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SELK-Aktuell

Rechtfertigung heißt Vergebung der Sünden

 
Reformationsjubiläum 2017

In der lutherischen Theologie steht sie im Zentrum: die Rechtfertigung. Aber was bedeutet das eigentlich? Und was hat Rechtfertigung mit der Beichte zu tun? Im Gespräch darüber äußern sich der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Hans-Jörg Voigt, und Achim Behrens, Professor für Altes Testament an der Lutherischen Theologischen Hochschule der SELK in Oberursel.

Voigt - Behrens

In einem Referat sagten Sie, Bischof Voigt: „Wenn es stimmt, dass die Reformation ihren Ausgang nahm mit der Beicht- und Bußpraxis des ausgehenden Mittelalters, dann ist Reformationsgedenken Beichtgedenken“. Die Beichte steht also im Zentrum des Reformationsgedenkens?


Hans-Jörg Voigt: Der Anlass für dieses Reformationsjubiläum im nächsten Jahr sind ja die 95 Thesen Martin Luthers, die er 1517 veröffentlichte. Die erste dieser Thesen lautet: „Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht: ‚Tut Buße, denn das Himmelreich ist nahe herbeigekommen’, wollte er, dass das ganze Leben der Glaubenden Buße sei.“ Luther setzte also – auch mit seiner Frage: „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?“ – an bei der mittelalterlichen Beicht- und Bußpraxis. Es ist daher angemessen, wenn eine lutherische Kirche in ihrem Reformationsgedenken daran anknüpft. Nach der Konkordienformel in den lutherischen Bekenntnisschriften heißt rechtfertigen „gerecht und ledig von Sünden sprechen (absolvieren)“.

Darum auch ein Gottesdienst mit Sündenbekenntnis und Absolution als zentrale Gedenkveranstaltung der SELK zum Reformationsjubiläum 2017?

Voigt: Rechtfertigung geschieht in der Beichte, aber in vielen anderen Kontexten auch, zum Beispiel, wenn ich abends mit meiner Frau zusammen das Vaterunser bete und darin bitte: „Vergib uns unsere Schuld“ – dann geschieht da Rechtfertigung. Auch im Gottesdienst, beim Predigen oder Abendmahlfeiern geschieht Rechtfertigung. Mit dem Gottesdienst am 24. Juni 2017 in der Stadtkirche in Wittenberg setzen wir als Kirche bewusst einen Schwerpunkt. Der Gottesdienst steht unter dem Motto „Freude in Christus“. Christus allein schenkt Vergebung. Diese Vergebung, die Christus schenkt, wollen wir in einem Gottesdienst mit Sündenbekenntnis und Absolution feiern.

Achim Behrens: Ich bedaure gelegentlich die Engführung der Rechtfertigung auf Beichte in unseren Reihen. Mir liegt daran, das zu betonen, was der Bischof eben sagte: dass Rechtfertigung nicht auf Beichte allein eingeengt wird. Ich finde es gut, dass der Gottesdienst in Wittenberg unter dem Titel „Freude in Christus“ gefeiert wird. Es geht doch darum, das zu stärken, was lutherische Theologie ausmacht, und da steht tatsächlich die Rechtfertigung in der Mitte. Dieser Grundgedanke prägt das Gottesbild – und das Menschenbild lutherischer Christen. Dabei würde ich es nicht bei dem historischen Anlass des Thesenanschlags beziehungsweise der Anknüpfung an Luthers Auseinandersetzung mit der mittelalterlichen Beicht- und Bußpraxis belassen. Für viele sind der Akt der Beichte und auch die Form des Beichtgottesdienstes heute doch sehr „randständig“. Nicht dass ich das gut fände, aber man muss das Phänomen zur Kenntnis nehmen.

Die Beichte wird in der SELK hauptsächlich in der Form der Allgemeinen Beichte praktiziert – als eigene Beichtandacht vor dem Gottesdienst oder zu Beginn des Gottesdienstes. Wenn im Gottesdienst, im Abendmahl insbesondere, auch Vergebung geschieht: Was ist dann der „Mehrwert“ der Beichte?

Voigt: Die Beichte bringt ein höheres Maß an Vergewisserung mit sich. Die Bitte um Vergebung wird von Gott erhört; ja, er hat versprochen, Gebete zu erhören. Aber der Zuspruch der Vergebung in der Absolution: „Dir sind deine Sünden vergeben“, hat ein höheres Maß an Vergewisserung. Daher spricht das Augsburger Bekenntnis in Artikel 25 auch von dem großen Trost der Absolution und formuliert: „…als ob Gottes Stimme selbst vom Himmel erschallt“.
Das Heilige Abendmahl spricht auch Vergebung zu, es umfasst aber noch sehr viel mehr – nämlich Tischgemeinschaft, Gemeinschaft mit Jesus Christus, seinem Leib und Blut, und Gemeinschaft der Christen untereinander. Wobei man auch ungebeichtet zum Abendmahl kommen kann, da hat es früher gelegentlich Unsicherheiten gegeben. Wer es also morgens nicht rechtzeitig zum Beichtgottesdienst aus den Federn geschafft hat, kann trotzdem zum Abendmahl gehen.
Es sind also verschiedene Schwerpunktsetzungen: Die Beichte setzt den Schwerpunkt auf das Sündenbekenntnis und die Vergebung, das Heilige Abendmahl setzt den Schwerpunkt auf die innige Gemeinschaft mit Jesus Christus und die Gemeinschaft untereinander – bei der auch Vergebung geschieht.

Behrens: Man könnte das höhere Maß der Vergewisserung durch die Absolution noch anders formulieren aus Sicht derer, die das wahrnehmen. Der persönliche Zuspruch mit Handauflegung macht die Erfahrung der Vergebung zu etwas Besonderem. Es herrscht viel Unverständnis und Unsicherheit darüber, was Beichte eigentlich ist. Sie wird als altmodisch gesehen, als Akt, in dem der Mensch klein gemacht werden soll. Es ist der Kirche nicht gelungen, zu vermitteln, dass es darum gerade nicht geht, sondern dass der Mensch darin befreit wird.

Den Menschen fällt es häufig schwer, zu erkennen, dass sie schuldig sind, dass sie der Vergebung bedürfen. Insofern ist die Beichte im Verständnis vieler tatsächlich immer noch ein „Zwangsinstrument“ der Kirche.

Voigt: Ich kann nachvollziehen, dass Menschen das so sehen. Es geht aber eben nicht darum, dass wir in der Beichte klein gemacht werden sollen. Sondern wir machen uns jeden Tag selbst klein, indem wir schuldig werden – vor Gott und gegenüber den Mitmenschen. Das, was uns an Schuld geschieht, was wir tun, das macht uns klein. Die Beichte hingegen macht uns groß, in dem sie sagt: „Dir sind deine Sünden vergeben. Die Schuld ist weg, das zählt vor Gott nicht mehr, du kannst bei Null wieder anfangen.“ Das macht uns groß! Daher ist es wichtig, dass die Beichte zum Kernbestand lutherischer Kirche gehört. Auch wenn es Gemeinden gibt, in denen diese Praxis weiter weg ist.

Fehlt es an der Praxis oder am Verständnis der Inhalte?

Behrens: Ich vermute, das theologische Verständnis der Beichte fehlt weitgehend. Die Frage ist doch: Wo gibt es dafür den Anknüpfungspunkt in der eigenen Erfahrung? Wenn der Mensch nie den Eindruck hat, er sei irgendwie Sünder, das werde ihm immer nur eingeredet von Pastoren, dann hat er auch kein Bedürfnis nach der Beichte. Aber wo jemand ergriffen ist davon – da werden Sünde und Vergebung erlebbar. Erfahrung ist zwar keine Kategorie, die in unserer lutherischen Theologie eine große Rolle spielt. Aber wenn der Glaube auf Dauer unerfahrbar bleibt, dann schlägt er auch nicht Wurzeln in den Herzen. Ich bin aber überzeugt, dass die biblische Rede von Sünde und Gnade und Rechtfertigung anknüpft an das Erleben des Menschen. Unsere Aufgabe ist es, Formulierungen und Formen zu finden, die diese Erfahrung ermöglichen. Die Beichte muss einen Raum eröffnen, in dem ich die Dinge ansehen kann, die ich eigentlich nicht so gern ansehen will. Einen Raum, in dem ich diese Dinge eben gerade loswerden, abgeben kann, in dem sie mir vergeben werden.

Voigt: Um die Vermittlung geht es doch immer in der Verkündigung: Gottes Wort auszulegen, zu den Menschen zu bringen, also zu „vermitteln“. Schuld gehört einerseits überhaupt nicht zu unserer Erfahrungswelt. Schuld vor Gott ist uns natürlicherweise gar nicht bewusst. Dafür haben wir kein Sensorium. Was ich an Gott sündige, muss mir gesagt werden. So gesehen haben wir tatsächlich ein „Vermittlungsproblem“, das sich jeden Sonntag und jeden Tag der Woche neu stellt.
Auf der anderen Seite hat der Mensch sehr viel mit Schuld zu tun in seinem Alltag. Das ist offensichtlich. Was es für Konflikte gibt, allein in Familien und Gemeinden! Und ja: Erfahrung gehört auch zum Glauben, weil Vertrauen und Glaubenserkenntnis zusammen gehören. Und Vertrauen hat mit Gefühl zu tun, mit Zuwendung und damit auch mit Erfahrung, darum geht es tatsächlich auch.

Behrens: Jeder Pfarrer kennt das: dass wir Dinge in unseren Predigten sagen, die absolut richtig sind – und sie kommen trotzdem nicht an. Jetzt könnte man es sich leicht machen und sagen: Da mag der Teufel im Spiel sein, oder die Leute sind halt harthörig… Aber manchmal muss man auch andere Wege suchen, damit die Dinge nicht nur theologisch richtig sind, sondern auch erfahrbar werden. Die Botschaft in Bezug auf die Beichte, die von uns als Kirche wahrgenommen wird, ist die: Der Beichtgottesdienst ist wichtig, die Leute müssten nur wieder öfter hingehen. Und das unterlegt mit dem Ton eines leichten Vorwurfs.

Was kann die Kirche denn anders machen?

Behrens: Wir müssten neu überdenken, wie die Beichte zu gestalten wäre. Ich bin ein großer Freund davon, die klassische kirchliche Begrifflichkeit tatsächlich beizubehalten. Also eben nicht zu sagen: Wir nennen es anders, wir lassen Beichte und Absolution weg, wir benutzen den Begriff der Sünde nicht mehr, weil das ein schwieriger Begriff ist. Aber wir sollten uns viel mehr um die Vermittlung unserer Themen bemühen, weil die Leute inzwischen so weit weg sind, dass sie Sünde nicht anders verstehen können denn als moralische Verfehlung, und Beichte nicht anders denn als Zwang, sich in eine Kiste zu zwängen und dem Pfarrer die intimsten Verfehlungen zu erzählen – ich karikiere etwas. Ich würde die Beichte gern vom Beharren auf bestimmten Formen und bestimmten Handlungen lösen.

