalte.
SELK.de: Diese Energie und Kraft wünschen wir Ihnen auch weiterhin und danken Ihnen für das Gespräch!