Naëmi-Wilke-Stift Guben nutzt Eigenverwaltungsverfahren

NWSDas Naëmi-Wilke-Stift Guben hat am 3. September beim zuständigen Amtsgericht Cottbus einen Antrag auf Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist die Umstrukturierung des Stifts zur Vorbereitung auf die Krankenhausreform. Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen in der gesamtdeutschen Krankenhauslandschaft sowie die überregionale Versorgungsverantwortung erfordern heute ein Arbeiten in Netzwerken und Unternehmensverbünden. Dafür ist es erforderlich, das Krankenhaus als eigenständiges Unternehmen neu aufzustellen. Seit 1878 sind das Krankenhaus und die Stiftung in einer Struktur miteinander verbunden, die Stiftung soll nun aus dem täglichen Geschäft in den Hintergrund treten. Das Eigenverwaltungsverfahren wird auch vor dem Hintergrund eingeleitet, dass der Transformationsfonds erst für 2026 angekündigt ist. Die krankenhaus- und landesseits geforderte Übergangsfinanzierung des Bundes kommt nicht oder zu spät. Mehr Informationen zu der Thematik in SELK_news (Ausgabe 11 vom 04.09.2024).

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