Voigt: Ich erlebe das in unserer Kirche anders. Ich erlebe, dass in der überwiegenden Mehrheit unserer Gemeinden eine durchaus lebendige Praxis der gemeinsamen Beichte vorhanden ist. Das ist eine Form, über die man auch immer wieder nachdenken kann – zumal sie auch eher neu ist und die Einzelbeichte weitgehend abgelöst hat. Aber damit ist auch die Türe zur Einzelbeichte offen gehalten, weil die Leute aus der gemeinsamen Beichte wissen wie’s „funktioniert“, und die Einzelbeichte kommt auch in unseren Gemeinden vor. Da müssen wir anknüpfen und überlegen, was wir für einen Schatz haben und wie wir den lebendig halten können. Das ist auch die Intention in unseren Planungen für das Reformationsjubiläum.
Unser Gespräch führt aber zu sehr auf die Sündenerkenntnis, auf die Frage: Was ist Sünde? Dass Christus uns vergibt, ist eine frei machende Freude, die unser Christenleben bestimmt. Das ist der eigentliche Zielpunkt.

Behrens: Einverstanden. Wir sollten deutlich machen, dass Rechtfertigung in ganz vielen Situationen geschieht und fast schon als eine Art Lebensgefühl lutherischer Christen bezeichnet werden könnte. Dazu gehört auch der Begriff „Sünder und Gerechter zugleich“. Für Selbstgerechtigkeit ist in diesem Gottes- und Menschenbild kein Raum, für das Scheitern und wieder neu Anfangen hingegen schon. Das ist tatsächlich ein Gedanke, der an die Erfahrung der Menschen anknüpfen kann. Ich benutze beim Erklären des vierten Artikels des Augsburger Bekenntnisses, des „Allein aus Gnaden“, gern den lateinischen Begriff: gratia – gratis. Das versteht jeder.

„Gratis“ versteht jeder. Aber entspricht das wirklich der Erfahrung der Menschen? Ist es nicht näher liegend, zu glauben, man müsse sich in der Beichte klein machen, bereuen und dann „Busse tun“?

Behrens: So ist das vermutlich im Empfinden vieler Menschen. Auch, weil uns das „Gratis“ nun gar nicht in Fleisch und Blut liegt – wir möchten lieber etwas leisten.

Voigt: Die Frage ist doch, was denn gratis ist. Gratis ist die Vergebung. Was wird vergeben? Unsere Schuld. Der Begriff „gratis“ trifft es. Aber er entfaltet nur dann seine Wirkung, wenn deutlich ist, was uns gratis geschenkt wird.
Es geht in der Beichte nicht darum, Leute klein zu machen. Wir machen uns oft selbst klein, ohne es zu merken. Christus richtet uns auf, macht unseren Rücken wieder grade. Selbst wenn ich keinen genauen Blick für meine Verlorenheit vor Gott habe, richtet er mich auf und macht mich stark in den Konflikten.

Behrens: Mit der etwas altertümlichen Formulierung „simul iustus et peccator“ („zugleich gerecht und Sünder“) ist das, was Rechtfertigung bedeuten kann, wunderbar auf den Punkt gebracht: Dass man nämlich nicht so tun muss, als gebe es keine Schuld und keine Schattenseiten in diesem Leben – und dass man gleichzeitig weiß, wohin man damit gehen kann. Wo das gut aufgehoben ist, weil man es selbst nicht aufheben kann.

Voigt: Sünder und Gerechter gleichzeitig: diese Formulierung hilft, glaube ich, Menschen in unserer Zeit, weil sie genau das erleben, beispielsweise in schwierigen Situationen, in denen man sich nur zwischen zwei „falschen“ Wegen entscheiden kann – und schuldig wird. Gerade am Anfang und am Ende des Lebens gibt es oft solche Situationen. Da hilft es, das eigene Sündersein so grundsätzlich zu verstehen, dass wir bis zu unserem letzten Atemzug die Bitte brauchen: „Und vergib uns unsere Schuld“. So muss ich mein Leben nicht zurechtbiegen, sondern kann sagen: Du hast recht, ich habe Fehler gemacht; lass uns sehen, wie wir weiter damit umgehen. Das ist menschlich befreiend. Ich vermute allerdings, dass wir in unserer Gesellschaft weithin vergessen haben, wovon wir befreit sind. Deswegen stört mich gelegentlich das Pathos, das mit dem Begriff Freiheit oft verbunden wird.

In der Einladung der SELK zum Festwochenende anlässlich des Reformationsgedenkens 2017 heißt es: „Ohne Zweifel ist es im Sinne Luthers, dass wir nicht ihn in den Mittelpunkt stellen, sondern Christus und den Glauben an ihn, den der Reformator vor 500 Jahren wieder ans Licht geholt hat“. Also keine Luther-Gedenkfeier?

Voigt: Es ist uns ein Anliegen, keine Jubelfeier zu veranstalten. Wir versuchen, beim Ausgangspunkt der Reformation anzusetzen: bei der Vergebung, bei der Rechtfertigung im weiten Sinn. Bei dem, was in den lutherischen Bekenntnisschriften zusammengefasst ist. Deshalb finden die Feierlichkeiten im Kontext des Tages der Augsburger Konfession, dem 25. Juni, statt. Das ist übrigens auch der Tag, an dem sich die bekenntnislutherischen Kirchen 1972 zusammengeschlossen haben.

Behrens: Und es ist gut, dass es eine lutherische Kirche wie die unsere gibt. Gleichwohl soll man nicht verschweigen, dass mit der Reformation ein Stück Einheit der Christenheit zerbrochen ist. Wir müssen erkennen, dass es die Dimension eines Bruches, einhergehend mit Verletzungen, gegeben hat. Nun ist die römisch-katholische Kirche ja auch eine ganz andere als zu der Zeit Luthers. Alte Verwerfungen zu reproduzieren würde dem nicht gerecht. Vielleicht gelingt es uns ja, in einer weiter ökumenisch gesinnten Welt, das, was Luther als Zentrum des christlichen Glaubens zum Leuchten gebracht hat, neu einzuspeisen.

Voigt: Da möchte ich doch nochmals einhaken, weil das im Hinblick auf das Reformationsjubiläum 2017 immer wieder zu hören ist: dass die Einheit der Kirche in der Reformation zerbrochen sei. Die Einheit war vorher zerbrochen, und zwar die Einheit in der Lehre dessen, wie ein Mensch zu Gott gelangt und Gott zu den Menschen. Die Reformation hat sich verstanden als Bewegung, die zu dieser Einheit zurückführen will. Deshalb verstehen sich die lutherischen Bekenntnisse auch als die ökumenischen Bekenntnisse. Vordergründig ist die Einheit mit der Reformation verloren gegangen, aber, wenn man theologisch tiefer hindenkt, dann ist sie vorher zerbrochen. Die Reformation wollte zurückführen zur Konkordie, zur Einheit. Dass das bis heute nur bruchstückhaft gelungen ist, auch wenn große Annäherungen zu konstatieren sind, sollten wir als Kirche wahrnehmen.

Die Fragen stellte Doris Michel-Schmidt

Martin Luther – Kirchenspalter oder Ökumeniker?


Mit den 95 Thesen argumentierte Martin Luther 1517 gegen den missbräuchlichen Ablasshandel. Das Letzte, was er damit intendierte, war eine Kirchenspaltung, sagte Propst Gert Kelter, Ökumenebeauftragter der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), kürzlich in einem Vortrag in Brunsbrock zum Thema „Martin Luther – Kirchenspalter oder Ökumeniker?“

Kelter

Luthers 95 Thesen, deren Veröffentlichung man heute rückblickend als Auslöser der Reformation bezeichnet, waren, so Gert Kelter „grundkonservative, kirchen- und papsttreue theologisch-akademische Diskussionsbeiträge, die, für sich genommen, keinerlei kirchenspalterische Sprengkraft gehabt hätten, wenn sie nicht in eine zeitgeschichtliche Situation gestoßen wären, die Luther mit größter Wahrscheinlichkeit 1517 auch nicht ansatzweise kannte und einschätzen konnte“. Kelter erläuterte, dass Luther sich nicht gegen die theologische Idee des Ablasses an sich wendete, nicht gegen Bußleistungen und gute Werke der Wiedergutmachung, sondern gegen die Praxis des Ablasshandels: „Denn in der kirchlichen Praxis war es mittlerweile möglich und üblich geworden, die Bußleistungen in Form von guten Werken, die die ursprünglichen Bußtage ersetzen konnten, wiederum dadurch zu ersetzen, dass man eine Sühneleistung in Form von Geld erbrachte. Dafür erhielt man sozusagen eine kirchliche Quittung, den Ablasszettel oder Ablassbrief, auf dem einem bescheinigt wurde, dass man nun soundso viele Tage oder Jahre weniger im Fegefeuer zu büßen habe.“

Luther sei zunächst davon überzeugt gewesen, so Kelter, dass der Papst von diesen Missbräuchen keine Ahnung hatte. Als Beleg zitierte er aus den Thesen: „Man soll die Christen lehren: Die Meinung des Papstes ist es nicht, dass der Erwerb von Ablass in irgendeiner Weise mit Werken der Barmherzigkeit zu vergleichen sei.“ Oder: „Man muss die Christen lehren: Wenn der Papst das Geldeintreiben der Ablassprediger kennte, wäre es ihm lieber, dass die Basilika des Heiligen Petrus in Schutt und Asche sinkt als dass sie erbaut aus Haut, Fleisch und Knochen seiner Schafe.“

Nachdem Luther seine Beobachtungen des missbräuchlichen Ablasshandels seinem obersten Vorgesetzten, dem Erzbischof, und weiteren geistlichen wie weltlichen Würdenträgern angezeigt und ihnen seine Thesen geschickt hatte, erwartete er, dass dem Treiben des Ablassverkaufens sofort Einhalt geboten werde. „Leider verkannte Luther offenbar vollkommen, dass alle in dieser Weise angeschriebenen Personen an theologischen Fragen keinerlei Interesse hatten, dafür umso mehr an einer Fortsetzung des Ablasshandels“, sagte Kelter, denn der Ablasshandel stellte im 16. Jahrhundert eine ganz wesentliche Einnahmequelle der Kirche dar.

Man könne ausschließen, so Kelter, dass der Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther ahnen konnte, in welches Wespennest er stechen würde, wenn er den Ablasshandel kritisierte. Und erst recht, welche Folgen und Auswirkungen seine theologische Kritik einmal haben würde. „Das Letzte, was Luther intendierte, war eine Kirchenspaltung“, so Kelter. Aber bereits etwa drei Jahre nach der Veröffentlichung der Thesen sei Deutschland und seien Teile Europas kirchlich und auch politisch geteilt gewesen. Um diese Zeit sei auch erstmals der Begriff „Lutheraner“ aufgekommen, der später zur Konfessionsbezeichnung wurde. „Hätte Erzbischof Albrecht die Missbräuche des Ablasshandels unterbunden, hätte das von Luther und seinen Anhängern immer wieder geforderte Konzil stattgefunden und sich theologisch mit den 95 Thesen befasst, hätte sich eine rein akademisch-theologische innerkatholische Debatte nicht verselbständigt, weil sie zur machtpolitischen Nagelprobe vieler Interessenvertreter wurde, hätten sich daraus nicht europaweite kriegerisch-militärische Auseinandersetzungen bis hin zum 30-jährigen Krieg entwickelt, … dann wäre es vielleicht nicht zur Kirchenspaltung gekommen“, sagte Propst Kelter und machte damit deutlich, dass die Spaltung der abendländischen Kirche nur als Produkt vieler Ursachen, Wirkungen und Folgewirkungen, als Ergebnis sehr weltlich-machtpolitischer Auseinandersetzungen unter dem Deckmantel von Glaubensfragen, „ja als Resultat einer Verkettung unzähliger und meist unglücklicher Umstände“ zu beschreiben sei.

Daher sei Luther auch kein Lutheraner gewesen und kein Kirchengründer, sagte Kelter, sondern: „Es gehört zu Luthers unverrückbarer Überzeugung, dass das, was er glaubt, lehrt und bekennt, nicht „seine“ Lehre ist, sondern die der einen, heiligen katholischen und apostolischen, der christlichen Kirche und zwar ausweislich ihrer Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und den rechtgläubigen, also schriftgemäß lehrenden Kirchenvätern.“

Eine kirchliche „Wiedervereinigung“ würde, so der Ökumenereferent der SELK, einen Konsens in der Lehre, insbesondere der Rechtfertigungslehre voraussetzen. „Würde man, sehr vergröbert und vereinfacht, den Zustand der Kirchspaltung als ein Laufen in entgegengesetzte Richtungen beschreiben – wobei jede Seite behauptet, die jeweils andere sei die falsche –, müsste Umkehr heißen, sich auf eine gemeinsame Richtung und ein gemeinsames Ziel zu einigen. Theologisch gesprochen: Auf die Wahrheit und ein gemeinsames Bekennen der Wahrheit.“ Bisher würden aber Lutheraner und römische Katholiken die Frage nach der Wahrheit unterschiedlich, ja gegensätzlich beantworten. Kelter nannte dazu aus lutherischer Sicht die Rechtfertigungslehre, die Amtsfrage, das Verhältnis von Schrift und kirchlicher Tradition, das Thema Papst und päpstliche Unfehlbarkeit, die Stellung der Heiligen, die theologische Bedeutung der Gottesmutter Maria, das Verständnis des Heiligen Abendmahls und die Ablass- und Fegfeuerlehre. Aber auch wenn die bisherigen Konsensversuche aus seiner Sicht gescheitert seien, sagte Kelter, so hätten die ökumenischen Gespräche doch zu einem gegenseitigen besseren Verständnis geführt. Die Gespräche, das gemeinsame theologische Bearbeiten der konfessionellen Differenzen lohne sich. In jedem ökumenischen Gespräch würden Vorurteile abgebaut. Ein ökumenisches Klima des entspannten Miteinander ermögliche eine gemeinsame Besinnung auf die Hauptaufgabe der Kirche in dieser Zeit und Welt: die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus. Die Einmütigkeit im Glauben und Bekennen sei immer ein Geschenk des Heiligen Geistes, sagte Kelter abschließend. Sie lasse sich nicht menschlich herstellen oder bewirken, sondern nur erbitten.

Fragwürdige Glaubensprüfung christlicher Asylbewerber


Die Entscheidungspraxis beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe sich seit einigen Monaten deutlich geändert, schreibt Pfarrer Dr. Gottfried Martens von der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). In seiner Dreieinigkeitsgemeinde in Berlin-Steglitz betreut er intensiv Konvertiten, hauptsächlich aus dem Iran und Afghanistan, die zum christlichen Glauben konvertiert sind.

Gottfried Martens

Engagierte Christen in seiner Gemeinde, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert waren, hätten bisher davon ausgehen können, dass sie hier in Deutschland als Flüchtlinge bleiben konnten, schreibt Martens auf seiner Facebook-Seite. Das habe sich deutlich geändert. Die Anhörungen des BAMF und die anschließenden Entscheidungen seien zu einem Glücksspiel geworden. Es gebe viele Anhörer beim BAMF, die in einer fairen Weise mit Asylsuchenden umgingen, so Martens, und auch viele positive Entscheidungen, die konvertierten Christen ein Bleiberecht in Deutschland zusprächen. Doch das Klima habe sich gewandelt. „In den letzten Monaten hat das BAMF viele neue Entscheider eingestellt, die im Schnellverfahren auf ihre Aufgaben vorbereitet wurden und die offenkundig sehr unterschiedliche persönliche Einstellungen zu christlichen Asylbewerbern haben. Manch einer lässt deutlich durchblicken, dass er Asylbewerber, die eine Konversion vom Islam zum christlichen Glauben als Asylgrund vorbringen, von vornherein für unglaubwürdig hält“, schreibt der Pfarrer. Schwerer wiege allerdings, dass es offenkundig keinerlei Vorgaben für die Anhörer gebe, wenn es darum gehe, die Ernsthaftigkeit einer Konversion zum christlichen Glauben festzustellen. „Und so erleben wir in vielen Anhörungen, wie in massiver Weise der Staat in kirchliche Belange eingreift und Kriterien für die Anerkennung als Christ aufstellt, die wenig mit den Kriterien zu tun haben, die die christlichen Kirchen selber benennen würden“, schreibt Martens.

Der SELK-Pfarrer nennt mehrere Beispiele von Fragen, die Asylbewerber gestellt werden. Zum Beispiel müssten sie sich in den deutschen Konfessionsunterschieden auskennen. „Dass sie hier in Deutschland einfach nach einer Kirche gesucht haben, in der sie das Evangelium in ihrer Muttersprache hören und in der die Bibel als Gottes Wort ernst genommen wird, reicht vielen Anhörern nicht“, so Martens. Oder Anhörer ließen sich über das Kreuz aus, das manche Bewerber tragen, und fragten dann wahlweise: „Wo ist Ihr Kreuz? Christen tragen in der Regel ein Kreuz“, oder: „Warum tragen Sie denn eine Kreuzkette? Ich frage, weil es für einen Gläubigen der evangelisch-lutherischen Gemeinde nicht gewöhnlich ist, ein Kreuz zu tragen, wie etwa für einen Gläubigen der katholischen oder orthodoxen Kirche.

Es gebe auch immer wieder Klagen darüber, dass die Aussagen der Asylbewerber über den christlichen Glauben in den Protokollen nur sehr verkürzt oder gar nicht wiedergegeben würden. Oftmals liege das schlicht an den fehlenden Kenntnissen der Übersetzer. Statt der langen inhaltlichen Ausführungen der Flüchtlinge würden sie einfach einige wenige Sätze in erkennbar muslimischer Diktion als Zusammenfassung darbieten. „Da wird Jesus dann als „der Prophet Jesus“ übersetzt, oder statt vom Islam wird von „unserer Religion“ geredet – was einem Asylbewerber dann eine Ablehnung seines Asylantrags einbrachte, weil das Bundesamt messerscharf folgerte, der Asylbewerber habe sich wohl verplappert und sich an dieser Stelle als heimlicher Muslim geoutet. Oder eine Asylbewerberin stellte im Nachhinein bei der Lektüre des Protokolls fest, dass der Dolmetscher ihre Ausführungen darüber, dass das christliche Glaubensbekenntnis für sie so wichtig sei, mit den Worten „Ich kann auf die Zehn Gebote nicht verzichten“ wiedergegeben hatte. Dass die Zehn Gebote nicht das Glaubensbekenntnis der Christen sind, war diesem Dolmetscher offenbar nicht bewusst.“ Mitunter käme es auch vor, dass Dolmetscher offen – in ihrer Muttersprache – ihren Unmut darüber kundtäten, dass sie eine negative Aussage über den Islam übersetzen sollten.

Wenn Gemeindeglieder nach einer solchen Anhörung dann eine Ablehnung ihres Asylantrags bekommen, liest Pfarrer Martens immer wieder die gleichen feststehenden Satzbausteine. Eine besonders absurde Begründung einer aktuellen Ablehnung zitiert Martens auf Facebook: „Auch gaben die Antragsteller an, sich für den christlichen Glauben entschieden zu haben, weil einem dort die Sünden vergeben werden. ... Vergebung durch die Gottheit ist allerdings in allen Religionen verankert. Auch die Priester aller übrigen Religionen dieser Welt behaupten, dass sie ähnliche Gnaden der Vergebung ihrer jeweiligen Gottheiten vermitteln könnten, wenn die Gläubigen nur entsprechende Zeichen der Reue erkennen ließen oder zumindest Gegenleistungen erbringen würden. Und bisweilen gibt es sogar ähnliche Erlösungstaten in außerchristlichen Mythologien wie den Tod des Osiris bei den alten Ägyptern und seine Auferstehung. Die Predigt von der Vergebungs- und Versöhnungsbereitschaft einer Gottheit gehört zum Repertoire aller Religionen. ... Der Vortrag der Antragsteller, dass sie zum Christentum konvertiert seien, um Vergebung der Sünden zu erhalten, kann demnach gerade nicht als Erklärung für eine Konversion herhalten.“

Es sei ein skandalöser Übergriff des Staates in Glaubensfragen, kommentiert Martens, wenn er sich das Urteil anmaße, dass man den Opfertod Jesu am Kreuz mit „außerchristlichen Mythologien wie dem Tod des Osiris“ gleichsetzen könne. „Der deutsche Staat in Gestalt des Bundesamtes erklärt öffentlich, dass der Glaube an den Kreuzestod Jesu zur Vergebung der Sünden kein Grund zur Konversion zum christlichen Glauben ist!“ Wenn im BAMF die Anträge christlicher Asylbewerber weiter mit solchen Begründungen abgelehnt würden, hätten die Verwaltungsgerichte in Zukunft wohl noch sehr viel mehr Arbeit damit, vermutet Pfarrer Martens. Die Zahlen der Klagen vor Gericht gegen eine Ablehnung haben bereits drastisch zugenommen.

St. Lukaskirche in Leipzig wird renoviert

Missionarische Kirche sein an neuem Standort

Schritt für Schritt renoviert die St. Trinitatisgemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Leipzig die St. Lukaskirche. Kürzlich fand das dritte „Baucamp“ statt, zu dem Helfer und Helferinnen aus ganz Deutschland extra anreisten, um zu helfen. Am neuen Standort sieht die Gemeinde mehr Möglichkeiten, ihrem missionarischen Auftrag nachzukommen.

Lukaskirche

Erstmal probeweise hatte die St. Trinitatisgemeinde in Leipzig die St. Lukaskirche im Stadtteil Volksmarsdorf von der Landeskirche übernommen. Am Ostermontag 2015 hatte sie zum ersten Gottesdienst in die große Backsteinkirche aus dem 19. Jahrhundert eingeladen. Seither wurde Schritt für Schritt renoviert. Am dritten so genannten Baucamp, das die Gemeinde organisierte, nahmen vom 19. bis 23. September 2016 zehn bis zwanzig Helfer teil. „Es kommen jedes Mal Leute aus ganz Deutschland extra angereist, um uns zu helfen“, sagt Markus Fischer, Pfarrer der Gemeinde. Diesmal wurden Schäden an den Zugangstreppen beseitigt, Fugen an der Außenfassade ausgebessert. Das war auch bitter nötig, denn manche Steine konnte man mit der bloßen Hand herausnehmen. Zwei Räume werden für gemeindliche Zwecke renoviert; die Hauptarbeiten erledigen Fachfirmen, aber putzen oder die alte Farbe von den Fenstern abkratzen, sodass das alte schöne Holz wieder zum Vorschein kommt – das können auch die Helfer und Helferinnen. Mittlerweile ist der eine Raum mit einer Küchenzeile ausgestattet; für den anderen, der unter anderem als Sakristei dienen soll, ist eine alte Toilette rausgerissen und eine Wand entfernt worden. Außerdem wurden drei neue Toiletten eingebaut. Im Vorraum zeigen neu verlegte Fliesen auch bereits, wie schön alles einmal werden kann.

Die „Probezeit“ mit der St. Lukaskirche hat in der Gemeinde den Wunsch reifen lassen, dass sie die Kirche nun übernehmen möchte. Dazu bedarf es aber erst eines offiziellen Gemeindeversammlungsbeschlusses, der noch aussteht. Die landeskirchliche Gemeinde, der sie gehört, ist längst mit vier anderen Gemeinden zu einem Kirchspiel fusioniert, und fünf Kirchen zu unterhalten, erwies sich als zunehmend schwierig. So wurde St. Lukas selten genutzt. Für die St. Trinitatisgemeinde war das eine Chance, denn 2012 hatte die Lutherische Kirchenmission der SELK mit Missionar Hugo Gevers für das Projekt „Die Brücke“ just gegenüber der St. Lukaskirche Räume angemietet und mit der Arbeit in diesem Stadtteil begonnen. Nun fügt sich eins zum anderen. Der Kirchenvorstand und eine Baukommission der Gemeinde begleiten das Projekt und wollen der Gemeinde vorschlagen, die St. Lukaskirche zu übernehmen. Der Modus dazu muss noch abgestimmt werden. In einem Zeitrahmen von zehn Jahren sind Investitionen von 1,2 Millionen Euro geplant. Aber alles eben Schritt für Schritt. Gleichzeitig überlegt die Gemeinde, was mit dem alten Gelände geschehen soll, auf dem ihre „Holzkirche“ und das Pfarrhaus stehen. Die Kirche war nach dem Krieg 1950 als Notkirche errichtet worden und eigentlich als Provisorium gedacht. „Natürlich hängen manche Gemeindeglieder, die den Aufbau miterlebt haben, sehr an dem Gotteshaus und auch an dem Gelände“, sagt Pfarrer Fischer, „aber wir haben uns in der Gemeinde entschieden, dass wir missionarische, einladende, lutherische Kirche sein wollen. Und wir kommen am neuen Standort der St. Lukaskirche eben zu sehr viel mehr Menschen in Kontakt, die sonst nie zu uns gefunden hätten.“ Der Kirchenvorstand, aber auch die Gemeinde sei sich daher weitgehend einig, dass man den Weg in Richtung St. Lukaskirche nun definitiv weitergehen wolle. Dieser Wille sei auch dadurch bezeugt, dass die Gemeinde bereits 68.000 Euro für die Renovierung der St. Lukaskirche investiert hat. „Es geht nicht um eine ‚schicke’ Kirche“, sagt Pfarrer Fischer, „sondern um den Missionsauftrag unseres Heilandes und die Frage, wie wir ihm am besten nachkommen können.“

175 Gemeindeglieder zählt die Leipziger SELK-Gemeinde. Ein Drittel von ihnen sind Konvertiten, ehemalige Muslime und Migranten, vor allem aus dem Iran. Das ist nicht immer einfach, sagt Pfarrer Fischer, Sprachprobleme und kulturelle Unterschiede zögen gelegentlich auch Frustrationen auf beiden Seiten mit sich. Dazu kommt, dass in die „Brücke“ von Beginn an auch Kinder und Jugendliche aus der Umgebung kamen. Eine Aufgabe, die ihnen nun mal vor die Füße gelegt wurde, sagen Pfarrer Fischer und Missionar Gevers. „Wir sind wirklich ein bunter Haufen von krummen Töpfen mit krummen, nicht passenden Deckeln“, meint Missionar Gevers. Das Brücke-Team und die Gemeinde mit ihrem Pfarrer sehen ihre Aufgabe darin, Kindern und Migranten eine „Brücke“ zu sein, „damit sie eine Heimat haben und in der Gesellschaft angenommen werden“, heißt es auf der Homepage der „Brücke“, und weiter: „Wichtigstes Ziel ist es, Brücken zu bauen – auf dem Weg zu Gott – sodass sie sich in seinen Händen geborgen wissen können.“

Martin Luther – ein Diakoniker?

 
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Reformation in Vortrag und Musik“ des Pfarrbezirks Marburg der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) war am 23. September SELK-Diakoniedirektorin Barbara Hauschild zu Gast in der Marburger Auferstehungskirche. In ihrem Vortrag „Nun gibt es keinen größeren Gottesdienst als die christliche Liebe – Luther und die Diakonie“ ging die Theologin der Frage nach, ob die Äußerungen des Reformators ihn als einen Diakoniker auszeichnen.

Diakonie

Vordergründig ist Martin Luther für das Thema von der Rechtfertigung allein aus Gnaden bekannt. Schließt die Rechtfertigung aus Gnaden nicht von vornherein die Betonung der guten Werke aus, die die Diakonie ausmachen? Dem widerspricht die Referentin. Zwar kommt das Wort „Diakonie“ nur einmal in den Schriften Luthers vor, so Hauschild, nicht desto weniger sind die guten Werke für Luther von immenser Bedeutung – nur: Dass sie für die Annahme durch Gott unnütz sind, war ihm ebenso wichtig.

Luther war entschieden gegen die Armut, die durch die Institution des Almosengebens am Leben erhalten wurde. So waren die Reichen verpflichtet, von dem, was sie von Gott geschenkt bekommen haben, den Armen abzugeben. Die Armen wiederum waren verpflichtet, für das Seelenheil ihrer Wohltäter zu beten. Somit wurden durch die Almosen die Unterschiede zwischen Reichen und Armen zementiert. Für die Armen war ein Entkommen aus der Armut unmöglich. Nach Luther sollte jeder selbst für seinen Lebenserwerb verantwortlich sein. Wer das nicht kann, dem soll geholfen werden, damit er es kann. Luther vertrat die moderne Position „Hilfe zur Selbsthilfe“, so Hauschild. Die Hilfsinstanz war für Luther die jeweilige Gemeinde vor Ort, wie man aus der „Leisninger Kastenordnung“ (1523) herauslesen kann. Dabei war Luther gegen jede andere Veränderung der sozialen und gesellschaftlichen Ordnungen, was man an seiner ambivalenten Rolle während der Bauernaufstände ablesen könne, so Hauschild.

Dabei betonte die Diakoniedirektorin, dass Luther entschieden gegen die sogenannten geistlichen guten Werke eingetreten ist, die in der damaligen Vorstellung für das Seelenheil sorgten. Dagegen unterstrich er, dass jede Tat, die im Glauben an Jesus Christus geschieht, egal, wie profan und alltäglich sie sein mag, so ein gutes Werk ist. Und umgekehrt: Jede Tat, die ohne diesen Glauben geschieht, ist kein gutes Werk, egal, wie gut und angesehen sie vor Menschen ist. Der größte Gottesdienst – und das passt zum Thema „Diakonie“ – ist nach Luther, seinen alltäglichen Aufgaben im Rahmen der Ordnungen Gottes nachzugehen.

Nach dem Vortrag gab es ein Forum mit Aussprache und Fragen an die Referentin. Für den Großteil des Forums bedeutet es Freiheit, nicht bestimmte gute Werke aus einer Liste abarbeiten zu müssen, sondern mit Liebe und Aufmerksamkeit für den anderen ihm dort zu helfen, wo er es braucht. Die Diakoniedirektorin bezeichnete es als „Diakonie für Fortgeschrittene“, wenn in Kirchengemeinden eine Atmosphäre entstehe, in der die Betroffenen frei von Sorge, verurteilt zu werden, ihre Probleme und Nöte ansprechen könnten. Eine Meldung aus dem Forum empfand die Diakoniedirektorin als eine gelungene Zuspitzung: „Wenn ich die Liebe habe, kann ich machen, was ich will.“

Verwegenes Gottvertrauen und verantwortete Haushalterschaft

 
Auch wenn die Statistik der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) für das letzte Jahr ein leichtes Plus ihrer Kirchgliederzahl aufweist und damit Anlass zu vorsichtigem Optimismus bietet – weitere Strukturanpassungen in der Kirche werden unumgänglich sein. Mit weniger werdenden Ressourcen verantwortlich umzugehen, heiße nicht, sich mit dem Trend abzufinden, sagte der Geschäftsführende Kirchenrat Michael Schätzel (Hannover) kürzlich anlässlich eines Kirchenvorstehertages in Celle.


Schätzel

Im Oktober werden die verantwortlichen Gremien der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wieder über den Haushaltsplan und damit über die Anzahl der Pfarrstellen zu beraten haben. Zwar steigen die Einnahmen über die freiwilligen Umlagebeiträge der Kirchglieder an die Allgemeine Kirchenkasse jedes Jahr an, sie decken aber nur noch ca. 91% des SELK-Haushalts. Der Rest muss aus Rücklagen und Sondermitteln finanziert werden, die sich aber längst nicht in dem Umfang „nachbilden“, wie sie gegenwärtig eingesetzt werden. Seit einigen Jahren sind in den Kirchenbezirken Strukturmaßnahmen getroffen worden, um Pfarrstellen einzusparen. Plausibel, bei stetig sinkenden Kirchgliederzahlen. Die neuste Statistik für das Jahr 2015 weist nun erstmals seit dem Beitritt der Evangelisch-lutherischen (altlutherischen) Kirche 1991 wieder eine leichte Steigerung der Gesamtgliederzahl aus (um 29 auf 33.203). Der Anstieg verdankt sich wesentlich der missionarisch-katechetischen Arbeit unter Flüchtlingen in der Dreieinigkeits-Gemeinde in Berlin-Steglitz; 286 neue Kirchglieder vermeldete allein die von Pfr. Dr. Gottfried Martens geleitete Berliner Gemeinde.

2015 wurden in der SELK fast genauso viele Erwachsene (255) wie Kinder (269) getauft. Gleichzeitig weist die Statistik im Vergleich der letzten zehn Jahre einen Tiefststand an Austritten und Übertritten in andere Kirchen aus (287 gegenüber 518 im Jahr 2006).

Auch wenn die Zahlen zu vorsichtigem Optimismus Anlass geben – weitere Strukturanpassungen in der Kirche werden unumgänglich sein. Der Geschäftsführende Kirchenrat Michael Schätzel (Hannover) gab kürzlich anlässlich eines Kirchenvorstehertages in Celle Denkanstöße für den nötigen Gesprächsprozess. Etwas provozierend skizzierte er eingangs modellhaft ein Zukunftsszenario: „Vielleicht besteht unsere Zukunft darin, dass wir in der SELK in den Gemeinden gar keine Gemeindepastoren mehr haben werden. Vielleicht haben wir dann nur noch vier zentrale Stützpunkte im Norden, Westen, Süden und Osten – so als kirchliche Bildungsstätte und geistliche Einkehrhäuser mit, sagen wir, je einem Hauptamtlichen und je acht bis zehn Reisepfarrern, die wie Satelliten die Kirchglieder an ihren Orten versorgen. Das wären dann maximal 44 zu bezahlende Geistliche, das müsste doch auch auf Dauer zu machen sein.“

Manchmal müsse man das Undenkbare denken, so Schätzel, um Klarheit zu bekommen über das, was auf dem Spiel steht. Und er mahnte: „Es geht nicht, dass die einen mit verschränkten Armen und allerlei guten Argumenten den Besitzstand wahren und zusehen, wie „die anderen“ durch Kreativität, Engagement und Opfer Veränderungen ermöglichen. Die Aufgaben haben bei jedem einzelnen von uns und in unseren Kirchenvorständen insgesamt ihren Platz.“

Er regte an, in den Kirchenvorständen und Gemeinden zu diskutieren, was denn wäre, wenn:

… wir uns einen Pastor mit einer weiteren Gemeinde / mehreren Gemeinden teilen müssten?
… wir in unserem Pfarrhaus keinen Pastor / keine Pfarrfamilie mehr wohnen haben würden?
… wir unsere Gottesdiensttage und Gottesdienstzeiten ändern müssten?
… wir unsere Unterrichte, Chöre und Kreise nicht mehr nur für uns, sondern in Gemeindeverbünden stattfinden lassen würden?
… wir unser Kirchgebäude und damit unseren Standort aufgeben müssten?
… wir neu oder mehr gottesdienstliche Angebote ohne Pfarrer machen sollten?

„Ja, was wäre dann?“ fragte Schätzel. „Ist dann das Ende unseres persönlichen Luthertums erreicht? Bis hierher und nicht weiter? Oder wird womöglich Undenkbares doch denkbar, weil das, worum es uns als Kirche und verantwortliche Gemeindevertreter geht, nicht anders zu haben sind?“

Mit weniger werdenden Ressourcen verantwortlich umzugehen, heiße nicht, sich mit dem Trend abzufinden, sagte Schätzel. „Vielmehr sind wir nur umso mehr an Gott gewiesen mit unseren Gebeten und dürfen von ihm alles Gute erwarten – auch, dass unsere Bemühungen in Gemeinde, Mission und Diakonie und auf dem Finanzsektor fruchten.“

Er erläuterte konkret die schwieriger werdende Situation für vakante Gemeinden: „Es ist aufgrund der finanziellen Entwicklung und des damit einhergehenden Personalabbaus nicht mehr möglich, alle Stellen zu besetzen. Gelingt dies bei einer, klafft andernorts ein Loch. Dazu kommt, dass der Pool berufbarer Pfarrer eben kleiner geworden ist, dass sich das Wechselverhalten der Pfarrer geändert hat, dass es weniger Bewegung auf dem ‚Berufungsmarkt‘ gibt und dass das Gerangel um Pfarrvikare/Pastoren größer und problematischer geworden ist.“ Man kann das an Zahlen ablesen: Seit 1992 wurden 32 Planstellen gestrichen, „ein erheblicher Abbau von Personal bei im Wesentlichen beibehaltener flächendeckender Präsenz der SELK in unserem Land“, sagte Schätzel. Zum einen wurden Gemeinden mit zwei Pfarrern zu Pfarrbezirken mit einem Pfarrer zusammengelegt, zum Teil hätten Gemeinden mit Doppelpfarrämtern auf eine Pfarrstelle verzichtet.

Der Kirchenrat machte deutlich, dass die Entwicklung immer nur annähernd beschrieben werden könne. Nach menschlicher Sicht der Dinge seien weitere Personaleinsparungen erforderlich, wenn sich das Finanzaufkommen nicht über alles Erwarten steigere. Und gleichzeitig habe die Kirchenleitung – auch angesichts der erwarteten Verruhestandungen – im Blick, dass um Nachwuchs im pastoralen Dienst geworben werden müsse. Und auch Bewerbungen von externen Pastoren müssten in Erwägung gezogen und die Einzelfälle geprüft werden. Und selbstverständlich immer ein Thema sei die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte.

Im Zusammenhang mit der Strukturarbeit in der Kirche wies Schätzel auf die rechtlichen Änderungen hin, die die 13. Kirchensynode im vergangenen Jahr beschlossen hatte, und erläuterte das Verfahren der grundsätzlichen Einvernehmenserklärung durch Bezirksbeirat und Kirchenleitung vor einem Berufungsprozess. Er wies darauf hin, dass die Gemeinden der SELK zwar im Rahmen der geltenden Ordnungen weitgehend selbständig, aber keine unabhängigen Gebilde, sondern aneinander gewiesen seien. Das erfordere gesamtkirchliches Bewusstsein, Rücksichtnahme, Verständigung und Solidarität. Schätzel: „Eine „Kirchturmpolitik“, in der eine Gemeinde strukturelle Änderungserfordernisse zwar anerkannt, aber nur jeweils bei anderen verwirklicht sehen möchte, untergräbt das gesamtkirchliche Miteinander und entzieht sich der gemeinsamen Aufgabe, Gesamtkirche zu gestalten.“ Es gehe daher auch in der Gemeinde vor Ort immer auch um kirchliches Profil, um ihre kirchliche Identität.

„Geht es heute angesichts von Entchristlichung und weltanschaulichem Patchwork mehr um kleinste gemeinsame Nenner, bei der sich konfessionelle, also bestimmten Inhalten und einer bestimmten Bekenntnishaltung verschriebene Positionen hintenanstellen müssen? Driftet unsere Kirchlichkeit in ein eher allgemeines Christentum ab? Was wollen wir? Wofür stehen wir? Und mit welchen Konsequenzen?“ Er sei überzeugt, so Kirchenrat Schätzel, dass die SELK nach wie vor ihre unaufgebbare Existenzberechtigung habe – „gerade weil es um die existentiellen Lebensfragen geht, indem wir Alleinstellungsmerkmale bewahren, ohne die ich persönlich nicht leben möchte, was besonders auch die Eindeutigkeit in der Verkündigung angeht, dass Gottes Heil von außerhalb meiner, ohne mein Zutun zu mir kommt, dass der dreieinige Gott selbst meinen Glauben garantiert, dass Taufe, Beichte, Abendmahl und Segen unangefochten als effektive – tatsächlich wirksame – Gottesgeschehnisse praktiziert und wertgeschätzt werden.“ Schätzel hatte sein Referat unter den Titel gestellt: „Kirche und Gemeinde leiten: Verwegenes Gottvertrauen und verantwortete Haushalterschaft“. Es gehöre zu einer solch verantworteten Haushalterschaft, über den sinnvollen Einsatz der weniger werdenden Ressourcen nachzudenken und zu entscheiden, sagte der Referent; das könne auch die Aufgabe von Arbeitsfeldern und Standorten bedeuten. Aber zum Leiten gehöre eben genauso das „verwegene Gottvertrauen“: „Von ihm dürfen wir immerzu alles Gute erwarten, auch in angespannten Zeiten. Dazu gehören auch ein klarer Kopf und ein getrostes Herz.“

Auf der Suche nach dem verlorenen Wort


Auf einer Tagung in Neuendettelsau referierte Bischof i.R. Dr. Jobst Schöne D.D. (Berlin) von der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) über die „Suche nach dem verlorenen Wort“. Er rahmte das Thema ein durch zwei programmatische Aussagen: „Vor uns die Reformation“ und „Zurück zum unverfälschten Martin Luther“.

Schöne

Man wird der Analyse kaum widersprechen können: Der Kirche laufen die Leute weg; immer mehr Menschen treten aus, immer weniger Mitglieder gehen zum Gottesdienst. Dass das Wort Gottes, jedenfalls hierzulande, weitgehend verloren scheint, ist trauriges Fazit einer nüchternen Betrachtung. Bischof i.R. Dr. Jobst Schöne D.D. (Berlin) benannte in seinem Referat in Neuendettelsau Gründe dafür und auch mögliche Wegweiser auf der Suche nach dem verlorenen Wort. Schöne: „Von ‚verlorenem Wort‘ kann man, muss man dort reden, wo das, was Gott uns offenbaren will, die Menschenherzen nicht mehr erreicht, wo es seine Bestimmung nicht mehr erfüllen kann, wo es abgelehnt oder verfälscht oder verworfen wird“.

Die Gefahr der Abwendung von Gottes Wort sei gar nicht zu unterschätzen, so Schöne, werde aber selten deutlich ausgesprochen: „dass nämlich Menschen nicht mehr zu dem finden, der durch dies Wort spricht und handelt, also damit Gott verlieren und also ihre Rettung, ihre Seligkeit verspielen.“ Ist man sich dessen nicht bewusst, wird auch Mission in der Kirche erstickt, „weil man ja auch behauptet, mit ganz anderem Glauben ‚selig werden‘ zu können.“

Vielfach sei gar nicht mehr das Wort bestimmend, das Kirche zur Kirche macht, kritisierte Schöne, weil es relativiert worden sei, auswechselbar und unverbindlich gemacht, seines Anspruchs beraubt. „Bindet sich der Glaube nicht mehr an ein verbindliches, Autorität beanspruchendes Wort, so ist dies Wort in der Tat schnell verloren, weil seiner Kraft, seiner richtenden und heilenden Wirkung beraubt und durch ein letztlich kraftloses Surrogat ersetzt.“

Seine „Suche nach dem verlorenen Wort“ flankierte Schöne – im Hinblick auf das Reformationsjubiläum 2017 und das Thema der Tagung – mit zwei programmatischen Aussagen: „Vor uns die Reformation“ und „Zurück zum unverfälschten Martin Luther“. Beides verbinde sich, sagte Schöne. Das eine („Zurück zu Luther“) könne, ja müsse Ausgangs- und Anknüpfungspunkt werden für das andere („Reformation“), wenn es gelte, wieder in das Wort Gottes hineinzufinden „und von ihm bestimmt zu sein als ‚einiger Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurteilt werden sollen‘“, zitierte Schöne die Konkordienformel.

Heute muss vieles erklärt werden, was zu Luthers Zeiten selbstverständlich verstanden wurde. Was „Sünde“, „Gnade“, „göttliches Gericht“, „Rechtfertigung“ meinen, ist vielleicht noch Theologen klar, sonst aber weitgehend unverständlich. „Sprachfähigkeit“ wird immer wieder gefordert. Dazu komme aber, so Schöne, der Verlust des Vertrauens in die Aussagefähigkeit des Wortes Gottes selbst. „Wird die Heilige Schrift als nur von Menschen verfasste Mitteilung einer dahinterliegenden, verborgenen Wahrheit verstanden, als letztendlich austauschbare Aussageform, so schwindet der Inhalt, die Erkenntnis des Zentrums der biblischen Botschaft, die sich nur erschließt, wenn man Christi Weisung folgt: ‚Suchet in der Schrift, denn ihr meint, ihr habt das ewige Leben darin; und sie ist's, die von mir zeuget‘ (Johannes 5,39).“ Eine Verkündigung, die dieses Zentrum der Schrift nicht mehr finde, fülle sich dann schnell mit anderen, vermeintlich attraktiveren Inhalten. ‚Startbahnpredigten‘ resultierten daraus, dass man schnell vom Text abhebe und zu völlig textfernen Inhalten komme. Vieles würde ausgeblendet, weil es dem Menschen unserer Zeit angeblich nicht mehr zumutbar sei. Dazu gehörten der Gerichtshorizont, die Rede von Gottes Zorn und Strafe, und die Eschatologie, die Rede von den „Letzten Dingen“. Dadurch aber werde das Wort, mit dem uns Gott anredet, ein anderes, als es war. „Es hinterfragt den Menschen nicht mehr, es richtet nicht – und rettet nicht“, sagte Bischof Schöne.

Luther könne uns da den Weg weisen, sagte Schöne, nämlich: „dass wir in unserer heutigen Verkündigung wohl zeitgerechter Sprach- und Denkweise Rechnung zu tragen haben, aber ohne Anbiederung, Effekthascherei und Verflachung; das Ohr also nicht nur beim Menschen (und seinen Vorstellungen und Wünschen) haben, sondern ebenso an der Heiligen Schrift, die uns sowohl das Gericht Gottes bezeugt wie seine Rettungstat in Christus.“

Im Blick auf das Reformationsjubiläum 2017 erklärte Schöne, „zurück zum unverfälschten Luther“ bedeute, Abschied von den falschen Lutherbildern zu nehmen, von all dem oberflächlichen und letztlich nichts sagenden Lutherkult, dafür aber wieder zu entdecken, was Luther uns aus dem Wort der Schrift lehrte: „was der Mensch sei vor seinem Gott (‚Wir sind Bettler, das ist wahr.‘); was Sünde sei, Erbsünde, Gottesferne und was das bedeutet und wie es sich auswirkt.“ Und Schöne weiter: „So etwas führt in der Folge zum Ernstnehmen der Mächte der Finsternis, denen wir Menschen (und wir Christen insbesondere) ausgeliefert bleiben und unterliegen müssen, wenn wir keine Rettung durch Christus und aus Gnaden finden.“

Luther lehre uns außerdem, uns zu verlassen auf das Wort Gottes in seiner geschriebenen Gestalt, ihm Vertrauen zu schenken, seiner Wirkmacht etwas zuzutrauen. „Das heißt, das uns gegebene Wort der Schrift anzunehmen und zu achten als das, was es zu sein beansprucht: Wort des lebendigen Gottes, in der uns überlieferten Gestalt so von ihm gewollt, zeitlos gültig und fähig, uns zu richten und zu retten.“ Dies lasse aber allemal Raum für wissenschaftsgemäßen Umgang mit dem Text, betonte Schöne, „wenn wir denn unsere Wissenschaft nicht absolut setzen und für unfehlbar halten, sondern bei allem wissenschaftlichen Bemühen den Respekt behalten vor der ‚ganz anderen‘ Dimension, die es hinter der Wortgestalt zu entdecken gilt.“

Bischof Jobst Schöne schloss sein Referat mit dem Hinweis darauf, dass Reformation der Kirche nicht von uns „zu machen“ ist. Schöne: „Sie kommt, wenn Gott es will. Da hat uns Luther sehr eindringlich zu Nüchternheit und Geduld gerufen, aber zugleich dazu, unsern Kleinglauben, Sorge oder gar Panik im Blick auf die Zukunft der Kirche fahren zu lassen.“

Südafrika: Aufarbeitung der schmerzlichen Vergangenheit

 
Seit vier Jahren bearbeitet im Auftrag der Selbständigen Lutherischen Kirche (SELK), der Lutherischen Kirchenmission (LKM) und der Schwesterkirchen in Südafrika* eine Kommission das Thema „Mission und Apartheid“ im südlichen Afrika. Prof. Dr. Werner Klän (Oberursel) leitet die Kommission, die sich jüngst zu einer weiteren Sitzung in Tshwane/Pretoria zusammenfand.

Mission

Auch zwanzig Jahre nach dem Ende der Apartheidpolitik in Südafrika, die die Rassentrennung zwischen „Weißen“ und „Schwarzen“ brutal durchsetzte, sind die Folgen noch nicht überwunden. 2011 war das Symposium über „Mission und Apartheid“, das die Lutherische Theologische Hochschule in Oberursel veranstaltete, ein wichtiger erster Beitrag zur Aufarbeitung des Themas in den lutherischen Kirchen. Welche Impulse gingen von dem Symposium aus?

Klän: Das Symposium war der Auftakt zur Gründung der Trilateralen Apartheids-Kommission. Sie wurde 2012 durch Beschlüsse der Kirchenleitungen von LCSA*, FELSiSA* und der Selbständigen Lutherischen Kirche (SELK) samt der LKM ins Leben gerufen. Die Kommission wurde eingesetzt, um den Prozess der Versöhnung in den beteiligten Kirchen und Institutionen zu ermöglichen. Inzwischen haben jährlich zwei Sitzungen der Kommission stattgefunden. Dabei standen zunächst Verabredungen zur Planung im Vordergrund. Hinzu kam die Kenntnisnahme einschlägiger Untersuchungen zur Vorgeschichte und Geschichte der Apartheid überhaupt.

Eine wichtige Aufgabe der Kommission war die Sammlung und Bewertung von historischen Quellen. Inwieweit hat man dafür auch mündliche Berichte von Zeitzeugen einbeziehen können?

Klän: Die Organisation der Befragung von Zeitzeugen ist eine sehr wichtige Aufgabe, vor allem im Bereich der LCSA. Schriftliche Dokumente sind besonders bei der Lutherischen Kirchenmission und im Archiv der FELSiSA vorhanden. Dr. Radikobo Ntsimane, ein Experte auf dem Gebiet von „Oral History“ und Pastor der LCSA, hat auf Bitten der Kommission sich bereiterklärt, Workshops für die Befragung von Zeitzeugen vorzubereiten. Freilich ist hier noch viel zu tun. Auf der Ebene der Pfarrer kommt es bereits zu Begegnungen, bei denen auch dieses Thema angesprochen wird. Die Doktorarbeit von Pfr. Dr. Karl Böhmer über die Anfänge der südafrikanischen Missionsgeschichte findet erfreulich weite Verbreitung; seine Forschungsergebnisse tragen viel zum Verständnis der getrennten Entwicklung bei, die lange vor der Apartheidsgesetzgebung begann.

Wie kann „Vergangenheitsbewältigung“ im Kontext der Apartheidsgeschichte für die lutherischen Kirchen im südlichen Afrika aussehen?

Klän: Das Allerwichtigste sind Gespräche und Begegnungen zwischen Kirchgliedern, Gemeinden und offiziellen Vertretern der beteiligten Kirchen. Die leidvolle Geschichte ist in weiten Kreisen beider Kirchen immer noch ein Tabu. Es besteht große Scheu, alte Wunden aufzureißen. Aber es gibt meines Erachtens keine Alternative dazu, die Vergangenheit nüchtern anzuschauen, auch mit ihren schmerzlichen Seiten. Dazu ist es erforderlich, Umgebungen zu schaffen, in denen ein Gespräch „auf Augenhöhe“ stattfinden kann.

Inwiefern beeinflussen aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Entwicklungen in Südafrika und weltweit diesen Prozess?

Klän: Die Geschichte hat Spätfolgen bis heute, denken Sie an die hohe Arbeitslosigkeit im Land, oder an das Ungleichgewicht in Bildung und Ausbildung. In den ländlichen Gebieten besteht neben der unterschiedlichen Kirchenzugehörigkeit und parallel dazu auch ein Unterschied der gesellschaftlichen Stellung: der (weiße) Farmer ist gleichzeitig auch der „Herr“ der (schwarzen) Landarbeiter. Hinzu kommt, dass die Gesetzgebung im Neuen Südafrika viele weiße Bürger befürchten lässt, dass sie ihren Wohlstand und Besitz verlieren. Andererseits leidet die LCSA darunter, dass ihre Finanzkraft aufgrund der wirtschaftlichen Lage der meisten ihrer Mitglieder sehr gering ist. So besteht auch zwischen unseren beiden Partnerkirchen im südlichen Afrika ein großes wirtschaftliches Gefälle.

Wie soll aus Sicht der Kommission der Prozess der Aufarbeitung weitergeführt werden? Was können die SELK und die LKM ihrerseits dazu beitragen?

Klän: Die Kommission hat beschlossen, zum nächsten Jahr, in dem in Südafrika drei Gedenkfeiern anstehen (500 Jahre Reformation, 125 Jahre Bestehen der FELSiSA, 50 Jahre Unabhängigkeit der LCSA), einen Zwischenbericht vorzulegen, der gewiss nur vorläufige Ergebnisse bieten kann. Es wird Sache der Kirchen- und Missionsleitungen sein, darüber zu entscheiden, wie diese Jubiläen begangen werden. SELK und LKM können sich dafür einsetzen, dass dieses möglichst in einem gemeinsamen Gottesdienst geschieht. Und eine Befürwortung der Weiterarbeit in der Kommission durch SELK und LKM hätte sicher Gewicht.


* Zur Information:
Seit 1892 ist die Lutherische Kirchenmission (LKM) in Südafrika tätig. Alle Arbeit im südlichen Afrika geschieht in Partnerschaft mit der Lutherischen Kirche im Südlichen Afrika (LCSA – Lutheran Church in Southern Africa) und der Freien Evangelisch-Lutherischen Synode in Südafrika (FELSiSA).
Etwa 20.000 getaufte Christen gehören zur LCSA. Die Kirche gliedert sich in 190 Gemeinden und Predigtplätze. In der LCSA wird Englisch, Zulu, Swasi, Tswana und Kalanga (im Nordosten von Botswana) gesprochen.
Die Freie Evangelisch-Lutherische Synode im Südlichen Afrika (FELSiSA) entstand 1892 aus deutschstämmigen Gemeinden, die im Zuge des Bruchs innerhalb der Hermannsburger Mission (der zum Entstehen der LKM führte) den Verbund der Hermannsburger Mission verließen. Heute besteht die FELSiSA aus 17 Gemeinden mit etwa 2900 Gliedern.
Mehr Informationen: mission-bleckmar.de

Gott begegnen am Altar

 
Die Gegenwart Gottes im Abendmahl thematisierte SELK-Pfarrer Dr. Daniel Schmidt, (Groß Oesingen), in einem Vortrag anlässlich der Freizeit „5 Tage Weigersdorf“. Angereist waren junge Leute aus Deutschland, Finnland, Tschechien und Norwegen. Unter dem Titel „Christus erleben – Entscheidende Begegnung am Altar“ erläuterte Pfarrer Schmidt die Abendmahlsfeier als heiligen Ort, als heilige Zeit und als heilige Gemeinschaft.


Altar

Gott ist gegenwärtig. Nicht nur in der Kirche. „Nicht, weil Gott überall gegenwärtig ist, können wir auch im Haus Andacht oder Hausabendmahl halten oder im Fernbus sein Wort lesen“, sagte Pfarrer Schmidt, „sondern weil Gott an konkreten Orten zu unserm Heil gegenwärtig ist, gilt das auch an allen Orten, wo seine Heilsmittel gebraucht werden, denn daran bindet er seine Gnadengegenwart.“

Nicht die Seele des Menschen, die sich in den Himmel aufschwinge, sei das Mittel für Gottes Gegenwart, sondern das Brot und der Wein, in denen er in unsere Gegenwart komme. „Das ist die reale (nicht ‚virtuelle‘) Gegenwart Gottes: Gottes Sohn tritt in unsere unheilige Gegenwart“, betonte Schmidt. Wo das mit dem philosophischen Argument abgewiesen werde, das Endliche könne das Unendliche nicht in sich aufnehmen, müsste nach derselben Logik auch gelehrt werden: Christus kann nicht als wahrer Mensch und wahrer Gott im Gottesdienstraum tatsächlich präsent sein und an uns handeln, sagte Schmidt und zitierte dazu aus Luthers Tischreden: „In der Philosophie steht ein Zeichen für die Abwesenheit einer Sache, in der Theologie für deren Gegenwart.“

Die Sakramentsfeier als heilige Zeit, als Zeit der Gegenwart Gottes: Das machte Pfarrer Schmidt an der Liturgie deutlich. Die vergangene Heilsgeschichte werde in der Liturgie „gleichzeitig“, so Schmidt. Dies beginne mit dem Rüstgebet, in dem wir aussprechen, dass wir vor Gott als unseren Richter treten; nicht erst am „Jüngsten Tag“, sondern hier und jetzt. „Das geht weiter mit dem Friedensgruß: Der Friede, den Christus für uns erkämpft hat, wird uns zugesprochen. Wie er unter die Jünger getreten ist bei verschlossenen Türen mit dem Friedensgruß, so tritt er unter uns. Es geht weiter mit dem Glaubensbekenntnis, mit dem wir uns einreihen in die Menge der Gläubigen vor, neben und nach uns. Es setzt sich fort mit der Anrede im Präsens in der Predigt. Und es findet seinen Höhepunkt in dem Ruf ‚Kommt, denn es ist alles bereit.‘“

In der Zusage „Das ist mein Leib, den ich für dich dahingegeben habe am Stamm des Kreuzes“ werde die Gleichzeitigkeit überdeutlich, so Schmidt. „Es ist tatsächlich derselbe Leib, der dort gelitten hat, geschmerzt, geblutet, dessen Herz und Lunge am Ende ‚versagt‘ haben, wie wir medizinisch sagen würden, der dir in dieser Kirche, an diesem Altar, an diesem Sonntag gereicht wird.“

Schmidt machte deutlich, dass es nicht um eine „historisierende Vergegenwärtigung“ gehe. Und er markierte dabei den Unterschied zum römisch-katholischen Verständnis dieses Sakraments, in dem dort ausdrücklich die Messfeier als unblutige Wiederholung des Opfers Christi am Kreuz verstanden werde. Dagegen sei aus lutherischer Sicht festzuhalten: „Christus allein hat dieses Opfer gebracht, und er hat es ein für alle Mal getan.“ Zu jeder konkreten Zeit, in der sein Auftrag ausgeführt werde, der da heiße „Solches tut“, sei dieses Opfer gegenwärtig. „Damit wird es für uns gleichzeitig; es handelt sich gerade nicht um eine Wiederholung, auch keine ‚unblutige‘.“ Gott schaffe an konkreten Orten und zu konkreten Zeiten in dieser Welt Heilstatsachen, so Schmidt: „Die Kommunion am Altar ist eine entscheidende Begegnung, denn hier erhält der Sünder Gemeinschaft mit dem einzigen, der gerecht ist, Christus; hier erfährt die Gemeinde un-endliche Gemeinschaft.“

Die „5 Tage Weigersdorf“ werden im kommenden Jahr zugunsten der internationalen Freizeit „Corpus Christi“ ausfallen, die dann vom 17. bis 21. Juli 2017 erstmals in Deutschland (Halle/Saale) stattfinden wird. Im August 2018 soll es dann wieder „5 Tage Weigersdorf“ geben.

Seit 25 Jahren Rektor in Guben

 
Seit 25 Jahren leitet Pfarrer Stefan Süß als Rektor das Naëmi-Wilke-Stift in Guben, eine Einrichtung, die zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gehört. Im Interview blickt er auf die 25 Jahre zurück.

Stefan Süß

Seit 25 Jahren sind Sie Rektor des Naëmi-Wilke-Stifts. Mit welchen Gefühlen haben Sie am 1. September 1991 Ihren Dienst angetreten, können Sie sich daran erinnern?

Süß: Das weiß ich noch sehr genau. Ich war 37 Jahre alt, verheiratet und wir hatten drei kleine Kinder. Hinter uns lagen sieben Jahre Gemeindepfarramt in Gotha und vor uns unbekanntes Land. Ich fühlte mich absolut unsicher. Von einer Kirchgemeinde in ein wirtschaftliches Unternehmen der Kirche zu wechseln ohne Vorbildung zu einem Zeitpunkt, wo sich alle gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen fast monatlich änderten nach der deutschen Wiedervereinigung – das war naiv. Ich stand vor einer Aufgabe und in einer Rolle, von denen ich nicht wirklich wusste, was sie beinhalteten. Mein Amtsvorgänger, der mich vielleicht in diese Aufgabe hätte einführen können, war im gleichen Jahr vor meinem Dienstbeginn gestorben.
Als der Möbelwagen ausgeladen war und zurück nach Gotha fuhr, kamen wir uns am neuen Ort als Familie sehr einsam vor und fremd.
Am 1. September 1991 hatte ich dann meinen ersten Arbeitstag, richtete mein Büro ein und fand in meinen Vorstandskollegen, Herrn Hans-Dieter Dill als Verwaltungsdirektor und Herrn Wilfried Junker als Technischem Leiter, zwei kompetente und verlässliche Partner in ihren jeweiligen Fachbereichen vor, die mich auf das Abenteuer mitgenommen haben. Eine Einarbeitung in die Rolle als Pfarrer im Unternehmen und Vorstandsvorsitzenden konnten sie jedoch nicht leisten.
Wir sind als Familie dahingegangen, weil die gemeinsame Kirchenleitung (aus SELK und Evangelisch-lutherischer [altlutherischer] Kirche [ELAK]) mich für diese Aufgabe für geeignet hielt. Wir sind dem Ruf der Kirchenleitung gefolgt.

Prägend in Ihrer Zeit als Rektor war sicherlich vor allem der Neubau des Krankenhauses. Wie hat sich Ihr Aufgabenfeld in den Jahren verändert?

Süß: Die erste große Herausforderung war die Fusion des Krankenhauses im Naëmi-Wilke-Stift mit dem ehemaligen Kreiskrankenhaus in Guben. Der Kreistag hatte dazu Ende 1990 die Weichen gestellt und die Fusion zum 1. Januar 1992 beschlossen. Wie macht man das praktisch? Was ist hier rechtlich und menschlich zu ordnen? Was bedeutete das, dass das Naëmi-Wilke-Stift in seiner Belegschaft verdoppelt werden würde, und was hieß das für die Zusammenführung der beiden divergierenden Kulturen: ein DDR-geführtes Kreiskrankenhaus und eine kirchliche Stiftung in der Diakonissenmutterhaustradition nach 40 Jahren politischer Gegensätze? Würde es wirtschaftlich funktionieren?
Es ist gelungen. Diese Fusion war politisch gewollt und sie war richtig. Sie war auch die Grundlage für die Investitionsplanungen des Landes Brandenburg für diesen Krankanhausstandort. Auch das ist aufgegangen. Etappenweise ist von 1998 bis Ende 2011 ein komplett neues Krankenhaus entstanden.

Daneben konnten die Geschäftsfelder der Stiftung erweitert werden im Bereich der Jugendhilfe:1992 wurde eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle eröffnet. Der vorhandene Kindergarten wurde ebenfalls schrittweise erweitert von 40 Plätzen damals auf heute über 100. Wir sind eingestiegen in das Feld der ambulanten Pflege mit der Eröffnung einer Diakonie-Sozialstation, die heute mehr als 100 Menschen täglich versorgt. Wir konnten eine Schule für Gesundheits- und Krankenpfleghilfe eröffnen mit heute 40 Ausbildungsplätzen eröffnen.
2004 erwarb die Stiftung mit der Medizinischen Einrichtungsgesellschaft ambulante Arztpraxen und damit ein Tochterunternehmen mit heute knapp 70 Beschäftigten.
Insgesamt beschäftigen wir heute ca. 400 Menschen in drei verschiedenen Gesellschaften und damit mehr als doppelt so viel wie 1991.

Zugleich fielen in diese Jahre auch die weniger erfreulichen Aufgaben. Wir mussten Betriebsbereiche schließen. So hatte das Land Brandenburg die Schließung des stiftseigenen Altenpflegheims 1995 angeordnet, da sie die Einrichtung nicht für rekonstruktionsfähig ansah. Später mussten im Krankenhaus der Bereich Gynäkologie / Geburtshilfe 2000 geschlossen werden und 2011 auch die Pädiatrie, weil sie aus der Landesplanung gestrichen worden waren für unseren Standort. Das waren schwierige Prozesse, die zu begleiten waren.

Das alles hat auch meine Aufgabenfelder verändert. Der Schwerpunkt liegt inhaltlich in der Verantwortung für den Jugendhilfebereich der Stiftung, die komplette Öffentlichkeitsarbeit und die kirchlich-diakonische Ausrichtung der Stiftung.
Manche Aufgaben haben sich reduziert wie die Begleitung der Diakonissen, die nach und nach starben oder auch die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Ortsgemeinde und in der Gesamtkirche. Die wachsenden Aufgaben in der Stiftung haben nicht zugleich zu mehr Personalressourcen im Vorstand geführt.

Welches sind heute die besonderen Herausforderungen für ein kirchliches Krankenhaus bzw. eine diakonische Einrichtung? Wie kommt dabei das christliche Leitbild zum Tragen?

Süß: Wir sind im Süden Brandenburgs das einzige kirchliche Krankenhaus. Qualifizierte medizinische Versorgung gilt als selbstverständlich und unterscheidet uns nicht wirklich auf dem Gesundheitsmarkt von andern. Unser Alleinstellungsmerkmal ist unsere Zugehörigkeit zur Kirche.
Mit diesen Entwicklungen verbunden war deshalb immer die Überarbeitung der Konzepte und der Ausbau der kirchlichen Angebote. Andachten für Mitarbeitende und Patienten, Besuche bei Patienten am Sonntagmorgen, Gottesdienste im Stift, Kulturangebote jede Woche, Fortbildungen für Mitarbeitende zu den Grundwerten einer kirchlichen Einrichtung, Einführungstage für neue Mitarbeitende zweimal jährlich, Gestaltung einer Festkultur für Mitarbeitende und immer wieder eine aktive Öffentlichkeitsarbeit u.a. mit dem Auf- und Ausbau von Internet und Intranet.

Die gegenwärtige Herausforderung ist die demografische Verschiebung. In unserem Einzugsbereich leben immer weniger Menschen und die verbleibenden Menschen werden immer älter. Fachkräftefrage, Erweiterung unseres Einzugsbereichs an der deutschen Grenze durch den Ausbau einer deutsch-polnischen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bei gleichzeitiger Profilierung im medizinischen Können und der apparativen Ausstattung des Krankenhauses, um nur Einiges zu nennen.

Sie sind Pastor - als Rektor des Stifts aber wohl in erster Linie „Manager“ eines mittelständischen Unternehmens: Kommen sich diese Rollen manchmal in die Quere? Oder anders gefragt: Inwiefern war Ihre Ausbildung und Ihre Arbeit als Gemeindepfarrer für Ihr derzeitiges Amt hilfreich, und was mussten Sie sich dafür neu aneignen?

Süß: In der Tat verlangen der Vorstandsvorsitz in der Stiftung und die Arbeit im Vorstand als oberstem Leitungsorgan dieses Unternehmens das, was wir heute Management nennen. Da schadet die akademische Bildung als Theologe nicht, im Gegenteil. Wer mit Menschen in einer Kirchgemeinde arbeitet oder in einem Unternehmen mit vertraglich gebundenen Mitarbeitenden, arbeitet mit Menschen. Hier sind Kompetenzen gefragt, die aus dem Glauben und dem biblischen Menschenbild erwachsen, mit jener Wertschätzung anderen zu begegnen, mit der Gott uns begegnet. Insofern empfinde ich das nicht als Rollenkonflikt, sondern als bereichernde Ergänzung.
Hilfreich war der weite Horizont des Wissens, den ein Theologiestudium vermittelt. Völlig unterbelichtet in meiner theologischen Ausbildung waren allerdings diakonische und soziale Fragestellungen. Im Studium habe ich nichts über die Diakonie erfahren. Diesem Mangel wollte ich für andere begegnen und habe nach einer Anfrage der Kirchenleitung mehr als 10 Jahre in Oberursel Diakonik gelehrt und geprüft. Insofern habe ich mein Arbeitsfeld ab 1991 neu „studieren“ müssen in einem ständigen Prozess von learning by doing.

Wie haben die 25 Jahre im Naëmi-Wilke-Stift Ihren persönlichen Glauben geprägt?

Süß: Im Rückblick kann ich sagen, dass diese Tätigkeit meinen Horizont sehr geweitet und auch meine theologische Schwerpunktsetzung verändert hat. Die Lehre von der Rechtfertigung als Mitte lutherischer Theologie oder die vier soli der Reformation sind nicht mehr nur Lehrgegenstände. Sie müssen ihren Praxistest des Lebens bestehen.
Heute weiß ich besser, dass wir mit der Kirche und ihren Lebensäußerungen in Mission und Diakonie auf jener Spur unterwegs sind, die der menschliche Gott unter uns hinterlassen hat. Ohne Berührungsängste oder Abgrenzungsfragen war und ist er unterwegs zu seinen Menschen. Das große Stichwort der Theologie, das aus der Freiheit der reformatorischen Erkenntnis kommt, ist die Barmherzigkeit, jenes nicht zu fassende Erbarmen Gottes mit uns Menschen. Dies gilt es zu gestalten.

Wenn Sie sich die Entwicklung des Stifts in der Zukunft vorstellen: Welche Wünsche sähen Sie gern realisiert?

Süß: Wünschen würde ich mir, dass die Stiftung sich stabil auch in Zukunft weiter entwickeln kann in inhaltlicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht. Sie sollte auch weiterhin als Einrichtung der Kirche erkennbar bleiben.
Wünschen würde ich mir, dass die verfasste Kirche mit ihren Gemeinden die diakonischen Einrichtungen und die dort Beschäftigten als ihre geistliche Aufgabe wahrnimmt. In einem zunehmend säkularen Land brauchen wir den dringenden Schulterschluss von Kirchgemeinden und diakonischen Unternehmen. Die Gesellschaft sieht uns ohnehin immer nur als eins.

Bleckmarer Mission

 
Das kleine Dorf Bleckmar im Landkreis Celle hat eine besondere Geschichte – die dazu führte, dass es bis heute Sitz der „Bleckmarer Mission“ ist.


Bleckmarer Mission

„Blecmeri“ hieß der Ort, in dem ein gewisser Erdag im Jahr 866 dem Kloster Corvey einen Hof stiftete. Damit ist Bleckmar, wie das alte „Blecmeri“ heute heißt, der erste urkundlich erwähnte Ort im Landkreis Celle. Noch heute bilden die seit Jahrhunderten vorhandenen neun Hofstellen den Kern des Dorfes, der sich am Bächlein Meiße hinzieht – seit mindestens 1.150 Jahren also. Dieses Jubiläum wurde in Bleckmar ausgiebig gewürdigt und gefeiert, unter anderem am Sonntag, 21. August 2016, mit einem gemeinsamen Gottesdienst der landeskirchlichen Gemeinde Bergen und der St. Johannis-Gemeinde Bleckmar der SELK, an dem über 400 Besucher teilnahmen (selk_news und SELK-Aktuell berichteten). In der Predigt fragten die beiden Pfarrer Markus Nietzke (SELK Bleckmar) und Axel Stahlmann (landeskirchliche Gemeinde Bergen), ob es vielleicht so etwas wie eine besondere „Bleckmarer Barmherzigkeit“ gebe, die sich schon in der Stiftung des Hofes im Jahr 866, aber auch viel später in der Stiftung von Kirche und Missionshaus Ende des 19. Jahrhunderts zeige – als Antwort von Christen in Bleckmar auf die Barmherzigkeit Gottes, die in Jesus Christus sichtbar wurde.
 
Die „Bleckmarer Mission“ erinnerte anlässlich des Dorfjubiläums an ihre Entstehungszeit vor fast 125 Jahren und den ersten Missionar, der in Bleckmar ausgebildet wurde – und der eher zufällig zum Anlass der Gründung des Missionsseminars und der Missionszentrale in Bleckmar wurde: Heinrich Wilhelm Wrogemann (1865-1918), der vom „Ahrenshof“ in Bleckmar stammte. Missionar Wrogemann wurde 1896 nach Südafrika ausgesandt und gründete dort die Missionsstation Roodepoort bei Ventersdorp. Seine Bleckmarer Heimatgemeinde stiftete 1909 die Glocke für die damals neu erbaute Kirche auf Roodepoort. Fotos, Briefe und Karten gaben einen Einblick in dieses heute nur noch „Insidern“ bekannte Stück Bleckmarer Geschichte.

Auf einer historischen Postkarte (s. Abbildung) ist Missionar Wrogemann mit seiner Ehefrau Auguste und zwei Kindern in Südafrika zu sehen. Er war der erste von bis heute über 70 Missionaren, die von der „Bleckmarer Mission“ ausgesandt wurden.

Seit 1878 besteht in Bleckmar die evangelisch-lutherische St. Johannis-Gemeinde. Sie entstand, als sich Bewohner aus dem Ort und aus Nachbardörfern der Hannoverschen Evangelisch-Lutherischen Freikirche anschlossen, die im gleichen Jahr gegründet worden war. Die Gemeinde gehört heute zur Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). Die St. Johannis-Gemeinde stellte 1897 der damaligen Mission der Hannoverschen Evangelisch-Lutherischen Freikirche Baugrund zur Verfügung und errichtete darauf das Missionshaus. So wurde Bleckmar zum Sitz der heutigen Lutherischen Kirchenmission (LKM).

Als Werk der SELK ist die LKM wie ihre Trägerkirche dem lutherischen Bekenntnis verpflichtet. Ihre Arbeit wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Im Missionshaus befindet sich die Verwaltung der LKM. Das Tagungshaus bietet außerdem Räumlichkeiten für Seminare, Freizeiten und Tagungen.

Ehe- und Trauverständnis


Theologische Kommission der SELK veröffentlicht Papier zu lutherischem Ehe- und Trauverständnis

Ehe

Die Änderung des Personenstandrechts in Deutschland im Jahr 2009 hat den Kirchen die Möglichkeit eröffnet, kirchliche Trauungen auch ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung vorzunehmen. Das hat Fragen wieder aufgeworfen, wie sich kirchliche und standesamtliche Trauung zueinander verhalten. Ist die kirchliche Hochzeit bloß eine „Ergänzung“ der zivilen Eheschließung? Oder ist sie – aus christlicher Sicht – der Akt, der eine Ehe erst konstituiert?

Die Theologische Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat nun ein Papier verfasst, das diese Fragen aus biblischer Sicht und mit den entsprechenden staats- und kirchenrechtlichen Zusammenhängen erläutert.

Die rechtliche Grundlage für eine Ehe sei zunächst der Konsens eines Mannes und einer Frau, eine verbindliche Lebensgemeinschaft einzugehen, heißt es in dem Papier. Der Eintritt in den „Ehestand“ bedürfe allerdings – um der erwünschten Rechtssicherheit willen – der „öffentlichen Kundgabe“ dieses Einverständnisses des Paares, so die Kommission weiter. Wie dieses Öffentlichmachen geschieht, wird je nach gesellschaftlichem Rahmen unterschiedlich gehandhabt. Verlobung, standesamtliche Trauung, kirchliche Hochzeit in einem Gottesdienst sind danach Elemente der Eheschließung im Sinn dieser Öffentlichmachung.

Heft 11Das Papier der Theologischen Kommission betont dabei die Wichtigkeit, diesen Zusammenhang von kirchlichem Handeln, Verbindlichkeit im Leben der Eheleute und gesellschaftlicher Dimension der Ehe nicht voneinander zu trennen.

Insofern kommt sie zum Schluss: „Solange die staatliche Gesetzgebung den Vorrang von Ehe und Familie vor anderen Lebensformen verfassungsmäßig garantiert, wird eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung (…) die Ausnahme, und zwar bei deutlich begründeten seelsorgerlichen Fällen, bilden.“

Das Papier geht auch kurz ein auf die Frage der Ehescheidung und die Wiederverheiratung geschiedener Ehepartner, sowie der Segnung oder Eheschließung homosexueller Paare.

„Die Theologische Kommission wirbt mit diesem Papier darum, die christliche Ehe aufs Neue als einen von Gott gestifteten Schutzraum wahrzunehmen, in dem Mann und Frau in Liebe verbindlich einander zugeordnet sind und (mit ihren Kindern) von Gott selbst gesegnet werden“, schreibt der Vorsitzende Prof. Dr. Christoph Barnbrock in seinem Vorwort.


Der Text ist als „Lutherische Orientierung Bd. 11“ erschienen und kann im Kirchenbüro der SELK zum Heftpreis von 1.25 Euro bezogen werden: Schopenhauerstr. 7, 30625 Hannover; Tel. 0511 55 78 08; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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